DE19750203A1 - Laminierbarer Markierer und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Laminierbarer Markierer und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen laminierbaren Markierer mit
einer auf ihrer Vorderseite beschriftbaren Basisfolie, die
seitlich mit einer transparenten Schutzfolie verbunden ist,
die über eine Kleberschicht mit einem Abziehabschnitt einer
Trägerfolie versehen und nach dem Abziehen des Abziehab
schnitts auf die Vorderseite der Basisfolie klebbar ist.
Derartige Markierer dienen zur Kennzeichnung von Kabeln,
Rohrleitungen, Ventilen und anderen Bauteilen und Einrichtun
gen. Der besondere Vorteil dieser Markierer besteht darin,
daß sie vom Benutzer in individueller Weise beschriftet und
vor dem Anbringen an den zu kennzeichnenden Teilen in
einfacher Weise laminiert und somit gegen Verschmutzen und
unerwünschte Änderung der Beschriftung geschützt werden
können. An einem Seitenband der beschriftbaren Basisfolie ist
die transparente Schutzfolie festgeklebt. Der übrige Teil der
Schutzfolie ist auf seiner der Basisfolie zugekehrten Seite
zunächst mit einem Abziehabschnitt bedeckt, der üblicherweise
aus Silikonpapier besteht.
Nachdem die Basisfolie beschriftet wurde, wird der Abziehab
schnitt von der transparenten Schutzfolie abgezogen und die
Schutzfolie wird mit der daran befindlichen Kleberschicht an
die beschriftete Vorderseite der Basisfolie gedrückt und mit
dieser verklebt. In diesem laminierten Zustand wird der
Markierer sodann an dem zu kennzeichnenden Teil angebracht,
beispielsweise mittels Kabelbindern, die durch Löcher an den
Seitenrändern des Markierers gesteckt werden.
Diese bekannten Markierer können wegen der seitlich
angebrachten Schutzfolie nicht in Druckern bedruckt werden,
da sie nicht in Form einer Folienbahn zugeführt werden
können. Außerdem ist die Herstellung verhältnismäßig
aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen laminierbaren
Markierer der eingangs genannten Gattung so auszugestalten,
daß er auch in einem Drucker bedruckt werden kann. Zugleich
soll die Herstellung vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird bei einem laminierbaren Markierer der
eingangs genannten Gattung dadurch gelöst, daß die Basisfolie
über die Trägerfolie mit der Schutzfolie klebend verbunden
ist, daß sich die Schutzfolie über den Rand der Basisfolie
hinaus erstreckt und einen Schutzfolienabschnitt bildet und
daß sich die Trägerfolie über eine am Rand der Basisfolie
liegende, aufreißbare Schwächungslinie hinaus erstreckt und
den den Schutzfolienabschnitt bedeckenden Abziehabschnitt
bildet.
Schon jeder einzelne Markierer, der in seinem für die
Beschriftung vorbereiteten Zustand ein flaches Blatt bildet,
kann deshalb von einem Drucker verarbeitet werden. Insbeson
dere ist es dadurch aber ermöglicht, mehrere Markierer als
fortlaufende flache Bahn einem Drucker zuzuführen und zu
bedrucken. Danach können die Markierer einzeln abgetrennt,
laminiert und an den zu kennzeichnenden Teilen angebracht
werden.
Als Ausgangsmaterial für die Herstellung des Markierers dient
eine mehrschichtige Folienbahn, die aus der Basisfolie, der
damit klebend verbundenen Trägerfolie und der wiederum damit
klebend verbundenen Schutzfolie besteht. Der Bahnabschnitt,
in dem die Basisfolie entfernt wird, bildet danach die
zunächst noch mit dem Abziehabschnitt der Trägerfolie
geschützten Abschnitt der transparenten Schutzfolie. Nach dem
Beschriften, insbesondere Bedrucken, der Basisfolie und dem
Abziehen des Abziehabschnitts der Trägerfolie kann die
Schutzfolie mit ihrer nunmehr freiliegenden Kleberschicht auf
die beschriftete Vorderseite der Basisfolie gelegt und mit
dieser verklebt werden, so daß ein laminierter Markierer
entsteht. Die Schutzfolie bedeckt dabei beide Seiten der
beschrifteten Basisfolie. Der Markierer kann in herkömmlicher
Weise an den zu kennzeichnenden Teilen angebracht werden,
indem Befestigungsausstanzungen an den beiden gegenüberlie
genden Rändern vorgesehen werden.
Wenn gemäß einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens die
Schutzfolie am Rand der Basisfolie eine aufreißbare
Schwächungslinie aufweist, kann der die nicht beschriftete
Rückseite der Basisfolie bedeckende Abschnitt der Schutzfolie
mit der Trägerfolie nach dem Laminieren abgezogen werden, so
daß der nunmehr an seiner Rückseite eine Klebeschicht
aufweisende Markierer auf eine Fläche des zu markierenden
Teils aufgeklebt werden kann.
Vorzugsweise bestehen die Basisfolie, die Trägerfolie und die
Schutzfolie aus einheitlichem Material, und zwar vorzugsweise
aus Polyester. Damit besteht der gesamte Markierer im
wesentlichen aus sortenreinem Material; dies ist für eine
spätere Entsorgung günstig.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß jeweils ein Basisabschnitt,
bestehend aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der
Basisfolie, der Trägerfolie und der Schutzfolie, und ein im
wesentlichen gleichgroßer Schutzabschnitt, bestehend aus
klebend aufeinanderliegenden Schichten der Trägerfolie und
der Schutzfolie, in abwechselnder Folge zu einer Vorratsbahn
von Markierern verbunden sind.
Diese Vorratsbahn kann fortlaufend einem Drucker zugeführt
werden, der jeweils die Basisfolie des Basisabschnitts
bedruckt. Von der bedruckten Vorratsbahn können die einzelnen
Markierer abgeschnitten werden, die dann entweder noch
zusätzlich individuell beschriftet oder bereits in der
bedruckten Form laminiert werden.
Zweckmäßigerweise sind in den beiderseitigen Randstreifen der
Basisabschnitte und der Schutzabschnitte deckungsgleiche
Befestigungsausstanzungen angeordnet, damit die für
Befestigungszwecke erwünschten Durchbrüche schon vorbereitet
sind. Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Befestigungsaus
stanzungen jeweils aus einem bogenförmigen Schnitt bestehen,
der eine aus der Ebene des Basisabschnitts herausfaltbare
Zunge bildet. Dadurch werden die für die Befestigungszwecke
vorgesehenen Öffnungen ohne Materialabfall hergestellt.
Die Erfindung betrifft darüberhinaus ein vorteilhaftes
Verfahren zur Herstellung von laminierbaren Markierern der
beschriebenen Ausführung.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß aus einer mehrschichtigen Folienbahn,
bestehend aus einer Basisfolie, einer damit klebend
verbundenen Trägerfolie und einer damit klebend verbundenen
Schutzfolie in Bahnlängsrichtung im Abstand zueinander
angeordnete Abschnitte der Basisfolie ausgestanzt und von der
Trägerfolie abgezogen werden und daß die Trägerfolie
mindestens an einem der beiden Ränder des ausgestanzten
Abschnitts der Basisfolie zur Bildung einer aufreißbaren
Schwächungslinie mindestens teilweise eingeschnitten wird.
Besonders vorteilhaft ist, daß bei der Herstellung der
Markierer von einer mehrschichtigen Folienbahn ausgegangen
werden kann, deren Bahnen zunächst durchgehend ausgeführt
sind, so daß diese Folienbahn in einem kontinuierlichen
Verfahren hergestellt werden kann. Die für die Ausbildung der
Markierer erforderlichen unterschiedlichen Basisabschnitte
und Schutzabschnitt werden in fertigungstechnisch sehr
einfacher Weise dadurch gebildet, daß nur im Bereich der
Schutzabschnitte die Basisfolie entfernt wird. Ausgehend von
dem gleichen Schichtaufbau entsteht nach dem Abziehen der
Basisfolie ein vorbereiteter Schutzfolienabschnitt, der nach
dem Abziehen der Trägerfolie auf die daneben angeordnete,
beschriftete Vorderseite des Basisabschnitts durch einfaches
Umfalten aufgeklebt werden kann.
Fertigungstechnisch besonders vorteilhaft ist es, wenn beim
Ausschneiden der Abschnitte der Basisfolie an beiden
Längsrändern der Folienbahn jeweils ein Randstreifen belassen
wird und die beiden Randstreifen nach dem Abziehen der
ausgestanzten Abschnitte der Basisfolie abgeschnitten werden.
Damit wird das erforderliche Abziehen der Basisfolie in den
Schutzabschnitten wesentlich erleichtert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens
sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf mehrere zu einer Vorratsbahn
verbundene Markierer,
Fig. 2 in räumlicher Darstellungsweise den schematischen
Aufbau eines Markierers vor dem Beschriften,
Fig. 3 den Markierer nach Fig. 2 nach dem Beschriften,
Fig. 4 den Markierer nach Fig. 3 nach dem Laminieren,
Fig. 5 in schematischer räumlicher Darstellungsweise einen
aufgeklebten laminierten Markierer,
Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf eine mehrschichtige
Folienbahn zur Erläuterung der ersten Verfahrensschritte bei
der Herstellung und
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich der Fig. 6 zur Erläuterung
der anschließenden Verfahrensschritte.
Die in Fig. 1 in Form einer zusammenhängenden Vorratsbahn 1
dargestellten laminierbaren Markierer 2 bestehen jeweils aus
einem Basisabschnitt 3 und einem gleichgroßen Schutzabschnitt
4. Die Vorratsbahn 1 wird einem Drucker zugeführt; dort wird
jeweils der Basisabschnitt 3 bedruckt. Anschließend werden
die Markierer 2 voneinander getrennt und der Schutzfolienab
schnitt dient in der anschließend näher beschriebenen Weise
zum Laminieren des beschrifteten bzw. bedruckten Basisab
schnitts 3.
Wie in Fig. 2 schematisch und in Einzelheiten dargestellt
ist, besteht der Basisabschnitt 3 aus einer auf ihrer
Vorderseite 5a beschriftbaren, insbesondere bedruckbaren
weiße Basisfolie 5, die an ihrer Rückseite 5b über eine
Kleberschicht 6 mit einer Trägerfolie 7 verbunden ist. Die
Trägerfolie 7 ist wiederum über eine Kleberschicht 8 mit
einer transparenten Schutzfolie 9 verbunden.
Die Trägerfolie 7 und die Schutzfolie 9 erstrecken sich über
die dem Schutzabschnitt 4 zugekehrte Kante 10 der Basisfolie
5 hinaus.
Die Trägerfolie 7 weist am Rand 10 der Basisfolie 5 eine
aufreißbare Schwächungslinie 11 auf, beispielsweise eine
Perforation. Die Schutzfolie 9 ist im Basisabschnitt 3 und im
Schutzabschnitt 4 durchgehend ausgeführt. Die Trägerfolie 7
ist vorzugsweise auf beiden Seiten silikonisiert, um ein
leichtes Lösen von den Kleberschichten 6 bzw. 8 zu ermögli
chen.
Nachdem die Vorderseite 5a der Basisfolie 5 mit einer
Beschriftung 12 versehen wurde, beispielsweise bedruckt
wurde, wird ein den Schutzabschnitt 4 bedeckender Abziehab
schnitt 7a der Trägerfolie 7 längs der Schwächungslinie 11
abgetrennt und von der Schutzfolie abgezogen, wie in Fig. 3
angedeutet ist. Anschließend wird der im Bereich des
Schutzabschnitts 4 liegende Schutzfolienabschnitt 9a der
Schutzfolie 9 mit seiner die Kleberschicht 8 tragenden Fläche
auf die Vorderseite 5a der Basisfolie 5 geklappt und
angedrückt, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Damit wird die
beschriftete Vorderseite 5a kaschiert und somit gegen
Verunreinigungen und nachträgliche Veränderungen der
Beschriftung geschützt. In diesem in Fig. 4 schematisch
dargestellten Zustand ist der Markierer fertiggestellt und
kann an dem zu kennzeichnenden Teil befestigt werden.
Wenn jedoch auch in der Schutzfolie 9 im Bereich des Randes
10, d. h. zwischen dem Basisabschnitt 3 und dem Schutzab
schnitt 4, eine Schwächungslinie 13, beispielsweise eine
Perforation, vorgesehen wurde, wie in Fig. 2 angedeutet ist,
dann können nach dem Laminieren des Markierers die Trägerfo
lie 7 und die Schutzfolie 9 von der Rückseite 5b des
Basisabschnitts 5 abgelöst werden. Die an der Rückseite 5b
des Basisabschnitts 5 verbleibende Kleberschicht 6 dient dann
dazu, den laminierten Markierer auf einer Fläche 14 eines zu
kennzeichnenden Teiles 15 unmittelbar aufzukleben, wie in
Fig. 5 dargestellt ist.
Alle Schichten des Markierers, nämlich die Basisfolie 5, die
Trägerfolie 7 und die Schutzfolie 9 bestehen bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel aus Polyester (PET), so daß
nicht nur die bei der Herstellung abfallenden Teile, sondern
auch die laminierten Markierer aus sortenreinem Material
bestehen, das in einfacher Weise entsorgt werden kann.
Das Herstellungsverfahren wird an den Fig. 6 und 7 näher
erläutert.
Aus einer mehrschichtigen Folienbahn 16, die aus der
Basisfolie 5, der Trägerfolie 7 und der Schutzfolie 9 mit den
dazwischenliegenden Kleberschichten 6 und 8 besteht, werden
in einem ersten Verfahrensschritt Abschnitte 5c der
Basisfolie 5 ausgestanzt und von der darunter befindlichen
Trägerfolie 7 abgezogen. Dabei wird an beiden Längsrändern
der Folienbahn 16 jeweils ein Randstreifen 16a belassen.
Im gleichen Verfahrensschritt wird die Trägerfolie 7 an einem
der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie
5 zur Bildung der aufreißbaren Schwächungslinie 11 mindestens
teilweise eingeschnitten, vorzugsweise perforiert. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Trägerfolie 7
und die Schutzfolie 9 auch an dem jeweils anderen der beiden
Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie zur
Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie 17 ebenfalls
mindestens teilweise eingeschnitten. Diese Schwächungslinie 17
dient später dazu, die einzelnen Markierer 2 voneinander
zu trennen.
Wenn der Markierer so ausgeführt werden soll, daß er in der
in Fig. 5 gezeigten Weise auf eine Fläche 14 aufgeklebt
werden kann, dann wird an dem einen der beiden Ränder des
ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie zusätzlich zur
Trägerfolie (Schwächungslinie 11) auch die Schutzfolie 9 zur
Bildung einer weiteren aufreißbaren Schwächungslinie
mindestens teilweise eingeschnitten.
Anschließend werden die beiden Randstreifen 16a, die beim
Ausschneiden der Abschnitte 5c der Basisfolie 5 an beiden
Längsrändern der Folienbahn 16 belassen wurden, nach dem
Abziehen der ausgestanzten Abschnitte 5c der Basisfolie 5
durch zwei Längsschnitte 18 abgeschnitten, wie in Fig. 6
angedeutet ist. Es entsteht die in Fig. 7 dargestellte
Vorratsbahn 1, die - wie in Fig. 1 gezeigt - aus abwechseln
den Basisabschnitten 3 und Schutzabschnitten 4 besteht. Die
Basisabschnitte 3 können an der Vorderseite 5a der Basisfolie
5 bedruckt bzw. beschriftet werden. Die einzelnen Markierer 2
werden voneinander getrennt und unmittelbar oder nach einer
zusätzlichen individuellen Beschriftung laminiert, indem der
Schutzfolienabschnitt 9a jedes Markierers 2 auf die
Vorderseite 5a der Basisfolie 5 geklebt wird.
In den Fig. 6 und 7 ist zusätzlich angedeutet, daß bereits
bei dem Stanzvorgang gemäß Fig. 6 in den beiderseitigen
Randstreifen der Basisabschnitte 3 und der Schutzabschnitte 4
deckungsgleiche bogenförmige Schnitte 18 ausgeführt werden,
die im fertiggestellten Zustand des Markierers (rechts oben
in Fig. 7) Befestigungsausstanzungen bilden, durch die der
Markierer mittels Kabelbindern oder dgl. an den zu kennzeich
nenden Teilen angebracht werden kann.
Claims (10)
1. Laminierbarer Markierer mit einer auf ihrer Vorderseite
beschriftbaren Basisfolie, die seitlich mit einer transparen
ten Schutzfolie verbunden ist, die über eine Kleberschicht
mit einem Abziehabschnitt einer Trägerfolie versehen und nach
dem Abziehen des Abziehabschnitts auf die Vorderseite der
Basisfolie klebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Basisfolie (5) an ihrer Rückseite (5b) über die Trägerfolie
(7) mit der Schutzfolie (9) klebend verbunden ist, daß sich
die Schutzfolie (9) über den Rand (10) der Basisfolie (5)
hinaus erstreckt und einen Schutzfolienabschnitt (9a) bildet
und daß sich die Trägerfolie (7) über eine am Rand (10) der
Basisfolie liegende, aufreißbare Schwächungslinie (11) hinaus
erstreckt und den den Schutzfolienabschnitt (9a) bedeckenden
Abziehabschnitt (7a) bildet.
2. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (9) am Rand (10) der
Basisfolie (5) eine aufreißbare Schwächungslinie (13)
aufweist.
3. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisfolie (5) die Trägerfolie (7)
und die Schutzfolie (9) aus einheitlichem Material,
vorzugsweise Polyethylen, bestehen.
4. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils ein Basisabschnitt (3), bestehend
aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der Basisfolie
(5), der Trägerfolie (7) und der Schutzfolie (9), und ein im
wesentlichen gleichgroßer Schutzabschnitt (4), bestehend aus
klebend aufeinanderliegenden Schichten der Trägerfolie (7)
und der Schutzfolie (9), in abwechselnder Folge zu einer
Vorratsbahn (1) von Markierern (2) verbunden sind.
5. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in den beiderseitigen Randstreifen der
Basisabschnitte (3) und der Schutzabschnitte deckungsgleiche
Befestigungsausstanzungen (19) angeordnet sind.
6. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungsausstanzungen jeweils aus
einem bogenförmigen Schnitt (19) bestehen.
7. Verfahren zur Herstellung von laminierbaren Markierern
nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß aus
einer mehrschichtigen Folienbahn (16), bestehend aus einer
Basisfolie (5), einer damit klebend verbundenen Trägerfolie
(7) und einer damit klebend verbundenen Schutzfolie (9) in
Bahnlängsrichtung im Abstand zueinander angeordnete
Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) ausgestanzt und von der
Trägerfolie (7) abgezogen werden und daß die Trägerfolie (7)
mindestens an einem der beiden Ränder des ausgestanzten
Abschnitts (5c) der Basisfolie (5) zur Bildung einer
aufreißbaren Schwächungslinie (11) mindestens teilweise
eingeschnitten wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerfolie (7) und die Schutzfolie (9) an dem jeweils
anderen (17) des ausgestanzten Abschnitts (5c) der Basisfolie
(5) zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie
mindestens teilweise eingeschnitten werden.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet daß an
dem einen der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts (5c)
der Basisfolie (5) zusätzlich zur Trägerfolie (7) auch die
Schutzfolie (9) zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungsli
nie (13) mindestens teilweise eingeschnitten wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Ausschneiden der Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) an
beiden Längsrändern der Folienbahn (16) jeweils ein
Randstreifen (16a) belassen wird und daß die beiden
Randstreifen (16a) nach dem Abziehen der ausgestanzten
Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) abgeschnitten werden.
Priority Applications (2)
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