DE19635433A1 - Vorrichtung zum Überführen von flachliegenden Faltschachtelzuschnitten aus einer Umverpackung in eine Zuführeinrichtung einer Kartoniermaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Überführen von flachliegenden Faltschachtelzuschnitten aus einer Umverpackung in eine Zuführeinrichtung einer KartoniermaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen von
flachliegenden Faltschachtelzuschnitten aus einer
Umverpackung in eine Zuführeinrichtung einer
Kartoniermaschine.
Es sind Vorrichtungen bekannt, die einen
Handhabungsroboter aufweisen, der in einem
Kunststoffbehälter angelieferte, flachliegende
Faltschachtelzuschnitte entnimmt, und beispielsweise in ein
Stapelmagazin einer Kartoniermaschine überführt. Die
Kunststoffbehälter für die Faltschachtelzuschnitte sind
aufwendig ausgebildet, damit sichergestellt ist, daß die
Faltschachtelzuschnitte stets fluchtend zueinander
angeordnet sind. Ansonsten würde beispielsweise ein
Verrutschen eines Faltschachtelzuschnittes von einer Lage in
eine darunter liegende Lage zu einem Blockieren der
Vorrichtung führen. Eine derartige, einen Handhabungsroboter
aufweisende Vorrichtung ist aufwendig, und deren Betrieb nur
mit den angesprochenen Kunststoffbehältern zuverlässig.
Dadurch, daß die Kunststoffbehälter nach dem Entleeren bei
einem Verpacker wieder zu einem Faltschachtelhersteller
zurückgeführt werden müssen, ist ferner eine aufwendige
Logistik erforderlich, die den Betrieb zusätzlich verteuert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Überführen von
flachliegenden Faltschachtelzuschnitten aus einer
Umverpackung in eine Zuführeinrichtung einer
Kartoniermaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat
demgegenüber den Vorteil, daß die Vorrichtung relativ
einfach aufgebaut ist, und daß sie zuverlässig und
vollautomatisch arbeitet.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und der Beschreibung.
Besonders vorteilhaft ist es, einen zusätzlichen
Fixierrechen für eine Zwischenwand vorzusehen. Durch diesen
Fixierrechen können auch Umverpackungen, in der mehrere
Reihen von Faltschachtelzuschnitten nebeneinander angeordnet
sind, mittels der Vorrichtung verarbeitet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind
Stapelboxen für die Bestandteile leerer Umverpackungen
vorgesehen, die automatisch befüllt werden. Dadurch wird der
Handhabungsaufwand der Vorrichtung weiter verringert.
Eine Anordnung der Haltezange und der Überschiebegabel auf
Längsträgern reduziert den konstruktiven Aufwand der
Vorrichtung zusätzlich.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt, und wird in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt eines
Teils einer Kartoniermaschine und die Fig. 2 eine
vereinfachte Draufsicht auf die Kartoniermaschine nach Fig.
1.
Eine in der Fig. 1 teilweise dargestellte, an sich bekannte
Kartoniermaschine 10 weist ein erstes Stapelmagazin 11 für
flachliegende Faltschachtelzuschnitte 1 auf. Dem ersten
Stapelmagazin 11 ist ein Förderband 12 vorgeschaltet,
oberhalb dessen Einlaufbereich 13 ein zweites Stapelmagazin
14 angeordnet ist. Oberhalb und parallel zum Förderband 12
befinden sich zwei in Förderrichtung X der
Faltschachtelzuschnitte 1 betrachtet aufeinanderfolgende
Zuförderbänder 15, 16 für das zweite Stapelmagazin 14. Dabei
überlappt der Ausgangsbereich des ersten Zuförderbandes 15
den Eintrittsbereich des zweiten Zuförderbandes 16. Oberhalb
des zweiten Zuförderbandes 16 ist weiterhin eine Sperre 17
zum Auffächern der ankommenden Faltschachtelzuschnitte 1
angeordnet.
Die beiden Zuförderbänder 15, 16 der Kartoniermaschine 10
arbeiten mit einer Vorrichtung 20 zum Überführen der
Faltschachtelzuschnitte 1 zusammen. Die Vorrichtung 20 hat
eine Hubeinrichtung 21 in Form einer Hubschere, die knapp
oberhalb des Förderbandes 12 im Bereich zwischen dem ersten
Zuförderband 15 und dem ersten Stapelmagazin 11 angeordnet
ist. Die Hubeinrichtung 21 weist ein plattenförmiges
Hubelement 22 auf, das in den Öffnungsquerschnitt einer
hülsenförmigen Umverpackung 2 einführbar ist.
In der bevorzugt aus Wellpappe bestehenden Umverpackung 2
sind mehrere Lagen 3 von jeweils flachliegenden
Faltschachtelzuschnitten 1 übereinander angeordnet, die
durch jeweils einen im Längsschnitt U-förmig ausgebildeten
Zwischenboden 4 voneinander getrennt sind. Die beiden vom
Zwischenboden 4 senkrecht abstehenden Abschnitte 5, 6 sind
dabei parallel zum ersten bzw. letzten
Faltschachtelzuschnitt 1 einer Lage 3 angeordnet, so daß die
Faltschachtelzuschnitte 1 einer Lage 3 von einem
Zwischenboden 4 umfaßt sind. Die übereinander angeordneten
Lagen 3 bilden eine Reihe 7. Im Ausführungsbeispiel sind in
einer Umverpackung 2 jeweils zwei Reihen 7 angeordnet, die
durch eine durchgehende Zwischenwand 8 voneinander getrennt
sind. Je nach Größe der Faltschachtelzuschnitte 1 bzw. der
Umverpackung 2 können jedoch auch mehrere, jeweils durch
eine Zwischenwand 8 voneinander getrennte Reihen 7 in der
Umverpackung 2 angeordnet sein.
Oberhalb der Umverpackung 2 hat die Vorrichtung 20 eine
Halte- und Überführeinrichtung 25 für die
Faltschachtelzuschnitte 1. Diese weist sich parallel zu den
beiden Zuförderbändern 15, 16 erstreckende Längsträger 26
auf, auf denen eine plattenförmige Überschiebegabel 27 bzw.
eine Haltezange 28 für einen Zwischenboden 4 verschiebbar
angeordnet sind. Sowohl die Überschiebegabel 27, als auch
die Haltezange 28 werden durch nicht dargestellte, zum
Beispiel pneumatisch angetriebene Mittel betätigt.
Mit der Halte- und Überführeinrichtung 25 wirkt ein auf- und
abbeweglicher Fixierrechen 30 zusammen, dessen Kämme 31 in
den Öffnungsquerschnitt der Umverpackung 2 einführbar sind.
Um ein Entsorgen leerer Umverpackungen 2 zu ermöglichen ist
die Vorrichtung 20 darüber hinaus besonders eingerichtet:
Zum einen ist der Fixierrechen 30 zusätzlich quer zur
Ausschieberichtung der Faltschachtelzuschnitte 1 verfahrbar.
Weiterhin ist seitlich der Hubeinrichtung 21 in Höhe der
unteren Endlage des Hubelements 22 ein Tisch 33 angeordnet,
an den sich auf der der Hubeinrichtung 21 gegenüberliegenden
Seite ein Abförderband 35 anschließt. Außerdem hat das
Abförderband 35 ein senkrecht zur Ebene des Tisches 33
angeordnetes Fördertrum 36 zum Überführen der Umverpackungen
2 in eine sich an das Abförderband 35 anschließende erste
Stapelbox 37. Um das Einführen der Umverpackungen 2 zu
erleichtern, ist der Stapelbox 37 in Richtung der
Hubeinrichtung 21 eine Einführweiche 38 zugeordnet. Anstelle
der Einführweiche 38 ist jedoch auch ein entsprechend
geformter Deckel der Stapelbox 37 denkbar. Schließlich ist
auf der dem ersten Zuförderband 15 gegenüberliegenden Seite
der Hubeinrichtung 21 eine zweite Stapelbox 39 für die
Zwischenböden 4 angeordnet.
Die oben beschriebene Vorrichtung 20 arbeitet wie folgt: Von
der gegenüber des Tisches 33 angeordneten Seite der
Hubeinrichtung 21 werden die Umverpackungen 2 der
Vorrichtung 20 der Reihe nach mittels an sich bekannter
Mittel zugefördert, so daß taktweise jeweils eine
Umverpackung 2 auf das Hubelement 22 der Hubeinrichtung 21
gelangt, wobei eine Reihe 7 mit dem ersten Zuförderband 15
ausgerichtet wird. Die untere Endlage des Hubelements 22 ist
so eingestellt, daß die Oberkante der Umverpackung 2 in Höhe
der Förderebene des ersten Zuförderbandes 15 verläuft.
Zum Überführen der obersten Lage 3 der
Faltschachtelzuschnitte 1 einer Reihe 7 aus der Umverpackung
2 auf das erste Zuförderband 15 wird nun das Hubelement 22
um die Höhe einer Lage 3 angehoben. Dazu muß sichergestellt
sein, daß die Umverpackung 2 in der Höhe fixiert ist, was
durch entsprechend ausgebildete Klemmeinrichtungen erreicht
wird. Gleichzeitig befinden sich die Überschiebegabel 27 und
die Haltezange 28 auf der dem ersten Zuförderband 15
gegenüberliegenden Seite, so daß beim Anheben der obersten
Lage 3 der Abschnitt 5 des Zwischenbodens 4 von der
Haltezange 28 erfaßt und gehalten wird, und die
Überschiebegabel 27 zwischen den Abschnitt 5 und dem am
Abschnitt 5 anliegenden Faltschachtelzuschnitt 1 gelangt.
Anschließend wird die Überschiebegabel 27 kontinuierlich in
Richtung des ersten Zuförderbandes 15 bewegt, wobei der
Abschnitt 6 des Zwischenbodens 4 von den auf das
Zuförderband 15 einlaufenden Faltschachtelzuschnitten 1,
eine Brücke zum Zuförderband 15 bildend, umgebogen wird.
Sind alle Faltschachtelzuschnitte 1 einer Reihe 7 der
obersten Lage 3 auf das Zuförderband 15 übergeschoben, so
wird die Haltezange 28 in ihre dem Zuförderband 15
gegenüberliegende Endlage verfahren, wobei sie den obersten
Zwischenboden 4 in die zweite Stapelbox 39 ablegt.
Anschließend werden die Überschiebegabel 27 und die
Haltezange 28 wieder in ihre ursprüngliche Lage
zurückverbracht, so daß nach einem weiteren Anheben durch
das Hubelement 22 die Faltschachtelzuschnitte 1 der nächsten
Lage 3 einer Reihe 7 in gleicher Art und Weise auf das
Zuförderband 15 überschoben werden.
Sind alle Lagen 3 einer Reihe 7 aus der Umverpackung 2
überschoben, so fährt der Fixierrechen 30 auf der der noch
nicht überschobenen Reihe 7 gegenüberliegenden Seite der
Zwischenwand 8 in den Öffnungsquerschnitt der Umverpackung
2, so daß seine Kämme 31 die Zwischenwand 8 abstützen, und
eine seitliche Führung für die in der Umverpackung 2 noch
befindliche Reihe 7 bilden. Diese kann nun nach einem
Ausrichten mit dem Zuförderband 15 aus der Umverpackung 2
entnommen werden.
Wenn alle Reihen 7, und somit auch alle
Faltschachtelzuschnitte 1 aus der Umverpackung 2 auf das
Zuförderband 15 überschoben sind, wird der Fixierrechen 30
wieder aus dem Öffnungsquerschnitt der Umverpackung 2
gehoben. Anschließend wird die leere Umverpackung 2 samt
Zwischenboden 8 beispielsweise durch eine neue, auf die
Hubeinrichtung 21 einlaufende Umverpackung 2 auf den Tisch
33 überführt. Dort wird die leere Umverpackung 2 von dem
Abförderband 35 erfaßt, das sie in die erste Stapelbox 37
ablegt. Vorteilhafterweise kann das Überführen der leeren
Umverpackung 2 in die Stapelbox 37 durch ein Nachschieben
des Fixierrechens 30 unterstützt werden, es sind jedoch auch
andere, an sich bekannte Überführhilfen für die leeren
Umverpackungen 2 denkbar.
Ergänzend wird erwähnt, daß die Vorrichtung 20 in
vielfältiger Weise abgeändert werden kann. So sind
insbesondere Modifikationen im Bereich der Entsorgung leerer
Umverpackungen 2 denkbar. So können die leeren
Umverpackungen 2 beispielsweise mittels Handhabungsrobotern
o. ä. aus dem Bereich der Vorrichtung 20 gebracht werden,
Auch können die Stapelboxen 37, 39 an anderer Stelle der
Vorrichtung 20 angeordnet sein.
Weiterhin ist die Vorrichtung 20 durch eine entsprechende
Anordnung ihrer Bestandteile an nahezu jede beliebige
Kartoniermaschine anbaubar. Gegebenenfalls müssen dazu
andere Zufördereinrichtungen zum Überführen der
Faltschachtelzuschnitte 1 eingesetzt, bzw. deren Anordnung
gegenüber dem Ausführungsbeispiel geändert werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung (20) zum Überführen von flachliegenden
Faltschachtelzuschnitten (1) aus einer Umverpackung (2) in
eine Zuführeinrichtung (15) einer Kartoniermaschine (10),
wobei in der hülsenförmig ausgebildeten Umverpackung (2)
wenigstens eine von einem im Längsschnitt U-förmigen
Zwischenböden (4) umfaßte Lage (3) von
Faltschachtelzuschnitten (1) angeordnet ist, einer
Hubeinrichtung (21) mit einem Hubelement (22), das zum
Anheben der Lagen (3) in den Öffnungsquerschnitt der
Umverpackung (2) einbringbar ist, einer Halteeinrichtung
(28) für den jeweils obersten Zwischenboden (4), und einer
Ausschiebeeinrichtung (27) zum Überschieben der jeweils
obersten Lage (3) von Faltschachtelzuschnitten (1) aus der
Umverpackung (2) auf die Zuführeinrichtung (15).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
oberhalb der Hubeinrichtung (21) ein in den
Öffnungsquerschnitt der Umverpackung (2) einbringbares, auf-
und abbewegliches Fixierelement (30) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Fixierelement (30) quer zur Ausschieberichtung der
Faltschachtelzuschnitte (1) aus der Umverpackung (2)
verfahrbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Einrichtung (37, 39) zum
Entsorgen leerer Umverpackungen (2) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
eine der Einrichtungen (39) zur Entsorgung leerer
Umverpackungen (2) mit der Halteeinrichtung (28) für den
jeweils obersten Zwischenboden (4) zusammenwirkt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine andere Einrichtung (37) zur
Entsorgung leerer Umverpackungen (4) mit einem Abförderband
(35) zusammenwirkt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung (21) als Hubschere
ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (28) für den
Zwischenboden (4) und die Ausschiebeeinrichtung (27) für die
jeweils oberste Lage (3) an Faltschachtelzuschnitten (1) auf
Trägern (26) verschiebbar angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (28) für den
Zwischenboden (4) zangenförmig ausgebildet ist, und mit
einem vom Zwischenboden (4) abstehenden Abschnitt (5)
zusammenwirkt.
10. Kartoniermaschine (10) mit einer Vorrichtung (20) nach
einem der Ansprüche 1 bis 9.
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