DE19826869C1 - Schloß für Hochsicherheitstüren - Google Patents
Schloß für HochsicherheitstürenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schloß für Hochsicherheitstüren mit mindestens einem Zuhaltungssatz, der mindestens eine, aus einer Sperrzuhaltung (8) und einer Schließzuhaltung (9) bestehende umstellbare Zuhaltung umfaßt, wobei die Sperrzuhaltung (8) und die Schließzuhaltung (9) durch eine für eine Umstellung der Schließzuhaltung lösbare Kupplung (11b) miteinander verbunden sind, und mit einem durch den Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel (5) für die Betätigung einer Falle (6) durch einen Doppelbartschlüssel (S) mit unterschiedlichen Bärten. Um bei einem derartigen Schloß die Zuhaltungen zwecks Verzicht auf Zuhaltungsfedern mit geschlossenen Schließkanälen (7b, 9a) auszubilden und eine Fallenbetätigung ohne Umstecken des Doppelbartschlüssels (S) vornehmen zu können, ist die umstellbare Schließzuhaltung (9) zweiteilig aus einem den oberen Teil des Schließkanals (9a) enthaltenden Oberteil (9o) und einem den unteren Teil des Schließkanals (9a) enthaltenden Unterteil (9u) ausgebildet, von denen einer über die Kupplung (11b) lösbar mit der zugehörigen Sperrzuhaltung (8) kuppelbar ist und die miteinander ebenfalls durch eine lösbare Kupplung (11a) kuppelbar und relativ zueinander durch eine Feder (9d) belastet sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Schloß für Hochsicherheitstüren mit mindestens ei
nem Zuhaltungssatz, der mindestens eine, aus einer Sperrzuhaltung und einer
Schließzuhaltung bestehende, umstellbare Zuhaltung umfaßt, wobei die Sperr
zuhaltung und die Schließzuhaltung durch eine für eine Umstellung der Schlie
ßung lösbare Kupplung miteinander verbunden sind, und mit einem durch den
Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel für die Betätigung einer Falle durch einen
Doppelbartschlüssel mit unterschiedlichen Bärten.
Ein derartiges Schloß für Hochsicherheitstüren ist in der DE 197 38 244 A1
offenbart. Um nach dem Zurückziehen des Riegels anschließend die Falle
betätigen zu können, mußte bei diesem Schloß der Schlüssel aus dem Schloß
herausgenommen und umgedreht in das Schloß eingeführt werden, da die für
die Betätigung des Riegels verwendete Schlüsselbartstufe auch zur Betätigung
der Falle benutzt wird. Diesen Handhabungsnachteil hat auch ein aus der
DE 44 31 923 C1 bekanntes Schloß, bei dem die geteilten Zuhaltungen
jeweils durch eine Feder belastet sind, welche einen erhöhten Verschleiß des
Schlüsselbartes und der Schließkanäle der Zuhaltungen zur Folge haben und
zu einem Ausfall des Schlosses führen, wenn eine der Federn bricht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloß der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, von dessen Zuhaltungen zumindest eine Zuhal
tung umstellbar ist und die insgesamt zwecks Vermeidung von
Zuhaltungsfedern einen geschlossenen Schließkanal mit entsprechend der
jeweiligen Schlüsselbartstufe vorgegebenem Abstand zwischen dem oberen
und dem unteren Teil des Schließkanals haben, wobei der Schließkanal der umstellbaren
Zuhaltung zum Umstellen auf einen neuen Schlüssel veränderbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung durch die Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließzuhaltung zweiteilig aus einem den oberen Teil
des Schließkanals enthaltenden Oberteil und einem den unteren Teil des
Schließkanals enthaltenden Unterteil ausgebildet ist, von denen einer über die
Kupplung lösbar mit der zugehörigen Sperrzuhaltung kuppelbar ist und die
miteinander ebenfalls durch eine lösbare Kupplung kuppelbar und relativ zu
einander durch eine Feder belastet sind.
Mit der Erfindung wird ein zum Einsatz bei Hochsicherheitstüren bestimmtes
Schloß geschaffen, das einerseits ohne federbelastete und damit einem erhöh
ten Verschleiß unterworfene Zuhaftungen auskommt und dessen über einen
Wechsel erfolgende Fallenbetätigung andererseits trotz der Verwendung zu
mindest einer umstellbaren Zuhaltung ohne ein Herausnehmen und Umstecken
des Schlüssels zwischen Riegel- und Fallenbetätigung erfolgt.
Die außer der zumindest einen umstellbaren Zuhaltung verwendeten
restlichen, nicht umstellbaren Zuhaltungen können einteilige Zuhaltungen mit
fest vorgegebenem Schließkanal sein, die zugleich die Sperrzuhaltung und die
Schließzuhaltung bilden. Die Abmessungen des Schließkanals und des für den
Tourstift vorgesehenen Sperrkanals entsprechen demgemäß der jeweilige
Schlüsselbartstufe, die bei sämtlichen, für das jeweilige Schloß verwendbaren
Schlüsseln gleich ist. Außer der mindestens einen zweiteiligen
Schließzuhaltung umfaßt der Zuhaltungssatz somit erfindungsgemäß
Zuhaltungen mit fest vorgegebenem Schließkanal.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Stufensprung des
umstellbaren zweiteiligen Schließzuhaltung doppelt so groß wie des Stufen
sprung der Zuhaltungen mit festem Schließkanal, um bei einer Umstellung eine
ausreichend große Sperrfläche an den Zuhaftungen zu erhalten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind der Abstand des
Vorderbartstufe und der Hinterbartstufe von der Drehachse des
Doppelbartschlüssels für die umstellbare Schließzuhaltung identisch, wogegen
die Abstände der Vorderbartstufe und der Hinterbartstufe von der Drehachse
des Doppelbartschlüssels für die nicht umstellbaren Zuhaltungen
unterschiedlich sind und die Summe der Abstände von Vorderbart- und
Hinterbartstufe für alle nicht umstellbaren Zuhaltungen gleich ist.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Schlosses dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 eine ohne Schloßdecke gezeichnete Draufsicht auf das Schloß mit
Darstellung einer nicht umstellbaren einteiligen Zuhaltung bei
ausgeschlossenem Riegel,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung bei zurückgezogenem
Riegel,
Fig. 3 eine weitere Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 nach einer
Fallenbetätigung,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung mit einer Draufsicht auf
eine umstellbare Zuhaltung bei ausgeschlossenem Riegel,
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Draufsicht bei zurückgezogenem
Riegel,
Fig. 6 eine weitere Draufsicht gemäß den Fig. 4 und 5 bei
zurückgezogener Falle,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Draufsicht nach einem Lösen der
Kupplung zwischen Schließ- und Sperrzuhaltung mittels eines
Umstellschlüssels,
Fig. 8 eine der Fig. 7 entsprechende Draufsicht nach Entfernen des bisher
verwendeten Schlüssels,
Fig. 9 eine weitere Draufsicht gemäß den Fig. 7 und 8 nach Einführen
eines neuen Schlüssels,
Fig. 10 eine der Fig. 7 entsprechende Draufsicht nach Umstellung der
Schließzuhaltung auf den neuen Schlüssel,
Fig. 11 eine Draufsicht auf das Schloßblech mit Riegel, Wechsel und Falle,
Fig. 12 eine entsprechende Draufsicht auf das Schloßblech mit zusätzlicher
Darstellung einer festen Zuhaltung,
Fig. 13 eine weitere Draufsicht auf das Schloßblech mit Darstellung einer
umstellbaren Zuhaltung und
Fig. 14 eine Ansicht eines Doppelbartschlüssels und des Schlüsselbartes in
vergrößerter Darstellung.
Das für Hochsicherheitstüren insbesondere in Justizvollzugsanstalten
bestimmte Schloß umfaßt ein Schloßblech 1, an dessen vorderem,
abgewinkelten Rand eine Stulp 2 befestigt ist. Durch eine Öffnung in der Stulp
2 ragt der am vorderen Ende eines Riegelschaftes 3 ausgebildete Riegelkopf
3a hindurch. Der Riegelschaft 3 ist mittels Langlöchern 3b längsverschiebbar
auf Führungsstiften 1a gelagert, die am Schloßblech 1 befestigt sind. Er trägt
einen Tourstift 3d. Zur Befestigung der auf der Zeichnung nicht dargestellten
Schloßdecke ist das Schloßblech 1 weiterhin mit Gewindebüchsen 1b
versehen. Diese Situation ist am besten in Fig. 11 zu erkennen.
Die Betätigung des aus Riegelschaft 3 und Riegelkopf 3a bestehenden Riegels
erfolgt durch einen Schlüssel S, der als Doppelbartschlüssel ausgebildet ist.
Die in Fig. 11 gezeichnete Riegelstufe dieses Schlüssels S wirkt auf einen
Übersetzungshebel 4, der um einen auf dem Schloßblech 1 befestigten
Lagerdorn 1c verschwenkbar gelagert ist und in eine Aussparung des
Riegelschaftes 3 eingreift. Hierdurch ist es möglich, den Riegel durch den
Schlüssel S aus der in Fig. 1 dargestellten ausgeschlossenen Stellung nicht
nur in die Fig. 2 gezeichnete eingezogene Stellung zurückzuziehen, sondern
um einen weiteren Betrag in das Schloß einzuziehen, und zwar mittels des
Hinterbartes der Riegelstufe des Schlüssels S. der demgemäß ohne Umstecken
um einen Verdrehwinkel größer als 180° im Schloß gedreht wird. Der Riegel
gelangt hierbei in die in Fig. 3 gezeichnete Stellung, in der die Vorderkante des
Riegelkopfes 3a hinter der Hinterkante der Stulp 2 liegt. Um in dieser Stellung
eine ausreichende Führung des Riegels sicherzustellen, sind auf dem
Schloßblech 1 Führungsstücke 1d befestigt, die mit dem Riegelkopf 3a
zusammenwirken.
Dieses zusätzliche Zurückziehen des Riegels erfolgt gemäß Fig. 3, um über
einen Wechsel 5 eine Falle 6 betätigen zu können. Der Wechsel 5 ist
wiederum über einen Lagerdorn 1e verschwenkbar am Schloßblech 1 gelagert.
Er besitzt einen Führungsschlitz 5a für einen auf dem Riegelschaft 3
angeordneten Mitnahmestift 3c. Der Führungsschlitz 5a ist derart ausgebildet,
daß der Mitnahmestift 3c sich bei einer Bewegung des Riegelschaftes 3
zwischen den in den Fig. 1 und 2 dargestellten Stellungen frei im
Führungsschlitz 5a bewegen kann, daß jedoch eine Verschwenkung des
Wechsels 5 im Uhrzeigersinn erfolgt, wenn der Riegelschaft 3 aus der in Fig. 2
gezeichneten Stellung in die in Fig. 3 gezeichnete Stellung weiter in das
Schloßgehäuse zurückgezogen wird.
In diesem Fall zieht das obere Ende des Wechsels 5 die Falle 6 entgegen der
Kraft einer Fallenfeder 6a in das Schloß zurück. Wie insbesondere Fig. 11
erkennen läßt, wird der Schaft der Falle 6 durch Führungsstücke 1f und einen
Führungsstift 1g, die wiederum am Schloßblech 1 befestigt sind, in
Längsrichtung beweglich geführt. Die Falle 6 kann außerdem unabhängig von
der Betätigung des Wechsels 5 durch einen Profilzylinder entgegen der Kraft
der Fallenfeder 6a zurückgezogen werden. Dieser Profilzylinder ist in den
Zeichnungen, insbesondere Fig. 11 lediglich angedeutet. Seine nicht
dargestellte Schließnase wirkt mit einem Vorsprung 6b der Falle 6 zusammen.
Sowohl das Betätigen des Riegels 3 als auch das Zurückziehen der Falle 6 sind
durch mindestens einen Zuhaltungssatz gesichert, der mindestens eine
umstellbare, aus einer Sperrzuhaltung und einer Schließzuhaltung bestehende
Zuhaltung und weitere, nicht umstellbare Zuhaltungen umfaßt. In Fig. 12 ist
eine der nicht umstellbaren Zuhaltungen 7 gezeichnet, und zwar zusätzlich zu
den in Fig. 11 dargestellten Teilen des Schlosses. Die Funktion dieser nicht
umstellbaren Zuhaltungen 7 ist in den Fig. 1 bis 3 dargestellt.
Eine umstellbare, aus Sperrzuhaltung 8 und Schließzuhaltung 9 bestehende
Zuhaltung zeigt bezüglich ihres Aufbaus die Fig. 13 und bezüglich ihrer
Funktion die Fig. 4 bis 10.
In Fig. 12 ist erkennbar, daß die feste, d. h. nicht umstellbare Zuhaltung 7 mit
Führungsschlitzen 7a versehen ist, in die jeweils ein rechteckiger
Führungsdorn 1h eingreift, der wiederum auf dem Schloßblech 1 befestigt ist.
Die auf diese Weise ortsfest auf dem Schloßblech 1 gelagerte Zuhaltung 7
kann somit in senkrechter Richtung bewegt werden. Diese Bewegung erfolgt
durch die zur jeweiligen Zuhaltung 7 gehörende Stufe des Schlüsselbartes des
als Doppelbartschlüssel ausgebildeten Schlüssels S.
Die Fig. 14 zeigt die Ansicht eines Schlüssels S sowie die vergrößerte
Darstellung seines aus Vorderbart V und Hinterbart H bestehenden
Doppelbartes sowie seine Drehachse D. Die Abstände a1 bis a6 der
Vorderbartstufen und die Abstände b1 bis b6 der Hinterbartstufen von der
Drehachse D sind hierbei für jede nicht einstellbare Zuhaltung 7
unterschiedlich, wie sich aus der vergrößerten Darstellung ergibt. Die Summe
der Abstände a1 plus b1, a2 plus b2 usw. ist jedoch für alle nicht
umstellbaren Zuhaltungen 7 gleich, so daß sich für die nicht umstellbaren
Zuhaltungen 7 in den Abmessungen identische Schließkanäle 7b ergeben,
deren Lage innerhalb der Zuhaltung 7 jedoch unterschiedlich ist. Hierdurch
ergeben sich auch unterschiedliche Ausgestaltungen für den Tourstiftkanal 7c
bei den einzelnen, nicht umstellbaren Zuhaltungen 7.
Um den Riegelkopf 3a aus der in Fig. 1 dargestellten, ausgeschlossenen
Stellung zurückziehen zu können, müssen die festen Zuhaltungen 7 mittels der
jeweils passenden Schlüsselbartstufe durch den Vorderbart V des
Doppelbartschlüssels S derart angehoben werden, daß der Tourstift 3d in den
Bereich des waagerechten Teils des Tourstiftkanals 7c gelangt. Nur wenn dies
bei allen nicht umstellbaren Zuhaltungen 7 der Fall ist, kann durch weiteres
Drehen des Schlüssels S der Riegel aus seiner ausgeschlossenen Stellung
gemäß Fig. 1 in die Stellung gemäß Fig. 2 zurückgezogen werden, wobei der
Tourstift 3d den vorderen waagerechten Teil des Tourstiftkanals 7c passiert.
Beim anschließenden Absenken der Zuhaltungen 7 gelangt der Tourstift 3d in
die in Fig. 2 erkennbare Stellung. Wenn nunmehr über den durch den
Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel 5 die Falle 6 mittels des, Hinterbartes H
des Schlüssels S entgegen der Kraft der Fallenfeder 6a aus der in Fig. 2
dargestellten vorderen Stellung in die in Fig. 3 gezeichnete hintere Stellung
zurückgezogen werden soll, müssen die nicht umstellbaren Zuhaltungen 7
mittels der passenden Hinterbartstufen des Schlüssels S erneut so weit
angehoben werden, daß der Tourstift 3d in den waagerechten hinteren. Teil
des Tourstiftkanals 7c eintreten kann. Nur wenn dies der Fall ist, kann der
Riegelschaft 3 aus der in Fig. 2 gezeichneten Stellung in die in Fig. 3
gezeichnete Stellung bewegt werden, wobei über den Wechsel 5 die Falle 6
zurückgezogen wird. Bei einem Zurückdrehen des Schlüssels S gelangt der
Tourstift 3d wieder in die in Fig. 2 gezeichnete Stellung innerhalb des
Tourstiftkanals 7c. Der Riegel wird in seine in Fig. 2 gezeichnete mittlere
Stellung zurückbewegt. Die Fallenfeder 6a schiebt die Falle 6 wiederum aus
der Stulp 2 heraus in die in Fig. 2 gezeichnete Lage.
Der zur Sicherung der Betätigung sowohl des Riegels als auch der Falle 6
vorhandene Zuhaltungssatz umfaßt außer den voranstehend erläuterten
festen, d. h. nicht umstellbaren Zuhaltungen 7 mindestens eine weitere, aus
einer Sperrzuhaltung 8 und einer Schließzuhaltung 9 bestehende Zuhaltung.
Diese umstellbare Zuhaltung und die zu ihrer Umstellung benötigten Teile sind
in Fig. 13 dargestellt.
Hiernach besteht die bzw. jede umstellbare Zuhaltung aus einer
Sperrzuhaltung 8 mit einem Tourstiftkanal 8a und einer Schließzuhaltung 9,
die aus zwei Teilen besteht, nämlich dem Oberteil 9o und dem Unterteil 9u.
Oberteil 9o und Unterteil 9u der Schließzuhaltung 9 bilden gemeinsam den
Schließkanal 9a, der je nach Ausbildung der zugehörigen Schlüsselbartstufe
verstellbar ist.
Zu diesem Zweck ist das Oberteil 9o der Schließzuhaltung 9 mittels zweier in
Langlöcher 9b eingreifender Führungsdorne 1h in der Höhe beweglich auf dem
Schloßblech 1 geführt, wogegen das Unterteil 9u der Schließzuhaltung 9 und
die Sperrzuhaltung 8 höhenbeweglich auf Führungsdornen 10a geführt sind,
die auf einer Umstellplatte 10 angeordnet sind. Das Unterteil 9u der
Schließzuhaltung 9 ist zu diesem Zweck beim dargestellten
Ausführungsbeispiel mit drei Langlöchern 9c für die Führungsdorne 10a
ausgebildet. Die Sperrzuhaltung 8 besitzt beim Ausführungsbeispiel nur ein
Langloch 8b für einen Führungsdorn 10a, da die Sperrzuhaltung 8 darüber
hinaus mit ihrer Vorderseite am Unterteil 9u der Schließzuhaltung 9 geführt
ist, wie am besten aus Fig. 13 hervorgeht.
Sowohl zwischen dem Unterteil 9u und dem Oberteil 9o der Schließzuhaltung
9 als auch zwischen dem Oberteil 9o der Schließzuhaltung 9 und der
Sperrzuhaltung 8 sind Kupplungsverzahnungen 11a bzw. 11b ausgebildet, so
daß einerseits Oberteil 9o und Unterteil 9u der Schließzuhaltung 9 relativ
zueinander und andererseits die Sperrzuhaltung 8 relativ zum Oberteil 9o der
Schließzuhaltung 9 in unterschiedlichen Stellungen festgelegt werden können.
Das Entkuppeln und Kuppeln dieser Teile miteinander geschieht mit Hilfe der
Umstellplatte 10, die in Fig. 13 in ihrer Kupplungsstellung dargestellt ist. Sie
ist in Richtung dieser Kupplungsstellung durch eine Zugfeder 10b belastet. Sie
kann jedoch entgegen der Kraft dieser Zugfeder 10b auf am Schloßblech 1
befestigten Führungsdornen 1l bei der Darstellung in Fig. 13 so weit nach
links verschoben werden, daß die Kupplungsverzahnungen 11a und 11b außer
Eingriff gelangen. Diese Verlagerung der Umstellplatte 10 aus ihrer in Fig. 13
dargestellten Kupplungsstellung in die in den Fig. 7 bis 9 dargestellte
Freigabestellung geschieht mittels eines Umstellschiebers 12. Dieser
Umstellschieber 12 ist auf dem Schloßblech 1 durch in Langlöcher
eingreifende Führungsbolzen höhenbeweglich geführt und durch eine
Kupplungsfeder 13 belastet. Der Umstellschieber 12 besitzt einen
Steuerschlitz 12a, in den ein auf der Umstellplatte 10 angeordneter Dorn 10c
eingreift. Wird der Umstellschieber 12 mittels eines schlüsselbetätigten
Umstellexzenters 14 entgegen der Kraft der Kupplungsfeder 13 angehoben,
bewirkt die aus dem Dorn 10c und dem Steuerschlitz 12a bestehende
Schlitzsteuerung eine Bewegung der Umstellplatte 10 entgegen der Kraft ihrer
Zugfeder 10b in Fig. 13 nach links, und zwar um einen derartigen Betrag, daß
die Kupplungsverzahnungen 11a und 11b außer Eingriff gelangen. In dieser
entkuppelten Stellung kann sowohl die Relativstellung zwischen Unterteil 9u
und Oberteil 9o der Schließzuhaltung 9 als auch die Relativstellung des
Oberteils 9o der Schließzuhaltung 9 zur Sperrzuhaltung 8 verändert werden.
Sobald der Umstellexzenter 14 in seine Ausgangslage zurückgedreht wird,
gelangt der Umstellschieber 12 aufgrund der Kupplungsfeder 13 und die
Umstellplatte 10 aufgrund ihrer Zugfeder 10b wieder in die in Fig. 13
dargestellte Kupplungsstellung.
Nach der Erläuterung des Aufbaus der umstellbaren Zuhaltung soll nunmehr
deren Funktion anhand der Fig. 4 bis 10 erläutert werden. Hierbei zeigen die
Fig. 4 bis 6 die Betätigung der umstellbaren Zuhaltung und die Fig. 7 bis 10
deren Umstellung auf einen Doppelbartschlüssel mit einem anderen
Schlüsselbart.
Entsprechend den Fig. 1 bis 3 bezüglich der festen Zuhaltung 7 erfolgt auch
bei der umstellbaren Zuhaltung gemäß den Fig. 4 bis 6 ein Zurückziehen des
in der ausgeschlossenen Stellung befindlichen Riegelkopfes 3a aus der
Stellung nach Fig. 4 in die Stellung nach Fig. 5 durch Drehen des Schlüssels
S, dessen Vorderbart V gemäß Fig. 4 die Schließzuhaltung 9 und mit dieser
die Sperrzuhaltung 8 anhebt, so daß der Tourstift 3d in den vorderen Teil des
waagerechten Tourstiftkanals 8a eintritt und der Riegel aus seiner
ausgeschlossenen Stellung nach Fig. 4 in seine zurückgezogene Stellung nach
Fig. 5 bewegt werden kann. In dieser Stellung befindet sich der Tourstift 3d
im hinteren Bereich des Tourstiftkanals 8a; er gelangt nach Absenken der
umstellbaren, aus Sperrzuhaltung 8 und Schließzuhaltung 9 bestehenden
Zuhaltung in die in Fig. 5 dargestellte Lage. Um ausgehend von der Stellung
nach Fig. 5 durch weiteres Zurückziehen des Riegels die Falle 6 über den
Wechsel 5 betätigen zu können, muß die umstellbare Zuhaltung nunmehr mit
Hilfe des Hinterbarts H erneut gezielt angehoben werden, so daß der Tourstift
3d wiederum in den waagerechten, und zwar diesmal hinteren Teil des
Tourstiftkanals 8a gelangt, wie dies die Fig. 6 zeigt. Nur in dieser durch den
Zuhaltungssatz überwachten Stellung der umstellbaren Zuhaltung kann die
Falle 6 über den Wechsel 5 betätigt werden.
Um die umstellbare Zuhaltung auf einen anderen Doppelbartschlüssel
umzustellen, ist es gemäß Fig. 7 erforderlich, mit Hilfe eines Umstellschlüssels
U bei geöffneter Tür die Kupplungsverzahnungen 11a und 11b zu entkuppeln.
Durch Drehen dieses Umstellschlüssels U wird über den Umstellexzenter 14
der Umstellschieber 12 angehoben und die Umstellplatte 10 in der Zeichnung
nach links verschoben. Hierdurch erfolgt sowohl ein Entkuppeln des Unterteils
9u der Schließzuhaltung 9 von ihrem Oberteil 9o als auch ein Entkuppeln der
Sperrzuhaltung 8 vom Oberteil 9o der Schließzuhaltung 9. Der alte Schlüssel
verbleibt hierbei gemäß Fig. 7 in der dort gezeichneten Lage, in der er Oberteil
9o und Unterteil 9u der Schließzuhaltung 9 entgegen der Kraft einer
Rückführfeder 9d auseinanderhält.
Wird nunmehr der Doppelbartschlüssel S in die in Fig. 8 dargestellte Lage
gedreht, zieht die Rückführfeder 9d Oberteil 9o und Unterteil 9u der
Schließzuhaltung 9 bis zur gegenseitigen Anlage zusammen. Diese Situation
ist in Fig. 8 dargestellt.
Um die Schließzuhaltung 9 auf einen neuen Schlüssel S1 einzustellen, wird
dieser Schlüssel S1 nunmehr gemäß Fig. 9 eingeführt und in die in Fig. 9
dargestellte Lage verdreht. Bei gelösten Kupplungsverzahnungen 11a und 11b
überführt dieser neue Schlüssel S1 Oberteil 9o und Unterteil 9u der
Schließzuhaltung 9 in eine neue Relativstellung zueinander, in der der
Schließkanal 9a der Schließzuhaltung 9 seine neue Gestaltung erhält. Wenn
nunmehr der Umstellschlüssel U und mit ihm der Umstellexzenter 14 in seine
Ausgangslage zurückgedreht wird, erfolgt ein Absenken des Umstellschiebers
12 aufgrund der diesen belastenden Kupplungsfeder 13 und damit eine
Rückkehr der Umstellplatte 10 aufgrund der Zugfeder 10b in die
Ausgangslage, in der die beiden Kupplungsverzahnungen 11a und 11b in der
neuen Zuordnung ineinandergreifen. Damit ist die Umstellung der dreiteiligen,
aus Sperrzuhaltung 8 sowie Oberteil 9o und Unterteil 9u der Schließzuhaltung
9 bestehenden Zuhaltung abgeschlossen.
Die vergrößerte Darstellung in Fig. 14 zeigt, daß bei der für die umstellbare
Zuhaltung bestimmten Schlüsselstufe der Abstand c1 des Vorderbartes V mit
dem Abstand c2 des Hinterbartes H von der Drehachse D des Schlüssels S
identisch ist. Der Stufensprung zu den benachbarten Stufen für die nicht
umstellbaren Zuhaltungen 7 ist jedoch doppelt so groß wie die Stufensprünge
zwischen benachbarten Stufen dieser Zuhaltungen 7. Schließlich ist in Fig. 14
die Riegelstufe R des Schlüssels S gekennzeichnet.
DDrehachse
HHinterbart
RRiegelstufe
SSchlüssel
UUmstellschlüssel
a1
HHinterbart
RRiegelstufe
SSchlüssel
UUmstellschlüssel
a1
-a6
Abstand
b1
b1
-b6
Abstand
c1
c1
, c2
Abstand
VVorderbart
VVorderbart
1
Schloßblech
1
aFührungsstift
1
bGewindebuchse
1
cLagerdorn
1
dFührungsstück
1
eLagerdorn
1
fFührungsstück
1
gFührungsstift
1
hFührungsdorn
1
lFührungsdorn
2
Stulp
3
Riegelschaft
3
aRiegelkopf
3
bLangloch
3
cMitnahmestift
3
dTourstift
4
Übersetzungshebel
5
Wechsel
5
aFührungsschlitz
6
Falle
6
aFallenfeder
6
bVorsprung
7
feste Zuhaltung
7
aFührungsschlitz
7
bSchließkanal
7
cTourstiftkanal
8
Sperrzuhaltung
8
aTourstiftkanal
8
bLangloch
9
Schließzuhaltung
9
aSchließkanal
9
bLangloch
9
cLangloch
9
dRückführfeder
9
oOberteil
9
uUnterteil
10
Umstellplatte
10
aFührungsdorn
10
bZugfeder
10
cDorn
11
aKupplungsverzahnung
11
bKupplungsverzahnung
12
Umstellschieber
12
aSteuerschlitz
13
Kupplungsfeder
14
Umstellexzenter
Claims (6)
1. Schloß für Hochsicherheitstüren mit mindestens einem Zuhaltungssatz,
der mindestens eine, aus einer Sperrzuhaltung (8) und einer
Schließzuhaltung (9) bestehende umstellbare Zuhaltung umfaßt, wobei
die Sperrzuhaltung (8) und die Schließzuhaltung (9) durch eine für eine
Umstellung der Schließung lösbare Kupplung (11b) miteinander
verbunden sind, und mit einem durch den Zuhaltungssatz gesicherten
Wechsel (5) für die Betätigung einer Falle (6) durch einen
Doppelbartschlüssel (S) mit unterschiedlichen Bärten,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schließzuhaltung (9) zweiteilig aus einem den oberen Teil des
Schließkanals (9a) enthaltenden Oberteil (9o) und einem den unteren Teil
des Schließkanals (9a) enthaltenden Unterteil (9u) ausgebildet ist, von
denen einer über die Kupplung (11b) lösbar mit der zugehörigen
Sperrzuhaltung (8) kuppelbar ist und die miteinander ebenfalls durch eine
lösbare Kupplung (11a) kuppelbar und relativ zueinander durch eine Feder
(9d) belastet sind.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß außer mindestens
einer umstellbaren zweiteiligen Schließzuhaltung (9) der Zuhaltungssatz
nicht umstellbare Zuhaltungen (7) mit fest vorgegebenem Schließkanal
(7b) umfaßt, die einstückig zugleich eine Sperrzuhaltung und eine
Schließzuhaltung bilden.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stufensprung der umstellbaren zweiteiligen Schließzuhaltung (9) doppelt
so groß ist wie der Stufensprung der Zuhaltungen (7) mit festem
Schließkanal (7b).
4. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (c1, c2) der Vorderbartstufe und der
Hinterbartstufe von der Drehachse (D) des Doppelbartschlüssels (S) für
die umstellbare Schließzuhaltung (9) identisch sind.
5. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstände (a1 bis a6) der Vorderbartstufe und die Abstände (b1 bis b6) der
Hinterbartstufe von der Drehachse (D) des Doppelbartschlüssels (S) für die
nicht umstellbaren Zuhaltungen (7) unterschiedlich sind und die Summe der
Abstände (a1 bis a6, b1 bis b6) von Vorderbart- und Hinterbartstufe für alle
nicht umstellbaren Zuhaltungen (7) gleich ist.
6. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sperrzuhaltung (8) einen Tourstiftkanal (8a) aufweist, in die der auf dem
Riegelschaft (3) angeordnete Tourstift (3d) zur Sperrung des Riegels
eingreift.
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