DE19752425C2 - Konstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der Last eines Fahrzeugs - Google Patents
Konstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der Last eines FahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Konstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes von der Art
eines Dehnmeßstreifens oder dergleichen, welches in einem Fahrzeug wie einem
Lastkraftwagen oder dergleichen vorgesehen wird, um die auf das Fahrzeug aufgelegte
Last zu messen.
Die Messung der Last des Fahrzeugs wird hauptsächlich für ein großformatiges
Fahrzeug wie einen Lastkraftwagen oder dergleichen nicht nur vorgenommen, um zu
vermeiden, daß das großformatige Fahrzeug einen Verkehrsunfall wie ein Umstürzen
aufgrund einer Überlast verursacht, sondern auch, um die Begünstigung einer
Verschlechterung des Fahrzeugs und des Straßenbelags zu vermeiden.
Herkömmlich wird die Messung der Fahrzeuglast vorgenommen durch Aufstellen des zu
messenden Fahrzeugs auf eine Brückenwaage, die gewöhnlich als "Kan-Kan"
bezeichnet wird. Eine solche herkömmliche Messung muß jedoch in großen
Meßeinrichtungen vorgenommen werden und erfordert einen weiten Aufstellungsraum.
Also ist nicht nur die Anzahl von Brückenwaagen beschränkt, die installiert werden
können, was es unmöglich macht, die Last vieler Fahrzeuge zu messen, sondern es
erhöhen sich auch die Installationskosten solcher Brückenwaagen.
In Anbetracht dessen ist in den letzten Jahren eine Lastmeßvorrichtung geschaffen
worden, welche in dem Fahrzeug selbst gelagert wird, um die Last zu messen.
In einer herkömmlichen fahrzeuginternen Lastmeßvorrichtung wie sie zum Beispiel aus der
DE 44 07 066 A1, in der die Priorität der japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung
No. Hei. 6-6814 in Anspruch genommen wird, bekannt ist, wird in dem Endabschnitt
einer kegelförmigen Bohrung, die sich in der Axialrichtung des Schäkelbolzens erstreckt,
ein Fühlelement, das einteilig ein kegelförmiges Festglied entsprechend der
kegelförmigen Bohrung des Schäkelbolzens umfaßt, in die kegelförmige Bohrung des
Schäkelbolzens eingepreßt, und das Festglied wird dazu gebracht, als Keil zu arbeiten,
so daß das Fühlelement in dem Schäkelbolzen fixiert werden kann.
Vor der in der oben erwähnten Veröffentlichung offenbarten Befestigungskonstruktion ist
eine Befestigungskonstruktion bekannt gewesen, in welcher in dem Endabschnitt eines
Schäkelbolzens eine Bohrung ausgebildet ist, ferner eine Durchgangsbohrung in
Verbindung mit dieser Bohrung in dem Schäkelbolzen derart ausgebildet ist, daß sie von
der äußeren Peripherie des Schäkelbolzens aus beginnt und sich durch diese erstreckt,
und nachdem das Fühlelement in dem Schäkelbolzen gelagert worden ist, Klebemittel in
den Innenabschnitt der Bohrung von der Durchgangsbohrung aus eingegeben werden;
und es ist auch eine zweite Befestigungskonstruktion bekannt gewesen, in welcher durch
Anwenden eines Laserstrahles auf den Innenabschnitt einer in einem Schäkelbolzen
gebildeten Bohrung ein Fühlelement an die innere Umfangsfläche der Bohrung des
Schäkelbolzens angeschweißt wird. Die in der obigen Veröffentlichung offenbarte
Befestigungskonstruktion ist nicht nur gegenüber der ersten Befestigungskonstruktion
vorteilhaft, insofern sie eine höhere Befestigungsfestigkeit aufweist als die erste
Befestigungskonstruktion, sondern auch gegenüber der zweiten
Befestigungskonstruktion, da die Notwendigkeit eliminiert wird, eine mühevolle Operation
auszuführen, die eine hohe Präzision erfordert, damit die optische Achse des
Laserstrahles fein an die Durchgangsbohrung angepaßt ist.
Danach hat dann in der oben erwähnten Befestigungskonstruktion, die in der oben
erwähnten Veröffentlichung offenbart ist, nicht nur, um die Möglichkeit zu eliminieren,
daß aufgrund der Kraft, die verwendet wird, wenn das Fühlelement in den
Schäkelbolzen eingepreßt wird, andere Kräfte als die ausgeübte Last auf das
Fühlelement ausgeübt werden können, um es unmöglich zu machen, ein genaues
Ausgangssignal entsprechend der tatsächlichen Last zu erhalten, um dadurch imstande
zu sein, die Genauigkeit der Lastmessung zu verbessern, sondern auch, um eine
Zunahme der Herstellkosten, verursacht durch die komplizierten Gestalten des
Schäkelbolzens und des Festgliedabschnitts des Fühlelementes, zu vermeiden, der
vorliegende Abtretungsempfänger in der japanischen Patentveröffentlichung No. Hei. 7-
124860 die folgende verbesserte Fühlelement-Einbaukonstruktion vorgeschlagen.
Und zwar wird in dem verbesserten Vorschlag eine Konstruktion angewendet, in welcher
das Fühlelement einmal in einer Kapsel gelagert und daran befestigt wird und dann das
Fühlelement zusammen mit der Kapsel in dem Schäkelbolzen gelagert wird. Im
einzelnen wird bei einer solchen Lagerung der Innenabschnitt der Kapsel nach der
Gestalt des Fühlelementes geformt, der äußere Abschnitt der Kapsel wird nach der
Gestalt der Bohrung des Schäkelbolzens geformt, und die Kapsel wird in den
Schäkelbolzen eingepreßt auf normale Weise, die nicht die oben erwähnte Keilwirkung
verwendet, so daß die Kapsel und das Fühlelement an dem Schäkelbolzen fixiert
werden können.
Gemäß dem oben erwähnten verbesserten Vorschlag wird, da das Fühlelement an dem
Schäkelbolzen befestigt werden kann, ohne die Keilwirkung zu verwenden, die Mühe
eliminiert, dem Ausmaß der Kraft Beachtung zu schenken, wenn das Fühlelement in den
Schäkelbolzen eingepreßt wird, und gleichzeitig können die Gestalt der Bohrung des
Schäkelbolzens und des Fühlelementes vereinfacht werden, um dadurch imstande zu
sein, ihre Arbeitskosten zu reduzieren.
Jedoch muß auf jeden Fall in der Einbaukonstruktion, in welcher die Kapsel in den
Schäkelbolzen eingepreßt wird, eine Dimensionsdifferenz zwischen der Bohrung des
Schäkelbolzens und der äußeren Gestalt der Kapsel vermindert werden, um die
Reibungskraft zu vergrößern, die zwischen der Kapsel und dem Schäkelbolzen wirkt.
Aus diesem Grund erfordern nicht nur die Toleranzen zwischen dem Innendurchmesser
des Schäkelbolzens und der äußeren Gestalt der Kapsel, sondern auch die Rauheit der
inneren Umfangsfläche der Bohrung des Schäkelbolzens und der äußeren
Umfangsfläche der Kapsel Genauigkeit, die es unmöglich macht, ihre
Bearbeitungskosten auf ein zufriedenstellendes Maß zu reduzieren. Das heißt, in der
Befestigungskonstruktion ist noch Raum für Verbesserung.
Die Erfindung ist unternommen worden, um die in den oben erwähnten herkömmlichen
Fühlelement-Einbaukonstruktionen gefundenen Mängel zu eliminieren. Ein Ziel der
Erfindung besteht dementsprechend darin, zur Verwendung in einer Lastmeßeinheit, die
dazu verwendet wird, die Last eines Fahrzeugs zu messen unter Verwendung eines
Fühlelementes, das in den Innenabschnitt eines Wellengliedes eingebaut ist, eine
Konstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der Last eines Fahrzeugs
zu schaffen, welche nicht nur verhindern kann, daß andere Kräfte als die tatsächliche
Last des Fahrzeugs auf das Fühlelement ausgeübt werden, wenn das Fühlelement
eingebaut ist, sowie eine Erhöhung in ihren Bearbeitungskosten verhindern kann,
sondern von dem Fühlelement auch einen Ermittlungswert erhalten kann, welcher der
tatsächlichen Fahrzeuglast entspricht.
Zur Erreichung des obigen Zieles wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung eine
Einbaukonstruktion geschaffen zum Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der
Last eines Fahrzeugs in ein Wellenglied, auf das die Fahrzeuglast ausgeübt wird, welche
umfaßt: einen Lageraussparabschnitt, der in dem Endabschnitt des Wellengliedes
ausgebildet ist und sich entlang der Axialrichtung des Wellengliedes erstreckt, einen
Fixieraussparabschnitt, der in der äußeren Umfangsfläche des Abschnitts des
Wellengliedes ausgebildet ist, in dem der Lageraussparabschnitt ausgebildet ist, sowie
eine Kapseleinrichtung, an der das Fühlelement zu fixieren ist, und die auch in dem
Lageraussparabschnitt zu lagern ist, wobei der Wellengliedabschnitt, in dem der
Fixieraussparabschnitt des Wellengliedes ausgebildet ist, durch Anschweißen an die
Kapseleinrichtung fixiert wird, welche in dem Lageraussparabschnitt gelagert ist.
Ferner wird gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung eine Einbaukonstruktion zum
Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der Last eines Fahrzeugs geschaffen, in
welcher der Lageraussparabschnitt und der Fixieraussparabschnitt jeweils in den zwei
Endabschnitten des Wellengliedes ausgebildet sind, und die Abschnitte der zwei Enden
des Wellengliedes, in denen die Fixieraussparabschnitte ausgebildet sind, jeweils an die
Kapseleinrichtung angeschweißt sind, die in den jeweiligen in den zwei Endabschnitten
des Wellengliedes gebildeten Lageraussparabschnitten gelagert ist.
Ferner wird gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung eine Einbaukonstruktion zum
Einbauen eines Fühlelementes zum Messen einer Fahrzeuglast geschaffen, in welcher
der Fixieraussparabschnitt des mit der Kapseleinrichtung verschweißten Wellengliedes
mit Füllstoffen ausgefüllt wird.
Ferner wird gemäß einem vierten Aspekt der Erfindung eine Einbaukonstruktion zum
Einbauen eines Fühlelementes zum Messen einer Fahrzeuglast geschaffen, in welcher
mehrere Fixieraussparabschnitte der oben erwähnten Art in Abständen in der
Umfangsrichtung des Wellengliedes ausgebildet sind in den äußeren Umfangsflächen
der Wellengliedabschnitte, in denen die Lageraussparabschnitte des Wellengliedes
ausgebildet sind, und die Wellengliedabschnitte, in denen die Mehrzahl von
Fixieraussparabschnitten ausgebildet ist, jeweils durch Anschweißen an die jeweils in
den Lageraussparabschnitten gelagerten Kapseleinrichtungen fixiert sind.
Da bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes zum
Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in dem
Wellengliedabschnitt, in welchem der Lageraussparabschnitt des Wellengliedes
ausgebildet ist, der Abschnitt des Wellengliedes mit dem darin gebildeten
Fixieraussparabschnitt in der Durchmesserrichtung des Wellengliedes in der Dicke
kleiner ist als der Abschnitt des Wellengliedes ohne darin gebildeten
Fixieraussparabschnitt, kann die Kapseleinrichtung in einem Zustand, in dem diese mit
dem an ihrem Innenabschnitt fixierten Fühlelement in dem Lageraussparabschnitt des
Wellengliedes gelagert ist, bei dem Fixieren der Kapseleinrichtung an dem Wellenglied
leicht an das Wellenglied angeschweißt werden, und diese Schweißfixierung der
Kapseleinrichtung macht es sicher, daß das Fühlelement über die Kapseleinrichtung an
dem Wellenglied fixiert werden kann.
Da ferner bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes
zum Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung die
Kapseleinrichtung durch Schweißen an dem Wellenglied befestigt ist, verursacht, wenn
die Kapseleinrichtung so ausgebildet ist, daß sie eine äußere Gestalt entsprechend dem
Lageraussparabschnitt aufweist, selbst das Vorhandensein eines kleinen
Zwischenraumes zwischen dem Lageraussparabschnitt und der Kapseleinrichtung kein
Problem, und die Kapseleinrichtung kann durch die oben erwähnte Schweißfixierung
leicht mit dem Wellenglied vereinigt werden, so daß die auf das Wellenglied ausgeübte
Fahrzeuglast definitiv übertragen werden kann auf die Kapseleinrichtungsseite und somit
auf die Seite des Fühlelementes, das an dem Innenabschnitt der Kapseleinrichtung
fixiert ist.
Im Vergleich zu dem Fall, in dem die Kapseleinrichtung in den Lageraussparabschnitt
eingepreßt wird, wird daher die Notwendigkeit eliminiert, die Abmessung des
Außendurchmessers der Kapseleinrichtung auf die Abmessung des
Lageraussparabschnitts abzustimmen, oder die Notwendigkeit, die Oberflächenrauheit
des Lageraussparabschnitts und der Kapseleinrichtung fein einzustellen, um eine
notwendige Reibungskraft zwischen der inneren Peripherie des Lageraussparabschnitts
und der äußeren Peripherie der Kapseleinrichtung zu erhalten. Diese Elimination kann
nicht nur ihre Bearbeitungskosten in ausreichendem Maß vermindern, sondern eliminiert
auch die Notwendigkeit, das Fühlelement unter Druck in das Wellenglied einzusetzen,
was seinerseits verhindert, daß andere Kräfte auf das Fühlelement ausgeübt werden als
die mit dem Druckeinsetzen verbundene Belastung, so daß ein genaues
Ausgangssignal entsprechend der Last von dem Fühlelement erhalten werden kann.
Da ferner bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes
zum Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung das
Fühlelement an dem Innenabschnitt der Kapseleinrichtung befestigt ist, weist die
Konstruktion auf der Fühlelementseite, die in dem Lageraussparabschnitt zu lagern ist,
selbst dann, wenn das Fühlelement nicht so geformt ist, daß es eine äußere Gestalt
aufweist, die dem Lageraussparabschnitt entspricht, als Ganzes eine äußere Gestalt auf,
die dem Lageraussparabschnitt entspricht. Aufgrund dessen kann ohne Rücksicht auf
die Beziehung der Stellung der fühlelementseitigen Konstruktion zu dem
Lageraussparabschnitt in der Umfangsrichtung des Wellengliedes der entsprechende
Abschnitt der fühlelementseitigen Konstruktion immer in dem Wellengliedabschnitt
positioniert werden, in dem der Fixieraussparabschnitt ausgebildet ist.
Dementsprechend kann das Fühlelement selbst in dem Fall, in dem es nicht so geformt
ist, daß es eine äußere Gestalt entsprechend dem Lageraussparabschnitt aufweist, an
das Wellenglied angeschweißt werden, ohne die Position des Fühlelementes an die
Position des Wellengliedes in der Umfangsrichtung des Wellengliedes anzupassen,
wodurch man in der Lage ist, eine Operation zum Zusammensetzen oder Einbauen des
Fühlelementes in das Wellenglied zu vereinfachen.
Da ferner bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes
zum Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung die zwei
Fühlelemente jeweils in den zwei Endabschnitten des Wellengliedes angeordnet sind,
kann die genaue Last des Fahrzeugs auf der Grundlage der Ausgangssignale der
beiden Fühlelemente selbst dann erhalten werden, wenn die Last des Fahrzeugs
einseitig wirkend auf einen der zwei Endabschnitte des Wellengliedes in seiner
Axialrichtung ausgeübt wird.
Wenn ferner bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines
Fühlelementes zum Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem dritten Aspekt der
Erfindung, nachdem der Fixieraussparabschnitt des Wellengliedes durch Schweißen an
der Kapseleinrichtung befestigt worden ist, der Bereich des Fixieraussparabschnitts, der
im Niveau verschieden ist von den äußeren Umfangsflächen der übrigen
Wellengliedabschnitte, mit Füllstoffen ausgefüllt wird, dann kann der Niveauunterschied
eines solchen Bereichs bezüglich der äußeren Umfangsflächen der übrigen
Wellengliedabschnitte beseitigt werden.
Außerdem kann bei Verwendung einer Einbaukonstruktion zum Einbauen eines
Fühlelementes zum Messen einer Fahrzeuglast gemäß dem vierten Aspekt der
Erfindung durch Ausbilden der Mehrzahl von Fixieraussparabschnitten in der
Umfangsrichtung des Wellengliedes die Anzahl der Wellengliedabschnitte, die an die
Kapseleinrichtung anzuschweißen sind, vergrößert werden, um dadurch imstande zu
sein, die Fixierfestigkeit der Kapseleinrichtung an dem Wellenglied zu erhöhen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung gezeigten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht eines Abschnitts eines Fahrzeugs, in
welchen ein Fühlelement eingebaut ist, das durch eine Einbaukonstruktion
gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung anzubringen ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Fühlelementes, das in einem in Fig. 1
gezeigten Schäkelbolzen zu lagern und daran zu befestigen ist;
Fig. 3(a) eine Schnittansicht einer ersten Kapselbaugruppe, in der das in Fig. 2
gezeigte Fühlelement zu lagern ist;
Fig. 3(b) eine Seitenansicht der ersten Kapselbaugruppe;
Fig. 4(a) eine Schnittansicht einer zweiten Kapselbaugruppe, in der das in Fig. 2
gezeigte Fühlelement zu lagern ist;
Fig. 4(b) eine Seitenansicht der zweiten Kapselbaugruppe;
Fig. 5 ein Leitungsdurchgangsrohr, das mit einem Ende der in Fig. 4 gezeigten
zweiten Kapselbaugruppe zu verbinden ist;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Schäkelbolzens gemäß der ersten
Ausführungsform, in den die erste und zweite Kapselbaugruppe mit ihren
jeweiligen an ihren Innenabschnitten befestigten Fühlelementen eingebaut
sind;
Fig. 7 eine Schnittansicht des in Fig. 6 gezeigten Schäkelbolzens;
Fig. 8 eine Schnittansicht einer Fühlelement-Einbaukonstruktion gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 9 eine perspektivische Explosionsansicht eines Abschnitts eines Fahrzeugs, in
welchen ein Fühlelement eingebaut ist, das durch eine Einbaukonstruktion
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung anzubringen ist; und
Fig. 10 eine Schnittansicht einer Fühlelement-Einbaukonstruktion gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung.
Zuerst wird anhand der Fig. 1 bis 8 eine Fühlelement-Einbaukonstruktion gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht des Abschnitts eines Fahrzeugs, an
welchem ein Fühlelement angeordnet ist, das durch eine Einbaukonstruktion gemäß der
ersten Ausführungsform anzubringen ist. In Fig. 1 ist eine Blattfeder 31 mit einer
Ladefläche 32 des Fahrzeugs verbunden durch ein Paar Halter 33 mit jeweils einem
Ende, das gegabelt ist, und zwischen einem Ende der Blattfeder 31 und dem Halter 33
ist ein Schäkel 34 eingesetzt.
Der Schäkel 34 ist mit dem Halter 33 durch einen Schäkelbolzen 5 (Wellenglied) derart
verbunden, daß der Schäkel 34 geschwenkt werden kann. Eine Einbaukonstruktion
gemäß der Erfindung wird in dem vorliegenden Schäkelbolzen 5 angewendet bei dem
Einbauen eines Lastmessungs-Fühlelementes, beispielsweise ein
Dehnmeßstreifenfühler oder dergleichen.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Fühlelementes, welches in dem in Fig.
1 gezeigten Schäkelbolzen 5 zu lagern und daran zu befestigen ist, und ein durch das
Bezugszeichen 7 in Fig. 2 bezeichnetes Fühlelement umfaßt ein plattenförmiges Teil
7a und eine Spule 7g, die als Fühlteil dient.
Das plattenförmige Teil 7a umfaßt einen Spulenabschnitt 7b, der im wesentlichen zentral
in dessen Längsrichtung gelegen ist, und Festabschnitte 7c, die jeweils auf den beiden
Seiten des Spulenabschnitts 7b angeordnet sind.
In den zwei Kantenabschnitten des plattenförmigen Teiles 7a in seiner Breitenrichtung,
welche seine oben erwähnte Längsrichtung unter rechtem Winkel schneidet, sind
insgesamt vier Kantenabschnitte vorhanden, die durch die Grenzbereiche des
Spulenabschnitts 7b und zwei Festabschnitte 7c gebildet werden. Und in diesen vier
Kantenabschnitten sind jeweils vier im wesentlichen halbkreisförmige
Aussparungsabschnitte 7e ausgebildet, die dazu verwendet werden, das plattenförmige
Teil 7a von Spannungen zu entlasten. Ferner sind in dem Spulenabschnitt 7b, der
innerhalb der vier Aussparungsabschnitte 7e definiert ist, vier Durchgangslöcher 7f
ausgebildet, die sich jeweils durch den Spulenabschnitt 7b erstrecken und in den oben
erwähnten Längs- und Breitenrichtungen voneinander beabstandet sind.
Die Spule 7g enthält zwei Drähte 7h, die eine Kreuzspule bilden, wobei diese zwei
Drähte 7h jeweils mit Isoliermaterial (nicht gezeigt) wie Lack oder dergleichen überzogen
sind.
Einer der zwei Drähte 7h ist um die zwei Durchgangslöcher 7f gewickelt, die in der oben
erwähnten Längsrichtung einander gegenüberliegen, wobei ihre zwei Enden aus ihren
jeweiligen Durchgangslöchern 7f herausgezogen sind. Der andere Draht 7h ist um die
übrigen zwei Durchgangslöcher 7f gewickelt, die in der oben erwähnten Breitenrichtung
einander gegenüberliegen, wobei ihre zwei Enden aus ihren jeweiligen
Durchgangslöchern 7f herausgezogen sind.
Die Fig. 3(a) und 3(b) zeigen eine Schnittansicht bzw. eine Seitenansicht einer
ersten Kapselbaugruppe gemäß der ersten Ausführungsform, in deren innerem
Abschnitt das Fühlelement 7 zu befestigen ist, und die durch das Bezugszeichen 9 in
den Fig. 3(a) und 3(b) bezeichnete Kapseleinrichtung (Kapselbaugruppe) zeigt eine
zylindrische Gestalt, die an ihrem einen Ende geschlossen ist und einen Boden umfaßt.
Der Innendurchmesser der ersten Kapselbaugruppe 9 ist derart eingestellt, daß er im
wesentlichen übereinstimmt mit der Breitenrichtungsabmessung des plattenförmigen
Teiles 7a des Fühlelementes 7 (Fig. 3a).
Ferner sind in den vier äußeren Umkreisflächenabschnitten der ersten Kapselbaugruppe
9, die jeweils zu den zwei Breitenrichtungskanten der zwei Festabschnitte 7c des
plattenförmigen Teiles 7a hinweisen, Aussparabschnitte 9a ausgebildet, die jeweils dazu
verwendet werden, die Kantenabschnitte der zwei Festabschnitte 7c durch
Laserpunktschweißung an der inneren Umkreisfläche der ersten Kapselbaugruppe 9 zu
befestigen, nachdem das Fühlelement 7 in den Innenabschnitt der Kapselbaugruppe 9
eingeführt und zu deren Bodenseite geschoben wurde.
Ferner ist in den äußeren Flächenabschnitten der ersten Kapselbaugruppe 9, die um 90°
in der Umfangsrichtung der ersten Kapselbaugruppe 9 gegen die oben erwähnten
Aussparabschnitte 9a versetzt sind, wie in Fig. 3(b) gezeigt, ein Paar Aussparnuten 9b
für Leitungsdurchgang in der Weise ausgebildet, daß sie sich über die zwei Enden der
ersten Kapselbaugruppe 9 erstrecken.
Die Fig. 4(a) und 4(b) zeigen eine Schnittansicht bzw. eine Seitenansicht einer
zweiten Kapselbaugruppe gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, in deren
innerem Abschnitt das Fühlelement 7 zu befestigen ist, wobei die durch das
Bezugszeichen 11 in den Fig. 4(a) und 4(b) bezeichnete Kapseleinrichtung
(Kapselbaugruppe) eine zylindrische Gestalt zeigt.
Der Außendurchmesser der zweiten Kapselbaugruppe 11 entspricht im wesentlichen
dem Außendurchmesser der ersten Kapselbaugruppe, während der Innendurchmesser
der zweiten Kapselbaugruppe 11, wie in Fig. 4(a) gezeigt, so festgelegt ist, daß er im
wesentlichen mit der Breitenrichtungsabmessung des plattenförmigen Teiles 7a des
Fühlelementes 7 übereinstimmt. Der Innendurchmesser eines Endes 11c der zweiten
Kapselbaugruppe 11 ist kleiner festgelegt als die Breitenrichtungsabmessung des
plattenförmigen Teiles 7a.
Ferner sind, wie in Fig. 4(a) gezeigt, in den vier äußeren Umkreisflächenabschnitten
der zweiten Kapselbaugruppe 11, die jeweils zu den zwei Breitenrichtungskanten der
zwei Festabschnitte 7c des plattenförmigen Teiles 7a hinweisen, Aussparabschnitte 11a
ausgebildet, die jeweils dazu verwendet werden, die Kantenabschnitte der zwei
Festabschnitte 7c durch Laserpunktschweißung an der inneren Umkreisfläche der
zweiten Kapselbaugruppe 11 zu befestigen, nachdem das Fühlelement 7 in den
Innenabschnitt der zweiten Kapselbaugruppe 11 von ihrem anderen Ende her eingeführt
und zu ihrem einen Ende 11c hin hinuntergeschoben wurde.
Ferner ist in den äußeren Flächenabschnitten der zweiten Kapselbaugruppe 11, die um
90° in der Umfangsrichtung der zweiten Kapselbaugruppe 11 gegen die oben erwähnten
Aussparabschnitte 11a versetzt sind, wie in Fig. 4(b) gezeigt, ein Paar Aussparnuten
11b in der Weise ausgebildet, daß sie sich zwischen den zwei Enden 11c und 11d der
zweiten Kapselbaugruppe 11 erstrecken.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht eines Leitungsdurchgangsrohres 13, welches mit dem
einem Ende 11c der zweiten Kapselbaugruppe 11 verbunden wird, das als Ende kleinen
Durchmessers ausgebildet ist.
Das Leitungsdurchgangsrohr 13 weist eine zylindrische Gestalt auf, und sein
Innendurchmesser läßt zu, die zwei Leitungsabschnitte oder Drähte 7h, die jeweils mit
dem oben erwähnten Isoliermaterial überzogen sind, in das Leitungsdurchgangsrohr 13
einzuschieben.
Der äußere Umfangsflächenabschnitt des Leitungsdurchgangsrohres 13 ist auf der Seite
seines Basisendes 13a, wie in Fig. 4(a) gezeigt, etwas kleiner im Durchmesser
ausgebildet als die übrigen Umfangsflächenabschnitte des Leitungsdurchgangsrohres
13, so daß es im wesentlichen mit dem Innendurchmesser des einen Endes 11c der
zweiten Kapselbaugruppe 11 übereinstimmt, wogegen der äußere
Umfangsflächenabschnitt des vorderen Endes 13b des Leitungsdurchgangsrohres 13
nach vorne spitz zulaufend ausgebildet ist.
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Schäkelbolzens 5 gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung, an dessen zwei Enden die erste und die zweite
Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 mit ihren jeweiligen Fühlelementen 7 angebracht werden
können, die an ihren jeweiligen Innenabschnitten befestigt sind. Der Schäkelbolzen 5
weist eine im wesentlichen zylindrische äußere Gestalt auf. In dem äußeren
Umfangsflächenabschnitt des Schäkelbolzens 5, der nahe einem Ende 5a desselben in
seiner Axialrichtung gelegen ist, ist eine Ringnut 5c (siehe Fig. 7) ausgebildet, die zum
Eingriff kommen kann mit der Umfangsfläche eines Fixierbolzens (nicht gezeigt), wenn
der Schäkelbolzen 5 von der Seite des anderen Endes 5b her eingesetzt wird, um den
Halter 33 und den Schäkel 34 in Position zueinander anzupassen und sie miteinander zu
verbinden, den Schäkelbolzen 5 bezüglich des Halters 33 und des Schäkels 34 in der
Axialrichtung des Schäkelbolzens 5 positioniert, und in dem äußeren
Umfangsflächenabschnitt des Schäkelbolzens 5, der nahe seinem anderen Ende
gelegen ist, ist auch eine ähnliche Ringnut 5c ausgebildet, die in ihrer Position
symmetrisch zu der vorherigen Ringnut 5c ist.
Ferner ist in dem äußeren Umfangsflächenabschnitt des Schäkelbolzens 5, der in dem
Mittelabschnitt in der Axialrichtung des Schäkelbolzens 5 gelegen ist, eine Schmiernut 5p
ausgebildet, die einen bogenförmigen Querschnitt aufweist.
Ferner sind in den äußeren Umfangsflächenabschnitten des Schäkelbolzens 5, die der
Schmiernut 5p etwas näher sind als die Nuten 5c und um 180° in der Umfangsrichtung
des Schäkelbolzens 5 verstellt sind, jeweils Langnuten 5n (Fixieraussparabschnitte)
ausgebildet, welche entlang der Axialrichtung des Schäkelbolzens 5 verlaufen.
Fig. 7 ist eine Schnittansicht der Anordnung eines Fühlelementes, wenn es in dem
Schäkelbolzen angeordnet ist, wobei der Schäkelbolzen 5 eine Durchgangsbohrung 5d
enthält, die sich von seinem einen Ende 5a zu seinem anderen Ende 5b erstreckt.
Die oben erwähnte Durchgangsbohrung 5d umfaßt einen Kleindurchmesserabschnitt 5e,
welcher etwas näher bei dem einen Ende 5a liegt als der Mittelabschnitt des
Schäkelbolzens 5, einen ersten und einen zweiten Mitteldurchmesserabschnitt
(Lageraussparabschnitt) 5f und 5g (die den in den Ansprüchen dargelegten
Lageraussparabschnitten entsprechen), welche jeweils an die zwei Seiten des
Kleindurchmesserabschnitts 5e in seiner Axialrichtung angrenzen, einen ersten
Großdurchmesserabschnitt 5h, welcher sich von dem einen Ende 5a zu dem ersten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f erstreckt, und einen zweiten Großdurchmesserabschnitt
5j, welcher sich von dem anderen Ende 5b zu dem zweiten Mitteldurchmesserabschnitt
5g erstreckt.
Der Kleindurchmesserabschnitt 5e ist mit einem Innendurchmesser gebildet, der im
wesentlichen mit dem Außendurchmesser des Leitungsdurchgangsrohres 13
übereinstimmt; der erste und der zweite Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g
umfassen jeweils die Innenabschnitte, welche der äußeren Gestalt der ersten und der
zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 entsprechen, wobei die Innendurchmesser des
ersten und des zweiten Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g etwas größer festgelegt
sind als die Außendurchmesser der ersten und der zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11;
und der erste und der zweite Großdurchmesserabschnitt 5h bzw. 5j sind jeweils so
ausgebildet, daß ihre Innendurchmesser größer festgelegt sind als die
Innendurchmesser des ersten und des zweiten Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g.
In den jeweiligen Mittelabschnitten des ersten und des zweiten
Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g in der Axialrichtung des Schäkelbolzens 5 sind
jeweils Anschlagnuten 5k und 5m ausgebildet, welche als Anschläge wirken, wenn die
erste und die zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 in den ersten und den zweiten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g. eingesetzt werden; und von einem Abschnitt des
zweiten Mitteldurchmesserabschnitts, der nahe dem Kleindurchmesserabschnitt 5e
gelegen ist, zu der Schmiernut 5p ist ein Fettzufuhrloch 5r ausgebildet, welches sich
durch den Schäkelbolzen 5 hindurch entlang der Durchmesserrichtung des
Schäkelbolzens 5 erstreckt.
Ferner sind in der ersten Ausführungsform die Langnuten 5n jeweils an den
entsprechenden Abschnitten der äußeren Umfangsfläche des Schäkelbolzens 5
gelegen, die in der Durchmesserrichtung des Schäkelbolzens 5 bezüglich der
entsprechenden Abschnitte des ersten und des zweiten Mitteldurchmesserabschnitts 5f
bzw. 5g nach außen hin positioniert sind, welche näher bei dem ersten und dem zweiten
Großdurchmesserabschnitt 5h bzw. 5j gelegen sind als die Anschlagnuten 5k und 5m.
Als nächstes wird anhand der Fig. 8, welche eine Schnittansicht der Fühlelement-
Einbaukonstruktion gemäß der ersten Ausführungsform zeigt,. beschrieben, wie das
Fühlelement 7 in den Schäkelbolzen 5 gemäß der ersten Ausführungsform einzubauen
ist, der in der oben beschriebenen Art konstruiert ist.
Zuerst wird das Basisende 13a des Leitungsdurchgangsrohres 13 mit dem einen Ende
11c der zweiten Kapselbaugruppe 11 verbunden, das Fühlelement 7 wird in den
Innenabschnitt der zweiten Kapselbaugruppe 11 eingelagert, und die zwei
Zuleitungsdrahtabschnitte (Drähte) 7h des Fühlelementes 7 werden aus dem
Vorderende 13b des Leitungsdurchgangsrohres 13 nach außen herausgezogen.
Dann wird das Fühlelement 7 in bezug auf die zweite Kapselbaugruppe 11 in der
Umfangsrichtung der zweiten Kapselbaugruppe 11 so positioniert, daß die zwei
Kantenabschnitte der zwei Festabschnitte 7c des Fühlelementes 7 in der Breitenrichtung
des plattenförmigen Teiles 7a zu den Aussparabschnitten 11a der zweiten
Kapselbaugruppe 11 weisen, ein Laserstrahl wird auf die Aussparabschnitte 11a gerichtet, um
dadurch die innere Umfangsfläche der zweiten Kapselbaugruppe 11 und die zwei
Festabschnitte 7c des Fühlelementes 7 durch Laserpunktschweißung aneinander zu
befestigen, und danach wird der Innenabschnitt der zweiten Kapselbaugruppe 11
vergossen, wodurch das Fühlelement 7 an dem Innenabschnitt der zweiten
Kapselbaugruppe 11 befestigt wird.
Nachdem die Fixierung des Fühlelementes 7 an der zweiten Kapselbaugruppe 11
fertiggestellt ist, wird die zweite Kapselbaugruppe 11 in den zweiten
Mitteldurchmesserabschnitt 5g des Schäkelbolzens 5 eingesetzt, wobei nicht nur das
Leitungsdurchgangsrohr 13 durch den zweiten Großdurchmesserabschnitt 5j und den
zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5g des Schäkelbolzens 5 in den
Kleindurchmesserabschnitt 5e eingefügt wird, sondern auch die Stellung der zweiten
Kapselbaugruppe 11 zu dem Schäkelbolzen 5 in seiner Umfangsrichtung in der Weise
justiert wird, daß das plattenförmige Teil 7a des Fühlelementes 7 auf einer Linie
positioniert werden kann, welche die zwei Langnuten 5n miteinander verbindet, die dem
zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5g entsprechen.
Wenn ein Ende 11c der zweiten Kapselbaugruppe 11 mit der Anschlagnut 5m des
zweiten Mitteldurchmesserabschnitts 5g in Eingriff kommt, werden die
Zuleitungsdrahtabschnitte 7h des Fühlelementes 7 herausgezogen zu dem ersten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f hin von dem Vorderende 13b des
Leitungsdurchgangsrohres 13, das bei der Grenzposition zwischen dem
Kleindurchmesserabschnitt 5e und dem zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f endet,
und ferner werden die Vorderenden der Zuleitungsdrahtabschnitte aus dem ersten
Großdurchmesserabschnitt 5h herausgezogen. In diesem Zustand wird ein Laserstrahl
auf die entsprechenden Langnuten 5n und 5n gerichtet, um dadurch die innere
Umfangsfläche des zweiten Mitteldurchmesserabschnitts 5g und die äußere
Umfangsfläche der zweiten Kapselbaugruppe 11 durch Laserpunktschweißung
aneinander zu befestigen.
Danach wird dann ähnlich der Fixierung des Fühlelementes 7 an der zweiten
Kapselbaugruppe 11 das Fühlelement 7 in bezug auf die erste Kapselbaugruppe 9 in
der Umfangsrichtung der ersten Kapselbaugruppe 9 in der Weise positioniert, daß die
zwei Kantenabschnitte der zwei Festabschnitte 7c des Fühlelementes 7 in der
Breitenrichtung des plattenförmigen Teiles 7a in eine Position gebracht werden, in der
sie den Aussparabschnitten 9a der ersten Kapselbaugruppe 9 gegenüberstehen, ein
Laserstrahl wird auf die Aussparabschnitte 9a gerichtet, um dadurch die innere
Umfangsfläche der ersten Kapselbaugruppe 9 und die zwei Festabschnitte 7c und 7c
des Fühlelementes 7 durch Laserpunktschweißung aneinander zu befestigen, und
danach wird der Innenabschnitt der ersten Kapselbaugruppe 9 vergossen, wodurch das
Fühlelement 7 an dem Innenabschnitt der ersten Kapselbaugruppe 9 befestigt wird.
Nachdem die Fixierung des Fühlelementes 7 an der ersten Kapselbaugruppe 9
fertiggestellt ist, wird, wenn die Zuleitungsdrahtabschnitte 7h des Fühlelementes 7 der
zweiten Kapselbaugruppe 11 mit den aus dem ersten Großdurchmesserabschnitt 5h
nach außen herausgezogenen Vorderenden der Zuleitungsdrahtabschnitte 7h in den
Leitungsdurchgang-Aussparnuten 9b der ersten Kapselbaugruppe 9 gelagert sind, die
erste Kapselbaugruppe 9 in den ersten Mitteldurchmesserabschnitt 5f des
Schäkelbolzens 5 eingesetzt, wobei die Stellung der ersten Kapselbaugruppe 9 zu dem
Schäkelbolzen 5 in seiner Umfangsrichtung in der Weise justiert wird, daß das
plattenförmige Teil 7a des Fühlelementes 7 auf einer Linie positioniert wird, welche die
zwei Langnuten 5n miteinander verbindet, die dem ersten Mitteldurchmesserabschnitt 5f
des Schäkelbolzens 5 entsprechen.
Wenn das Ende des Bodens der ersten Kapselbaugruppe 9 mit der Anschlagnut 5k in
Eingriff steht, werden die Zuleitungsdrahtabschnitte 7h des Fühlelementes 7 der ersten
Kapselbaugruppe 9 von dem offenen Endabschnitt der ersten Kapselbaugruppe 9 zu
dem ersten Großdurchmesserabschnitt 5h hin herausgezogen, und danach werden
dann die auf diese Weise herausgezogenen Zuleitungsdrahtabschnitte 7h sowie die
Zuleitungsdrahtabschnitte 7h der zweiten Kapselbaugruppe 11, welche durch einen
Spalt zwischen dem ersten Mitteldurchmesserabschnitt 5f und den Leitungsdurchgang-
Aussparnuten 9b der ersten Kapselbaugruppe 9 auf den ersten
Großdurchmesserabschnitt 5h herausgezogen sind, aus dem ersten
Großdurchmesserabschnitt 5h nach außen herausgezogen.
Nachdem die Zuleitungsdrahtabschnitte 7h der jeweiligen Fühlelemente 7 aus dem
ersten Großdurchmesserabschnitt 5h nach außen herausgezogen worden sind, wird ein
Laserstrahl auf die entsprechenden Langnuten 5n gerichtet, um dadurch die innere
Umfangsfläche des ersten Mitteldurchmesserabschnitts 5f und die äußere
Umfangsfläche der ersten Kapselbaugruppe 9 durch Laserpunktschweißung aneinander
zu befestigen, so daß die erste Kapselbaugruppe 9 an dem ersten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f befestigt werden kann.
Danach wird dann ein Schmierfett (nicht gezeigt) zum Vermindern der Reibung zwischen
der äußeren Peripherie des Schäkelbolzens 5 und der entsprechenden Innenwand (nicht
gezeigt) des Schäkels 34 völlig eingebracht in den Abschnitt des zweiten
Mitteldurchmesserabschnitts 5g, der dem Kleindurchmesserabschnitt 5b näher gelegen
ist als die Anschlagnute 5m aus einem Zwischenraum zwischen der Aussparnut 11b der
zweiten Kapselbaugruppe 11 und dem zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5g. Sodann
wird ein Stöpsel (nicht gezeigt) in den zweiten Großdurchmesserabschnitt 5j eingesetzt,
um dadurch das andere Ende 5b der anderen Seite des Schäkelbolzens 5 zu
verschließen.
Ferner wird ein Kappenbauteil 15, das aus einem Metallkappen-Hauptkörper 15a und
einer Gummibüchse 15b besteht, in den ersten Großdurchmesserabschnitt 5h
eingesetzt, um dadurch das Ende 5a der einen Seite des Schäkelbolzens 5 zu
verschließen, und in dieser Einsetz- und Verschließoperation werden die
Zuleitungsdrahtabschnitte 7h der Fühlelemente 7 der ersten und der zweiten
Kapselbaugruppe 9 und 11 mit einem Zuführdraht 15d auf einer Relaisgrundplatte 15c,
die durch die Gummibüchse 15b gehalten wird, verbunden und der Zuführdraht 15d wird
aus dem Schäkelbolzen 5 nach außen herausgezogen.
Schließlich wird ein Gießmittel 6 (das den Füllstoffen entspricht) in die entsprechenden
Langnuten 5n und 5n eingebracht, die in den zwei Endabschnitten des Schäkelbolzens 5
ausgebildet sind.
Wie oben beschrieben, werden in der Einbaukonstruktion zum Einbauen des
Fühlelementes 7 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung die erste und die
zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 mit ihren jeweiligen in deren Innenabschnitten
gelagerten und daran befestigten Fühlelementen 7 in dem ersten bzw. zweiten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g gelagert, welche nicht nur näher den jeweiligen
zwei Enden 5a und 5b der Durchgangsbohrung 5d gelegen sind, die so ausgebildet ist,
daß sie sich von dem einen Ende 5a zu dem anderen Ende 5b des Schäkelbolzens
erstreckt, sondern auch in ihrer Gestalt den jeweiligen ersten und zweiten
Kapselbaugruppen 9 und 11 entsprechen, und ein Laserstrahl wird auf die Langnuten 5n
und 5n gerichtet, die nicht nur in den äußeren Umfangsflächenabschnitten des
Schäkelbolzens 5, die dem ersten und dem zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f und
5g entsprechen und in der Phase um 180° in der Umfangsrichtung des Schäkelbolzens
5 verschoben sind, sondern sich auch jeweils in der Axialrichtung des Schäkelbolzens 5
erstrecken, um dadurch die inneren Umfangsflächen des ersten und des zweiten
Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g an den jeweiligen äußeren Umfangsflächen der
ersten und der zweiten Kapselbaugruppe 9 und 11 durch Laserpunktschweißung zu
befestigen, so daß die erste und die zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 an dem ersten
und dem zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f und 5g des Schäkelbolzens 5 befestigt
werden.
Aufgrund dessen sind in den Abschnitten des Schäkelbolzens 5, in denen der erste und
zweite Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g ausgebildet sind, die Abschnitte, in denen
die Langnuten 5n und 5n des Schäkelbolzens 5 ausgebildet sind, kleiner in der Dicke in
der Durchmesserrichtung des Schäkelbolzens 5 als die Abschnitte, in denen die
Langnuten 5n und 5n nicht ausgebildet sind. Das heißt, wenn die erste und die zweite
Kapselbaugruppe 9 bzw. 11, deren jeweilige Fühlelemente 7 an deren jeweiligen
Innenabschnitten befestigt sind, in dem ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt
5f bzw. 5g des Schäkelbolzens 5 gelagert sind, können sie bei dem Fixieren der ersten
und zweiten Kapselbaugruppe 9 und 11 an dem Schäkelbolzen 5 durch Schweißen
leicht aneinander befestigt werden, und aufgrund einer solchen Schweißfixierung können
die Fühlelemente 7 über die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 sicher an dem
Schäkelbolzen 5 befestigt werden.
Da ferner in der Einbaukonstruktion zum Einbauen des Fühlelementes 7 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11
durch Schweißen an dem Schäkelbolzen 5 befestigt sind, verursacht, wenn die erste und
zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 so ausgebildet sind, daß sie in ihrer äußeren Gestalt
dem ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g entsprechen, selbst
dann, wenn ein kleiner Spalt zwischen dem ersten und zweiten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f, 5g und der ersten und zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw.
11 vorhanden ist, ein solcher kleiner Spalt kein Problem. Das heißt, aufgrund der oben
erwähnten Schweißfixierung können die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11
leicht mit dem Schäkelbolzen 5 zu einem einteiligen Körper vereinigt werden, so daß die
auf den Schäkelbolzen 5 ausgeübte Belastung definitiv auf die erste und zweite
Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 und die darin gelagerten und daran befestigten
Fühlelemente 7 übertragen werden kann.
Im Vergleich zu dem Fall, in dem die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 in den
ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g eingepreßt sind, wird daher
die Notwendigkeit eliminiert, die Außendurchmesserabmessungen der ersten und
zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 auf die Abmessungen des ersten und zweiten
Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g abzustimmen, oder die Notwendigkeit, die
Oberflächenrauheit der inneren Umfangsflächen des ersten und zweiten
Mitteldurchmesserabschnitts 5f bzw. 5g und die äußeren Umfangsflächen der ersten und
zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 fein einzustellen, um eine notwendige
Reibungskraft zwischen ihnen zu erhalten, so daß ihre Bearbeitungskosten in
ausreichendem Maß vermindert werden können.
Ferner sind in der Einbaukonstruktion zum Einbauen des Fühlelementes 7 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung die Fühlelemente 7 jeweils an den
Innenabschnitten der ersten und zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 befestigt. Selbst
wenn das Fühlelement 7 selbst nicht in einer Gestalt geformt ist, die den im wesentlichen
zylindrischen ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitten 5f bzw. 5g des
Schäkelbolzens 5 entspricht, können daher, da die erste und zweite Kapselbaugruppe 9
bzw. 11, die jeweils in den ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g
einzulagern sind, so geformt sind, daß sie im wesentlichen zylindrische Gestalten
aufweisen, die dem ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g
entsprechen, die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 immer derart positioniert
werden, daß ihre äußeren Umfangsflächen den Abschnitten des Schäkelbolzens 5
gegenüberstehen, in welchem die Langnuten 5n ausgebildet sind, ohne Rücksicht auf
die Beziehung der Stellungen der ersten und zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 in der
Umfangsrichtung des Schäkelbolzens 5 in bezug auf den ersten und zweiten
Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g.
Selbst in dem Fall eines Fühlelementes 7, das nicht so geformt ist, daß es eine äußere
Gestalt aufweist, die dem ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g
entspricht, kann also ein solches Fühlelement 7 leicht durch Schweißen an dem
Schäkelbolzen 5 befestigt werden, ohne es mit Feingenauigkeit relativ zu dem
Schäkelbolzen 5 in dessen Umfangsrichtung zu positionieren, was es ermöglicht, die
Operation zum Zusammensetzen oder Einbauen des Fühlelementes 7 in den
Schäkelbolzen 5 zu vereinfachen.
In der Einbaukonstruktion zum Einbauen des Fühlelementes 7 gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung wird das Gießmittel 6 völlig in die Langnuten 5n des
Schäkelbolzens 5 eingegeben, der mit der ersten und zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw.
11 verschweißt ist. Aufgrund dieser Konstruktion ist es möglich, nachdem die Langnuten
5n des Schäkelbolzens 5 an die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11
angeschweißt worden sind, eine Niveaudifferenz zwischen der äußeren Umfangsfläche
des Abschnitts der Langnuten 5n und der äußeren Umfangsfläche des Abschnitts des
Schäkelbolzens 5 um diesen herum zu beseitigen.
Ferner sind in der Einbaukonstruktion zum Einbauen des Fühlelementes 7 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung die zwei Langnuten 5n an der äußeren
Umfangsfläche des Schäkelbolzenabschnitts, wo der erste und zweite
Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g gebildet sind, in der Weise ausgebildet, daß die
Langnuten 5n um 180° in der Phase in der Umfangsrichtung des Schäkelbolzens 5
verschoben sind, und in den zwei Langnuten 5n sind die inneren Umfangsflächen des
ersten und zweiten Mitteldurchmesserabschnitt 5f bzw. 5g jeweils an die erste und zweite
Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 angeschweißt. Aufgrund dessen kann durch Vergrößern der
Anzahl der Abschnitte des Schäkelbolzens 5, die durch Schweißen an der erste und
zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 zu befestigen sind, die Fixierfestigkeit der ersten und
zweiten Kapselbaugruppe 9 bzw. 11 an dem Schäkelbolzen 5 verbessert werden.
Als nächstes wird anhand der Fig. 9 und 10 eine Fühlelement-Einbaukonstruktion
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Fig. 9 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Drehzapfenwellenteiles eines
Fahrzeugs, bei welchem ein Fühlelement angewendet wird, das durch eine
Einbaukonstruktion gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung einzubauen ist.
In Fig. 9 bezeichnet das Bezugszeichen 37 eine Drehzapfenwelle (Wellenglied), und
das Bezugszeichen 36 bezeichnet eine Halterung, an der die Drehzapfenwelle 37 zu
montieren ist.
Die Drehzapfenhalterung 36 umfaßt einen Flansch 36a in Form einer flachen Platte und
einen Tragabschnitt 36b, der an einer Fläche des Flansches 36a vorgesehen ist und von
dieser vorragt.
In dem Tragabschnitt 36b ist eine Durchgangsbohrung 36c ausgebildet, die sich parallel
zu dem Flansch 36a erstreckt, und in dem Abschnitt des Tragabschnitts 36b, der etwas
näher an dem Flansch 36a gelegen ist als die Durchgangsbohrung 36c, ist ein
Zapfenloch 36d ausgebildet, welches die Durchgangsbohrung 36c unter rechtem Winkel
schneidet und sich parallel zu dem Flansch 36a erstreckt, wobei das Zapfenloch 36d mit
der Durchgangsbohrung 36c in dem inneren Abschnitt des Tragabschnitts 36b in
Verbindung steht.
Um den Flansch 36a zu montieren, wird die Drehzapfenhalterung 36 in solch einer
Richtung angeordnet, daß die Durchgangsbohrung 36c sich entlang der Breitenrichtung
A des Fahrzeugs erstreckt und das Zapfenloch 36d sich entlang der Längsrichtung B
des Fahrzeugs erstreckt, und die gegenüberliegende Seitenfläche des Flansches 36a zu
der Fläche des Flansches 36a, an welcher der Tragabschnitt 36b vorgesehen ist, stößt
an die untere Fläche der Ladefläche 32 des Fahrzeugs an. Das heißt, in diesem Zustand
wird der Flansch 36a an der Ladefläche 32 montiert und befestigt unter Verwendung von
Bolzen und Muttern (nicht gezeigt).
Andererseits ist die Drehzapfenwelle 37 als zylindrische Gestalt gebildet mit einem
Außendurchmesser entsprechend dem Innendurchmesser der Durchgangsbohrung 36c
und ist ausreichend größer in ihrer Länge als die axiale Abmessung der
Durchgangsbohrung 36c. Ferner umfaßt die Drehzapfenwelle 37 einen Ringflansch 37a,
welcher an der äußeren Umfangsfläche der Drehzapfenwelle 37 vorgesehen ist und von
dieser vorragt und im wesentlichen in dem Mittelabschnitt der Drehzapfenwelle 37 in
ihrer Axialrichtung angeordnet ist.
In der Drehzapfenwelle 37 wird ein Aufhängungstragabschnitt 37b gebildet durch den
Bereich der Drehzapfenwelle 37, der sich von dem Ringflansch 37a zu der Seite des
einen Endes 37A der Drehzapfenwelle 37 erstreckt, während ein Einsetzabschnitt 37c
mit einer der Durchgangsbohrung 36c entsprechenden Länge gebildet wird durch den
Bereich der Drehzapfenwelle 37, der sich von dem Ringflansch 37a zu der Seite ihres
anderen Endes 37B erstreckt.
Der Einsetzabschnitt 37c ist folgendermaßen konstruiert: Der Einsetzabschnitt 37c wird
in die Durchgangsbohrung 36c der Drehzapfenhalterung 36 von der Außenseite in der
Fahrzeugbreitenrichtung aus zu der zentralen Seite hin eingefügt, bis der Ringflansch
37a an den Tragabschnittbereich der Umfangskante der Durchgangsbohrung 36c
anstößt, wodurch das eine Ende 37A der Drehzapfenwelle 37 an der Außenseite in der
Fahrzeugbreitenrichtung A positioniert wird und ihr anderes Ende 37B an der zentralen
Seite in der Fahrzeugbreitenrichtung A positioniert wird. Und in diesem Zustand in der
wechselseitigen Verbindungsposition zwischen der Durchgangsbohrung 36c und dem
Zapfenloch 36d kann ein in das Zapfenloch 36d eingesetzter Fixierbolzen 38, wie in
Fig. 10 gezeigt, welche eine Schnittansicht der vorliegenden Einbaukonstruktion zeigt,
in Eingriff gebracht werden mit einer Aussparungsnut 37d mit im wesentlichen
halbkreisförmigem Querschnitt, die in der äußeren Umfangsfläche des Einsetzabschnitts
37c ausgebildet ist, mehr im einzelnen in dem äußeren Umfangsflächenabschnitt, der
näher dem anderen Ende 37B der Drehzapfenwelle 37 gelegen ist.
Ferner ist an dem Aufhängungstragabschnitt 37b ein ringförmiges Tragteil 35
angebracht, das mit Schmierfett (nicht gezeigt) überzogen ist und dazu verwendet wird,
eine Blattfeder 31 zu halten, die die Aufhängung des Fahrzeugs bildet. In dem Abschnitt
de00r Drehzapfenwelle 37, der sich von dem einen Ende 37A der Drehzapfenwelle 37 zu
dem Abschnitt der Endfläche des Federtragteiles 35 erstreckt, welches sich über den
Endflächenabschnitt der Umfangskante des einen Endes 37A der Drehzapfenwelle 37
erstreckt, ist abnehmbar eine Kappe 37e angebracht, um zu verhindern, daß das
Schmierfett aus dem Grenzabschnitt zwischen der äußeren Umfangsfläche des
Aufhängungstragabschnitts 37b und der inneren Umfangsfläche des Federtragteiles 35
nach außen austritt.
Als nächstes wird anhand von Fig. 10 eine Einbaukonstruktion gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung beschrieben, welche anzuwenden ist bei dem Einbauen
eines Fühlelementes 7 in den Innenabschnitt der oben erwähnten Drehzapfenwelle 37.
In Fig. 10 bezeichnet das Bezugszeichen 41 eine Außenkapselbaugruppe, an welcher
ein Fühlelement 7, das durch Anschweißen an dem Innenabschnitt der zweiten
Kapselbaugruppe 11 befestigt ist, gelagert und zusammen mit der zweiten
Kapselbaugruppe 11 befestigt werden kann. Die Außenkapselbaugruppe 41 umfaßt zwei
Großdurchmesserabschnitte 41a und 41b, die jeweils in den zwei Endabschnitten der
Außenkapselbaugruppe 41 in ihrer Axialrichtung gelegen sind, und einen
Kleindurchmesserabschnitt 41c, der zwischen den zwei Großdurchmesserabschnitten
41a und 41b gelegen ist. In einem Ende 41A der Außenkapselbaugruppe 41 ist eine
Einsetzbohrung 41e angebracht, welche sich entlang der Axialrichtung der
Außenkapselbaugruppe 41 zu dem anderen Ende 41B hin erstreckt.
Die Einsetzbohrung 41e ist derart geformt, daß ihre Länge größer ist als die Länge der
zweiten Kapselbaugruppe 11 in deren Axialrichtung und einen Innendurchmesser
aufweist, der etwas größer ist als der Außendurchmesser der zweiten Kapselbaugruppe
11.
Ferner ist in der Außenkapselbaugruppe 41 eine Durchgangsbohrung 41g ausgebildet,
die sich von der Einsetzbohrung 41e zu dem anderen Ende 41B entlang der
Axialrichtung der Außenkapselbaugruppe 41 und koaxial mit der Einsetzbohrung 41e
erstreckt. Im einzelnen ist diese Durchgangsbohrung 41g so ausgebildet, daß sie einen
Innendurchmesser aufweist, der kleiner ist als der Innendurchmesser der
Einsetzbohrung 41e, aber es zuläßt, den Zuleitungsdrahtabschnitt 7h des Fühlelementes
7 durch die Durchgangsbohrung 41g hindurch einzuführen.
In den Abschnitten der äußeren Umfangsfläche des Kleindurchmesserabschnitts 41c der
Außenkapselbaugruppe 41, die gegeneinander um 180° in der Umfangsrichtung der
Außenkapselbaugruppe 41 verschoben sind, sind zwei Langnuten 5h ausgebildet, die
sich jeweils entlang der Axialrichtung der Außenkapselbaugruppe 41 erstrecken.
Andererseits sind in den Abschnitten der äußeren Umfangsfläche des
Aufhängungstragabschnitts 37b der Drehzapfenwelle 37, die voneinander in der
Axialrichtung der Drehzapfenwelle 37 einen Abstand aufweisen, der gleich dem Abstand
zwischen den zwei Großdurchmesserabschnitten 41a und 41b der
Außenkapselbaugruppe 41 ist, jeweils zwei Langnuten 37f und 37f (die den
Fixieraussparabschnitten entsprechen) ausgebildet, welche sich jeweils entlang der
Axialrichtung der Drehzapfenwelle 37 erstrecken. Ferner sind in den Abschnitten, die
gegen diese zwei Langnuten 37f und 37f um 180° in der Umfangsrichtung der
Drehzapfenwelle 37 versetzt sind, jeweils ähnliche Langnuten 37f und 37f ausgebildet.
Ferner ist in dem einen Ende 37A der Drehzapfenwelle 37 eine Einsetzbohrung 37g
geöffnet, welche sich entlang der Axialrichtung der Drehzapfenwelle 37 zu dem anderen
Ende 37B der Drehzapfenwelle 37 hin erstreckt.
Die Einsetzbohrung 37g (die dem Lageraussparabschnitt entspricht) ist so ausgebildet,
daß ihre Tiefe größer ist als die Länge der Außenkapselbaugruppe 41 in ihrer
Axialrichtung und ein Innendurchmesser etwas weiter ist als der Außendurchmesser der
Außenkapselbaugruppe 41.
Außerdem ist in der Drehzapfenwelle 37 eine Durchgangsbohrung 37h ausgebildet, die
sich entlang der Axialrichtung der Drehzapfenwelle 37 von der Einsetzbohrung 37g zu
dem anderen Ende 37B der Drehzapfenwelle 37 und koaxial mit der Einsetzbohrung 37g
erstreckt. Die Durchgangsbohrung 37h ist so ausgebildet, daß ihr Innendurchmesser
kleiner ist als der Innendurchmesser der Einsetzbohrung 37g, aber es zuläßt, den
Zuleitungsdrahtabschnitt 7h des Fühlelementes 7 durch die Durchgangsbohrung 41h
hindurch einzuführen.
Als nächstes wird beschrieben, wie das Fühlelement 7 in die so konstruierte
Drehzapfenwelle 37 gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung einzubauen ist.
Zuerst wird, ähnlich wie in der ersten Ausführungsform, das Fühlelement 7 in dem
inneren Abschnitt der zweiten Kapselbaugruppe 11 gelagert, die
Zuleitungsdrahtabschnitte 7h des Fühlelementes 7 werden aus der zweiten
Kapselbaugruppe 11 von einem Ende derselben nach außen herausgezogen, und die
zwei Kantenabschnitte der zwei Festabschnitte 7c des Fühlelementes 7 in der
Breitenrichtung des plattenförmigen Teiles 7a werden jeweils zu den Aussparabschnitten
11a ausgerichtet. Dann wird ein Laserstrahl auf die Aussparabschnitte 11a gerichtet, um
dadurch die zweite Kapselbaugruppe 11 durch Laserstrahlschweißung an dem
Fühlelement zu befestigen. Dann wird der innere Abschnitt der zweiten
Kapselbaugruppe 11 vergossen, wodurch das Fühlelement 7 an dem inneren Abschnitt
der zweiten Kapselbaugruppe 11 befestigt wird.
Dann werden die aus der zweiten Kapselbaugruppe 11 nach außen herausgezogenen
Zuleitungsdrahtabschnitte 7h von der zweiten Kapselbaugruppe 11 von der Seite des
einen Endes 41A der Außenkapselbaugruppe 41 her in die Einsetzbohrung 41e
eingeschoben, und ferner wird, während die Zuleitungsdrahtabschnitte 7h durch die
Durchgangsbohrung 41g eingeschoben und zu der Seite des anderen Endes 41B der
Außenkapselbaugruppe 41 herausgezogen werden, die zweite Kapselbaugruppe 11 von
der Seite ihres einen Endes 11c aus in die Einsetzbohrung 41e eingesetzt in der Weise,
daß das plattenförmige Teil 7a des Fühlelementes 7 auf einer Linie positioniert werden
kann, welche die zwei Langnuten 41h und 41h des Kleindurchmesserabschnitts 41c
der Außenkapselbaugruppe 41 verbindet.
Wenn die zweite Kapselbaugruppe 11 in die Einsetzbohrung 41e eingesetzt ist, bis das
eine Ende 11c der zweiten Kapselbaugruppe 11 an den Abschnitt der Einsetzbohrung
41e anstößt, wo die Einsetzbohrung 41e im Niveau von der Durchgangsbohrung 41g
verschieden ist, wird ein Laserstrahl auf die jeweiligen Langnuten 41h und 41h gerichtet,
um die innere Umfangsfläche der Einsetzbohrung 41e durch Laserpunktschweißung an
der äußeren Umfangsfläche der zweiten Kapselbaugruppe 11 zu befestigen, wodurch
die zweite Kapselbaugruppe 11 an der Außenkapselbaugruppe 41 befestigt wird, und
dann werden die jeweiligen Langnuten 41h und 41h mit einem Gießmittel ausgefüllt.
Dann werden die aus dem anderen Ende 41B der Außenkapselbaugruppe 41
herausgezogenen Zuleitungsdrahtabschnitte 7h von dem einen Ende 37A der
Drehzapfenwelle 37 her in die Einsetzbohrung 37g eingeschoben, und ferner wird,
während die Zuleitungsdrahtabschnitte 7h durch die Durchgangsbohrung 37h
eingeschoben und zu der Seite des anderen Endes 37B der Drehzapfenwelle 37 hin
herausgezogen werden, die zweite Kapselbaugruppe 11 in die Einsetzbohrung 37g von
der Seite ihres einen Endes 11c aus eingesetzt in der Weise, daß das plattenförmige
Teil 7a des Fühlelementes 7 auf einer Linie positioniert werden kann, welche die zwei
Langnuten 37f und 37f miteinander verbindet, die in der Phase um 180° in der
Umfangsrichtung der Drehzapfenwelle 37 verschoben ausgebildet sind.
Da in diesem Zustand die zwei Großdurchmesserabschnitte 41a und 41b der
Außenkapselbaugruppe 41 in der Durchmesserrichtung der Drehzapfenwelle 37
positioniert sind in den Abschnitten, die jeweils den zwei in der Axialrichtung der
Drehzapfenwelle 37 voneinander beabstandeten Langnuten 37f und 37f entsprechen,
wird ein Laserstrahl auf insgesamt vier Langnuten 37f gerichtet, um die innere
Umfangsfläche der Einsetzbohrung 37g an der äußeren Umfangsfläche der
Außenkapselbaugruppe 41 durch Laserpunktschweißung zu befestigen, wodurch die
Außenkapselbaugruppe 41 an der Drehzapfenwelle 37 befestigt wird, und dann werden
die vier Langnuten 37f jeweils mit einem Gießmittel ausgefüllt.
In der zweiten Ausführungsform besteht die "Kapseleinrichtung", die in den Ansprüchen
dargelegt wird, aus der zweiten Kapselbaugruppe 11 und der Außenkapselbaugruppe
41, welche die zweite Kapselbaugruppe 11 aufnimmt.
Bei Verwendung der so konstruierten Fühlelement-Einbaukonstruktion gemäß der
zweiten Ausführungsform kann ein ähnlicher Effekt wie bei der Fühlelement-
Einbaukonstruktion gemäß der ersten Ausführungsform erhalten werden.
In der ersten Ausführungsform ist eine Konstruktion beschrieben, in welcher die
Fühlelemente 7 jeweils in den zwei Endabschnitten des Schäkelbolzens 5 gelagert und
daran befestigt sind durch die erste und zweite Kapselbaugruppe 9 bzw. 11. Jedoch
kann, wie in der Drehzapfenwelle 37 der zweiten Ausführungsform, die Erfindung auch
auf einen Fall zutreffen, in welchem das Fühlelement über die Kapseleinrichtung nur in
einer Endseite eines Wellengliedes gelagert und daran befestigt ist, auf das die Last des
Fahrzeugs ausgeübt wird.
Ferner wird in der oben erwähnten zweiten Ausführungsform die Konstruktion
angewendet, in welcher das Fühlelement 7 in der Einsetzbohrung 37g der
Drehzapfenwelle 37 gelagert ist unter Verwendung der dualen Kapseleinrichtung, die
aus der zweiten Kapselbaugruppe 11 und der Außenkapselbaugruppe 41 besteht.
Jedoch kann die Kapseleinrichtung, welche dazu verwendet wird, das Fühlelement an
dem Wellenglied zu lagern und zu befestigen, aus einer einzigen Kapselbaugruppe
bestehen oder aus drei oder mehr Kapselbaugruppen bestehen.
Wenn übrigens die Kapseleinrichtung wie in der Drehzapfenwelle 37, die als Wellenglied
in der zweiten Ausführungsform verwendet wird, bei dem Anbringen des Fühlelementes
7 an einem Wellenglied, das einen größeren Durchmesser aufweist als der in der ersten
Ausführungsform angewendete Schäkelbolzen 5, aus zwei oder mehr
Kapselbaugruppen besteht, dann kann der Durchmesser der Fühlelementseite größer
gemacht werden, und es kann vermieden werden, daß die Tiefe der das Wellenglied
bildenden Fixieraussparabschnitte größer wird als erforderlich. Dies kann die Möglichkeit
vermeiden, daß die Wellengliedabschnitte dort, wo die Fixieraussparabschnitte
ausgebildet sind, wesentlich kleiner in der Dicke sein können als die übrigen Abschnitte
und dadurch eine geringere Festigkeit aufweisen können.
Ferner sind in der oben erwähnten ersten und zweiten Ausführungsform die Langnuten
5n und 37f des Schäkelbolzens 5 bzw. der Drehzapfenwelle 37 in den Abschnitten
ausgebildet, die um 180° in der Umfangsrichtung des Schäkelbolzens 5 und der
Drehzapfenwelle 37 verschoben sind. Die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt.
Zum Beispiel braucht nur eine Langnut 5n oder 37f in der gesamten Peripherie des
Schäkelbolzens 5 oder der Drehzapfenwelle 37 ausgebildet zu sein, oder drei oder mehr
Langnuten 5n oder 37f können in Abständen in der Umfangsrichtung des
Schäkelbolzens 5 oder der Drehzapfenwelle 37 ausgebildet sein.
Ferner sind in der oben erwähnten ersten und zweiten Ausführungsform die beiden
Enden 5a und 5b des Schäkelbolzens 5, die dazu verwendet werden, den Halter 33 und
den Schäkel 34 miteinander zu verbinden, und die Einbaukonstruktion zum Einbauen
des Fühlelementes 7 in die Drehzapfenwelle 37 beschrieben worden. Diese sind jedoch
nicht einschränkend, sondern es versteht sich, daß die Erfindung allgemein angewendet
werden kann, wenn ein Fühlelement zum Messen der Last des Fahrzeugs an
Wellengliedern des Fahrzeugs anzubringen ist, auf deren zwei Enden die Last des
Fahrzeugs verteilt ausgeübt wird.
Claims (5)
1. Einbaukonstruktion zum Einbauen eines Fühlelementes zum Messen der
Last eines Fahrzeugs in ein Wellenglied, auf das die Fahrzeuglast ausgeübt wird, ge
kennzeichnet durch
einen Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g), der in einem Endabschnitt des Wel lengliedes (5, 37) ausgebildet ist und sich entlang der Axialrichtung des Wellengliedes (5, 37) erstreckt,
einen Fixieraussparabschnitt (5n, 37f), der in einer äußeren Umfangsfläche eines Abschnitts des Wellengliedes (5, 37) ausgebildet ist, in dem der Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) des Wellengliedes (5, 37) ausgebildet ist, und
eine Kapseleinrichtung (9, 11, 41), die so geformt ist, daß sie eine äußere Gestalt entsprechend dem Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) aufweist und in dem Lageraus sparabschnitt (5f, 5g, 37g) gelagert ist, bei der das Fühlelement (7) an einem Innenab schnitt der Kapseleinrichtung (9, 11, 41) befestigt ist,
wobei der Wellengliedabschnitt mit dem darin ausgebildeten Fixieraussparab schnitt (5n, 37f) des Wellengliedes (5, 37) an die in dem Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) gelagerte Kapseleinrichtung (9, 11, 41) angeschweißt wird.
einen Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g), der in einem Endabschnitt des Wel lengliedes (5, 37) ausgebildet ist und sich entlang der Axialrichtung des Wellengliedes (5, 37) erstreckt,
einen Fixieraussparabschnitt (5n, 37f), der in einer äußeren Umfangsfläche eines Abschnitts des Wellengliedes (5, 37) ausgebildet ist, in dem der Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) des Wellengliedes (5, 37) ausgebildet ist, und
eine Kapseleinrichtung (9, 11, 41), die so geformt ist, daß sie eine äußere Gestalt entsprechend dem Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) aufweist und in dem Lageraus sparabschnitt (5f, 5g, 37g) gelagert ist, bei der das Fühlelement (7) an einem Innenab schnitt der Kapseleinrichtung (9, 11, 41) befestigt ist,
wobei der Wellengliedabschnitt mit dem darin ausgebildeten Fixieraussparab schnitt (5n, 37f) des Wellengliedes (5, 37) an die in dem Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) gelagerte Kapseleinrichtung (9, 11, 41) angeschweißt wird.
2. Einbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der La
geraussparabschnitt (5f, 5g) und der Fixieraussparabschnitt (5n) jeweils in den zwei End
abschnitten des Wellengliedes (5) ausgebildet sind, und die zwei Endabschnitte des
Wellengliedes (5) mit den darin ausgebildeten Fixieraussparabschnitten (5n) an die je
weiligen Kapseleinrichtungen (9, 11) angeschweißt sind, welche in den Lageraussparab
schnitten (5f, 5g) gelagert sind, die jeweils in den zwei Endabschnitten des Wellengliedes
(5) ausgebildet sind.
3. Einbaukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
an die Kapseleinrichtung (9, 11, 41) angeschweißte Fixieraussparabschnitt (5n, 37f) des
Wellengliedes (5) mit Füllstoffen (6) gefüllt wird.
4. Einbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß mehrere Fixieraussparabschnitte (5n, 37f) in Abständen in der Umfangsrichtung
des Wellengliedes (5, 37) angeordnet sind in den äußeren Umfangsflächen des Ab
schnitts des Wellengliedes (5, 37), in dem der Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) des
Wellengliedes (5, 37) angeordnet ist, und Abschnitte des Wellengliedes (5, 37) mit der
darin ausgebildeten Mehrzahl von Fixieraussparabschnitten (5n, 37f) jeweils an die in
dem Lageraussparabschnitt (5f, 5g, 37g) gelagerte Kapseleinrichtung (9, 11, 41) ange
schweißt sind.
5. Einbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß das Wellenglied (5, 37) entlang des Fixieraussparabschnittes (5n, 37f) eine
verminderte Dicke hat.
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