DE19725276A1 - Vorrichtung zum Herstellen eines Streifens mit selbstklebenden Etiketten oder anderen Materialien mit unterlegten Teilen - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen eines Streifens mit selbstklebenden Etiketten oder anderen Materialien mit unterlegten TeilenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Herstellen eines
Streifens mit selbstklebenden Etiketten oder anderen Materialien
mit unterlegten Teilen, insbesondere eines Etikettenstreifens, bei
dem auf einem Trägerband abnehmbare, selbstklebende Etiketten,
aufgebracht sind, bei denen unter dem eigentlichen Etikett andere
Teile, wie insbesondere Sicherheitselemente, vorgesehen sind,
welche bei Abziehen des selbstklebenden Etiketts vom Trägerband
zusammen mit diesem auf eine mit dem Etikett zu versehende Sache
übertragbar ist, gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1
definierten Gattung.
Selbstklebeetiketten werden in bekannter Weise derart hergestellt,
daß aus einem Etikettenmaterial, welches von einem bandförmigen
Träger getragen wird und lösbar mit diesem verklebt ist,
Einzeletiketten durch Ausstanzen mit einem geeigneten
Stanzwerkzeug in der gewünschten Form und Größe ausgestanzt
werden. Der Träger mit den daran haftenden Selbstklebeetiketten
wird dann nach dem Entfernen der nicht benötigten Reste des
Etikettenmaterials, das heißt nach dem sogenannten Ab- oder
Entgittern, zu einer Etikettenrolle aufgewickelt. Diese wird
später in einen Etikettenspender eingelegt, mit dessen Hilfe die
abgelösten Etiketten auf einen zu etikettierenden Gegenstand bzw.
Artikel übertragen werden.
Es besteht in der Praxis der große Wunsch, daß unter solche
Selbstklebeetiketten auch andere Teile plaziert werden, welche mit
dem Selbstklebeetikett in einem einzigen Arbeitsgang paßgenau auf
die zu etikettierende Sache übertragen bzw. aufgeklebt werden
können.
Ein aus der EP 0 682 333 A1 bekanntes Verfahren zur Herstellung
eines Sicherheitsetikettenstreifens, bei dem eine Deckschicht und
elektromagnetisch aktive bzw. aktivierbare Sicherungselemente
zusammengefügt, sieht vor, daß die Sicherungselemente auf ein
Sicherungselementeträgerband aufgeklebt werden, und daß die
Sicherungselemente an einer Spendkante vom
Sicherungselementeträgerband getrennt und mit der Deckschicht
zusammenlaminiert werden. In dieser Druckschrift sind keine
Vorrichtungsangaben gemacht, aus denen hervorgeht, wie dieses
Verfahren in die Praxis umgesetzt wird oder werden kann. Es sind
zwar allgemeine Angaben gemacht, deren praktikable Realisierung
jedoch weder angegeben noch auch nur andeutungsweise gelöst ist.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben,
mit deren Hilfe im wesentlichen kontinuierlich, mit hoher
Geschwindigkeit, großer Präzision und hoher Flexibilität während
einer Rotationsbewegung diverse Materialien wie beispielsweise
Metall, Kunststoffe, Papier, Karton, Verbünde oder dergleichen,
die in Form von ausgestanzten Etiketten oder eines Endlosbandes
auf einem Trägerband liegen, auf ein wiederum delaminiertes Band
zu übertragen und zwar darüber oder auch darunter.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen eines
Etikettenstreifens oder dergleichen mit unterlegten Teilen
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 löst diese
Aufgabe. Sie hat gegenüber dem Stand der Technik und den bei dem
eingangs beschriebenen Verfahrens zur Herstellung eines
Sicherheitsetikettenstreifens den Vorteil der praktikablen, in
Realität gebaut und funktionsfähigen Maschine, mit deren Hilfe
während einer Rotationsbewegung im wesentlichen kontinuierlich,
mit hoher Geschwindigkeit, großer Präzision und hoher
Flexibilität, Teile wie beispielsweise Sicherheitselemente unter
insbesondere selbstklebende Etiketten plaziert werden. Damit steht
dann ein fertiger Etikettenstreifen zur Verfügung, von dem in
einem Arbeitsgang die einzelnen Etiketten mit dem darunter
plazierten anderen Teil auf zu versehende Sachen übertragen werden
kann.
Gemäß der Erfindung wird dies prinzipiell dadurch erreicht, daß
eine erste Vorratsrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein erstes Trägerband mit Etiketten abgespult wird,
eine erste Abnahmestation vorgesehen ist, an welcher die Etiketten von diesem ersten Trägerband abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein zweites Trägerband aufgesetzt werden,
eine erste Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das erste Trägerband aufgewickelt wird,
eine zweite Vorratsrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein drittes Trägerband mit darauf aufgebrachten anderen Teilen, die unter dem Etikett anzuordnen sind, abgespult wird,
eine zweite Abnahmestation vorgesehen ist, an welcher die anderen Teile von diesem dritten Trägerband abgelöst und nach ransportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein viertes Trägerband aufgesetzt werden,
eine zweite Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das dritte Trägerband aufgewickelt wird,
ein gesteuerter intermittierender Antrieb für das dritte Trägerband mit den anderen Teilen darauf vorgesehen ist, mit dessen Hilfe dieses derart örtlich geführt, gesteuert vorgeschoben und intermittierend angetrieben wird, daß die anderen Teile auf das vierte Trägerband an gewünschter Stelle aufsetzbar sind,
eine dritte Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf welche das zweite Trägerband aufwickelbar ist, wobei die Aufwickelgeschwindigkeit in etwa der Abwickelgeschwindigkeit entspricht, mit dem das erste Trägerband von der ersten Vorratsrolle abgewickelt wird,
das mit den aufgesetzten Teilen versehene vierte Trägerband als das zweite Trägerband fungieren kann, auf welches die an der ersten Abnahmestation abgelösten Etiketten orts- und taktgenau an der gewünschten Stelle aufgesetzt sind und somit die anderen Teile ganz oder teilweise überdecken.
eine erste Vorratsrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein erstes Trägerband mit Etiketten abgespult wird,
eine erste Abnahmestation vorgesehen ist, an welcher die Etiketten von diesem ersten Trägerband abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein zweites Trägerband aufgesetzt werden,
eine erste Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das erste Trägerband aufgewickelt wird,
eine zweite Vorratsrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein drittes Trägerband mit darauf aufgebrachten anderen Teilen, die unter dem Etikett anzuordnen sind, abgespult wird,
eine zweite Abnahmestation vorgesehen ist, an welcher die anderen Teile von diesem dritten Trägerband abgelöst und nach ransportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein viertes Trägerband aufgesetzt werden,
eine zweite Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das dritte Trägerband aufgewickelt wird,
ein gesteuerter intermittierender Antrieb für das dritte Trägerband mit den anderen Teilen darauf vorgesehen ist, mit dessen Hilfe dieses derart örtlich geführt, gesteuert vorgeschoben und intermittierend angetrieben wird, daß die anderen Teile auf das vierte Trägerband an gewünschter Stelle aufsetzbar sind,
eine dritte Aufwickelrolle mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf welche das zweite Trägerband aufwickelbar ist, wobei die Aufwickelgeschwindigkeit in etwa der Abwickelgeschwindigkeit entspricht, mit dem das erste Trägerband von der ersten Vorratsrolle abgewickelt wird,
das mit den aufgesetzten Teilen versehene vierte Trägerband als das zweite Trägerband fungieren kann, auf welches die an der ersten Abnahmestation abgelösten Etiketten orts- und taktgenau an der gewünschten Stelle aufgesetzt sind und somit die anderen Teile ganz oder teilweise überdecken.
Durch die in der weiteren Ansprüchen niedergelegten Merkmale sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1
angegebenen Vorrichtung möglich.
So ist gemäß einer vorteilhaften und sehr zweckmäßigen
Ausgestaltung der Erfindung als das zweite Trägerband bzw. das
vierte Trägerband, auf welches die anderen Teile und danach die
Etiketten aufgesetzt werden, das erste Trägerband, von dem die
selbstklebenden Etiketten an der ersten Abnahmestation abgenommen
sind, verwendet, wobei eine entsprechende, geeignete Führung und
Zuführung des ersten Trägerbandes vorgesehen ist. Bei dieser
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die
Etiketten vom Trägerband gelöst und später wieder auf dasselbe
Trägerband aufgesetzt, wobei auf dieses vorher der andere Teil,
z. B. ein Sicherheitselement aufgebracht worden ist, welches dann
genau an der gewünschten Stelle vom Etikett überdeckt wird.
Beide zusammen, also Etikett und darunter plaziertes anderes Teil,
werden dann bei der endgültigen Anwendung des Etikettenstreifens,
nämlich bei der Etikettierung von Sachen, gemeinsam auf die zu
etikettierende Sache übertragen. Dies hat auch den besonderen
Vorteil, daß beispielsweise bei der Etikettierung von Glasflaschen
bei der Entfernung des Etiketts das Sicherheitselement mit diesem
zusammen gemeinsam zu entfernen ist, da die Klebwirkung zwischen
Sicherheitselement und Etikett größer ist als diejenige zwischen
Etikett mit Sicherheitselement und Glasflasche. Dies ist bisher in
der Praxis deswegen ein besonderes Problem gewesen, da die
Sicherheitselemente in einem separaten Etikettiervorgang auf den
Glasflaschen plaziert wurden und dann die sie bedeckenden
Etiketten in einem zweiten separaten Etikettiervorgang mit
zusätzlicher Anlage aufgebracht wurden. Dabei ist grundsätzlich
zum einem die paßgenaue Plazierung problematisch und zum anderen
hat sich in der Praxis herausgestellt, daß wegen des
unterschiedlichen Klebverhaltens es kaum möglich ist beide Teile
gemeinsam von der Glasflasche zu entfernen.
Entsprechend einer weiteren besonders zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung ist die zweite Abnahmestation im wesentlichen
senkrecht zur ersten Abnahmestation angeordnet. Dies hat sich aus
funktionellen wie auch aus räumlichen Gründen als eine sehr
zuträgliche Anordnung erwiesen.
Gemäß einer weiteren besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der
Erfindung sind für die Trägerbänder zur seitlichen Steuerung und
Regelung der Bandführung Bahnkantensteuerungen vorgesehen. Durch
diese Bahnkantensteuerungen werden die Trägerbänder sowohl einzeln
auf ihrem Transportweg sicher auf ihrem gewünschten Weg geführt
und gehalten und andererseits ist damit eine sehr zweckmäßige
Vorrichtung bereitgestellt, durch welche die Trägerbänder seitlich
zueinander ausgerichtet werden können. Dies erhöht die
Flexibilität und die Genauigkeit bei der Plazierung und
gegenseitigen Anordnung von Etiketten und den darunter oder
darüber zu plazierenden anderen Teilen ganz erheblich.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist für jedes Trägerband jeweils ein stufenlos, insbesondere über
Potentiometer, regelbarer elektrischer Motor für das Ziehen und
das Bremsen des jeweiligen Trägerbandes vorgesehen. Durch diese
Ausgestaltung ist die Maschine hinsichtlich ihrer
Arbeitsgeschwindigkeit, Genauigkeit und Anwendungsmöglichkeit sehr
flexibel und an unterschiedliche Aufgabenprofile anpassungsfähig
gestaltet. Diese Ausgestaltung wird in besonders zweckmäßiger
Weise weiterhin dadurch verbessert, daß ein zentraler Servomotor
mit programmierbarem Umrichter für den koordinierten Antriebs- und
Bremsvorgang aller Transporteinrichtungen vorgesehen ist. Je nach
Verwendung der Maschine sind verschiedene Motoren mit der
möglichen Vorgabe verschiedener Geschwindigkeiten und Richtungen
für die verschiedenen Trägerbander vorsehbar. Dabei können
verschiedene Mastermotoren zum Einsatz kommen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist eine
Erkennungsschaltung von Fehletiketten vorgesehen, vorzugsweise für
jedes einzelne mit Etiketten oder anderen Teilen versehene
Trägerband. In Verbesserung oder alternativ dazu ist zweckmäßiger
Weise eine Kontrollvorrichtung zur Feststellung von Rissen im
Trägerband vorgesehen, vorzugsweise für jedes einzelne mit
Etiketten oder anderen Teilen versehene Trägerband.
Entsprechend einer weiteren sehr vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung sind automatisch be- und entlüftbare Expansionswellen
vorgesehen, auf denen die Vorrats- und Aufwickelrollen aufgespannt
sind. Diese die Rollen an ihrer Nabe drehfest sichernden
Expansionswellen können unterschiedliche Durchmesser entsprechend
den vorkommenden Nabeninnendurchmessern, beispielsweise 40 mm oder
3'' Durchmesser, aufweisen. Durch einen geeigneten Verschluß, der
den Luftkanal vorübergehend schließt, sind die Expansionswellen
auch einfach auszutauschen. Dies ist für die Handhabung in der
täglichen Praxis von entscheidendem Vorteil.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung, die
insbesondere für das in anderem Takt, beispielsweise im Spartakt
intermittierend vorrückende Trägerband für die anderen Teile
wesentlich ist, sieht eine verstellbare Erkennungsschaltung für
das Rollenende des Trägerbandes für die anderen Teile vor, die
insbesondere mit Blinklicht die Erkennung des Endes der Rolle
meldet.
Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Anhalte- und Antriebs-Walzen,
sogenannte Stop und Go-Walzen, für den intermittierenden Vorschub
des dritten Trägerbandes mit den anderen Teilen darauf vorgesehen.
In besonders zweckmäßiger Weiterbildung dieser Ausgestaltung sind
die Anhalte- und Antriebs-Walzen aus einem Spezialgummi
hergestellt. Dadurch wird eine sanfte, Material und Trägerband
schonende Arbeitsweise sichergestellt. Bei Verwendung
unterschiedlicher Härte für den Gummi können unterschiedliche
Härten und Dicken der anderen Teile flexibel berücksichtigt und
ausgeglichen werden. Dies trägt auch einerseits zu einem sanfteren
und schnelleren Maschinenlauf und damit zu einem erhöhtem
Arbeitstakt erheblich bei als auch andererseits zur Erhöhung der
Anwendbarkeit der Maschine. Zur weiteren Verbesserung dieser
Ausgestaltung sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
vor, daß die Anhalte- und Antriebs-Walzen auswechselbar und/oder
automatisch und/oder pneumatisch zustellbar sind.
Gemäß einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine besondere
Schnellschaltkupplung vorgesehen, mittels der die Anhalte- und
Antriebs-Walzen, die sogenannten Stop und Go-Walzen, an den
Antriebsmotor angeschaltet bzw. von diesem abgeschaltet werden.
Mit dieser Ausgestaltung ist die Arbeitsgeschwindigkeit weiterhin
gesteigert.
In vorteilhafter Weise ist die erfindungsgemäß gestaltete
Vorrichtung sehr flexibel einsetzbar. So können entsprechend einer
besonders zweckmäßigen Ausgestaltung als andere Teile
Sicherheitselemente unter den Etiketten plaziert werden, wobei die
Sicherheitselemente beispielsweise elektromagnetisch oder
akustisch oder mit Radiofrequenzen erregbar sind. Damit ist mit
Hilfe vorliegender Erfindung für die Sicherung von Waren eine
erhebliche Vereinfachung getroffen, die insbesondere darin
besteht, daß auf einfache und kostengünstige Weise die
Sicherheitselemente bereits unter den aufzuklebenden Etiketten
plaziert auf Streifen in Rollenform an die Etikettierstellen
lieferbar sind. Dort können mit einem einzigen Arbeitsvorgang die
Sachen durch Übertragung des kombinierten Etiketts auf die Sache
diese sowohl gesichert als auch etikettiert werden. Wird dies
bereits bei der Herstellung oder Abfüllung der Ware oder Sache,
also an der Quelle einer Warenkette vorgenommen, ist eine
erhebliche Voraussetzung für die sogenannte Quellensicherung
geschaffen.
Wie bereits erwähnt, ist die erfindungsgemäß gestaltete
Vorrichtung in vorteilhafter Weise sehr flexibel einsetzbar. So
können entsprechend einer besonders zweckmäßigen alternativen
Ausgestaltung als andere Teile Verkaufsfahnen oder Hinweisfahnen
oder Griffschlaufen oder ähnliche Teile so unter den Etiketten
bzw. Aufklebern plazierbar sein, daß interessierende Teile unter
dem Etikett hervorstehen.
Zur weiteren Erhöhung der Flexibilität der erfindungsgemäß
gestalteten Vorrichtung ist nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung vorgesehen, daß die Steuerung mit einem
Mikrokontroller versehen ist und daß mit dessen Hilfe
unterschiedliche Plazierungen durchführbar sind, daß insbesondere
unter jedes oder nur unter jedes 2., 3., 7., oder unter jedes 2.,
5., 9. Etikett bzw. Aufkleber ein anderes Teil plaziert wird.
Möglich ist damit auch eine andere als die angegebene vorteilhafte
Reihenfolge von Etiketten bzw. Aufklebern.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind Sensoren an
verschiedenen Positionen der Transportwege der verschiedenen
Trägerbänder vorgesehen, mit deren Hilfe die Steuerung
entsprechende Positionssignale generiert zur orts- und
taktgerechten Plazierung der anderen Teile auf dem vierten
Trägerband, zur zeitgerechten Bedienung der Anhalte- und Antriebs-
Walzen, der Stop und Go-Walzen, um das dritte Trägerband mit den
anderen Teilen intermittierend vorzuschieben, sowie zur Findung,
Einstellung und Regelung der verschiedenen Geschwindigkeiten der
einzelnen Trägerbänder.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist, wie bereits mehrfach betont,
sehr flexibel und vielseitig einsetzbar. Entsprechend einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die zu
plazierenden anderen Teile derart auf das vierte Trägerband
aufgesetzt werden, daß sie mit ihrer Klebeseite mit der Klebeseite
des sie bedeckenden Etiketts bzw. Aufklebers zusammenkommen bzw.
zusammenlaminiert werden, wodurch ein abziehbares Etikett bzw. ein
abziehbarer Aufkleber mit einer klebefreien Zone gebildet ist.
Dies ist bei vielen Anwendungen in der Etikettier-, Verpackungs-
und Konfektionierbranche ein sehr gefragtes Merkmal.
Gemäß einer besonders vorteilhaften und zweckmäßigen Weiterbildung
dieser Ausgestaltung der Erfindung ist dazu vorgesehen, daß die
zweite Abnahmestation in unmittelbarer Nähe der ersten
Abnahmestation angeordnet und derart in Transportrichtung der von
der ersten Trägerbahn abgelösten Etiketten geneigt ist, daß die
von der dritten Trägerbahn durch die zweite Abnahmestation
gelösten anderen Teile mit ihrer Klebseite unmittelbar auf die
Klebseite des darüber transportierten, von der ersten Trägerbahn
unmittelbar davor durch die erste Abnahmestation gelösten Etiketts
zu liegen kommen, wobei die beiden Klebflächen einen spitzen
Winkel miteinander einschließen, und danach beide gemeinsam auf
das zweite Trägerband aufgesetzt und angedrückt werden, wobei die
nicht mit Klebstoff versehene Seite des anderen Teils unmittelbar
auf dem zweiten Trägerband bzw. dem vierten Trägerband zu liegen
kommt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann nicht nur Etiketten sondern
auch andere Materialien zu mit anderen Teilen unterlegten
Streifenbahnen verarbeiten, sondern in vorteilhafter und
zweckmäßiger weiterer Ausgestaltung können auch anstelle von
selbstklebenden Etiketten oder selbstklebenden Aufklebern, unter
denen andere Teile plaziert werden, Kartonstreifen oder Streifen
aus Kunststoff oder anderen Materialien oder bereits in Form
ausgestanzte und auf einem Trägerband angeordnete Teile,
vorgesehen sein, unter oder über denen mit Hilfe der
erfindungsgemäßen Vorrichtung andere Teile plaziert werden.
Möglich ist es auch, daß endlose Bahnen verarbeitet werden,
zwischen denen andere Teile eingelegt und laminiert werden.
Hierbei ist z. B. an die rotationstechnische Herstellung von
laminierten Kreditkarten, Chipkarten oder ähnlichem zu denken.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen für die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie
von verschiedenen Anwendungen in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Die Figuren zeigen im einzelnen
Fig. 1 in dreidimensionaler schematischer Darstellung ein
erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Herstellung eines Etikettenstreifens;
Fig. 2 schematisch eine Darstellung der ersten und zweiten
Abnahmestation und deren Zuordnung gemäß vorliegender
Erfindung;
Fig. 3 schematisch ein erstes Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem unter jedes zweite Etikett
ein anderes Teil plaziert ist;
Fig. 4 schematisch ein zweites Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem unter jedes Etikett ein
anderes Teil plaziert ist;
Fig. 5 schematisch ein drittes Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem unter jedes Etikett ein
anderes Teil plaziert ist, von dem ein Teil seitlich
unter dem Etikett herausschaut, beispielsweise eine
Griffschlaufe;
Fig. 6 schematisch ein viertes Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem unter jedes Etikett ein
anderes Teil in Form eines durchgehenden Streifens, ein
endloses Band plaziert ist, beispielsweise ein
Magnetband für die Verwendung bei Spezialkassen und
Parkhäusern;
Fig. 7 schematisch eine Darstellung einer zweiten wesentlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
der ersten und zweiten Abnahmestation und deren
besonderen Zuordnung für die Herstellung von Etiketten
mit klebefreien Zonen, bei denen die Klebseite der
anderen Teile direkt auf die Klebseite der Etiketten zu
liegen kommt;
Fig. 8 schematisch in vergrößerter Darstellung Etikett und
anderes Teil zur Herstellung der Klebfreien Zone;
Fig. 9 schematisch eine Darstellung einer dritten wesentlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
der ersten Abnahmestation und der Ab- und Zuführung des
ersten und zweiten Trägerbandes, wobei diese
Ausführungsform zur Umsetzung der Etiketten vom alten
auf einen neues oder versetzt auf das alte Trägerband
dient;
Fig. 10 schematisch ein Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem jedes Etikett mittels der in
Fig. 9 schematisch gezeigten Ausführungsform bzw.
Betriebsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung vom
ersten Trägerband gelöst und in seitlicher Richtung wie
auch in Längsrichtung versetzt wieder auf demselben
Trägerband aufgesetzt ist, und
Fig. 11 schematisch ein zweites Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen, bei dem jedes ursprüngliche Stoß an
Stoß hergestellte Etikett (oberer Teil der Figur)
mittels der in Fig. 9 schematisch gezeigten
Ausführungsform bzw. Betriebsweise der
erfindungsgemäßen Vorrichtung vom ersten Trägerband
gelöst und in Längsrichtung versetzt wieder auf
demselben Trägerband aufgesetzt ist (unterer Teil der
Figur) und damit der Abstand zwischen den Etiketten
vergrößert ist.
In Fig. 1 ist in dreidimensionaler schematischer Darstellung ein
erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Herstellung eines Etikettenstreifens dargestellt. In der
nachfolgenden Beschreibung wird durchgängig der Begriff Etikett
verwendet. Unter diesem Begriff Etikett soll jedoch nicht nur das
eigentliche Etikett verstanden werden, sondern auch Dinge wie
Aufkleber oder ähnliches. Diese Dinge können also bedruckt oder
unbedruckt sein. Sie können aus diversen Materialien bestehen, wie
insbesondere Papier, Kartonstreifen oder Streifen aus Kunststoff
oder anderen Materialien. Sie können bereits in Form ausgestanzte
und entgitterte und auf einem Trägerband angeordnete Teile oder
auch streifenförmige Teile sein. Die Variationsmöglichkeiten sind
sehr vielfältig. Ein wesentliches Merkmal der Etiketten ist, daß
sie selbstklebend sind und auf einem Trägerband aufgebracht sind,
bevor sie ihrem eigentlichen Zweck, der Etikettierung von Sachen
oder Waren bzw. dem Übertrag auf eine Sache, zugeführt werden.
Bei der erfindungsgemäß gestalteten Vorrichtung ist eine erste
Vorratsrolle 10 mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen,
von welcher ein erstes Trägerband 11 mit Etiketten 12 darauf
abgespult wird. Eine erste Abnahmestation 13 ist vorgesehen, an
welcher die Etiketten 12 von diesem ersten Trägerband 11 abgelöst
und nach Transport bzw. Vorschieben über einen Bereich, der von
Trägerband frei ist, auf ein zweites Trägerband 14 aufgesetzt
werden. Es ist eine erste Aufwickelrolle 15 mit zugehöriger
Transporteinrichtung vorgesehen, auf der das erste Trägerband 11
aufgewickelt wird. Weiterhin ist eine zweite Vorratsrolle 20 mit
zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen, von welcher ein
drittes Trägerband 21 mit darauf aufgebrachten anderen Teilen 22,
die unter dem Etikett 12 anzuordnen sind, abgespult wird. An einer
zweiten vorgesehenen Abnahmestation 23 werden die anderen Teile 22
von diesem dritten Trägerband 21 abgelöst und nach Transport bzw.
Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf
ein viertes Trägerband 24 aufgesetzt. Eine zweite Aufwickelrolle
25 mit zugehöriger Transporteinrichtung ist vorgesehen, auf der
das dritte Trägerband 21 aufgewickelt wird. Es ist ein gesteuerter
intermittierender Antrieb für das dritte Trägerband 21 mit den
anderen Teilen 22 darauf vorgesehen, mit dessen Hilfe dieses
derart örtlich geführt, gesteuert vorgeschoben und intermittierend
angetrieben wird, daß die anderen Teile 22 auf das vierte
Trägerband 24 an gewünschter Stelle aufgesetzt werden. Weiterhin
ist eine dritte Aufwickelrolle 15 mit zugehöriger
Transporteinrichtung vorgesehen, auf welche das zweite Trägerband
14 aufwickelbar ist, wobei die Aufwickelgeschwindigkeit in etwa
der Abwickelgeschwindigkeit entspricht, mit dem das erste
Trägerband 11 von der ersten Vorratsrolle 10 abgewickelt wird. Das
mit den aufgesetzten anderen Teilen 22 versehene vierte Trägerband
24 kann als das zweite Trägerband 14 fungieren, auf welches die an
der ersten Abnahmestation 13 abgelösten Etiketten 12 orts- und
taktgenau an der gewünschten Stelle aufgesetzt sind und somit die
anderen Teile 12 ganz oder teilweise überdecken.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist kein
separates viertes Trägerband 24 vorgesehen. Weiterhin ist in dem
dargestellten Ausführungsbeispiel auch kein separates zweites
Trägerband 14 vorgesehen. Vielmehr ist in sehr zweckmäßiger
Ausgestaltung als das zweite Trägerband 14, auf welches zuerst in
der Abnahmestation 23 die anderen Teile 22 und danach die
Etiketten 12 aufgesetzt werden, das erste Trägerband 11, von dem
die selbstklebenden Etiketten 12 an der ersten Abnahmestation 13
abgenommen sind, verwendet. Dabei ist eine entsprechende,
geeignete Führung und Zuführung des ersten Trägerbandes 11
vorgesehen. Diese führt im dargestellten Ausführungsbeispiel von
der Vorratsrolle 10 über die erste Abnahmestation 13 und mittels
entsprechend angeordneter Umlenkrollen 16 um die zweite
Abnahmestation 23 herum wiederum bis auf einen von Trägerband
freien Bereich zur ersten Abnahmestation 13 zurück und von dort,
als Trägerband 14 bezeichnet, zur Aufwickelrolle 15.
Je nach Bedarf können also bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bis zu vier Trägerbänder Verwendung finden. Das erste Trägerband
11 trägt die Etiketten 12 bis zur Abnahmestation 13 und wird dann
auf einer separaten Aufwickelrolle aufgewickelt und kann entsorgt
werden. Das zweite Trägerband 14 übernimmt an der ersten
Abnahmestation 13 die abgelösten Etiketten 12. Es wird von einer
in Fig. 1 nicht dargestellten Vorratsrolle zugeführt und auf einer
Aufwickelrolle, der in Fig. 1 mit 15 bezeichneten Aufwickelrolle,
aufgewickelt. Das dritte Trägerband 21 ist mit den anderen Teilen
22 versehen, wird von der Vorratsrolle 20 abgewickelt, führt die
anderen Teile 22 zur zweiten Abnahmestation 23 und wird dann leer
auf der Aufwickelrolle 25 aufgewickelt und kann entsorgt werden.
Das vierte Trägerband 24 kann von einer in Fig. 1 nicht
dargestellten separaten Vorratsrolle zugeführt werden. Es
übernimmt die an der zweiten Abnahmestation 23 abgelösten anderen
Teile 22 und bringt diese mit der Unterseite der Etiketten 12 auf
dem zweiten Trägerband 14 zusammen. Die Verwendung eines separaten
vierten Trägerbandes 24 ist sicherlich dann von Vorteil, wenn die
anderen Teile 22 und die Etiketten 12 auch von unten durch eine
Schicht abgedeckt sein sollen. Solches kann beispielsweise bei der
Herstellung von Laminaten wie Kreditkarten oder ähnlichem der Fall
sein. Wird als das vierte Trägerband 24 das zweite Trägerband 14
genutzt, und zu diesem Zweck an der zweiten Abnahmestation 23
vorbeigeführt zur Übernahme der anderen Teile 22, dann entfällt
das separate vierte Trägerband bzw. das zweite Trägerband 14
fungiert als das vierte Trägerband 24. Die Verwendung eines
solchen separaten Trägerbandes 14 = 24 durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung vereinfacht diese. Sie bietet auch den Vorteil, daß
ein besonderes Trägerband mit gewünschten Eigenschaften für die
Aufnahme der fertigen Etiketten 12 mit unterlegten Teilen 22
vorgesehen sein kann. Im Fall, wie er im Ausführungsbeispiel von
Fig. 1 dargestellt ist, wird für die Aufnahme der fertigen
Etiketten 12 mit unterlegten Teilen das Trägerband 11 wieder
verwendet, dient also sowohl als zweites Trägerband 14 als auch
als Trägerband 24. Damit ist nach Abnahme der anderen Teile 22 vom
dritten Trägerband 21 nur dieses zu entsorgen. Wie aus dieser
Darstellung erkennbar wird, ist eine Vielzahl von Möglichkeiten
durch die Erfindung gegeben.
Wie in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellt, ist die zweite
Abnahmestation 23 im wesentlichen senkrecht zur ersten
Abnahmestation 13 angeordnet. Dies stimmt mit den wesentlichen
Transportrichtungen von erstem Trägerband 11 und drittem
Trägerband 21 während der Zuführung der Etiketten 12 bzw. anderen
Teilen 22 im Bereich unmittelbar vor der jeweiligen Ablösung
überein.
Wie in Fig. 1 dargestellt, sind die Trägerbänder 11 und 21 mit
jeweils einer Bahnkantensteuerung 17 bzw. 27 versehen. Damit wird
die seitliche Lage der Trägerbänder für sich und in Relation
zueinander bestimmt und beim Lauf die Bandführung auf die
eingestellte Lage eingeregelt. Für jedes Trägerband 11 bzw. 21 ist
jeweils ein stufenlos, insbesondere über Potentiometer, regelbarer
elektrischer Motor für das Ziehen und das Bremsen des jeweiligen
Trägerbandes vorgesehen. Diese Motoren sind in den Figuren nicht
dargestellt. Dabei ist weiterhin, ebenfalls in den Figuren nicht
dargestellt, ein zentraler Servomotor mit programmierbarem
Umrichter für den koordinierten Antriebs- und Bremsvorgang aller
Transporteinrichtungen vorgesehen. Dies erlaubt eine sehr flexible
Gestaltung von Antriebsprofilen, wodurch verschiedenste Aufgaben
bewältigt werden können. Je nach Verwendung der Maschine können
verschiedene Motoren mit der möglichen Vorgabe verschiedener
Geschwindigkeiten und Richtungen für die verschiedenen
Trägerbander vorgesehen werden. Dabei können verschiedene
Mastermotoren zum Einsatz kommen, um in unterschiedliche
Geschwindigkeiten zu fahren.
Die erfindungsgemäß gestaltete Vorrichtung enthält in weiterer
Ausgestaltung, die in den Figuren jedoch nicht im einzelnen
dargestellt ist, eine Erkennungsschaltung von Fehletiketten,
vorzugsweise für jedes einzelne mit Etiketten 12 oder anderen
Teilen 22 versehene Trägerband 11 bzw. 21 sowie eine
Kontrollvorrichtung zur Feststellung von Rissen im Trägerband,
vorzugsweise für jedes einzelne mit Etiketten 12 oder anderen
Teilen 22 versehene Trägerband 11 bzw. 21. Für die
Vervollständigung des Bedienkomforts der Maschine ist eine
verstellbare Erkennungsschaltung für das Rollenende des
Trägerbandes 21 für die anderen Teile 22 vorgesehen, die
insbesondere mit Blinklicht die Erkennung meldet.
Die in Fig. 1 dargestellte erste Vorratsrolle 10 und erste bzw.
dritte Aufwickelrolle 15 für das Trägerband 11 sind auf
Expansionswellen 18 aufgebracht. In gleicher Weise ist die
Vorratsrolle 20 und zweite Aufwickelrolle 25 auf Expansionswellen
28 aufgebracht. Diese Expansionswellen 18 und 28 sind automatisch
belüftbar und entlüftbar, d. h. wenn die Naben der Vorratsrollen 10
und 20 bzw. die Naben der Aufwickelrollen 15 und 25 beim
Rollenwechsel auf die Expansionswellen 18 und 28 aufgeschoben
werden, expandiert diese bei Zuführung von Druckluft zum
Festklemmen der Naben. Vor dem Abnehmen der Rollen von den
Expansionswellen 18 bzw. 28 werden diese entlüftet, der
Durchmesser schrumpft und die Naben können abgenommen werden. Die
Expansionswellen können unterschiedliche Durchmesser entsprechend
der üblicherweise angewandten Nabendurchmesser, von z. B. 40 mm
oder 3'' (3 Zoll oder 3 inches), haben und einfach ausgewechselt
werden. Dabei wird die Luftzuführung automatisch beim Abnehmen
gesperrt und beim erfolgreichen Aufsetzen wieder geöffnet. Zum
leichten Wechseln der unterschiedlich großen Expansionswellen
können Bajonettverschlüsse eingesetzt werden.
Für den intermittierenden Vorschub des Trägerbandes 21 mit den
anderen Teilen 22 darauf, also das dritte Trägerband, sind
Anhalte- und Antriebs-Walzen, sogenannte Stop und Go-Walzen
vorgesehen. In der Darstellung des in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsbeispiels ist davon eine Walze 29 gezeigt, die im
Transportweg gesehen vor der zweiten Abnahmestation 23 angeordnet
ist, die zugehörige andere Walze 29 ist nicht erkennbar. Bei dem
gezeigten Ausführungsbeispiel sind Vorratsrolle 20 und
Aufwickelrolle 25 für das dritte Trägerband 21 senkrecht zu der
Vorratsrolle 10 und Aufwickelrolle 15 für das erste Trägerband 11
angeordnet. Das Trägerband 21 durchdringt eine Trägerwand 30, von
der ein großer Teil der Transporteinrichtungen gehaltert ist, und
wird über 45°-Umlenkrollen 26 in die zu den Trägerbändern 11, 14,
24 passende Ausrichtung umgelenkt und wieder zurück zur
Aufwickelrolle 25 geführt. Es ist klar, daß eine Anordnung aller
Vorrats- und Aufwickelrollen in einer einzigen Ebene möglich ist.
Bei den unter den Etiketten 12 zu plazierenden anderen Teilen 22
kann es sich um verschiedene Teile handeln, welche verschiedene
Stärken und Eigenschaften aufweisen. Dies schlägt sich auch im
Laufverhalten bei Betrieb nieder. Um eine möglichst optimale
intermittierende Vorschubleistung sicherzustellen sind gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung die Anhalte- und
Antriebs-Walzen 29 aus einem Spezialgummi hergestellt. Weiterhin
können die Anhalte- und Antriebs-Walzen 29 auswechselbar und/oder
automatisch und/oder pneumatisch zustellbar sein. Ferner ist eine
besondere Schnellschaltkupplung vorgesehen, die in den Figuren
nicht dargestellt ist, mittels der die Anhalte- und Antriebs-
Walzen 29 an den Antriebsmotor angeschaltet bzw. von diesem
abgeschaltet werden. Dadurch ist eine besonders schnelle Folge der
intermittierenden Vorschübe des dritten Trägerbandes 21 mit den
anderen Teile 22 darauf gewährleistet.
In Fig. 2 ist schematisch eine Darstellung der ersten
Abnahmestation 13 und der zweiten Abnahmestation 23 und deren
Zuordnung sowie deren Funktionen gemäß vorliegender Erfindung
vereinfacht dargestellt. Die Abnahmestationen 13 und 23 bestehen
im wesentlichen aus eine keilförmigen Führungsteil 130 bzw. 230
mit einer spitzwinkligen Umlenkkante 131 bzw. 231 an der Spitze.
Man kann dies auch die Spendkanten nennen. An der Abnahmestation
13 wird das erste Trägerband 11 mit den Etiketten 12 darauf in
Richtung des Pfeils 100 auf die Umlenkkante 131 transportiert und
dann nach Ablösung der Etiketten 12 in Richtung des Pfeils 101
abtransportiert. In vergleichbarer Weise wird das dritte
Trägerband 21 mit den dicht darauf angeordneten anderen Teilen 22
in Richtung des Pfeils 200 auf die Umlenkkante 231 transportiert
und dann nach Ablösung des anderen Teils 22 in Richtung des Pfeils
201 abtransportiert. Die Bewegung des Trägerbandes 11 erfolgt
kontinuierlich, während die Bewegung des Trägerbandes 21
intermittierend in Schritten erfolgt, die in etwa der Länge der
anderen Teile entspricht. Die Bewegungspause bestimmt den Abstand
der auf das Trägerband 24, 14 übertragenen anderen Teile 22. Das
vierte Trägerband 24 mit dem jeweils vereinzelten anderen Teil 22
darauf läuft noch etwas senkrecht auf die Ebene der Bewegungsbahn
entsprechend den Pfeilen 100 bzw. 140 zu, in der sich das erste
Trägerband 11 bis zur Umlenkkante 131 und dann das zweite bzw.
vierte Trägerband 14 bzw. 24 rechts von der oberen Umlenkrolle 16
bewegt. Das rechte Etikett 12 bedeckt bereits ein anderes Teils
22, während das mittlere Etikett 12 sich noch über dem von
Trägerband freien Bereich befindet und sich das nächste andere
Teil 12 auf dem Trägerband 24 noch vor der oberen Umlenkrolle 16
befindet. Der von Trägerband freie Bereich bei der ersten
Abnahmestation 13 ist zwischen der Umlenkkante 131 und der oberen
Umlenkrolle 16 gegeben. Der von Trägerband freie Bereich bei der
zweiten Abnahmestation 23 ist zwischen der Umlenkkante 231 und der
unteren Umlenkrolle 16 gegeben. Dieser Bereich ist in jedem Fall
kürzer bemessen, als es der in Transportrichtung 100 bzw. 200
gesehenen Länge der sie überbrückenden Etiketten 12 bzw. anderen
Teile 22 entspricht.
Mit der erfindungsgemäß gestalteten Vorrichtung können als andere
Teile 22 Sicherheitselemente unter den Etiketten 12 plaziert
werden, wobei die Sicherheitselemente elektromagnetisch oder
akustisch oder mit Radiofrequenzen erregbar sind. Als andere Teile
22 können auch Verkaufsfahnen oder Hinweisfahnen oder
Griffschlaufen oder ähnliche Teile so unter den Etiketten 12
plaziert werden, daß interessierende Teile unter dem Etikett 12
hervorstehen. Um dies in vorteilhafter Weise steuern zu können,
ist in Ausgestaltung der Erfindung die Steuerung mit einem
Mikrokontroller versehen. Mit dessen Hilfe sind unterschiedliche
Plazierungen durchführbar, insbesondere kann unter jedes oder nur
unter jedes 2., 3., 7., oder unter jedes 2., 5., 9. Etikett bzw.
Aufkleber ein anderes Teil 22 plaziert werden. Es kann mittels der
Steuerung auch eine andere vorteilhafte Reihenfolge von Etiketten
bzw. Aufklebern gewählt werden.
Ein erstes Anwendungsbeispiel für die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist in Fig. 3 dargestellt. Bei dem dargestellten fertigen
Etikettenstreifen 300 ist unter jedes zweite Etikett 12 ein
anderes Teil 22 plaziert. Bei dem weiteren, in Fig. 4
dargestellten Anwendungsbeispiel eines fertigen Etikettenstreifens
40 ist unter jedem Etikett 12 ein anderes Teil 22 plaziert. Die in
diesen beiden Anwendungsbeispielen dargestellten anderen Teile 22
werden von den darüber angeordneten Etiketten 12 vollständig
bedeckt.
In Fig. 5 ist schematisch ein drittes Anwendungsbeispiel für einen
fertigen Etikettenstreifen 50 dargestellt, bei dem unter jedes
Etikett 12 ein anderes Teil 22 plaziert ist, von dem ein Teil 522
seitlich unter dem Etikett herausschaut, beispielsweise eine
Griffschlaufe. Statt einer Griffschlaufe können die
herausstehenden Teile 522 auch Verkaufs- oder Hinweisfahnen sein.
Fig. 6 zeigt schematisch ein viertes Anwendungsbeispiel für einen
fertigen Etikettenstreifen 60, bei dem unter jedes Etikett 12 ein
anderes Teil in Form eines durchgehenden Streifens 612, ein
endloses Band plaziert ist, beispielsweise ein Magnetband für die
Verwendung bei Spezialkassen und Parkhäusern. Anstelle des
Magnetbandes bzw. des Streifens 612 kann auch ein Metallstreifen
in Form einer Schur, eines Fadens eines Seiles oder einer schmalen
dünnen Folie Verwendung finden. Möglich ist es, dieses Metallband
endlos oder in Teilstücken aufzubringen. So kann es beispielsweise
endlos auf dem dritten Trägerband 21 zugeführt, durch Schneiden in
einzelne Abschnitte aufgetrennt und diese abgeschnittenen Teile
intermittierend unter den Etiketten 12 plaziert werden. Eine
weitere Variante besteht darin, den einzelnen Abschnitt des
Metallfadens nur so lange zu machen, daß kein Ende unter dem
fertigen Etikett 12 hervorschaut und eventuell herausgezogen
werden könnte. Die Anordnung eines solchen Abschnittes kann quer
zum oder in Längsrichtung des Etikettenstreifens 60 erfolgen.
Bei der gemäß der Erfindung gestalteten Maschine sind Sensoren an
verschiedenen Positionen der Transportwege der verschiedenen
Trägerbänder 11, 14, 21 und 24 vorgesehen, mit deren Hilfe die
Steuerung entsprechende Positionssignale generiert zur orts- und
taktgerechten Plazierung der anderen Teile 22 auf dem vierten
Trägerband 24 bzw. 14 bzw. 11, zur zeitgerechten Bedienung der
Anhalte- und Antriebs-Walzen 29, der sogenannten Stop und Go-
Walzen, um das dritte Trägerband 21 mit den anderen Teilen 22
intermittierend vorzuschieben, sowie zur Findung, Einstellung und
Regelung der verschiedenen Geschwindigkeiten der einzelnen
Trägerbänder. Diese Sensoren, ebenso wie die Steuerung, sind in
den Figuren im einzelnen nicht dargestellt.
Entsprechend einem zweiten sehr vorteilhaften Ausführungsbeispiel,
das in Fig. 7 und der vergrößerten Detaildarstellung gemäß Fig. 8
schematisch dargestellt ist, läßt sich auf einfache Weise mit der
Erfindung ein Streifen mit selbstklebenden Etiketten oder mit
selbstklebendem Aufkleber herstellen, die eine klebefreie Zone
aufweisen. Zu diesem Zweck werden entsprechend dieser
Ausgestaltung die zu plazierenden anderen Teile 22 derart auf das
vierte Trägerband 24 aufgesetzt, daß sie mit ihrer Klebeseite 722
mit der Klebeseite 122 des sie bedeckenden Etiketts 12
zusammenkommen bzw. zusammenlaminiert werden, wodurch ein
abziehbares Etikett 127 mit einer klebefreien Zone 128 gebildet
ist.
Zur Herstellung eines Etiketts 127 mit einer klebefreien Zone 128
ist die zweite Abnahmestation 73 etwas anders gestaltet als die in
Fig. 1 dargestellte Abnahmestation 23. Diese Abnahmestation 73 ist
in unmittelbarer Nähe der ersten Abnahmestation 13 angeordnet und
derart in Transportrichtung 100 der von der ersten Trägerbahn 11
abgelösten Etiketten 12 geneigt, daß die von der dritten
Trägerbahn 21 durch die zweite Abnahmestation 73 gelösten anderen
Teile mit ihrer Klebseite 722 unmittelbar auf die Klebseite 122
des darüber transportierten, von der ersten Trägerbahn 11
unmittelbar davor durch die erste Abnahmestation 13 gelösten
Etiketts 12 zu liegen kommen, wobei die beiden Klebflächen 122 und
722 einen spitzen Winkel miteinander einschließen, und danach
beide gemeinsam auf das zweite Trägerband 14 aufgesetzt und
angedrückt werden, wobei die nicht mit Klebstoff versehene Seite
128 des anderen Teils 22 unmittelbar auf dem zweiten Trägerband 14
bzw. dem vierten Trägerband 24 zu liegen kommt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel bilden die Zuführungsrichtungen 100 der
Etiketten 12 und 700 der anderen Teile einen unter 90° liegenden
spitzen Winkel miteinander.
Möglich erscheint es auch, daß bei der Übertragung des vom dritten
Trägerband 21 gelösten anderen Teils 22 auf das vierte Trägerband
24 dieses mit einer leicht haftenden Oberfläche übernimmt und
transportiert, bis es mit seiner Klebfläche 722 mit der Klebfläche
127 zusammenkommt und dort fester verklebt wird. Die klebfreie
Zone 128 muß dann gegebenenfalls vom vierten Trägerband 24 lösbar
sein.
In Fig. 9 ist schematisch eine Darstellung einer dritten
wesentlichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
der ersten Abnahmestation 13 und der Ab- und Zuführung des ersten
Trägerbandes 11 und des zweiten Trägerbandes 14 gezeigt, wobei
diese Ausführungsform zur Umsetzung der Etiketten 12 vom alten 11
auf einen neues 14 oder versetzt auf das alte Trägerband 11 dient.
Bei dieser Ausführungsform bzw. Anwendung der in Fig. 1
schematisch ganz dargestellten erfindungsgemäß gestalteten
Vorrichtung wird die zweite Abnahmestation für diesen Einsatz bzw.
diese Anwendung nicht benötigt. Der intermittierende Vorschub des
dritten Trägerbandes 21 unterbleibt.
In Fig. 10 ist schematisch ein Anwendungsbeispiel für einen
Etikettenstreifen 110, bei dem jedes Etikett 12 mittels der in
Fig. 9 schematisch gezeigten Ausführungsform bzw. Betriebsweise
der erfindungsgemäßen Vorrichtung vom ersten Trägerband 11 aus
seiner mit 12' bezeichneten, gestrichelt dargestellten
ursprünglichen Lage gelöst und in seitlicher Richtung wie auch in
Längsrichtung versetzt wieder auf demselben Trägerband 11
aufgesetzt ist.
In Fig. 11 ist schematisch ein zweites Anwendungsbeispiel für
einen Etikettenstreifen 111, bei dem jedes ursprüngliche Stoß an
Stoß hergestellte Etikett 12 mittels der in Fig. 9 schematisch
gezeigten Ausführungsform bzw. Betriebsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vom ersten Trägerband 11 gelöst und in Längsrichtung
versetzt wieder auf demselben Trägerband 11 oder einem zweiten
Trägerband 14 mit vergrößertem Abstand zwischen den Etiketten 12
wieder aufgesetzt ist. Im oberen Teil der Fig. 11 ist der
ursprungliche Etikettenstreifen 1 mit den Stoß an Stoß
angeordneten Etiketten 12 und im unterer Teil der Fig. 11 der
erzeugte Etikettenstreifen 111 mit den vereinzelten Etiketten 12
dargestellt. Der Abstand zwischen den einzelnen Etiketten kann bis
zu 0,5 mm gering und selbstverständlich größer sein.
Anstelle von Etiketten, unter denen andere Teile plaziert werden,
können bei der vorliegenden Erfindung auch Kartonstreifen oder
Streifen aus Kunststoff oder anderen Materialien verarbeitet
werden. Möglich ist auch bereits in Form ausgestanzte und auf
einem Trägerband angeordnete Teile aus diesen Materialien zu
verwenden und unter denen mit Hilfe der Vorrichtung andere Teile
zu plazieren. Die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig.
In vorteilhafter Weise gestattet die Erfindung die einfache
Herstellung von Streifen bzw. Endlosbändern mit darauf
aufgebrachten selbstklebenden Etiketten, Aufklebern oder
dergleichen, unter denen oder auch auf denen andere Teile plaziert
sind, welche mit dem selbstklebenden Etikett auf die zu
etikettierende Sache zu übertragen ist. Andere vorteilhafte
Ausgestaltungen und Anwendungen sind möglich und wurden in
vorstehender Beschreibung zum Teil dargestellt.
Claims (21)
1. Vorrichtung zum Herstellen eines Streifens mit
selbstklebenden Etiketten oder anderen Materialien mit
unterlegten Teilen, insbesondere eines Etikettenstreifens,
bei dem auf einem Trägerband abnehmbare, selbstklebende
Etiketten aufgebracht sind, bei denen unter dem eigentlichen
Etikett andere Teile, wie insbesondere Sicherheitselemente,
vorgesehen sind, welche bei Abziehen des selbstklebenden
Etiketts vom Trägerband zusammen mit diesem auf eine mit dem
Etikett zu versehende Sache übertragbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine erste Vorratsrolle (10) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein erstes Trägerband (11) mit Etiketten (12) abgespult wird,
eine erste Abnahmestation (13) vorgesehen ist, an welcher die Etiketten (12) von diesem ersten Trägerband (11) abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein zweites Trägerband (14) aufgesetzt werden,
eine erste Aufwickelrolle (15) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das erste Trägerband (11) aufgewickelt wird,
eine zweite Vorratsrolle (20) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein drittes Trägerband (21) mit darauf aufgebrachten anderen Teilen (22), die unter dem Etikett (12) anzuordnen sind, abgespult wird,
eine zweite Abnahmestation (23) vorgesehen ist, an welcher die anderen Teile (22) von diesem dritten Trägerband (21) abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein viertes Trägerband (24) aufgesetzt werden,
eine zweite Aufwickelrolle (25) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das dritte Trägerband (21) aufgewickelt wird,
ein gesteuerter intermittierender Antrieb für das dritte Trägerband (21) mit den anderen Teilen (22) darauf vorgesehen ist, mit dessen Hilfe dieses derart örtlich geführt, gesteuert vorgeschoben und intermittierend angetrieben wird,
daß die anderen Teile (22) auf das vierte Trägerband (24) an gewünschter Stelle aufsetzbar sind,
eine dritte Aufwickelrolle (15) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf welche das zweite Trägerband (14) aufwickelbar ist, wobei die Aufwickelgeschwindigkeit in etwa der Abwickelgeschwindigkeit entspricht, mit dem das erste Trägerband (11) von der ersten Vorratsrolle (10) abgewickelt wird,
das mit den aufgesetzten anderen Teilen (22) versehene vierte Trägerband (24) als das zweite Trägerband (14) fungieren kann, auf welches die an der ersten Abnahmestation abgelösten Etiketten (12) orts- und taktgenau an der gewünschten Stelle aufgesetzt sind und somit die anderen Teile (22) ganz oder teilweise überdecken.
eine erste Vorratsrolle (10) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein erstes Trägerband (11) mit Etiketten (12) abgespult wird,
eine erste Abnahmestation (13) vorgesehen ist, an welcher die Etiketten (12) von diesem ersten Trägerband (11) abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein zweites Trägerband (14) aufgesetzt werden,
eine erste Aufwickelrolle (15) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das erste Trägerband (11) aufgewickelt wird,
eine zweite Vorratsrolle (20) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, von welcher ein drittes Trägerband (21) mit darauf aufgebrachten anderen Teilen (22), die unter dem Etikett (12) anzuordnen sind, abgespult wird,
eine zweite Abnahmestation (23) vorgesehen ist, an welcher die anderen Teile (22) von diesem dritten Trägerband (21) abgelöst und nach transportierendem Vorschieben über einen Bereich, der von Trägerband frei ist, auf ein viertes Trägerband (24) aufgesetzt werden,
eine zweite Aufwickelrolle (25) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf der das dritte Trägerband (21) aufgewickelt wird,
ein gesteuerter intermittierender Antrieb für das dritte Trägerband (21) mit den anderen Teilen (22) darauf vorgesehen ist, mit dessen Hilfe dieses derart örtlich geführt, gesteuert vorgeschoben und intermittierend angetrieben wird,
daß die anderen Teile (22) auf das vierte Trägerband (24) an gewünschter Stelle aufsetzbar sind,
eine dritte Aufwickelrolle (15) mit zugehöriger Transporteinrichtung vorgesehen ist, auf welche das zweite Trägerband (14) aufwickelbar ist, wobei die Aufwickelgeschwindigkeit in etwa der Abwickelgeschwindigkeit entspricht, mit dem das erste Trägerband (11) von der ersten Vorratsrolle (10) abgewickelt wird,
das mit den aufgesetzten anderen Teilen (22) versehene vierte Trägerband (24) als das zweite Trägerband (14) fungieren kann, auf welches die an der ersten Abnahmestation abgelösten Etiketten (12) orts- und taktgenau an der gewünschten Stelle aufgesetzt sind und somit die anderen Teile (22) ganz oder teilweise überdecken.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
das zweite Trägerband (14) bzw. das vierte Trägerband (24),
auf welches die anderen Teile (22) und danach die Etiketten
(12) aufgesetzt werden, das erste Trägerband (11), von dem
die selbstklebenden Etiketten (12) an der ersten
Abnahmestation (13) abgenommen sind, verwendet ist, wobei
eine entsprechende, geeignete Führung (16) und Zuführung des
ersten Trägerbandes (11) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Abnahmestation (23) im wesentlichen senkrecht
zur ersten Abnahmestation (13) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Trägerbänder (11, 14, 21, 24) zur
seitlichen Steuerung und Regelung der Bandführung
Bahnkantensteuerungen (17, 27) vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß für jedes Trägerband (11, 14, 21, 24)
jeweils ein stufenlos, insbesondere über Potentiometer,
regelbarer elektrischer Motor für das Ziehen und das Bremsen
des jeweiligen Trägerbandes (11, 14, 21, 24) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein zentraler Servomotor mit
programmierbarem Umrichter für den koordinierten Antriebs-
und Bremsvorgang aller Transporteinrichtungen vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Erkennungsschaltung von
Fehletiketten vorgesehen ist, vorzugsweise für jedes einzelne
mit Etiketten (12) oder anderen Teilen (22) versehene
Trägerband (11, 14, 21, 24).
8. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Kontrollvorrichtung zur Feststellung
von Rissen im Trägerband (11, 14, 21, 24) vorgesehen ist,
vorzugsweise für jedes einzelne mit Etiketten (12) oder
anderen Teilen (22) versehene Trägerband.
9. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß automatisch be- und entlüftbare
Expansionswellen (18, 28) vorgesehen sind, auf denen die
Vorrats- (10, 20) und Aufwickelrollen (15, 25) aufgespannt
sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine verstellbare Erkennungsschaltung für
das Rollenende des Trägerbandes (21) für die anderen Teile
(22) vorgesehen ist, die insbesondere mit Blinklicht die
Erkennung meldet.
11. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Anhalte- und Antriebs-Walzen (29),
sogenannte Stop und Go-Walzen, für den intermittierenden
Vorschub des dritten Trägerbandes (21) mit den anderen Teilen
(22) darauf vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anhalte- und Antriebs-Walzen (29), die sogenannten Stop und
Go-Walzen, aus einem Spezialgummi hergestellt sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anhalte- und Antriebs-Walzen (29), die sogenannten
Stop und Go-Walzen, auswechselbar und/oder automatisch
und/oder pneumatisch zustellbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß eine besondere Schnellschaltkupplung
vorgesehen ist, mittels der die Anhalte- und Antriebs-Walzen
(29), die sogenannten Stop und Go-Walzen, an den
Antriebsmotor angeschaltet bzw. von diesem abgeschaltet
werden.
15. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als andere Teile (22) Sicherheitselemente
unter den Etiketten (12) plaziert werden, wobei die
Sicherheitselemente elektromagnetisch oder akustisch oder mit
Radiofrequenzen erregbar sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß als andere Teile (22)
Verkaufsfahnen oder Hinweisfahnen oder Griffschlaufen (522)
oder ähnliche Teile (612) so unter den Etiketten (12)
plazierbar sind, daß interessierende Teile (522) unter dem
Etikett (12) hervorstehen.
17. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerung mit einem Mikrokontroller
versehen ist und daß mit dessen Hilfe unterschiedliche
Plazierungen durchführbar sind, daß insbesondere unter jedes
oder nur unter jedes 2., 3., 7., oder unter jedes 2., 5., 9.
Etikett (12) bzw. Aufkleber oder eine andere vorteilhafte
Reihenfolge von Etiketten (12) bzw. Aufklebern, ein anderes
Teil (22) plaziert wird.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß Sensoren an verschiedenen
Positionen der Transportwege der verschiedenen Trägerbänder
(11, 14, 21, 24) vorgesehen sind, mit deren Hilfe die
Steuerung entsprechende Positionssignale generiert zur orts-
und taktgerechten Plazierung der anderen Teile (22) auf dem
vierten Trägerband (24), zur zeitgerechten Bedienung der
Anhalte- und Antriebs-Walzen (29), der sogenannten Stop und
Go-Walzen, um das dritte Trägerband (21) mit den anderen
Teilen (22) intermittierend vorzuschieben, sowie zur Findung,
Einstellung und Regelung der verschiedenen Geschwindigkeiten
der einzelnen Trägerbänder (11, 14, 21, 24).
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die zu plazierenden anderen Teile (22)
derart auf das vierte Trägerband (24) aufgesetzt werden, daß
sie mit ihrer Klebeseite (722) mit der Klebeseite (122) des
sie bedeckenden Etiketts (12) zusammenkommen bzw.
zusammenlaminiert werden, wodurch ein abziehbares Etikett
(127) mit einer klebefreien Zone (128) gebildet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Abnahmestation (73) in unmittelbarer Nähe der ersten
Abnahmestation (13) angeordnet und derart in
Transportrichtung (100) der von der ersten Trägerbahn (11)
abgelösten Etiketten (12) geneigt ist, daß die von der
dritten Trägerbahn (21) durch die zweite Abnahmestation (73)
gelösten anderen Teile (22) mit ihrer Klebseite (722)
unmittelbar auf die Klebseite (127) des darüber
transportierten, von der ersten Trägerbahn (11) unmittelbar
davor durch die erste Abnahmestation (13) gelösten Etiketts
(12) zu liegen kommen, wobei die beiden Klebflächen (722,
127) einen spitzen Winkel miteinander einschließen, und
danach beide gemeinsam auf das zweite Trägerband (14)
aufgesetzt und angedrückt werden, wobei die nicht mit
Klebstoff versehene Seite (128) des anderen Teils (22)
unmittelbar auf dem zweiten Trägerband (14) bzw. dem vierten
Trägerband (24) zu liegen kommt.
21. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß anstelle von Etiketten (12), unter denen
andere Teile (22) plaziert werden, Kartonstreifen oder
Streifen aus Kunststoff oder anderen Materialien oder bereits
in Form ausgestanzte und auf einem Trägerband angeordnete
Teile, vorgesehen sind, unter denen mit Hilfe der Vorrichtung
andere Teile (22) plaziert werden.
Priority Applications (9)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19725276A DE19725276A1 (de) | 1997-06-14 | 1997-06-14 | Vorrichtung zum Herstellen eines Streifens mit selbstklebenden Etiketten oder anderen Materialien mit unterlegten Teilen |
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EP98936149A EP0927412B1 (de) | 1997-06-14 | 1998-06-13 | Vorrichtung zum herstellen eines streifens mit selbstklebenden etiketten oder anderen materialien mit unterlegten teilen sowie zur seitlichen kantenführung |
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EP03002883.1A EP1312464B2 (de) | 1997-06-14 | 1998-06-13 | Verfahren zur Herstellung eines Etikettenstreifens |
AT98936149T ATE250266T1 (de) | 1997-06-14 | 1998-06-13 | Vorrichtung zum herstellen eines streifens mit selbstklebenden etiketten oder anderen materialien mit unterlegten teilen sowie zur seitlichen kantenführung |
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PCT/DE1998/001602 WO1999000784A2 (de) | 1997-06-14 | 1998-06-13 | Vorrichtung zum herstellen eines streifens mit selbstklebenden etiketten oder anderen materialien mit unterlegten teilen sowie zur seitlichen kantenführung |
DE59813682T DE59813682D1 (de) | 1997-06-14 | 1998-06-13 | Verfahren zur Herstellung eines Etikettenstreifens |
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Publications (1)
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DE19725276A1 true DE19725276A1 (de) | 1999-01-14 |
Family
ID=7832543
Family Applications (3)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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