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DE19750203A1 - Laminierbarer Markierer und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Laminierbarer Markierer und Verfahren zu seiner Herstellung

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DE19750203A1
DE19750203A1 DE1997150203 DE19750203A DE19750203A1 DE 19750203 A1 DE19750203 A1 DE 19750203A1 DE 1997150203 DE1997150203 DE 1997150203 DE 19750203 A DE19750203 A DE 19750203A DE 19750203 A1 DE19750203 A1 DE 19750203A1
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DE1997150203
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Tyco Electronics Idento GmbH
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    • GPHYSICS
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Description

Die Erfindung betrifft einen laminierbaren Markierer mit einer auf ihrer Vorderseite beschriftbaren Basisfolie, die seitlich mit einer transparenten Schutzfolie verbunden ist, die über eine Kleberschicht mit einem Abziehabschnitt einer Trägerfolie versehen und nach dem Abziehen des Abziehab­ schnitts auf die Vorderseite der Basisfolie klebbar ist.
Derartige Markierer dienen zur Kennzeichnung von Kabeln, Rohrleitungen, Ventilen und anderen Bauteilen und Einrichtun­ gen. Der besondere Vorteil dieser Markierer besteht darin, daß sie vom Benutzer in individueller Weise beschriftet und vor dem Anbringen an den zu kennzeichnenden Teilen in einfacher Weise laminiert und somit gegen Verschmutzen und unerwünschte Änderung der Beschriftung geschützt werden können. An einem Seitenband der beschriftbaren Basisfolie ist die transparente Schutzfolie festgeklebt. Der übrige Teil der Schutzfolie ist auf seiner der Basisfolie zugekehrten Seite zunächst mit einem Abziehabschnitt bedeckt, der üblicherweise aus Silikonpapier besteht.
Nachdem die Basisfolie beschriftet wurde, wird der Abziehab­ schnitt von der transparenten Schutzfolie abgezogen und die Schutzfolie wird mit der daran befindlichen Kleberschicht an die beschriftete Vorderseite der Basisfolie gedrückt und mit dieser verklebt. In diesem laminierten Zustand wird der Markierer sodann an dem zu kennzeichnenden Teil angebracht, beispielsweise mittels Kabelbindern, die durch Löcher an den Seitenrändern des Markierers gesteckt werden.
Diese bekannten Markierer können wegen der seitlich angebrachten Schutzfolie nicht in Druckern bedruckt werden, da sie nicht in Form einer Folienbahn zugeführt werden können. Außerdem ist die Herstellung verhältnismäßig aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen laminierbaren Markierer der eingangs genannten Gattung so auszugestalten, daß er auch in einem Drucker bedruckt werden kann. Zugleich soll die Herstellung vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird bei einem laminierbaren Markierer der eingangs genannten Gattung dadurch gelöst, daß die Basisfolie über die Trägerfolie mit der Schutzfolie klebend verbunden ist, daß sich die Schutzfolie über den Rand der Basisfolie hinaus erstreckt und einen Schutzfolienabschnitt bildet und daß sich die Trägerfolie über eine am Rand der Basisfolie liegende, aufreißbare Schwächungslinie hinaus erstreckt und den den Schutzfolienabschnitt bedeckenden Abziehabschnitt bildet.
Schon jeder einzelne Markierer, der in seinem für die Beschriftung vorbereiteten Zustand ein flaches Blatt bildet, kann deshalb von einem Drucker verarbeitet werden. Insbeson­ dere ist es dadurch aber ermöglicht, mehrere Markierer als fortlaufende flache Bahn einem Drucker zuzuführen und zu bedrucken. Danach können die Markierer einzeln abgetrennt, laminiert und an den zu kennzeichnenden Teilen angebracht werden.
Als Ausgangsmaterial für die Herstellung des Markierers dient eine mehrschichtige Folienbahn, die aus der Basisfolie, der damit klebend verbundenen Trägerfolie und der wiederum damit klebend verbundenen Schutzfolie besteht. Der Bahnabschnitt, in dem die Basisfolie entfernt wird, bildet danach die zunächst noch mit dem Abziehabschnitt der Trägerfolie geschützten Abschnitt der transparenten Schutzfolie. Nach dem Beschriften, insbesondere Bedrucken, der Basisfolie und dem Abziehen des Abziehabschnitts der Trägerfolie kann die Schutzfolie mit ihrer nunmehr freiliegenden Kleberschicht auf die beschriftete Vorderseite der Basisfolie gelegt und mit dieser verklebt werden, so daß ein laminierter Markierer entsteht. Die Schutzfolie bedeckt dabei beide Seiten der beschrifteten Basisfolie. Der Markierer kann in herkömmlicher Weise an den zu kennzeichnenden Teilen angebracht werden, indem Befestigungsausstanzungen an den beiden gegenüberlie­ genden Rändern vorgesehen werden.
Wenn gemäß einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens die Schutzfolie am Rand der Basisfolie eine aufreißbare Schwächungslinie aufweist, kann der die nicht beschriftete Rückseite der Basisfolie bedeckende Abschnitt der Schutzfolie mit der Trägerfolie nach dem Laminieren abgezogen werden, so daß der nunmehr an seiner Rückseite eine Klebeschicht aufweisende Markierer auf eine Fläche des zu markierenden Teils aufgeklebt werden kann.
Vorzugsweise bestehen die Basisfolie, die Trägerfolie und die Schutzfolie aus einheitlichem Material, und zwar vorzugsweise aus Polyester. Damit besteht der gesamte Markierer im wesentlichen aus sortenreinem Material; dies ist für eine spätere Entsorgung günstig.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß jeweils ein Basisabschnitt, bestehend aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der Basisfolie, der Trägerfolie und der Schutzfolie, und ein im wesentlichen gleichgroßer Schutzabschnitt, bestehend aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der Trägerfolie und der Schutzfolie, in abwechselnder Folge zu einer Vorratsbahn von Markierern verbunden sind.
Diese Vorratsbahn kann fortlaufend einem Drucker zugeführt werden, der jeweils die Basisfolie des Basisabschnitts bedruckt. Von der bedruckten Vorratsbahn können die einzelnen Markierer abgeschnitten werden, die dann entweder noch zusätzlich individuell beschriftet oder bereits in der bedruckten Form laminiert werden.
Zweckmäßigerweise sind in den beiderseitigen Randstreifen der Basisabschnitte und der Schutzabschnitte deckungsgleiche Befestigungsausstanzungen angeordnet, damit die für Befestigungszwecke erwünschten Durchbrüche schon vorbereitet sind. Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Befestigungsaus­ stanzungen jeweils aus einem bogenförmigen Schnitt bestehen, der eine aus der Ebene des Basisabschnitts herausfaltbare Zunge bildet. Dadurch werden die für die Befestigungszwecke vorgesehenen Öffnungen ohne Materialabfall hergestellt.
Die Erfindung betrifft darüberhinaus ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung von laminierbaren Markierern der beschriebenen Ausführung.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß aus einer mehrschichtigen Folienbahn, bestehend aus einer Basisfolie, einer damit klebend verbundenen Trägerfolie und einer damit klebend verbundenen Schutzfolie in Bahnlängsrichtung im Abstand zueinander angeordnete Abschnitte der Basisfolie ausgestanzt und von der Trägerfolie abgezogen werden und daß die Trägerfolie mindestens an einem der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie mindestens teilweise eingeschnitten wird.
Besonders vorteilhaft ist, daß bei der Herstellung der Markierer von einer mehrschichtigen Folienbahn ausgegangen werden kann, deren Bahnen zunächst durchgehend ausgeführt sind, so daß diese Folienbahn in einem kontinuierlichen Verfahren hergestellt werden kann. Die für die Ausbildung der Markierer erforderlichen unterschiedlichen Basisabschnitte und Schutzabschnitt werden in fertigungstechnisch sehr einfacher Weise dadurch gebildet, daß nur im Bereich der Schutzabschnitte die Basisfolie entfernt wird. Ausgehend von dem gleichen Schichtaufbau entsteht nach dem Abziehen der Basisfolie ein vorbereiteter Schutzfolienabschnitt, der nach dem Abziehen der Trägerfolie auf die daneben angeordnete, beschriftete Vorderseite des Basisabschnitts durch einfaches Umfalten aufgeklebt werden kann.
Fertigungstechnisch besonders vorteilhaft ist es, wenn beim Ausschneiden der Abschnitte der Basisfolie an beiden Längsrändern der Folienbahn jeweils ein Randstreifen belassen wird und die beiden Randstreifen nach dem Abziehen der ausgestanzten Abschnitte der Basisfolie abgeschnitten werden. Damit wird das erforderliche Abziehen der Basisfolie in den Schutzabschnitten wesentlich erleichtert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf mehrere zu einer Vorratsbahn verbundene Markierer,
Fig. 2 in räumlicher Darstellungsweise den schematischen Aufbau eines Markierers vor dem Beschriften,
Fig. 3 den Markierer nach Fig. 2 nach dem Beschriften,
Fig. 4 den Markierer nach Fig. 3 nach dem Laminieren,
Fig. 5 in schematischer räumlicher Darstellungsweise einen aufgeklebten laminierten Markierer,
Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf eine mehrschichtige Folienbahn zur Erläuterung der ersten Verfahrensschritte bei der Herstellung und
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich der Fig. 6 zur Erläuterung der anschließenden Verfahrensschritte.
Die in Fig. 1 in Form einer zusammenhängenden Vorratsbahn 1 dargestellten laminierbaren Markierer 2 bestehen jeweils aus einem Basisabschnitt 3 und einem gleichgroßen Schutzabschnitt 4. Die Vorratsbahn 1 wird einem Drucker zugeführt; dort wird jeweils der Basisabschnitt 3 bedruckt. Anschließend werden die Markierer 2 voneinander getrennt und der Schutzfolienab­ schnitt dient in der anschließend näher beschriebenen Weise zum Laminieren des beschrifteten bzw. bedruckten Basisab­ schnitts 3.
Wie in Fig. 2 schematisch und in Einzelheiten dargestellt ist, besteht der Basisabschnitt 3 aus einer auf ihrer Vorderseite 5a beschriftbaren, insbesondere bedruckbaren weiße Basisfolie 5, die an ihrer Rückseite 5b über eine Kleberschicht 6 mit einer Trägerfolie 7 verbunden ist. Die Trägerfolie 7 ist wiederum über eine Kleberschicht 8 mit einer transparenten Schutzfolie 9 verbunden.
Die Trägerfolie 7 und die Schutzfolie 9 erstrecken sich über die dem Schutzabschnitt 4 zugekehrte Kante 10 der Basisfolie 5 hinaus.
Die Trägerfolie 7 weist am Rand 10 der Basisfolie 5 eine aufreißbare Schwächungslinie 11 auf, beispielsweise eine Perforation. Die Schutzfolie 9 ist im Basisabschnitt 3 und im Schutzabschnitt 4 durchgehend ausgeführt. Die Trägerfolie 7 ist vorzugsweise auf beiden Seiten silikonisiert, um ein leichtes Lösen von den Kleberschichten 6 bzw. 8 zu ermögli­ chen.
Nachdem die Vorderseite 5a der Basisfolie 5 mit einer Beschriftung 12 versehen wurde, beispielsweise bedruckt wurde, wird ein den Schutzabschnitt 4 bedeckender Abziehab­ schnitt 7a der Trägerfolie 7 längs der Schwächungslinie 11 abgetrennt und von der Schutzfolie abgezogen, wie in Fig. 3 angedeutet ist. Anschließend wird der im Bereich des Schutzabschnitts 4 liegende Schutzfolienabschnitt 9a der Schutzfolie 9 mit seiner die Kleberschicht 8 tragenden Fläche auf die Vorderseite 5a der Basisfolie 5 geklappt und angedrückt, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Damit wird die beschriftete Vorderseite 5a kaschiert und somit gegen Verunreinigungen und nachträgliche Veränderungen der Beschriftung geschützt. In diesem in Fig. 4 schematisch dargestellten Zustand ist der Markierer fertiggestellt und kann an dem zu kennzeichnenden Teil befestigt werden.
Wenn jedoch auch in der Schutzfolie 9 im Bereich des Randes 10, d. h. zwischen dem Basisabschnitt 3 und dem Schutzab­ schnitt 4, eine Schwächungslinie 13, beispielsweise eine Perforation, vorgesehen wurde, wie in Fig. 2 angedeutet ist, dann können nach dem Laminieren des Markierers die Trägerfo­ lie 7 und die Schutzfolie 9 von der Rückseite 5b des Basisabschnitts 5 abgelöst werden. Die an der Rückseite 5b des Basisabschnitts 5 verbleibende Kleberschicht 6 dient dann dazu, den laminierten Markierer auf einer Fläche 14 eines zu kennzeichnenden Teiles 15 unmittelbar aufzukleben, wie in Fig. 5 dargestellt ist.
Alle Schichten des Markierers, nämlich die Basisfolie 5, die Trägerfolie 7 und die Schutzfolie 9 bestehen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Polyester (PET), so daß nicht nur die bei der Herstellung abfallenden Teile, sondern auch die laminierten Markierer aus sortenreinem Material bestehen, das in einfacher Weise entsorgt werden kann.
Das Herstellungsverfahren wird an den Fig. 6 und 7 näher erläutert.
Aus einer mehrschichtigen Folienbahn 16, die aus der Basisfolie 5, der Trägerfolie 7 und der Schutzfolie 9 mit den dazwischenliegenden Kleberschichten 6 und 8 besteht, werden in einem ersten Verfahrensschritt Abschnitte 5c der Basisfolie 5 ausgestanzt und von der darunter befindlichen Trägerfolie 7 abgezogen. Dabei wird an beiden Längsrändern der Folienbahn 16 jeweils ein Randstreifen 16a belassen.
Im gleichen Verfahrensschritt wird die Trägerfolie 7 an einem der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie 5 zur Bildung der aufreißbaren Schwächungslinie 11 mindestens teilweise eingeschnitten, vorzugsweise perforiert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Trägerfolie 7 und die Schutzfolie 9 auch an dem jeweils anderen der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie 17 ebenfalls mindestens teilweise eingeschnitten. Diese Schwächungslinie 17 dient später dazu, die einzelnen Markierer 2 voneinander zu trennen.
Wenn der Markierer so ausgeführt werden soll, daß er in der in Fig. 5 gezeigten Weise auf eine Fläche 14 aufgeklebt werden kann, dann wird an dem einen der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts der Basisfolie zusätzlich zur Trägerfolie (Schwächungslinie 11) auch die Schutzfolie 9 zur Bildung einer weiteren aufreißbaren Schwächungslinie mindestens teilweise eingeschnitten.
Anschließend werden die beiden Randstreifen 16a, die beim Ausschneiden der Abschnitte 5c der Basisfolie 5 an beiden Längsrändern der Folienbahn 16 belassen wurden, nach dem Abziehen der ausgestanzten Abschnitte 5c der Basisfolie 5 durch zwei Längsschnitte 18 abgeschnitten, wie in Fig. 6 angedeutet ist. Es entsteht die in Fig. 7 dargestellte Vorratsbahn 1, die - wie in Fig. 1 gezeigt - aus abwechseln­ den Basisabschnitten 3 und Schutzabschnitten 4 besteht. Die Basisabschnitte 3 können an der Vorderseite 5a der Basisfolie 5 bedruckt bzw. beschriftet werden. Die einzelnen Markierer 2 werden voneinander getrennt und unmittelbar oder nach einer zusätzlichen individuellen Beschriftung laminiert, indem der Schutzfolienabschnitt 9a jedes Markierers 2 auf die Vorderseite 5a der Basisfolie 5 geklebt wird.
In den Fig. 6 und 7 ist zusätzlich angedeutet, daß bereits bei dem Stanzvorgang gemäß Fig. 6 in den beiderseitigen Randstreifen der Basisabschnitte 3 und der Schutzabschnitte 4 deckungsgleiche bogenförmige Schnitte 18 ausgeführt werden, die im fertiggestellten Zustand des Markierers (rechts oben in Fig. 7) Befestigungsausstanzungen bilden, durch die der Markierer mittels Kabelbindern oder dgl. an den zu kennzeich­ nenden Teilen angebracht werden kann.

Claims (10)

1. Laminierbarer Markierer mit einer auf ihrer Vorderseite beschriftbaren Basisfolie, die seitlich mit einer transparen­ ten Schutzfolie verbunden ist, die über eine Kleberschicht mit einem Abziehabschnitt einer Trägerfolie versehen und nach dem Abziehen des Abziehabschnitts auf die Vorderseite der Basisfolie klebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisfolie (5) an ihrer Rückseite (5b) über die Trägerfolie (7) mit der Schutzfolie (9) klebend verbunden ist, daß sich die Schutzfolie (9) über den Rand (10) der Basisfolie (5) hinaus erstreckt und einen Schutzfolienabschnitt (9a) bildet und daß sich die Trägerfolie (7) über eine am Rand (10) der Basisfolie liegende, aufreißbare Schwächungslinie (11) hinaus erstreckt und den den Schutzfolienabschnitt (9a) bedeckenden Abziehabschnitt (7a) bildet.
2. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (9) am Rand (10) der Basisfolie (5) eine aufreißbare Schwächungslinie (13) aufweist.
3. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisfolie (5) die Trägerfolie (7) und die Schutzfolie (9) aus einheitlichem Material, vorzugsweise Polyethylen, bestehen.
4. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Basisabschnitt (3), bestehend aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der Basisfolie (5), der Trägerfolie (7) und der Schutzfolie (9), und ein im wesentlichen gleichgroßer Schutzabschnitt (4), bestehend aus klebend aufeinanderliegenden Schichten der Trägerfolie (7) und der Schutzfolie (9), in abwechselnder Folge zu einer Vorratsbahn (1) von Markierern (2) verbunden sind.
5. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den beiderseitigen Randstreifen der Basisabschnitte (3) und der Schutzabschnitte deckungsgleiche Befestigungsausstanzungen (19) angeordnet sind.
6. Laminierbarer Markierer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsausstanzungen jeweils aus einem bogenförmigen Schnitt (19) bestehen.
7. Verfahren zur Herstellung von laminierbaren Markierern nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß aus einer mehrschichtigen Folienbahn (16), bestehend aus einer Basisfolie (5), einer damit klebend verbundenen Trägerfolie (7) und einer damit klebend verbundenen Schutzfolie (9) in Bahnlängsrichtung im Abstand zueinander angeordnete Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) ausgestanzt und von der Trägerfolie (7) abgezogen werden und daß die Trägerfolie (7) mindestens an einem der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts (5c) der Basisfolie (5) zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie (11) mindestens teilweise eingeschnitten wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (7) und die Schutzfolie (9) an dem jeweils anderen (17) des ausgestanzten Abschnitts (5c) der Basisfolie (5) zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungslinie mindestens teilweise eingeschnitten werden.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet daß an dem einen der beiden Ränder des ausgestanzten Abschnitts (5c) der Basisfolie (5) zusätzlich zur Trägerfolie (7) auch die Schutzfolie (9) zur Bildung einer aufreißbaren Schwächungsli­ nie (13) mindestens teilweise eingeschnitten wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ausschneiden der Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) an beiden Längsrändern der Folienbahn (16) jeweils ein Randstreifen (16a) belassen wird und daß die beiden Randstreifen (16a) nach dem Abziehen der ausgestanzten Abschnitte (5c) der Basisfolie (5) abgeschnitten werden.
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