DE19909400A1 - Fenster oder Tür, Beschlag für ein Fenster oder eine Tür, sowie Verfahren zur Herstellung eines Fenster oder einer Tür - Google Patents
Fenster oder Tür, Beschlag für ein Fenster oder eine Tür, sowie Verfahren zur Herstellung eines Fenster oder einer TürInfo
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Abstract
Der Gegenstand der Erfindung betrifft ein Fenster oder eine Tür bzw. einen Beschlag für ein Fenster oder eine Tür sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Fensters. Dabei wird zur vereinfachten Montage, zur einfachen Herstellung des Beschlages und zur Vereinfachung des Fensters vorgeschlagen, daß Befestigungselemente 34 im Nutgrund der Profilnut angeordnet werden, die einen Kupplungsabschnitt 44 tragen, der mit einem hinterschnittenen Bereich der Treibstange eine Kulissenführung bildet. Dabei werden die Beschlagelemente im Nutgrund befestigt und ragen im wesentlichen quer aus der Profilnut heraus und durchdringen bzw. umgreifen die Treibstangen an dafür vorgesehenen Öffnungen oder Ausnehmungen.
Description
Der Gegenstand der Erfindung betrifft zunächst ein Fenster oder eine Tür
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung betrifft aber auch einen Beschlag sowie ein Verfahren zur
Herstellung eines Fensters.
Ein Fenster oder eine Tür entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist
bereits bekannt aus der DE 44 45 793 C1. Dabei werden in einer offenen Profilnut
des Flügels oder des Rahmens eine Treibstange längsverschieblich geführt, die
an ihrer Umfangsfläche Mittel zur formschlüssigen Kopplung mit
Beschlagelementen aufweist. Zur Führung der Treibstange ist dabei vorgesehen,
daß im Nutgrund ein vorspringender Steg angebracht ist oder aber daß ein
spezielles Profilstück im Nutgrund befestigt wird, daß der Treibstange als Führung
dient. Riegel zur Verriegelung des Flügels gegenüber dem Rahmen werden dabei
an separaten Beschlagelementen angebracht, die über eigene
Befestigungselemente am Flügel bzw. Rahmen befestigt werden können.
Aus der DE 196 02 025 C2 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Flügelrahmens
für ein Fenster oder eine Tür bekannt geworden, bei dem zunächst die
Flügelholme entsprechend der vorher festgelegten Länge abgelängt werden,
anschließend die parallel zu den jeweiligen Flügelholmen anzuordnenden
Beschlagteile, wie Getriebe und Verlängerungen, an den Rahmenholmen befestigt
werden, daraufhin die Rahmenholme miteinander verbunden werden und
abschließend Eckumlenkungen mit den bereits montierten Beschlagteilen sowie
mit dem Flügelrahmen verbunden werden.
Aus der DE 195 47 854 A1 ist es hingegen bekannt, daß zuerst die
Eckumlenkungen im Eckbereich von Flügel und Rahmen anzuordnen sind und
daß die jeweils angrenzenden Beschlagteile anschließend montiert werden.
Bei der DE 196 02 025 C2 besteht der Vorteil in der einfachen Handhabung von
losen Flügelholmen, während hingegen bei der Ausgestaltung nach
DE 195 47 854 A1 jeweils der gesamte Flügel bei der Montage des Beschlages
bewegt und gehandhabt werden muß.
Bei dem aus der DE 196 02 025 C2 bekannten Beschlag ist der
Treibstangenbeschlag durch Treibstangen-Teilstücke gebildet, die durch
formschlüssig an den Enden vorgesehene Kupplungsschuhe miteinander
verbindbar sind. Die Treibstangen-Teilstücke tragen dabei auch die Riegel und
sind in ihrer Länge den Flügelabmessungen abpaßbar. Die Befestigung der
Treibstangen-Teilstücke erfolgt dabei durch Halteelemente, die am Flügel ortsfest
anzubringen sind und den Treibstangen-Teilstücken eine Längsführung gewähren.
Nachteilig ist es dabei, daß die Treibstangen-Teilstücke in unterschiedlichen
Längen bevorratet werden müssen um lange Abfallstücke vermeiden zu können.
Die maximale Höhe eines Flügels kann nämlich den minimalen Wert - also das
kleinste herstellbare Flügelmaß - leicht um das Zehnfache übersteigen. Daher
sind die Treibstangen-Teilstücke in unterschiedlichen Längen zu bevorraten oder
aber mehrere Treibstangen-Teilstücke zur Erreichung der gewünschten Länge
hintereinander zu kuppeln. Beides stellt einen erhöhten Fertigungs- bzw.
Montageaufwand dar, da sich die unterschiedlichen Treibstangen-Teilstücke z. B.
schlecht bevorraten und magazinieren lassen, mehrere gleichlange Treibstangen-
Teilstücke aber eine Vielzahl von Kupplungsstellen mit sich bringen, welche den
Fertigungsprozeß verkomplizieren und verlangsamen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einerseits ein Fenster zu schaffen, daß eine
einfache Montage der Beschläge erlaubt, die dazu notwendigen Beschläge und
abschließend ein Verfahren das zur Herstellung des Fensters oder der Tür
geeignet ist anzugeben.
Zur Lösung der Aufgabe bei einem Fenster entsprechend dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 dienen die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1
angegebenen Merkmale. Ein entsprechender Beschlag ist in den
Unteransprüchen 3 bis 8 angegeben. Schließlich ist in Anspruch 9 bis 12 ein
Verfahren zur Herstellung eines Fensters oder einer Tür nach dem Anspruch 1 mit
einem Treibstangenbeschlag angegeben.
Von besonderem Vorteil bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es, daß
sich über die Befestigungselemente eine definierte, von der Flügelgeometrie
unabhängige Befestigungsmöglichkeit ergibt, welche die universelle Verwendung
einer Treibstange zuläßt. Dabei sind die Beschlagelemente vor Montage der
Treibstange im Nutgrund zu befestigen, so daß die Beschlagelemente ansich sehr
klein ausgebildet sein können.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß bei einem Fenster oder einer Tür
bei der der den Treibstangenbeschlag tragende Flügel oder Rahmen aus
Hohlprofilen gebildet ist, die mittels in Kammern des Hohlprofils eingebrachten,
sogenannten Armierungsprofilen versteift sind, die Armierungsprofile durch die
Befestigungselemente mit dem Hohlprofil verbunden werden. Dadurch wird ein
separater Arbeitsgang zur Befestigung der Armierungsprofile vermieden und die
Befestigungselemente darüber hinaus besonders sicher an dem Hohlprofil
befestigt.
Ein Beschlag für ein Fenster oder eine Tür kann dabei dadurch weitergebildet
werden, daß der Kupplungsabschnitt des Befestigungselementes pilzkopfförmig
ist. Dadurch lassen sich die benötigte Kulissenführung in besonders einfacher Art
und Weise herstellen.
Eine weitere Ausgestaltung sieht dabei vor, daß die Treibstange TT-förmig ist
dadurch auf der Rückseite die notwendige Kulissenführung auszubilden im Stande
ist.
Von besonderem Vorteil ist aber auch, daß zumindest eines der
Beschlagelemente aus einer zweifach abgewinkelten, im wesentlichen U-förmigen
Führung besteht, an der ein Kupplungskörper längsverschiebbar angebracht ist.
Dabei werden nämlich relativ einfache und alle wesentlichen Funktionsabschnitte
aufweisende Beschlagelemente geschaffen, die sich in einfacher Art und Weise
mit der Treibstange kuppeln lassen. Von besonderem Vorteil ist dabei, daß ein
Kupplungskörper ein Gewinde oder ähnliches zur Verbindung bzw. Befestigung
eines Riegels aufweist. Der Riegel wird dadurch an dem Beschlagelement
angeordnet und ist nicht - wie bei Treibstangenbeschläge sonst üblich - an der
Treibstange fest angeordnet. Über das Gewinde läßt sich dabei die Höhe des
Riegels gegenüber der Treibstange einstellen, so daß auch hier eine Anpassung
erfolgen kann. Dabei ist weiterhin vorgesehen, daß der Kupplungskörper mittels
vorstehender Zapfen eine Lochgruppe in der Treibstange durchgreift. Dadurch
wird die Treibstange nur zur Übertragung der Schließkräfte verwendet, die
Führung der Riegel wird durch das Beschlagelement vollständig übernommen,
wobei durch den Kupplungskörper eine einfach und zweckmäßige Kupplung des
Beschlagelementes mit der Treibstange erfolgt. Gleichzeitig wird die Treibstange
durch das Beschlagelement zusätzlich geführt.
Zum Antrieb der Treibstange ist dabei vorgesehen, daß eines der
Beschlagelemente als Treibstangengetriebe ausgebildet ist.
Eine Weiterbildung des Beschlages sieht vor, daß die Eckumlenkung einen
winkelförmigen Grundkörper aufweist, der mit einem ersten Schenkel die
Treibstange des einen Rahmen- bzw. Flügelholms untergreift und mit einem
zweiten Schenkel die Treibstange des zweiten Rahmen- bzw. Flügelholms
übergreift. Dadurch wird die Eckumlenkung senkrecht zu einem der Rahmenholme
zuführbar, was insbesondere bei einer automatisierten Montage der
Eckumlenkung von besonderem Vorteil ist. Ansonsten müssen die
Eckumlenkungen entlang einer Winkelhalbierenden des Flügels bzw. des
Rahmens zugeführt werden, was jeweils eine Drehung des Rahmens oder des
Flügels notwendig macht. Da Eckumlenkungen ggf. an allen Eckbereichen des
Flügels oder des Rahmens anzubringen sind, wird dadurch das Drehen des
Flügels um mehr als 360° notwendig, verwendet man nur eine Zuführeinrichtung
der Eckumlenkung. Aber auch bei einer manuellen Montage der Eckumlenkung ist
das Einführen eines der Schenkel entlang eines der Rahmenholme einfacher zu
Handhaben als das Übergreifen von zwei Rahmenschenkel gleichzeitig.
Zur Befestigung der Eckumlenkung ist dabei noch vorgesehen, daß der Schenkel
der Eckumlenkung, der die Treibstange untergreift, an seinem freien Ende eine
Kupplungsglied für ein Befestigungselement enthält. Das Kupplungsglied legt
dabei den Schenkel, der durch die Treibstange nicht mehr zugänglich ist,
zusätzlich fest. Dabei kann das Befestigungselement denen zur Befestigung der
Treibstange entsprechen oder aber auch eine eigene Ausgestaltung aufweisen.
Schließlich wird durch das in Anspruch 9 angegebene Verfahren eine vereinfachte
Herstellung des Fensters oder der Tür entsprechend den Merkmalen des
Anspruchs 1 möglich. Von besonderem Vorteil ist dabei die Verwendung der
Befestigungselemente zur gleichzeitigen Befestigung ggf. verwendeter Hohlprofile
mit den Armierungsprofilen. Durch die Trennung der Riegel von der Treibstange
wird darüber hinaus eine unabhängig von, der Montage und dem Montagezeitpunkt
der Treibstange mögliche Anordnung der Riegel und sonstigen Beschlagelemente
bereits am losen Holm von Rahmen oder Flügel erzielt. Dabei lassen sich die
Lage der Beschlagelemente aus den eingangs der Herstellung bekannten Größen
des Flügels bzw. des Rahmens ermitteln, so daß die Fertigung der Treibstange
ggf. parallel erfolgen kann. Dabei ist das Zuführen der dadurch bedingten kleinen
Beschlagelemente wie z. B. Getriebe oder Schließer aber auch der Eckumlenkung
auch in automatisierter Fertigung vereinfacht. Die Befestigung der Treibstange an
den Befestigungselementen und das Kuppeln der Treibstange mit den
Beschlagelementen ist durch die einfache Ausgestaltung der Kupplungsschuhe
stark vereinfacht und kann ggf. ebenfalls automatisiert werden. Dabei ist das
senkrechte Zuführen der Treibstange zum Rahmen bzw. Flügelholm ein
wesentlicher Vorteil gegenüber solchen Schub- oder Treibstangen, die längs in
hinterschnittenen Nuten eingeführt werden müssen. Dazu ist nämlich einem
Platzbedarf zu genügen, der die Höhe oder Breite des Hügels bzw. Rahmens um
das Doppelte übersteigt. Zwar ist durch die Herstellung und Montage des
Beschlages am losen Holm der Platzbedarf bereits minimiert, jedoch sind die
großen Längen der ggf. verwendeten Treibstangen bei einer automatisierten
Fertigung aber auch bei einer Handmontage ein großes Hindernis.
Schließlich ist es für ein derartiges Fertigungsverfahren von Vorteil, wenn die
Eckumlenkung senkrecht zu einem Rahmen oder Flügelholm herangeführt werden
kann, wobei die Eckumlenkung einen winkelförmigen Grundkörper aufweist, der
mit einem ersten Schenkel die Treibstange des einen Rahmen- bzw. Flügelholms
untergreift und mit einem zweiten Schenkel die Treibstange des zweiten Rahmen-
oder Flügelholms übergreift. Dadurch lassen sich die Eckumlenkungen - wie
bereits vorstehend ausgeführt - senkrecht zum jeweiligen Rahmenholm zuführen
und montieren.
Von besonderem Vorteil ist aber auch, daß die Riegel erst nach Befestigung der
Treibstangen an den Beschlagelementen befestigt werden können. Dadurch ist es
ggf. möglich, unterschiedliche Riegel unabhängig von der Treibstange am
Treibstangenbeschlag anzuordnen und dabei gleichzeitig eine zusätzliche
Befestigung der Treibstange zu erzielen.
Zweckmäßig und hilfreich ist es in jedem Falle, daß die Montage der
Beschlagelemente automatisiert erfolgt, wobei die Beschlagelemente im Magazin
oder ähnlichem bevorratet sind und automatisch zugeführt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Zeichnungen. Es
zeigen:
Fig. 1 in räumlicher Ansichtsdarstellung ein Drehflügelfenster mit relativ zum
ortsfesten Rahmen in Öffnungsstellung befindlichem Flügel,
Fig. 2 ebenfalls in räumlicher Ansichtsdarstellung ein Drehkippfenster mit in
Kippöffnungsstellung gegenüber dem feststehenden Rahmen
angebrachten Flügel,
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Treibstangenbeschlages für ein
Drehflügelfenster nach Fig. 1 ohne Darstellung des Flügels,
Fig. 4 eine schematische Darstellung des Treibstangenbeschlages für ein
Drehkippfenster nach Fig. 2 ebenfalls ohne Darstellung des Flügels,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Treibstangenbeschlages für ein
Stulpflügelfenster,
Fig. 6 eine Seiten- und Draufsicht einer Treibstange zur Bildung eines
Treibstangenbeschlages,
Fig. 7 einen Querschnitt der Treibstange entlang der Linie VII in Fig. 6,
Fig. 8 ein Befestigungselement zum Anordnen innerhalb einer Profilnut und
zum Kuppeln mit einer Treibstange,
Fig. 9 einen Schließer mit einem Riegel,
Fig. 10 in einer isometrischen Darstellung den Eckbereich eines
Treibstangenbeschlages mit einer Eckumlenkung und den damit
gekuppelten Treibstangen,
Fig. 11 eine Eckumlenkung in vergrößerter Darstellung ohne Treibstangen,
Fig. 12 ein Getriebe zum Antrieb des Treibstangengetriebes.
In Fig. 1 der Zeichnung ist ein Fenster 1 dargestellt, das einen feststehenden
Rahmen 2 und einen Flügel 3 aufweist. Der Flügel 3 ist dabei am feststehenden
Rahmen 2 mittels Scharnierbeschlägen 4 um eine seitliche, lotrechte Achse 5-5
beweglich, also als Drehflügel, aufgehängt. Selbstverständlich ist es auch möglich,
die Scharnierbeschläge 4 zwischen Flügel 3 und feststehendem Rahmen 2 des
Fensters 1 so einzubauen, daß der Flügel 3 um eine untere, waagerechte Achse
als Kippflügel oder um eine obere, waagerechte Achse als Klappflügel relativ zum
feststehenden Rahmen 2 bewegt werden kann.
Mindestens zwei Scharnierbeschläge 4 sind dabei zwischen dem feststehenden
Rahmen 2 und dem Flügel 3 angeordnet, obwohl in Fig. 1 der Zeichnung nur ein
solcher Scharnierbeschlag 4, nämlich der obere Scharnierbeschlag 4, zu sehen
ist.
Auch in Fig. 2 der Zeichnung ist ein Fenster 1 dargestellt, daß einen
feststehenden Rahmen 2 und einen Flügel 3 aufweist. Dabei ist der Flügel 3
wahlweise um eine seitliche, lotrechte Achse 5-5 oder um eine untere,
waagerechte Achse 6-6, also als Drehkippflügel 3, relativ zum feststehenden
Rahmen 2 beweglich gelagert. Beim Drehkippfenster nach Fig. 2 ist ein
Scharnierbeschlag 4 zumindest zwischen der der Gelenkachse 5-5 benachbarten
oberen Ecke des Flügels 3 und des feststehenden Rahmens 2 vorgesehen, und
zwar ist er dort mit einer Drehkipp-Ausstellvorrichtung 7 verbunden.
Wie anhand der Fig. 1 auch noch deutlich wird, ist an dem Flügel ein
Treibstangenbeschlag 8 vorgesehen, der längsverschieblich geführte Riegel 9
aufweist, die mit am feststehenden Rahmen 2 angeordneten Riegeleingriffen 10
zusammenwirken. Der Treibstangenbeschlag 8 wird über ein Kantengetriebe 15
bewegt und gesteuert, welches am Flügel 3 befestigt ist. Dem Kantengetriebe 15
ist ein Bedienungshandhebel 16 zugeordnet, der auf der Sichtfläche des Flügels 3
befestigt ist.
Der Bedienungshandhebel 16 weist einen - hier nicht dargestellten - Vierkantdorn
auf, der in eine Vierkantaufnahme eines Ritzels des Getriebes 15 einführbar ist.
Wie anhand der Darstellung des Drehflügels (Fig. 1) und Drehkippflügels (Fig. 2)
deutlich wird, werden der Rahmen 2 aus den Rahmenholmen 17, 18, 19, 20
gebildet. Der Flügel 3 hingegen wird aus den Flügelholmen 21, 22, 23, 24
hergestellt. Die Größenabmessungen der Profilholme ergeben sich dabei aus den
benötigten Rahmenaußenmaßen 25, 26. Je nach Größe und Gestaltung des
verwendeten Profils des Rahmens 2 bzw. des Flügels 3 ergeben sich für die in
Fig. 1 angedeuteten Falzabmessungen 27, 28 von dem Flügel 3 bzw. 29, 30 des
Rahmens 2 ermittelbare Werte. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel soll
von einer Montage des Treibstangenbeschlages 8 am Flügel 3 ausgegangen
werden, so daß für die Bemessung der benötigten Beschlagteile die
Falzabmessungen 27, 28 des Flügels 3 von Interesse sind.
In den Fig. 3, 4 und 5 sind die in den Fig. 1 und 2 nur schematisch dargestellten
Treibstangenbeschläge 8 ohne den Flügel 3 bzw. den Rahmen 2 dargestellt. In
den Fig. 3 bis 5 ist dabei eine Profilnut 31 angedeutet, die zur Aufnahme des
Treibstangenbeschlages 8 dient.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Treibstangenbeschlag 8 ist eine Ausgestaltung des
Flügels 3 entsprechend Fig. 1 als Drehflügel vorgesehen. An der lotrecht
verlaufenden Schwenkachse 5-5 ist am Flügel 3 gegenüberliegend, an der
sogenannte Verschlußseite 32, das Getriebe 15 angeordnet. Das Getriebe 15
wirkt direkt oder indirekt mit einer Treibstange 33 zusammen, die in der Profilnut
31 angeordnet ist. Die Treibstange 33 wird dabei von Befestigungselementen 34
gehalten und geführt, die im Nutgrund 35 der Profilnut 31 befestigt sind. Die
Treibstange 33 übergreift neben dem Getriebe 15 weitere Beschlagelemente in
Form von Schließern 36. Auf den horizontalen Rahmenschenkel 21, 23 (Fig. 1)
sind keine weiteren Beschlagteile des Treibstangenbeschlages 8 vorgesehen. Zur
Lagerung des Flügels 3 an dem Rahmen 2 ist lediglich ein hier schematisch
angedeuteter Scharnierbeschlag 4 vorgesehen, der aber mit dem
Treibstangenbeschlag 8 in keiner Antriebsverbindung oder ähnlichem steht.
In Fig. 4 ist der Treibstangenbeschlag 8 zur Betätigung eines Drehkippflügels
entsprechend Fig. 2 ausgelegt. Daher finden sich neben dem Getriebe 15 und
Schließern 36 auf der Verschlußseite 32 Eckumlenkungen 37 sowie Schließer 36
an den horizontalen Flügelschenkel 21 und 23 sowie an dem vertikalen - der
Verschlußseite 32 an dem Rahmenschenkel 22 gegenüberliegenden -
Flügelschenkel 24 vorgesehen. Dabei sind auch hier an den Flügelholmen 21, 23,
24 Befestigungselemente 34 vorgesehen. Am oberen horizontalen Flügelschenkel
21 ist darüber hinaus die Drehkipp-Ausstellvorrichtung 7 vorgesehen, die mit dem
Treibstangenbeschlag 8 verbunden ist, so daß über den Treibstangenbeschlag 8
die Schaltstellung der Drehkipp-Ausstellvorrichtung einstellbar ist.
In der Fig. 5 schließlich ist ein Treibstangenbeschlag 8 für einen Stulpflügel
dargestellt, der entsprechend dem in Fig. 3 dargestellten Drehflügel ausgebildet
ist, aber anstatt des Getriebes 15 ein Falzgetriebe 38 aufweist. Bei Stulpflügeln
wird der vordere, drehachsenferne Abschnitt des Flügels 3 von dem Gangflügel
überschlagen, so daß das Falzhebelgetriebe 38 nur bei geöffnetem Gangflügel
sichtbar ist. Der Gangflügel kann dabei als Drehflügel nach Fig. 3 oder
Drehkippflügel nach Fig. 4/2 ausgebildet sein, wobei allerdings die Getriebe 15
bzw. das Falzhebelgetriebe 38 nebeneinanderliegend angeordnet sind.
In Fig. 6 und 7 ist die Treibstange 33 in einer vergrößerten Darstellung sichtbar.
Die Treibstange 33 ist - wie insbesondere aus Fig. 17 hervorgeht - etwa TT-förmig
ausgebildet. Dazu stehen von einem querverlaufenden Rechteckquerschnitt
unterseitig zwei hakenartige Stege 40 über die gesamte Länge der Treibstange 33
ab. Die Stege 44 tragen an ihrem freien Ende 41 Haken 43, die einen
hinterschnittenen Bereich 42 bilden. Die Haken 43 hintergreifen dabei - im
montierten Zustand - einen Pilzkopf des Befestigungselements 34, das in Fig. 8
dargestellt ist. Der verbreiterte Kopf 45 des Befestigungselementes 34 ist dabei so
bemessen, daß dieser vollständig in dem hinterschnittenen Bereich 42
aufnehmbar ist und einen Kupplungsabschnitt bildet. Gleichzeitig ist an dem
Befestigungselement 34 ein zylindrischer Abschnitt 46 vorgesehen, der in seinem
Durchmesser auf das lichte Maß 47 zwischen den Haken 43 abgestimmt ist.
Über den Kupplungsabschnitt des Befestigungselementes 34 erhält die
Treibstange 33 eine Kulissenführung, so daß diese senkrecht zur Längsachse des
Befestigungselementes 34 über am Kopf 45 seitlich vorgesehene
Führungsschrägen 47 sowie an den Haken 43 angebrachte Radien 48
aufklippsbar gestaltet ist, gleichzeitig aber eine in Längsrichtung sichere Führung
erhält.
Wie aus der Fig. 6 noch hervorgeht, ist in der Treibstange 33 eine Lochgruppe 50
vorgesehen. Die Lochgruppe 50 dient zur Kopplung der Treibstange 33 mit dem in
Fig. 9 dargestellten Schließer 36.
Der Schließer 36 besteht aus einer zweifach abgewinkelten, im wesentlichen U-
förmigen Führung 51 an der ein Kupplungskörper 52 längsverschiebbar gelagert
ist. Dazu durchgreift der Kupplungskörper 52 ein Langloch 53 der Führung 51 und
ist auf der Unterseite der Führung 51 mittels einer Platte 54 gesichert.
Auf der Oberseite des Kupplungskörpers 52 sind drei zylindrische Zapfen 55, 56
vorgesehen. Die Zapfen 55, 56 sind längssymmetrisch auf dem Kupplungskörper
52 angebracht, wobei die äußeren Zapfen 55 etwas kleiner bemessen sind als der
quersymmetrisch dazu angeordnete mittlere Zapfen 56. Der mittlere Zapfen 56
weist eine - hier nicht dargestellte - Bohrung auf, in der ein Gewindebolzen 57 mit
einem Kopf 58 einsetzbar ist. Über den Gewindebolzen 57 läßt sich die Höhe des
Kopfes 58 einstellen. Der Gewindebolzen 57 mit dem Kopf 58 bildet den Riegel 9,
welcher mit den am Rahmen 2 feststehend angeordneten Riegeleingriffen 10
zusammenwirkt. Dabei wird der Riegel 9 zusammen mit dem Kupplungskörper 52
von der in Fig. 6 dargestellten Lochgruppe 55 bei einer Schaltung der Treibstange
33 jeweils mitgeführt.
Die Führung 51 läßt sich im Nutgrund mittels der abgewinkelten Abschnitte 59
sowie der darin vorgesehenen Bohrungen 60 am Nutgrund 35 der Profilnut 31
befestigen.
Dabei läßt sich die Führung 51 relativ preisgünstig durch Stanzbiegen herstellen,
während der Kupplungskörper 52 als Formteil, beispielsweise aus Zinkdruckguß
herstellbar ist, der mit der ebenfalls als Stanzbiegeteil ausgebildeten Platte 54
vernietbar ist. Der Riegel 9 besteht aus einer speziellen, z. B. rostfreien, Schraube
die vorzugsweise mit einem selbstschneidenden Gewinde im Bereich des
Gewindebolzens 57 ausgebildet ist. Dadurch entfallen aufwendige
Gewindebohrungen in dem Kupplungskörper 52.
In Fig. 10 ist der Eckbereich eines Treibstangenbeschlages 8 dargestellt, bei dem
eine erste Treibstange 33 1 und eine zweite Treibstange 33 2 rechtwinklig
zueinander verlaufen. Zur Übertragung der Schubbewegungen der Treibstangen
33 1 bzw. 33 2 ist die Eckumlenkung 37 vorgesehen. Die Eckumlenkung 37 besteht,
wie in Fig. 11 anhand einer vergrößerten Darstellung deutlich wird, aus einem
Grundkörper 66 der als Formteil ausgebildet ist und sich daher aus Kunststoff oder
bzw. Zinkdruckguß kostengünstig herstellen läßt. In dem Grundkörper 66 ist eine
Führung 67 für Umlenkglieder 68 in der ansich bekannten Art und Weise
vorgesehen. Die Umlenkglieder 68 sind an jedem Ende mit Kupplungsgliedern 69,
70 versehen, die zylindrische Zapfen 71, 72 aufweisen. Der winkelförmige
Grundkörper 66 der Eckumlenkung 37 ist dabei so gestaltet, daß das dem ersten
Schenkel 73 zugeordnete Kupplungsglied 79 mit dem Zapfen 71 nach außen
weist, während das an dem zweiten Schenkel 74 vorgesehene Kupplungsglied 70
mit dem Zapfen 72 zur Innenseite des winkelförmigen Grundkörpers 66 gerichtet
ist. Dabei ist der Schenkel 74 bezüglich seinen Abmessungen gegenüber dem
Schenkel 73 verbreitert ausgeführt und weist im Bereich des Radius 75 der
Führung 67 ein verbreitertes Fußteil 76 auf.
Bei der Montage der Eckumlenkung 37 liegt das Fußteil 76 auf dem Nutgrund 35
der dem Schenkel 74 zugeordneten Profilnut 31 auf. Der Schenkel 74 hingegen
kann auf einer Nutstufe der Profilnut 31 oder aber auf dem Falzbereich des
Flügels angeordnet sein. Der Schenkel 73 hingegen wird vollständig von der
Profilnut 31 aufgenommen, so daß der Schenkel 73 der Eckumlenkung 37 die
Treibstange 33 1 untergreift während der Schenkel 74 die Treibstange 33 2
überdeckt.
Zur Befestigung der Eckumlenkung 37 ist in dem Bereich des Fußteils 76 eine
Bohrung 77 vorgesehen, in der eine Befestigungsschraube ein Langloch der
Umlenkglieder 68 durchgreift.
Wie aus der Fig. 10 darüber hinaus noch deutlich wird, ist der Schenkel 73 an
seinem freien Ende 78 mit einem Kupplungsglied 79 für ein Befestigungselement
34 versehen.
Fig. 12 zeigt das Getriebe 15 des Treibstangenbeschlages 8. Das Getriebe 15
besteht aus einem Gehäuse 80, einem darin drehbar gelagerten Ritzel 81, in
Längsrichtung von dem Gehäuse 80 abstehende Befestigungsflansche 82 sowie
einem Mitnehmer 83, der Ausnehmungen 84 aufweist die von Zähnen 85 des
Ritzels 81 durchgriffen werden. Bei einer Drehung des Ritzels 81 durch einen eine
Vierkantaufnahme 86 des Ritzels 81 durchgreifenden Vierkantdorn, der in
Drehmitnahme mit dem Bedienungshandhebel 16 steht, wird der Mitnehmer 83
durch kämmen der Zähne 85 in den Ausnehmungen 84 des Mitnehmers 83 in
Längsrichtung bewegt. An dem Mitnehmer 83 sind zylindrische Mitnehmerzapfen
87 vorgesehen, die in entsprechende Bohrungen bzw. Lochgruppe der
Treibstange 33 einrückbar sind. Die Befestigung des Getriebes 15 erfolgt in ansich
bekannter Art und Weise. Zum Durchgriff des Vierkantdorns des
Betätigungshandhebels 16 und zur Befestigung des Bedienungshandhebels
werden Bohrungen oder Ausnehmungen im Flügelholm 22 vorgesehen. Die
Bohrungen sind dabei so angeordnet, daß diese mit ihrer Mantellinie den
Nutgrund 35 durchdringen und zu dem Nutgrund 35 der Profilnut 31 offene
Kammern entstehen lassen, in die die Gehäuseansätze des Gehäuses 80
eintauchen können.
Die Herstellung eines Fensters 1 entsprechend den Fig. 1 und 2 erfolgt durch den
nachfolgend beschriebenen Fertigungsvorgang. Zunächst werden die
entsprechend den Rahmenaußenmaßen 25, 26 benötigten Profilabschnitte
abgelängt. Bei Hohlprofilen z. B. aus Kunststoff erfolgt dies durch Verwendung
einer Doppel-Gehrungssäge, bei der jeweils Gehrungsschnitte gleichzeitig an
einem Langprofil erzeugt werden können. Der Vorgang wird wiederholt bis alle
Rahmen- und Flügelprofilholme 17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24 abgelängt sind.
Anschließend werden die bei Hohlprofilen benötigten Armierungsprofile
entsprechend den Längen der Flügel- und Rahmenholme abgelängt und in die
entsprechenden Kammern der Flügel- und Rahmenholme eingeschoben. Die
Befestigung der Armierungsprofile erfolgt mit den Befestigungselementen 34, die
im Nutgrund 35 der Profilnut 31 angeordnet werden.
Bei den Rahmenholmen werden die Armierungsprofile von den äußeren
Umfangskanten der Rahmenholme durch herkömmliche Schrauben befestigt,
wenn der Rahmen keine Profilnut 31 zur Aufnahme des Treibstangenbeschlages 8
enthalten soll. Findet die Herstellung des Flügels und/oder des Rahmens aus
einem Massivwerkstoff, z. B. Holz statt, werden die Befestigungselemente 34
dennoch montiert, sind aber dabei mit einem kürzeren Befestigungsschaft
versehen, da sie keine Armierungsprofile befestigen müssen.
In einem weiteren Fertigungsschritt werden nun die Bohrungen bzw. Öffnungen
zur Aufnahme des Getriebes 15 in dem Flügelholm 22 angebracht. Ggf. kann die
Herstellung der Ausnehmung bzw. Bohrungen zeitgleich während des Betriebs der
Doppel-Gehrungssäge erfolgen.
An den losen Flügelholmen 21, 22, 23, 24 werden sodann die Schließer 36
angeordnet. Die Zuordnung der Schließer 36 zu den Rahmenholmen 21, 22, 23,
24 erfolgt dabei aufgrund vorher festgelegter Abstände und kann z. B. von der
Größe des herzustellenden Flügels ausgehend von einem Endbereich des
Flügelholms erfolgen.
Nach dem vorgegebenen Schema, in dem die Beschlagelemente, also das
Getriebe 15 und die Schließer 36, an den Rahmenholmen 21, 22, 23, 24 befestigt
sind, werden die Treibstangen 33 von Profilstäben abgelängt und/oder von
sogenannten Coils abgerollt, entsprechend den Abständen der Schließer 36
und/oder des Getriebes 15 mit der Lochgruppe 50 versehen und abgelängt.
Die Berechnung der Länge der Treibstange 33 erfolgt dabei aufgrund der
eingangs festgestellten Größenabmessungen des Flügels 3, insbesondere der
Falzabmessungen 27, 28. Davon wird - je nach Ausführung des Flügels 3 als
Dreh- oder Drehkippflügel - die Länge der ggf. vorzusehenden Eckumlenkung 37
abzuziehen sein. Der Abstand der Lochgruppe zum Kuppeln des Getriebes 15
ergibt sich dabei aus dem sogenannten G-Maß 88 (Fig. 1), welches den Abstand
des Bedienungshandgriffs 16 von der unteren horizontalen Flügelfalzfläche
bezeichnet. Aufgrund der bekannten Abmessungen des Flügels 3 läßt sich daher
die Treibstange 33 ohne weiteres mit den entsprechenden Lochgruppen 50 für die
Schließer und für das Getriebe 15 versehen und abmessen. Die Schließer 36 sind
ebenso wie das Getriebe 15 in einer allen Beschlagelementen gleichen
Schaltstellung fixiert, beispielsweise der Drehöffnungsstellung des Beschlages, so
daß die Treibstange 33 zum Flügel 3 auszurichten ist und die Lochgruppen 50
bzw. die des Getriebes 15 die jeweiligen Mitnehmerzapfen bzw. Zapfen 55, 56, 87
umgreifen bzw. die Zapfen 55, 56 und die Mitnehmerzapfen 87 in die
entsprechenden Bohrungen der Treibstange 33 eintauchen. Die Treibstange 33
läßt sich dabei senkrecht zur Falzfläche des jeweiligen Flügelholms 21, 22, 23, 24
aufklippsen.
Anschließend kann der Rahmen 2 bzw. der Flügel 3 zusammengefügt werden,
beispielsweise durch Schweißen bei Kunststoffhohlprofilen. Dabei ist die
Treibstange 33 - bedingt auch durch die Abmessungen der Eckumlenkung 37 -
von den jeweiligen Gehrungsabschnitten der Rahmenholme 21, 22, 23, 24 jeweils
ausreichend weit beabstandet. Anschließend können ggf. beim Schweißen
entstehende Schweißraupen durch ein sogenanntes Putzen des Eckbereiches
entfernt werden.
Anschließend werden die Eckumlenkungen 37 montiert und zwar durch Anlegen
des Schenkels 73 am Nutgrund 35 einer der Rahmenholme und anschließendem
parallelem Verschieben zu dem Schenkel 74, so daß der Schenkel 73 unter die
diesem zugeordnete Treibstange 33 greifen kann. Gleichzeitig übergreift der
Schenkel 74 die rechtwinklig dazu verlaufende zweite Treibstange (Fig. 10) -
Treibstange 33 2. Beim Einführen der Eckumlenkung 37 wird dabei das freie Ende
der Treibstange 33 1 in Fig. 10 etwas angehoben, so daß der Zapfen 71 in die dafür
vorgesehene Bohrung der Treibstange 33 1 einrücken kann. Gleichzeitig wird das
Befestigungselement 34 vom Kupplungsglied 79 umgriffen, das dadurch ein
Ausheben des Schenkels 73 verhindert und gleichzeitig einen Tiefenanschlag für
die Eckumlenkung 37 bildet.
1
Fenster
2
Rahmen
3
Flügel
4
Scharnierbeschläge
5-5
Achse
6-6
Achse
7
Drehkipp-Ausstellvorrichtung
8
Treibstangenbeschlag
9
Riegel
10
Riegeleingriffe
15
Getriebe
16
Bedienungshandhebel
17
Rahmenholme
18
Rahmenholme
19
Rahmenholme
20
Rahmenholme
21
Flügelholme
22
Flügelholme
23
Flügelholme
24
Flügelholme
25
Rahmenaußenmaß
26
Rahmenaußenmaß
27
Falzabmessung von Flügel
3
28
Falzabmessung von Flügel
3
29
Falzabmessung des Rahmens
2
30
Falzabmessung des Rahmens
2
31
Profilnut
32
Verschlußseite
33
Treibstange
34
Befestigungselemente
35
Nutgrund
36
Schließer
37
Eckumlenkung
38
Falzgetriebe
39
40
Steg
41
Ende
42
hinterschnittener Bereich
43
Haken
44
Pilzkopf
45
Kopf
46
zylindrischer Abschnitt
50
Lochgruppe
51
Führung
52
Kupplungskörper
53
Langloch
54
Platte
55
Zapfen
56
Zapfen
57
Gewindebolzen
58
Kopf
59
Abschnitt
60
Bohrung
66
Grundkörper
67
Führung
68
Umlenkglieder
69
Kupplungsglieder
70
Kupplungsglieder
71
Zapfen
72
Zapfen
73
Schenkel
74
Schenkel
75
Radius
76
Fußteil
77
Bohrung
78
Ende
79
Kupplungsglied
80
Gehäuse
81
Ritzel
82
Befestigungsflansch
83
Mitnehmer
84
Ausnehmung
85
Zähne
86
Vierkantaufnahme
87
Mitnehmerzapfen
88
G-Maß
Claims (14)
1. Fenster, Tür oder ähnlicher aus einem Flügel (3) und einem feststehenden
Rahmen (2) bestehender Öffnungsverschluß, in dem ein
Treibstangenbeschlag (8) eingebaut ist, wobei mindestens eine Treibstange
(33) in einer an einer Umfangs-Randfläche des Flügels (3) und/oder des
Rahmens (2), z. B. der jeweiligen Falzumfangsfläche, befindlichen Profilnut
(31) längsverschiebbar aufgenommen ist,
wobei die Treibstange (33) von sich entlang der Profilnut (31) erstreckenden Führungselementen gehalten und/oder getragen ist,
wobei mit der Treibstange (33) ebenfalls von Führungsmitteln verschiebbar getragene Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) in Verbindung stehen, und wobei die Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) mit den Treibstangen (33) und/oder die Treibstangen untereinander über Kupplungsschuhe (50, 52, 87, 71, 72) in formschlüssigen Stelleingriff bringbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungselemente aus im Nutgrund (35) der Profilnut (31) angeordneten Befestigungselementen (34) bestehen, die einen Kupplungsabschnitt tragen, der mit einem hinterschnittenen Bereich (42) der Treibstange (33) eine Kulissenführung bildet, und daß die Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) im Nutgrund befestigt sind und aus der Profilnut (31) im wesentlichen quer herausragen und die Treibstange (33) an dafür vorgesehenen Öffnungen und/oder Ausnehmungen durchdringen bzw. umgreifen.
wobei die Treibstange (33) von sich entlang der Profilnut (31) erstreckenden Führungselementen gehalten und/oder getragen ist,
wobei mit der Treibstange (33) ebenfalls von Führungsmitteln verschiebbar getragene Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) in Verbindung stehen, und wobei die Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) mit den Treibstangen (33) und/oder die Treibstangen untereinander über Kupplungsschuhe (50, 52, 87, 71, 72) in formschlüssigen Stelleingriff bringbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungselemente aus im Nutgrund (35) der Profilnut (31) angeordneten Befestigungselementen (34) bestehen, die einen Kupplungsabschnitt tragen, der mit einem hinterschnittenen Bereich (42) der Treibstange (33) eine Kulissenführung bildet, und daß die Beschlagelemente (36, 37, 38, 15) im Nutgrund befestigt sind und aus der Profilnut (31) im wesentlichen quer herausragen und die Treibstange (33) an dafür vorgesehenen Öffnungen und/oder Ausnehmungen durchdringen bzw. umgreifen.
2. Fenster, Tür nach Anspruch 1,
wobei der den Treibstangenbeschlag (8) tragende Flügel (3) oder Rahmen
(2) aus Hohlprofilen gebildet ist, die mittels in Kammern des Hohlprofils
eingebrachten Armierungsprofilen versteift sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierungsprofile durch die Befestigungselemente (34) mit dem
Hohlprofil verbunden werden.
3. Beschlag für ein Fenster oder eine Tür nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsabschnitt pilzkopfförmig ist.
4. Beschlag nach Anspruch 1 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Treibstange (33) TT-förmig ist.
5. Beschlag nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eines der Beschlagelemente (36) aus einer zweifach
abgewinkelten, im wesentlichen U-förmigen Führung (51) besteht, an der ein
Kupplungskörper (52) längsverschiebbar angebracht ist.
6. Beschlag nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungskörper (52) ein Gewinde o. ä. zur Verbindung bzw.
Befestigung eines Riegels (9) aufweist.
7. Beschlag nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungskörper (52) mittels vorstehender Zapfen (55, 56) eine
Lochgruppe (50) in der Treibstange (33) durchgreift.
8. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eines der Beschlagelemente als Treibstangengetriebe (15) ausgebildet
ist.
9. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
wobei im Eckbereich des Rahmens (2) oder Flügels (3) die Treibstangen (33)
über Eckumlenkungen (37) verbunden werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckumlenkung (37) einen winkelförmigen Grundkörper (66) aufweist,
der mit einem ersten Schenkel (73) die Treibstange (33) des einen Rahmen-
bzw. Flügelholms untergreift und mit einem zweiten Schenkel (74) die
Treibstange (33) des zweiten Rahmen- oder Flügelholms übergreift.
10. Beschlag nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schenkel (73) der Eckumlenkung (37), der die Treibstange (33)
untergreift an seinem freien Ende (78) ein Kupplungsglied (79) für ein
Befestigungselement (34) enthält.
11. Verfahren zur Herstellung eines Fensters oder einer Tür nach Anspruch 1 mit
einem Treibstangenbeschlag (8),
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- a) Ablängen der Profilstäbe zur Bildung der Rahmen- und Flügelholme (17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24) und bei Verwendung von Hohlprofilen: Anbringen von notwendigen Bohrungen, Ausnehmungen usw. z. B. für Getriebe 15 oder Scharnierbeschläge 14,
- b) bei Verwendung von Hohlprofilen ggf. noch Ablängen der Armierungsprofile,
- c) Anbringen der Befestigungselemente (34) ggf. mit Befestigung der Armierungsprofile an dem Hohlprofil,
- d) Ermitteln der Lage der Beschlagelemente (15, 36) an den Rahmen bzw. Flügelholmen (17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24),
- e) Anordnen des Beschlagelemente (15, 36) an den Rahmen- bzw. Flügelholmen (17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24),
- f) Ablängen der Treibstangen (33),
- g) Anbringen der Kupplungsabschnitte zur Kupplung mit den Beschlagelementen (15, 36, 37),
- h) Befestigung der Treibstange (33) an den Befestigungselementen (34) und Kuppeln der Treibstange (33) mit den Beschlagelementen (15, 36),
- i) Zusammenfügen des Rahmens (2) und/oder Flügels (3), z. B. durch Schweißen,
- j) Entfernen ggf. vorhandener Schweißraupen an den Fügestellen,
- k) Befestigen von Eckumlenkungen (37) zur Kopplung der Treibstange (33) an den einzelnen Rahmen- oder Flügelholmen (17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24),
- l) Befestigen der Gelenkbeschläge (4) an Flügel (3) und Rahmen (2).
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckumlenkung (37) senkrecht zu einem Rahmen- oder Flügelholm
(17, 18, 19, 20; 21, 22, 23, 24) herangeführt werden, wobei die
Eckumlenkung (37) einen winkelförmigen Grundkörper aufweist, der mit
einem ersten Schenkel (73) die Treibstange (33) des einen Rahmen- bzw.
Flügelholms untergreift und mit einem zweiten Schenkel (74) die Treibstange
(33) des zweiten Rahmen- oder Flügelholms übergreift.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Riegel (9) erst nach Befestigung der Treibstange (33) an den
Beschlagelementen befestigt werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Montage der Beschlagelemente (15, 36) automatisiert erfolgt, wobei
die Beschlagelemente (15, 36) in Magazinen o. ä. bevorratet sind und
automatisch zugeführt werden.
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