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Die
Erfindung betrifft eine Roll- und Gleitvorrichtung, die an der Unterseite
eines auf dem Umgebungsboden verschiebbaren Gegenstandes, insbesondere
ein Möbelstück, zu befestigen
ist, mit einem mit dem Gegenstand zu verbindenden Gehäuse, einer
Fahrrollenanordnung und einem an seiner Unterseite eine Gleitfläche bildenden
Gleitelement, wobei die Fahrrollenanordnung und das Gleitelement
wahlweise als in Gebrauchslage auf dem Umgebungsboden stehendes
Tragteil verwendbar sind, wobei die Fahrrollenanordnung und das
Gleitelement gleichzeitig am Gehäuse
gelagert sind und das Gleitelement um die Fahrrollenanordnung herum
angeordnet und in Höhenrichtung
zwischen einer mit ihrer Gleitfläche oberhalb
der Unterseite der Fahrrollenanordnung angeordneten unwirksamen
Stellung und einer mit einem veränderbaren Überstand
nach unten hin vor die Fahrrollenanordnung vorstehenden wirksamen
Stellung durch Verschrauben am Gehäuse stufenlos verstellbar ist.
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Solche
Vorrichtungen sind vor allem für
Möbelstücke und
dabei insbesondere für
Sitzmöbel
gedacht, die auf dem Boden ver schoben werden können. Dies erfolgt entweder
mittels der Fahrrollenanordnung, so dass sich der Gegenstand verfahren lässt, oder
mittels des beim Verschieben auf dem Boden gleitenden Gleitelements.
Auf diese Weise kann man sich an die Art des Umgebungsbodens anpassen,
so beispielsweise ob es sich um einen Teppichboden oder einen glatten
Boden handelt.
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Bei
einer aus dem DE-GM 93 06 848 bekannten Vorrichtung dieser Art ist
eine in den Gegenstand einzulassende Aufnahmehülse vorhanden, in die ein Einsatzgehäuse eingesetzt
wird, das in austauschbarer Weise eine Fahrrollenanordnung oder ein
Gleitelement aufnimmt.
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Bei
dieser Vorrichtung stellt der Austausch des Tragteils eine Tätigkeit
dar, die aus Bequemlichkeitsgründen
häufig
unterbleibt. Außerdem
besteht die Gefahr, dass die momentan nicht benötigte Fahrrollenanordnung oder
das Gleitelement verlegt wird und daher im Bedarfsfalle nicht zur
Verfügung
steht.
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Dieser
Nachteil wird bei einer aus der
DE
68 05 960 U bekannten Vorrichtung vermieden, indem sich
sowohl die Fahrrollenanordnung als auch das Gleitelement am Vorrichtungsgehäuse befinden,
so dass sie stets zur Verfügung
stehen. Um vom Fahrbetrieb auf den Gleitbetrieb umzustellen, muss
lediglich das Gleitelement aus seiner unwirksamen Stellung in die
wirksame Stellung überführt werden,
so dass die Vorrichtung nicht mehr mit der Fahrrollenanordnung,
sondern mit dem Gleitelement auf dem Boden steht.
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Dabei
ist der in der wirksamen Stellung vorhandene Überstand des Gleitelements
vor die Fahrrollenanordnung veränderbar.
Dies ist beispielsweise in Zusammenhang mit Teppichen oder Teppichböden von
Vorteil, da man sich an deren „Tiefe" anpassen kann. Das
stufenlose Verstellen des Gleitelements in Höhenrichtung erfolgt durch die
verschraubbare Lagerung am Gehäuse.
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Insbesondere
beim Verrutschen des Gegenstandes besteht allerdings die Gefahr,
dass sich das Gleitelement unabsichtlich verdreht und somit die eingestellte
Höhenlage
verstellt wird.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der unter
Beibehaltung der geschilderten Vorteile die eingestellte Höhe sicher
erhalten bleibt.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs gennanten Roll- und Gleitvorrichtung
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass dem Gleitelement eine es in seiner jeweiligen Stellung sichernde
Feststelleinrichtung zugeordnet ist, wobei die Feststelleinrichtung
ein am Gehäuse
sitzendes, durch Federkraft gegen das Gleitelement vorgespanntes
Verriegelungsglied und das Gleitelement über den Umfang verteilte, jeweils
einer Stellung des Gleitelements zugeordnete Rastausnehmungen zum
Einrasten des Verriegelungsglieds aufweist.
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Zweckmäßigerweise
ist das Verriegelungsglied ein sich in Höhenrichtung erstreckendes Blattfederstück und die
Rastausnehmungen werden von in Höhenrichtung
verlaufenden Rastnuten gebildet.
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Eine
weitere zweckmäßige Maßnahme besteht
darin, dass eine das Gehäuse
und die Fahrrollenanordnung in Höhenrichtung
voneinander weg belastende Federanordnung vorhanden und die Fahrrollenanordnung
in Höhenrichtung
bewegbar am Gehäuse
gelagert ist, derart, dass bei auf dem Umgebungsboden stehender
Fahrrollenanordnung das Gehäuse
in Abhängigkeit
vom auf ihm lastenden Gewicht des Gegenstandes bei größerem Gewicht
eine dem Umgebungsboden nähere,
entgegen der Kraft der Federanordnung erreichte Fahrstellung und
bei kleinerem Gewicht eine dem Umgebungsboden entferntere, von der
Federanordnung in der Höhe
gehaltene Bremsstellung einnimmt, in der das Gehäuse und die Fahrrollenanordnung über Bremsflächen aneinander
anliegen.
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Diese
Ausführungsform
ist insbesondere für Sitzmöbel gedacht,
wenn sich das Gleitelement in seiner unwirksamen Stellung befindet.
Sitzt jemand auf dem Stuhl od. dgl., wird das Vorrichtungsgehäuse auf
Grund des durch die sitzende Person vergrößerten Gewichts nach unten
gedrückt,
so dass die Fahrrollenanordnung beim Verschieben auf dem Boden ungehindert
rollen kann. Ist der Stuhl od. dgl. dagegen unbenutzt, drückt die
Federanordnung das Vorrichtungsgehäuse nach oben, so dass es an
der Fahrrollenanordnung angreift und diese gegen ein Verdrehen festhält, so dass
der Stuhl od. dgl. an Ort und Stelle bleibt und sich nicht unabsichtlich
bewegen kann.
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Dabei
kann die Federanordnung eine Blattfeder sein, an die das das Verriegelungsglied
bildende Blattfederstück,
zweckmäßigerweise
einstückig,
angesetzt ist.
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Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung im
vertikalen Längsschnitt
gemäß der Schnittlinie
I-I in
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2,
wobei sich das Gleitelement in seiner unwirksamen Stellung befindet
und eine wirksame Stellung des Gleitelements strichpunktiert angedeutet
ist,
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2 die
Vorrichtung nach 1 im vertikalen Querschnitt
gemäß der Schnittlinie
II-II,
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3 eine
die Bremsstellung des Gehäuses verdeutlichende
Detaildarstellung im Schnitt gemäß der Schnittlinie
III-III in 2 und
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4 die
Fahrrollenanordnung in gesonderter, der 2 entsprechender
Schnittdarstellung zusammen mit der Federanordnung bei der Montage der
Vorrichtung.
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Bei
der aus der Zeichnung hervorgehenden Vorrichtung 1 handelt
es sich um eine Roll- und Gleitvorrichtung, die an der Unterseite
eines nicht dargestellten Gegenstandes befestigt wird, so daß dieser auf
dem Umgebungsboden verschoben werden kann. Dabei werden mehrere
solche Vorrichtungen 1 an der Gegenstands-Unterseite angebracht,
so daß der
Gegenstand über
die Vorrichtungen 1 auf dem Umgebungsboden steht. Der Gegenstand
wird beispielsweise von einem Möbelstück und dabei
insbesondere von einem Sitzmöbel,
also von einem Stuhl, Sessel od.dgl., gebildet.
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Die
Vorrichtung 1 weist ein üblicherweise aus Kunststoff
bestehendes Vorrichtungsgehäuse 2 auf, das
mittels eines nicht dargestellten Bolzens an die Unterseite des
Gegenstandes angesetzt wird, so daß die Vorrichtung 1 unterhalb
des Gegenstandes angeordnet ist. Zur Aufnahme des Bolzens, über den
das Vorrichtungsgehäuse 2 an
den eigentlichen Gegenstand angesetzt wird, weist das Gehäuse 2 eine
entsprechende Aufnahmebohrung 3 auf. Prinzipiell könnte es
sich jedoch auch um ein in die Unterseite des jeweiligen Gegenstandes
einzulassendes Gehäuse
handeln.
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Die
Vorrichtung 1 weist ferner eine Fahrrollenanordnung 4,
die mindestens eine, beim Ausführungsbeispiel
zwei Fahrrollen 5, 6 enthält, sowie eine Rollenachse 7 auf,
die mit dem Gehäuse 2 verbunden
ist. Die Fahrrollen 5, 6 sind lose drehbar auf
der Rollenachse 7 angeordnet. Die Fahrrollen 5, 6 und die
Rollenachse 7 sind im Gehäuse-Inneren angeordnet, wobei
die Fahrrollen 5, 6 unten aus dem Gehäuse 2 ragen
und vor die Gehäuse-Unterseite 8 vorstehen.
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Die
Fahrrollenanordnung 4 ist, wie aus 1 hervorgeht,
mit horizontalem Abstand zur Aufnahmebohrung 3 und somit
zum die Verbindung zum Gegenstand herstellenden Bolzen angeordnet.
Dabei sitzt die Vorrichtung verdrehbar auf dem Bolzen oder der Bolzen
verdrehbar in dem Gegenstand, so daß die Vorrichtung 1 um
die Bolzenachse schwenken kann. Auf Grund des horizontalen Abstandes
zwischen der Fahrrollenanordnung 4 und dem Bolzen verschwenkt
sich die Vorrichtung 1 beim Verschieben des Gegenstandes
von selbst in die Verschieberichtung. Die Vorrichtung 1 arbeitet
also entsprechend einer sogenannten Lenkrolle.
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Des
weiteren enthält
die Vorrichtung 1 ein Gleitelement 9, dessen Unterseite
eine Gleitfläche 10 bildet.
Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß wahlweise die Fahrrollenanordnung 4 oder
das Gleitelement 9 die Vorrichtungs-Unterseite bildet, mit der die Vorrichtung
auf dem Umgebungsboden steht. Die Fahrrollenanordnung 4 und
das Gleitelement 9 stellen also sozusagen Tragteile dar,
die wahlweise eingesetzt werden können.
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Die
Fahrrollenanordnung 4 und das Gleitelement 9 sind
unabhängig
voneinander am Gehäuse 2 gelagert.
Dabei ist das Gleitelement 9 um die Fahrrollenanordnung 4 herum
angeordnet und in senkrecht zum Umgebungsboden gerichteter Höhenrichtung 11 zwischen
einer mit ihrer Gleitfläche 10 oberhalb
der Unterseite 12 der Fahrrollenanordnung 4 angeordneten
unwirksamen Stellung (mit ausgezogenen Linien dargestellt) und einer
mit einem Überstand
nach unten hin vor die Fahrrollenanordnung 4 vorstehenden wirksamen
Stellung verstellbar. In 1 ist eine solche wirksame Stellung
des Gleitelements 9 strichpunktiert angedeutet. Befindet
sich das Gleitelement 9 in seiner wirksamen Stellung, bildet
es das auf dem Umgebungsboden stehende Tragteil, so daß die Fahrrollen 5, 6 nicht
am Boden aufstehen. Beim Verschieben des von der Vorrichtung 1 getragenen
Gegenstandes gleitet das Gleitelement 9 mit seiner unterseitigen
Gleitfläche 10 auf
dem Boden. Ist das Gleitelement 9 dagegen in seine unwirksame
Stellung verstellt, steht die Vorrichtung 1 mit ihren Fahrrollen 5, 6 auf
dem Boden, so daß die
Fahrrollen beim Verschieben des Gegenstandes auf dem Boden abrollen
und eine fahrende Bewegung vorliegt.
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Somit
kann einfach durch Verstellen des Gleitelements 9 von einem "Fahrbetrieb" auf einen "Gleitbetrieb" umgestellt werden.
Welche Betriebsart man wählt,
hängt von
den Bedürfnissen
des einzelnen und ansonsten vor allem von der Beschaffenheit des
Umgebungsbodens ab, beispielsweise ob dieser glatt ist oder von
einem Teppich oder einem Teppichboden gebildet wird.
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Das
Gleitelement 9 weist eine am Gehäuse 2 in Höhenrichtung 11 verstellbar
gelagerte Lagerpartie 13 hülsenartiger Gestalt und eine
an der Unterseite der Lagerpartie angeordnete, die Gleitfläche 10 bildende
Gleitpartie 14 auf, die eine ringartige Gestalt besitzt.
Der lichte Durchmesser des Gleitelements 9 und somit der
Lagerpartie 13 und der Gleitpartie 14 ist so groß, daß die Fahrrollenanordnung 4 umschlossen
wird und das Gleitelement ungehindert durch die Fahrrollenanordnung
verstellt werden kann.
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Beim
Ausführungsbeispiel
steht die ringartige Gleitpartie 14 flanschartig nach radial
außen
von der Lagerpartie 13 ab. Ferner kann radial außen an die
Gleitpartie 14 eine wieder zurück nach oben gerichtete Randpartie 15 angesetzt
sein. Zwischen die Lagerpartie 13 und die Randpartie 15 greift
ein Ringsteg 16 des Gehäuses 2,
an dem das Gleitelement 9 gehalten und geführt wird.
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Das
Gleitelement 9 ist zweckmäßigerweise einstückig ausgebildet.
Es besteht vorzugsweise aus Kunststoff.
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Der Überstand,
um den das Gleitelement 9 in seiner wirksamen Stellung
unten über
die Fahrrollenanordnung 4 vorsteht, ist zweckmäßigerweise
veränderbar.
Dabei kann das Gleitelement 9 stufenlos verstellbar am
Gehäuse 2 gelagert
sein.
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Beim
Ausführungsbeispiel
ist das Gleitelement 9 in Höhenrichtung 11 verschraubbar
am Gehäuse 2 gelagert.
Hierzu steht das Gleitelement 9 mit dem Gehäuse 2 in
Gewinde eingriff, wie aus den Schnittdarstellungen nach den 1 und 2 an den
Stellen 17 hervorgeht. Das gleitelementseitige Gewinde
befindet sich zweckmäßigerweise
an der Außenseite
der Gleitelement-Lagerpartie 13. Dementsprechend ist beim
Ausführungsbeispiel
das gehäuseseitige
Gewinde an dem Ringsteg 16 des Gehäuses 2 angeordnet.
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Somit
ergibt sich ein Vorrichtungsgehäuse 2 topfähnlicher
Gestalt mit im Gehäuse-Inneren
angeordneter Fahrrollenanordnung 4 und um diese herum eingesetztem
Gleitelement 9.
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Das
Gleitelement 9 kann selbsthemmend in das Gehäuse 2 eingeschraubt
sein, damit es sich nicht unabsichtlich verstellt. Zweckmäßigerweise
ist dem Gleitelement 9 jedoch eine es in seiner jeweiligen
Stellung sichernde Feststelleinrichtung 18 zugeordnet.
Beim Ausführungsbeispiel
wird diese Feststelleinrichtung von einem am Gehäuse 20 sitzenden,
durch Federkraft gegen das Gleitelement 9 vorgespannten
Verriegelungsglied 19 gebildet, dem am Gleitelement 9 über den
Umfang verteilte, jeweils einer Stellung des Gleitelements 9 zugeordnet Rastausnehmungen 20 zum
Einrasten des Verriegelungsgliedes 19 zugeordnet sind.
Befindet sich das Verriegelungsglied 19 in einer Rastausnehmung 20, hält das Verriegelungsglied 19 das
Gleitelement 9 in Umfangsrichtung fest, so daß sich dieses
nicht verdrehen kann.
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Beim
Ausführungsbeispiel
wird das Verriegelungsglied 19 von einem sich in Höhenrichtung 11 erstreckenden
Blattfederstück 21 gebildet.
Die Rastausnehmungen 20 sind dementsprechend als in Höhenrichtung 11 verlaufende
Rastnuten 22 ausgebildet.
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Das
Verriegelungsglied 19 ist von Hand entgegen der das Verriegelungsglied
gegen das Gleitelement 9 haltenden Federkraft vom Gleitelement 9 weg
bewegbar, so daß das
Gleitelement 9 freikommt und verstellt werden kann. Hierzu
kann das Blattfederstück 21 ein
der Gehäuse-Unterseite 8 zugewandtes,
freies Betätigungsende 23 aufweisen.
Bewegt man das Betätigungsende 23 in
Richtung gemäß Pfeil 24,
hebt das Blattfederstück 21 vom
Gleitelement 9 ab.
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Zweckmäßigerweise
ist die Feststelleinrichtung 18 bei der Innenseite der
Lagerpartie 13 des Gleitelements 9 angeordnet.
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Es
versteht sich, daß das
Verriegelungsglied 19, das heißt beim Ausführungsbeispiel
das Blattfederstück 21,
so am Gehäuse 2 festgelegt
ist, daß es sich
in Umfangsrichtung nicht verlagern kann. Hierzu kann das Verriegelungsglied 19 beispielsweise
durch seitliche Gehäusestege
festgehalten werden. Im dargestellten Falle weist das Blattfederstück 21 nach
Art von U-Schenkeln in Richtung vom Gleitelement 9 weg
abgebogene Lagerlappen 25, 26 auf, die jeweils von
einem gehäuseseitigen
Anschlag benachbart sind.
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Im
Falle eines von mehreren Vorrichtungen 1 getragenen Sitzmöbels kann
es beim "Fahrbetrieb", wenn sich das Gleitelement 9 in
seiner unwirksamen Stellung befindet, erwünscht sein, daß sich die
Fahrrollen 5, 6 nur dann drehen und somit auf
dem Umgebungsboden rollen können,
wenn jemand auf dem Sitzmöbel
sitzt. Bei unbenutztem Sitzmöbel
soll dagegen vermieden werden, daß es unabsichtlich sozusagen
wegfahren kann. In diesem Zusammenhang ist bei der dargestellten
Vorrichtung 1 eine Federanordnung 27 vorhanden,
die das Gehäuse 2 und
die Fahrrollenanordnung 4 in Höhenrichtung 11 voneinander
weg drückt.
Ferner ist die Fahrrollenanordnung 4 in Höhenrichtung 11 bewegbar
am Gehäuse 2 gelagert.
Steht die Fahrrollenanordnung 4 auf dem Boden, nimmt das
Gehäuse
in Abhängigkeit
vom auf ihm lastenden Gewicht, das bei auf dem Stuhl od.dgl. sitzender
Person größer ist,
eine unterschiedliche Stellung ein. Bei größerem Gewicht, wenn also jemand
auf dem Stuhl od.dgl. sitzt, befindet sich das Gehäuse 2 in
einer dem Umgebungsboden näheren Fahrstellung,
in die sich das Gehäuse 2 entgegen
der Kraft der Federanordnung 27 bewegt, während bei kleinerem
Gewicht, wenn die Person aufsteht, das Gehäuse 2 durch die Federanordnung 27 angehoben wird
und in eine dem Umgebungsboden entferntere Bremsstellung gelangt,
in der das Gehäuse 2 und
die Fahrrollenanordnung 4 über eine gehäuseseitige Bremsfläche 28 und
eine fahrrollenseitige Bremsfläche 29 aneinander
anliegen, so daß die
Fahrrollenanordnung gebremst und somit am Rollen gehindert wird.
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In
den 1 und 2 nimmt das Gehäuse 2 seine
nach unten bewegte Fahrstellung ein, in der die Bremsflächen 28 und 29 mit
Abstand zueinander angeordnet sind, so daß sich die Fahrrollen 5, 6 frei drehen
können.
In 3 befindet sich das Gehäuse 2 dagegen in seiner
nach oben bewegten Bremsstellung.
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Die
Fahrrollenanordnung 4 weist mindestens an einer ihrer Stirnseiten,
beim Ausführungsbeispiel an
beiden Stirnseiten 30, 31, eine zur Rollenachse 7 konzentrische,
umlaufende Ausnehmung 32 auf, deren Randfläche 33,
die zweckmäßigerweise
zylindrisch ist, die rollenseitige Bremsfläche 29 bildet. Ferner
weist das Gehäuse 2 bei
jeder Ausnehmung 32 der Fahrrollenanordnung 4 einen
in die jeweilige Ausnehmung 32 eingreifenden Bremsansatz 34 auf,
der nach oben hin über
die Rollenachse 7 vorsteht und mit seiner Oberseite die
gehäuseseitige
Bremsfläche 28 bildet.
Bei unbelastetem Sitzmöbel
wird also das Gehäuse 2 durch
die Federanordnung 27 nach oben und dabei mit dem jeweiligen
Bremsansatz 34 gegen die zugewandte Randfläche 33 der
Fahrrollenanordnung gedrückt.
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Die
Federanordnung 27 stützt
sich einerseits am Gehäuse 2 und
andererseits zweckmäßigerweise an
der Rollenachse 7 ab. Die Federanordnung 27 wird
im dargestellten Falle von einer Blattfeder 35 gebildet,
an die das das Verriegelungsglied 19 bildende Blattfederstück 21,
zweckmäßigerweise
einstückig, angesetzt
ist.
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Die
Blattfeder 35 ist in geeigneter Weise gebogen und so im
Gehäuse 2 angeordnet,
daß sie
sowohl ihre Federfunktion erfüllt
als auch gut zu montieren ist. Wie aus 1 hervorgeht,
erstreckt sie sich mit einer leicht bogenförmigen Partie 36 über die
Rollenachse 7. Beiderseits der die Federkraft auf die Fahrrollenanordnung 4 übertragenden
Federpartie 36 schließt
sich eine nach oben gerichtete Federpartie 37 bzw. 38 an,
von denen die eine Federpartie 37 frei ausläuft und
am Gehäuse
abgestützt
ist, während die
andere Federpartie 38 S-ähnlich geneigt zur Höhenrichtung 11 verläuft und
in eine der Fahrrollenanordnung 4 abgewandte, sich nach
oben hin am Gehäuse 2 abstützende Federpartie 39 übergeht,
die nach außen
zum Gleitelement 9 verläuft,
wo sich das das Verriegelungsglied 19 bildende Blattfederstück 21 anschließt.
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Die
auf der Rollenachse 7 sitzende Federpartie 36 weist
an der Stelle der Rollenachse 7 beidseitig von ihr abgebogene
Lagerschenkel 42, 43 auf, die eine dem Umfang
der Rollenachse entsprechende Ausnehmung enthalten und auf die Rollenachse aufgesteckt
sind.
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Damit
sich das Gehäuse 2 und
die Fahrrollenanordnung 4 in Höhenrichtung 11 relativ
zueinander bewegen können,
ist die Rollenachse 7 mit ihren beiden Endbereichen jeweils
in einer in Höhenrichtung 11 länglichen
Lagerausnehmung 40 bzw. 41 am Gehäuse 2 gelagert.
Dabei werden die Lagerausnehmungen 40, 41 beim
Ausführungsbeispiel
von nach unten hin offenen Lagerschlitzen gebildet, in die die Rollenachse 7 bei
der Montage von unten her einclipsbar ist (siehe 3).
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Wie
bereits erwähnt,
weist die Fahrrollenanordnung 4 beim Ausführungsbeispiel
zwei Fahrrollen 5, 6 auf. Diese Fahrrollen 5, 6 sind
auf der Rollenachse 7 unter Bildung eines Zwischenraums 44 mit
Abstand zueinander angeordnet. Die Federanordnung 27, das
heißt
die Blattfeder 35, erstreckt sich in diesen Zwischenraum 44 und
greift in diesem an der Rollenachse 7 an.
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Dabei
erfüllt
die Blattfeder 35 und dabei deren Federpartie 36 noch
einen weiteren Zweck, indem sie einen die beiden Fahrrollen 5, 6,
die verschieblich auf der Rollenachse sitzen, im Abstand zueinander
haltenden Abstandshalter bildet, so daß sichergestellt ist, daß die gehäuse seitigen
Bremsansätze 34 in
die stirnseitigen Ausnehmungen 32 der beiden Fahrrollen
eingreifen.
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Bei
der Montage kann so vorgegangen werden, daß man die Fahrrollenanordnung 4 vor
der Blattfeder 35 einsetzt und diese anschließend an
Ort und Stelle manipuliert. Man kann jedoch auch so vorgehen, daß man die
Blattfeder 35 zuerst oder zusammen mit der Fahrrollenanordnung 4 einsetzt,
wie in 4 angedeutet ist. Die beiden in axialer Richtung verschieblich
auf der Rollenachse 7 sitzenden Fahrrollen 5, 6 sind
hier so weit aufeinander zu geschoben, daß sie zwischen den beiden gehäuseseitigen Bremsansätzen 34 hindurchpassen.
Dabei sitzt die Federpartie 36 der Blattfeder 35 nicht
auf der Rollenachse 7, sondern mit radialem Abstand zu
dieser bei jeder Fahrrolle 5, 6 auf einem ringförmigen Absatz 45.
Die einander zugewandten Stirnseiten der beiden Fahrrollen sind
gestuft, so daß sie
radial außen
weiter voneinander entfernt sind als radial innen. Die Übergangsstellen
werden von den Ringabsätzen 45 gebildet.
Befindet sich nun bei der Montage die Fahrrollenanordnung an Ort
und Stelle im Gehäuse 2, werden
die beiden Fahrrollen 5, 6 in axialer Richtung nach
außen
geschoben, so daß die
Bremsansätze 34 in
die stirnseitigen Ausnehmungen 32 gelangen. Hierbei schnappt
die Federpartie 36 nach innen auf die Rollenachse 7.