DE19734422C2 - Patchpanel - Google Patents
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- H05K9/0018—Casings with provisions to reduce aperture leakages in walls, e.g. terminals, connectors, cables
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Patchpanel zum Rangieren
von Daten, die auf Leitungen eines ankommenden Kabels anste
hen, auf Anschlußeinrichtungen, an die Anwender anschließbar
sind, wobei die Anschlußeinrichtungen auf einem Rahmen in ei
nem Schirmgehäuse angeordnet sind und die ankommenden Kabel
in dem Gehäuse derart angeschlossen sind, daß ihre Schirmun
gen mit dem Schirmgehäuse verbunden sind, wobei weitere
Schirmelemente für die Anschlußeinrichtungen vorgesehen sind,
die zusammen mit dem Schirmgehäuse eine geschlossene Schir
mung um die Anschlußeinrichtungen bilden.
Derartige Patchpanels sind derzeit weitgehend im Gebrauch.
Wenn die ankommenden Kabel, die an ein derartiges Patchpanel
angeschlossen werden sollen, einen Metallschirm, beispiels
weise einen Schirm in Form von PiMF (Paare in Metall-Folie),
besitzen, kann dieser Schirm leicht beschädigt werden und
wird dadurch unbrauchbar. Hinzu kommt, daß die Kontaktie
rungsstelle der Schirme allgemein einen zu hohen Übergangswi
derstand besitzt. Lücken in der Schirmung durch nicht abge
schirmte Bereiche und/oder konstruktionsbedingte Schirmungs
lücken führen dazu, daß hohe Frequenzen nicht sicher übertra
gen werden können, was zu Störungen im Betrieb führen kann.
Auch können sich die über die verschiedenen Leiter der Kabel
übertragenen Signale gegenseitig beeinflussen oder nach außen
abgestrahlt werden.
Im nachveröffentlichten Stand der Technik, der DE 196 51 257 A1
ist ein Verteilergehäuse zum Anschluß eines Hochfrequenz
datenübertragungskabelsystems an abgeschirmte Einheiten of
fenbart, wobei die Einzelkabel des Hochfrequenzdatenübertra
gungskabelsystems über eine Schirmabfangung und eine Kabelab
fangung dem Verteilergehäuse eingangsseitig zugeführt sind
und im Verteilergehäuse Datenbuchsen kontaktieren, die als
Schirmbleche ausgebildet sind, zwischen welchen am Deckel an
geordnete abschirmende Separatoren angeordnet sind.
Die DE 43 24 798 C1 offenbart ein abgeschirmtes Verteiler
feldgehäuse für wenigstens ein Kabel für hohe Datenübertra
gungsraten, das an einer Rückseite des Verteilerfeldgehäuses
mittels einer Anschlußklemme aufgenommen ist, wobei im Ver
teilerfeldgehäuse mittels eines darin vorgesehenen Abdeckge
häuses und einer darin vorgesehenen Montageplatte ein ge
schlossenes inneres Schirmgehäuse gebildet ist, in welchem
mittels am Abdeckgehäuse ausgebildeten Kontaktfedern und mit
tels an der Montageplatte vorgesehenen Stanzzungen eine Ab
schirmung des Kabels eingeklemmt ist und so das Verteiler
feldgehäuse abschirmt.
In der WO 95/28075 A1 ist zum Abschirmen von Leiterplattenka
belverbindungen eine Vorrichtung offenbart, die eine quader
förmige Abschirmbuchse und eine darauf angeordnete Feder auf
weist, wobei innerhalb der Abschirmbuchse ein Kabelstecker in
eine Leiterplattenbuchse einsteckbar äst und die Feder den
Kabelstecker mit der Abschirmbuchse derart verbindet, daß da
bei ein Erdkontakt herstellt ist.
Die DE 195 44 361 A1 offenbart eine Abschirmung für einen
elektrischen Buchsenstecker, die aus einem Basisteil und ei
nem einstückigen, gestanzten, geprägten und gefalteten Front
teil besteht, das zur Aufnahme eines zum Buchsenstecker kom
plementären Steckers eine Öffnung aufweist. Das Frontteil ist
an zwei Seiten offen und zur Verbesserung der Abschirmwirkung
stehen in das Frontteil an drei Seiten vier Zungen hinein.
In der DE 43 16 763 A1
ist eine Steckverbinderanordnung eines LWL-Kabels
in einem Baugruppenträger zusammen mit metallischen Leitern
offenbart.
Im Katalog von 1995 der Firma EMI-tec, Berlin, sind auf Seite
37 eisenfreie, U-förmig gebogene Kontaktstreifen aus einer
Kupfer-Beryllium-Legierung offenbart.
Ein wäßrig saures Bad für die galvani
sche Abscheidung eines glänzenden Zinküberzugs ist in der DE 29 00 105 C2
offenbart.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine sichere Daten
rangierung über ein Patchpanel von einem ankommenden Kabel
ausgehend zu den Anwendern zu ermöglichen und umgekehrt.
Dies wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen in Anspruch 1 er
reicht. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen beschrieben.
Das eingangs erwähnte erfindungsgemäße Patchpanel weist über
wenigstens einem Teil der Anschlußeinrichtungen je ein weite
res Schirmelement auf. Dabei ergibt sich der Vorteil, daß bei
der Erfindung eine doppelte Schirmung vorgesehen ist, so daß
keine Öffnungen oder Lücken vorhanden sind, durch die hoch
frequente Signale in das Patchpanel eindringen oder von dem
Patchpanel ausgesendet werden können. Bei der Erfindung hat
jede Anschlußeinrichtung einen geschlossenen Schirm und zu
sätzlich einen gemeinsamen Schirm. Durch die Verwendung von
Standardelementen wird die Erfindung bei Patchpanels univer
sell einsetzbar. Alle Schirmteile sind leitend miteinander
verbunden, so daß eine Übertragung von Signalen und Daten im
GHz-Bereich möglich wird.
Gemäß der Erfindung ist weiter vorgesehen, daß das Schirmele
ment zusammen mit dem Schirmgehäuse eine geschlossene Schir
mung um die Anschlußeinrichtung bildet, um jegliche Lücken in
der Schirmung zu vermeiden.
Erfindungsgemäß ist es zur einfachen Montage des Schirmele
mentes vorteilhaft, wenn dieses in den Rahmen des Schirmge
häuses einsteckbar ist.
Gemäß der Erfindung weist das Schirmelement an seinem hinte
ren, unteren Rand ein Federelement auf, das eine Verbindung
zwischen der Schirmung der Leiter und dem Schirmelement sowie
dem Schirmgehäuse bildet. Durch das Federelement, welches im
kritischen Bereich zwischen dem Schirmelement und dem Schirm
gehäuse vorgesehen ist, werden beide Schirme nochmals mitein
ander verbunden.
Gemäß der Erfindung weist das Patchpanel an wenigstens einer
der Anschlußeinrichtungen ohne Schirmelement eine LWL-
Kupplungseinrichtung auf. Damit wird der Anschluß von Hybrid
kabeln, das heißt Kabeln, die sowohl mit Kupferleitern als
auch mit Lichtwellenleitern (LWL) versehen sind, ermöglicht,
in dem Zusatzelemente in die Anschlußeinrichtungen einge
steckt werden, die für LWL-Kupplungen ausgebildet sind und in
die gleichen Ausschnitte wie die Kupferkontakte passen. Im
Bezug auf das Patchpanel ergeben sich dadurch eine höhere
Flexibilität bei verschiedenen Anwendungen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Patchpanel dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement einen
Basisstreifen und daran angeordnet Federn aufweist, die aus
der Ebene des Basisstreifens heraus derart gebogen sind, daß
sie bei montiertem Basisstreifen gegen den Boden des Schirm
gehäuses beziehungsweise im Bereich der ankommenden Leitungen
gegen die Schirme der ankommenden Leitungen drücken, und daß
das Schirmelement an seinem hinteren, unteren Rand einen An
satz aufweist, auf den das Federelement mit seinem Basis
streifen aufsetzbar ist. Durch diese Anordnung wirkt das Fe
derelement als Druckkontakt zwischen dem zusätzlichen Schirm
element und dem Schirmgehäuse, das heißt der gemeinsamen
Schirmung, so daß eine gute Schirmweiterleitung gewährleistet
ist.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Patchpanel dadurch gekennzeichnet, daß das Schirmelement als
rechteckiges Gehäuse ausgebildet ist, welches an seinem Boden
und an seiner Stirnseite offen ist und daß im eingebauten Zustand
des Schirmelementes die Öffnungen am Boden durch das
Schirmgehäuse und die Öffnung an der Stirnseite durch die An
schlußeinrichtung verschlossen ist, wodurch in einfacher Wei
se eine vollständig geschlossene Schirmung erreicht wird.
Ferner besteht eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfin
dungsgemäßen Patchpanels, wobei zur Befestigung der ankommen
den Kabel an dem Schirmgehäuse Montagebohrungen zur Be
festigung von Kabelschellen im Boden des Schirmgehäuses vor
gesehen sind, darin, daß über den unbenutzten Montageboden
Kupferband angebracht ist. Damit werden weitere Lücken bei
der Schirmung geschlossen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den restlichen Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der
beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung
eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen
Patchpanels;
Fig. 2 eine schematische, perspektivische Darstellung eines
Schirmelementes für ein Patchpanel nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Federelement im auseinander
gefalteten Zustand;
Fig. 4 eine schematische, perspektivische Darstellung eines
Federelementes an einem Schirmelement; und
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Anschlußeinrichtung für LWL-
Kupplungen.
Fig. 1 zeigt eine auseinandergezogene, perspektivische Dar
stellung des Patchpanels, welches im wesentlichen eine Front
platte 2, einen Montagerahmen 4 und einen Deckel 6 aufweist.
Die Frontplatte 2, welche aus einem Stück gefertigt ist, ist
somit mit einer Grundplatte 8 verbunden, an deren hinterem
Ende zwei Stege 10, 12 nach oben stehend angeordnet sind, die
Ausnehmungen 14, 16 aufweisen, die aufeinander ausgerichtet
sind. Die Frontplatte 2 ist, wie aus Fig. 1 zu ersehen ist,
als 9-fach Rahmen ausgebildet und mehrere solcher Rahmen kön
nen in einem Schaltschrank übereinander angeordnet werden,
und sind zur Schirmung untereinander verbunden.
Der Montagerahmen 4 hat einen vorderen Rahmenteil 18 mit Aus
sparungen 20 zur Aufnahme von Anschlußeinrichtungen (nicht
gezeigt). Ferner hat der Montagerahmen 4 einen Boden 22 und
Seitenteile 24, die Bohrungen 26 aufweisen, die passend zu
den Ausnehmungen 14, 16 angeordnet sind. Vorzugsweise ist der
Montagerahmen 4 aus einem Stück gefertigt.
An dem Boden 22 können bis zu drei Hybridkabel, von denen ein
Kabel 30 gezeigt ist, oder bis zu neun Einzelkabel, von denen
ein Kabel 32 gezeigt ist, montiert werden. Dazu sind drei
Schellen 34, 36, 38 zur Montage von Hybridkabeln oder Schel
len 40, 42 zur Montage von Einzelkabeln vorgesehen. Die
Schellen können mit dem Boden 22 des Montagerahmens ver
schraubt werden. Der Gesamtschirm wird damit an dem Rahmen 4
kontaktiert. Von dem ankommenden Kabel, beispielsweise dem
Hybridkabel 30 werden geschirmte Paare 44 mit den Kontaktele
menten in passende Öffnungen in den Anschlußeinrichtungen ge
steckt. Wenn alle Kontaktelemente aufgelegt sind, können die
entsprechenden Anschlußeinrichtungen durch Schirmelemente 46,
die die Form von Schutzkappen haben, gesondert abgeschirmt
werden.
Für LWL-Kupplungselemente beim Einsatz von LWL-Leitern in den
Hybridkabeln werden entsprechende Abdeckplatten mit Lochungen
für die LWL-Kupplungen in die Aussparungen 20 des Montagerah
mens eingesetzt beziehungsweise darin verrastet, so daß diese
Abdeckplatte nun den konfektionierten Steckern zusammen mit
einer entsprechenden Kupplung Halt bietet. Dadurch wird das
Patchpanel nun auch für Hybridkabel verwendbar.
Wenn alle Anschlußeinrichtungen konfektioniert sind, wobei
dann alle Schirmelemente 46 eingerastet sind, können die
freien Bohrungen mit den Gewinden für die Schrauben zur Befe
stigung der Schellen 34, 36, 38, 40, 42 mit Hilfe eines lei
tenden, selbstklebenden Kupferbandes 48 verschlossen werden.
An Befestigungsbohrungen 50, die zur Befestigung der Montage
rahmen 4 untereinander mit entsprechenden Schraubbolzen die
nen, kann eine Masseverbindung (Systemerde) angeschlossen
werden.
Der Deckel 6 weist zwei Seitenwände 52, 54 und eine Rückwand
(nicht gezeigt) auf, so daß er nach seiner Montage eine abge
schlossene Gesamtschirmung oder ein Schirmgehäuse für das
Patchpanel bildet. Das Schirmgehäuse besteht dann aus dem
Montagerahmen 4 und dem Deckel 6. Der Deckel 6 hat ebenfalls
zwei Bohrungen 56 in seinen Seitenwänden, durch die Befesti
gungsschrauben geschraubt werden, die durch die Bohrungen 26
an den Ausnehmungen 14, 16 angreifen, um den Deckel 6, den
Montagerahmen 4 und die Frontplatte 2 miteinander zu ver
binden.
Fig. 2 zeigt schematisch ein Schirmelement 46, das im we
sentlichen aus einem rechteckigen Gehäuse mit zwei Seitenwän
den 60, 62 und einer Rückwand 64 besteht. Das Schirmelement
46 ist damit an seinem Boden und seiner Stirnseite offen. Im
eingebauten Zustand des Schirmelementes 46 ist die Öffnung am
Boden durch das Schirmgehäuse und die Öffnung an der Stirn
seite durch die Anschlußeinrichtung verschlossen. Die unteren
Ränder 66, 68 der Seitenwände 60 beziehungsweise 62 haben eine
Kontur, so daß das Schirmelement 46 über die entsprechende
Anschlußeinrichtung in den Montagerahmen 4 über eine An
schlußeinrichtung eingerastet werden kann.
In den Fig. 3 und 4 ist dargestellt, wie Federelemente 70
mit einem Basisstreifen 72 und Kontaktfedern 74 an dem hinte
ren, unteren Rand der Rückwand 64 des Schirmelementes 46 be
festigt werden. Der Basisstreifen 72 des Federelementes 70
wird entlang der Biegelinie 76 umgebogen und über einen An
satz 78 an der Rückwand 64 des Schirmelementes 46 geschoben.
Die Kontaktfedern 74 sind aus der Ebene des Basisstreifens 72
heraus derart gebogen, daß sie bei montierten Basisstreifen
gegen den Boden des Montagerahmens beziehungsweise im Bereich
80 (Fig. 2) der ankommenden Leitung gegen den Schirm der an
kommenden Leitung drücken.
Das Federelement 70 besteht aus einer eisenfreien Blechlegie
rung, vorzugsweise aus Bronze. Die Frontplatte 2, der Monta
gerahmen 4, der Deckel 6 und das Schirmelement 46 weisen je
weils Blechteile auf, die aus einem hocheisenhaltigen Blech
bestehen, wobei die Blechteile einer Schwermetalloberflächen
behandlung, vorzugsweise einer Glanzverzinkung mit Zink = γ
7,0, unterworfen sind.
Fig. 5 zeigt eine Abdeckplatte 82, die mit Federn 84, 86 in
die vorderen Ausnehmungen 20 des Montagerahmens 4 verrastet
werden kann. Die Abdeckplatte 82 hat LWL-Kupplungen 88 bis 94
mit entsprechenden Farbmarkierungen für die LWL-Leiter.
Claims (8)
1. Patchpanel zum Rangieren von Daten, die auf Leitungen ei
nes ankommenden Kabels anstehen, auf Anschlußeinrichtungen an
die Anwender anschließbar sind, wobei die Anschlußein
richtungen auf einem Montagerahmen in einem Schirmgehäuse an
geordnet sind und die ankommenden Kabel in dem Schirmgehäuse
derart angeschlossen sind, daß ihre Schirmungen mit dem
Schirmgehäuse verbunden sind, wobei weitere Schirmelemente
für die Anschlußeinrichtungen vorgesehen sind, die zusammen
mit dem Schirmgehäuse eine geschlossene Schirmung um die An
schlußeinrichtungen bilden,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Teil der Anschlußeinrichtungen LWL- Kupplungseinrichtungen umfassen,
daß für jede der Anschlußeinrichtungen außer für die An schlußeinrichtungen für die LWL-Kuppeleinrichtungen je ein Schirmelement (46) vorgesehen ist,
daß die Schirmelemente (46) in dem Montagerahmen (4) des Schirmgehäuses einsteckbar sind, und
daß die Schirmelemente (46) jeweils an ihrem hinteren, un teren Rand ein Federelement (70) aufweisen, das eine Verbin dung zwischen der Schirmung der Leiter und dem jeweiligen Schirmelement (46) sowie dem Schirmgehäuse bildet.
daß ein Teil der Anschlußeinrichtungen LWL- Kupplungseinrichtungen umfassen,
daß für jede der Anschlußeinrichtungen außer für die An schlußeinrichtungen für die LWL-Kuppeleinrichtungen je ein Schirmelement (46) vorgesehen ist,
daß die Schirmelemente (46) in dem Montagerahmen (4) des Schirmgehäuses einsteckbar sind, und
daß die Schirmelemente (46) jeweils an ihrem hinteren, un teren Rand ein Federelement (70) aufweisen, das eine Verbin dung zwischen der Schirmung der Leiter und dem jeweiligen Schirmelement (46) sowie dem Schirmgehäuse bildet.
2. Patchpanel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schirmelement (46) als rechteckiges Gehäuse ausgebil
det ist, welches an seinem Boden und seiner Stirnseite offen
ist, und daß im eingebauten Zustand des Schirmelementes (46)
Öffnungen am Boden durch das Schirmgehäuse und die Öffnung an
der Stirnseite durch die Anschlußeinrichtung verschlossen
ist.
3. Patchpanel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß Federelement (70) einen gefalteten Basisstreifen (72) und
daran angeordnete Federn (74) aufweist, die aus der Ebene des
Basisstreifens (72) heraus derart gebogen sind, daß sie bei
montiertem Basisstreifen (72) gegen den Boden des Montagerah
mens beziehungsweise im Bereich der angekommenen Leitung ge
gen den Schirm der ankommenden Leitung drücken, und daß das
Schirmelement (46) an seinem hinteren, unteren Rand einen An
satz (78) aufweist, auf dem das Federelement (70) mit seinem
Basisstreifen (72) aufsetzbar ist.
4. Patchpanel nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement (70), das Schirmelement (46) und das
Schirmgehäuse (4, 6) mit der Betriebserde verbunden sind.
5. Patchpanel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Federelement (70) aus einer eisenfreien Blechlegierung,
vorzugsweise aus Bronze, besteht.
6. Patchpanel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Frontplatte (2), der Montagerahmen (4), der Deckel
(6) und das Schirmelement (46) Blechteile aus einem hochei
senhaltigen Blech aufweisen.
7. Patchpanel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blechteile einer Schwermetalloberflächenbehandlung,
vorzugsweise einer Glanzverzinkung mit Zink = γ 7,0 unterwor
fen sind.
8. Patchpanel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei zur Befestigung der ankommenden Kabel an dem Schirmge
häuse Montagebohrungen im Boden des Schirmgehäuses vorgesehen
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß über den unbenutzten Montagebohrungen Kupferband (48)
aufgebracht ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1997134422 DE19734422C2 (de) | 1997-08-08 | 1997-08-08 | Patchpanel |
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DE1997134422 DE19734422C2 (de) | 1997-08-08 | 1997-08-08 | Patchpanel |
Publications (2)
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DE19734422A1 DE19734422A1 (de) | 1999-02-25 |
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Family
ID=7838423
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DE1997134422 Expired - Fee Related DE19734422C2 (de) | 1997-08-08 | 1997-08-08 | Patchpanel |
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