DE19649386A1 - Stahlbauverbindungssystem - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein
Stahlbauverbindungssystem zur Verbindung von horizontal
ausgerichteten Trägern mit vertikal ausgerichteten Stützen,
wobei die Träger und/oder Stützen Doppel-T-Profile aufweisen
und die Träger wenigstens an einem Ende eine stirnseitige
Koppelplatte aufweisen.
Ein derartiges Stahlbauverbindungssystem ist aus der EP 0 524
576 bekannt. Hierbei muß die Koppelplatte des Trägers in an
der Stütze befindliche Schrauben von oben eingehängt werden,
damit eine Verbindung erfolgt. Hierbei besteht der Nachteil,
daß, um ein Verkanten der Schrauben bei der Montage aufgrund
des Trägergewichtes zu vermeiden, Überbrückungsschrauben
notwendig sind, die zu einer Verteuerung der Verbindung
führen.
In der DE-OS-26 34 179 wird ein Stahlbauverbindungssystem der
obengenannten Art vorgestellt, welches den Nachteil aufweist,
daß die Träger bzw. Stützen an den Verbindungsstellen durch
Ausnehmungen zusätzlich bearbeitet werden müssen. Die
Koppelplatte bzw. deren Gegenelement sind darüber hinaus
vergleichsweise kompliziert aufgebaut.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
Stahlbauverbindungssystem der obengenannten Art
bereit zustellen, bei dem die Gewichtskraft des Trägers auch
ohne Schraubenverbindung auf die Stütze übertragen werden
kann und bei der die notwendigen Vorarbeiten an den Trägern
bzw. Stützen gering gehalten werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist dabei
vorgesehen, daß die Stütze an wenigstens einem Flansch eine
Auflageplatte aufweist und im Montagezustand die Koppelplatte
mit ihrer Unterseite auf der Oberseite der Auflageplatte
aufliegt. Auf diese Weise kann eine Verbindung zwischen
Träger und Stütze durch einfaches Auflegen, auch ohne den
Einsatz von Schrauben realisiert werden. Desweiteren ist eine
weitere Bearbeitung der Träger- bzw. Stützenprofile nicht
unbedingt erforderlich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß im Montagezustand ein unterer stirnseitiger
Teil des Doppel-T-Profils an einer diesem zugewandten
Auflagefläche der Koppelplatte anliegt. Somit können auch
Momentenkräfte übertragen werden.
Es ist zweckmäßig, wenn die Koppelplatte und die
Auflageplatte im Grundriß in etwa rechteckig sind und dicht
oberhalb der Auflageplatte wenigstens eine Durchgangsbohrung
vorgesehen ist und die Koppelplatte wenigstens eine
Ausnehmung aufweist, die im Montagezustand mit der
Durchgangsbohrung korrespondiert. Koppelplatte und
Auflageplatte sind somit sehr leicht zu fertigen und es kann
somit leicht eine zusätzliche Sicherung der Verbindung
realisiert werden.
Wenn die Ausnehmung der Koppelplatte eine Längsbohrung ist,
die sich von der Unterseite der Koppelplatte in etwa
senkrecht nach oben erstreckt und zur Sicherung eine
Schraubenverbindung vorgesehen ist, welche durch die
Durchgangsbohrung der Stütze und die Ausnehmung der
Koppelplatte greift, so wird eine zuverlässige Sicherung
eingesetzt und die Sicherungselemente können bereits vor
Montage an der Stütze angebracht werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, daß die
Realisierung von Stahlbauskelettkonstruktionen vereinfacht
wird. Unter einer Stahlbauskelettkonstruktion versteht man im
Hochbau einen Geschoßbau, dessen Stützen und Träger in Stahl
hergestellt werden und allein die Lasten bis auf die
Fundamente übertragen, während die Wände nur die Aufgabe der
Raumabschließung übernehmen und daher mit verhältnismäßig
leichten und sich nur stockwerksweise selbst tragenden
Baustoffen ausfüllbar sind. Dies führt zu vielfachen
Vorteilen dieser Bauweise gegenüber der Massivbauweise mit
tragenden Wänden und auch gegenüber anderen Bauweisen und
wird im Geschoßbau daher oft angewendet. Unter Ausnutzung der
eventuell recht langen Zeit für notwendige Gründungsarbeiten,
werden die Stahlprofile in der Regel soweit vorbearbeitet
(Ablängen, Einbringen von Bohrungen, etc.), daß auf der
Baustelle nur noch die notwendigen Verbindungen durch Nieten,
Schweißen, Kleben oder Schrauben hergestellt werden müssen.
Die Herstellung dieser Verbindungen wie z. B. durch
Schweißen, Schrauben oder Nieten erfordert jedoch immer noch
relativ viel Zeit und belastet die Arbeiter vor Ort zumal
wenn diese Arbeiten in der kalten Jahreszeit durchgeführt
werden. Überdies kann diese Arbeitsbelastung unter Umständen
auch zu einer verminderten Arbeitsqualität, z. B. bei
Schweißverbindungen führen, was die Statik des Stahlskeletts
beeinträchtigen kann.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von
Anspruch 6 erfüllt.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße System anhand von
Zeichnungen erläutert, wobei die Zeichnungen ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung deutlich machen. Es
bedeuten:
Fig. 1 Stahlbauskelett am Beispiel eines ein- bzw.
zweistöckigen Geschoßbaus zur Erläuterung eines
möglichen Anwendungsgebietes der Erfindung;
Fig. 2 Explosionszeichnung einer möglichen Ausführungsform
des Verbindungssystems;
Fig. 3 Frontalansicht des linken Verbindungselementes gemäß
Fig. 2;
Fig. 4 Zusammenbau des Verbindungssystems gemäß Fig. 2;
Fig. 5 Schnittansicht gemäß Schnittverlauf in Fig. 4.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Aus Fig. 1 ist ein
mögliches Anwendungsgebiet des erfindungsgemäßen
Stahlbauverbindungssystems schematisch für ein ein- bzw.
zweistöckiges Wohnhaus angedeutet. Die Stahlkonstruktion des
Wohnhauses weist dabei in ihrem äußeren Grundriß eine
rechteckige Form auf. Die Stahlkonstruktion bildet darüber
hinaus insgesamt einen Quader, wobei das zweite Stockwerk nur
angedeutet ist. Dieser Quader wiederum setzt sich im Beispiel
des zweistöckigen Wohnhauses aus zwölf kleineren Quadern
zusammen, die sozusagen die Rasterelemente der
Stahlkonstruktion bilden. Die quaderförmige Stahlkonstruktion
weist vertikal verlaufende Stützen 20, horizontal und
zugleich parallel zur Querseite des Quaders verlaufende
Träger 10, horizontal und zugleich parallel zur Längsseite
des Quaders verlaufende Abstandshalter 40 auf. Die Träger 10
und die Stützen 20 werden durch äußere Verbindungspunkte 30a,
30b bzw. durch innere Verbindungspunkte 31a, 31b miteinander
verbunden. Die Träger 10 bilden eine parallel zur Querseite
des durch die gesamte Stahlkonstruktion gebildeten Quaders
liegende Hauptträgerrichtung H. Die Abstandshalter 40 bilden
eine parallel zur Längsseite des durch die gesamte
Stahlkonstruktion gebildeten Quaders liegende
Hauptspannrichtung S. Die Abstandshalter werden im folgenden
nicht mehr näher betrachtet, da sie für die Erfindung
unwesentlich sind. Jeder innere Verbindungspunkt 31a
verbindet zwei Träger 10 mit zwei Stützen 20. Jeder innere
Verbindungspunkt 31b verbindet zwei Träger 10 mit einer
Stütze 20. Jeder äußere Verbindungspunkt 30a verbindet einen
Träger 10 mit zwei Stützen 20. Jeder äußere Verbindungspunkt
30b verbindet einen Träger 10 mit einer Stütze 20. Die
Abstandshalter 40 und die Träger 10 weisen jeweils ein
Rastermaß A auf und bilden so eine Rasterfläche F eines jeden
durch die Stützen 20, die Träger 10 und die Abstandshalter 40
gebildeten Rasterquaders.
In den übrigen Figuren wird eine Ausführungsform für das
erfindungsgemäße Stahlbauverbindungssystem dargestellt, mit
denen die bei einer Stahlbauskelettkonstruktion auftretenden
Verbindungspunkte 30b, 31b gemäß Fig. 1 realisiert werden
können.
Fig. 2 zeigt in Explosionsdarstellung ein mögliches
Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das Verbindungssystem
weist eine Stütze 96 und einen Träger 97 auf. Die Stütze
besteht aus einem Doppel-T-Profil 961 und einer Auflageplatte
9611. Die Auflageplatte 9611 ist mit dem linken Flansch der
Stütze 96 verschweißt. Der Träger 97 besteht aus einem
Doppel-T-Profil 971 und einer mit diesem verbundenen
Koppelplatte 972. Die Koppelplatte 972 weist in ihrem
Grundriß in etwa eine rechteckige Form auf und ist an dem der
Stütze 96 zugewandten Ende des Trägers 97 so mit diesem
verbunden, daß sie vom Querschnitt aus betrachtet sozusagen
das obere T des Doppel-T-Profils überdeckt. Desweiteren weist
die Koppelplatte 972 an ihrer dem unteren T des Doppel-T-
Profils zugewandten Seite zwei Längsbohrungen 9721 auf, die
sich von dieser besagten Kante aus senkrecht nach oben zum
oberen T des Doppel-T-Profils erstrecken und in etwa 1/3 so
lang sind wie die Querseiten der Koppelplatte 972 und sich
jeweils im Bereich dieser Querseiten befinden (vergleiche
Fig. 3). Das andere, nicht gezeigte Ende des Trägers 97 kann
natürlich gleichermaßen ausgeführt sein.
Fig. 4 zeigt nun das Verbindungssystem in montiertem Zustand.
Die Montage erfolgt in der Art, indem an den
Durchgangsbohrungen 9612 des Doppel-T-Profils 961 eine
geeignete Schraubenverbindung vormontiert wird und dann der
Träger 97 von oben so auf die Auflageplatte 9611 gelegt wird,
daß die Schrauben 9613 in die Längsbohrungen 9721 der
Koppelplatte greifen und die Auflagefläche 9722 der
Koppelplatte 972 vollkommen auf der oberen Auflagefläche 9622
der Auflageplatte 9611 aufliegt. Desweiteren liegt der untere
Querschnitt 9711 des Doppel-T-Profils an der seitlichen
Auflagefläche 9621 der Auflageplatte 9611 an, wodurch auch
gewisse Momentenkräfte durch die Auflageplatte 9611
aufgenommen werden können. Auch mit diesem Verbindungssystem
kann ohne Probleme ein äußerer Verbindungspunkt 30b gemäß
Fig. 1 realisiert werden, indem die Durchgangsbohrungen 9612
des Doppel-T-Profils 961 und die Auflageplatte 9611 soweit
nach oben versetzt werden, bis das obere Ende der Stütze 96
mit dem oberen T des Doppel-T-Profils 971 fluchtet.
Gleichermaßen einfach könnte dann auch ein innerer
Verbindungspunkt 31b gemäß Fig. 1 mit diesem
Verbindungssystem realisiert werden, indem auch auf den
gegenüberliegenden Seiten des Doppel-T-Profils 961
entsprechende Durchgangsbohrungen 9612 und eine Auflageplatte
9611 vorgesehen werden.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Schrauben 9613 lediglich
zur Sicherung der Verbindung dienen. Die Vertikalkräfte
werden ausschließlich über die Auflageplatte 9611 an die
Stütze 96 weitergeleitet. Daher wäre es auch vollkommen
ausreichend, wenn bei der Koppelplatte 972 die Längsbohrungen
9721 entfallen würden. Statt dessen könnten eine oder zwei
einfache Bohrungen vorgesehen sein, welche mit entsprechenden
Bohrungen der Stütze nach Auflegen des Trägers 97 zur Deckung
gebracht werden, damit eine oder mehrere Sicherungsschrauben
9613 anschraubbar sind. Es ist also hier eine sehr schnelle
und einfache Montage zwischen Träger 97 und Stütze 96
möglich.
Claims (6)
1. Stahlbauverbindungssystem zur Verbindung von horizontal
ausgerichteten Trägern (97) mit vertikal ausgerichteten
Stützen (96), wobei die Träger und/oder Stützen Doppel-T-
Profile aufweisen und die Träger (97) wenigstens an einem
Ende eine stirnseitige Koppelplatte (972) aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (96) an wenigstens
einem Flansch eine Auflageplatte (9611) aufweist und im
Montagezustand die Koppelplatte (972) mit ihrer
Unterseite auf der Oberseite der Auflageplatte (9611)
aufliegt.
2. Stahlbauverbindungssystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß im Montagezustand ein unterer
stirnseitiger Teil (9711) des Doppel-T-Profils (971) an
einer diesem zugewandten Auflagefläche (9621) der
Auflageplatte (9611) anliegt.
3. Stahlbauverbindungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Koppelplatte (972) und die
Auflageplatte (9611) im Grundriß in etwa rechteckig sind
und dicht oberhalb der Auflageplatte (9611) wenigstens
eine Durchgangsbohrung (9612) vorgesehen ist und die
Koppelplatte (972) wenigstens eine Ausnehmung (9721)
aufweist, die im Montagezustand mit der Durchgangsbohrung
(9612) korrespondiert.
4. Stahlbauverbindungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9721) der
Koppelplatte eine Längsbohrung ist, die sich von der
Unterseite der Koppelplatte (972) in etwa senkrecht nach
oben erstreckt.
5. Stahlbauverbindungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Sicherung eine
Schraubenverbindung (9613) vorgesehen ist, welche durch
die Durchgangsbohrung (9612) der Stütze und die
Ausnehmung (9721) der Koppelplatte greift.
6. Stahlbauskelettkonstruktion umfassend in einer ersten
Raumrichtung waagerecht ausgerichtete Träger und vertikal
ausgerichtete Stützen, wobei die Länge der waagerechten
Träger immer einem vorgegebenen Rastermaß A oder einem
ganzzahligen Vielfachen davon entspricht und die Länge
der vertikalen Stützen ebenfalls einem vorgegebenen
Rastermaß, vorzugsweise einer Geschoßhöhe, oder einem
ganzzahligen Vielfachen davon entspricht und eine
Hilfskonstruktion vorgesehen ist, die die waagerechten
Träger in einer Richtung senkrecht zu der ersten
Raumrichtung auf Abstand hält und Verbindungselemente für
die Verbindung von einem Träger mit einer oder zwei
miteinander fluchtenden Stützen zu sogenannten äußeren
Verbindungspunkten (30a, 30b) und/oder
Verbindungselemente für die Verbindung von zwei
miteinander fluchtenden Trägern mit einer oder zwei
miteinander fluchtenden Stützen zu sogenannten inneren
Verbindungspunkten (31a, 31b) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens ein Verbindungselement ein
Stahlbauverbindungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
5 ist.
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