DE19928757C2 - Montageträgersystem und Verfahren zur Montage eines Fertigbauteils an einem Gebäudeteil - Google Patents
Montageträgersystem und Verfahren zur Montage eines Fertigbauteils an einem GebäudeteilInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Montageträgersystem für
frei tragende Plattformen oder Kragplatten.
Ein solches Montageträgersystem dient im wesentlichen zum
Einbau beispielsweise von Balkonplattformen aus vorgefertigten
Betonkragplatten durch stirnseitiges Anschließen der
Betonkragplatten unmittelbar an den Decken und/oder Wänden
eines Gebäudes.
Aus dem Stand der Technik beispielsweise gemäß dem Prospekt
"MEA-Isoträger-System IT" der Erfinderin selbst ist ein
Montageträger dieser Gattung bekannt. Aus Gründen besserer
Verständlichkeit ist das bekannte Anschlußelement in den
anliegenden Fig. 4, 5 dargestellt.
Gemäß diesen Fig. 4, 5 hat der bekannte Montageträger ein
Oberteil 100 bestehend aus einer zentralen Verbindungsstange
101 aus Stahl, an deren beiden Enden jeweils zwei ca. 90 bis
100 cm lange Zugstäbe 102, 103 parallel zueinander und in einer
Richtung zur Verbindungsstange 101 ausgerichtet, angeschweißt
oder angeschraubt sind. Des weiteren hat der Montageträger ein
Unterteil 200 bestehend aus einem Druckstab 201 ebenfalls aus
Stahl, an dessen beiden Enden Druckaufnahmeplatten 202, 203
angeschweißt sind. Der Druckstab 201 ist dabei an zwei
längsbeabstandeten Stellen leicht nach oben geknickt, wodurch
zwei äußere, schräg in Richtung zum Oberteil verlaufende
Stangenabschnitte 201l, 201r und ein zentraler, parallel zum
Oberteil ausgerichteter Stangenabschnitt 201m entsteht. Das
Unterteil 200 und das Oberteil 100 des Montageträgers sind
durch Querstäbe 300 miteinander verbunden, die an der zentralen
Verbindungsstange 101 des Oberteils 100 sowie dem zentralen
Stangenabschnitt 201m des Unterteils 200 angeschweißt sind.
Ferner ist eine Art Manschette 400 oder Käfig aus Kunststoff
vorgesehen, die sich senkrecht zu den Zugstäben 102, 103 und
der Druckstange 201 des Ober- und Unterteils 100, 200 erstreckt
und dabei den zentralen Stangenabschnitt 201m und die zentrale
Verbindungsstange 101 miteinander verbindet. Diese Manschette
400 ist im wesentlichen ein rechteckiger Körper, der an seinen
Seiten jeweils eine Aufnahme oder einen Anschluß für eine
Wärme- und/oder Schalldämmplatte ausbildet.
Für den Einbau beispielsweise eines Balkon-Fertigelements wird
bei der Herstellung einer als Balkonplattform dienenden
Betonkragplatte eine Anzahl der vorstehend beschriebenen
Montageträger in den Beton eingegossen. D. h. die Zugstäbe 102
sowie der eine Druckstangenabschnitt 201l samt zugehöriger
Druckaufnahmeplatte 202 an einer Seite des Ober- und Unterteils
werden beim Gießen des Betonfertigbauteils, nämlich der
Betonkragplatte, derart in dem Beton eingebettet, daß die
Seitenkante der Manschette bündig an einer Stirnseite der
Betonkragplatte abschließt, wobei die Zugstäbe 103 sowie der
andere Druckstangenabschnitt 201r an der anderen Seite des
Ober- und Unterteils über diese Stirnseite der Betonkragplatte
frei vorragen.
Die fertig vorgegossene Betonkragplatte wird nunmehr vor Ort,
d. h. auf der Baustelle am Gebäude montiert. Hierzu wird die
Betonkragplatte an die Wand oder die lichte Stirnseite der
teilweise fertigen Betondecke angesetzt, wobei zwischen der
lichten Stirnseite der Betonkragplatte und der Betondecke bzw.
der Gebäudewand die Dämmplatten zwischen gefügt sind und
anschließend mittels eines Gerüsts abgestützt und justiert. Für
die frei vorragenden Zugstäbe 103 und den Druckstangenabschnitt
201r der einzelnen Montageträger wurden bereits vorab
Ausnehmungen oder Schächte in der Decke oder der Wand des
Gebäudes ausgebildet, in welchen die Zugstäbe 103 und die
Druckstangenabschnitte 201r plaziert werden. Anschließend
werden diese Ausnehmungen ebenfalls mit Beton ausgegossen, um
nach Aushärten des Betons eine feste Verbindung zwischen den
Zugstäben und Druckstangen sowie der Decke oder Wand
herzustellen.
Sobald das die Betonkragplatte des Balkons abstützende Gerüst
entfernt ist, werden auf die Montageträger Biegemomente sowie
Querkräfte aufgebracht, wobei die Biegemomente von den
Zugstäben und Druckstangen und die Querkräfte von den
Querstäben aufgenommen und in die Decke oder die Wand
eingeleitet werden.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß die vor
Ort Montage des Beton-Fertigbauteils, d. h. der Betonkragplatte
mit den teilweise vorragenden Montageträgern eine hohe
Präzision bei der Justierung der Betonkragplatte erfordert, die
nur über einen größeren Arbeitsaufwand sowie eine komplizierte
Abstützung durch ein externes Gerüst möglich ist. Darüber
hinaus muß bei der Montage in jedem Fall das Aushärten des
Betons, welche in die decken- oder wandseitigen Ausnehmungen
eingegossen wird, abgewartet werden, bis das Gerüst entfernt
werden kann. Es liegt auf der Hand, daß diese Vorgehensweise
die Bauzeit nicht nur verlängert, da das Gerüst weitere
Arbeiten am Gebäude behindert, sondern auch die Baukosten
insgesamt erhöht.
Die DE-OS 195 01 277 A1 betrifft ebenfalls ein gattungsgemäßes
Montageträgersystem, welches den zum Erfindungsgegenstand
nächstkommenden Stand der Technik darstellt. Aus dieser
Druckschrift ist es bekannt, einen Betonfertigbalkon über ein
Montageträgersystem bestehend aus einem Anschlusselement sowie
einer Aufnahmevorrichtung an einer Betondeckenplatte zu
montieren. Das Anschlusselement hat ein Zug- sowie ein
Druckbauteil, welche beide in dem Betonfertigteilbalkon
verankert werden. Die Aufnahmevorrichtung besteht aus einem
Zugbauteil sowie einer Druckplatte, die ebenfalls in der
Deckenplatte einbetoniert sind. Für die Montage wird das
Zugbauteil des Anschlusselements mittels Bolzen mit der
Aufnahmevorrichtung in Eingriff gebracht, worauf sich
anschließend die beiden Druckbauteile gegeneinander abstützen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bei dem
bekannten Montageträgersystem der Fertigbalkon an einem
randseitigen Abschnitt auf einem Gemäuer aufliegt. Diese
Konstruktionsbauweise hat hierdurch einen Nachteil dahingehend,
dass eine große Auflagefläche entlang des Fertigbalkons
entsteht, wodurch sich eine Trittschall- und
Wärmeübertragungsbrücke ausbildet.
Es ist Aufgabe der Erfindung, das gattungsgemäße Montage
trägersystem derart weiterzubilden, dass derartige Trittschall-
und Wärmeübertragungsbrücken vermieden werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Montageträger
system gemäß Anspruch 1, ein hierzu gehörendes Anschlusselement
gemäß Anspruch 3 sowie eine Aufnahmevorrichtung gemäß Anspruch
17 gelöst.
Die Erfindung besteht demzufolge in der Anordnung einer zusätz
lichen Abstützvorrichtung, die an dem druckbelastbaren Bauteil
und/oder dem zugbelastbaren Bauteil des Anschlusselements
angeschweißt bzw. fixiert ist, um im verankerten Zustand der
Aufnahmevorrichtung eine Querkraft in das tragende Gebäudeteil
einzuleiten. Durch die Tatsache, dass die Anschlusspunkte
lediglich an den zug- und/oder druckbelastbaren Bauteil
vorgesehen sind, bilden sich nur kleine Schall- und
Wärmeübertragungspunkte, die im Vergleich zu der
Dimensionierung des Fertigbauteils nahezu vernachlässigbar
sind. Eine Übertragung von Trittschall oder Wärme wird somit
wesentlich verringert.
Rein optional ist diese erfindungsgemäße zusätzliche Ab
stützvorrichtung, als Höhenjustiervorrichtung ausgebildet, kann
aber auch erfindungsgemäße als ein einfaches Abstützelement
beispielsweise in Form eines Winkeleisens vorgesehen sein, das
nicht höhenjustierbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1a bis 1c ein Montageträgersystem in eingebautem Zustand
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2a bis 2c ein Montageträgersystem in eingebautem Zustand
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 3a und 3b ein Montageträgersystem in eingebautem Zustand
gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung und
Fig. 4 und 5 einen Montageträger gemäß dem Stand der Technik in
Seitenansicht und Draufsicht.
Gemäß der Fig. 1a bis 1c umfaßt das Montageträgersystem nach
einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ein
fertigbauteilseitiges Anschlußelement 1 sowie eine
gebäudeteilseitige Aufnahmevorrichtung 2, welche als ein zum
Anschlußelement 1 externes Bauteil ausgebildet ist.
Das Anschlußelement 1 besteht im wesentlichen aus einem auf Zug
belastbaren, oberen Bauteil 3, einem auf Druck belastbaren,
unteren Bauteil 4 sowie einer eine Querkraft aufnehmenden
Verstrebung 5, die mit ihren einen Endabschnitten für eine
feste Verankerung in einem Fertigbauteil 6 vorgesehen sind. Das
auf Zug belastbare, obere Bauteil 3 ist an seinem anderen
Endabschnitt mit einem Kupplungsstück 7 ausgebildet.
Die Aufnahmevorrichtung 2, welche in einem Gebäudeteil 9 fest
verankerbar ist, besteht aus einem Druckelement 11 und einem
Zugelement 10 für ein Einleiten einer Druck- bzw. Zugkraft in
das Gebäudeteil 9, sowie einem zum Kupplungsstück 7 des
Anschlußelements 1 passend ausgebildeten Kupplungsgegenstück
12, das im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung 2 mit
dem Kupplungsstück 7 des Anschlußelements 1 in Eingriff
bringbar ist.
Wie aus der Seitenansicht gemäß der Fig. 1a zu entnehmen ist,
wird das zugbelastbare, obere Bauteil 3 des Anschlußelements
gebildet aus einer zentralen Zugstange 3a vorzugsweise aus
einem Baustahl, an deren einem Ende vorliegend zwei parallel
zueinander ausgerichtete Eisenstäbe und/oder ein Eisengitter 13
angeschweißt oder angeschraubt sind. An dem gegenüberliegenden
Ende der zentralen Zugstange 13a ist diese mit einem
Außenschraubengewinde vorbestimmter Länge versehen, welches das
vorstehend genannte Kupplungsstück 7 darstellt. Das
druckbelastbare, untere Bauteil 4 des Anschlußelements 1 hat
eine Druckstange 4a, die im wesentlichen parallel zur zentralen
Zugstange 3a in einem vorbestimmten Höhenabstand zu dieser
ausgerichtet ist. Ein Endabschnitt der Druckstange 4a ist dabei
in Richtung zur zentralen Zugstange 3a nach oben stumpf
abgeknickt oder gebogen, wobei am Ende dieses abgeknickten
Endabschnitts eine Druckplatte 14 angeschweißt ist, die sich
rechtwinklig zum abgeknickten Endabschnitt der Druckstange 4a
erstreckt. Der gegenüberliegende Endabschnitt der Druckstange
4a ist ebenfalls mit einem Außenschraubengewinde 8
vorbestimmter Länge versehen, auf die eine Justiermutterhülse
15 zur Längenverstellung der Druckstange 4a aufgedreht ist.
Zwischen der zentralen Zugstange 3a und der Druckstange 4a des
Anschlußelements 1 verlaufen zwei Querkraftstäbe 5a, wie
insbesondere im Schnitt A-A gemäß Fig. 1b gezeigt ist, welche
die die Querkraft aufnehmende Verstrebung 5 ausbilden. In der
Seitenansicht gemäß der Fig. 1a weisen die Querkraftstäbe 5a
eine im wesentlichen S-förmige Kontur auf und sind in ihrer
Längserstreckung zum einen im Bereich des Außengewindes 7 an
der Zugstange 3a über jeweils zwei Schweißpunkte und zum
anderen im Bereich des abgeknickten Endabschnitts an der
Druckstange 4a über jeweils zwei Schweißpunkte angeschweißt. In
dem Bereich, in welchem die Querkraftstäbe 5a den Höhenabstand
zwischen der oberen Zugstange 3a und der unteren Druckstange 4a
überbrücken, ist eine nur andeutungsweise in der Fig. 1a
gezeigte Kunststoffmanschette 16 eingesetzt, welche sich
formschlüssig an die Querkraftstäbe 5a sowie die Zug- und
Druckstangen 3a, 4a anlegt und damit die innere Statik des
Anschlußelements 1 zusätzlich verstärkt und ferner
Anlageflächen zur Befestigung von nicht gezeigten
Wärmedämmplatten ausbildet.
Des weiteren hat das Anschlußelement 1 gemäß dem ersten
bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung eine
Justiervorrichtung 17 zur Höheneinstellung des zu montierenden
Fertigbauteils 6 bezüglich des Gebäudeteils 9. Diese
Justiervorrichtung 17 besteht aus einem Sockel 18, an dem eine
Abstützplatte 19 hochkant angeschweißt ist. In der
Abstützplatte 19 ist ein aufrecht (vertikal) verlaufendes
Langloch 20 ausgebildet, dessen Dimensionierung ein
Hindurchführen der Druckstange 4a sowie ein Bewegen der
Druckstange 4a in Höhenrichtung erlaubt. Um ein Abfallen der
Abstützplatte 19 von der Druckstange 4a zu verhindern, sind an
diese nach Aufsetzen der Abstützplatte 19 zwei Anschlags- und
Führungsplatte 21 angeschweißt, welche die Abstützplatte 19
zwischen sich aufnehmen. An dem zum Sockel 18
gegenüberliegenden Kantenabschnitt der Abstützplatte 19 ist
eine Sackbohrung 22 in der Abstützplatte 19 ausgebildet, die
sich senkrecht zur Druckstange 4a erstreckt und mit einem
Innengewinde versehen ist. In das Innengewinde ist ein
Schraubenbolzen 23 eingedreht, der an seinem Mittenabschnitt
ein Sechkantprofil mit vorbestimmter Schlüsselweite hat,
welches vorzugsweise durch eine aufgedrehte und anschließend
angeschweißte Schraubenmutter 24 ausgebildet wird. Am oberen
Endabschnitt des Schraubenbolzens 23 ist eine Druckkappe 25
aufgeschraubt, bestehend aus einer mit einem Innengewinde
versehenen Hülse, die an ihrer oberen Stirnseite mittels einer
Druckverteilungsplatte 26 verschlossen ist. Diese
Druckverteilungsplatte 26 legt sich nunmehr wiederum an die
Unterseite der zentralen Zugstange 3a im Bereich hinter dem
Außenschraubengewinde 7, vorzugsweise zwischen den zwei
Anschweißpunkten jedes Querkraftstabs 5a an und ist
vorzugsweise an die Zugstange 3a angeschweißt.
Das Zugelement 10 der Aufnahmevorrichtung 2 umfaßt gemäß der
Fig. 1a und 1c ein Gehäuse 27 bestehend aus einem im
Querschnitt reckeckigen Zylinder, der an einer Stirnseite offen
und an einer gegenüberliegenden Stirnseite mittels eines
Deckels 28 verschlossen ist. Der Deckel 28 ist vorzugsweise in
den Zylinder 27 eingepreßt oder angeschweißt. An zumindest zwei
Außenseiten des Zylinders 27 sind längs zu diesem sich
erstreckende Zugstäbe 29 aus einem Baustahl und/oder ein
Eisengitter angeschweißt, wie dies in der Fig. 1c gezeigt ist.
An den zu den Zugstäben 29 benachbarten Innenseiten des
Zylinders 27 sind zwei im wesentlichen rechteckige
Metallplatten oder Klötze 30 angeschweißt, um an dieser Stelle
die innere lichte Weite des Zylinders 27 einzuengen. Die
Metallklötze 30 dienen dabei als Anschlag bzw. Widerlager für
eine Kraftübertragungsplatte 31, die von der offenen Stirnseite
des Zylinders 27 aus gesehen, hinter den Klötzen 30 angeordnet
ist und mit einem quer, d. h. horizontal verlaufenden Langloch
32 ausgebildet ist. Die Dimensionierung dieses Langlochs 32
erlaubt das Hindurchschieben eines Zugbolzens oder Ankers 33
aus einem runden Metallstrangprofil vorbestimmter Länge, an
dessen einem Ende eine Schraubenmutterhülse angeschweißt ist,
die das vorstehend genannte Kupplungsgegenstück 12 darstellt.
Am gegenüberliegenden Ende des Ankers 33 ist eine
Anschlagsplatte 34 angeschweißt, derart, daß diese die
Kraftübertragungsplatte 31 zwischen sich und den Metallklötzen
30 einspannt. Die Länge des Ankers 33 ist so bemessen, daß bei
Anliegen der Anschlagsplatte 34 an der Kraftübertragungsplatte
31 sowie der Kraftübertragungsplatte 31 an den Metallklötzen 30
die Schraubenmutterhülse 12 zumindest teilweise aus dem
Zylinder 27 vorragt. Dabei verbleibt zwischen dem hinteren Ende
des Ankers 33 und dem Deckel 28 ein Freiraum, der ein
Zurückschieben des Ankers 33 in den Zylinder 27 erlaubt.
Das Druckelement 11 der Aufnahmevorrichtung 2 besteht aus einem
Druckstab 35, an dessen einem Ende eine Druckplatte 36
senkrecht zu diesem angeschweißt ist und der an seinem anderen
Abschnitt vorzugsweise mit einem Eisengitter (nicht gezeigt)
verschweißt ist.
Zu dem Verfahren der Montage eines Fertigbauteils 6,
beispielsweise einer Betonkragplatte als Balkonplattform an ein
Gebäudeteil 9, beispielsweise einer Betondecke mittels des
vorstehend beschriebenen Montageträgersystems wird folgendes
ausgeführt:
Zuerst wird die Betonkragplatte 6 hergestellt, indem in eine
Gußform eine Eisenbewehrung sowie eine Anzahl von
Anschlußelementen 1 eingesetzt werden, deren Zugstäbe 13,
welche mit der oberen Zugstange 3a verschweißt sind, mit der
Eisenbewehrung verbunden werden. Die Anschlußelemente 1 sind
dabei in vorbestimmten Abständen zueinander derart angeordnet,
daß sich die Kunststoffmanschetten 16 entlang der Stirnseite
der späteren Betonkragplatte 6 an diese anlegen, wobei die
Justiervorrichtung 17 sowie die Außengewinde 7, 8 an den Zug-
und Druckstangen 3a, 4a freiliegen. Anschließend wird die
Gußform mit Beton ausgefüllt und dieser verdichtet. Nach
Aushärten des Betons wird die Gußform entfernt und an die zum
Gebäudeteil 9 später gerichtete Seitenkante der Kragplatte eine
Anzahl von Wärmedämmplatten befestigt, die von den
Kunststoffmanschetten 16 der Anschlußelemente 1 gehalten
werden.
Bei der Fertigstellung des Gebäudeteils 9, vorliegend der
Betondecke, werden im Auflagebereich zu einem tragenden äußeren
Mauerwerk 37 eine Anzahl von Aufnahmevorrichtungen 2
installiert, die entlang des Mauerwerks 37 entsprechend der
Anordnung der Anschlußelemente 1 in der Betonkragplatte 6
beabstandet sind. Hierzu werden in die Gußform der zu
fertigenden Betondecke 9 schachtförmige Verschalungen
eingesetzt, welche nach Ausgießen der Decke 9 randseitige
Ausnehmungen im Bereich des Mauerwerks 37 ausbilden. An diesen
Verschalungen werden die vormontierten Zugelemente 10 der
einzelnen Aufnahmevorrichtungen 2 angesetzt, derart, daß die
offene Stirnseite der zylindrischen Gehäuse 27 im wesentlichen
bündig mit den Innenseiten der Verschalung abschließen. Um die
Zugelemente 10 in der richtigen Höhe zu halten, werden die
Zugstäbe 29, welche an die zylindrischen Gehäuse 27 außenseitig
angeschweißt sind, mit der Eisenbewehrung der Betondecke 9
verbunden. Entsprechend wird auch das Druckelement 11 jeder
Aufnahmevorrichtung 2 mit der Eisenbewehrung verbunden, wobei
die Druckaufnahmeplatten 36 ebenfalls an der Innenseite der
Verschalung anliegen.
Nach Ausgießen der Deckengußform mit Beton und anschließendem
Verdichten und Aushärten werden die Verschalungen entfernt,
wodurch sich in der Decke 9 kerbenförmige Ausnehmungen entlang
des Mauerwerks 37 ausbilden, die einen freien Zugang zu den
Zug- und Druckelementen 10, 11 der Aufnahmevorrichtungen 2
gewähren. Schließlich werden die Zuganker 33 aus den Gehäusen
27 herausgezogen, bis die Anschlagplatten 34 über die
Kraftübertragungsplatten 31 an den Metallklötzen 30 anliegen.
Die Aufnahmevorrichtungen 2 sind nunmehr für die Montage der
Betonkragplatte 6 vorbereitet.
Zur Fixierung der Betonkragplatte 6 an der Betondecke 9 wird
die Betonkragplatte 6 mittels einer nicht gezeigten
Hebevorrichtung (z. B. eines Baukrans) an die Deckenstirnseite
angesetzt und anschließend die Zugelemente 10 der
Aufnahmevorrichtungen 2 mittels der Kupplungsgegenstücke, d. h.
der an die Anker 33 angeschweißten Schraubenhülsen 12 mit den
Zugstangen 3a der Anschlußelemente 1 gekoppelt, indem die
Schraubenhülsen 12 auf die Außengewinde 7 der Zugstangen 3a
aufgeschraubt werden. Dies wird ermöglicht durch die drehbare
Lagerung der Anker 33 in den querlaufenden Langlöchern der
Kraftübertragungsplatten 32, welche im übrigen
Fertigungstoleranzen in Quer- bzw. Horizontalrichtung
ausgleichen.
Beim Ablassen der Betonkragplatte 6 beginnen die
Höhenjustiervorrichtungen 17 damit, sich auf die in den
Ausnehmungen noch frei liegende Oberkante des Mauerwerks 37
aufzusetzten und damit die Betonkragplatte 6 in
Vertikalrichtung abzustützen. Gleichzeitig kommen die
Längenjustierschrauben 15 der Druckstangen 4a in der
Betonkragplatte 6 mit den Druckaufnahmeplatten 36 der
Aufnahmevorrichtungen 2 in Anlage. In diesem Augenblick kann
die Hebevorrichtung vollständig entfernt werden, da die
Biegemomente über die Zug- und Druckstangen 3a, 4a der
Anschlußelemente 1 durch die Zug- und Druckelemente 10, 11 der
Aufnahmevorrichtungen 2 in die Decke 9 und Querkräfte über die
Höhenjustiervorrichtungen 17 in das Mauerwerk 37 eingeleitet
werden.
Durch die extremen Zug- und Druckkräfte verformen sich die Zug-
und Druckstangen 3a, 4a sowie die Höhenjustiervorrichtungen 17
elastisch, so daß ein Nachjustieren der Betonkragplatte 6
notwendig ist. Dies geschieht mittels der
Längenjustierschrauben 15 und der Höhenjustiervorrichtungen 17,
welche nach wie vor in den Ausnehmungen frei zugänglich sind,
wobei sich die Druckstangen 4a der Anschlußelemente 1 innerhalb
der Langlöcher 20 in den Abstützplatten 19 der
Höhenjustiervorrichtungen 17 bewegen können. Sobald die
Betonkragplatte 6 ausgerichtet ist, werden die Ausnehmungen mit
Beton ausgegossen, womit die Montage der Betonkragplatte 6
beendet ist.
In den Fig. 2a bis 2c ist ein zweites bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, wobei in der
nachfolgenden Beschreibung für gleiche Bauteile gleiche
Bezugszeichen verwendet werden und im wesentlichen nur auf die
konstruktiven Unterschiede zum ersten Ausführungsbeispiel
eingegangen werden soll.
Das Montageträgersystem gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
weist zum ersten Ausführungsbeispiel im wesentlichen zwei
Unterschiede auf.
Die Höhenjustiervorrichtung 17 des Anschlußelements 1 hat einen
im Querschnitt gemäß der Fig. 2b U-förmig ausgebildeten
Abstützsockel 38, der um die untere Druckstange 4a des
Anschlußelements 1 greift und an seinem oberen Stegabschnitt
38a mit einer vertikalen Durchgangsbohrung 39 versehen ist. In
diese Durchgangsbohrung 39 ist ein Schraubenbolzen 40 frei
verschiebbar eingesteckt, der an seinem einen Ende mit der
Druckstange 4a zwischen den nach unten sich erstreckenden
Schenkeln 38b des U-förmigen Abstützsockels 38 verschweißt ist.
Auf den Schraubenbolzen 40 ist eine Schraubenmutter 41
aufgedreht, die an dem Stegabschnitt 38a anliegt. Das andere,
obere Ende des Schraubenbolzens 40 ist ferner an der Unterseite
der Zugstange 3a des Anschlußelements 1 im Bereich zwischen den
zwei Schweißpunkten der Querkraftstäbe 5a angeschweißt. Der
übrige Aufbau des Anschlußelements 1 entspricht dem des ersten
Ausführungsbeispiels.
Das Zugelement 10 der Aufnahmevorrichtung 2 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht, wie insbesondere aus
der Fig. 2c entnehmbar ist, aus zwei hochkant sowie im
Parallelabstand zueinander angeordneten, rechteckigen
Metallplatten 42, die an einem unteren Randabschnitt durch eine
daran angeschweißte Stegplatte 43 miteinander verbunden sind.
An den Außenseiten der zwei Metallplatten 42 ist jeweils ein
Zugstab 29 aus Baustahl angeschweißt. An den Hinterkanten der
Metallplatten 43 liegt eine Kraftübertragungsplatte 31 an, in
der ein querverlaufendes (horizontales) Langloch ausgebildet
ist. Durch das Langloch ist von den Vorderkanten der
Metallplatten 43 kommend, ein Anker 33 in Form eines
Metallstrangprofils geführt, an dessen hinterem Endabschnitt
eine Anschlagplatte 34 anschweißt ist. Am vorderen Ende des
Ankers 33 ist eine Schraubenhülse 12 angeschweißt.
Hinsichtlich der Fertigung der Betonkragplatte 6 mit den
Anschlußelementen 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel kann
prinzipiell auf die vorstehende Beschreibung zum ersten
Ausführungsbeispiel verwiesen werden. Bezüglich des Einbaus der
Aufnahmevorrichtungen 2 in der Decke 9 sei jedoch erwähnt, daß
durch die Verschalung der Decke 9 im Bereich der kerbenförmigen
Ausnehmungen, sockelartige Betonanhäufungen 9a ausgebildet
werden, auf denen die Stegplatten 43 der Zugelemente 10
abgestützt sind. Auf diese Weise können die Zugelemente 10 bei
der Fertigung der Decke 9 sowie der späteren Fixierung der
Betonkragplatte 6 exakt positioniert werden.
Der Fixiervorgang der Betonkragplatte 6 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel erfolgt ebenfalls in der gleichen Weise,
wie beim ersten Ausführungsbeispiel, wobei jedoch die
Auflagerkräfte, die von den Höhenjustiervorrichtungen 17
aufgenommen werden, nicht wie beim ersten Ausführungsbeispiel
ausschließlich in die Zugstangen 3a sondern gleichmäßig in die
Zug- und Druckstangen 3a, 4a der Anschlußelemente 1
weitergegeben werden. D. h. beim Justiervorgang der
Betonkragplatte 6 wird die Schraubenmutter 41 gedreht, wobei
die Auflagerkraft über den U-förmigen Abstützsockel 38, die
Schraubenmutter 41 und den Schraubenbolzen 40 als Druckkraft in
die Unterseite der Zugstange 3a und als Zugkraft in die
Oberseite der Druckstange 4a eingeleitet wird. Auf diese Weise
werden die Biegemomente in den Zug- und Druckstangen 3a, 4a der
Anschlußelemente 1 im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel
reduziert und damit die Verformung der Anschlußelemente 1
verringert. Dies wiederum reduziert das Maß an notwendiger
Höhenjustierung.
Ein drittes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
nachfolgend anhand der Fig. 3a und 3b beschrieben, wobei auch
hier im wesentlichen nur auf die unterschiedlichen
Konstruktionsmerkmale eingegangen wird und außerdem mit den
vorstehenden Ausführungsbeispielen vergleichbaren Bauteilen
gleiche Bezugszeichen gegeben werden.
Gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht das
Anschlußelement 1 des Montageträgersystems aus einer oberen
Zugstange 3a, welche an einem Ende mit einem
Außenschraubengewinde 7 versehen ist und einer unteren
Druckstange 4a, welche in diesem Ausführungsbeispiel an beiden
Enden mit jeweils einer Druckaufnahmeplatte 14 versehen ist und
die über zwei Querkraftstäbe 5a mit der oberen Zugstange 3a im
Parallelabstand verbunden ist. Die Querkraftstäbe 5a weisen
gemäß der Fig. 3a im wesentlichen eine auf den Kopf gestellte
L-förmige Gestalt auf, wobei sie an jeweils zwei
längsbeabstandeten Punkten mit der oberen Zugstange 3a
verschweißt sind. Mit der unteren Druckstange 4a sind sie
lediglich über jeweils einen Schweißpunkt verbunden.
Um eine ausreichende innere Steifigkeit des Anschlußelements 1
zu gewährleisten, ist zur Ausbildung einer Querverstrebung 5
zusätzlich zu den Querkraftstäben 5a ein Winkelflacheisen 5b
vorgesehen, das an der Unterseite der Zugstange 3a im Bereich
zwischen den längsbeabstandeten Schweißpunkten der
Querkraftstäbe 5a angeschweißt ist. Das Winkelflacheisen 5b
erstreckt sich dabei unter Ausbildung eines stumpfen Knicks in
Richtung zur einen Druckaufnahmeplatte 14 der Druckstange 4a
auf Seiten des Kupplungsstücks, d. h. des Außenschraubengewindes
7 der oberen Zugstange 3a und ist mit diese Druckaufnahmeplatte
14 auf deren zur Druckstange 4a entgegengesetzten Seite
verschweißt. Die Länge des Winkelflacheisens 5b ist dabei
derart bemessen, daß es in einem Mittelabschnitt der daran
angeschweißten Druckaufnahmeplatte 14 der Druckstange 4a endet,
so daß unterhalb des Winkelflacheisen 5b eine durchgehende
äußere Anlagefläche an der Druckaufnahmeplatte 14 verbleibt.
Die Aufnahmevorrichtung 2 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung besteht ebenfalls aus einem Zugelement 10 und
einem Druckelement 11, die in einem Gebäudeteil 9 verankerbar
sind. Hierfür hat das Zugelement 10 zwei hochkant
ausgerichtete, parallel zueinander beabstandete Metallplatten
44 von jeweils rechteckiger Gestalt, an deren schmalen
Unterkanten eine die Metallplatten 44 verbindende Stegplatte 45
angeschweißt ist, wodurch im Querschnitt ein U-förmiges
Flachstahlprofil entsteht. An den Hinterkanten der
Metallplatten 44 im Bereich der Stegplatte 45 ist eine
Druckverteilungsplatte 46 angeschweißt, die senkrecht zur
Stegplatte 45 ausgerichtet ist. Des weiteren ist an den
Hinterkanten der Metallplatten 44 in deren der Stegplatte 45
gegenüberliegenden oberen Bereich ebenfalls eine
Kraftaufnahmeplatte 47 ähnlich zur Druckverteilungsplatte 46
angeschweißt, die jedoch in ihrem Mittelabschnitt eine
Durchgangsbohrung hat. Auf Höhe dieser Durchgangsbohrung sind
an den Außenseiten der Metallplatten 44 jeweils ein Zugstab 29
angeschweißt, wie insbesondere aus der Fig. 3b zu entnehmen
ist.
Zur Montage des Fertigbauteils 6 insbesondere einer
Betonkragplatte an einer Betondecke 9 mittels des
Montageträgersystems gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel wird
folgendes angeführt.
Vergleichbar zu den ersten und zweiten Ausführungsbeispielen,
werden auch beim dritten Ausführungsbeispiel eine Anzahl von
Anschlußelementen 1 in die Gußform der Betonkragplatte 6
eingesetzt, wobei Kunststoffmanschetten 16 der Anschlußelemente
1 bündig an der einen Stirnseite der Kragplatte 6 abschließen
sollen. Nach Ausgießen der Form und Aushärten des Betons werden
die Verschalungen der Gußform entfernt, wobei dann, wie in der
Fig. 3a zu sehen ist, die Zug- und Druckstangen 3a, 4a sowie
die Querkraftstäbe 5a der Anschlußelemente 1 teilweise und das
Winkelflacheisen 5b jedes Anschlußelements 1 vollständig aus
der Betonkragplatte 6 seitlich vorragen.
Bei der Fertigung der Betondecke 9 werden das Zugelement 10
sowie das Druckelement 11 jeder Aufnahmevorrichtung 2 im Beton
eingegossen. Hierfür ist eine Deckenverschalung vorgesehen,
mittels der eine Anzahl von schachtförmigen Ausnehmungen im
Randbereich der Decke 9 ausformbar sind. An diesen
Verschalungen schließen bündig die hochkant ausgerichteten
Metallplatten 44 jeder Aufnahmevorrichtung 2 an. Nach Ausgießen
der Deckenverschalung und Aushärten des Betons sind die
Aufnahmevorrichtungen 2 über die Zugstäbe 29 fest mit der Decke
9 verankert, wobei die Metallplatten 44, die Stegplatte 45
sowie die untere Druckverteilungsplatte 46 vollständig im Beton
liegen. Hinter der oberen Kraftaufnahmeplatte 47 wurde jedoch
durch die besondere Verschalung ein Freiraum geschaffen, der
einen Zugang zur Durchgangsbohrung von beiden Seiten der
Kraftaufnahmeplatte 47 gestattet.
Zur Montage der Betonkragplatte 6 wird diese an ihrer einen
Stirnseite, an der die Anschlußelemente 1 vorstehen, an die
Decke 9 angesetzt, derart, daß die oberen Zugstangen 4a der
Anschlußelemente 1 durch die Durchgangsbohrungen in den
Kraftaufnahmeplatten 47 der Aufnahmevorrichtungen 2 dringen und
auf der Rückseite der Kraftaufnahmeplatten 47, d. h. in den
Freiräumen mittels jeweils einer Schraubenmutter 48 gekontert
werden können. Beim Ablassen der Betonkragplatte 6 kommt die
Druckplatte 14 am Ende der unteren Druckstange 4a jedes
Anschlußelements 1 mit der Stegplatte 45 jeder
Aufnahmevorrichtung 2 in Anlage, wobei sich das
Winkelflacheisen 5b an seiner unteren Stirnkante auf der
Oberseite der entsprechenden Stegplatte 45 abstützt und damit
Querkräfte über die Stegplatte 45 in das Mauerwerk 37
einleitet.
Es ist aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, daß bei
dem konstruktiv vereinfachten Montageträgersystem gemäß dem
dritten Ausführungsbeispiel eine Höhenverstellung nicht möglich
ist und ein horizontales Ausrichten der Betonkragplatte 6
ausschließlich über die auf die Zugstangen 3a der
Anschlußelemente 1 aufgedrehten Schraubenmuttern 46 erfolgt.
Durch die extrem starre Querverstrebung 5 des dritten
Ausführungsbeispiels auf Grund der Anordnung des
Winkelflacheisens ist jedoch ein Nachgeben des Materials im
Bereich der Anschlußelemente 1 nur sehr gering, so daß die
Justiermöglichkeit mittels der Schrauben 48 für ein Ausrichten
der Betonkragplatte 6 ausreichend ist.
Claims (20)
1. Montageträgersystem zur Befestigung eines Fertigbauteils
(6), insbesondere einer Betonkragplatte, an einem Gebäudeteil
(9, 37) mit folgenden Teilen,
ein fertigbauteilseitiges Anschlusselement (1) bestehend aus einem zugbelastbaren Bauteil (3), einem druckbelastbaren, Bauteil (4) sowie einer eine Querkraft aufnehmenden Verstrebung (5), wobei zumindest das zugbelastbare Bauteil (3) an seinem einen freien Endabschnitt mit einem Kupplungsstück (7) ausgebildet ist, sowie
eine gebäudeteilseitige Aufnahmevorrichtung (2) bestehend aus einem Druckelement (11) für das Einleiten einer Druckkraft in das Gebäudeteil (9, 37) und einem Zugelement (10), das für ein Einleiten einer Zugkraft in das Gebäudeteil (9, 37) in diesem zumindest abschnittsweise verankerbar ist und ein Kupplungsgegenstück (12, 47) hat, das im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) mit dem Kupplungsstück (7) des Anschlußelements (1) in Eingriff bringbar ist,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Abstützvorrichtung (17, 5b), welche an dem einen freien Endabschnitt des druckbelastbaren Bauteils (4) und/oder dem einen freien Endabschnitt des zugbelastbaren Bauteils (4) fixiert ist und sich im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) am Gebäudeteil (9, 37) abstützt, um eine Querkraft in das Gebäudeteil (9, 37) einzuleiten.
ein fertigbauteilseitiges Anschlusselement (1) bestehend aus einem zugbelastbaren Bauteil (3), einem druckbelastbaren, Bauteil (4) sowie einer eine Querkraft aufnehmenden Verstrebung (5), wobei zumindest das zugbelastbare Bauteil (3) an seinem einen freien Endabschnitt mit einem Kupplungsstück (7) ausgebildet ist, sowie
eine gebäudeteilseitige Aufnahmevorrichtung (2) bestehend aus einem Druckelement (11) für das Einleiten einer Druckkraft in das Gebäudeteil (9, 37) und einem Zugelement (10), das für ein Einleiten einer Zugkraft in das Gebäudeteil (9, 37) in diesem zumindest abschnittsweise verankerbar ist und ein Kupplungsgegenstück (12, 47) hat, das im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) mit dem Kupplungsstück (7) des Anschlußelements (1) in Eingriff bringbar ist,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Abstützvorrichtung (17, 5b), welche an dem einen freien Endabschnitt des druckbelastbaren Bauteils (4) und/oder dem einen freien Endabschnitt des zugbelastbaren Bauteils (4) fixiert ist und sich im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) am Gebäudeteil (9, 37) abstützt, um eine Querkraft in das Gebäudeteil (9, 37) einzuleiten.
2. Montageträgersystem nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstützvorrichtung (17, 5b) als Justiervorrichtung zur
Höhenjustierung des am Gebäudeteil (9) fixierten Fertigbauteils
(6) ausgebildet ist.
3. Anschlusselement für ein Montageträgersystem zur
Befestigung eines Fertigbauteils (6) an einem Gebäudeteil (9,
37) mit folgenden Teilen,
ein auf Zug belastbares Bauteil (3),
ein auf Druck belastbares Bauteil (4) sowie
eine Querkraft aufnehmende Verstrebung (5), wobei zumindest das auf Zug belastbare Bauteil (3) an seinem anderen Endabschnitt mit einem Kupplungsstück (7) ausgebildet ist,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Abstützvorrichtung (17, 5b), welche an dem einen freien Endabschnitt des druckbelastbaren Bauteils (4) und/oder dem einen freien Endabschnitt des zugbelastbaren Bauteils (4) fixiert ist und im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) am Gebäudeteil (9, 37) derart abstützbar ist, um eine Querkraft in das Gebäudeteil (9, 37) einzuleiten.
ein auf Zug belastbares Bauteil (3),
ein auf Druck belastbares Bauteil (4) sowie
eine Querkraft aufnehmende Verstrebung (5), wobei zumindest das auf Zug belastbare Bauteil (3) an seinem anderen Endabschnitt mit einem Kupplungsstück (7) ausgebildet ist,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Abstützvorrichtung (17, 5b), welche an dem einen freien Endabschnitt des druckbelastbaren Bauteils (4) und/oder dem einen freien Endabschnitt des zugbelastbaren Bauteils (4) fixiert ist und im verankerten Zustand der Aufnahmevorrichtung (2) am Gebäudeteil (9, 37) derart abstützbar ist, um eine Querkraft in das Gebäudeteil (9, 37) einzuleiten.
4. Anschlusselement nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstützvorrichtung (17) als Justiervorrichtung zur
Höhenjustierung des am Gebäudeteil (9) fixierten Fertigbauteils
(6) ausgebildet ist.
5. Anschlusselement nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
das zugbelastbare Bauteil (3) eine Zugstange (3a) und das
druckbelastbare Bauteil (4) ein Druckstange umfaßt, wobei an
dem anderen Verankerungs-Endabschnitt der Zugstange (3a) eine
Anzahl von Zugstäben (13) und an dem Verankerungs-Abschnitt der
Druckstange (4a) ein Druckplatte (14) jeweils für eine feste
Verankerung im Fertigbauteil (6) angeschweißt oder geschraubt
sind.
6. Anschlusselement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Kupplungsstück (7) ein Außengewinde ist, das über eine
vorbestimmte Länge an dem einen freien Endabschnitt der
Zugstange (3a) ausgebildet ist.
7. Anschlusselement nach einem der vorstehenden Ansprüche 5
oder 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Druckstange (3a) an ihrem einen freien Endabschnitt
ebenfalls mit einem Außengewinde (8) ausgebildet ist, auf dem
eine Längenverstellschraube (15) aufgedreht ist.
8. Anschlusselement nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Justiervorrichtung (17) einen Schrauben- oder
Spindelmechanismus hat, über den Querkräfte in das tragende
Gebäudeteil (37) einleitbar sind.
9. Anschlusselement nach Anspruch 8,
gekennzeichnet durch
einen Schraubenbolzen (23, 40), der sich zumindest an
seinem einen Ende an dem auf Zug belastbaren Bauteil (3)
lotrecht zu diesem abstützt und die Querkraft in ein
Abstützbauteil (18, 19, 38) weiterleitet.
10. Anschlusselement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
im Abstützbauteil (18, 19) eine Gewindebohrung (22)
ausgebildet ist, in der der Schraubenbolzen (23) an seinem
anderen Ende drehbar eingeschraubt ist, wofür der
Schraubenbolzen (23) in einem Mittelabschnitt mit einem
Mehrkantprofil, vorzugsweise einer angeschweißten
Schraubenmutter (41) bestimmter Schlüsselweite versehen ist.
11. Anschlusselement nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Abstützbauteil (18, 19) aus einer die Gewindebohrung
(22) aufweisenden Abstützplatte (19) besteht, welche zusätzlich
ein senkrecht zur Gewindebohrung verlaufenden Durchgangsloch
hat, durch welches das druckbelastbare Bauteil (3a) bewegbar
hindurchgeführt ist und die sich auf einer Sockelplatte (18)
abstützt.
12. Anschlusselement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Schraubenbolzen (40) an seinem einen Ende an dem
zugbelastbaren Bauteil (3) und an seinem anderen Ende an dem
druckbelastbaren Bauteil (4) angeschweißt ist und in seinem
Mittelabschnitt eine verstellbare Gewindemutter (41) trägt, die
auf dem Abstützbauteil (38) anliegt.
13. Anschlusselement nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Abstützbauteil (38) ein im wesentlichen U-förmiger
Flachstahl ist, dessen Schenkel (38b) sich nach unten
erstrecken und das druckbelastbare Bauteil (4) lotrecht zu
diesem umgreifen und dessen Stegabschnitt (38a) mit einer
Durchgangsbohrung versehen ist, durch die der Schraubenbolzen
(40) frei geführt ist.
14. Anschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Querverstrebung (5) eine Anzahl von Querkraftstäben
(5a) umfaßt, welche das zugbelastbare Bauteil (3) mit dem
druckbelastbaren Bauteil (4) in vorbestimmtem Parallelabstand
fest verbinden.
15. Anschlusselement nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstützvorrichtung (5b) als ein die aus dem
Fertigbauteil (6) vorragende Abschnitte des zug- und
druckbelastbaren Bauteils verbindendes Element ausgebildet und
an den zug- und druckbelastbaren Bauteilen angeschweißt ist.
16. Aufnahmevorrichtung für ein Montageträgersystem zur
Befestigung eines Fertigbauteils (6) an einem Gebäudeteil (9,
37), mit
einem Druckelement (11) für das Einleiten einer Druckkraft in ein Gebäudeteil (9), sowie einem Zugelement (10), das für ein Einleiten einer Zugkraft in das Gebäudeteil (9) in diesem zumindest abschnittsweise verankerbar ist und das an einem Abschnitt mit einem Kupplungsgegenstück (12) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Zugelement (10) zwei hochkant sowie im wesentlichen im Parallelabstand zueinander angeordneter, zwischen sich einen nach oben offenen Spalt ausbildender Metallplatten (42) hat, die jeweils mit einem im Gebäudeteil verankerbaren Zugstab (29) verbunden sind, wobei
Anker (33) vorgesehen ist, bestehend aus einem Metallstrangprofil mit einer endseitig daran fixierten Anschlagplatte (34), die an den Hinterkanten der Metallplatten (42) anlegbar ist.
einem Druckelement (11) für das Einleiten einer Druckkraft in ein Gebäudeteil (9), sowie einem Zugelement (10), das für ein Einleiten einer Zugkraft in das Gebäudeteil (9) in diesem zumindest abschnittsweise verankerbar ist und das an einem Abschnitt mit einem Kupplungsgegenstück (12) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Zugelement (10) zwei hochkant sowie im wesentlichen im Parallelabstand zueinander angeordneter, zwischen sich einen nach oben offenen Spalt ausbildender Metallplatten (42) hat, die jeweils mit einem im Gebäudeteil verankerbaren Zugstab (29) verbunden sind, wobei
Anker (33) vorgesehen ist, bestehend aus einem Metallstrangprofil mit einer endseitig daran fixierten Anschlagplatte (34), die an den Hinterkanten der Metallplatten (42) anlegbar ist.
17. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
an dem Anker (33) das Kupplungsgegenstück (12) befestigt ist.
18. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Metallplatten (42) direkt mit den Zugstäben (29)
verschweißt sind und durch eine untere Stegplatte (43) im
Parallelabstand gehalten sind, wobei der Anker (33) zwischen
den Metallplatten (42) liegt.
19. Aufnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
an dem zur Anschlagsplatte (34) gegenüberliegenden Ende
des Metallstrangprofils eine hülsenförmige Schraubemutter
angeordnet ist.
20. Aufnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Druckaufnahmeelement (11) eine Druckplatte (36) hat,
an der zumindest ein im Gebäudeteil verankerbarer Druckstab
(35) angeschweißt ist.
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