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AT364786B - Vorrichtung zum anheben und transportieren von gegenstaenden - Google Patents

Vorrichtung zum anheben und transportieren von gegenstaenden

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Publication number
AT364786B
AT364786B AT612978A AT612978A AT364786B AT 364786 B AT364786 B AT 364786B AT 612978 A AT612978 A AT 612978A AT 612978 A AT612978 A AT 612978A AT 364786 B AT364786 B AT 364786B
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AT
Austria
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furniture
screwed
threaded spindle
bearing
piece
Prior art date
Application number
AT612978A
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ATA612978A (de
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Lipowsky Alois
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Publication date
Priority claimed from DE19772738913 external-priority patent/DE2738913A1/de
Priority claimed from DE19772747930 external-priority patent/DE2747930A1/de
Priority claimed from DE19782831854 external-priority patent/DE2831854A1/de
Application filed by Lipowsky Alois filed Critical Lipowsky Alois
Publication of ATA612978A publication Critical patent/ATA612978A/de
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Publication of AT364786B publication Critical patent/AT364786B/de

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  • Legs For Furniture In General (AREA)

Description


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   Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anheben und Transportieren von Gegenständen, insbesondere von Möbeln, mittels Rädern, Rollen od. dgl. 



   Es ist bereits bekannt, Räder oder Rollen zu verwenden, um Möbel zu transportieren. Einerseits können diese Räder oder Rollen an der Unterseite des jeweiligen Möbelstückes, beispielsweise am Boden eines Schrankes oder an den Füssen eines Sessels, fest angeordnet sein, anderseits lassen sich auch kleine, niedrige, die Räder bzw. Rollen an ihren vier Ecken aufweisende Fahrbretter od. dgl. verwenden, die unter die   Möbelstücke   geschoben werden, um diese verfahrbar zu machen. Dabei ist es jedoch stets erforderlich, die Möbelstücke anzuheben, was insbesondere bei schweren Schränken mühsam, wenn nicht ohne Hilfe von Möbelpackern sogar unmöglich ist. 



   Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die es auch einzelnen, nicht über besondere Körperkräfte verfügenden Personen ermöglicht, schwere Gegenstände, insbesondere Möbel anzuheben und rollend zu transportieren, beispielsweise dann, wenn Möbel umgestellt werden sollen. 



   Beim Umstellen von schweren Möbeln hat man sich bisher zumeist damit beholfen, dass man sie einfach über den Boden geschoben hat, was einerseits den Aufbau bzw. die Festigkeit des jeweiligen Möbelstückes zuweilen in unzulässiger Weise beanspruchte und anderseits oft zu einem Verkratzen des Fussbodens führte. 



   Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch eine Gewindespindel od. dgl., die an ihrem unteren Ende eine um die Achse der Gewindespindel verschwenkbare Rolle od. dgl. trägt, deren Drehachse quer zur Längsmittelachse der Gewindespindel gerichtet ist, wobei die Gewindespindel dazu dient, in eine mit einem Innengewinde ausgebildete Durchbrechung, die im Boden eines Gegenstandes, insbesondere eines Möbels, vorgesehen ist, eingeschraubt zu werden. 



   Nach der Erfindung sind zweckmässig im Boden eines Schrankes od. dgl. drei oder vier derartige Durchbrechungen vorgesehen, in welche eine solche Gewindespindel einschraubbar ist, deren Rad oder Rolle sich bei zunehmendem Hineinschrauben gegen den Fussboden abstützt und dabei das Möbelstück anhebt. Sobald dieses eine ausreichende Bodenfreiheit hat, lässt es sich in einfacher Weise auf dem Fussboden hin-und herfahren und somit an seinen gewünschten Platz verbringen. Dort angekommen, lassen sich die Gewindespindeln mit den Rollen wieder herausschrauben und dabei der Schrank bzw. das sonstige Möbelstück absetzen. 



   Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist das Innengewinde an einer von der Unterseite des Bodens des Möbelstückes her in die Durchbrechung eingesetzten und in dieser befestigten Büchse angeordnet. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn es sich bei dem Boden des betreffenden Möbelstückes um einen solchen aus Holz handelt. Die Büchse kann dabei mit einem Holzaussen- gewinde in die Durchbrechung eingeschraubt sein und einen Flansch zur Anlage an der Unterseite des Bodens aufweisen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführung, bei welcher die Büchse ein Aussengewinde aufweist und mit einer einen Aussenbund und ein Innengewinde aufweisenden, von oben her in die Durchbrechung einsetzbaren Schraubmuffe verschraubbar ist.

   Dadurch kommt es zu einer be- 
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Die Durchbrechung nebst Innengewinde bzw. dasselbe aufweisender Büchse kann bereits bei der Herstellung des Möbelstückes im Boden desselben vorgesehen werden bzw. angeordnet sein. Jedoch lässt sich ein Möbelstück auch nachträglich für die Vorrichtung nach der Erfindung einrichten, insofern nämlich, als sich die jeweils erforderlichen Durchbrechungen auch nachträglich von oben her am Boden des Möbelstückes anbringen lassen. Auch auf eine von unten her ohne Anheben des Möbelstückes einsetzbare, das Innengewinde für die Schraubspindel aufweisende Büchse braucht dabei nicht verzichtet zu werden.

   Rüstet man dieselbe nämlich an ihrer Unterseite mit einem Befestigungsflansch aus und macht man diesen rechteckig, wobei seine Breite geringer ist als der Durchmesser der Durchbrechung, sowie seine Länge grösser als der Durchmesser dieser Durchbrechung, dann lässt sich die Büchse von oben her in Längsrichtung des Befestigungsflansches durch die Durchbrechung schieben und von unten her in die Durchbrechung ziehen. Zu diesem Zwecke lässt sich eine Vorrichtung verwenden, welche einen Schraubzapfen mit einem Aussengewinde mit den Massen des Schraubspindelgewindes aufweist, der in das Innengewinde der Büchse einschraubbar ist und an seiner Oberseite einen mindestens in eine Richtung schwenkbaren Haltegriff besitzt.

   Verschwenkt man nun den Schraubzapfen, nachdem dieser in die Büchse eingeschraubt worden ist, mit 

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 der Büchse und ihrem Befestigungsflansch derart, dass sich der Befestigungsflansch von oben her durch die Durchbrechung hindurchführen lässt, wobei der Haltegriff natürlich entsprechend lang ausgebildet sein muss, dann lässt sich die Büchse mit dem Befestigungsflansch unterhalb der Durchbrechung, also zwischen Fussboden und dem Boden des Möbelstückes, wieder quer anordnen, so dass sich die Büchse von unten her mittels des Haltegriffes in die Durchbrechung ziehen lässt. Anschlie- ssend kann von oben her die Schraubmuffe auf das Aussengewinde der Büchse aufgeschraubt werden, wobei diese Schraubmuffe einen Gegenflansch aufweist.

   Die Schraubmuffe kann übrigens von unten her über den Schraubzapfen hinweg auf den Haltegriff aufgeschoben werden, bevor der Schraubzapfen in das Innengewinde der Büchse eingeschraubt wird. 



   Um den von den Rädern bzw. Rollen auf den Boden ausgeübten Druck zu verringern und dadurch einerseits den Fussboden besonders zu schonen und anderseits das jeweilige Möbelstück od. dgl. leichter hin-und herbewegbar zu gestalten, kann zweckmässig ein mehrfach gekröpfter Achsträger vorgesehen sein, dessen eines freies Ende den Lagerzapfen und dessen anderes freies Ende die Drehachse für die Rolle bildet, wobei die Breite der Rolle grösser ist als ihr Durchmesser. 



   Es versteht sich, dass eine besonders breite Rolle auch eine besonders gute Verteilung der Last bzw. eine geringere Flächenpressung mit sich bringt, wobei der Achsträger es ermöglicht, eine ganz erhebliche Rollenbreite vorzusehen. 



   Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Rolle mittels einer Lagerbüchse auf dem die Drehachse bildenden Ende des gekröpften Achsträgers gelagert, wobei die Büchse die Drehachse unter Bildung eines zylindrischen Hohlraumes umgibt und am freien Ende der Drehachse auf einem dort fest angeordneten ersten Lagerbund und an ihrem andern Ende auf einem an ihr selber fest angeordneten zweiten Lagerbund aufruht. Da als Material für die Rollen zweckmässig Polyamid verwendet wird, drehen sie sich sehr leicht auf der Lagerbüchse. Es versteht sich, dass auch Kugellager zwischengeschaltet sein können. Vorteilhaft werden drei Rollen auf der Büchse angeordnet, um bei Schwenkungen Relativdrehungen zwischen den Rollen zu ermöglichen und somit die Reibung zwischen Rolle bzw. Rollen und Fussboden zu verringern. 



   Vorteilhaft ist in dem Hohlraum eine die Drehachse umgebende Schraubendruckfeder angeordnet, die sich mit ihren Enden jeweils an den beiden Lagerbunden abstützt. Somit lässt sich die Lagerbüchse mit der Rolle gegen Federdruck von der Drehachse über deren freies Ende hinweg abschieben, bis die Druckfeder nicht mehr weiter zusammengedrückt werden kann,   d. h.   die beiden Lagerbunde mit der zwischen ihnen angeordneten Schraubendruckfeder einen Anschlag bilden. Dieses Verschieben der Lagerbüchse mit der Rolle ist von Vorteil beim Hindurchführen der Rolle durch die Durchbrechung im Boden des Möbels und beim anschliessenden Einschrauben der Gewindespindel in das Innengewinde der Durchbrechung. 



   Eine besonders vorteilhafte und erfinderische Weiterbildung ermöglicht einen Verzicht auf Durchbrechungen, die im Boden des Möbelstückes selber vorgesehen sind. Die Weiterbildung ermöglicht es, ein Möbelstück auch noch nachträglich, ohne Veränderung desselben, unter Verwendung von Gewindespindeln anzuheben und zu verfahren. 



   Dies wird dadurch erreicht, dass jede mit Innengewinde versehene Durchbrechung in einem Flanschring angeordnet ist, welcher etwa in Höhe des Bodens des Möbels   od. dgl.   an demselben lösbar befestigbar ist. 



   Vorteilhaft wird zur Befestigung der jeweiligen Flanschringe ein Gestell vorgesehen, welches aus Einzelteilen zusammensetzbar und im Bereich des Bodens am Möbel befestigbar ist. Es versteht sich dabei, dass zumindest drei Flanschringe mit mindestens drei in diesen Flanschringen verschraubbaren Gewindespindeln erforderlich sind. Bekanntlich braucht ein Möbel mindestens drei Abstützungen, die nicht auf einer Linie liegen, um nicht umzufallen. 



   Zweckmässig ist das Gestell aus Schienen zusammengesetzt, die den Boden des Möbels an min-   destens   drei Seiten hufeisenförmig umgeben und an ihm anliegen. Dabei kann das Gestell aus drei Schienen bestehen, von denen zwei Querschienen an den Querseiten des Möbels anzuordnen sind, und die dritte, als Längsschiene ausgebildete Schiene die beiden Querschienen miteinander verbindet und teleskopartig auszieh-und einschiebbar ist. Durch diese Ausgestaltung lässt sich eine Anpassung des Gestells an unterschiedliche Längsabmessungen des Möbelstückes erreichen. 



   Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Längsschiene aus einem rohrförmigen Aussen- 

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 teil und einem in demselben verschiebbaren Innenteil. Ferner kann der Innenteil einen Längsschlitz aufweisen, in welchen ein am Aussenteil vorgesehener Querbolzen eingreift, mit dessen Hilfe die beiden Teile in ihrer jeweiligen Ausziehstellung feststellbar sind. 



   Schliesslich können an den Innenseiten zumindest der Querschienen Winkel zum Untergreifen eines Möbelbodens anschraubbar sein. 



   Nun ist es jedoch auch zuweilen erforderlich, Küchenmöbel od. dgl. zu transportieren, welche an ihrer Bodenseite einen Rahmen aus Metallschienen od. dgl. mit einem nach innen offenen U-Profil oder einem ähnlichen Profil aufweisen. Zur Anpassung an einen solchen Winkelrahmen, der an der Unterseite des Möbels einen Hohlraum lässt, können die Schienen vorteilhaft im Querschnitt Rechteckform aufweisen, wobei ihre Enden mittels Durchsteckbolzen jeweils stumpf an einer Längsseite einer andern Schiene anschraubbar sind. Auf diese Weise lässt sich ein T-förmiges Gestell schaffen, an dessen drei Enden jeweils ein Flanschring ebenfalls stumpf anschraubbar ist.

   Bringt man nunmehr an den Flanschringen auch noch Winkelstücke an, dann lässt sich ein solches Gestell flach unterhalb des geschilderten Metallrahmens eines Küchenmöbels   od. dgl.   anordnen, wobei die Längsschiene wieder eine Anpassung an Breite oder Länge ermöglicht. Zweckmässig ist dabei die Mittelschiene mit ihrem einen Ende an der Mitte einer Schmalseite einer Querschiene angeschraubt und mit ihrem andern Ende mit einem Flanschring und einem sich in Längsrichtung anschliessenden Winkelstück verschraubt, während die Enden der Querschiene ihrerseits jeweils einen Flanschring mit Winkelstück aufweisen. 



   Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. 



   Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausgestaltungen sind im folgenden an Hand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen : Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung in Seitenansicht, teilweise geschnitten ; Fig. 2 eine zweite Ausführungsform einer Büchse, in Seitenansicht und teilweise   geschnitten ; Fig. 3   eine dritte Ausführungsform der Büchse in Untersicht ; Fig. 3a eine Seitenansicht der Büchse nach Fig. 3 ; Fig. 3b eine Draufsicht auf die Büchse nach Fig. 3 und 3a ; Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Schraubmuffe, wie sie für ein Verschrauben mit der in   Fig. 1   gezeigten, ersten Ausführungsform der Büchse bestimmt ist ; Fig. 4a 
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 der Fig. 1 entsprechende Ansicht der dort gezeigten Ausführungsform beim Einsetzen der Schraubspindel in das Innengewinde der Büchse ;

   Fig. 7 eine Einrichtung zum Einsetzen der ersten Ausführungsform der Büchse von oben her in eine Durchbrechung im Boden eines Möbelstückes beim Durchtritt durch die Durchbrechung ; Fig. 8 die Vorrichtung nach Fig. 7 nach dem Durchtritt der Büchse durch den Boden des Möbelstückes, nach dem Verschwenken der Büchse und dem Hineinziehen derselben in die Durchbrechung ; Fig. 9 eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ; Fig. 10 eine dritte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ; Fig. 11 die Vorrichtung nach Fig. 10 in um 90  um die Längsachse gedrehter Stellung, gesehen in Pfeilrichtung B in Fig. 10 ; Fig. 12 eine vierte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ; Fig. 13 eine fünfte Ausführungsform ; Fig. 14 eine sechste Ausführungsform ; Fig. 15 eine siebente Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ;

   Fig. 16 eine achte Ausführungsform ; Fig. 17 eine Seitenansicht in Pfeilrichtung XVI in Fig. 16 ; Fig. 18 eine der Fig. 16 entsprechende Ansicht der Vorrichtung nach der Erfindung mit teilweise abgeschobener Lagerbüchse beim Vorgang des Hindurchführens durch die Durchbrechung eines Möbelbodens od. dgl. ; Fig. 19 den Aufbau einer neunten Ausführungsform der Erfindung in Explosionsansicht ; Fig. 20 einen Teil der Vorrichtung nach   Fig. 19   in unterschiedlicher Anordnung ; Fig. 21 eine weitere, der Fig. 20 entsprechende Anordnung weiterer Einzelteile der Vorrichtung nach Fig. 19 ; Fig. 22 Einzelteile der Vorrichtung nach Fig. 19 in anderweitiger Anordnung zur Verwendung am Bodenrahmen eines Küchenmöbels   od. dgl.   aus Metall. 



   Die in Fig. 1 gezeigte, erste Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung zeigt eine im Boden --1-- des jeweiligen, nicht gezeigten Möbelstückes vorgesehene Durchbrechung --2--, in welcher ein Innengewinde -3-- vorgesehen ist. In das Innengewinde --3-- ist eine Gewindespindel - einschraubbar, die an ihrem unteren Ende --5-- eine Rolle --6-- od. dgl. aufweist, deren Drehachse --7-- quer zur   Längsmittelachse --8-- der Gewindespindel --4-- und   um diese schwenk- 

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 bar angeordnet ist. 



   Das Innengewinde --3-- ist an einer von der Unterseite --9-- des Bodens --1-- her in die
Durchbrechung -2-- eingesetzten und in dieser befestigten   Büchse --10-- angeordnet. Wie Fig. 2   zeigt, kann die Büchse als   Büchse --11-- mit   einem   Aussengewinde --12-- in   die Durchbrechung - eingeschraubt sein und einen Flansch --13-- zur Anlage an der Unterseite --9-- des Bodens - aufweisen. Bei dem   Aussengewinde --12-- kann   es sich in der gezeigten Weise um ein grobes
Holzaussengewinde handeln, das sich unmittelbar in das Holz des Bodens-l-einschrauben lässt. 



  Es kann jedoch auch eine   Büchse --14-- gemäss Fig.3, 3a   und 3b Verwendung finden, bei welcher die   Aussenseite --15-- der   Büchse glatt ist und die Befestigung mittels nicht gezeigter Schrauben erfolgt, die durch entsprechende Schraubenlöcher --16-- in dem dortigen   Flansch --17-- geführt   sind. 



   Bei der in Fig. 1 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform jedoch weist die dortige Büchse   --10-- ein Aussengewinde-18-- auf,   das mit einer einen   Aussenbund --9-- bzw.   Flansch, und ein Innengewinde --20-- aufweisenden, von oben her in die Durchbrechung --2-- einsetzbaren Schraubmuffe --21-- verschraubbar ist. Wie Fig. 1 zeigt, ist dabei der Aussendurchmesser d der Schraub-   muffe --21-- geringfügig   kleiner als der Durchmesser der Durchbrechung --2--, während die Büchse - den Zwischenraum ausfüllt und mit ihrem   Aussengewinde --18-- in   das Innengewinde --20-der Schraubmuffe --21-- und mit ihrem Innengewinde --3-- in das   Aussengewinde --24-- der   Schraubspindel --4-- eingreift. 



   Die   Büchse --10-- weist   zweckmässig an ihrer Unterseite einen Befestigungsflansch --25-- auf. 



  An der Peripherie dieses   Befestigungsflansches können   ferner nach oben vorstehende Arre-   tierungsspitzen-26-vorgesehen sein,   wie sie aus den   Fig. l,   5a, 5b und 5c zu entnehmen sind. Insbesondere dann, wenn der Boden --1-- des Möbelstückes aus weicherem Material, beispielsweise Holz besteht, graben sich diese   Arretierungsspitzen --26- ein   und halten den Befestigungsflansch --25-- insbesondere in Drehrichtung fest. Es versteht sich, dass das Einbauen der Büchse - mit der Schraubmuffe --21-- sehr einfach ist, wenn das Möbelstück bereits bei seiner Herstellung mit der erfindungsgemässen Vorrichtung versehen wird. Nun ist jedoch die erfindungsgemässe 
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 vorgesehen, der ein Aussengewinde mit den Massen des Schraubspindelgewindes --24-- aufweist.

   Dieser Schraubzapfen wird in das   Innengewinde     --3-- der Büchse --10-- eingeschraubt.   Die Fig. 7 und 8 zeigen den Schraubzapfen --27-- in bereits eingeschraubter Stellung. 



   An der Oberseite des Schraubzapfens --27-- ist ein in mindestens eine Richtung schwenkbar, jedoch drehfest angelenkter Haltegriff --23-- angeordnet. Die Schwenkachse --28-- des Haltegriffes kann dabei in beliebiger Weise, beispielsweise mittels Laschen --29--, an der Oberseite --30-- des Schraubzapfens --27-- befestigt sein. 



   Zunächst wird nun in dem Boden --1-- des Möbelstückes die Durchbrechung --2-- ausgearbeitet, beispielsweise ein entsprechendes Loch ausgefräst bzw. ausgesägt. Sodann verschwenkt man den Schraubzapfen --27-- mit der   Büchse --10-- in   der gezeigten Weise derart, dass sich der Befestigungsflansch --25-- etwa parallel zur   Stange --31-- des Haltegriffes --23-- erstreckt ; derart,   dass sich die Büchse von oben her durch die   Durchbrechung --2-- hindurchführen   lässt. Es versteht sich, dass die Breite b des Befestigungsflansches --25-- dabei geringer sein muss als der Durchmesser der Durchbrechung --2--. Die Länge D des Befestigungsflansches --25-- hingegen ist grösser als der Durchmesser der Durchbrechung-2-. Es wird hiezu auf die Fig. 5 und 6 hingewiesen. 



  Sobald die   Büchse --10-- mit   dem   Befestigungsflansch --25-- vollständig   durch die Durchbrechung -   hindurchgetreten   sind, wird der Befestigungsflansch --25-- in die in Fig. 8 gezeigte waagrechte Stellung gebracht und der   Haltegriff --23-- anschliessend   nach oben gezogen, so dass die Büchse --10-- in der in Fig. 8 gezeigten Weise in die Durchbrechung --2-- gezogen wird, während sich der Befestigungsflansch --25-- an der Unterseite des Bodens-l-anlegt und sich gegebenenfalls die Arretierungsspitzen --26-- in ihn eindrücken. 



   Bereits vor dem Einschrauben des Schraubzapfens --27-- in die   Büchse --10-- kann   die Schraubmuffe --21-- auf die Stange --23-- aufgeschoben worden sein, so dass sich nunmehr die 

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 Schraubmuffe mit ihrem Innengewinde --20-- auf das   Aussengewinde --18-- der Büchse --10-- auf-   schrauben lässt. Sobald dies erfolgt ist, lässt sich dann der Schraubzapfen --27-- mittels des Halte-   griffes -23-- aus   der Büchse --10-- herausschrauben. Die Schraubmuffe --21--, deren Flansch 
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   Wie die Fig. 1 und 6 zeigen, ist die   Gewindespindel --4-- zweckmässig   ein Rohr (--36--). Am unteren Ende --5-- der Gewindespindel --4-- bzw. des Rohres --36-- ist eine Ausdrehung --38-- vorgesehen (Fig.   1),   in welche ein Lagerblock --39-- eingesetzt ist. Dieser Lagerblock --39-- weist eine zentrale Lagerbohrung --40-- zur Aufnahme eines Lagerzapfens --41-- auf. 



   Der Lagerzapfen --41-- ist an einer   Halterung --42-- für   die   Drehachse -7-- der   Rolle - fest angeordnet. Der Lagerzapfen --41-- kann sich somit unter dem Einfluss von Kräften, die auf die   Rolle --6-- ausgeübt   werden bzw. bei Drehung der Gewindespindel --4-- in der Lagerboh-   rung-40-,   koaxial zur   Längsmittelachse --8-- frei   drehen. 



   Bei der gezeigten Ausführungsform weist die Drehachse --7-- einen horizontalen Abstand a von der mit der Längsmittelachse --8-- der Gewindespindel kongruenten Achse des Lagerzapfens - auf. Dieser Abstand a sorgt in bekannter Weise dafür, dass das jeweilige Möbelstück und damit der Boden-l-mit der Gewindespindel --4-- und der Rolle --6-- in beliebige Richtungen gerollt werden kann, da die   Rolle -6-- durch   Drehung der Halterung --42-- um die Längsmittelachse --8-- jeder Bewegung nachläuft. 



   Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ist der Lagerzapfen --41-- im Lagerblock - begrenzt verschiebbar. Wie man aus Fig. 1 leicht entnimmt, ist der   Lagerzapfen --41-- län-   ger als der Lagerblock --39-- und weist an seinem freien Ende --43-- einen Anschlag --44-- zur Begrenzung des Verschiebeweges auf. Der Anschlag --44-- kann zweckmässig ein Splint, Sprengring od. dgl. sein. 



   Fig. 6 zeigt das Einsetzen der Gewindespindel --4--. Unter dem Einfluss des Gewichtes ist der Lagerzapfen-41-aus dem Lagerblock --39-- bis zum Anschlag --44-- herausgerutscht. Dadurch ist es möglich, die Halterung --42-- mit dem Rad --6-- und seiner Drehachse --7-- von oben her durch die von der Büchse --10-- gebildete Öffnung --45-- hindurchzuschieben, u.zw. dadurch, dass man zunächst die Halterung --42-- mit der Rolle --6-- voraus durch die   Öffnung --45-- führt   und anschliessend die Gewindespindel --4-- aufrichtet, also sozusagen die Rolle --6-- durch die Öffnung --45-- hindurchschwenkt. Anschliessend lässt sich dann das Gewinde --24-- der Gewindespin-   del-4-in   das   Innengewinde   --3-- der Büchse --10-- einschrauben, bis die Rolle --6-- am Boden - zur Anlage kommt.

   Wird die Gewindespindel --4-- weiterverschraubt, dann schiebt sich die Gewindespindel mit dem   Lagerblock --39-- zunächst   auf den Lagerzapfen --41-- auf, bis die Unterseite --47-- des Lagerblockes an der Oberseite --48-- der Halterung --42-- zur Anlage kommt. Jedes weitere Hineinschrauben der Gewindespindel --4-- hebt bereits den Boden --1-- des betreffenden Möbelstückes an. In Abhängigkeit von der Länge der   Gewindespindel --4-- lässt   sich somit die Bodenfreiheit des Möbelstückes für den Transport verändern bzw. frei wählen. 



   Die Länge des Lagerzapfens --41-- und sein Verschiebeweg sind natürlich davon abhängig, wie dick der Boden-l-und wie weit die Durchbrechung --2-- sind. 



   Um das Verschrauben der Gewindespindel --4-- zu erleichtern, können an ihrem oberen, freien   Ende --49-- Querlöcher --50-- für   das Durchstecken eines nichtgezeigten Drehhebels vorgesehen sein. 



   Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung. Hier ist die Gewindespindel --51-- verhaltnismässig kurz ausgebildet. In ihr ist eine Stange --52-- od.dgl. teleskopartig verschiebbar und in verschiedenen Höhenstellungen arretierbar angeordnet, wobei die Standean Stelle der Gewindespindel --4-- bei der Ausführungsform nach Fig.

   1 an ihrem unteren   Ende-53-- die Rolle-54-- aufweist.   Die   Halterung --55-- für   die Rolle --54-- ist rein äusser- [ich insofern anders ausgebildet, als die   Aufnahme --56-- für   die Drehachse --57-- geschwungene Konturen und ein Zwischenstück --56'-- aufweist, welches als Verlängerung dient und das Einschwenken in eine Durchbrechung erleichtert, auch ohne dass ein verschiebbarer Lagerzapfen vorgesehen   wäre,   wie bei der Ausführungsform nach   Fig. 1.   

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   Die Gewindespindel --51-- weist an ihrem oberen Ende einen bundförmigen   Rändelring --58--   auf. Eine Stiftschraube --59-- ist dazu bestimmt, in Bohrungen --60-- einzugreifen, die in Längsrichtung der   Stange --52, -- an   ihrem Umfang in Abstand voneinander angeordnet sind und es ermöglichen, die Stange --52-- in der Schraubspindel --51-- stufenweise zu verschieben und zu arretieren.

   Bei dieser Ausführungsform sind die Gewindespindel --51-- und die Stange --52-- nach einem Lösen der   Madenschraube --59-- zunächst   frei gegeneinander verschiebbar, so dass sich die Stange --52-- so weit nach unten verschieben lässt, dass die Rolle --54-- fast den Boden berührt. 
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    --51-- inde --3-- der Büchse --10-- oder   einer andern der gezeigten Buchsen eingeschraubt und die Madenschraube in die nächstliegende   Bohrung --60-- eingeführt.   Im Anschluss daran wird die Gewinde-   spindel-51-- mit   der Stange --52-- mit Hilfe des   Rändelringes --58-- weitergedreht   und der Boden - bzw. das Möbelstück in der im Zusammenhang mit der Ausführungsform nach Fig. 1 geschilderten Weise angehoben. 



   Eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung ist in den Fig. 10 und 11 gezeigt. Der Unterschied gegenüber der ersten Ausführungsform gemäss Fig. 1 und 6 besteht darin, dass am unteren Ende --61-- der Gewindespindel --62-- in einer Ausdrehung --63-- eine nach oben geschlossene   Büchse --64-- eingesetzt   ist, an deren   Boden   --65-- die Rolle --66-- gelagert ist. Einerseits wird hiedurch erreicht, dass die Halterung --67-- und die Rolle --66-- weitgehend versenkt angeordnet sein können, anderseits wird das Einschrauben der Gewindespindel --62-- in die Büchse -   gegenüber   der Ausführungsform nach Fig. 1 und 6 erheblich vereinfacht.

   Es versteht sich, dass der Durchmesser der   Rolle-66-- erheblich   kleiner sein muss als die Durchmesser der Rollen   - 6   und 54--, da andernfalls die in Fig. 10 gezeigte Anordnung nicht möglich wäre. Um nun jedoch die dadurch hervorgerufene, erhöhte Flächenpressung zwischen Rolle --66-- und dem nicht gezeigten Fussboden (in   Fig. 1   und 6   Fussboden --46--)   möglichst zu verringern, wird die Rolle --66-breiter ausgebildet. Zweckmässig ist die Breite d der Rolle   (Fig. 11)   erheblich grösser als der Durchmesser der Rolle --66--. 



   In Fig. 12 ist eine 5. Ausführungsform der Vorrichtung gezeigt. Diese ist insbesondere dort von Vorteil, wo der   Boden --68-- des   Möbelstückes beispielsweise aus Metall ist, also aus einem festen Material, in welches ein Gewinde --69-- eingeschnitten werden kann, und bei welchem der   Boden --68-- ausserdem   auf dem   Fussboden --46-- aufliegt.   An Stelle der bei der Ausführungsform nach Fig. l verwendeten   Büchse --10-- wird   hier eine Schraubmuffe --70-- verwendet, die mit ihrem   Aussengewinde --71-- in   das   Innengewinde   --69-- im Boden --68-- einschraubbar ist, u. zw. bis nahe an den Boden --46--.

   Die   Gewindebüchse --70-- weist   das Innengewinde --3-- auf, in welches die Gewindespindel --4-- in der bereits erläuterten Weise einschraubbar ist. Um bei einem Verschrauben der Gewindespindel --4-- ein gleichzeitiges Verdrehen der   Gewindebüchse --70-- zu   verhindern, ist auf deren   Aussengewinde --71-- eine Kontermutter --72-- angeordnet,   mit deren Hilfe sich die zunächst mittels eines   Rändelringes --73-- in   das Gewinde --69-- eingeschraubte Gewinde-   büchse   --70-- am Boden --68-- festlegen lässt.

   Bei dieser Ausführungsform ist zwar ebenfalls eine exzentrische Anordnung der   Rolle --74-- möglich,   entsprechend der Anordnung bei der Ausführungsform nach den Fig. 10 und 11, es sei hier jedoch auch noch die einfache Möglichkeit gezeigt, die Drehachse --75-- der Rolle --74-- auf der   Längsmittelachse-76-der Gewindespindel-4-anzu-   ordnen. 



   Weitere Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ergeben sich aus den Fig. 13 bis 15. Bei sämtlichen der in diesen 3 Figuren gezeigten Ausführungsformen weist die Gewindespindel --77 bzw. 78 bzw.   79-- an   ihrem unteren Ende eine   Ausnehmung --80   bzw. 81 bzw. 



  82-- auf, in welcher die Rolle --83 bzw. 84 bzw.   85-- versenkt   angeordnet ist, derart, dass nur ein Teil ihrer Umfangsfläche nach unten über das Spindelende hinaus vorsteht. 



   Bei der Ausführungsform nach Fig. 13 ist die Gewindespindel --77-- mittels eines an ihrem oberen Ende angeordneten Sechskants --86-- verschraubbar. Bei der Ausführungsform nach Fig. 14 ist die Gewindespindel --178-- mittels eines Rändelringes-87-- verschraubbar. Bei der Vorrichtung nach Fig. 15 schliesslich ist in dem Sechskant --88-- eine Gewindebohrung --89-- vorgesehen, in welcher mittels eines weiteren, kleineren   Sechskants --90-- od. dgl.   ein Gewindebolzen --91-koaxial verschraubbar ist, welcher an seinem unteren Ende die   Rolle --85-- trägt.   

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   Die Benutzung dieser Ausführungsform erfolgt dabei auf eine Art und Weise, die derjenigen bei der Ausführungsform nach Fig. 12 analog ist. 



   Die in Fig. 18 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung zeigt wieder eine im Boden-l-des jeweiligen, nicht gezeigten Möbelstückes vorgesehene Durchbrechung --2--, in welcher ein Innengewinde --3-- vorgesehen ist. In das Innengewinde --3-- ist eine Gewindespindel - einschraubbar, die an ihrem unteren Ende --5-- eine Rolle --6-- od.dgl. aufweist, deren
Drehachse --7-- quer zur   Längsmittelachse --8-- der Gewindespindel --4-- und   um diese schwenkbar angeordnet ist. 



   Das Innengewinde --3-- ist an einer von der Unterseite --9-- des Bodens --1-- her in die Durchbrechung --2-- eingesetzten und in dieser befestigten   Büchse --110-- angeordnet.   Die Büchse   -   110- kann mittels nicht gezeigter Schrauben durch den Flansch --111-- am Boden --1-- befestigt sein. 



   Die Rolle --6-- ist mit der Gewindespindel --4-- mittels eines Lagerzapfens --112-- verbunden, der bei der gezeigten Ausführungsform einen Lagerbund --113-- aufweist und in einer nicht gezeigten koaxialen Lagerbohrung in der Gewindespindel --4-- drehbar gelagert ist. 



   Es ist ein mehrfach gekröpfter   Achsträger --114-- vorgesehen,   dessen eines freies Ende --115-- den Lagerzapfen --112-- und dessen anderes freies   Ende --116-- die Drehachse --117-- für   die   Rolle -6-- bildet.   Ferner ist die Breite E der   Rolle --6-- grösser   als ihr Durchmesser F. 



   Vorteilhaft ist die Rolle --6-- mittels einer   Lagerbüchse --118-- auf   dem die Drehachse   -   117-- bildenden Ende --116-- des gekröpften Achsträgers --114-- gelagert. Dabei umgibt die   Lagerbüchse --118-- die Drehachse --116-- unter   Bildung eines zylindrischen Hohlraumes --119--. 



  Die Halterung der   Lagerbüchse --118-- besteht   aus einem am freien Ende der   Drehachse--116-- fest   angeordneten ersten Lagerbund --120-- und einem am gegenüberliegenden Ende der Lagerbüchse --118-- an ihr selber fest angeordneten zweiten Lagerbund --121--, wobei die Lagerbüchse auf beiden   Lagerbunden --120   und   121-- aufruht.   



   In dem   Hohlraum -119-- ist   eine die Drehachse --117-- umgebende Schraubendruckfeder   -     angeordnet,   die sich mit ihren Enden jeweils an den beiden   Lagerbunden-120. 121-   abstützt. 



   Die   Rolle --6- besteht   bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform aus drei Einzelrollen --123--, die nebeneinander auf die   Lagerbüchse --118-- aufgeschoben   sind und auf beiden Seiten mittels Sprengringen --124-- gegen Abrutschen gesichert sind. Bei einer Richtungsänderung der auf dem nicht gezeigten Fussboden aufruhenden Rollen kann somit die mittlere Rolle rotationsmässig in Ruhe verbleiben, während die beiden äusseren Rollen einander entgegengesetzte Drehungen beschreiben. 



   Wie man aus Fig. 18 leicht entnommt, lässt sich die   Lagerbüchse --118-- mit   der Rolle --6-bzw. den Einzelrollen --123-- in Pfeilrichtung C von der Drehachse --117-- gegen den Druck der   Schraubenfeder --122- so   weit abschieben, dass sie sich in der gezeigten Weise sehr einfach durch die   Büchse --110-- hindurchführen   lässt, wobei die gezeigte Mehrfachkröpfung des Achsträgers --114-- behilflich ist. 



   Fig. 16 zeigt die erfindungsgemässe Vorrichtung in Normalstellung,   d. h.   in der Funktionslage 
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    --118-- mitbüchse --118-- in   Anlage an einem stationären Begrenzungsbund --125-- des Achsträgers --114-befindet. 



   Wie Fig. 17 zeigt, ist der   Achsträger --114-- nicht   nur in der aus den Fig. 16 und 18 gezeigten Weise in der dortigen Zeichenebene gekröpft, sondern auch noch senkrecht dazu, wie die beiden   Kröpfungen --126   und 127-- zeigen. Diese zusätzlichen Kröpfungen sind erforderlich, um ein Verfahren des jeweiligen Möbelstückes in jedwede Richtung zu ermöglichen, nämlich dadurch, dass durch den horizontalen Abstand b zwischen der   Längsmittelachse --8-- der Gewindespindel --4--   und der Drehachse --7-- ein Hebelarm entsteht, der eine entsprechende Nachführung und damit Drehung des Achszapfens --112-- um die Längsmittelachse gewährleistet. 



   In Fig. 19 ist ein   Möbel --201-- in   Form eines Kastens, Schrankes   od. dgl.   angedeutet, der mittels Rädern oder Rollen --204-- angehoben und transportiert werden soll. Dabei ist mindestens eine mit Innengewinde --203-- versehene Durchbrechung --202-- vorgesehen, in welcher eine Gewin- 

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 despindel --205-- od.dgl. verschraubbar ist, welche an ihrem unteren Ende die Rolle --204-- aufweist, deren Drehachse --206-- quer zur Längsmittelachse --207-- der Gewindespindel --205-- und um diese schwenkbar angeordnet ist. 



   An der Gewindespindel --205-- kann ein Rändelring --208-- vorgesehen sein, mit dessen Hilfe sich die Gewindespindel --205-- in dem Innengewinde --203-- verschrauben lässt. Bei der gezeigten Ausgestaltung ist die   Gewindespindel --205-- rohrförmig   ausgebildet, derart, dass sich in ihrem
Inneren ein Rohr --209-- zur Anpassung an unterschiedliche Höhenverhältnisse stufenweise verschieben und feststellen lässt. Sobald die Rolle --204-- jedoch den nicht gezeigten Boden erreicht hat, erfolgt die weitere Verlagerung gegenüber dem Innengewinde --203-- stets durch Verschraubung des   Aussengewindes --210-- der   Gewindespindel in diesem Innengewinde --203--. 



   Erfindungsgemäss ist jede mit Innengewinde --203-- versehene Durchbrechung --202-- in einem Flanschring --211-- angeordnet, welcher etwa in Höhe des   Bodens --212-- des Möbels --201--     od. dgl.   an demselben lösbar befestigbar ist. 



   Vorteilhaft ist zur Befestigung des jeweiligen Flanschringes --211-- ein Gestell vorgesehen, welches aus Einzelteilen zusammensetzbar und im Bereich des   Bodens --201-- am Möbel --212-- be-   festigbar ist. Dieses Gestell ist bei der gezeigten Ausführungsform aus Schienen zusammengesetzt, die den   Boden --212-- des Möbels --201-- an   mindestens drei Seiten hufeisenförmig umgeben und an ihm anliegen können. Wie   Fig. 19   zeigt, besteht dort das Gestell aus zwei   Querschienen --216   und   217-- für   die Querseiten --218 und 219-- des Möbels --201--, sowie aus einer dritten, als   Längsschiene --220-- ausgebildeten   Schiene, die die beiden Querschienen-216 und 217-- miteinander verbindet und teleskopartig auszieh- und einschiebbar ist. 



   Bei der gezeigten Ausführungsform besteht dabei die   Längsschiene --220-- aus   einem rohrförmigen Aussenteil --221-- und einem in demselben verschiebbaren Innenteil --222--. Dabei weist der   Innenteil --222-- einen Längsschlitz --223-- auf,   in welchen ein am   Aussenteil --221-- vorgesehener   Querbolzen --224-- eingreift, mit dessen Hilfe die beiden Teile-221 und   222-- in   ihrer jeweiligen Ausziehstellung feststellbar sind. 



   Zusätzlich können an den   Innenseiten --225, 226--   zumindest der   Querschienen --216   und   217-- Winkel --227, 228   und 229-- zum Untergreifen des   Möbelbodens --212-- anschraubbar   sein. 



   Bei der gezeigten Ausführungsform weist jeder Flanschring --211-- eine viereckige Aussenkontur auf und liegt mit einer seiner vier Aussenseiten an einer der   Schienen --216, 217   oder 220-- 
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   Wie man der in Fig. 19 gezeigten Explosionsansicht leicht entnimmt, lässt sich jeder Flanschring --211-- mittels zweier Durchsteckbolzen --230-- an der Aussenseite einer Querschiene --216,   217-anschrauben.   Auch die   Winkel-227, 228   und 229-- werden mittels Schrauben --231-- von innen befestigt. Verbindet man darüber hinaus die freien Enden des Innenteiles --222-- und des Aussenteiles --221-- der Längsschiene --220-- mit den in Fig. 19 gegenüberliegenden Enden --232 und 233-- der Querschienen --216 und 217-- mittels Durchsteckbolzen --234--, dann ist das hufeisenförmige Gestell fertig.

   Es versteht sich, dass die   Winkel-227, 228   und 229-- den Boden --212-- des Möbels --201-- untergreifen können, woraufhin ein Einschrauben der vorhandenen drei Schraubspin-   jeln-205-in   die Innengewinde --203-- der Flanschringe --211-- ein Anheben des Möbelstückes hervorruft. 



   Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wären die   Winkel-227, 228   und 229-- nicht einmal erforderlich, da die   Schienen-216, 217   und 220-- selber mit ihren Oberseiten in der Lage sind, den   Absatz-236-- an   dem gezeigten   Möbelstück --201-- zu   untergreifen. 



   Natürlich kann es vorkommen, dass die Längsabmessung des   Möbelstückes --201-- die   Aus-   dehnbarkeit   der   Längsschiene --220-- übersteigt,   so dass es nicht mehr möglich ist, das Gestell aus Schienen-216, 217 und   220-- U-förmig   auszubilden und am Möbelstück --201-- anzuordnen. In diesem Falle geht man derart vor, dass man nach Entfernung des Querbolzens --224-- den Innenteil 
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 aus dem Aussenteil-221-- der Längsschiene-220-- entnimmt,- 201-befestigt.

   Fig. 21 zeigt eine derartige Anordnung eines   T-Stückes --237-- an   einer QuerHand eines   Möbels --201'--.   Es handelt sich dabei um ein aus der Querschiene --217-- und dem 

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 Aussenteil --221-- der Längsschiene --220-- mittels Schraubbolzen --238-- gebildetes T-Stück. Aus dieser Figur ist auch sehr deutlich die Art und Weise der Anordnung der Schraubringe --211-- zu entnehmen, wie auch das Einschrauben der Schraubspindeln --205-- mit den Rollen --204--. Als einfachste Befestigung des T-Stückes --237-- am Möbelstück --201'-- hat sich eine bekannte Schraubzwinge --239-- bewährt, die sich in der gezeigten Weise anordnen lässt. 



   Die in Fig. 20 gezeigte Explosionsansicht zeigt die für das Abstützen des   Möbelstückes --201--   an dessen anderer Seite erforderlichen Teile, nämlich die Querschiene --216--, den Innenteil 
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 angedeuteten Weise mittels Durchsteckbolzen --234-- jeweils stumpf aneinanderschraubbar sind. 



   Bei der in Fig. 22 dargestellten Anordnung kann die Querschiene-216-- entfallen. Diese Art der Ausbildung ist überall dort von Vorteil, wo am Boden eines Möbelstückes ein Hohlraum vorgesehen ist, beispielsweise bei Küchenmöbeln, die zuweilen einen Bodenrahmen --240-- aus U-Profil aufweisen, der in Fig. 22 lediglich ausschnittsweise angedeutet ist. 



   Wie man leicht entnimmt, ist hier das eine   Ende --241-- des Aussenteiles --222-- der   Längsschiene --220-- stumpf an einer Längsseite der Schiene --217-- mittels Durchsteckbolzen --242-- anschraubbar. Auch hier bildet sich dadurch wieder ein T-Stück, das jedoch flach ausgebildet ist. 



  An den   beiden Enden-232   und   232'-dieser Querschiene-217-- ist   jeweils ein Flanschring   -     anschraubbar.   Auch am freien Ende --243-- des Innenteiles --221-- der Längsschiene   -     lässt   sich ein Flanschring --211-- festschrauben; was in allen Fällen mittels Durchsteckbol-   zen --230- erfolgt.   Ferner sind an den Flanschringen --211-- jeweils Winkelstücke --244,245,246zum Untergreifen eines Möbels anschraubbar. Im vorliegenden Fall untergreifen diese Winkelstücke den   Rahmen-240-, u. zw.   im Falle des   Winkelstückes --244-- den   unteren Steg --247-- des gezeigten U-Profils. 



   Die an den Enden --232 und 232'-- der Querschiene --217-- angeordneten Flanschringe -   werden   hingegen nicht in Längsrichtung der Querschiene --217-- mit Winkelstücken versehen, sondern in Querrichtung, so dass die Winkelstücke --245,246-- an ihren Enden Stege --248-aufweisen, welche den jeweiligen   Flanschring --211-- U-förmig   einfassen. Es versteht sich, dass diese Stege durchgehende   Bohrungen --249-- für   die Durchsteckbolzen --230-- aufweisen müssen. 



   Es versteht sich, dass auch die Bohrungen --250-- in den Flanschringen (Fig. 22) durchgehend sind und kein Gewinde aufweisen. Gewinde finden sich allein in den Querschienen-216 und 217-- 
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 ebenfalls durchgehend ausgebildet sind und kein Gewinde aufweisen. Die senkrecht zu den Breitseiten,   z.   B. --217"-- der Querschiene --217-- angeordneten Bohrungen --252-- der Querschienen --216 und 217-- weisen hingegen Gewinde auf. Gewindelose Durchsteckbohrungen sind hingegen die Bohrun-   gen-253   und   254-- des Aussenteiles --221- und   des   Innenteiles --222-- der Längsschiene --220--,   da sich andernfalls beispielsweise das in Fig. 21 gezeigte   T-Stück --237-- nicht   bilden liesse. 



   Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Ausführungsform nach Fig. 22 dadurch zu einem Doppel-T-Stück erweitern lässt, dass man am Ende --243-- des Innenteiles --222-- der Längsschiene 
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 Ordnet man ferner ebenfalls in der gleichen Weise Flanschringe --211-- an den Enden der Querschiene --216-- an, so gelangt man zu einer sogenannten Vier-Flansch-Montage mit in diesem Falle vier Winkelstücken. 



   Darüber hinaus kann bei besonders schmalen Möbelstücken auf die   Querschienen --216   und 217-gegebenenfalls völlig verzichtet werden. In diesem Falle werden dann die Flanschringe 
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Claims (1)

  1. -220-- anPATENTANSPRÜCHE : 1. Vorrichtung zum Anheben und Transportieren von Gegenständen, insbesondere von Möbeln, mittels Rädern, Rollen od. dgl., gekennzeichnet durch eine Gewindespindel (4) od. dgl., die an ihrem unteren Ende eine um die Achse der Gewindespindel verschwenkbare Rolle (6) od. dgl. trägt, deren Drehachse (7) quer zur Längsmittelachse (8) der Gewindespindel (4) gerichtet ist, wobei die Gewindespindel (4) dazu dient, in eine mit einem Innengewinde (3) ausgebildete Durchbrechung (2), die im Boden (1) eines Gegenstandes, insbesondere eines Möbels, vorgesehen ist, eingeschraubt zu werden. EMI10.1 Aussengewinde (12) in die Durchbrechung (2) eingeschraubt ist und einen Flansch (13) zur Anlage an der Unterseite (9) des Bodens (1) aufweist.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (10) ein Aussengewinde (18) aufweist und mit einer einen Aussenbund (19) und ein Innengewinde (20) aufweisenden, von oben her in die Durchbrechung (2) einsetzbaren Schraubmuffe (21) verschraubbar ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (10) an ihrer Unterseite einen Befestigungsflansch (25) aufweist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Peripherie des Befestigungsflansches (25) nach oben vorstehende Arretierungsspitzen (26) vorgesehen sind.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (4) ein Rohr (36) ist.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende (5) der Gewindespindel (4) eine Ausdrehung (38) vorgesehen ist, in welche ein Lagerblock (39) eingesetzt ist.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (39) eine zentrale Lagerbohrung (40) zur Aufnahme eines Lagerzapfens (41, 112) aufweist.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (41) an einer Halterung (42) für die Drehachse (7) der Rolle (6) angeordnet ist.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (7) einen horizontalen Abstand (a) von der mit der Längsmittelachse (8) der Gewindespindel (4) kongruenten Achse des Lagerzapfens (41) aufweist.
    12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (41) im Lagerblock (39) begrenzt verschiebbar ist.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (41) länger ist als der Lagerblock (39) und an seinem freien Ende (43) einen Anschlag (44) zur Begrenzung des Verschiebeweges aufweist.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag ein Splint, Sprengring od. dgl. ist.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (4) an ihrem oberen, freien Ende (49) Querlöcher (50) für das Durchstecken eines Drehhebels aufweist.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsflansch der Büchse (10) im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist und seine Breite (b) geringer ist als der Durchmesser der Durchbrechung (2), seine Länge (D) hingegen grösser als der Durchmesser der Durchbrechung (2).
    17. Vorrichtung zum Einsetzen einer Büchse nach Anspruch 16 von oben her in eine Durchbre- : hung, gekennzeichnet durch einen ein Aussengewinde mit den Massen des Schraubspindelgewindes 24) aufweisenden, in das Innengewinde (3) der Büchse (10) einschraubbaren Schraubzapfen (27) md einen an der Oberseite (30) des Schraubzapfens in mindestens eine Richtung schwenkbar, jeloch drehfest, angelenkten Haltegriff (23).
    18. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gewindespindel (51) <Desc/Clms Page number 11> eine Stange (52) od. dgl. teleskopartig verschiebbar und in verschiedenen Höhenstellungen arretier- bar ist, welche an Stelle der Gewindespindel an ihrem unteren Ende (53) die Rolle (54) aufweist.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (51) an ihrem oberen Ende einen bundförmigen Rändelring (58) aufweist.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende (61) der Gewindespindel (62) in einer Ausdrehung (62) eine nach oben geschlossene Büchse (64) eingesetzt ist, an deren Boden (65) die Rolle (66) gelagert ist.
    21. Vorrichtung nach Anspruch 1, für Gegenstände oder Möbel mit insbesondere metallischem Boden, dadurch gekennzeichnet, dass in der Wandung der zylindrischen Durchbrechung des Bodens ein Innengewinde (69) geformt ist und in dieses Innengewinde eine eine Kontermutter (72) tragende Gewindebüchse (70) mit bundförmigem Rändelring (73) einschraubbar ist, welche das Innengewinde (3) aufweist, in welchem die Gewindespindel (4) verschraubbar ist.
    22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (62, 77, 78, 79) an ihrem unteren Ende eine Ausnehmung (80, 81, 82) aufweist, in welcher die Rolle (83, 84, 85') versenkt angeordnet ist, derart, dass nur ein Teil ihrer Umfangsfläche nach unten über das Spin- delende hinaus vorsteht.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (77) mit- tels eines an ihrem oberen Ende angeordneten Sechskantes (86) verschraubbar ist.
    24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (78) mittels eines Rändelringes (87) verschraubbar ist.
    25. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Sechskant (88) eine Gewindebohrung (89) vorgesehen ist, in welcher mittels eines weiteren, kleineren Sechskantes (90) od. dgl. ein Gewindebolzen (91) koaxial verschraubbar ist, welcher an seinem unteren Ende die Rolle (85) trägt.
    26. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein mehrfach gekröpfter Achsträger (114) vorgesehen ist, dessen eines freies Ende (115) den Lagerzapfen (112) und dessen anderes freies Ende (116) die Drehachse (117) für die Rolle (6, 123) bildet, und dass die Breite (E) der Rolle grösser ist als ihr Durchmesser (F).
    27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle (6, 123) mittels einer Lagerbüchse (118) auf dem die Drehachse (117) bildenden Ende (116) des gekröpften Achsträgers (114) gelagert ist, welche Lagerbüchse (118) die Drehachse (116) unter Bildung eines zylindrischen Hohlraumes (119) umgibt und am freien Ende der Drehachse auf einem dort fest angeordneten ersten Lagerbund (120) und an ihrem andern Ende auf einem an ihr selber fest angeordneten zweiten Lagerbund (121) aufruht.
    28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (119) eine die Drehachse (117) umgebende Schraubendruckfeder (222) angeordnet ist, die sich mit ihren Enden jeweils an den beiden Lagerbunden (220, 221) abstützt.
    29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle (6) aus einer Mehrzahl von gleichartigen Einzelrollen (123) besteht, die nebeneinander auf die Lagerbüchse (118) aufgeschoben und auf beiden Seiten mittels Sprengringen (124) gegen Abrutschen gesichert sind.
    30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass drei Einzelrollen (123) vorgesehen sind.
    31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass jede mit Innengewinde (203) versehene Durchbrechung (202) in einem Flanschring (211) od. dgl. angeordnet ist, welcher etwa in Höhe des Bodens (212) des Möbels (201) od. dgl. an demselben lösbar befestigbar ist.
    32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung des jeweiligen Flanschringes (211) ein Gestell vorgesehen ist, welches aus Einzelteilen (216, 217, 220) zusammensetzbar ist, und im Bereich des Bodens (212) am Möbel (214) befestigbar ist.
    33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell aus Schienen : 216, 217, 220) zusammengesetzt ist, die den Boden (212) des Möbels (201) an mindestens drei Seiten umgeben und an ihm anliegen. <Desc/Clms Page number 12>
    34. Vorrichtung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell aus drei Schienen (216, 217, 220) besteht, von denen zwei Querschienen. (216, 217) an den Querseiten (218, 219) des Möbels (201) anzuordnen sind und die dritte als Längsschiene (220) ausgebildete Schiene die beiden Querschienen miteinander verbindet und teleskopartig auszieh- und einschiebbar ist.
    35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsschiene (220) aus einem rohrförmigen Aussenteil (221) und einem in demselben verschiebbaren Innenteil (222) besteht.
    36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenteil (222) einen Längsschlitz (223) aufweist, in welchen ein am Aussenteil (221) vorgesehener Querbolzen (224) eingreift, mit dessen Hilfe die beiden Teile in ihrer jeweiligen Ausziehstellung feststellbar sind.
    37. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass an den Innenseiten (225, 226) zumindest der Querschienen (216, 217) Winkel (227, 228, 229) zum Untergreifen des Möbelbodens (212) anschraubbar sind.
    38. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Flanschring (211) eine viereckige Aussenkontur aufweist und mit einer seiner vier Schmalseiten an einer der Schienen (216, 217, 220) anliegt.
    39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Flanschring (211) mit- EMI12.1 keit der Längsschiene übersteigt, dadurch gekennzeichnet, dass nach Entfernung des Querbolzens (224) der Innenteil (222) aus dem Aussenteil (221) der Längsschiene (220) entnehmbar, jeweils ein Ende der beiden Teile in der Mitte jeweils einer der beiden Querschienen (216, 217) im rechten Winkel anschraubbar und die beiden entstandenen T-Stücke (237) an den Querseiten des Möbels (201) befestigbar sind.
    41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung der T-Stücke (237) mittels Schraubzwingen (239) erfolgt.
    42. Vorrichtung nach den Ansprüchen 32, 34 und 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (216, 217, 220) im Querschnitt Rechteckform aufweisen und ihre Enden mittels Durchsteckbolzen (234) jeweils stumpf an einer Längsseite einer andern Schiene (217) anschraubbar sind.
    43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Ende einer Schiene (232, 232') ein Flanschring (211) anschraubbar ist.
    44. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass an den Flanschringen (211) Winkelstücke (244, 245, 246) zum Untergreifen eines Möbels (201) anschraubbar sind.
    45. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsschiene (220) mit ihrem einen Ende (241) an der Mitte einer Schmalseite einer Querschiene (217) angeschraubt und mit ihrem andern Ende (243) mit einem Flanschring (211) und einem sich in Längsrichtung anschliessenden Winkelstück (244) verschraubt ist, während die Enden (232, 232') der Querschiene (217) ihrerseits jeweils einen Flanschring (211) mit Winkelstück (245 bzw. 246) aufweisen.
    46. Vorrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelstück (245,246) an seinen Enden Stege (248) aufweist, welche den Flanschring (211) U-förmig einfassen.
    47. Vorrichtung nach den Ansprüchen 45 und 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkelstücke (244, 245, 246) als den Bodenrahmen (240) insbesondere eines Herdes, einer Waschmaschine oder anderer Küchenmöbelstücke untergreifende Stützen ausgebildet sind.
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