DE3513265C2 - Schloß für Justizvollzugsanstalten - Google Patents
Schloß für JustizvollzugsanstaltenInfo
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- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schloß für Justizvollzugsanstalten
mit einem durch Zuhaltungen gesicherten Riegel, der durch
einen von einer Seite her in das Schloß einführbaren Hauptschlüssel
betätigbar ist.
Ein Schloß der voranstehend beschriebenen Art ist aus der
DE-OS 30 42 611 bekannt. Dieses, als Verriegelungselement einen
durch Zuhaltungen gesicherten Riegel aufweisende Schloß, ist ausschließlich
mittels eines einführbaren Schlüssels betätigbar.
Ausgehend von einem Schloß der als bekannt vorausgesetzten
Art liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein derartiges
Schloß zum Einsatz als Zellenschloß derart weiterzubilden,
daß der Insasse der Zelle während bestimmter Zeiten die
Zellentür von innen und außen öffnen kann, ohne daß es unberechtigten
Dritten möglich ist, das Schloß zu betätigen.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung durch die Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß eine Falle vorgesehen ist, daß die Falle bei zurückgezogenem Riegel
erstens mittels einer Drückernuß zurückziehbar ist, wobei der in die Drückernuß eingesetzte
Türdrücker auf der dem Schlüsselloch gegenüberliegenden Seite
des Schlosses angeordnet ist, daß die Falle zweitens durch
einen Schieber eines durch Zusatzzuhaltungen gesicherten
Schließwerkes bei zurückgezogenem Hauptriegel mittels eines
von der dem Türdrücker gegenüberliegenden Seite her einführbaren
Zusatzschlüssels zurückziehbar ist und daß die Falle
drittens bei zurückgezogenem Riegel durch einen
in das Hauptschließwerk einführbaren Schlüssel ohne
Riegelstufe mittels der Zuhaltungen des Hauptschließwerkes
zurückziehbar ist, die durch einen gesicherten Wechsel mit der
Falle verbunden sind.
Durch diese erfindungsgemäße Weiterbildung des bekannten
Schlosses ist es dem Insassen der Zelle möglich, bei durch
den Hauptschlüssel und damit durch eine berechtigte Person
zurückgezogenem Riegel die Falle durch einen Türdrücker
zurückzuziehen, der auf der dem Schlüsselloch gegenüberliegenden
Seite des Schlosses, d. h. auf der Innenseite der Tür
angeordnet ist. Der Insasse kann somit zu bestimmten Zeiten,
vorzugsweise tagsüber, jederzeit von innen her die Zellentür
öffnen. Damit er nach dem Verlassen der Zelle die Zellentür
wieder von außen öffnen kann, erhält er einen Schlüssel für
ein zusätzliches Schließwerk, das bei zurückgezogenem Hauptriegel
über einen Schieber auf die Falle wirkt. Dieses
Schließwerk ist ebenfalls durch Zuhaltungen gesichert. Der
Zusatzschlüssel kann nur auf der Außenseite der Zellentür,
d. h. von der dem Türdrücker gegenüberliegenden Seite her in
das Schloß eingeführt werden. Auf diese Weise ist es unberechtigten
Dritten unmöglich, trotz zurückgezogenem Riegel
die Falle des Zellenschlosses zurückzuziehen und damit die
Zellentür zu öffnen. Schließlich kann auch der Justizvollzugsbeamte
bei zurückgezogenem Riegel die Falle betätigen,
und zwar durch einen in das Hauptschließwerk einführbaren
Schlüssel, der hinsichtlich seiner Schließung dem Hauptschlüssel
entspricht, jedoch keine Riegelstufe enthält, so
daß dieser Schlüssel zwar auf die Zuhaltungen des Hauptschließwerkes
wirkt, nicht jedoch den Riegel betätigt. Über
einen gesicherten Wechsel sind die Zuhaltungen mit der Falle
verbunden, so daß sie mit Hilfe des in das Hauptschließwerk
einführbaren Schlüssels über den Wechsel die Falle zurückziehen
können, sofern sich der Riegel in der zurückgezogenen
Stellung befindet.
Schlösser für Justizvollzugsanstalten mit Falle und Riegel
sind zur Verwendung in Durchgangstüren
bekannt. Während beispielsweise nachts die Durchgangstür
durch den Riegel verschlossen ist, kann der Justizvollzugsbeamte
tagsüber mit seinem Hauptschlüssel den Riegel zurückziehen,
so daß die Tür nur noch durch die Falle verschlossen
gehalten wird. Mit Hilfe eines Türdrückers, der über die
Drückernuß auf die Falle einwirkt, kann die Durchgangstür von
der einen Seite her geöffnet werden, so daß das aufwendigere
Auf- und Zuschließen mit Hilfe des Hauptschlüssels entfällt.
Der Türdrücker ist auf der Außenseite der Durchgangstür
angeordnet, so daß die Insassen die Tür trotz zurückgezogenem
Riegel von der Innenseite her nicht öffnen können.
Durch das erfindungsgemäß ausgebildete Schloß wird es in
Justizvollzugsanstalten möglich, den Insassen innerhalb
vorgebbarer Zeit die Möglichkeit zu geben, ihre Zellentür
zu öffnen, ohne daß damit Dritten die Möglichkeit eröffnet
wird, unberechtigt in die Zelle zu gelangen. Der Zelleninsasse
besitzt zu diesem Zweck einen Schlüssel für das im
Zellenschloß erfindungsgemäß angeordnete Zusatzschließwerk.
Mit einem der Hauptschlüssel hinsichtlich der Schließlung
entsprechenden, jedoch ohne Riegelstufe ausgebildeten
Schlüssel kann auch der Justizvollzugsbeamte jederzeit das
Zellenschloß von außen betätigen.
Da bei der voranstehend beschriebenen Ausbildung des
Schlosses die Möglichkeit besteht, daß die Insassen der
Justizvollzugsanstalt bei geöffneter Tür das Schloß ausbauen,
um durch Manipulationen am Schloß nach dessen Wiedereinbau
auch bei ausgeschlossenem Riegel das Schloß von innen öffnen
zu können, sollte bei einer erfindungsgemäßen Weiterbildung
des Schlosses eine Sicherung gegen einen Ausbau des Schlosses
bei geöffneter Tür geschaffen werden.
Um diese Sicherung zu erreichen, ist gemäß einem weiteren
Merkmal der Erfindung das Schloß bei zurückgezogenem Riegel
gegen unbefugten Ausbau durch ein aus dem Schloßgehäuse
seitlich herausragendes Sperrglied gesichert, das bei ausgeschlossenem
Riegel über das Zusatzschließwerk zurückziehbar
ist.
Diese Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schlosses stellt
sicher, daß das Schloß nur bei ausgeschlossenem Riegel ausgebaut
werden kann, wobei ein Ausschließen des Riegels nur mit
Hilfe des Hauptschlüssels möglich ist, der für die Insassen
nicht zugänglich ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Schieber für die Betätigung des Sperrgliedes mit einem
Steuerbolzen versehen, der bei einer entgegengesetzt zur
Bewegung für die Falle gerichteten Schließbewegung das Sperrglied
betätigt. Zum Zurückziehen des Sperrgliedes wird somit
neben dem Hauptschlüssel ein in das Zusatzschließwerk
einführbarer Schlüssel benötigt, der dieses Zusatzschließwerk
jedoch entgegengesetzt zu der zur Betätigung der Falle gerichteten
Bewegung betätigt. Bei einer erfindungsgemäßen
Ausbildung sind zu diesem Zweck die Zusatzzuhaltungen mit
unterschiedlichen Tourstiftkanälen
für den auf dem Schieber angeordneten Tourstift
versehen, so daß mit dem Zusatzschlüssel ausschließlich die Falle und mit
einem Sperrschlüssel ausschließlich das Sperrglied betätigt werden
kann.
Bei dieser Ausführungsform ist somit nicht
nur das Hauptschließwerk, sondern auch das Zusatzschließwerk
durch zwei unterschiedliche Schlüssel zu unterschiedlichen
Zwecken betätigbar.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Falle
unmittelbar im Riegelkopf geführt. Hierdurch wirkt die Falle
mit derselben Öffnung des Schließbleches zusammen und ist
außerdem gegen Manipulationen gesichert.
Weiterhin wird vorgeschlagen, das einen unerlaubten Ausbau
des Schlosses verhindernde Sperrglied als verschwenkbaren
Hebel auszubilden, wodurch sich eine besonders einfache
konstruktive Gestaltung ergibt.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Zugang zur
Falle über das Schlüsselloch des Haupt- und Zusatzschließwerkes
abgedeckt, um ein Zurückziehen der Falle durch
unberechtigte Dritte zu verhindern. Bei einer praktischen
Ausführung ist der Zugang zur Falle durch einen im Bereich
des Schlüsselloches angeordneten Vorsprung an der Schloßdecke
und/oder durch eine Sperrleiste zwischen Schlüsselloch und
Falle abgedeckt, die auf Führungsbolzen für die Zuhaltungen
aufgesetzt ist.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Schlosses in verschiedenen Schließzuständen
dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf das Schloß nach Abnehmen
der Schloßdecke, wobei sich der Riegelkopf und
die Falle in einer aus der Schloßstulp ausgeschlossenen
Schließstellung befinden und das
Sperrglied in seiner Wirkstellung gehalten
ist,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung,
jedoch mit eingezogenem Sperrglied, so daß
ein Ausbau des Schlosses aus der Tür möglich
ist,
Fig. 3 eine weitere Draufsicht auf das Schloß gemäß
den Fig. 1 und 2, in der der Riegelkopf
mittels des Hauptschlüssels in die
Schloßstulp zurückgezogen worden ist, die
Falle sich jedoch in der ausgeschlossenen
Stellung befindet,
Fig. 4 eine den voranstehenden Darstellungen entsprechende
Draufsicht, in der sich das
Schloß in einer Stellung befindet, in der
auch die Falle in die Schloßstulp
zurückgezogen worden ist, und
Fig. 5 einen Querschnitt durch das Schloß gemäß
der Schnittlinie V-V in Fig. 1.
Das anhand eines Ausführungsbeispieles dargestellte Schloß
besitzt ein ebenes Schloßblech 1, an dem eine rechtwinklig
abstehende Schloßstulp 2 befestigt ist. Die auf dem Schloßblech
1 angeordneten Teile werden durch eine Schloßdecke 3
abgedeckt, die im Schnitt gemäß Fig. 5 zu erkennen ist, in
den Fig. 1 bis 4 der besseren Übersichtlichkeit wegen
jedoch weggelassen wurde.
Auf dem Schloßblech 1 ist ein Riegelschaft 4 quer zur Längserstreckung
der Schloßstulp 2 verschiebbar gelagert, dessen
Riegelkopf 4a durch eine Öffnung der Schloßstulp 2 hindurchragt.
Zur Führung des Riegelschaftes 4 ist auf dem
Schloßblech 1 ein Riegelführungsstift 5 befestigt, der in eine
Ausnehmung des Riegelschaftes 4 eingreift und zusammen
mit dem in der Schloßstulp 2 geführten Riegelkopf 4a die Führung
des Riegelschaftes 4 bewirkt. Zur Führung des Riegelschaftes
4 werden weiterhin Gewindebüchsen 6 herangezogen,
die ebenfalls am Schließblech 1 angeordnet sind und mit deren
Hilfe die Schloßdecke 3 mittels nicht dargestellter Schrauben
am Schloßblech 1 befestigt wird. Die Gewindebüchsen 6 dienen
hierbei zugleich als Abstandshalter für die Schloßdecke 3.
Auf dem vorderen Teil des Riegelschaftes 4 sind beim Ausführungsbeispiel
Sperrzuhaltungen 7 angeordnet, und zwar auf
zwei am Riegelschaft 4 befestigten Führungsstiften 8, die in
entsprechende Führungsschlitze der Sperrzuhaltungen 7 eingreifen.
An der vorderen Kante sind die Sperrzuhaltungen 7
mit Ausnehmungen versehen, durch die die Sperrzuhaltungen 7
bei ausgeschlossenem Riegelkopf 4a auf einem Haltestift 9
festgelegt werden, der auf dem Schloßblech 1 angeordnet ist.
Jede Sperrzuhaltung 7 ist an ihrer hinteren Seite mit einer
Quernut versehen, in die jeweils eine Nase einer Hauptzuhaltung
10 eingreift. Diese Hauptzuhaltungen 10 bilden als
Schließzuhaltungen zusammen mit den Sperrzuhaltungen 7 ein
umstellbares Schließwerk, das durch einen von einer Seite her
in das Schloß einführbaren Hauptschlüssel betätigbar ist, der
lediglich in Fig. 4 angedeutet wurde. Das Schlüsselloch für
diesen Hauptschlüssel befindet sich in der Schloßdecke 3 und
ist demgemäß in den Fig. 1 bis 4 nicht zu erkennen. Jede
Hauptzuhaltung 10 besitzt zwei Führungsschlitze, mit denen
sie jeweils auf einem am Schloßblech 1 befestigten Führungsstift
11 höhenverstellbar geführt ist. Weiterhin weist
jede Hauptzuhaltung 10 einen Zuhaltungskanal für den Angriff
des Hauptschlüssels auf. Auch im Riegelschaft 4 ist ein Kanal
für den Angriff der Riegelstufe des Hauptschlüssels ausgebildet.
In den Fig. 1 bis 4 ist eine Führungsbüchse 12 zur
Aufnahme des vorderen Endes des Schlüsselschaftes des Hauptschlüssels
zu erkennen.
Im Riegelkopf 4a ist eine Falle 13 verschiebbar geführt, die
mit demselben Schließblech wie der Riegelkopf 4a zusammenwirkt
und deren Fallenschaft 13a parallel zum Riegelschaft 4
verschiebbar auf dem Schloßblech 1 geführt ist. Die Falle 13
und ihr Fallenschaft 13a werden unabhängig vom Riegelschaft 4
mit dem Riegelkopf 4a verschoben, und zwar einmal durch die
Nase 14a einer Drückernuß 14, die drehbar zwischen dem
Schloßblech 1 und der Schloßdecke 3 gelagert ist. Die
Drückernuß 14 besitzt eine Ausnehmung für den Vierkant eines
auf der Zeichnung nicht dargestellten Türdrückers, der auf
der dem Schlüsselloch für den Hauptschlüssel gegenüberliegenden
Seite des Schlosses angeordnet ist, d. h. auf der Seite
des Schloßbleches 1. Der Fallenschaft 13a ist durch eine Fallenfeder
15 in Ausschließrichtung belastet. Auch die Drückernuß
14 steht unter der Kraft einer Drückernußfeder 16, die
die Drückernuß nach der Betätigung durch den Türdrücker in
ihre Ausgangsstellung zurückführt, die in den Fig. 1 bis 3
dargestellt ist und in der die Drückernuß 14 an einem
Anschlagstift 17 des Schloßbleches 1 anliegt.
Die am Fallenschaft 13a ausgebildete Falle 13 kann außerdem
durch einen Schieber 18 eines durch Zusatzzuhaltungen 19
gebildeten Schließwerkes zurückgezogen werden, wenn der als
Hauptriegel anzustehende Riegelkraft mit dem Riegelkopf 4a
sich in der zurückgezogenen Stellung befindet. Beim
Ausführungsbeispiel befindet sich der Schieber 18 unterhalb
des Riegelschaftes 4. Er ist auf einem Stift 20 parallel
zum Riegelschaft 4 am Schloßblech 1 geführt. Die Zusatzzuhaltungen
19 sind auf ebenfalls am Schloßblech 1 befestigten
Führungsstiften 21 mittels Führungsschlitzen quer zur Bewegungsrichtung
des Schiebers 18 verschiebbar. Jede Zusatzzuhaltung
19 besitzt einen Zuhaltungskanal für einen Zusatzschlüssel
ZS, der in Fig. 4 angedeutet ist und mit seiner
Riegelstufe auch in den Schließkanal des Schiebers 18
eingreift. Im Schloßblech 1 ist eine Schlüsselführungsöffnung
22 für diesen Zusatzschlüssel ZS ausgebildet, wie in den
Fig. 1 bis 3 zu erkennen ist. Das Schlüsselloch für den
Zusatzschlüssel ZS befindet sich ebenfalls in der Schloßdecke
3, die in den Fig. 1 bis 4 der besseren Übersichtlichkeit
wegen weggelassen worden ist.
Beim Ausführungsbeispiel erfolgt die Kupplung zwischen dem
Schieber 18 und dem Fallenschaft 13a durch einen Kupplungsbolzen
23, der in ein entsprechendes Langloch im Fallenschaft
13a eingreift und auf dem Zusatzriegel 18 befestigt
ist. Der Schieber 18 trägt weiterhin einen Steuerbolzen
24, der in einem Steuerschlitz eines Sperrgliedes 25 eingreift.
Dieses Sperrglied 25 ist beim Ausführungsbeispiel als
am Schloßblech 1 verschwenkbarer Hebel ausgebildet, der in
seiner Normalstellung mit einem Teil seitlich aus dem durch
Schloßblech 1 und Schloßdecke 3 gebildeten Schloßgehäuse herausragt
und hierdurch verhindert, daß das Schloß von Unbefugten
bei geöffneter Tür ausgebaut werden kann. Diese Normalstellung
des Sperrgliedes 25 ist in den Fig. 1, 3 und 4 zu
erkennen.
Um das Schloß ausbauen zu können, ist es erforderlich, sowohl
den Riegelkopf 4a als auch die Falle 13 in die Schloßstulp 2
zurückzuziehen und die Tür zu öffnen. Anschließend müssen bei
geöffneter Tür Riegelkopf 4a und Falle 13 wieder ausgeschlossen
werden. In diesem Zustand ist es sodann möglich, über das
durch den 18 und die Zusatzzuhaltung 19 gebildete
Zusatzschließwerk das Sperrglied 25 vollständig in eine
Lage innerhalb des Schloßgehäuses zu verschwenken, wie dies
in Fig. 2 dargestellt ist. Zu diesem Zweck wird der Schieber
18 entgegengesetzt zu der für die Betätigung der Falle
13 gerichteten Schließbewegung durch einen in dasselbe
Schlüsselloch einführbaren Schlüssel nach vorn in Richtung
auf das Sperrglied 25 bewegt. Hierbei schwenkt der in den
Führungsschlitz des Sperrgliedes eingreifende Steuerbolzen 24
das Sperrglied 25 nach innen. Zur Ausführung dieser zusätzlichen
Schließbewegung sind die Zusatzzuhaltungen 19 mit zwei
unterschiedlichen Tourstiftkanälen für ein und denselben
Tourstift 26 versehen, der auf dem Schieber 18 angeordnet
ist.
Bei zurückgezogenenem Riegelschaft 4 ist es schließlich möglich,
den Fallenschaft 13a durch einen in das Hauptschließwerk
einführbaren Schlüssel ohne Riegelstufe über die Zuhaltungen
10 des Hauptschließwerkes zurückzuziehen. Zu diesem
Zweck sind diese Zuhaltungen 10 mit Hilfe eines gesicherten
Wechsels 27 mit dem Fallenschaft 13a verbunden.
Auf der Zeichnung sind außer Zuhaltungsfedern 28 und 29 für
die Hauptzuhaltungen 10 bzw. Zusatzzuhaltungen 19 ein Sperrhebel
30 mit einer Sperrhebelfeder 31 zu erkennen, die der
Sicherung des Riegelschaftes 4 und des Wechsels 27 gegen unerlaubtes
Verschieben dienen.
Der voranstehend beschriebene Aufbau des Schlosses ermöglicht
es, den mit dem Riegelkopf 4a versehenen Riegelschaft 4 des
als Zellenschloß eingesetzten Schlosses durch Verwendung des
von außen einsetzbaren Hauptschlüssels HS zurückzuziehen, so
daß der Zelleninsasse die Tür durch anschließendes Zurückziehen
der Falle 13 mit Hilfe des in die Drückernuß 14 eingreifenden
Türdrückers öffnen kann, der auf der Innenseite der
Zellentür angeordnet ist. Der Zelleninsasse kann nach dem
Verlassen der Zelle die Tür schließen, weil er die Zellentür
jederzeit von außen durch den Zusatzschlüssel ZS öffnen kann.
Dieser Zusatzschlüssel ZS wird ebenfalls von außen in das
durch den Schieber 18 und die Zusatzzuhaltungen 19 gebildete
Zusatzschließwerk eingeführt. Unbefugten, d. h. anderen
Insassen der Justizvollzugsanstalt ist es somit nicht möglich,
die verschlossene Zellentür von außen zu öffnen. Auch
das Wachpersonal ist in der Lage, bei zurückgezogenem Riegelschaft
4 die Falle 13 in das Schloß zurückzuziehen, und zwar
mit Hilfe eines in das Hauptschließwerk einführbaren Schlüssels
ohne Riegelstufe, weil die Hauptzuhaltungen 10 über den
gesicherten Wechsel 27 auf den Fallenschaft 13a wirken, der
somit auch über das Hauptschließwerk betätigt werden kann, um
die Falle 13 zurückzuziehen.
Das Zusatzschließwerk besitzt bei der dargestellten Ausführungsform
eine zweite Funktion, nämlich die Betätigung des
Sperrgliedes 25, das eine Sicherung gegen einen unerlaubten
Ausbau des Schlosses bei geöffneter Zellentür darstellt und
nur nach Anwendung des Hauptschlüssels HS in das Schloßgehäuse
eingezogen werden kann, wie dies voranstehend geschildert
wurde.
Claims (9)
1. Schloß für Justizvollzugsanstalten mit einem durch Zuhaltungen
gesicherten Riegel, der durch einen von einer Seite
her in das Schloß einführbaren Hauptschlüssel betätigbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Falle vorgesehen ist, daß die Falle bei zurückgezogenem
Riegel erstens mittels einer Drückernuß zurückziehbar
ist, wobei der in die Drückernuß (14) eingesetzte Türdrücker
auf der dem Schlüsselloch gegenüberliegenden Seite des
Schlosses angeordnet ist, daß die Falle (13) zweitens durch
einen Schieber (18) eines durch Zusatzzuhaltungen (19)
gesicherten Schließwerkes bei zurückgezogenem Hauptriegel (4,
4a) mittels eines von der dem Türdrücker gegenüberliegenden
Seite her einführbaren Zusatzschlüssels ZS zurückziehbar ist
und daß die Falle (13) drittens bei zurückgezogenem
Hauptriegel (4, 4a) durch einen in das Hauptschließwerk
einführbaren Schlüssel ohne Riegelstufe mittels der Zuhaltungen
(10) des Hauptschließwerkes zurückziehbar ist, die
durch einen gesicherten Wechsel (27) mit der Falle (13)
verbunden sind.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schloß bei zurückgezogenem Riegel (4, 4a) gegen unbefugten
Ausbau durch ein aus dem Schloßgehäuse (1, 3) seitlich herausragendes
Sperrglied (25) gesichert ist, das bei ausgeschlossenem
Riegel (4, 4a) über das Zusatzschließwerk
zurückziehbar ist.
3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schieber (18) für die Betätigung des Sperrgliedes (25) mit
einem Steuerbolzen (24) versehen ist, der bei einer
entgegengesetzt zur Bewegung für die Falle (13) gerichteten
Schließbewegung das Sperrglied (25) betätigt.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzzuhaltungen
(19) mit unterschiedlichen Tourstiftkanälen
für den auf dem Schieber (18) angeordneten Tourstift (26)
versehen sind, so daß mit dem Zusatzschlüssel (25) ausschließlich
die Falle und mit einem Sperrschlüssel
ausschließlich das Sperrglied betätigt werden kann.
5. Schloß nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Falle (13) unmittelbar im Riegelkopf
(4a) geführt ist.
6. Schloß nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sperrglied (25) als verschwenkbarer
Hebel ausgebildet ist.
7. Schloß nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zugang zur Falle (13) über das
Schlüsselloch des Haupt- und des Zusatzschließwerkes
abgedeckt ist.
8. Schloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugang
zur Falle (13) durch einen im Bereich des Schlüsselloches
angeordneten Vorsprung an der Schloßdecke (1) oder
durch eine Sperrleiste zwischen Schlüsselloch und Falle (13)
abgedeckt ist, die auf Führungsbolzen für die Zuhaltungen
aufgesetzt ist.
9. Schloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugang
zur Falle (13) durch einen im Bereich des Schlüsselloches
angeordneten Vorsprung an der Schloßdecke (1) und
durch eine Sperrleiste zwischen Schlüsselloch und Falle (13)
abgedeckt ist, die auf Führungsbolzen für die Zuhaltungen
aufgesetzt ist.
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1985
- 1985-04-13 DE DE19853513265 patent/DE3513265C2/de not_active Expired - Fee Related
- 1985-06-18 CH CH256985A patent/CH668285A5/de not_active IP Right Cessation
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |