DE19853226C1 - Verfahren zur Entfernung von Einheiten aus Laminatbahnen, die eine Vielzahl von Einheiten aufweisen - Google Patents
Verfahren zur Entfernung von Einheiten aus Laminatbahnen, die eine Vielzahl von Einheiten aufweisenInfo
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Abstract
Verfahren zum Entfernen von Einheiten (2) aus Laminatbahnen (1), die eine Vielzahl von in Bahnrichtung benachbart zueinander angeordnete Einheiten (2, 2a, 2b) aufweisen, die an quer zur Bahnlaufrichtung angeordneten Solltrennstellen (3, 3a, 3b) von einander trennbar sind und Wiederherstellen von durchgehenden Laminatbahnen (1), wobei die Laminatbahnen (1) eine Trägerschicht (4) und auf der Oberseite derselben eine Vielzahl von ihr ablösbarer Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheinen (5) aufweist, die zusammen mit der Trägerschicht (4) eine Einheit (2) bilden und die Trägerschicht (4) mindestens eine in Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen (3, 3a, 3b) der Laminatbahnen (1) versetzte, zusätzliche quer zur Bahnlaufrichtung angeordnete vorbereitete Trennlinie (6) aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Entfernen von Einheiten,
insbesondere von fehlerhaften Einheiten aus lösbar miteinander verbundenen
Lagen von Materialbahnen, aus Endlosbändern oder Laminatbahnen, die eine
Vielzahl von Einheiten aufweisen und Ausführungsformen von Laminatbahnen,
insbesondere solchen, aus denen fehlerhafte Einheiten im wesentlichen entfernt
wurden.
Im Stand der Technik werden Etiketten oder Anhänger in Form eines
Endlosbandes mit vorbereiteten Trennstellen hergestellt. Solche Endlosbänder
werden in bestimmten Rollen- oder Stapelmengen, z. B. mit Zick-Zackfaltung
konfektioniert. Bei der Herstellung solcher Endlosbänder kommt es immer wieder
vor, daß manche der einzelnen Einheiten, z. B. Etiketten oder Anhänger,
fehlerhaft sind.
In der gesamten Anzahl brauchbarer Einheiten einer Rolle oder eines
Stapels soll eine vorgegebene Anzahl von defekten Einheiten nicht überschritten
werden. Dies kann insbesondere für Bemusterungen, für Versuche oder auch für
die Serienfertigung erforderlich sein. Wenn bei der Fertigung die vorgegebene
Anzahl an defekten Einheiten überschritten wird, wird die Rolle oder der Stapel
vom Kunden nicht akzeptiert und abgenommen.
Wenn in die trennbaren Einheiten von Endlosbahnen, bei denen mehrere
Schichten zu einem lösbaren Verbund laminiert sind, z. B. Etiketten oder
Anhänger, Bauteile, wie elektronische Identifikationsbauteile, z. B. RFID-
Transponder, Chips und dergleichen integriert werden, läßt sich nicht
ausschließen, daß bei der Integration und anschließenden Endkonfektionierung
einige von zunächst funktionfähigen Identifikationsbauteilen funktionsunfähig
werden und fehlerhafte Einheiten in Endlosbahnen entstehen, so daß diese
Einheiten aus der Bahn entfernt und die Endlosbahnen wieder hergestellt werden
müssen. Dies erfordert die Ausbildung von sogenannten Klebstellen. In der
Papierindustrie wird die Ausbildung von Klebstellen seit Jahrzehnten auf
unterschiedliche Weise praktiziert.
Endlosbahnen von Etiketten oder Anhängern z. B. Haftklebeetiketten, oder
mit Haftkleber versehenen Anhängern weisen üblicherweise vorbereitete und
gekennzeichnete Solltrennstellen zwischen den einzelnen Einheiten auf, um bei
Verwendung aus der Endlosbahn leicht einzelne Einheiten auszubilden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ausbildung von Solltrennstellen zwischen
Einheiten in Endloslaminatbahnen von Etiketten, Anhängern oder Zutrittskontroll
scheinen zu schaffen, die das Heraustrennen von Einzeleinheiten aus der Bahn
und einfaches Wiederherstellen der Endlosbahn ermöglicht und ein Verfahren für
das Entfernen von Einheiten und Wiederherstellen der Bahn aufzeigt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Entfernen von Einheiten
aus Laminatbahnen, die eine Vielzahl von in Bahnrichtung benachbart zueinander
angeordneten Einheiten aufweisen, die an quer zur Bahnlaufrichtung
angeordneten Solltrennstellen voneinander trennbar sind, und Wiederherstellen
von durchgehenden Laminatbahnen, wobei die Laminatbahnen eine
Trägerschicht und auf der Oberseite derselben eine Vielzahl von ihr ablösbarer
Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine aufweist, die zusammen mit der
Trägerschicht eine Einheit bilden und die Trägerschicht mindestens eine in
Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen der Laminatbahnen versetzte,
zusätzliche quer zur Bahnlaufrichtung angeordnete vorbereitete Trennlinie
aufweist, durch
- a) Durchtrennen der Trägerschicht einer zu entfernenden Einheit entlang der zusätzlichen, versetzt angeordneten Trennlinie und Ablösen des mit der ersten benachbarten Einheit verbundenen Endes der Trägerschicht von dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein bis zur Solltrennstelle zwischen der zu entfernenden Einheit und der ersten benachbarten Einheit,
- b) Durchtrennen der Trägerschicht entlang der versetzt angeordneten
zusätzlichen Trennlinie der am anderen Ende der zu entfernenden Einheit zweiten
benachbarten Einheit und Ablösen des mit der zu entfernenden Einheit
verbundenen Endes der Trägerschicht von dem Etikett, Anhänger oder
Zutrittskontrollschein der zweiten benachbarten Einheit bis zur Solltrennstelle
zwischen der zu entfernenden Einheit und der zweiten benachbarten Einheit,
wobei die Schritte (i) und (ii) auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden können, - c) Abtrennen der zu entfernenden Einheit von der Laminatbahn an der Solltrennstelle zwischen der zu entfernenden Einheit und der ersten benachbarten Einheit, so daß die Trägerschicht über das Ende der ersten benachbarten Einheit hinausragt,
- d) Abtrennen der zu entfernenden Einheit von der Laminatbahn an der
Solltrennstelle zwischen der zu entfernenden Einheit und der zweiten
benachbarten Einheit, so daß das Etikett, der Anhänger oder Zutrittskontrollschein
der zweiten benachbarten Einheit über das Ende der Trägerschicht hinausragt,
wobei die Schritte (iii) und (iv) auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden können, oder das Abtrennen der zu entfernenden Einheit von der jeweils benachbarten Einheit an der Solltrennstelle zwischen der zu entfernenden Einheit und der jeweils benachbarten Einheit auch bereits nach dem jeweiligen Ablösen des Endes der Trägerschicht gemäß (i) oder (ii) erfolgen kann, - e) Zusammenfügen der Oberseite des über das Ende der ersten benachbarten Einheit hinausragenden Stückes der Trägerschicht mit der der Trägerschicht zugewandten Seite des über das Ende der Trägerschicht hinausragenden Stückes des Etikettes, Anhängers oder Zutrittskontrollscheines der zweiten benachbarten Einheit, um aus den getrennten Teilen wieder eine durchgehende Laminatbahn auszubilden.
Die Lösung schließt auch die Ausbildung von Laminatbahnen ein, die eine
Vielzahl von in Bahnrichtung benachbart zueinander angeordneten Einheiten
aufweisen, die an quer zur Bahnlaufrichtung angeordneten Solltrennstellen
voneinander trennbar sind und Wiederherstellen von durchgehenden
Laminatbahnen, wobei die Laminatbahnen eine Trägerschicht und auf der
Oberseite derselben eine Vielzahl von ihr ablösbarer Etiketten oder
Zutrittskontrollscheinen aufweist, die zusammen mit der Trägerschicht eine
Einheit bilden und die Trägerschicht mindestens eine in Bahnlaufrichtung gegen
die Solltrennstellen der Laminatbahnen versetzte, zusätzliche quer zur
Bahnlaufrichtung angeordnete vorbereitete Trennlinie aufweist.
Die Unteransprüche richten sich auf besonders vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung.
Trägerschicht zu perforieren oder einen Schnitt nicht durchgehend auszubilden,
weil sonst die Laminatbahn an dieser Stelle in Bahnlaufrichtung nur durch das
Etikett, den Anhänger oder Zutrittskontrollschein zusammengehalten wird. Dieser
Zusammenhalt in Bahnlaufrichtung ist in der Regel ausreichend. Die Vermeidung
eines durchgehenden Schnittes hat außerdem den Vorteil, daß das
erfindungsgemäße Entfernen von Einheiten aus der Bahn nach dem
Zusammenfügen feststellbar ist, denn Perforierungen oder nicht durchgehende
Schnitte in der Trägerschicht werden beim erfindungsgemäßen Verfahren
durchtrennt.
Wenn mehr als eine zusätzliche Trennlinie, beispielsweise zwei oder mehr
zusätzliche Trennlinien, in der Trägerschicht vorhanden sind, sollten beim
erfindungsgemäßen Entfernen von Einheiten jeweils korrespondierende
zusätzliche Trennlinien in der Trägerschicht unter den Etiketten, Anhängern oder
Zutrittskontrollscheinen durchtrennt werden, um das richtige Zusammenfügen der
Teile der Laminatbahn zu erleichtern. Gegebenenfalls kann eine von mehreren in
der Trägerschicht jeweils unter den Etiketten, Anhängern oder
Zutrittskontrollscheinen vorbereiteten zusätzlichen Trennlinien besonders
gekennzeichnet werden, um korrespondierende Trennlinien besser erkennbar zu
machen.
Die Trägerschicht kann aus Papier, eine Kunststoffolie, eine Metallfolie oder
aus Vliesmaterial sein. Die Oberseite der Trägerschicht ist vorzugsweise mit
einem Trennmittel ausgerüstet, um Etiketten oder Anhänger mittels eines
selbsthaftenden Klebers darauf lösbar zu befestigen.
Geeignete Trennmittel sind beispielsweise Polyorganosiloxane, Vinylether,
Maleinsäureanhydrid-Copolymere, Celluloseacetat, (Meth)acrylate, Polyethylen
wachse, Vinychlorid-Vinylacetat-Copolymere, Vinylester mit langkettigen
Alkoholen, Chromstearate und Mischungen derartiger Trennmittel.
Im Falle der Verwendung von Kunststoffolien als Trägermaterial reicht
manchmal bereits die Trennwirkung des Kunststoffmaterials selbst aus, um
Etiketten oder Anhänger mit selbsthaftendem Kleber auf der Unterseite auf der
Trägerschicht lösbar zu befestigen.
Die Etiketten oder Anhänger können aus üblichen Materialien sein, wie
Papier, Kunststoff, Textilmaterial und können selbst Laminate aus mehreren
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß Einheiten,
beispielsweise mit Fehlern behaftete Einheiten, ohne größere Mühe aus den
Laminatbahnen entfernt werden können und die aufgetrennte Stelle einer
Laminatbahn durch die verbleibenden angrenzenden Einheiten so verbunden
wird, daß keine verdickte Klebstelle nach Entfernen einer Einheit auftritt. Durch
das erfindungsgemäße Verfahren sind Laminatbahnen erhältlich, die 3% oder
weniger, vorzugsweise 1% oder weniger mit Fehlern behaftete Einheiten
enthalten.
Durch Ablösen des Etiketts, Anhängers oder Zutrittskontrollscheines von der
Trägerschicht und Wiederzusammenfügen der Schichten kann sich die Haftung
des Etiketts, Anhängers oder Zutrittskontrollscheines auf der Trägerschicht zwar
verringern, dies wirkt sich jedoch im Bereich der Klebstelle auf die Zugfestigkeit
der Laminatbahn in Bahnlaufrichtung in den meisten Fällen nur so wenig aus,
daß diese Ausbildung der Klebstelle von den Verwendern der Etiketten-,
Anhänger- oder Zutrittskontrollscheinbahnen akzeptiert wird.
Die Solltrennstellen zwischen den Einheiten der Laminatbahn können
unterschiedlich ausgebildet sein. Beispielsweise können zwischen benachbarten
Einheiten quer zur Bahnlaufrichtung Perforierungen in der Laminatbahn
vorhanden sein, die die Solltrennstellen sichtbar machen und das Abtrennen von
Einzeleinheiten erleichtern. Vorzugsweise sind die einzelnen Etiketten, Anhänger
oder Zutrittskontrollscheine auf der Trägerschicht nicht unmittelbar
aneinandergrenzend angeordnet, sondern vereinzelt, so daß benachbarte
Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine auf der Trägerschicht einen
Abstand voneinander aufweisen. An solchen Solltrennstellen verringert sich die
Dicke der Laminatbahn, vorzugsweise bis auf die Dicke der Trägerschicht, so daß
die Solltrennstellen und die Enden der einzelnen Einheiten gut sichtbar sind. Um
das Durchtrennen der Trägerschicht an solchen Solltrennstellen zu unterstützen,
kann die Trägerschicht zusätzlich perforiert sein und/oder Lochungen aufweisen.
Eine solche Ausbildung der Solltrennstellen ist besonders bevorzugt, wenn die
Laminatbahn Angreifstellen für Bahnförderelemente aufweisen und/oder wenn die
Laminatbahn zu Stapeln mit Zick-Zackfaltung konfektioniert werden soll.
Die mindestens eine in Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen der
Laminatbahn zwischen den Einheiten versetzt und quer zur Bahnlaufrichtung nur
in der Trägerschicht vorbereitete zusätzliche Trennlinie kann eine Perforierung
der Trägerschicht oder ein sich über Teile oder bis über die volle Dicke der
Trägerschicht erstreckender Schnitt sein. Besonders bevorzugt ist es, die
Schichten und/oder Materialien sein. Im Falle von Anhängern können diese
Materialien verstärkt sein durch Einlagerung von verstärkenden Fasern.
Im Falle von Textiletiketten können diese auch durch sogenannte
Klettverbindung lösbar auf der Trägerschicht befestigt sein. In einem solchen
Falle weisen die Oberseite der Trägerschicht und die Unterseite der Etiketten die
Elemente der Klettverbindung auf.
Wenn an Stelle von Etiketten beispielsweise Zutrittskontrollscheine, wie
Eintrittskarten, als endlose Laminatbahn ausgebildet sind, ist es bevorzugt, die
Rückseite der ablösbaren Zutrittskontrollscheine mit einem Trennmittel zu
versehen und auf der Oberseite der Trägerschicht einen selbsthaftenden Kleber
anzuordnen, um Einheiten in der Laminatbahn auszubilden, bei denen die
Zutrittskontrollscheine lösbar auf einer Trägerschicht befestigt sind. Als
selbsthaftende Kleber können die für diesen Zweck üblichen bekannten Kleber
verwendet werden.
Besonders bevorzugte Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine sind
sogenannte intelligente Etiketten, Anhänger, Eintrittskarten, in die ein durch
Kontakt oder kontaktlos abfragbares magnetisches oder elektronisches
Speicherelement integriert ist.
Beispiele für kontaktlos mit zu speichernden Daten versehbare und wieder
abfragbare Speicherelemente sind sogenannte RFID-Transponder. Solche
Transponder sind beschrieben in den US-Patenten Nr. 4,475,481, 4,730,188 oder
4,857,893. Das in US-Patent 4,475,481 beschriebene Identifikationssystem
verwendet solche grundsätzlich bekannten und kommerziell erhältlichen
Transponder. Sie enthalten eine induktive Antennenspule, die so angeordnet ist,
daß sie einen elektromagnetischen Fluß (Energie) in Form eines Abfragesignals
von einer externen Abfrageeinrichtung mit einer Anregungsfrequenz in den
Transponder koppelt, einen Halbleiter-Chip mit einer Schaltung, die sowohl als
Gleichrichterschaltung als auch als Gegenkontaktmodulatorschaltung fungiert und
mit einer programmierbaren Matrixantennen-Steuer-Logikschaltung (ID-
Speicherschaltung), um einen Frequenzhub zu erzeugen, in modulierter
Schwingungsform seriell codiert in Übereinstimmung mit in der Matrixschaltung
programmierten Daten. Die Halbleiterdiode richtet das aus der Antennenspule
erhaltene Trägersignal gleich, um die Betriebsspannung für den Transponder zu
erzeugen und übernimmt in dem Trägersignal enthaltenen codierte Daten, um
Antwortsignale zu erzeugen, die über die Antenne vom Transponder zur
Abfrageeinheit übermittelt werden.
Besonders bevorzugt ist es, einen Transponder in Etiketten, Anhänger oder
Eintrittskarten zu integrieren, der auf einem dünnen flexiblen Träger befestigt ist,
auf dem die mit dem Chip elektrisch verbundene Antenne ausgebildet ist. Diese
Antenne weist eine auf dem Träger gebildete leitfähige Spule auf und besitzt erste
und zweite elektrische Antennenkontaktpunkte, wobei der Transponder-
Schaltungschip erste und zweite elektrische Chipkontaktpunkte auf einem inneren
Flächenteil des Chips aufweist und die elektrische Verbindung des Chips mit der
Antenne mittels elektrisch leitfähigem Klebstoff hergestellt ist, der zwischen den
Antennenanschlußpunkten und den Chipanschlußpunkten angeordnet ist. Die
Antenne weist eine Mehrzahl von Windungen eines elektrisch leitfähigen
Materials auf, die durch übliche Maßnahmen auf einem dielektrischen
Polymerträger ausgebildet werden.
Die vorzugsweise auf einem flexiblen Träger befestigten RFID-Transponder
mit elektrisch angeschlossener Antenne können an unterschiedlichen Stellen des
Etiketts, Anhängers oder des Zutrittskontrollscheines angeordnet sein, um
voneinander trennbare Einheiten in der Laminatbahn auszubilden. Bevorzugt sind
Stellen, an denen die Vorderseite des Etiketts, Anhängers oder des
Zutrittskontrollscheines nicht für optisch lesbare aufzubringende Informationen
wie Inhaltsangaben, Zweckangaben, bei Transportgut beispielsweise
Absenderangabe, Empfängeradresse, Beförderungsanweisungen und
dergleichen benötigt wird, um zu vermeiden, daß durch das nachträgliche
Aufbringen solcher Informationen die Funktionsfähigkeit des RFID-Transponders
beeinträchtigt werden kann. Der Transponder kann in die selbstklebend
ausgerüstete Rückseite des Etiketts, Anhängers integriert sein und ist dann von
der Trägerschicht der Laminatbahn als Linerschicht abgedeckt. Ein solcher
Anhänger ist beispielsweise aus EP-A-595 549 bekannt.
Im Falle von Zutrittskontrollscheinen kann dieser oder Teile desselben als ein
mehrschichtiges Laminat ausgebildet sein, um die Integrierung des
Speicherelements zu erleichtern.
Für derartige intelligente Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine ist
das erfindungsgemäße Verfahren besonders vorteilhaft, weil es ermöglicht, im
Rahmen der Endkonfektionierung Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine
mit funktionsunfähigen Speicherelementen oder RFID-Transpondern als Einheiten
aus der Laminatbahn zu entfernen und die endlose Laminatbahn wieder
herzustellen. Auf diese Weise ist es möglich, den Anteil an mit Fehlern behafteten
Einheiten in den Laminatbahnen auf die von den Endanwendern gewünschte
Toleranzgrenze zu verringern, beispielsweise 3% oder 1% oder weniger als die
vorgegebene zulässige Fehlerquote einzustellen. Gegebenenfalls kann es
ausreichend sein, mit Fehlern behaftete Einheiten so zu markieren, daß sie bei
der Endanwendung erkannt und aussortiert werden können. Derartige Bahnen
enthalten dann markierte, mit Fehlern behaftete Einheiten und die Toleranzgrenze
kann sich dann auf nicht markierte, fehlerhafte Einheiten beziehen.
Wenn eine Kennzeichnung der einzelnen Einheiten der Laminatbahn
angebracht ist, kann sie vorzugsweise aus aufgedruckten Buchstaben oder
anderen Zeichen, z. B. einem Strichcode bestehen. Sie kann aber z. B. auch aus
einer aufgedruckten magnetischen Markierung oder aus solchen Markierungen,
die mit UV-Licht, sichtbarem Licht oder IR-Licht erkennbar sind, bestehen.
Solche Etiketten der Einheiten können nach dem Ablösen von der
Trägerschicht des Laminatbahn bei selbstklebender Ausrüstung auf der Rückseite
als Aufkleber zur Kennzeichnung eines Gegenstandes verwendet werden. Ein
solcher Aufkleber kann beispielsweise für Transportgut verwendet werden.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird im folgenden ein
Ausführungsbeispiel für das erfindungsgemäße Verfahren an Hand der
Zeichnungen beschrieben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Längsschnitt durch die Laminatbahnen 1
und schematisch die Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Laminatbahn 1 weist eine Trägerschicht 4 auf, auf deren Oberseite
Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine 5 lösbar befestigt sind. Die
einzelnen Einheiten 2, 2a, 2b sind an Solltrennstellen 3 voneinander trennbar und
die Einheit 2 in sich ist ebenfalls in Trägerschicht 4 und Etikett/Anhänger 5
trennbar. Die zusätzlichen in Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen
versetzten Trennlinien in der Trägerschicht 4 unterhalb der
Etiketten/Anhänger/Zutrittskontrollscheine sind mit 6 bezeichnet. In Fig. 1 ist die
zu entfernende Einheit mit 2, die erste benachbarte Einheit mit 2a und die zweite
benachbarte Einheit mit 2b bezeichnet.
Fig. 2a, 2b und 2c zeigen schematisch die Schritte des Entfernens der
Einheit 2 aus der Laminatbahn 1. Zunächst wird die Trägerschicht 4 der zu
entfernenden Einheit 2 unter dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein 5
durchtrennt und bis zur Solltrennstelle 3a zwischen der zu entfernenden Einheit 2
und ersten benachbarten Einheit 2a vom Etikett, Anhänger oder
Zutrittskontrollschein 5 gelöst. Dann wird die Trägerschicht 4 an der zusätzlichen
Trennlinie 6 unter dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein 5 der zweiten
benachbarten Einheit 2b durchtrennt und die Trägerschicht 4 der zweiten
benachbarten Einheit 2b bis zur Solltrennstelle 3b vom Etikett, Anhänger oder
Zutrittskontrollschein gelöst. Die Reihenfolge des Durchtrennens und Ablösens
der Trägerschicht 4 an den zusätzlichen, versetzt angeordneten Trennlinien 6
kann auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden. Dann wird die zu
entfernende Einheit 2 durch Durchtrennen der Solltrennstellen 3a und 3b
zwischen den Etiketten, Anhängern oder Zutrittskontrollscheinen 5 der
benachbarten Einheiten 2a und 2b und der zu entfernenden Einheit 2 aus der
Laminatbahn 1 entfernt, so daß die endlose Laminatbahn in zwei Teile
aufgetrennt ist, wie dies in Fig. 2b wiedergegeben ist. Grundsätzlich ist es
möglich, die Auftrennung der Laminatbahn in zwei Teile auch bereits nach dem
Durchtrennen einer der beiden zusätzlichen, versetzt angeordneten Trennlinien 6
vorzunehmen. Eine solche Schrittfolge ist besonders bevorzugt, wenn die
Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine 5 auf der Trägerschicht 4 in
Bahnlaufrichtung bereits vereinzelt und in Abstand voneinander angeordnet sind,
weil bei dieser Ausführungsform der Laminatbahn die Solltrennstellen 3 in der
Schicht der Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine 5 durch das
Vereinzeln der Etiketten, Anhänger oder Zutrittskontrollscheine 5 bereits
durchtrennt sind. Das Ablösen der Trägerschicht 4, beginnend von den
zusätzlichen Trennlinien 6 bis zu den bereits in der Schicht der Etiketten,
Anhänger oder Zutrittskontrollscheinen 5 durchtrennten Solltrennstellen 3a
und/oder 3b trennt die Laminatbahn 1 in Teile auf. Bei dieser Schrittfolge hängt
die zu entfernende Einheit 2 zunächst noch an einem Teil der Laminatbahn und
kann erst nach Durchtrennen der Trägerschicht 4 an der zweiten zusätzlichen
Trennlinie 6 und Ablösen von dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein 5
der Einheit 2 oder 2b von dem einen Ende der Laminatbahn 1 abgetrennt werden,
um den in Fig. 2b gezeigten Zwischenzustand zu erreichen.
Zum Wiederherstellen der endlosen Laminatbahn aus den Teilen wird die
Unterseite des Etiketts, Anhängers oder Zutrittskontrollschein 5 der zweiten
benachbarten Einheit 2b mit der Oberseite des überstehenden Stückes der
Trägerschicht 4 der ersten benachbarten Einheit 2a in Haftung ausbildenden
Kontakt gebracht, wie es in Fig. 2c wiedergegeben ist. Diese Art der Ausbildung
einer "Klebstelle" nach Entfernen einer Einheit aus einer Laminatbahn der
beschriebenen Art hat den Vorteil, daß sie erst bei genauer Kontrolle aufgrund der
an diesen Stellen vollständig durchtrennten Trägerschicht im Vergleich zur
ursprünglichen Ausbildung der Trennlinien erkennbar ist.
Die Erfindung wird an Hand von Beispielen noch weiter erläutert. Die
Beispiele sollen lediglich erläutern und nicht beschränken.
In einer Laminatbahn aus Transportgutetiketten aus Papier, auf deren Rückseite
eine selbsthaftende Kleberschicht angeordnet ist und wobei in die Etiketten
zwischen Papier und Haftkleberschicht RFID-Transponder integriert sind, und
einer Trägerschicht aus mit Polyorganosiloxanen behandeltem Trennpapier sind
zwischen den Einheiten (Etikett auf Trägerschicht) jeweils durch Perforieren quer
zur Bahnlaufrichtung Solltrennstellen zwischen den Einheiten ausgebildet.
Versetzt in Bahnlaufrichtung gegenüber den Solltrennstellen ist in jeder Einheit in
dem als Trägerschicht dienenden Trennpapier unter jedem Etikett durch
Perforieren quer zur Bahnlaufrichtung eine zusätzliche Trennlinie ausgebildet.
Bei der Endkonfektionierung der Bahn zu Stapeln mit Zick-Zackfaltung
durchläuft die Laminatbahn ein Lesegerät für den RFID-Transponder, und
Etiketten mit funktionsunfähigen RFID-Transpondern werden zum Entfernen
dieser Einheiten aus der Bahn markiert. Anschließend werden die markierten
Einheiten mit den erfindungsgemäßen Verfahrensschritten aus der Bahn entfernt
und die aufgetrennte Bahn wieder zusammengefügt.
Die Schrittfolge ist (i), (iii), (ii), (iv) und (v) oder (ii), (iv), (i), (ii) und (v).
In einer Laminatbahn aus Zutrittskontrollscheinen (Eintrittskarten) aus
Papier, deren Rückseite Trenneigenschaft gegenüber selbsthaftenden Klebern
durch Behandeln mit Polyorganosiloxanen aufweist und wobei in die
Zutrittskontrollscheine RFID-Transponder integriert sind, und einer Trägerschicht
aus mit selbsthaftendem Kleber beschichteten Papier sind zwischen den
Einheiten (Zutrittskontrollschein auf Trägerschicht) jeweils durch Perforieren quer
zur Bahnlaufrichtung Solltrennstellen zwischen den Einheiten ausgebildet.
Versetzt in Bahnlaufrichtung gegenüber den Solltrennstellen ist in jeder Einheit in
dem als Trägerschicht dienenden, mit Kleber beschichteten Papier unter jedem
Zutrittskontrollschein durch Perforieren quer zur Bahnlaufrichtung eine zusätzliche
Trennlinie ausgebildet.
Bei der Endkonfektionierung der Bahn zu Stapeln mit Zick-Zackfaltung oder
Rollen durchläuft die Laminatbahn ein Lesegerät für den RFID-Transponder, und
Zutrittskontrollscheine mit funktionsunfähigen RFID-Transpondern werden zum
Entfernen dieser Einheiten aus der Bahn markiert. Anschließend werden die
markierten Einheiten mit den erfindungsgemäßen Verfahrensschritten aus der
Bahn entfernt und die aufgetrennte Bahn wieder zusammengefügt.
Die Schrittfolge ist (i), (iii), (ii), (iv) und (v) oder (ii), (iv), (i), (ii) und (v).
Die auf diese Weise erhaltenen Bahnen weisen weniger als 1% mit Fehlern
behaftete Einheiten auf.
In einer Laminatbahn aus Gepäckanhängern aus Papier, auf deren Rückseite
eine selbsthaftende Kleberschicht vorhanden ist und wobei in die
Gepäckanhänger zwischen Papier und Haftkleberschicht RFID-Transponder
integriert sind, und einer Trägerschicht aus mit Polyorganosiloxanen behandeltem
Trennpapier sind die Gepäckanhänger in Bahnlaufrichtung vereinzelt angeordnet.
Zwischen den Einheiten (Gepäckanhänger auf Trägerschicht) sind in der
Trägerschicht an den durch das Vereinzeln der Gepäckanhänger nicht von diesen
bedeckten Stellen jeweils durch Perforieren und Lochen quer zur
Bahnlaufrichtung Solltrennstellen zwischen den Einheiten ausgebildet. Versetzt in
Bahnlaufrichtung gegenüber den Solltrennstellen ist in jeder Einheit in dem als
Trägerschicht dienenden Trennpapier unter jedem Gepäckanhänger durch
Perforieren oder einen nicht durchgehenden Schnitt quer zur Bahnlaufrichtung
eine zusätzliche Trennlinie ausgebildet.
Bei der Endkonfektionierung der Bahn zu Stapeln mit Zick-Zackfaltung oder
Rollen durchläuft die Laminatbahn ein Lesegerät für den RFID-Transponder, und
Gepäckanhänger mit funktionsunfähigen RFID-Transpondern werden zum
Entfernen dieser Einheiten aus der Bahn markiert. Anschließend werden die
markierten Einheiten mit den erfindungsgemäßen Verfahrensschritten aus der
Bahn entfernt und die aufgetrennte Bahn wieder zusammengefügt.
Die Schrittfolge ist (i), (iii), (ii), (iv) und (v) oder (ii), (iv), (i), (ii) und (v).
Die auf diese Weise erhaltenen Laminatbahnen weisen 3% oder weniger mit
Fehlern behaftete Einheiten auf.
1
Laminatbahn
2
,
2
a,
2
bEinheiten
3
,
3
a,
3
bSolltrennstellen
4
Trägerschicht
5
Etikett, Anhänger, Zutrittskontrollschein
6
zusätzliche, in Bahnlaufrichtung gegen Solltrennstelle versetzt
angeordnete vorbereitete Trennlinie
Claims (8)
1. Verfahren zum Entfernen von Einheiten (2) aus Laminatbahnen (1), die
eine Vielzahl von in Bahnrichtung benachbart zueinander angeordneten
Einheiten (2, 2a, 2b) aufweisen, die an quer zur Bahnlaufrichtung
angeordneten Solltrennstellen (3, 3a, 3b) voneinander trennbar sind, und
Wiederherstellen von durchgehenden Laminatbahnen (1), wobei die
Laminatbahnen (1) eine Trägerschicht (4) und auf der Oberseite derselben
eine Vielzahl von ihr ablösbarer Etiketten, Anhänger oder
Zutrittskontrollscheinen (5) aufweist, die zusammen mit der Trägerschicht
(4) eine Einheit (2) bilden und die Trägerschicht (4) mindestens eine in
Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen (3, 3a, 3b) der Laminatbahnen
(1) versetzte, zusätzliche quer zur Bahnlaufrichtung angeordnete
vorbereitete Trennlinie (6) aufweist, durch
- a) Durchtrennen der Trägerschicht (4) einer zu entfernenden Einheit (2) entlang der zusätzlichen, versetzt angeordneten Trennlinie (6) und Ablösen des mit der ersten benachbarten Einheit (2a) verbundenen Endes der Trägerschicht (4) von dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein (5) bis zur Solltrennstelle (3a) zwischen der zu entfernenden Einheit (2) und der ersten benachbarten Einheit (2a),
- b) Durchtrennen der Trägerschicht (4) entlang der versetzt angeordneten zusätzlichen Trennlinie (6) der am anderen Ende der zu entfernenden Einheit (2) zweiten benachbarten Einheit (2b) und Ablösen des mit der zu entfernenden Einheit (2) verbundenen Endes der Trägerschicht (4) von dem Etikett, Anhänger oder Zutrittskontrollschein (5) der zweiten benachbarten Einheit (2b) bis zur Solltrennstelle (3b) zwischen der zu entfernenden Einheit (2) und der zweiten benachbarten Einheit (2b), wobei die Schritte (i) und (ii) auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden können,
- c) Abtrennen der zu entfernenden Einheit (2) von der Laminatbahn (1) an der Solltrennstelle (3a) zwischen der zu entfernenden Einheit (2) und der ersten benachbarten Einheit (2a), so daß die Trägerschicht (4) über das Ende der ersten benachbarten Einheit (2a) hinausragt,
- d) Abtrennen der zu entfernenden Einheit (2) von der Laminatbahn (1) an
der Solltrennstelle (3b) zwischen der zu entfernenden Einheit (2) und der
zweiten benachbarten Einheit (2b), so daß das Etikett, der Anhänger oder
Zutrittskontrollschein (5) der zweiten benachbarten Einheit (2b) über das
Ende der Trägerschicht (4) hinausragt,
wobei die Schritte (iii) und (iv) auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden können, oder das Abtrennen der zu entfernenden Einheit (2) von der jeweils benachbarten Einheit an der Solltrennstelle zwischen der zu entfernenden Einheit (2) und der jeweils benachbarten Einheit auch bereits nach dem jeweiligen Ablösen des Endes der Trägerschicht (4) gemäß (i) oder (ii) erfolgen kann, - e) Zusammenfügen der Oberseite des über das Ende der ersten benachbarten Einheit (2a) hinausragenden Stückes der Trägerschicht (4) mit der der Trägerschicht (4) zugewandten Seite des über das Ende der Trägerschicht (4) hinausragenden Stückes des Etikettes, Anhängers oder Zutrittskontrollschein (5) der zweiten benachbarten Einheit (2b) um aus den getrennten Teilen wieder eine durchgehende Laminatbahn (1) auszubilden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten,
Anhänger oder Zutrittskontrollscheine (5) auf der Trägerschicht (4) in
Bahnlaufrichtung vereinzelt angeordnet sind, so daß benachbarte Etiketten,
Anhänger oder Zutrittskontrollscheine (5) einen Abstand voneinander
aufweisen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
vorbereitete, versetzt angeordnete Trennlinie (6) als eine Perforierung oder
nicht durchgehender Schnitt in der Trägerschicht (4) ausgebildet ist oder
wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in das Etikett, den Anhänger oder Zutrittskontrollschein (5) ein durch
Kontakt oder kontaktlos mit zu speichernden und wieder abrufbaren Daten
zu versehendes magnetisches oder elektronisches Speicherelement
integriert ist oder wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die zu entfernenden Einheiten (2) mit Fehlern behaftet sind und das
Entfernen der fehlerhaften Einheiten (2) vor oder während der
Endkonfektionierung der endlosen Laminatbahnen (1) zu marktfähigen
Längen und Formen erfolgt, so daß die marktfähigen Formen 3% oder
weniger, vorzugsweise 1% oder weniger mit Fehlern behaftete Einheiten
(2) enthalten.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
marktfähigen Formen der Laminatbahnen (1) Rollen oder Stapel mit Zick-
Zackfaltung sind.
7. Laminatbahn (1), erhältlich nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
8. Laminatbahnen (1), die eine Vielzahl von in Bahnlaufrichtung benachbart
zueinander angeordneten Einheiten (2, 2a, 2b) aufweisen, die an quer zur
Bahnlaufrichtung angeordneten Solltrennstellen (3, 3a, 3b) voneinander
trennbar sind, und Wiederherstellen von durchgehenden Laminatbahnen
(1), wobei die Laminatbahnen (1) eine Trägerschicht (4) und auf der
Oberseite derselben eine Vielzahl von ihr ablösbarer Etiketten oder
Zutrittskontrollscheinen (5) aufweist, die zusammen mit der Trägerschicht
(4) eine Einheit (2) bilden und die Trägerschicht (4) mindestens eine in
Bahnlaufrichtung gegen die Solltrennstellen (3) der Laminatbahnen (1)
versetzte, zusätzliche quer zur Bahnlaufrichtung angeordnete vorbereitete
Trennlinie (6) aufweist.
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8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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