DE19846365C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse zu einem fertigen Reifen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse zu einem fertigen ReifenInfo
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Description
Die gegenständliche Erfindung betrifft ein Verfahren zum Komplettieren einer
vulkanisierten Reifenkarkasse zu einem fertigen Reifen durch Aufbringen eines
grobstolligen Laufstreifenprofiles und unter Einsatz einer Heizform, deren das
Laufstreifenprofil ausformenden Bereiche mit Stegen oder dergleichen zum Ausformen
von Nuten und zum Ausbilden von Profilstollen versehen sind, wobei die Reifenkarkasse
in die Heizform eingebracht und die rohe Laufstreifenmischung mittels eines
Einspritzverfahrens in die Heizform eingefüllt und anschließend der in der Heizform
verbleibende Reifen vulkanisiert wird. Die gegenständliche Erfindung betrifft auch eine
Vorrichtung zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse mit einem
grobstolligen Laufstreifenprofil unter Verwendung einer Heizform, deren das
Laufstreifenprofil ausformenden Bereiche mit Stegen zum Ausbilden von Profilstollen und
von Nuten des Laufstreifens versehen sind, wobei eins Einspritzeinrichtung vorgesehen
ist, mit der über Einspritzkanäle die rohe Laufstreifenmischung in die Bereiche zwischen
der Reifenkarkasse und der Innenseite der Heizform füllbar ist.
Ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung sind aus der DE 27 08 614 A1
bekannt. Diese Druckschrift befasst sich mit der Herstellung von Laufflächenteilen für
Fahrzeugreifen durch Spritzformen, wobei die fließfähige elastomere Masse in eine Form
eingespritzt wird, deren Hohlraum die Geometrie des zu bildenden Laufflächenteils
wiedergibt. Die Masse wird dabei in den Formenhohlraum durch eine Anzahl von
Einspritzöffnungen hindurch eingespritzt, die in der Äquatorialebene verteilt sind. Der
gegenseitige Abstand der Einspritzöffnungen ist so bemessen, dass die Massenströme,
die sich, anfänglich beginnend an jeder einzelnen Einspritzöffnung, in jede Richtung
verteilen, beim Strömen in Richtungen parallel zur Äquatorialebene auf die von den
benachbarten Öffnungen kommenden Massenströme treffen. Dadurch werden Bereiche
des gegenseitigen Durchdringens von Teilen des Laufflächenteils erhalten und
Strömungen gebildet, wodurch schließlich ein vollständiges Ausfüllen des
Formenhohlraums erzielt wird. Dieses Verfahren lässt sich zum Herstellen von
Laufstreifenprofilen, die grobstollig strukturiert sind, nicht anwenden, da das erwünschte
Fließen der Laufstreifenmischung durch die von den Formstegen ausgeübten
Widerstände kaum möglich ist und somit ein gesichertes komplettes Ausfüllen des
Formenhohlraums nicht gewährleistet wäre.
Die DE 26 58 374 C2 befasst sich mit einem Verfahren zur Herstellung eines Reifens in
einer Form, wo in den Formenhohlraum eine fließfähige Kunststoffmasse eingefüllt wird,
die dort aushärtet. Zur Bildung des Formenhohlraums werden an beiden Seiten eines in
der Reifenachse drehbaren Kernsektors radial verstellbare Schotts eingefahren und nach
der Verfestigung der Masse im ersten Segment wieder radial zurückgezogen.
Anschließend wird der Kernsektor weitergedreht, das vordere Schott wird wieder radial
eingefahren und ein an das bereits gebildete Segment anstoßendes neues Segment
erzeugt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis der Reifen vollständig ist.
Aus der EP 0 729 825 A2 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Reifens bekannt, welches
in zwei voneinander getrennten Verfahrensteilen erfolgt. Dabei wird im ersten
Verfahrensteil ein sogenannter Teilreifen - eine Reifenkarkasse - schrittweise aufgebaut
und zwar zumindest soweit, dass die radial äußerste Lage wenigstens eine
Karkassenlage ist. Der wie ein herkömmlicher Reifen aus rohen Reifenaufbauteilen
hergestellte Teilreifen wird anschließend in einer Vulkanisationsform vulkanisiert und
kann zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Die Vulkanisation des Teilreifens
erfolgt bevorzugt in einer Vulkanisationsform, die dem Teilreifen bzw. den Bauteilen, aus
denen er besteht, eine Oberflächen- und Querschnittskontur vermittelt, die jener Kontur
bzw. jenen Konturen entspricht, die der Teilreifen bzw. seine Bauteile im fertigen Reifen
haben sollen. Im zweiten Verfahrensteil werden die noch fehlenden Bauteile,
insbesondere als rohe Bauteile, ergänzend aufgebracht und der Reifen wird nochmals
einem Vulkanisationsvorgang unterzogen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird,
der Reifen im ersten Verfahrensteil soweit fertiggestellt, dass im zweiten Verfahrensteil
nur mehr der Laufstreifen zu ergänzen ist.
Insgesamt gesehen bietet dieses Verfahren den Vorteil, auf verschiedene
Reifeneigenschaften während des Herstellprozesses Einfluß nehmen zu können und
diese auch zu optimieren. Darüber hinaus bietet dieses bekannte Verfahren den Vorteil
einer weitgehenden Flexibilisierung der Produkt- und Produktionsplanung. Der fertig
vulkanisierte Teilreifen ist über einen längeren Zeitraum lagerbar, sodaß die
Entscheidung, auf welche Weise der Reifen komplettiert werden soll, beispielsweise
bezüglich der zu verwendenden Laufstreifenmischung, auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben werden kann.
Die Ziele von Weiterentwicklungen dieses bekannten Verfahrens sind weitere
Prozeßvereinfachungen. Die aufzufindenden Maßnahmen sind dabei zum Teil auch
davon abhängig, welcher Typ von Reifen - ob PKW-Reifen, LKW-Reifen oder Reifen
noch größerer Dimensionen - nach diesem bekannten Verfahren gefertigt werden soll.
Ziel der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
weiterzuentwickeln, um Reifen mit einem grobstolligen Profil - Reifen für Baufahrzeuge
und Erdbewegungsmaschinen, Sandreifen oder Ackerschlepperreifen - auf eine möglichst
einfache, leicht handhabbare Art und Weise herzustellen zu können. Eine im Rahmen
des ersten Verfahrensteiles der EP 0 729 825 A2 hergestellte Reifenkarkasse soll dabei im
zweiten Verfahrensteil nur noch mit dem Laufstreifen komplettiert werden.
Was das Verfahren betrifft, wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Was die erfindungsgemäße Vorrichtung angeht, wird das gesetzte Ziel durch die Merkmale des Patentanspruchs 7 erreicht.
Gerade bei grobstolligen Profilen ist dieses Spritzverfahren leicht zu realisieren und daher
besonders vorteilhaft. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung können bereits fertige Reifenkarkassen kostengünstig
mit dem Laufstreifen komplettiert werden, wobei die Qualität der entstehenden Reifen
ausgezeichnet ist, da die sonst üblichen Probleme, die vom Spritzen von feiner
strukturierten Laufstreifenprofilen her bekannt sind, hier nicht auftreten. Um eine gute
Verschweißung an den einzelnen Mischungsgrenzflächen in Umfangsrichtung
sicherzustellen, werden daher jene Bereiche, die die in Umfangsrichtung benachbarten
Stollen bilden, abwechselnd gefüllt. Gegenüber der Alternative zur Komplettierung der
Reifenkarkasse mit einem Laufstreifen, welcher als roher Laufstreifen in einem
Konfektionsvorgang hergestellt wird, ergibt sich eine Vereinfachung durch das Einsparen
dieses Vorganges.
Zum Sicherstellen einer guten Verschweißung ist es ferner auch von Vorteil, wenn die
Bereiche, die in Profilquerrichtung benachbarte Stollen bilden, gleichzeitig mit roher
Laufstreifenmischung gefüllt werden.
Das Befüllen von in Umfangsrichtung benachbarte Stollen bildenden Bereichen kann auf
einfache Weise durch ein schrittweises Drehen der Heizform erfolgen. Dabei wird die
Heizform abwechselnd in die eine und in die andere Richtung gedreht.
Das portionsweise Einfüllen der Laufstreifenmischung erfolgt in zweckmäßiger Weise
über Einspritzkanäle in der Heizform, wobei für jeden zu bildenden Stollen des
Laufstreifens insbesondere ein Einspritzkanal vorgesehen ist. Dies ermöglicht ein
komplettes Befüllen in relativ kurzer Zeit.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht ferner vor, dass die Reifenkarkasse in der
Heizform durch Druckluft oder Spanndampf zentriert und gegen die Seitenflächen der
Heizform abgedichtet wird. Diese Maßnahme gestattet ein Vulkanisieren des Reifens in
der Heizform ohne den Einsatz eines gesonderten Heizbalges.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist zur drehbaren Anordnung der Heizform einen
Drehtisch auf, wo die Heizform derart positionierbar ist, dass die Drehachse des
Drehtisches mit der Achse der in die Heizform eingebrachten Reifenkarkasse fluchtet.
Die Einspritzeinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt zumindest einen
Extruder und Spritzkanäle, wobei die Einspritzkanäle der Heizform mit diesen Kanälen
ausrichtbar sind.
Für das erfindungsgemäße, portionsweise Befüllen der Stollenbereiche ist es von Vorteil,
wenn die Vorrichtung eine Steuerung zum Schließen und Öffnen der den
Einspritzkanälen der Heizform zugehörigen Endbereiche der Spritzkanäle aufweist. Zu
diesem Zweck können in den Endbereichen der Spritzkanäle Ventile,
Nadelverschlußdüsen oder dergleichen angeordnet werden.
Es vereinfacht das Einlegen der Reifenkarkasse und die Entnahme der fertigen Reifens,
wenn die Heizform zweiteilig ausgeführt ist und einen Formoberteil sowie einen
Formunterteil aufweist, die je eine Hälfte der Reifenkarkasse - jeweils beidseitig der
Reifenäquatorlinie - aufnehmen.
Darüber hinaus verfügt die erfindungsgemäße Vorrichtung über eine Zuleitung zum
Befüllen des Reifeninnen- und Forminnenraumes mit Heißwasser sowie über die
Möglichkeit, zumindest einen Schnorchel in den Reifeninnen- bzw. Forminnenraum
einzubringen, über welchen Luft aus diesem Bereich abführbar ist.
Um zu verhindern, dass unerwünschte Luftansammlungen und Luftblasen in den mit
Laufstreifenmischung zu befüllenden Stollenbereichen zurückbleiben bzw. entstehen,
besitzt die Vorrichtung einen evakuierbaren Behälter zur Aufnahme der Heizform und des
Drehtisches.
Die Erfindung wird nun anhand der
Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher beschrieben. Dabei zeigt Fig. 1
einen Querschnitt durch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Heizform
mitsamt den zugehörigen Einrichtungen, Fig. 2 eine Schrägansicht einer Variante eines
EM-Reifens, wie er in dieser Heizform mit dem Laufreifen versehen und anschließend
vulkanisiert werden kann, und Fig. 3 veranschaulicht schematisch eine bevorzugte
Abfolge beim Einspritzvorgang.
Wie bereits eingangs kurz erwähnt, befaßt sich die gegenständliche Erfindung damit, für
grobstollige Reifen, wie EM (Earthmover)-Reifen, also für Reifen, die für den Einsatz bei
Erdbewegungsmaschinen und anderen Baufahrzeugen vorgesehen sind, Sandreifen oder
Ackerschlepperreifen, eine einfache und möglichst kostengünstige Möglichkeit zu
schaffen, diese Reifen gemäß dem aus der EP 0 729 825 A2 bekannten Verfahren
herzustellen.
Bei dem in der EP 0 729 825 A2 vorgeschlagenen Verfahren ist das Herstellverfahren von
Reifen in zwei voneinander getrennte Verfahrensteile geteilt, wobei im ersten
Verfahrensteil ein Teilreifen - eine Reifenkarkasse - durch einen schrittweisen Aufbau, der
in Übereinstimmung mit dem üblichen Aufbau des jeweiligen Reifens bei der aus dem
Stand der Technik bekannten Reifenherstellung entspricht, aufgebaut wird. Im Rahmen
der gegenständlichen Erfindung wird die Reifenkarkasse soweit aufgebaut, dass von den
Reifenbauteilen nur noch der Laufstreifen fehlt. Die derart schrittweise aus
unvulkanisierten Bauteilen aufgebaute Reifenkarkasse wird in einer Vulkanisationsform
vulkanisiert und im zweiten Verfahrensteil zum fertigen Reifen komplettiert, indem der
noch fehlende Laufstreifen ergänzt wird und nochmals ein Vulkanisationsvorgang erfolgt.
In Fig. 2 ist ein typischer Vertreter eines Reifens für Erdbewegungsmaschinen und
ähnliche Baufahrzeuge dargestellt. Ein Reifen dieses Typs besitzt üblicherweise ein sehr
grobstolliges Profil, welches sich aus zwei Reihen von Stollen 1 zusammensetzt, die
voneinander beispielsweise durch eine in Umfangsrichtung umlaufende tiefe Umfangsnut
2 mit Zickzackverlauf getrennt sind. Die die einzelnen Stollen 1 in Umfangsrichtung
voneinander trennenden und somit in Querrichtung des Profiles verlaufenden Quernuten
3 besitzen beim dargestellten Ausführungsbeispiel einen Verlauf mit einigen wenigen
(hier zwei) Knickstellen.
Die gegenständliche Erfindung befaßt sich nun damit, für EM-Reifen und andere ähnlich
grobstollig gestaltete Reifen eine einfache Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, den im
ersten Verfahrensteil des oben erwähnten Verfahrens bis auf eine Laufstreifenunterplatte
aus Gummi aufgebauten Teilreifen mit dem Laufstreifen zu versehen und zu
vulkanisieren. Im Rahmen der gegenständlichen Erfindung erfolgt das Komplettieren der
unfertigen Reifenkarkasse mit dem Laufstreifen nach einem Einspritzverfahren, welches
nun anhand der Fig. 1 und Fig. 3 näher beschrieben wird.
Die ohne Laufstreifen erstellte Reifenkarkasse 4 ist in Fig. 1 in ihrer bereits in eine
Heizform eingebrachten Lage, bei geschlossener Form, dargestellt. Die zweiteilig
ausgeführte Heizform besteht aus einem Formoberteil 5 und einem Formunterteil 6, die
jeweils eine der Hälften der Reifenkarkasse 4 - je eine der Hälften beidseitig der
Äquatorebene - aufnehmen. Formoberteil 5 und Formunterteil 6 können, wie dargestellt,
zumindest im Wesentlichen übereinstimmend ausgeführt sein, auf die Abweichungen in
ihrer Ausgestaltung wird im Folgenden näher eingegangen. Formoberteil und
Formunterteil 5, 6 werden in der in Fig. 2 gezeigten geschlossenen Lage durch Klammern
7 gehalten.
Über den Formunterteil 6 kann über eine Zuleitung 8, die durch das Drehzentrum eines
Drehtisches 13 in eine Aufnahme im Formunterteil 6 geführt ist, die Zufuhr von
Heißwasser in das Forminnere bzw. das Reifeninnere erfolgen. Die Verbindungsöffnung
zum Forminneren wird durch ein im Formunterteil 6 untergebrachtes federbeaufschlagtes
Rückschlagventil 9 dann verschlossen, wenn kein Heißwasser zugeführt wird bzw. wenn
das im Reifen- bzw. Forminneren befindliche Heißwasser nicht unbeabsichtigt abfließen
soll. Dabei ist die Anordnung des Rückschlagventiles 9 so getroffen, dass die Heizform
von der Zuleitung 8 leicht getrennt werden kann, ohne dass Heißwasser aus dem Inneren
abfließen kann.
Der Formoberteil 5 kann beim Schließen des Deckels 15a eines die Heizform
aufnehmenden Behälters 15 mit einem Rohr 10 in Verbindung gebracht werden, über
welches mittels eines Schnorchels 11, der einerseits in den Bereich der höchsten Stelle
im Reifeninneren ragt und andererseits im Bereich einer Öffnung am Formoberteil 5
gehalten ist, etwaige Luft während des Einfüllens des Heißwassers entfernt werden kann.
Der Schnorchel 11 kann als flexibles Röhrchen ausgeführt sein, welches vor dem
Schließen der Form eingeschwenkt und entsprechend positioniert wird. Durch ein im
Formoberteil 5, in einer entsprechenden Aufnahme oder dergleichen, angeordnetes
sperrbares Ventil 12 wird die dortige Öffnung des Schnorchels 11 während des
Entlüftungsvorganges durch den herrschenden Innendruck geöffnet und danach
geschlossen gehalten.
Wie bereits erwähnt, ist die Heizform in einem Behälter 15 untergebracht, der einen durch
den Deckei 15a verschließbaren Behälterunterteil 15b aufweist. Am Boden des
Behälterunterteiles 15b steht der Drehtisch 13, welcher mit entsprechenden Lagern 14
versehen ist. Der Drehtisch 13 kann von seiner Funktion her wie einer der bekannten
Drehteller ausgeführt sein und gestattet ein Drehen der Heizform innerhalb des Behälters
15. Die Heizform wird dabei so auf dem Drehtisch 13 positioniert, dass die Drehachse des
Drehtisches 13 mit der Reifenrotationsachse zusammenfällt. Die Heizform ist gegenüber
dem sie aufnehmenden Gehäuse 15 und gegenüber einer noch zu beschreibenden
Einspritzeinrichtung 16 drehbar angeordnet. Der Behälter 15 ist ein Vakuumbehälter,
dessen Innenraum somit evakuierbar ist. Dies kann durch entsprechende, hier nicht
dargestellte Vorrichtungen erfolgen.
Die Einspritzeinrichtung 16 umfaßt einen in Fig. 1 nur teilweise und schematisch
dargestellten Extruder 17, einen vom Extruder 17 in den Behälter 15, durch die
Behälterwand entsprechend abgedichtet geführten Kanal 18, der im Inneren des
Behälters 15 in zwei Spritzkanäle 18a, 18b aufspaltet, die mit einer Anzahl von über den
Umfang der Heizform vorgesehenen Einspritzkanälen 5a, 6a in Verbindung gebracht
werden können. Die Einspritzkanäle 5a, 6a besitzen bei der dargestellten
Ausführungsform einen sich in Richtung zum Forminneren konisch erweiternden
Querschnitt. Durch die Einspritzkanäle 5a, 6a wird die erforderliche Verbindung zu dem
zwischen der Reifenkarkasse 4 und der Forminnenseite verbliebenen, dem
Laufstreifenvolumen entsprechenden Hohlraum geschaffen. Dieser Hohlraum enthält
durch von der Forminnenseite abragende und zur Ausbildung der oben beschriebenen
Nuten erforderliche Stege, die nicht dargestellt sind, Stollenkammern 20a, 20b, die den
paarweise in Reifenquerrichtung angeordneten Stollen 1 des Profiles des Reifens
entsprechen. Die Anordnung und die Dimensionierung der Stege und der gebildeten
Stollenkammern 20a, 20b ist so getroffen, dass zwischen den Stegen und der
eingelegten Reifenkarkasse 4 ausreichend Raum zum Ausbilden des Grundgummis
bleibt. Die Anzahl der Paare von Einspritzkanälen 5a, 6a in der Heizform entspricht der
Anzahl von Paaren von Stollen 1 am auszubildenden Profil.
Dabei wird an der Reifenforminnenseite eine dort ausgebildete, umlaufende Erhebung im
Übergangsbereich zu den Stollenkammern 20a, 20b vorgesehen, um in jedem Fall ein
unerwünschtes Fließen der Laufstreifenmischung in die Seitenwandbereiche zu
verhindern.
Die Spritzkanäle 18a, 18b können an ihren Ansatzstellen zu den Einspritzkanälen 5a, 6a
mit entsprechenden, hier nicht näher beschriebenen und dargestellten Ventilen versehen
sein, so dass nach jedem Einspritzvorgang, wie weiter unten noch beschrieben wird, die
Spritzkanäle 18a, 18b geschlossen werden können. Zusätzlich können in Ausnehmungen
bzw. Öffnungen 19 des Formoberteils 5 und des Formunterteils 6 verschiebbar
angeordnete Trennbleche 21 angeordnet sein, die knapp vor den Spritzkanälen 18a, 18b
nach jedem Einspritzvorgang ein Abtrennen der zugeführten Laufstreifenmischung
ermöglichen. Anstelle schließbarer Ventile und gesonderter Trennbleche oder dergleichen
können an den Enden der Spritzkanäle 18a, 18b Nadelverschlußdüsen sitzen, die in
bekannter Weise aufgebaut sein und funktionieren können sowie insbesondere
hydraulisch oder pneumatisch, vorzugsweise gesteuert, betätigbar sind. Die in den
Einspritzkanälen 5a, 6a verbleibenden Mischungsreste werden übrigens mitvulkanisiert
und vom fertigen Reifen durch Abschneiden entfernt.
Erwähnt sei, dass an sämtlichen Anschlußstellen, wo Dampf oder Flüssigkeit
(Heißwasser) nicht austreten soll oder definiert transportiert werden soll, entsprechende
Dichtungen untergebracht werden.
Die Komplettierung der Reifenkarkasse 4 zu einem fertigen Reifen durch das Einbringen
der rohen Laufstreifenmischung und der nachfolgende Vulkanisationsvorgang laufen
nach folgenden Schritten ab.
Zuerst wird die fertige Reifenkarkasse 4 mit einem hier nicht dargestellten Kran in den
Formunterteil 6 der Heizform gelegt und es wird anschließend der Formoberteil 5 mit Hilfe
des Kranes aufgesetzt. Während dieses Vorganges wird der flexibel gestaltete
Schnorchel 11 in die Reifenkarkasse eingeführt. Nach dem Schließen der Form wird der
Reifen über einen Druckstoß oder durch Spanndampf zentriert und dabei gleichzeitig
auch gegen die Heizform im Bereich der Seiten derselben abgedichtet.
Die Heizform wird nun mit dem Kran in den Behälter 15 gebracht und dabei auf dem
Drehtisch 13 positioniert. Nach dem Aufsetzen des Deckels 15b und Schließen des
Behälters 15 wird die Luft aus dem Behälter 15 evakuiert, um sicherzustellen, dass, wie
weiter unten beschrieben wird, keine unerwünschten Luftansammlungen und Luftblasen
in den Stollenkammern 20a, 20b zurückbleiben.
Über die Zuleitung 8 wird Heißwasser unter einem Druck von circa 10 bar in den
Reifeninnen- und den Forminnenraum eingefüllt. Das Rückschlagventil 9 sorgt für ein
Schließen der Zuleitung 8 nach dem Einfüllen des Heißwassers. Es könnte aber auch der
Heißwasserdruck während des gesamten Spritzprozesses aufrecht bleiben. In diesem
Fall bleibt das Ventil 9 offen. Über den eingebrachten Schnorchel 11 werden etwaige
Luftansammlungen entfernt.
Nun kann der Einspritzvorgang beginnen. Die vom Extruder 17 kommende rohe
Laufstreifenmischung, die von ihrer Fließfähigkeit entsprechend eingestellt ist, gelangt
über die Spritzkanäle 18a, 18b sowie über die erwähnten Ventile oder Düsen in eines der
Paare von Einspritzkanälen 5a, 6a der Heizform und von dort in die Stollenkammern 20a,
20b. Etwaige hier vorhandene Lufteinschlüsse oder sich bildende Luftblasen werden über
nicht dargestellte Entlüftungsbohrungen in den beiden Formteilen 5, 6 in den Innenraum
des Behälters 15 abgeleitet bzw. über den dort herrschenden Unterdruck gesaugt. Sobald
diese beiden Stollenkammern 20a, 20b unter Ausbildung unmittelbar benachbarter
Grundgummibereiche aufgefüllt sind, wird die Heizform nach einem bestimmten Schema,
welches nun anhand der Fig. 3 erläutert wird, gedreht.
Bei dem in Fig. 3 veranschaulichten Schema wird davon ausgegangen, dass der Reifen
über seinen Umfang insgesamt zwölf Paare von Stollen 1 besitzt.
In Fig. 3 sei mit 1 die Mitte eines der Paare von Stollenkammern 20a, 20b bezeichnet.
Nach dem Schließen der Spritzkanäle 18a, 18b und dem gegebenenfalls nachfolgenden
Abtrennen des Stranges aus Lauftstreifenmaterial wird die Form so weit gedreht, dass
über benachbarte Einspritzkanäle 5a, 6a ein Auffüllen der nächsten beiden
übereinanderliegenden Stollenkammern 20a, 20b möglich ist. Die Mitte dieser beiden
Stollenkammern 20a, 20b ist in Fig. 3 mit der Ziffer 2 gekennzeichnet. Sobald die
Mischung diese beiden Stollenkammern 20a, 20b aufgefüllt und gleichzeitig den
zugehörigen Grundgummi unter den Stegen ausgebildet hat, wird die Form in die
entgegengesetzte Richtung zu den den zuerst aufgefüllten Stollenkammern benachbarten
Stollenkammern, die hier mit der Ziffer 12 versehen sind, gedreht. Nach dem Auffüllen
der Stollenkammern 20a, 20b in der Position 12 wird die Form wiederum in die
entgegengesetzte Richtung zur Position jener Stollenkammern 20a, 20b gedreht, die den
Stollenkammern mit der Ziffer 2 benachbart sind. Es ergibt sich dabei folgende
Reihenfolge des Auffüllens der Stollenkammern 20a, 20b, wobei nachfolgend nur deren
Ziffern angegeben sind: 1, 2, 12, 3, 11, 4, 10, 5, 9, 6, 8, 7.
Diese sukzessive Befüllung der Heizform mit Laufstreifenmischung verhindert ein
unerwünschtes Anvulkanisieren der heißen Laufstreifenmischung an Grenzbereichen zu
bereits aufgefüllten Stollenkammern. Ein Anvulkanisieren könnte den negativen Effekt zur
Folge haben, dass an den Grenzflächen keine gute Verschweißung der
Laufstreifenmischungsbereiche untereinander mehr gewährleistet wäre.
Nach dem Abschluß des gesamten Einspritzvorganges, nachdem sämtliche
Stollenkammern 20a, 20b nach dem obigen Schema aufgefüllt sind, wird der Behälter 15
belüftet und geöffnet. Die Heizform wird mit einem Kran entnommen und in eine
Heizpresse oder einen Autoklaven zur Vulkanisation des Reifens gebracht. Dabei bleibt
die Heizform innen mit Heißwasser befüllt, das zwischenzeitlich jedoch etwas abkühlt. Es
kann daher vorgesehen werden, einen Austausch von etwaig bereits etwas abgekühltem
Wasser im Form- bzw. Reifeninneren vorzunehmen. Der Vulkanisationsvorgang an sich
erfolgt bei circa 25 bar mit Heißwasser. Nach dem Vulkanisationsvorgang wird die Heizform
der Heizpresse oder dem Autoklaven entnommen, mit kaltem Wasser gespült und das
Heißwasser entleert. Nach dem Öffnen der Form wird etwaiges Restwasser abgesaugt
und der fertiggestellte Reifen kann entnommen werden.
Alternativ dazu kann das Heißwasser über das Ventil 9 entleert werden. Die Form wird
dann dem Autoklaven entnommen, gewendet und das Restwasser über den Schnorchel
11 und das Ventil 12 abgesaugt. Nach dem Zurückziehen des Schnorchels kann der
Reifen trocken der Form entnommen werden.
Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen werden,
dass mehrere, vorzugsweise sämtliche, Stollenbereiche gleichzeitig befüllt werden. Dazu
kann eine entsprechende Anzahl von Kleinextrudern vorgesehen werden oder es können
Extruder mit Mehrfachdüsen eingesetzt werden. Es könnte daher der Drehtisch für die
Heizform entfallen.
Claims (15)
1. Verfahren zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse zu einem fertigen
Reifen durch Aufbringen eines grobstolligen Laufstreifenprofiles und unter Einsatz
einer Heizform, deren das Laufstreifenprofil ausformenden Bereiche mit Stegen oder
dergleichen zum Ausformen von Nuten und zum Ausbilden von Profilstollen versehen
sind, wobei die Reifenkarkasse in die Heizform eingebracht und die rohe Lauf
streifenmischung mittels eines Einspritzverfahrens in die Heizform eingefüllt wird
und anschließend der in der Heizform verbleibende Reifen vulkanisiert wird, dadurch
gekennzeichnet, dass die Laufstreifenmischung portionsweise in die die Stollen
bildenden Bereiche zwischen den Stegen eingefüllt wird, wobei jene Bereiche, die in
Umfangsrichtung benachbarte Stollen bilden, schrittweise abwechselnd gefüllt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jene Bereiche, die in
Profilquerrichtung benachbarte Stollen bilden, gleichzeitig gefüllt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfüllen der
die in Umfangsrichtung benachbarten Stollen bildenden Bereiche durch schrittweises
Drehen der Heizform erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizform abwechselnd
in die eine und die andere Richtung gedreht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das
portionsweise Einfüllen der Laufstreifenmischung über Einspritzkanäle (5a, 6a) in der
Heizform erfolgt, wobei für jeden zu bildenden Stollen des Laufstreifens insbesondere
ein Einspritzkanal (5a, 6a) vorgesehen ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Reifenkarkasse (4) in der Heizform durch Druckluft oder Spanndampf zentriert und
gegen die Seitenflächen der Heizform abgedichtet wird.
7. Vorrichtung zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse mit einem
grobstolligen Laufstreifenprofil unter Verwendung einer Heizform, deren das
Laufstreifenprofil ausformenden Bereiche mit Stegen oder dergleichen zum Ausformen
von Profilstollen und von Nuten des Laufstreifens versehen sind, wobei eine
Einspritzeinrichtung vorgesehen ist, mit der über Einspritzkanäle die rohe
Laufstreifenmischung in die Bereiche zwischen der Reifenkarkasse und der Innenseite
der Heizform füllbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizform drehbar
angeordnet ist und über Einspritzkanäle (5a, 6a) zu den die Stollen bildenden
Bereichen verfügt, sodass die Stollenbereiche mit roher Laufstreifenmischung
portionsweise und durch ein Drehen der Heizform in Umfangsrichtung, abwechselnd in
die eine und die andere Richtung, schrittweise befüllbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Drehtisch (13)
für die Heizform aufweist, auf welchem die Heizform derart positionierbar ist, dass die
Rotationsachse des Drehtisches (13) mit der Achse der in die Heizform eingebrachten
Reifenkarkasse (4) fluchtet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einspritzeinrichtung (16) zumindest einen Extruder (17) und Spritzkanäle (18a, 18b)
umfaßt, wobei die Einspritzkanäle (5a, 6a) der Heizform mit diesen Kanälen (18a, 18b)
ausrichtbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie
eine Steuerung zum Schließen und Öffnen der den Einspritzkanälen (5a, 6a) der
Heizform zugehörigen Endbereiche der Spritzkanäle (18a, 18b) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in den Endbereichen
der Spritzkanäle (18a, 18b) Ventile, Nadelverschlußdüsen oder dergleichen
angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Heizform zweiteilig ausgeführt ist und einen Formoberteil (5) sowie einen Formunterteil
(6) aufweist, die je eine Hälfte der Reifenkarkasse (4) - jeweils beidseitig des
Reifenäquators - aufnehmen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie
über eine Zuleitung (8) zum Befüllen des Reifeninnen- und Forminnenraumes mit
Heißwasser verfügt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest ein in den Reifeninnen- bzw. Forminnenraum einbringbarer Schnorchel (11)
vorgesehen ist, über welchen Luft abführbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie
einen evakuierbaren Behälter (15) zur Aufnahme der Heizform und des Drehtisches
(13) aufweist.
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DE1998146365 DE19846365C2 (de) | 1998-10-08 | 1998-10-08 | Verfahren und Vorrichtung zum Komplettieren einer vulkanisierten Reifenkarkasse zu einem fertigen Reifen |
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FR2879956B1 (fr) * | 2004-12-24 | 2007-03-02 | Michelin Soc Tech | Methode de fabrication d'une bande de roulement pour pneumatique |
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-
1998
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Patent Citations (3)
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