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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung eines Auspuffsystems
und insbesondere Technologien zur Halterung von Komponenten des Auspuffsystems,
wie z.B. Auspuffröhren,
die in einem Auspuffsystem eines Kraftfahrzeugmotors enthalten sind,
um Abgase von dem Motor in die Atmosphäre zu leiten, und im speziellen
betrifft die Erfindung eine Struktur einer Auspuffsystem-Halterung,
die an einer Komponente des Auspuffsystems fest angeschlossen ist.
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Ein
Auspuffsystem eines Kraftfahrzeuges ist so ausgelegt, um Abgase
von einem z.B. im Frontbereich des Fahrzeugkörpers montierten Motor zu dem rückwärtigen Bereich
des Fahrzeuges zu leiten. Das Auspuffsystem, über welches die Abgase die
Motorzylinder verlassen, enthält
den Auspuffkrümmer,
das Auspuffrohr, den Katalysator, den Neben-Schalldämpfer, den
Haupt-Schalldämpfer, das
Endrohr und/oder ein Zwischenrohr, das das Abgasrohr mit dem zugeordneten
Schalldämpfer
verbindet. Wenn derartige Teile des Auspuffsystems auf dem Fahrzeugrahmen
oder der Bodenplatte montiert werden, bilden die Teile des Abgassystems
eine lange Anordnung, die sich von der Vorderseite zur Rückseite
des Fahrzeugkörpers
erstrecken, und sind an dem Fahrzeugrahmen und/oder der Bodenplatte
mittels einer Vielzahl von Auspuff-Befestigungsschellen oder -aufhängungen
aufgehängt.
Eine typische Tragvorrichtung eines Auspuffsystems ist in der japanischen
vorläufigen
Gebrauchsmusterveröffentlichung
mit der Nr. 4-109414 oder in der japanischen provisorischen Patentveröffentlichung
mit der Nr. 4-308314 offenbart. Wie in der japanischen provisorischen
Gebrauchsmusterveröffentlichung
mit der Nr. 4-109414 oder in der japanischen provisorischen Patentveröffentlichung
mit der Nr. 4-308314 offenbart, umfaßt die konventionelle Tragvorrichtung
des Auspuffsystems eine im wesentlichen zylinderförmige Klammer
für das
Auspuffrohr mit einem verbindbaren Paar von zwei einander gegenüberliegenden
Flanschenden, mittels welcher die Klammer fest an das Auspuffrohr mittels
Bolzen und Nüssen
angebracht ist. Die konventionelle Tragvorrichtung enthält des weiteren
eine Auspuff-Befestigungsschelle, die fest an der Klammer angeschlossen
ist. Wie es allgemein bekannt ist, wird die Auspuff-Befestigungsschelle
an dem Fahrzeugkörper
(dem Fahrzeugrahmen oder der Bodenplatte) über eine elastische Tragaufhängungsanordnung
befestigt, die oft als eine "Auspuffbefestigungsisolationsanordnung" bezeichnet wird,
und zwar aus Gründen
der Wärmeisolation
und zur Verhinderung einer Übertragung
unüblicher
Geräusche
oder Vibrationen auf den Fahrzeugkörper. Wie bereits oben ausgeführt, benötigt die
bekannte Tragvorrichtung des Auspuffsystems die Verwendung von Bolzen
und Nüssen,
um die Auspuffrohrklammer an der äußeren Peripherie des Auspuffrohres
fest anzuschließen. Dies
erhöht
die Anzahl der Teile der Tragvorrichtung des Auspuffsystems und
erhöht
darüber
hinaus die dafür
benötigte
Arbeitskraft. In dem Fall, in dem Bolzen und Nüsse verwandt werden, besteht
ein anderes Problem dahingehend, daß sich mit der Zeit die Bolzen
und Nüsse
lösen können. Auf
das Auspuffsystem wirken Kräfte,
die in verschiedenen Richtungen wirken aufgrund von eingegebenen
Vibrationen, die von dem Motor erzeugt und dann dem Auspuffsystem übertragen
werden können.
Selbst wenn die Bolzen und Nüsse
korrekt und einheitlich mittels eines spezifischen Anzugsdrehmoments
befestigt worden sind, können
die Bolzen und Nüsse
sich im Laufe der Zeit lösen.
Gelöste
Bolzen und Nüsse
führen
zu einem Absinken der Tragfestigkeit der im wesentlichen zylinderförmigen Auspuffrohrklammer
sowohl in der Längs-
als auch in der Umfangsrichtung des Auspuffrohres und führen zu
einer unerwünschten
Rotation oder Verschiebung des Klammerbereichs des Auspuffrohres
bezüglich
der Auspuffrohr-Klammer. Das hat zur Folge, daß es mit einer bekannte Tragvorrichtung
des Auspuffsystems mit einer Auspuffrohrklammer, die mittels Bolzen
und Nüssen
befestigt ist, es schwierig ist, ständig und effektiv unerwünschte Vibrationen
zu unterdrücken,
die auf das Auspuffsystem übertragen
werden können,
und zwar unabhängig
von der verstrichenen Betriebszeit. Um dies zu verhindern, sind
bereits andere Arten von Tragvorrichtungen für Auspuffsysteme vorgeschlagen
worden, wie in den 11A und 11B zu sehen ist, in welchen
die Tragvorrichtung für
das Auspuffsystem einen ge krümmten
Befestigungsabschnitt für
das Auspuffrohr oder einen Auspuffrohr-Befestigungsarm 32 (siehe 11A) umfaßt, der
direkt an das Auspuffrohr 30 angeschweißt und dazu ausgelegt ist,
auf typische Art und Weise mittels einer elastischen Tragaufhängung, wie
z.B. mit einer Gummiaufhängung aufgehangen
zu werden, oder ist mit einer Aufhängungsschelle 33 (siehe 11B) für das Auspuffrohr mit einem
Aufhängungsstift 34 versehen,
die an dem Auspuffrohr 30 angeschweißt und dazu ausgelegt ist, in
eine elastische Tragaufhängung
eingehangen zu werden. Die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem gemäß der 11A ist auf eine derartige
Weise ausgeformt, daß der
gekrümmte
Abschnitt 32, der mittels eines doppelten Biegevorgangs
hergestellt wurde, direkt an der äußeren Peripherie der Auspuffröhre angeschweißt ist,
wohingegen die in der 11B gezeigte
Tragvorrichtung für
das Auspuffsystem in einer derartigen Weise ausgeformt ist, daß die Aufhängungsschelle 33,
die eine mittels Pressen bearbeitete Metallplatte einer im wesentlichen
C-förmigen
Gestalt im Querschnitt aufweist, an die Auspuffröhre 30 angeschweißt ist und
anschließend
ein im wesentlichen gerader, mit einem Kopf versehener Stift 34 an das
obere Ende der Aufhängungsschelle 33 angeschweißt worden
ist. Allerdings erhöht
in dem Fall, in dem der gekrümmte
Abschnitt 32 oder die Aufhängungsschelle 33 an
die Auspuffröhre 30 angeschweißt ist,
die geringe Stärke
der Auspuffröhre 30 die
Schwierigkeit, den gekrümmten
Abschnitt oder die Aufhängungsschelle
an die Auspuffröhre
anzuschweißen.
Zudem besteht auch noch die Tendenz einer Spannungskonzentration,
die in der Nähe
des Schweißbandes
induziert werden kann. Eine derartige Spannungskonzentration kann
die Haltbarkeit der Tragvorrichtung des Auspuffsystems herabsetzen.
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GB 924 028 offenbart eine
Halterung für
eine Abgasleitung mit einem U-förmigen
Element, das einen abgeflachten Abschnitt aufweist. Im Bereich des abgeflachten
Abschnittes ist das U-förmige
Element durch eine Schraubschelle mit der Abgasleitung verbunden.
Ein nicht-abgeflachter,
gerader Bereich des U-förmigen
Elementes ist in einer Gummihalterung gelagert, die mit einem Fahrzeugrahmen verbunden ist,
wobei sich das U-förmige
Element in Längsrichtung
in der Gummihalterung bewegen kann.
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Aus
der
DE 22 57 117 ist
die Verwendung einer schraubenfederförmigen Klemmvorrichtung des Einschnapptyps
bekannt. Der Innendurchmesser der teilweise geöffneten Schnappklemme ist etwas
geringer dimensioniert als der Außendurchmesser des Auspuffrohres,
so daß das
Auspuffrohr durch die Federkraft der Klemme festgehalten wird.
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Aus
der
US 2 279 090 ist
eine klemmbandartige Auspuffkrümmerstützklammer
bekannt, die eine bandförmige
Rohrklammer mit einer Verriegelungsvorrichtung aufweist.
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Aus
der
DE 36 22 428 A1 ist
eine Rohrklemme mit einem spiralförmigen oder schrägen, ausgesparten
Abschnitt bekannt, der das Anziehen oder Lösen eines Klemmringes ermöglicht.
Diese Rohrklemme verwendet einen Bolzen und eine Mutter als Befestigungsmittel.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Tragstruktur
für ein
Auspuffsystem anzugeben, welche eine hohe Haltbarkeit und eine verbesserte
Tragfestigkeit aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Tragstruktur für
ein Auspuffsystem gemäß dem unabhängigen Anspruch
1.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Tragstruktur
für ein
Auspuffsystem sind in den abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den zugehörigen
Figuren näher
erläutert.
In diesen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht zur Darstellung einer Tragstruktur eines
Auspuffsystems einer Ausführungsform
gemäß der Erfindung.
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2 ein
Querschnitt der Tragvorrichtung des Auspuffsystems der in 1 gezeigten
Ausführungsform,
gesehen entlang der Längsrichtung
der Auspuffröhre;
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3 eine
laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie A-A von 2;
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4 eine
laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie B-B von 2;
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5 eine
Perspektivansicht zur Darstellung eines Anstoßabschnittes für die Auspuffröhre, die
einen Teil des Befestigungsabschnittes für die Auspuffröhre der
Ausführungsform
bildet;
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6 eine
Darstellung des Verhältnisses zwischen
dem Befestigungsarm-Klemmabschnitt der Auspuffröhre und des mittels eines Preßvorgangs
abgeflachten Abschnittes des Auspuffrohr-Befestigungsarms;
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7 ein
Querschnitt einer modifizierten Tragvorrichtung eines Auspuffsystems,
gesehen entlang der Längsrichtung
der Auspuffröhre;
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8 eine
perspektivische Ansicht zur Darstellung des abgeflachten Abschnittes
für die
Auspuffröhre,
der einen Teil des Auspuffrohr-Befestigungsabschnittes der Modifikation
bildet;
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9 eine
laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie C-C von 7;
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10 eine
laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie D-D von 7;
und
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11A und 11B perspektivische
Ansichten zur Darstellung zweier Beispiele von Tragstrukturen für ein Auspuffsystem
nach dem Stand der Technik.
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Es
wird nunmehr auf die Zeichnungen Bezug genommen, insbesondere auf
die 1, 2, 3 und 4,
in denen die Tragstruktur oder die Tragvorrichtung für ein Auspuffsystem
der Ausführungsformen
dargestellt ist. Wie am besten in 1 zu sehen,
ist die Tragvorrichtung für
das Auspuffsystem gemäß dieser
Ausführungsform
lediglich aus zwei Teilen konstruiert, nämlich einer mit 10 bezeichneten
Tragschelle für
das Auspuffsystem und einem mit 20 bezeichneten Befestigungsarm
für das
Auspuffsystem, und wird anhand der Tragschelle für die Auspuffröhre erläutert. Die
Tragschelle 10 besteht aus einem Auspuffröhren-Klemmabschnitt
(oder Haltebereich für
ein röhrenförmiges Teil
des Auspuffsystems) 11 sowie einem Auspuffrohr-Befestigungsrarm-Klemmabschnitt
(oder Halteabschnitt für
den Befestigungsarm des Auspuffsystems) 14, die beide einstückig miteinander
ausgeformt sind. Die Tragschelle 10 weist einen im wesentlichen
zylinderförmigen
Querschnitt auf. Der Auspuffrohr-Klemmabschnitt 11 ist
so ausgebildet, daß die
innere, periphere, gekrümmte
Oberfläche
so konfiguriert ist, daß sie
an der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 anliegt.
Der Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 weist
ein Paar von zwei gegenüberliegenden
Flanschabschnitten 13 auf, welche an einem nicht verbundenen
oder verbundenen Bereich 12 voneinander getrennt werden
können.
Wenn die Tragschelle 10 an die Auspuffröhre 1 befestigt wird,
ist die Tragschelle 10 einheitlich an die Auspuffröhre 1 mittels Punktschweißens der
zwei einander gegenüberliegenden
Flanschabschnitte 13 verbunden, während die äußere Peripherie der Auspuffröhre 1 durch
den Aus puffröhren-Klemmabschnitt 11 fest
umklammert wird und gleichzeitig ein Anstoßbereich 21 des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 auf
der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 mittels
des Auspuffröhren-Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 geklemmt
und gedrückt
wird. Wie in 1 zu sehen, besteht der oben
bereits genannte Befestigungsarm 20 für die Auspuffröhre aus
einem metallischen, festen, runden Stab (ein stabförmiges Teil),
der mittels eines zweifachen Biegevorgangs hergestellt worden ist.
Der Befestigungsarm 20 besteht aus dem Auspuffröhren-Anstoßbereich
(oder dem den röhrenförmigen Teil
des Auspuffsystems berührenden
Abschnitt) 21 mit einer sich axial grade erstreckenden, lateral
gekrümmten
Bodenfläche 25 (siehe
die 5) und einem sich lateral erstreckenden, im wesentlichen
rechtwinkligen Aufhängungsabschnitt 22.
Die innere, periphere Oberfläche
des Klemmabschnittes 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre ist
so konfiguriert, daß sie
an der äußeren Peripherie
des mittels eines Preßvorgangs
hergestellten, abgeflachten Abschnittes 24 (was später vollständiger beschrieben
werden wird) des Befestigungsarmes 20 der Auspuffröhre paßt, so daß der Befestigungsarm 20 der
Auspuffröhre
mittels geeignetem Anpressens des Anstoßabschnittes 21 gegen
die äußere periphere
Wandung der Auspuffröhre 1 angepaßt und befestigt
ist. Wie am besten in 5 gezeigt, ist der Anstoßabschnitt 21 für die Auspuffröhre des
Befestigungsarms 20 mit einem abgeflachten Abschnitt 24 ausgeformt,
der mittels eines Preßvorganges
in der Mitte des runden Stababschnittes 23 hergestellt
worden ist. Die untere Endfläche
des abgeflachten Abschnittes 24 ist derart ausgelegt, daß sie die
gleiche Höhe
aufweist wie die unterste Endfläche
der äußeren Peripherie
des runden Stababschnittes 23, und bildet einen Abschnitt
der Bodenfläche 25 des
Anstoßbereiches 21 für die Auspuffröhre. Auf
diese Weise sind die unterste Endfläche des runden Stababschnittes 23 und
die untere Endfläche
des abgeflachten Bereiches 24 miteinander in einer axialen, geraden
Linie auf der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 angeordnet.
Die obere Endfläche
des abgeflachten Bereiches 24 ist so ausgelegt, daß sie von der
obersten Endfläche
der äußeren Peripherie
des runden Stababschnittes 23 herausragt, um einen Rippenabschnitt 24b zu
bilden. Wie deutlich in der 6 zu sehen,
weist der Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre der
Tragschelle 10 eine Weite W auf, die im wesentlichen gleich
der axialen Länge
S des abgeflachten Abschnittes 24 des Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnittes 20 ist.
Des weiteren ist die innere, periphere Wandungsoberfläche des
Klemmabschnittes 14 für
den Befestigungsarm der Auspuffröhre
geeignet angepaßt
und konfiguriert, um im lateralen Querschnitt identisch mit den
zwei Seitenwandungen 24a und dem Rippenabschnitt 24b des
abgeflachten Bereiches 24 zu sein. Wenn die Tragschelle 10 integral
an die Auspuffröhre 1 angeschlossen
wird, wird zuerst der Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20 auf
der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 durch
Anstoßen
der Bodenfläche 25 des
Auspuffröhren-Anstoßabschnittes 21 gegen
das obere Ende der Auspuffröhre 1 aufgesetzt.
Die Tragschelle 10 dient dazu, den abgeflachten Abschnitt 24 in
dem Klemmabschnitt 14 für den
Befestigungsarm der Auspuffröhre
zu halten und um die Bodenfläche 25 des
Anstoßabschnittes 21 gegen
die äußere Peripherie
der Auspuffröhre
einheitlich, adäquat
zu drücken
oder zu pressen, um den Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20 an
der Auspuffröhre 1 zu
fixieren. Der abgeflachte Abschnitt 24 ist ebenfalls mit
einem nach außen
vorspringenden Abschnitt 27 ausgeformt, der sich noch über die obere
Fläche
des Rippenabschnittes 24b hinaus erstreckt, während der
Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre ebenfalls
integral mit einem ausgesparten Abschnitt 15 zur Aufnahme des
sich nach außen
erstreckenden Abschnittes ausgebildet ist, dessen innere Peripherie
so konfiguriert ist, daß sie
gleich der Außenlinie
des vorspringenden Abschnittes 27 ist. Der Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 ist
im wesentlichen in der Mitte zwischen dem Klemmabschnitt 14 des
Befestigungsarmes für
die Auspuffröhre
und den zwei einander entgegengesetzten Flanschabschnitten 13 einstückig mit
einem nach innen weisenden geprägten
Abschnitt 16 versehen. Andererseits ist ein ausgesparter
Abschnitt 2 in der Auspuffröhre 1 derart ausgeformt,
daß der
ausgesparte Abschnitt 2 akkurat auf den geprägten Abschnitt 16 paßt. Des
weiteren ist im wesentlichen in der Mitte der Grenze zwischen dem Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und
dem Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre ein
Wulstabschnitt 17 ausgeformt.
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Bei
der oben genannten Anordnung ist die Tragschelle fest an der Auspuffröhre 1 durch
integrales Verbinden der zwei einander gegenüberliegenden Flanschabschnitte 13 mittels
Punktschweißens angeschlossen
und drückt
so den Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 durch
das Eingreifen des geprägten
Abschnittes 16 und des ausgesparten Abschnittes 2 fest.
Des weiteren ist der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 fest
sowohl an der Tragschelle 10 als auch an der Auspuffröhre 1 angeschlossen,
indem der abgeflachte Abschnitt 24 des Auspuffröhren-Anstoßabschnittes 21 durch
den Klemmabschnitt 14 für
den Befestigungsarm der Auspuffröhre
gehalten wird. Auf eine übliche
Weise wird der Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20,
der integral an die Auspuffröhre 1 angeschlossen ist,
elastisch an dem Fahrzeugkörper
angeschlossen, indem der Aufhängungsabschnitt 22 in
eine elastische Tragaufhängungsanordnung
eingehangen wird, wobei üblicherweise
ein Gummiaufhänger
verwandt wird.
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Wie
oben bereits diskutiert, ist gemäß der Tragstruktur
für das
Auspuffsystem dieser Ausführungsform
der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20, der
aus einem festen, metallischen Stabmaterial hergestellt worden ist,
sowohl mit einem, mittels eines Preßvorganges hergestellten abgeflachten
Abschnitt 24, als auch mit einer axialen geraden Bodenfläche 25 ausgebildet,
die sich parallel zur axialen Richtung der Auspuffröhre 1 erstreckt.
Zusätzlich
ist der Auspuff-Befestigungsarm 20 derart an der Auspuffröhre 1 fest
angeschlossen, daß ersterer
permanent gegen zweiten drückt
oder preßt,
indem die Tragschelle 10 (die einen Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm
der Auspuffröhre
aufweist, dessen Querschnitt im wesentlichen gleich mit der Außenkontur
der Seitenwandungen 24a und des Rippenabschnittes 24b ist)
fest an die Auspuffröhre 1 angezogen
oder geklammert wird. In der gezeigten Ausführungsform sind auch der mittels
eines Preßvorganges
hergestellte abgeflachte Abschnitt 24 und der Klemmabschnitt 14 des
Befestigungsarms für
die Auspuffröhre
mit einem nach außen
vorspringenden Abschnitt 27 sowie einem ausgesparten Abschnitt 15 zur
Aufnahme des nach außen
vorspringenden Abschnittes vorhanden, und außerdem sind auch noch in dem
Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und
in der Auspuffröhre 1 ein
geprägter
Abschnitt 16 sowie ein ausgesparter Abschnitt 2 ausgebildet.
Das hat zur Folge, daß keine
Notwendigkeit besteht, die Tragvorrichtung des Auspuffsystems direkt
an die Auspuffröhre
anzuschweißen,
wodurch die Möglichkeit
der Rißbildung
und des Bruches, die von einer Spannungskonzentration in der Nähe des Schweißbandes herrühren, eliminiert
ist. Der vertikale Versatz des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 zur Auspuffröhre 1 kann
effektiv unterdrückt
werden, da der Auspuffröhren-Anstoßabschnitt 21 permanent
mittels des Klemmabschnittes 14 auf die Auspuffröhre gedrückt wird.
Bodenendflächen
des runden Stababschnittes 23 und des abgeflachten Abschnittes 24 sind
miteinander axial ausgerichtet und liegen bündig an einer sich axial erstreckenden,
geraden Spitzenlinie der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 an,
wodurch unter dem Klemmzustand des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 auf
der Auspuffröhre 1 der
Lagerdruck zwischen dem Anstoßabschnitt 21 und
der äußeren peripheren
Oberfläche
der Auspuffröhre 1 effektiv
auf dem geraden, sich axial erstreckenden Anstoßabschnitt aufgeteilt oder
verteilt ist. Infolgedessen kann eine Reaktionskraft, die auftritt,
wenn eine Kraft auf die äußere periphere
Oberfläche
der Auspuffröhre 1 von
der Bodenendfläche
des Anstoßabschnittes 21 ausgeübt wird,
effektiv reduziert werden, wodurch eine geringere Möglichkeit
besteht, daß die periphere
Wandungsoberfläche
der Auspuffröhre nach
dem Anklemmen der Tragstelle 10 an der Auspuffröhre 1 bricht.
Es kann eine unerwünschte
Drehbewegung des Auspuffröhren-Klemmarmes 20 um eine
zur axialen Linie der Auspuffröhre 1 parallelen Achse
verhindert werden, da der abgeflachte Abschnitt 24 fest
an der inneren Peripherie des Befestigungsarms-Klemmabschnittes 14 über eine
Klemmwirkung eingepaßt
ist. Die Einpaßwirkung
zwischen dem abgeflachten Abschnitt 24 und dem Befestigungsarm-Klemmabschnitt 14 verhindert
effektiv eine Gierbewegung des Befestigungsarms 20 gegenüber der Auspuffröhre 1.
Außerdem
können durch
die Einpaßwirkung
zwischen dem abgeflachten Abschnitt 24 und dem Klemmabschnitt 14 sowie durch
die Druckwirkung zwischen dem Anstoßabschnitt 21 und
der äußeren Peripherie
der Auspuffröhre 1 effektiv
eine Längsverschiebung
des Bewegungsarms 20 bezüglich der Auspuffröhre 1 sowie andere
Verschiebungen und Rotationsbewegungen in verschiedenen Richtungen
verhindert werden. Zusätzlich
zu dem oben gesagten führt
der Wulstabschnitt 17, der im wesentlichen in der Mitte
der Grenze zwischen dem Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und
dem Auspuffröhren-Befestigungsarm-Klemmabschnitt 14 angeordnet
ist, zu einer Verbesserung der Festigkeit der Tragschelle 10,
insbesondere des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14. In
dem Fall, in dem der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 mit
einer Gierbewegung sich relativ zur Auspuffröhre 1 verdreht oder
bewegt, besteht daher eine geringere Wahrscheinlichkeit, daß sich die
Lücke zwischen
den inneren peripheren Seitenwandungen des Befestigungsarms-Klemmabschnittes 14,
der an die entsprechenden Seitenwandungen 24a des abgeflachten
Abschnittes 24 angepaßt
ist, weiter öffnet
und daher größer wird,
als eine spezielle Lücke,
die gleich der Distanz zwischen den zwei einander gegenüberliegenden
Seitenwandungen 24a ist. Des weiteren ist die Anzahl der
Komponenten der Tragstruktur des Auspuffsystems auf zwei Teile reduziert,
nämlich
einer Tragschelle 10 und ein Auspuffröhren-Befestigungsarm 20,
da die Verbindung der Tragschelle 10 mit der Auspuffröhre 1 durch
ein Punktverschweißen eines
Flanschabschnittes 13 des Auspuffröhren-Klemmabschnittes mit dem
anderen Flanschabschnitt erfolgt. Ein weiterer Vorteil besteht in
der Reduzierung der Herstellungskosten sowie eine Senkung der Mannstunden.
Des weiteren kann die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem, die aus
der Tragschelle 10 und dem Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 besteht,
einfach mittels Punktschweißen
an der Auspuffröhre 1 angebracht
werden.
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Bei
der oben beschriebenen Ausführungsform
ist eine Längsverschiebung
des Befestigungsarm-Abschnittes 20 bezüglich der Auspuffröhre durch das
gegenseitige Eingreifens des vorspringenden Abschnittes 27 des
Rippenabschnittes 24b und des abgeflachten Abschnittes 24 mit
dem ausgesparten Abschnitt 15 zur Aufnahme des sich nach
außen
erstreckenden Abschnittes des Klemmabschnittes 14 des Befestigungsarmes
für die
Auspuffröhre
effektiv verhindert. Statt dessen, wie auch in 6 zu
sehen, ist es möglich,
daß die
Relativbewegung des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 bezüglich des
Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 effektiv
mittels runder Stababschnitte 23 mit größeren Durchmessern verhindert
wird, die einstückig
an beiden Enden des abgeflachten Abschnittes 24 ausgeformt
sind, falls die Größendifferenz
(S – W)
zwischen der axialen Länge
S des abgeflachten Abschnittes 24 und der Weite W des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 sehr
gering ist. In diesem Fall benötigt
die Tragvorrichtung für
das Auspuffsystem nicht die Ausformung von beiden Abschnitten, also
die gleichzeitige Ausformung des vorspringenden Abschnittes 27 und
des ausgesparten Abschnittes 15. Um die Relativbewegung
zwischen der Tragschelle 10, dem Befestigungsarm 20 und
der Auspuffröhre 1 effektiv
und sicher zu verhindern, und um den Befestigungsarm 20 sicher
an Ort und Stelle zu halten, wie in den 7 bis 10 gezeigt,
kann bevorzugt alternativ ein zusätzlicher vorspringender Abschnitt 35 an
der Bodenfläche,
die von dem Rippenabschnitt 24b des abgeflachten Abschnittes 24 wegweist,
ausgeformt werden, wobei ein zugeordneter, ausgesparter Abschnitt 36 zur
Aufnahme des vorspringenden Abschnittes in der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 ausgeformt
sein kann. Die zwei jeweils gegenseitig im Eingriff befindlichen
Paare (27, 15; 35, 36) können einen überlegenen
Effekt erzielen, der ausreicht, eine Relativbewegung unter den drei
Teilen 1, 10 und 20 zu verhindern, wodurch
die Ausformung eines anderen, sich im Eingriff befindlichen Paares
(d.h. der geprägte
Abschnitt 16 und der ausgesparte Abschnitt 2)
in der in den 7 bis 10 gezeigten
Modifikation weggelassen werden kann.
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Obwohl
der Befestigungsarm 20 einstückig mit den zwei flachen Seitenwandungen 24a mittels eines
Preßvorganges
ausgeformt ist, so daß die
Seitenwandungen 24a sich jeweils vertikal erstre cken, können stattdessen
diese Seitenwandungen durch zwei parallele obere und untere flache
Flächen
ersetzt werden, die an dem Befestigungsarm 20 ausgeformt
sind, so daß die
oberen und unteren flachen Flächen
sich horizontal und parallel zur zentralen Achse der Auspuffröhre 1 erstrecken.
In diesem Fall muß der
Querschnitt des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 so
ausgelegt sein, daß die
innere periphere Wandungsoberfläche
des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 derart konfiguriert
ist, daß die äußere Peripherie
des abgeflachten Abschnittes 24 einschließlich der
oben genannten, sich horizontal erstreckenden zwei flachen Flächen bündig einpaßt.
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Obwohl
die Tragschelle 10 integral an die Auspuffröhre 1 mittels
Punktschweißens
angeschlossen ist, ist es darüber
hinaus mit der bevorzugten Ausführungsform
möglich,
daß die
zwei Flanschabschnitte der Tragschelle miteinander mittels Vernieten
oder Verstauchen sicher verbunden sind. Darüber hinaus bewegt sich die
Tragschelle 10 in dem Fall, in dem Bolzen und Nüsse als
Befestigungsmittel der gleichen Art und Weise wie bei dem Stand
der Technik verwandt werden und sich die Bolzen und Nüsse aufgrund
von Vibrationen etwas lösen
können, sich
nicht relativ zur Auspuffröhre
bei dieser angewandten Tragvorrichtung für das Auspuffsystem, da der
geprägte
Abschnitt 16 und der entsprechende ausgesparte Abschnitt 2 fest
ineinander eingreifen und miteinander kooperieren, um eine Relativbewegung
der Tragschelle 10 zur Auspuffröhre 1 zu verhindern.
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Obwohl
die Tragvorrichtung oder die Tragstruktur für das Auspuffsystem gemäß der Erfindung
dazu ausgelegt ist, mit einer Auspuffröhre verbunden zu werden, kann
die Tragvorrichtung auch so ausgelegt sein, daß sie mit einer anderen Komponente,
die in dem Auspuffsystem enthalten ist, wie z.B. ein Katalysator,
ein Nebenschalldämpfer,
ein Hauptschalldämpfer
usw. verbunden werden.