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DE19722160B4 - Tragstruktur für ein Auspuffsystem - Google Patents

Tragstruktur für ein Auspuffsystem Download PDF

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DE19722160B4
DE19722160B4 DE19722160A DE19722160A DE19722160B4 DE 19722160 B4 DE19722160 B4 DE 19722160B4 DE 19722160 A DE19722160 A DE 19722160A DE 19722160 A DE19722160 A DE 19722160A DE 19722160 B4 DE19722160 B4 DE 19722160B4
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DE
Germany
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exhaust pipe
section
exhaust
mounting arm
outer periphery
Prior art date
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DE19722160A
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Inventor
Yoichi Takahashi
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Marelli Corp
Original Assignee
Calsonic Kansei Corp
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Publication date
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    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01NGAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; GAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR INTERNAL COMBUSTION ENGINES
    • F01N13/00Exhaust or silencing apparatus characterised by constructional features ; Exhaust or silencing apparatus, or parts thereof, having pertinent characteristics not provided for in, or of interest apart from, groups F01N1/00 - F01N5/00, F01N9/00, F01N11/00
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    • F01N13/1805Fixing exhaust manifolds, exhaust pipes or pipe sections to each other, to engine or to vehicle body
    • F01N13/1811Fixing exhaust manifolds, exhaust pipes or pipe sections to each other, to engine or to vehicle body with means permitting relative movement, e.g. compensation of thermal expansion or vibration
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    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K13/00Arrangement in connection with combustion air intake or gas exhaust of propulsion units
    • B60K13/04Arrangement in connection with combustion air intake or gas exhaust of propulsion units concerning exhaust
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16L3/00Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets
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Abstract

Tragstruktur für ein Auspuffsystem, mit:
einem stabförmigen Befestigungsarm (20), der einen Aufhängungsabschnitt (22) aufweist, der dazu ausgelegt ist, mit einem elastischen Stützelement in Eingriff zu gelangen, und einen runden Stababschnitt (23) enthält, der dazu ausgelegt ist, auf der äußeren Peripherie einer Auspuffröhre (1) zu passen; und mit
einer Tragschelle (10), die einen Auspuffröhren-Halteabschnitt (11) aufweist, der dazu ausgelegt ist, die Auspuffröhre fest zu halten, und einem Befestigungsarm-Halteabschnitt (14), der dazu ausgelegt ist, den Befestigungsarm (20) fest zu halten, wobei dieser Befestigungsarm-Halteabschnitt (14) einstückig mit dem Auspuffröhren-Halteabschnitt (11) ausgeformt ist;
wobei dieser Befestigungsarm (20) ein stabförmiges Anstoßelement (21) aufweist, das dazu ausgelegt ist, an die Auspuffröhre (1) anzustoßen und welches einen abgeflachten Abschnitt (24) aufweist, der im wesentlichen in der Mitte des runden Stababschnittes (23) durch Pressen ausgebildet ist;
wobei dieser abgeflachte Abschnitt (24) zumindest eine flache Seitenwandung (24a) enthält, einen Rippenabschnitt (24b) aufweist, der sich...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung eines Auspuffsystems und insbesondere Technologien zur Halterung von Komponenten des Auspuffsystems, wie z.B. Auspuffröhren, die in einem Auspuffsystem eines Kraftfahrzeugmotors enthalten sind, um Abgase von dem Motor in die Atmosphäre zu leiten, und im speziellen betrifft die Erfindung eine Struktur einer Auspuffsystem-Halterung, die an einer Komponente des Auspuffsystems fest angeschlossen ist.
  • Ein Auspuffsystem eines Kraftfahrzeuges ist so ausgelegt, um Abgase von einem z.B. im Frontbereich des Fahrzeugkörpers montierten Motor zu dem rückwärtigen Bereich des Fahrzeuges zu leiten. Das Auspuffsystem, über welches die Abgase die Motorzylinder verlassen, enthält den Auspuffkrümmer, das Auspuffrohr, den Katalysator, den Neben-Schalldämpfer, den Haupt-Schalldämpfer, das Endrohr und/oder ein Zwischenrohr, das das Abgasrohr mit dem zugeordneten Schalldämpfer verbindet. Wenn derartige Teile des Auspuffsystems auf dem Fahrzeugrahmen oder der Bodenplatte montiert werden, bilden die Teile des Abgassystems eine lange Anordnung, die sich von der Vorderseite zur Rückseite des Fahrzeugkörpers erstrecken, und sind an dem Fahrzeugrahmen und/oder der Bodenplatte mittels einer Vielzahl von Auspuff-Befestigungsschellen oder -aufhängungen aufgehängt. Eine typische Tragvorrichtung eines Auspuffsystems ist in der japanischen vorläufigen Gebrauchsmusterveröffentlichung mit der Nr. 4-109414 oder in der japanischen provisorischen Patentveröffentlichung mit der Nr. 4-308314 offenbart. Wie in der japanischen provisorischen Gebrauchsmusterveröffentlichung mit der Nr. 4-109414 oder in der japanischen provisorischen Patentveröffentlichung mit der Nr. 4-308314 offenbart, umfaßt die konventionelle Tragvorrichtung des Auspuffsystems eine im wesentlichen zylinderförmige Klammer für das Auspuffrohr mit einem verbindbaren Paar von zwei einander gegenüberliegenden Flanschenden, mittels welcher die Klammer fest an das Auspuffrohr mittels Bolzen und Nüssen angebracht ist. Die konventionelle Tragvorrichtung enthält des weiteren eine Auspuff-Befestigungsschelle, die fest an der Klammer angeschlossen ist. Wie es allgemein bekannt ist, wird die Auspuff-Befestigungsschelle an dem Fahrzeugkörper (dem Fahrzeugrahmen oder der Bodenplatte) über eine elastische Tragaufhängungsanordnung befestigt, die oft als eine "Auspuffbefestigungsisolationsanordnung" bezeichnet wird, und zwar aus Gründen der Wärmeisolation und zur Verhinderung einer Übertragung unüblicher Geräusche oder Vibrationen auf den Fahrzeugkörper. Wie bereits oben ausgeführt, benötigt die bekannte Tragvorrichtung des Auspuffsystems die Verwendung von Bolzen und Nüssen, um die Auspuffrohrklammer an der äußeren Peripherie des Auspuffrohres fest anzuschließen. Dies erhöht die Anzahl der Teile der Tragvorrichtung des Auspuffsystems und erhöht darüber hinaus die dafür benötigte Arbeitskraft. In dem Fall, in dem Bolzen und Nüsse verwandt werden, besteht ein anderes Problem dahingehend, daß sich mit der Zeit die Bolzen und Nüsse lösen können. Auf das Auspuffsystem wirken Kräfte, die in verschiedenen Richtungen wirken aufgrund von eingegebenen Vibrationen, die von dem Motor erzeugt und dann dem Auspuffsystem übertragen werden können. Selbst wenn die Bolzen und Nüsse korrekt und einheitlich mittels eines spezifischen Anzugsdrehmoments befestigt worden sind, können die Bolzen und Nüsse sich im Laufe der Zeit lösen. Gelöste Bolzen und Nüsse führen zu einem Absinken der Tragfestigkeit der im wesentlichen zylinderförmigen Auspuffrohrklammer sowohl in der Längs- als auch in der Umfangsrichtung des Auspuffrohres und führen zu einer unerwünschten Rotation oder Verschiebung des Klammerbereichs des Auspuffrohres bezüglich der Auspuffrohr-Klammer. Das hat zur Folge, daß es mit einer bekannte Tragvorrichtung des Auspuffsystems mit einer Auspuffrohrklammer, die mittels Bolzen und Nüssen befestigt ist, es schwierig ist, ständig und effektiv unerwünschte Vibrationen zu unterdrücken, die auf das Auspuffsystem übertragen werden können, und zwar unabhängig von der verstrichenen Betriebszeit. Um dies zu verhindern, sind bereits andere Arten von Tragvorrichtungen für Auspuffsysteme vorgeschlagen worden, wie in den 11A und 11B zu sehen ist, in welchen die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem einen ge krümmten Befestigungsabschnitt für das Auspuffrohr oder einen Auspuffrohr-Befestigungsarm 32 (siehe 11A) umfaßt, der direkt an das Auspuffrohr 30 angeschweißt und dazu ausgelegt ist, auf typische Art und Weise mittels einer elastischen Tragaufhängung, wie z.B. mit einer Gummiaufhängung aufgehangen zu werden, oder ist mit einer Aufhängungsschelle 33 (siehe 11B) für das Auspuffrohr mit einem Aufhängungsstift 34 versehen, die an dem Auspuffrohr 30 angeschweißt und dazu ausgelegt ist, in eine elastische Tragaufhängung eingehangen zu werden. Die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem gemäß der 11A ist auf eine derartige Weise ausgeformt, daß der gekrümmte Abschnitt 32, der mittels eines doppelten Biegevorgangs hergestellt wurde, direkt an der äußeren Peripherie der Auspuffröhre angeschweißt ist, wohingegen die in der 11B gezeigte Tragvorrichtung für das Auspuffsystem in einer derartigen Weise ausgeformt ist, daß die Aufhängungsschelle 33, die eine mittels Pressen bearbeitete Metallplatte einer im wesentlichen C-förmigen Gestalt im Querschnitt aufweist, an die Auspuffröhre 30 angeschweißt ist und anschließend ein im wesentlichen gerader, mit einem Kopf versehener Stift 34 an das obere Ende der Aufhängungsschelle 33 angeschweißt worden ist. Allerdings erhöht in dem Fall, in dem der gekrümmte Abschnitt 32 oder die Aufhängungsschelle 33 an die Auspuffröhre 30 angeschweißt ist, die geringe Stärke der Auspuffröhre 30 die Schwierigkeit, den gekrümmten Abschnitt oder die Aufhängungsschelle an die Auspuffröhre anzuschweißen. Zudem besteht auch noch die Tendenz einer Spannungskonzentration, die in der Nähe des Schweißbandes induziert werden kann. Eine derartige Spannungskonzentration kann die Haltbarkeit der Tragvorrichtung des Auspuffsystems herabsetzen.
  • GB 924 028 offenbart eine Halterung für eine Abgasleitung mit einem U-förmigen Element, das einen abgeflachten Abschnitt aufweist. Im Bereich des abgeflachten Abschnittes ist das U-förmige Element durch eine Schraubschelle mit der Abgasleitung verbunden. Ein nicht-abgeflachter, gerader Bereich des U-förmigen Elementes ist in einer Gummihalterung gelagert, die mit einem Fahrzeugrahmen verbunden ist, wobei sich das U-förmige Element in Längsrichtung in der Gummihalterung bewegen kann.
  • Aus der DE 22 57 117 ist die Verwendung einer schraubenfederförmigen Klemmvorrichtung des Einschnapptyps bekannt. Der Innendurchmesser der teilweise geöffneten Schnappklemme ist etwas geringer dimensioniert als der Außendurchmesser des Auspuffrohres, so daß das Auspuffrohr durch die Federkraft der Klemme festgehalten wird.
  • Aus der US 2 279 090 ist eine klemmbandartige Auspuffkrümmerstützklammer bekannt, die eine bandförmige Rohrklammer mit einer Verriegelungsvorrichtung aufweist.
  • Aus der DE 36 22 428 A1 ist eine Rohrklemme mit einem spiralförmigen oder schrägen, ausgesparten Abschnitt bekannt, der das Anziehen oder Lösen eines Klemmringes ermöglicht. Diese Rohrklemme verwendet einen Bolzen und eine Mutter als Befestigungsmittel.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Tragstruktur für ein Auspuffsystem anzugeben, welche eine hohe Haltbarkeit und eine verbesserte Tragfestigkeit aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Tragstruktur für ein Auspuffsystem gemäß dem unabhängigen Anspruch 1.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Tragstruktur für ein Auspuffsystem sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den zugehörigen Figuren näher erläutert. In diesen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht zur Darstellung einer Tragstruktur eines Auspuffsystems einer Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • 2 ein Querschnitt der Tragvorrichtung des Auspuffsystems der in 1 gezeigten Ausführungsform, gesehen entlang der Längsrichtung der Auspuffröhre;
  • 3 eine laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie A-A von 2;
  • 4 eine laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie B-B von 2;
  • 5 eine Perspektivansicht zur Darstellung eines Anstoßabschnittes für die Auspuffröhre, die einen Teil des Befestigungsabschnittes für die Auspuffröhre der Ausführungsform bildet;
  • 6 eine Darstellung des Verhältnisses zwischen dem Befestigungsarm-Klemmabschnitt der Auspuffröhre und des mittels eines Preßvorgangs abgeflachten Abschnittes des Auspuffrohr-Befestigungsarms;
  • 7 ein Querschnitt einer modifizierten Tragvorrichtung eines Auspuffsystems, gesehen entlang der Längsrichtung der Auspuffröhre;
  • 8 eine perspektivische Ansicht zur Darstellung des abgeflachten Abschnittes für die Auspuffröhre, der einen Teil des Auspuffrohr-Befestigungsabschnittes der Modifikation bildet;
  • 9 eine laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie C-C von 7;
  • 10 eine laterale Querschnittsansicht, gesehen entlang der Linie D-D von 7; und
  • 11A und 11B perspektivische Ansichten zur Darstellung zweier Beispiele von Tragstrukturen für ein Auspuffsystem nach dem Stand der Technik.
  • Es wird nunmehr auf die Zeichnungen Bezug genommen, insbesondere auf die 1, 2, 3 und 4, in denen die Tragstruktur oder die Tragvorrichtung für ein Auspuffsystem der Ausführungsformen dargestellt ist. Wie am besten in 1 zu sehen, ist die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem gemäß dieser Ausführungsform lediglich aus zwei Teilen konstruiert, nämlich einer mit 10 bezeichneten Tragschelle für das Auspuffsystem und einem mit 20 bezeichneten Befestigungsarm für das Auspuffsystem, und wird anhand der Tragschelle für die Auspuffröhre erläutert. Die Tragschelle 10 besteht aus einem Auspuffröhren-Klemmabschnitt (oder Haltebereich für ein röhrenförmiges Teil des Auspuffsystems) 11 sowie einem Auspuffrohr-Befestigungsrarm-Klemmabschnitt (oder Halteabschnitt für den Befestigungsarm des Auspuffsystems) 14, die beide einstückig miteinander ausgeformt sind. Die Tragschelle 10 weist einen im wesentlichen zylinderförmigen Querschnitt auf. Der Auspuffrohr-Klemmabschnitt 11 ist so ausgebildet, daß die innere, periphere, gekrümmte Oberfläche so konfiguriert ist, daß sie an der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 anliegt. Der Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 weist ein Paar von zwei gegenüberliegenden Flanschabschnitten 13 auf, welche an einem nicht verbundenen oder verbundenen Bereich 12 voneinander getrennt werden können. Wenn die Tragschelle 10 an die Auspuffröhre 1 befestigt wird, ist die Tragschelle 10 einheitlich an die Auspuffröhre 1 mittels Punktschweißens der zwei einander gegenüberliegenden Flanschabschnitte 13 verbunden, während die äußere Peripherie der Auspuffröhre 1 durch den Aus puffröhren-Klemmabschnitt 11 fest umklammert wird und gleichzeitig ein Anstoßbereich 21 des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 auf der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 mittels des Auspuffröhren-Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 geklemmt und gedrückt wird. Wie in 1 zu sehen, besteht der oben bereits genannte Befestigungsarm 20 für die Auspuffröhre aus einem metallischen, festen, runden Stab (ein stabförmiges Teil), der mittels eines zweifachen Biegevorgangs hergestellt worden ist. Der Befestigungsarm 20 besteht aus dem Auspuffröhren-Anstoßbereich (oder dem den röhrenförmigen Teil des Auspuffsystems berührenden Abschnitt) 21 mit einer sich axial grade erstreckenden, lateral gekrümmten Bodenfläche 25 (siehe die 5) und einem sich lateral erstreckenden, im wesentlichen rechtwinkligen Aufhängungsabschnitt 22. Die innere, periphere Oberfläche des Klemmabschnittes 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre ist so konfiguriert, daß sie an der äußeren Peripherie des mittels eines Preßvorgangs hergestellten, abgeflachten Abschnittes 24 (was später vollständiger beschrieben werden wird) des Befestigungsarmes 20 der Auspuffröhre paßt, so daß der Befestigungsarm 20 der Auspuffröhre mittels geeignetem Anpressens des Anstoßabschnittes 21 gegen die äußere periphere Wandung der Auspuffröhre 1 angepaßt und befestigt ist. Wie am besten in 5 gezeigt, ist der Anstoßabschnitt 21 für die Auspuffröhre des Befestigungsarms 20 mit einem abgeflachten Abschnitt 24 ausgeformt, der mittels eines Preßvorganges in der Mitte des runden Stababschnittes 23 hergestellt worden ist. Die untere Endfläche des abgeflachten Abschnittes 24 ist derart ausgelegt, daß sie die gleiche Höhe aufweist wie die unterste Endfläche der äußeren Peripherie des runden Stababschnittes 23, und bildet einen Abschnitt der Bodenfläche 25 des Anstoßbereiches 21 für die Auspuffröhre. Auf diese Weise sind die unterste Endfläche des runden Stababschnittes 23 und die untere Endfläche des abgeflachten Bereiches 24 miteinander in einer axialen, geraden Linie auf der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 angeordnet. Die obere Endfläche des abgeflachten Bereiches 24 ist so ausgelegt, daß sie von der obersten Endfläche der äußeren Peripherie des runden Stababschnittes 23 herausragt, um einen Rippenabschnitt 24b zu bilden. Wie deutlich in der 6 zu sehen, weist der Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre der Tragschelle 10 eine Weite W auf, die im wesentlichen gleich der axialen Länge S des abgeflachten Abschnittes 24 des Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnittes 20 ist. Des weiteren ist die innere, periphere Wandungsoberfläche des Klemmabschnittes 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre geeignet angepaßt und konfiguriert, um im lateralen Querschnitt identisch mit den zwei Seitenwandungen 24a und dem Rippenabschnitt 24b des abgeflachten Bereiches 24 zu sein. Wenn die Tragschelle 10 integral an die Auspuffröhre 1 angeschlossen wird, wird zuerst der Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20 auf der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 durch Anstoßen der Bodenfläche 25 des Auspuffröhren-Anstoßabschnittes 21 gegen das obere Ende der Auspuffröhre 1 aufgesetzt. Die Tragschelle 10 dient dazu, den abgeflachten Abschnitt 24 in dem Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre zu halten und um die Bodenfläche 25 des Anstoßabschnittes 21 gegen die äußere Peripherie der Auspuffröhre einheitlich, adäquat zu drücken oder zu pressen, um den Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20 an der Auspuffröhre 1 zu fixieren. Der abgeflachte Abschnitt 24 ist ebenfalls mit einem nach außen vorspringenden Abschnitt 27 ausgeformt, der sich noch über die obere Fläche des Rippenabschnittes 24b hinaus erstreckt, während der Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre ebenfalls integral mit einem ausgesparten Abschnitt 15 zur Aufnahme des sich nach außen erstreckenden Abschnittes ausgebildet ist, dessen innere Peripherie so konfiguriert ist, daß sie gleich der Außenlinie des vorspringenden Abschnittes 27 ist. Der Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 ist im wesentlichen in der Mitte zwischen dem Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre und den zwei einander entgegengesetzten Flanschabschnitten 13 einstückig mit einem nach innen weisenden geprägten Abschnitt 16 versehen. Andererseits ist ein ausgesparter Abschnitt 2 in der Auspuffröhre 1 derart ausgeformt, daß der ausgesparte Abschnitt 2 akkurat auf den geprägten Abschnitt 16 paßt. Des weiteren ist im wesentlichen in der Mitte der Grenze zwischen dem Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und dem Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre ein Wulstabschnitt 17 ausgeformt.
  • Bei der oben genannten Anordnung ist die Tragschelle fest an der Auspuffröhre 1 durch integrales Verbinden der zwei einander gegenüberliegenden Flanschabschnitte 13 mittels Punktschweißens angeschlossen und drückt so den Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 durch das Eingreifen des geprägten Abschnittes 16 und des ausgesparten Abschnittes 2 fest. Des weiteren ist der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 fest sowohl an der Tragschelle 10 als auch an der Auspuffröhre 1 angeschlossen, indem der abgeflachte Abschnitt 24 des Auspuffröhren-Anstoßabschnittes 21 durch den Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre gehalten wird. Auf eine übliche Weise wird der Auspuffröhren-Befestigungsarmabschnitt 20, der integral an die Auspuffröhre 1 angeschlossen ist, elastisch an dem Fahrzeugkörper angeschlossen, indem der Aufhängungsabschnitt 22 in eine elastische Tragaufhängungsanordnung eingehangen wird, wobei üblicherweise ein Gummiaufhänger verwandt wird.
  • Wie oben bereits diskutiert, ist gemäß der Tragstruktur für das Auspuffsystem dieser Ausführungsform der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20, der aus einem festen, metallischen Stabmaterial hergestellt worden ist, sowohl mit einem, mittels eines Preßvorganges hergestellten abgeflachten Abschnitt 24, als auch mit einer axialen geraden Bodenfläche 25 ausgebildet, die sich parallel zur axialen Richtung der Auspuffröhre 1 erstreckt. Zusätzlich ist der Auspuff-Befestigungsarm 20 derart an der Auspuffröhre 1 fest angeschlossen, daß ersterer permanent gegen zweiten drückt oder preßt, indem die Tragschelle 10 (die einen Klemmabschnitt 14 für den Befestigungsarm der Auspuffröhre aufweist, dessen Querschnitt im wesentlichen gleich mit der Außenkontur der Seitenwandungen 24a und des Rippenabschnittes 24b ist) fest an die Auspuffröhre 1 angezogen oder geklammert wird. In der gezeigten Ausführungsform sind auch der mittels eines Preßvorganges hergestellte abgeflachte Abschnitt 24 und der Klemmabschnitt 14 des Befestigungsarms für die Auspuffröhre mit einem nach außen vorspringenden Abschnitt 27 sowie einem ausgesparten Abschnitt 15 zur Aufnahme des nach außen vorspringenden Abschnittes vorhanden, und außerdem sind auch noch in dem Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und in der Auspuffröhre 1 ein geprägter Abschnitt 16 sowie ein ausgesparter Abschnitt 2 ausgebildet. Das hat zur Folge, daß keine Notwendigkeit besteht, die Tragvorrichtung des Auspuffsystems direkt an die Auspuffröhre anzuschweißen, wodurch die Möglichkeit der Rißbildung und des Bruches, die von einer Spannungskonzentration in der Nähe des Schweißbandes herrühren, eliminiert ist. Der vertikale Versatz des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 zur Auspuffröhre 1 kann effektiv unterdrückt werden, da der Auspuffröhren-Anstoßabschnitt 21 permanent mittels des Klemmabschnittes 14 auf die Auspuffröhre gedrückt wird. Bodenendflächen des runden Stababschnittes 23 und des abgeflachten Abschnittes 24 sind miteinander axial ausgerichtet und liegen bündig an einer sich axial erstreckenden, geraden Spitzenlinie der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 an, wodurch unter dem Klemmzustand des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 auf der Auspuffröhre 1 der Lagerdruck zwischen dem Anstoßabschnitt 21 und der äußeren peripheren Oberfläche der Auspuffröhre 1 effektiv auf dem geraden, sich axial erstreckenden Anstoßabschnitt aufgeteilt oder verteilt ist. Infolgedessen kann eine Reaktionskraft, die auftritt, wenn eine Kraft auf die äußere periphere Oberfläche der Auspuffröhre 1 von der Bodenendfläche des Anstoßabschnittes 21 ausgeübt wird, effektiv reduziert werden, wodurch eine geringere Möglichkeit besteht, daß die periphere Wandungsoberfläche der Auspuffröhre nach dem Anklemmen der Tragstelle 10 an der Auspuffröhre 1 bricht. Es kann eine unerwünschte Drehbewegung des Auspuffröhren-Klemmarmes 20 um eine zur axialen Linie der Auspuffröhre 1 parallelen Achse verhindert werden, da der abgeflachte Abschnitt 24 fest an der inneren Peripherie des Befestigungsarms-Klemmabschnittes 14 über eine Klemmwirkung eingepaßt ist. Die Einpaßwirkung zwischen dem abgeflachten Abschnitt 24 und dem Befestigungsarm-Klemmabschnitt 14 verhindert effektiv eine Gierbewegung des Befestigungsarms 20 gegenüber der Auspuffröhre 1. Außerdem können durch die Einpaßwirkung zwischen dem abgeflachten Abschnitt 24 und dem Klemmabschnitt 14 sowie durch die Druckwirkung zwischen dem Anstoßabschnitt 21 und der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 effektiv eine Längsverschiebung des Bewegungsarms 20 bezüglich der Auspuffröhre 1 sowie andere Verschiebungen und Rotationsbewegungen in verschiedenen Richtungen verhindert werden. Zusätzlich zu dem oben gesagten führt der Wulstabschnitt 17, der im wesentlichen in der Mitte der Grenze zwischen dem Auspuffröhren-Klemmabschnitt 11 und dem Auspuffröhren-Befestigungsarm-Klemmabschnitt 14 angeordnet ist, zu einer Verbesserung der Festigkeit der Tragschelle 10, insbesondere des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14. In dem Fall, in dem der Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 mit einer Gierbewegung sich relativ zur Auspuffröhre 1 verdreht oder bewegt, besteht daher eine geringere Wahrscheinlichkeit, daß sich die Lücke zwischen den inneren peripheren Seitenwandungen des Befestigungsarms-Klemmabschnittes 14, der an die entsprechenden Seitenwandungen 24a des abgeflachten Abschnittes 24 angepaßt ist, weiter öffnet und daher größer wird, als eine spezielle Lücke, die gleich der Distanz zwischen den zwei einander gegenüberliegenden Seitenwandungen 24a ist. Des weiteren ist die Anzahl der Komponenten der Tragstruktur des Auspuffsystems auf zwei Teile reduziert, nämlich einer Tragschelle 10 und ein Auspuffröhren-Befestigungsarm 20, da die Verbindung der Tragschelle 10 mit der Auspuffröhre 1 durch ein Punktverschweißen eines Flanschabschnittes 13 des Auspuffröhren-Klemmabschnittes mit dem anderen Flanschabschnitt erfolgt. Ein weiterer Vorteil besteht in der Reduzierung der Herstellungskosten sowie eine Senkung der Mannstunden. Des weiteren kann die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem, die aus der Tragschelle 10 und dem Auspuffröhren-Befestigungsarm 20 besteht, einfach mittels Punktschweißen an der Auspuffröhre 1 angebracht werden.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform ist eine Längsverschiebung des Befestigungsarm-Abschnittes 20 bezüglich der Auspuffröhre durch das gegenseitige Eingreifens des vorspringenden Abschnittes 27 des Rippenabschnittes 24b und des abgeflachten Abschnittes 24 mit dem ausgesparten Abschnitt 15 zur Aufnahme des sich nach außen erstreckenden Abschnittes des Klemmabschnittes 14 des Befestigungsarmes für die Auspuffröhre effektiv verhindert. Statt dessen, wie auch in 6 zu sehen, ist es möglich, daß die Relativbewegung des Auspuffröhren-Befestigungsarms 20 bezüglich des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 effektiv mittels runder Stababschnitte 23 mit größeren Durchmessern verhindert wird, die einstückig an beiden Enden des abgeflachten Abschnittes 24 ausgeformt sind, falls die Größendifferenz (S – W) zwischen der axialen Länge S des abgeflachten Abschnittes 24 und der Weite W des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 sehr gering ist. In diesem Fall benötigt die Tragvorrichtung für das Auspuffsystem nicht die Ausformung von beiden Abschnitten, also die gleichzeitige Ausformung des vorspringenden Abschnittes 27 und des ausgesparten Abschnittes 15. Um die Relativbewegung zwischen der Tragschelle 10, dem Befestigungsarm 20 und der Auspuffröhre 1 effektiv und sicher zu verhindern, und um den Befestigungsarm 20 sicher an Ort und Stelle zu halten, wie in den 7 bis 10 gezeigt, kann bevorzugt alternativ ein zusätzlicher vorspringender Abschnitt 35 an der Bodenfläche, die von dem Rippenabschnitt 24b des abgeflachten Abschnittes 24 wegweist, ausgeformt werden, wobei ein zugeordneter, ausgesparter Abschnitt 36 zur Aufnahme des vorspringenden Abschnittes in der äußeren Peripherie der Auspuffröhre 1 ausgeformt sein kann. Die zwei jeweils gegenseitig im Eingriff befindlichen Paare (27, 15; 35, 36) können einen überlegenen Effekt erzielen, der ausreicht, eine Relativbewegung unter den drei Teilen 1, 10 und 20 zu verhindern, wodurch die Ausformung eines anderen, sich im Eingriff befindlichen Paares (d.h. der geprägte Abschnitt 16 und der ausgesparte Abschnitt 2) in der in den 7 bis 10 gezeigten Modifikation weggelassen werden kann.
  • Obwohl der Befestigungsarm 20 einstückig mit den zwei flachen Seitenwandungen 24a mittels eines Preßvorganges ausgeformt ist, so daß die Seitenwandungen 24a sich jeweils vertikal erstre cken, können stattdessen diese Seitenwandungen durch zwei parallele obere und untere flache Flächen ersetzt werden, die an dem Befestigungsarm 20 ausgeformt sind, so daß die oberen und unteren flachen Flächen sich horizontal und parallel zur zentralen Achse der Auspuffröhre 1 erstrecken. In diesem Fall muß der Querschnitt des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 so ausgelegt sein, daß die innere periphere Wandungsoberfläche des Befestigungsarm-Klemmabschnittes 14 derart konfiguriert ist, daß die äußere Peripherie des abgeflachten Abschnittes 24 einschließlich der oben genannten, sich horizontal erstreckenden zwei flachen Flächen bündig einpaßt.
  • Obwohl die Tragschelle 10 integral an die Auspuffröhre 1 mittels Punktschweißens angeschlossen ist, ist es darüber hinaus mit der bevorzugten Ausführungsform möglich, daß die zwei Flanschabschnitte der Tragschelle miteinander mittels Vernieten oder Verstauchen sicher verbunden sind. Darüber hinaus bewegt sich die Tragschelle 10 in dem Fall, in dem Bolzen und Nüsse als Befestigungsmittel der gleichen Art und Weise wie bei dem Stand der Technik verwandt werden und sich die Bolzen und Nüsse aufgrund von Vibrationen etwas lösen können, sich nicht relativ zur Auspuffröhre bei dieser angewandten Tragvorrichtung für das Auspuffsystem, da der geprägte Abschnitt 16 und der entsprechende ausgesparte Abschnitt 2 fest ineinander eingreifen und miteinander kooperieren, um eine Relativbewegung der Tragschelle 10 zur Auspuffröhre 1 zu verhindern.
  • Obwohl die Tragvorrichtung oder die Tragstruktur für das Auspuffsystem gemäß der Erfindung dazu ausgelegt ist, mit einer Auspuffröhre verbunden zu werden, kann die Tragvorrichtung auch so ausgelegt sein, daß sie mit einer anderen Komponente, die in dem Auspuffsystem enthalten ist, wie z.B. ein Katalysator, ein Nebenschalldämpfer, ein Hauptschalldämpfer usw. verbunden werden.

Claims (6)

  1. Tragstruktur für ein Auspuffsystem, mit: einem stabförmigen Befestigungsarm (20), der einen Aufhängungsabschnitt (22) aufweist, der dazu ausgelegt ist, mit einem elastischen Stützelement in Eingriff zu gelangen, und einen runden Stababschnitt (23) enthält, der dazu ausgelegt ist, auf der äußeren Peripherie einer Auspuffröhre (1) zu passen; und mit einer Tragschelle (10), die einen Auspuffröhren-Halteabschnitt (11) aufweist, der dazu ausgelegt ist, die Auspuffröhre fest zu halten, und einem Befestigungsarm-Halteabschnitt (14), der dazu ausgelegt ist, den Befestigungsarm (20) fest zu halten, wobei dieser Befestigungsarm-Halteabschnitt (14) einstückig mit dem Auspuffröhren-Halteabschnitt (11) ausgeformt ist; wobei dieser Befestigungsarm (20) ein stabförmiges Anstoßelement (21) aufweist, das dazu ausgelegt ist, an die Auspuffröhre (1) anzustoßen und welches einen abgeflachten Abschnitt (24) aufweist, der im wesentlichen in der Mitte des runden Stababschnittes (23) durch Pressen ausgebildet ist; wobei dieser abgeflachte Abschnitt (24) zumindest eine flache Seitenwandung (24a) enthält, einen Rippenabschnitt (24b) aufweist, der sich aufwärts von der äußeren Peripherie des runden Stababschnitts (23) aus erstreckt, und eine sich axial erstreckende, lateral gekrümmte Bodenfläche (25) aufweist; wobei dieser Befestigungsarm-Halteabschnitt (14) einen derartigen U-förmigen Querschnitt aufweist, daß die innere periphere Wandung dieses Befestigungsarm-Halteabschnittes (14) so konturiert ist, daß er an der äußeren Peripherie des abgeflachten Abschnittes (24) angepaßt ist, um den abgeflachten Abschnitt (24) zu halten; und wobei dieser Befestigungsarm (20) durch Pressen einer Bodenfläche des stabförmigen Anstoßbereiches (21) gegen die äußere Peripherie der Auspuffröhre (1), fest an das Auspuffrohr (1) anschließbar ist.
  2. Tragstruktur nach Anspruch 1, worin der stabförmige Anstoßbereich (21) über seine Gesamtlänge eine Bodenfläche (25) aufweist, die im Gebrauch bündig auf einer sich axial erstreckenden geraden Linie der äußeren Peripherie der Auspuffröhre (1) aufliegt, und welche bündig mit dem Boden der äußeren Peripherie des runden Stabschnittes (23) angeordnet ist.
  3. Tragstruktur nach Anspruch 2, worin der Rippenabschnitt (24b) des stabförmigen abgeflachten Abschnittes (24) einen vorspringenden Abschnitt (27) aufweist, der fest in einen ausgesparten Abschnitt (15) des Befestigungsarm-Halteabschnitts (14) eingepaßt ist.
  4. Tragstruktur nach Anspruch 3, worin dieser Anstoßabschnitt zusätzlich mit einem vorspringenden Abschnitt (35) auf seiner Bodenfläche ausgebildet ist, die von dem Rippenabschnitt (24b) weg weist, und zwar für eine feste Passung in einem ausgesparten Abschnitt (36) in der äußeren Peripherie der Auspuffröhre (1).
  5. Tragstruktur nach Anspruch 3, worin dieser Auspuffröhren-Halteabschnitt (11) mit einem nach innen geprägten Abschnitt (16) versehen ist, der dazu ausgelegt ist, in einen ausgesparten Abschnitt (2) der Auspuffröhre (1) aufgenommen zu werden.
  6. Tragstruktur nach Anspruch 1, worin dieser Auspuffröhren-Haltebabschnitt (11) dieser Tragschelle (10) zwei sich gegenüberliegende Flanschabschnitte (13) aufweist, die voneinander separierbar und aneinander anstoßbar ausgebildet und miteinander punktverschweißtbar sind, um es zu ermöglichen, daß die Tragschelle (10) die Auspuffröhre (1) fest hält.
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