DE19635216A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufwickeln einer Papierbahn zu einer Rolle - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Aufwickeln einer Papierbahn zu einer RolleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufwickeln einer
laufenden Papierbahn zu einer Rolle. Die folgenden Druckschriften sind
relevant:
- (1) DE 40 07 329
- (2) DE 32 44 510
- (3) FR 15 13 694
- (4) GB 12 97 812
- (5) US 19 23 670
- (6) EP 0 483 092 A1.
Wickelmaschinen zum Aufwickeln von Papierbahnen sind entweder am Ende
einer Papiermaschine angeordnet, um die dort anfallende Papierbahn in
Rollenform zu bringen. Sie werden aber auch dazu benutzt um eine fertige
Rolle umzurollen, um Rollen einer ganz bestimmten Wickelqualität
herzustellen.
In jedem Falle soll der Wickel ganz bestimmte Eigenschaften aufweisen,
insbesondere was die Wickelhärte betrifft. Die Wickelhärte soll meistens von
einem gewissen Anfangswert auf einen Endwert abfallen, wobei ganz am
Anfang eine harte Kernwicklung besonders wichtig ist. Der Abfall soll von der
ersten bis zur letzten Lage möglichst gleichmäßig sein. Er soll einen
bestimmten Gradienten aufweisen, d. h. nicht zu stark und nicht zu schwach
sein. Der Verlauf der Wickelhärte soll auf gar keinen Fall Sprungstellen
aufweisen, z. B. einen plötzlichen Abfall. Im Wickel dürfen keine die
Papierbahn beeinträchtigenden oder zerstörenden Radial- oder
Tangentialspannungen auftreten.
All dies wurde bisher angestrebt, jedoch nicht erreicht. Wickelmaschinen
bekannter Bauart erzeugen statt dessen z. B. Wickel, bei denen der Kern
entweder extrem weich oder extrem hart ist, und bei denen gegen Ende -
etwa bei vier Fünftel des Wickeldurchmessers - ein starker Abfall der
Wickelhärte eintritt. Dies hat zur Folge, daß der erste Teil, also der extrem
weiche oder harte Kern, unbrauchbar ist, weil nämlich die Bahn in diesem
Bereich gestaucht wird und platzt, so daß dieser Teil als Ausschuß
weggeworfen werden muß; im Endbereich, in dem der Wickel nicht genügend
hart gewickelt ist, kommt es zu einem seitlichen Verschieben der Lagen relativ
zueinander, so daß die Stirnseiten der fertigen Rolle ausgefranst erscheinen
und die Bahnränder leicht beschädigt werden können.
Ein schlecht aufgebauter Kern (zu geringe oder zu große Härte) erlaubt
nämlich keinen einwandfreien Aufbau des übrigen Wickels. Das Problem ist
besonders gravierend bei druckempfindlichen Papieren, z. B.
selbstdurchschreibenden (SD-)Papieren, wobei dem Anpressen des
Tambours mit dem hierauf befindlichen, entstehenden Wickel gegen die
Mantelfläche der Tragtrommel enge Grenzen gesetzt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine
Vorrichtung zum Aufwickeln einer laufenden Papierbahn derart zu gestalten,
daß die Wickelhärte vom Anfang bis zum Ende der Rolle den gewünschten
Verlauf hat, d. h. daß sich die Wickelhärte in jedem Augenblick des
Wickelvorganges unter Kontrolle befindet. Außerdem soll natürlich der
maschinelle Aufwand möglichst gering gehalten werden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Die Erfinder haben zunächst erkannt, daß die mangelhafte Qualität der auf
bekannten Wickelmaschinen erzeugten Wickel auf eine Reihe von
Störeinflüssen zurückgeht. Diese sind im einzelnen:
Schwenken des Tambours während des Anwickelns entlang des Umfangs einer Tragtrommel, stoßartiges Aufsetzen des angewickelten Tambours auf die Führungsbahn,
Stöße und damit Unregelmäßigkeiten, verursacht durch die Übergabe des Tambours vom Primärhebel-Paar an das Sekundärhebel-Paar,
Unregelmäßigkeiten beim Wechsel der Antriebe. Eine entscheidende Erkenntnis besteht darin, daß ein Kombinieren verschiedener Antriebsarten von Nachteil ist, nämlich ein Kombinieren eines zentralen Antriebes und eines Umfangsantriebes der entstehenden Rolle. Die Erfinder haben sich demgemäß konsequent auf den Zentralantrieb konzentriert, der das wichtigste Mittel ist, um den Aufbau der Wickelhärte zu steuern. Dies hat den Vorteil, daß durch das zentral aufgebrachte Drehmoment eine "eingewickelte" Bahnspannung entsteht, die völlig stetig ist, und die während des gesamten Wickelvorganges hinweg konstant gehalten oder stetig verändert werden kann. Es treten somit keinerlei Sprungstellen in der Bahnspannung auf, so daß die Wickelhärte während des gesamten Wickelvorganges unter Kontrolle gehalten wird, indem sie auf jeden beliebigen Wert einstellbar ist. Zusätzlich wird durch die Erfindung folgendes ermöglicht: Ein neuer Tambour kann schon kurz nach dem Tambourwechsel in eine Position eingelegt werden (z. B. auf einer horizontalen Führungsbahn), die später einen kontrollierten Tambourwechsel ermöglicht. Trotzdem hat er zunächst keinen Kontakt zur Bahn, muß also zunächst nicht angetrieben werden. Insgesamt wird es hierdurch möglich, daß (falls erforderlich, z. B. bei einem ausnahmsweise fehlerhaften Wickelanfang) ein Tambourwechsel zu jedem beliebigen Zeitpunkt stattfinden kann, z. B. auch solange die Papierrolle noch nicht voll ist.
Schwenken des Tambours während des Anwickelns entlang des Umfangs einer Tragtrommel, stoßartiges Aufsetzen des angewickelten Tambours auf die Führungsbahn,
Stöße und damit Unregelmäßigkeiten, verursacht durch die Übergabe des Tambours vom Primärhebel-Paar an das Sekundärhebel-Paar,
Unregelmäßigkeiten beim Wechsel der Antriebe. Eine entscheidende Erkenntnis besteht darin, daß ein Kombinieren verschiedener Antriebsarten von Nachteil ist, nämlich ein Kombinieren eines zentralen Antriebes und eines Umfangsantriebes der entstehenden Rolle. Die Erfinder haben sich demgemäß konsequent auf den Zentralantrieb konzentriert, der das wichtigste Mittel ist, um den Aufbau der Wickelhärte zu steuern. Dies hat den Vorteil, daß durch das zentral aufgebrachte Drehmoment eine "eingewickelte" Bahnspannung entsteht, die völlig stetig ist, und die während des gesamten Wickelvorganges hinweg konstant gehalten oder stetig verändert werden kann. Es treten somit keinerlei Sprungstellen in der Bahnspannung auf, so daß die Wickelhärte während des gesamten Wickelvorganges unter Kontrolle gehalten wird, indem sie auf jeden beliebigen Wert einstellbar ist. Zusätzlich wird durch die Erfindung folgendes ermöglicht: Ein neuer Tambour kann schon kurz nach dem Tambourwechsel in eine Position eingelegt werden (z. B. auf einer horizontalen Führungsbahn), die später einen kontrollierten Tambourwechsel ermöglicht. Trotzdem hat er zunächst keinen Kontakt zur Bahn, muß also zunächst nicht angetrieben werden. Insgesamt wird es hierdurch möglich, daß (falls erforderlich, z. B. bei einem ausnahmsweise fehlerhaften Wickelanfang) ein Tambourwechsel zu jedem beliebigen Zeitpunkt stattfinden kann, z. B. auch solange die Papierrolle noch nicht voll ist.
Wenn Papierrollen mit besonders großem Durchmesser gebildet werden
sollen, dann ist es vorteilhaft, die entstehende Papierrolle während des
Wickelvorganges durch eine Gewichts-Kompensationseinrichtung zu
unterstützen, die flächig ausgebildet ist, so daß sie auf die Mantelfläche der
Rolle über einen gewissen Teil des Umfanges einwirkt und somit nicht nur
entlang einer Linie. Damit wird das Aufbringen einer nennenswerten
Linienkraft überhaupt vermieden und damit auch eine Unstetigkeit, die
derartige Linienkräfte mit sich bringen.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß die Papierbahn vorwiegend oder
ausschließlich durch ein zentral eingeleitetes Drehmoment, beispielsweise
mittels eines Zentralantriebes auf einen Tambour aufgewickelt wird und auf
die entstehende Rolle ständig mindestens sich ein über die Bahnbreite
erstreckendes Druck- bzw. Abquetschelement zum Abquetschen von Luft
einwirkt.
In einer Fortbildung des Verfahrens kann vorgesehen sein, das Gewicht der
entstehenden Rolle und des Tambours zumindest während eines Teiles des
Wickelvorganges durch eine an der Mantelfläche der Rolle angreifende, über
die Bahnbreite wirkende Kraft, die sogenannte Kompensationskraft zu
kompensieren.
Bevorzugt ist die Kompensationskraft eine flächig wirkende Kraft, die das
Eigengewicht der Rolle und des Tambours kompensiert.
In einer Fortbildung des Verfahrens ist vorgesehen, daß zu Beginn des
Wickelvorganges der Tambour sowie eine Aufführwalze in einer
Anwickelposition nahe und parallel zueinander gebracht werden und die Bahn
an die Aufführwalze herangeführt wird, so daß sie diese über einen gewissen
Umfangswinkel umschlingt, durch den Spalt zwischen Tambour und
Aufführwalze herumgeführt und auf den Tambour aufgewickelt wird, wobei ein
erstes der sich über die Bahnbreite erstreckenden Druckelemente auf die
entstehende Rolle einwirkt. Nachdem die Rolle in der Anwickelposition
angewickelt wurde, wird sie gemäß dieser Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens in eine Hauptwickelposition zum weiteren
Wickeln, beispielsweise durch eine Horizontalbewegung gebracht. In der
Hauptwickelposition wird die Rolle sodann fertig gewickelt, wobei wenigstens
ein weiteres Druckelement auf die Mantelfläche der entstehenden Rolle
einwirkt.
In einer Fortbildung dieses Verfahrens kann vorgesehen sein, daß in der
Hauptwickelposition das erste Druckelement, das bereits in der
Anwickelposition auf die Rolle einwirkt, außer Kontakt mit der Rolle gebracht
wird, wobei dafür Sorge getragen wird, daß zuvor wenigstens ein weiteres
Druckelement auf die Mantelfläche der Rolle einwirkt, so daß die
erfindungsgemäß Bedingung, daß während des gesamten Wickelvorganges
mindestens ein sich über die Bahnbreite erstreckendes Druckelement zum
Abquetschen von Luft auf diese einwirkt, erfüllt ist.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Kompensationseinrichtung zum Aufbringen der
Kompensationskraft, die in dieser Ausführungsform lediglich in der
Hauptwickelposition auf die Rolle wirkt, entsprechend dem Rollenwachstum
mit dieser vertikal verfahren, beispielsweise vertikal nach unten.
Generell sind gemäß dem Erfindungsverfahren drei mögliche, bevorzugte
Varianten denkbar. In einer ersten Variante führt die entstehende Rolle eine
Bewegung aus, die eine Horizontalkomponente aufweist, wobei der
Zentralantrieb diese horizontale Bewegung mitmacht und dabei von einem
Schlitten geführt wird.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein,
daß die entstehende Rolle in der Hauptwickelposition zusammen mit dem
Zentralantrieb ortsfest gehalten werden und die in Kontakt mit der Rolle
befindlichen Druckelemente mit wachsendem Rollendurchmesser eine
Bewegung ausführen, die eine Horizontalkomponente aufweist. So wird bei
einer derartigen Ausführungsform ein erstes Druckelement mit wachsendem
Rollendurchmesser von der entstehenden Rolle weg bewegt und in einem
Endstadium außer Kontakt gebracht, wo hingegen eine weitere
Druckvorrichtung mit anwachsendem Rollendurchmesser in Kontakt mit der
Rolle gelangt und an dieser verbleibt, bis der Wickelvorgang beendet ist.
Der maschinelle Aufwand wird durch die nachfolgende Ausgestaltung des
Verfahrens besonders gering gehalten. Hierzu ist erfindungsgemäß
vorgesehen, die Kompensationseinrichtung derart auszubilden, daß die
Kompensationseinrichtung ein Preßelement umfaßt, das sowohl zumindest für
einen Teil des Wickelvorganges eine Kompensationskraft zur Verfügung stellt
als auch als weiteres Druckelement dient. Es ist also mit einer derartigen
Ausführungsform möglich, das erfindungsgemäße weitere Druckelement
durch ein Preßelement darzustellen, das auch die Kompensationskraft zur
Stützung der Wickelrolle aufbringt.
Damit die Kompensationseinrichtung bei in horizontaler Richtung
verfahrendem Tambour immer eine ausreichende Stützkraft aufbringt, ist in
einer besonderen Ausführungsform vorgesehen, daß die
Kompensationseinrichtung zusammen mit dem Tambour und der
entstehenden Rolle eine Horizontalbewegung ausführt.
Besonders bevorzugt ist es, wenn der Tambour mit der entstehenden Rolle
nach dem Aufführen der Bahn eine von der Aufführwalze hinwegführende
Horizontalbewegung ausführt und nach Beginn der Horizontalbewegung das
erste Druck- bzw. Abquetschelement in seine Arbeitsposition geschwenkt
wird.
Neben dem Verfahren stellt die Erfindung auch eine Vorrichtung zum
Aufwickeln einer Papierbahn zu einer Rolle mit einem Tambour, auf den die
Bahn aufgewickelt wird, zur Verfügung. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, daß ein Zentralantrieb der vorwiegend oder
ausschließlich das zum Aufwickeln notwendige Drehmoment auf den Tambour
aufbringt vorgesehen ist. Des weiteren umfaßt die Vorrichtung mindestens ein
Abquetsch- bzw. Druckelement, das sich über die Bahnbreite erstreckt.
Mindestens ein Abquetschelement ist dabei im Bereich des Auflaufens der
Bahn auf die entstehende Rolle angeordnet und dient dem Abquetschen von
Luft.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die
Vorrichtung eine Kompensationsvorrichtung aufweist, die das Gewicht der
entstehenden Rolle und des Tambours vorwiegend oder alleine kompensiert
und die an der Mantelfläche der Rolle angreift.
In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann vorgesehen
sein, daß diese eine Aufführwalze aufweist, die in eine zum Tambour parallele
und diesem nahe Position verbringbar ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Wickelvorrichtung wird die entstehende Rolle nach dem Anwickeln um eine
gewisse Strecke, die eine Horizontalkomponente aufweist, bewegt und in eine
Position verbracht, in der der Hauptwickelvorgang durchgeführt wird. Zum
Verfahren des Zentralantriebs in die Hauptwickelposition schlägt die Erfindung
in einer besonderen Ausgestaltung der Vorrichtung vor, einen Schlitten sowie
eine Führungsbahn zum Führen des Schlittens bei der Horizontalbewegung
vorzusehen.
In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die
Kompensationseinrichtung durch entsprechende Mittel in Abhängigkeit vom
Rollenwachstum in vertikaler Richtung, beispielsweise vertikal nach unten
verfahren.
Bewegt sich der Tambour und die entstehende Rolle in horizontaler Richtung,
so ist es vorteilhaft, wenn die Kompensationseinrichtung diesen nachfolgt,
also ebenfalls in horizontaler Richtung bewegt wird.
Eine besonders kostengünstige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß
die Kompensationseinrichtung eine Preßvorrichtung umfaßt, die sowohl als
Kompensationseinrichtung wirkt und damit die anwachsende Rolle entlastet
wie auch als weiteres Druck- bzw. Abquetschelement die dem Abquetschen
von Luft dient.
In einer besonderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die
Kompensationseinrichtung ein umlaufendes Stützband aufweist, das
beispielsweise die beiden Tragwalzen der Kompensationseinrichtung
umschlingt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Kompensationseinrichtung
einen Gleitschutz aufweist, der innerhalb der Schlaufe des Stützbandes
angeordnet ist und über den das Stützband gleitet.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert.
Darin sieht man einen Tambour 1, auf den eine Papierbahn 2 aufgewickelt
wird, um eine Rolle 3 zu bilden.
Es ist ferner eine antreibbare Kompensationsvorrichtung 4 vorgesehen, die ein
umlaufendes Band 4.1 sowie drei Leitwalzen 4.2, 4.3 und 4.4 umfaßt. Das
Band und die Leitwalzen erstrecken sich über die Breite der entstehenden
Rolle 3.
Man erkennt ferner eine antreibbare Aufführwalze 5. Diese ist mittels eines
Schwenkarmes 5.1 bis zur Berührung an den Tambour 1 heranschwenkbar
und wieder von diesem abschwenkbar. Tambour 1 ist drehbar in Schlitten 9
gelagert; diese sind entlang einer Führungsbahn 6 verfahrbar. Die
Führungsbahn dient u. a. auch dem Tragen eines weiteren Schlittens für
einen bei 11 nur schematisch gezeigten Zentralantrieb, der im Zentrum des
Tambours 1 Drehmoment zum Zwecke des Aufwickelns der Papierbahn 2
einleitet.
Man erkennt ferner einen Schwenkhebel 7 mit einem Abquetschorgan 7.1
hier eine entweder frei drehbare oder mit einem Antrieb versehene Rolle.
Die Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 im linken Teil erkennt man eine Leitwalze 8. Dieser kann gegebenenfalls eine Gegenwalze 8.1 zugeordnet werden, die mittels eines Hebels und einer Pneumatik gegen die Leitwalze 8 andrückbar ist. Die Walzen 8 und 8.1 stellen in diesem Falle eine Zugpresse dar, die ebenfalls antreibbar ist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 im linken Teil erkennt man eine Leitwalze 8. Dieser kann gegebenenfalls eine Gegenwalze 8.1 zugeordnet werden, die mittels eines Hebels und einer Pneumatik gegen die Leitwalze 8 andrückbar ist. Die Walzen 8 und 8.1 stellen in diesem Falle eine Zugpresse dar, die ebenfalls antreibbar ist.
Fig. 1 veranschaulicht die Ausgangs- oder Anwickelposition und den
Überführvorgang. Der Tambour 1 ist in die Schlitten 9 eingelegt und auf
Maschinengeschwindigkeit beschleunigt. Die Aufführ- bzw. Überführwalze 5
wird an den Tambour 1 angepreßt. Die Papierbahn 2 wird von einer
Leitwalze 8 von unten her an die Aufführwalze 5 herangeführt, umschlingt
diese und wird sodann durch den Preßspalt zwischen Tambour 1 und
Aufführwalze 5 hindurchgeführt und durch hier nicht dargestellte Blasdüsen
um den Tambour 1 herumgeschlungen, so daß das Anwickeln vonstatten
gehen kann.
Sodann wird der Tambour mit dem angewickelten Anfang der Bahn 2 in
vorliegend dargestelltem Beispiel nach rechts verfahren, und zwar in die
horizontale Position der Kompensationseinrichtung 4. Hier erfolgt der
eigentliche Aufwickelvorgang "Hauptwickelvorgang" - siehe Fig. 2 und 3.
Dabei wird der Aufwickelvorgang alleine von dem dargestellen
Zentralantrieb 10 besorgt. Man erkennt aus Fig. 3, daß die
Kompensationseinrichtung 4 eine Vertikalbewegung während des
Hauptwickelvorganges ausgeführt hat. Zunächst befand sie sich in der
gestrichelt dargestellten Position, während die ausgezogenen Linien die
Position der Kompensationseinrichtung 4 gegen Ende des
Aufwickelvorganges zeigen.
Während des Hauptwickelvorganges hat Schwenkhebel 7 mit
Luftabquetschwalze 7.1 eine Schwenkbewegung zurück nach links unten
ausgeführt. Statt der Abquetschwalze 7.1 ist eine weitere Abquetschrolle 7.3
mittels eines viel kürzeren Schwenkhebels 7.4 an die Papierrolle 3
herangeschwenkt worden.
Die Schwenkbewegung der Walze 7.1 ist möglich geworden durch den Raum,
der durch das horizontale Verfahren von Tambour 1 mit entstehender Rolle 3
entstanden ist. Die Aufführwalze 5 und der zugehörende Schwenkhebel 5.1
können ebenfalls während des Aufwickelvorganges nach unten geschwenkt
werden. Somit kann einem beliebigen Zeitpunkt ein neuer Tambour 1.1 in ein
anderes Schlittenpaar 9.1 eingelegt werden. Dabei bleibt der Tambour
vorläufig ohne Kontakt mit der Papierbahn 2; während dieser Zeit muß er also
noch nicht angetrieben werden.
Einer der beiden Schlitten 9 und 9.1 läuft außen, während der andere innen
an der Führungsbahn 6 läuft. Dies ist notwendig, damit die beiden Schlitten
aneinander vorbeilaufen können. Siehe beispielsweise DE 44 01 804.
Fig. 4 veranschaulicht die Situation kurz vor dem Tambour-Wechsel. Der
neue Tambour 1.1 wird jetzt angetrieben; die Aufführwalze 5 und die
Abquetschwalze 7.1 sind an den neuen Tambour 1.1 hochgeschwenkt. Nun
kann eine Trenneinrichtung (Pfeil T) die Bahn quer durchtrennen, so daß der
neue Bahnanfang auf den neuen Tambour 1.1 aufgewickelt wird. Die volle
Papierrolle 3 wird abgebremst und sodann aus der Vorrichtung entfernt.
Danach erfolgt der nächste Wickelvorgang, wie oben anhand der Fig. 2 - 4
beschrieben.
Als flächige Stützeinrichtung kommt beispielsweise eine Einrichtung in
Betracht, so wie in DE 44 18 900 A1 beschrieben - siehe dort Fig. 2.
Die Fig. 5 und 6 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform der
Erfindung. Die dargestellte Wickelmaschine weist im wesentlichen dieselben
Bauteile auf, wie die Maschine gemäß der vorausgegangenen Figuren.
In Fig. 5 erkennt man den normalen Bahnlauf der Bahn 2 - dort in
ausgezogenen Linien dargestellt. Dies ist der Zustand ähnlich Fig. 3. Der
neue Tambour 1.1 befindet sich hierbei schon in den Schlitten 9. 1, aber noch
im Stillstand, ohne Kontakt mit der Bahn 2.
Man erkennt aber aus Fig. 5 auch - strichpunktiert dargestellt - den Verlauf
der Bahn 2a kurz vor einem Rollenwechsel. Zu diesem Zeitpunkt läuft
Tambour 1.1 um.
Fig. 6 veranschaulicht zwei weitere Phasen der Wickelarbeit. Mit
ausgezogenen Linien ist die Papierbahn 2b nach dem Rollenwechsel
dargestellt. Die fertige Rolle 3 (Fig. 5) ist schon entfernt. Der neue, schon
angewickelte Tambour 1.1 ist mit seinen Schlitten 9.1 in die (rechte)
Wickelposition verschoben. Beide Abquetschwalzen 7.1 und 7.3 liegen am
neuen Tambour an. Mit gestrichelten Linien ist die Bahn 2c "im ENDEFELD
Normalzustand" dargestellt, analog Fig. 3. Dabei sind die Walzen 5 und 7.1
nach unten geschwenkt.
Die Fig. 7 bis 11 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Wickelmaschine.
Bei dieser Maschine ist wiederum ein Schwenkhebel 7 vorgesehen, der
wiederum eine Andrückwalze 7.1 trägt gleichzeitig jedoch auch einen
Tambour 1. Eine Aufführwalze 5′ ist ortsfest gelagert. Eine zweite
Andrückwalze 7.3 ist horizontal auf einer Führungsbahn verfahrbar. Die
Entlastungseinrichtung 4 ist analog der Entlastungseinrichtung 4 in den
Fig. 1 bis 4 gestaltet. Auch hier ist am Einlauf zur Wickelmaschine
jedenfalls eine Leitwalze 8 angeordnet, möglicherweise auch eine
Andrückwalze 8.1, die mit der Walze 8 eine Zugpresse bildet.
Fig. 7 zeigt die Maschine in der Phase des Anwickelns der Papierbahn 2 auf
den Tambour 1.
Fig. 8 zeigt die Wickelmaschine während des Haupt-Wickelvorganges.
Schwenkhebel 7 mit Tambour 1 und Andrückwalze 7.1 ist nunmehr derart
abgesenkt, daß eine Unterstützung durch die Entlastungseinrichtung 4 erfolgt.
Der Hauptteil der Wickelarbeit wird in dieser Lage der Einzelteile durchgeführt.
Fig. 9 zeigt die Situation kurz vor Ende des Haupt-Wickelvorganges. Hierbei
werden auch die Andrückwalzen gewechselt. Die obere Andrückwalze 7.1
wird nämlich auf dem Schwenkhebel 7 von der Papierrolle 3 abgefahren,
während die untere Andrückwalze 7.3 am Umfang der Papierrolle 3 angreift.
Fig. 10 zeigt die Situation bei vollständig durchgeführtem Wickelvorgang. Die
Papierrolle 3 ist nunmehr fertig. Schwenkhebel 7 mit Andrückwalze 7.1 ist
hochgeschwenkt. Der neue Tambour 1.1 ist in den Schwenkhebel 7 eingelegt,
steht aber noch still (kein Kontakt mit der Bahn).
Bei der Darstellung gemäß Fig. 11 ist Schwenkhebel 7 so weit von der
Papierrolle 3 weggeschwenkt, daß Tambour 1. 1 an der Aufführwalze 5′
anliegt. Eine Trenneinrichtung, die nur durch einen Pfeil symbolisiert ist,
durchtrennt die Bahn 2, wonach ein neuer Wickelvorgang beginnt.
Fig. 12 stellt eine Ausführungsform einer Wickelmaschine dar, die ähnlich
jener gemäß der Fig. 7 bis 11 ist. Im Gegensatz zur Ausführung gemäß
der Fig. 7 bis 11 erfolgt jedoch hierbei der Wechsel der beiden
Andrückwalzen 7.1 und 7.3 bereits bei sehr kleinem Durchmesser der Rolle 3.
Hierdurch wird ein sehr frühes Einlegen eines neuen Tambours 1.1 möglich.
Die Fig. 13 und 14 zeigen eine Ausführungsform, die deutlich
Unterschiede gegenüber den vorausgegangenen Ausführungsformen hat.
In beiden Figuren ist der Laufweg der Papierbahn sowohl ausgezogen als
auch gestrichelt dargestellt. In Fig. 13 veranschaulicht die ausgezogene
Darstellung der Bahn 2 den normalen Bahnlauf zu der auf Tambour 1
entstehenden Papierrolle 3. Hierbei steht der nächste Tambour 1.1 noch still.
Der strichpunktierte Bahnlauf 2a hingegen ist der Bahnlauf kurz vor dem
Rollenwechsel. Hierbei läuft der nächste Tambour 1.1 um.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 14 ist der Bahnlauf 2b jener Bahnlauf, der
kurz nach dem Rollenwechsel vorliegt, während Bahnlauf 2c wiederum den
normalen Verlauf veranschaulicht, so wie in Fig. 13 ausgezogen dargestellt.
Dabei kann schon der übernächste Tambour 1.2 eingelegt werden.
Ein wichtiger Unterschied der Maschine gemäß der Fig. 13 und 14
gegenüber den vorausgegangenen Ausführungsformen besteht darin, daß
eine Vorrichtung 10 vorgesehen ist, die nach Art einer Schuhpresse mit einem
Schuh (20) aufgebaut ist, bekannt z. B. aus DE 35 03 240 (PA 04174). Die
Vorrichtung 10 übernimmt die Funktion der Gewichtsentlastung der Rolle 3
und gleichzeitig die Funktion der Andrückwalze 7.3.
In Fig. 14 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Maschine gemäß
Fig. 13 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform umschließt ein umlaufendes
Band 4. 1 die Kompensationseinrichtung.
Claims (20)
1. Verfahren zum Aufwickeln einer Papierbahn (2) zu einer Rolle (3);
- 1.1 wobei die Bahn (2) vorwiegend oder ausschließlich durch ein zentral eingeleitetes Drehmoment auf einen Tambour (1, 1.1) aufgewickelt wird;
- 1.2 und wobei auf die Mantelfläche der entstehenden Rolle (3) ständig mindestens ein sich über die Bahnbreite erstreckendes Druckelement (7.1, 7.3) zum Abquetschen von Luft einwirkt ("Abquetschelement").
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewicht
der entstehenden Rolle und des Tambours zumindest während eines
Teils des Wickelvorganges durch eine an der Mantelfläche der Rolle
angreifende, über die Bahnbreite wirkende Kraft kompensiert wird
(Kompensationskraft).
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kompensationskraft eine flächig wirkende Kraft ist, die allein oder
vorwiegend das Eigengewicht der entstehenden Rolle (3) und des
Tambours (1, 1.1) kompensiert.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch
die folgenden Merkmale:
- 4.1 es werden zu Beginn des Wickelvorganges der Tambour (1, 1.1) sowie eine Aufführwalze (5) in einer Anwickelposition nahe und parallel zueinander gebracht;
- 4.2 die Bahn (2) wird an die Aufführwalze (5) herangeführt, so daß sie diese über einen gewissen Umfangswinkel umschlingt, durch den Spalt zwischen Tambour (1) und Aufführwalze (5) herumgeführt und auf den Tambour (1) aufgewickelt, ein erstes der sich über die Bahnbreite erstreckenden Druckelemente (7.1) wirkt auf die entstehende Rolle (3) ein;
- 4.3 die in der Anwickelposition angewickelte Rolle (3) wird in eine Hauptwickelposition zum weiteren Wickeln gebracht;
- 4.4 in der Hauptwickelposition wird die Rolle (3) fertiggewickelt und mit wenigstens einem weiteren Druckelement (7.3) in Kontakt gebracht.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Hauptwickelposition das erste Druckelement (7.1) mit der Rolle (3)
außer Kontakt gebracht wird, nachdem wenigstens ein weiteres
Druckelement (7.3) auf die Mantelfläche der Rolle (3) einwirkt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Kompensationseinrichtung zum Aufbringen der
Kompensationskraft in der Hauptwickelposition auf die Rolle (3) wirkt
und entsprechend dem Rollenwachstum in der Hauptwickelposition
vertikal verfahren wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch
die folgenden Merkmale:
- 7.1 die entstehende Rolle (3) führt eine Bewegung aus, die eine Horizontalkomponente aufweist ("Horizontalbewegung");
- 7.2 der Zentralantrieb macht die Horizontalbewegung mit und wird dabei von einem Schlitten geführt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die entstehende Rolle in der Hauptwickelposition sowie der
Zentralantrieb ortsfest sind und die in Kontakt mit der Rolle befindlichen
Druckelemente mit wachsendem Rollendurchmesser eine Bewegung
ausführen, die eine Horizontalkomponente aufweist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationseinrichtung ein Preßelement umfaßt, das sowohl
zumindest für einen Teil des Wickelvorganges eine Kompensationskraft
zur Verfügung stellt als auch als weiteres Druckelement (7.3) dient.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kompensationseinrichtung zusammen mit Tambour (1) und
entstehender Rolle (3) eine Horizontalbewegung ausführt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 10, gekennzeichnet durch
die folgenden Merkmale:
- 11.1 der Tambour (1) mit der entstehenden Rolle (3) führt nach dem Aufführen der Bahn (2) eine von der Aufführwalze (5) hinwegführende Horizontalbewegung aus;
- 11.2 nach Beginn der Horizontalbewegung wird das Abquetschelement (7.1) in Arbeitsposition geschwenkt.
12. Vorrichtung zum Aufwickeln einer Papierbahn (2) zu einer Rolle (3);
- 12.1 mit einem Tambour (1), auf den die Bahn (2) aufgewickelt wird;
- 12.2 mit einem Zentralantrieb, der vorwiegend oder ausschließlich das zum Aufwickeln notwendige Drehmoment auf den Tambour (1) aufbringt;
- 12.3 mit mindestens einem Abquetschelement (7.1, 7.3), das sich über die Bahnbreite erstreckt, wobei mindestens ein Abquetschelement (7.1, 7.3) im Bereich des Auflaufens der Bahn (2) auf die entstehende Rolle (3) angeordnet ist, und dem Abquetschen von Luft dient.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung eine Kompensationseinrichtung aufweist, die das Gewicht
der entstehenden Rolle (3) und des Tambours (1) vorwiegend oder
alleine kompensiert und die an der Mantelfläche der Rolle angreift.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kompensationseinrichtung (4) eine flächig auf die Mantelfläche der
entstehenden Rolle (3) einwirkende Einrichtung ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- 15.1 es ist eine Aufführwalze (5) vorgesehen;
- 15.2 die Aufführwalze (5) ist in eine zum Tambour (1) parallele und diesem nahe Position verbringbar.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- 16.1 die entstehende Rolle (3) sowie der Zentralantrieb sind nach dem Anwickeln um eine gewisse Strecke, die eine Horizontalkomponente aufweist, in eine Hauptwickelposition bewegbar;
- 16.2 es sind ein Schlitten zum Verfahren des Zentralantriebes sowie eine Führungsbahn (6) zum Führen des Schlittens bei der Horizontalbewegung vorgesehen;
- 16.3 die Kompensationseinrichtung (4) ist entsprechend dem Rollenwachstum in vertikaler Richtung verfahrbar.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kompensationseinrichtung zusammen mit Tambour (1) und der
entstehenden Rolle (3) ebenfalls in horizontaler Richtung verfahrbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kompensationseinrichtung (4) eine
Preßvorrichtung (10) umfaßt, die die Rolle (3) entlastet und als ein
Druckelement bzw. Abquetschelement (7.3) dient.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kompensationseinrichtung (4) ein
umlaufendes Stützband (4. 1) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kompensationseinrichtung einen Gleitschutz aufweist, der innerhalb der
Schlaufe des Stützbandes angeordnet ist und über den das Stützband
gleitet.
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Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8131 | Rejection |