DE19615671C2 - Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware mit zwei voneinander unabhängigen Wirkbereichen - Google Patents
Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware mit zwei voneinander unabhängigen WirkbereichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware gemäß
Oberbegriff von Anspruch 1.
Es sind im Stand der Technik Kettenwirkmaschinen bekannt, welche als
doppelnadelbarrige Kettenwirkmaschinen ausgebildet sind und der Herstellung von
z. B. einer speziellen Wirkware mit z. B. zwei Rücken dienen, bei welchen Fäden
zwischen den Rücken hin- und hergelegt werden. Derartige doppelnadelbarrige
Kettenwirkmaschinen weisen eine Wirkstelle mit zwei Nadelbarren auf und dienen
zur Herstellung von sogenannten Abstandsgewirken. In jedem Fall handelt es sich
jedoch um eine einzige Wirkware, welche zwischen den nebeneinander
angeordneten Nadelbarren abläuft bzw. abgezogen wird.
In der DE 454 467 C ist ein Kettenwirkstuhl für doppelte Warenerzeugung be
schrieben, welcher zwei Wirkbereiche aufweist. Die beiden Wirkbereiche sind durch
jeweils eine Antriebswelle angetrieben. Durch das Vorsehen von zwei Antriebs
wellen, wobei auf jeder Antriebswelle eine entsprechende Exzenterwelle angeord
net ist, ist es möglich, zwei voneinander unabhängige Wirkbereiche vorzusehen.
Jeder Wirkbereich weist dabei zumindest eine Nadelbarre und Legebarren zur
Herstellung jeweils einer Warenbahn auf. Da unter Rückseite einer Kettenwirk
maschine die Seite verstanden wird, zu welcher die offene Seite der Wirknadel
weist, sind die Wirkbereiche bei der bekannten Kettenwirkmaschine Rücken an
Rücken angeordnet. Von den Wirkbereichen werden die hergestellten Warenbahnen
senkrecht zu den Kettfäden abgeleitet. Bei der bekannten Vorrichtung sind die
Nadelbarren und die Legebarren beider Wirkbereiche von einem gemeinsamen
Maschinenbett getragen.
In der DE 16 35 846 C ist eine Kettenwirkmaschine mit zwei Nadelbarren
beschrieben, bei welcher die Nadelbarren durch zwei Hebel angetrieben werden,
welche ihrerseits durch eine Kurvenscheibe gesteuert werden. Die Kurvenscheibe
ihrerseits wird durch eine als Exzenterwelle ausgebildete Hauptwelle angetrieben.
Die Hebel sind dabei über Schwingen bzw. Stößel mit sog. Barrentraghebeln so
verbunden, daß die Wirknadelbarren die für den eigentlichen Wirkvorgang
notwendige wechselseitige Bewegung ausführen können. Die auf diese Weise
hergestellte Wirkware wird zwischen den Nadelbarren hindurch abgeleitet und einer
entsprechenden Aufwickeleinheit zugeführt. Die auf diese Weise erzeugte einzelne
Wirkwarenbahn kann dann einer entsprechenden Weiterbehandlung zugeführt
werden.
In der DE 28 51 995 B1 ist ebenfalls eine Kettenwirkmaschine mit zwei
Nadelbarren beschrieben, welche mehrere Legeschienen aufweist, die entsprechend
vorgegebener Bewegungen und zu erzielender Wirkware durch die Wirknadelreihen
geschwungen werden. Der Antrieb der Nadelbarren erfolgt dabei separat von jeweils
einer Antriebs- bzw. Exzenterwelle. Von den Antriebswellen führt jeweils, ein
entsprechender Stößel zu an den Nadelbarren angebrachten Schwenkhebeln, so daß
die Nadelbarren wechselseitig zueinander bewegbar sind. Der Antrieb erfolgt dabei
so, daß die Exzenterwelle für den Antrieb der einen Nadelbarre die gleiche Drehzahl
aufweist wie die Hauptwelle, welche ebenfalls über einen Exzenter und
entsprechende Stößel- und Hebelverbindungen die zweite Nadelbarre antreibt. Die
erzeugte Wirkware wird wiederum zwischen den Nadelbarren in der Maschine nach
unten abgeführt und einer Aufwickeleinrichtung zugeführt.
In der DE 12 84 023 A ist ebenfalls eine Kettenwirkmaschine mit zwei
Wirknadelfonturen beschrieben. Die Legeschienen, welche die Legenadeln tragen,
welche während des eigentlichen Wirkvorganges durch die Nadelgassen der
Wirknadelfonturen hindurchgeführt werden, sind bei dieser Kettenwirkmaschine auf
zwei in gleichem Drehsinn angetriebene Teilgehänge aufgeteilt, die an zwei
symmetrisch zu den Wirknadelfonturen parallel nebeneinander liegenden
Gehängewellen gelagert sind. Durch diese Aufteilung kann eine gleichmäßigere
Bewegung der Wirknadeln erzielt werden, ohne daß zur Sicherstellung eines
effektiven Wirkvorganges eine Verharrungsstellung der Wirknadeln in einer
bestimmten Position erforderlich ist. Die Wirknadelbarren sind dabei paarweise
zueinander angeordnet, so daß die erzeugte Wirkware zwischen den
Wirknadelbarren in die Maschine nach unten hindurchgeführt und einer
Aufwickelvorrichtung zugeführt wird.
Des weiteren ist aus US 4 302 953 eine Kettenwirkmaschine bekannt, mittels
welcher Polware wie z. B. Velour herstellbar ist und welche zwei Bauch-an-Bauch
angeordnete Nadelbarren sowie eine Legebarre zum Zuführen eines Grundfadens
und zumindest eine zweite Legebarre zum Bereitstellen eines Polfadens aufweist.
Die bekannte Kettenwirkmaschine ist nicht geeignet zur unabhängigen
Herstellung von zwei Wirkwaren.
Des weiteren ist aus US 3 665 733 eine doppelnadelbarrige Kettenwirk
maschine bekannt, bei welcher die beiden Nadelbarren in einer Bauch-zu-Bauch-
Anordnung vorgesehen sind und bei welcher ein einziges Legebarrenpaket für
beide Wirkbereiche vorgesehen ist. Der Warenabzug erfolgt in der Mitte zwi
schen den Nadelbarren. Voneinander unabhängige Wirkbereiche sind nicht
vorgesehen.
Mit den im Stand der Technik bekannten Kettenwirkmaschinen mit zwei
Nadelbarren wird somit entweder lediglich eine einzige Wirkwarenbahn erzeugt,
oder jeder Wirkbereich wird mittels jeweils einer Antriebswelle angetrieben. Zwar
ist es denkbar, daß eine spezielle Wirkware mit z. B. zwei Rücken nach dem
Wirkvorgang, d. h. nach Abzug aus dem Wirkbereich aufgetrennt wird, indem die die
beiden Rücken verbindenden hin- und herlaufenden Fäden wieder aufgeschnitten
werden. Dazu ist jedoch ein weiterer Arbeitsgang in Verbindung mit zusätzlichen
Schneid- und Aufwickelmechanismen erforderlich. Das erfordert entweder
zusätzliche, an der Kettenwirkmaschine zu installierende Schneidmechanismen oder
zusätzliche Maschinen, welche neben der eigentlichen Kettenwirkmaschine
aufzustellen sind, oder zusätzliche Transportvorgänge, wenn die einmal
aufgewickelte Wirkwarenbahn an einen separaten Ort zu einer Auftrennvorrichtung
transportiert werden muß.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur
Herstellung von Kettenwirkware zu schaffen, mittels welcher eine höhere
Produktivität bei geringerem Platz-, Energie- und Investitionsbedarf erzielbar ist,
mindestens zwei Wirkwarenbahnen getrennt voneinander herstellbar sind und beide
Wirkbereiche bedienseitig zugänglich sind.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware mit
den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware zwei
voneinander unabhängige Wirkbereiche auf, welche jeweils mindestens eine
Legebarre und mindestens eine Nadelbarre zur Herstellung von jeweils einer
Warenbahn aufweisen. Die Wirkbereiche sind dabei Rücken an Rücken mit nach
außen von den Wirkbereichen weggerichteten Warenabzügen angeordnet. Die
Nadelbarren und die Legebarren sind von einem gemeinsamen Maschinenbett
getragen, welches mit einem Antrieb versehen ist, der beide Wirkbereiche betätigt.
Das gemeinsame Maschinenbett dient somit dazu, den Antrieb für eine Hauptwelle
aufzunehmen, so daß die entsprechenden Aggregate der Vorrichtung zur Herstellung
von Kettenwirkware über entsprechende Getriebe aus dem Maschinenbett heraus
von der durch den Antrieb angetriebenen Hauptwelle antreibbar sind.
Erfindungsgemäß sind die Nadelbarren und die Legebarren der Wirkbereiche der
Kettenwirkmaschine von einer gemeinsamen Hauptwelle antreibbar, wobei die
Hauptwelle beide Wirkbereiche über Verbundgetriebe antreibt. Dabei wird die
Anzahl der für den Antrieb der Wirkwerkzeugbarren der Wirkbereiche notwendigen
Aggregate in vorteilhafter Weise reduziert, was gleichermaßen zur Reduzierung des
durch die Maschine erforderlichen Platzbedarfes sowie zur Reduzierung des
Energiebedarfs beiträgt.
Durch die Aufteilung in zumindest zwei getrennte Wirkbereiche ist es möglich, daß
mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung gleichzeitig zwei voneinander
unabhängige Wirkwarenbahnen herstellbar sind. Ein wesentlicher Vorteil einer
solchen Anordnung besteht darin, daß neben der erhöhten Produktivität einer
solchen Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware ein geringerer
Energiebedarf bei gleichzeitig geringerem Platzbedarf realisierbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung, welche auch als Doppel-Kettenwirkmaschine
bezeichnet werden kann, weist gegenüber einer Einzelmaschine eine wesentliche
höhere Flexibilität bezüglich der Art der Wirkwarenbahnen, des Materialeinsatzes,
der zu erzielenden Muster usw. auf, welche mit einer derartigen Maschine herstellbar
sind. Das trifft auch auf überbreite Kettenwirkmaschinen mit zum Beispiel doppelter
Arbeitsbreite zu, auf der zwar zwei Wirkwarenbahnen herstellbar sind, diese sind
jedoch vollständig identisch.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Barren der Wirkbereiche
jeweils durch von der Hauptwelle gesteuerte Koppelgetriebe antreibbar.
Normalerweise sind für jeden Wirkbereich, d. h. für den linken Wirkbereich und den
rechten Wirkbereich (siehe Fig. 1), jeweils linke bzw. rechte Getriebe vorzusehen,
so daß die Hauptwelle, welche als Kurbelwelle ausgebildet ist, mit mehreren
versetzten Kröpfungen versehen ist. Das heißt, wenn für jeden Bewegungsablauf der
Barren ein eigener Antrieb vorgesehen ist, wäre auch je eine Getriebeart erforderlich.
Das könnte unter Umständen Probleme hinsichtlich der Unterbringung in dem
gemeinsamen Maschinenbett mit sich bringen, so daß die Maschine gegebenenfalls
bezüglich der Arbeitsbreite bzw. auch bezüglich der Länge vergrößert werden
müßte. Die Koppelgetriebe haben jedoch den Vorteil, daß sie auch als
Verbundgetriebe herstellbar sind. Somit ist es möglich, z. B. zumindest ein
Verbundgetriebe für je zwei Bewegungen bzw. Bewegungsabläufe, d. h. z. B. für
Legeschiene und Nadel sowie Schieber und Platine zusammen einzusetzen, so daß
auch eine wesentlich einfachere Kurbelwelle zum Einsatz gelangen kann. Diese
Kurbelwelle würde dann nur die halbe Anzahl an Kröpfungen aufweisen müssen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist den Wirkbereichen jeweils eine
Gruppe von Kettbäumen und/oder Spulengattern und jeweils ein Warenabzug
zugeordnet.
Vorzugsweise sind für den Fall, daß als Fadenablaufsystem Kettbäume vorgesehen
sind, jeweils zwei Kettbäume aus den beiden Gruppen von Kettbäumen, welche an
einem Kettbaumgestell der Kettenwirkmaschine angebracht sind, durch einen
gemeinsamen Kettbaumantrieb angetrieben. Ein gemeinsamer Kettbaumantrieb für
jeweils einander zugeordnete Kettbäume jedes Wirkbereiches vereinfacht die
gesamte Maschinenkonstruktion weiterhin. Das ist vor allen Dingen dann sinnvoll,
wenn auf der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine Wirkwarenbahnen von
gleicher Qualität, gleichem Material, gleichem Muster etc. hergestellt werden sollen.
Bevorzugt ist dabei eine solche Anordnung der Kettbäume, bei welcher jede Gruppe
von Kettbäumen seitlich neben einer Symmetrieebene gelagert ist, die zwischen den
Wirkbereichen verläuft. Unter "Symmetrieebene" soll in diesem Zusammenhang
nicht verstanden werden, daß die Rücken-an-Rücken-Anordnung eine vollkommen
spiegelsymmetrische Vorrichtung entstehen läßt. Vielmehr soll unter
"Symmetrieebene" eine gedachte "Halbierungsebene" verstanden werden.
Vorzugsweise sind bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung die
Versatzbewegungen der Legebarren beider Wirkbereiche durch ein gemeinsames
Versatzgetriebe steuerbar. Es versteht sich, daß dennoch für den linken und den
rechten Wirkbereich jeweils unterschiedliche Musterscheiben vorgesehen werden
können.
Ein ebenfalls besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel liegt dann vor, wenn die
erfindungsgemäße Vorrichtung dazu benutzt wird, daß in den Wirkbereichen jeweils
unterschiedliche Wirkwaren hergestellt werden. Zwar ist es in einem solchen Fall
nicht ohne weiteres möglich, daß gemeinsame Antriebe für die Wirkwerkzeuge der
Wirkbereiche bzw. der ihnen zugeordneten Kettbäume usw. vorgesehen werden
können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt jedoch durch die unabhängig
voneinander angeordneten und arbeitenden Wirkbereiche eine hohe Flexibilität und
somit eine hohe Produktivität bzw. Auslastung.
So ist es in einem weiterhin bevorzugten Ausführungsbeispiel möglich, daß ein
Wirkbereich beispielsweise zweibarrig und der andere Wirkbereich dreibarrig
ausgebildet ist. Es ist jedoch auch möglich, daß beide Wirkbereiche die gleiche
Anzahl von Legebarren aufweisen. Die Anzahl der in den jeweiligen Wirkbereichen
vorgesehenen Legebarren kann dabei gleich sein, und zwar sowohl geradzahlig als
auch ungeradzahlig oder kann unterschiedlich sein, und zwar ebenfalls geradzahlig
oder ungeradzahlig.
Vorzugsweise ist bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ein
Schußeintragssystem, zwischen den Wirkbereichen angeordnet. Ein solches
Schußeintragssystem kann beispielsweise nach der Art des Schußeintrags bei
Webmaschinen, z. B. mit Druckluft im "Airjet"-Verfahren oder mittels eines
Projektils realisiert werden. Je nach Größe des Schußeintragssystems kann dieses
jeweils im aufeinander zuweisenden Innenbereich des Wirkbereiches der
Kettenwirkmaschine vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Kettenwirkmaschine auch mit Polbarren
versehen.
Gemäß noch einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt die mit zwei
Nadelbarren versehene Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware eine
Jacquard-Einrichtung, d. h. eine solche erfindungsgemäße Doppel-
Kettenwirkmaschine kann selbstverständlich auch mit einer Jacquard-Steuerung
ausgestattet sein.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung werden nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen in der nachfolgenden Beschreibung detailliert erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Stirnseitenansicht des prinzipiellen Aufbaus der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit einer Hauptwelle;
Fig. 2 einen Ausschnitt der Wirkbereiche einschließlich des prinzipiellen Antriebs
der Wirkwerkzeuge einer Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 3 einen Ausschnitt der Wirkbereiche gemäß Fig. 2, jedoch mit einem als
Koppelgetriebe ausgebildeten Verbundgetriebe für Legebarren und
Nadelbarre;
Fig. 4 einen Ausschnitt der Wirkbereiche gemäß Fig. 3, jedoch mit einem als
Koppelgetriebe ausgebildeten Verbundgetriebe für Platinenbarre und
Schieberbarre; und
Fig. 5 eine schematische Draufsicht der Anordnung von einem Versatzgetriebe für
die erfindungsgemäße Vorrichtung.
Fig. 1 stellt eine schematische stirnseitige Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware mit zwei unabhängigen
Wirkbereichen dar. Zum prinzipiellen Größenvergleich ist eine Bedienperson
schematisch dargestellt. An einem Kettbaumgestell 20 sind zwei, aus jeweils zwei
Kettbäumen 21 bestehende Gruppen von Kettbäumen 21 aufgenommen. Von den
Kettbäumen 21 laufen die Fäden 3 über entsprechende Führungs- und
Umlenkeinrichtungen den voneinander unabhängigen Wirkbereichen 1 und 2 zu. Die
Wirkbereiche 1, 2 besitzen jeweils unabhängige Legebarren 6 bzw. 7 sowie
entsprechende Wirkwerkzeugbarren 10, 11, 12, 13, 14 und 15 (siehe auch Fig. 2).
Die unabhängigen Wirkbereiche 1, 2 sind auf einem gemeinsamen Maschinenbett 19
angeordnet, in welchem ein Antrieb 26 für eine Hauptwelle 18 aufgenommen ist.
Von der Hauptweile 18 werden über entsprechende Koppelgetriebe die zur
Herstellung der Wirkware erforderlichen Bewegungen in die entsprechenden
Wirkwerkzeuge eingeleitet.
Von den Wirkbereichen 1, 2, deren Wirkwerkzeuge sich, bezogen auf die
Maschinenlängsachse, spiegelsymmetrisch gegenüberliegen, wird die fertige
Wirkware 4 bzw. 5 jeweils über entsprechende Warenabzugsrollen 23 nach außen
weg von den Wirkbereichen 1, 2 abgezogen und über Umlenk- und
Führungsmechanismen den jeweiligen Warenaufwickelrollen 22 zugeführt. Dadurch,
daß zwei unabhängige Wirkbereiche 1, 2 innerhalb einer Vorrichtung angeordnet
sind, kann eine Maschine großer Kompaktheit erzielt werden, kann darüber hinaus,
weil der Antrieb von einer gemeinsamen Hauptwelle 18 aus erfolgt, eine
Energieeinsparung, bezogen auf zwei Einzelmaschinen zur Herstellung von jeweils
einer Wirkwarenbahn, erzielt werden und kann außerdem eine hohe Flexibilität
erzielt werden, da in den Wirkbereichen auch unterschiedliche Ware getrennt
voneinander herstellbar ist.
Bei der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich die
Hauptwelle 18 im wesentlichen in der Maschinenmitte. Der Vorteil einer einzigen
Hauptwelle besteht darin, daß der Antrieb für die Wirkwerkzeuge der unabhängigen
Wirkbereiche 1, 2 besonders einfach gestaltet werden kann und zu einer
Reduzierung der einzusetzenden Bauteile bzw. Baugruppen führt. Wenn wie im in
Fig. 1 dargestellten Beispiel in beiden Wirkbereichen 1, 2 die gleiche Wirkware
hergestellt wird, können darüber hinaus Antriebssysteme für die Kettbäume
eingespart werden, da jeweils "zusammengehörige" Kettbäume von einem einzigen
Antrieb angetrieben werden können. Prinzipiell gilt dies auch für die
Antriebssysteme für den Warenabzug.
Um einen günstigen Massenausgleich erzielen zu können, laufen die Wirkwerkzeuge
der beiden Wirkbereiche 1, 2 asynchron zueinander, d. h. sie führen eine konträre
Bewegung zueinander aus. Diese konträre Bewegung wird über die Koppelgetriebe
realisiert, welche von der Hauptwelle 18 die entsprechenden Bewegungen in die
entsprechenden Wirkwerkzeuge einleiten. Um diese konträre Bewegung realisieren
zu können, sind in der Hauptwelle 18 entsprechende versetzte Kröpfungen jeweils
für die Getriebe der linken und der rechten Seite, d. h. des Wirkbereiches 1 und des
Wirkbereiches 2, vorgesehen.
Fig. 2 stellt einen vergrößerten Ausschnitt der prinzipiellen Darstellung der
Vorrichtung gemäß Fig. 1 dar. Dabei ist der Bereich der Vorrichtung vergrößert
dargestellt, welcher die voneinander unabhängigen Wirkbereiche 1, 2 zeigt. Den
Wirkbereichen werden über die Legenadeln, welche an den Legebarren 6, 7
angebracht sind, die entsprechenden Fäden 3 zugeführt. Jeweils getrennt
voneinander befindet sich ein kompletter Satz an Wirkwerkzeugbarren 10, 12, 14 auf
der linken Seite der Maschine, welche dem Wirkbereich 1 entspricht, und ein
kompletter Satz an Wirkwerkzeugbarren 11, 13, 15 auf der rechten Seite, d. h. dem
rechten Teil der Maschine, welcher dem Wirkbereich 2 entspricht. In den
Wirkbereichen 1, 2 sind in an sich bekannter Weise Wirknadeln 8, 9 tragende
Wirknadelbarren 12, 13, Schieberbarren 10, 11 und Platinenbarren 14, 15
angeordnet. Die Bewegungen der Wirknadelbarren 12, 13, Schieberbarren 10, 11
und der Platinenbarren 14, 15 werden von der Hauptwelle 18 über entsprechende
Koppelgetriebe 25 durch jeweilige Koppelglieder 24 den jeweiligen Werkzeugen
entsprechend der von ihnen auszuführenden Bewegung eingeleitet. Der
vereinfachten Darstellung wegen sind die Koppelglieder 24 nur schematisch als
Strich-Punkt-Linien unter Angabe der jeweiligen Gelenkpunkte angegeben.
Den jeweiligen Wirkbereichen 1, 2 kann jeweils innen liegend ein
Schußeintragssystem 16, 17 zugeordnet sein. Der Schußeintrag kann dabei nach Art
des Schußeintrags bei Webmaschinen wie z. B. mit Druckluft im Airjet-Verfahren
oder mit einem Projektil realisiert werden.
Von den unabhängig voneinander arbeitenden Wirkbereichen 1, 2 wird die fertige
Warenbahn 4, 5 separat abgezogen und über die Warenabzugsrollen 23 den
entsprechenden Warenaufwickelrollen 22 zugeführt. Wenn, wie bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2, der Antrieb 26 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mittels einer einzigen Hauptwelle 18 realisiert wird,
dann kann die Vorrichtung in ihrem Aufbau noch weiter dahingehend vereinfacht
werden, daß für beide Legebarrengruppen beider Wirkbereiche 1, 2 ein gemeinsames
Versatzgetriebe 40 eingesetzt wird (siehe Fig. 5).
In Fig. 3 ist ein Ausschnitt der prinzipiellen Anordnung der Wirkbereiche 1, 2 einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit nur einer vom Antrieb 26 angetriebenen
Hauptwelle 18 gemäß Fig. 2 dargestellt. Während bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 2 die zu den Wirkwerkzeugen führenden Koppelglieder 24 dargestellt
sind, die zur Realisierung von deren erforderlicher Bewegung während des
Wirkvorganges dienen, wobei für jede Wirkwerkzeugbewegung ein separates
Getriebe und damit eine separate Kröpfung der Hauptwelle 18 vorgesehen sein muß,
stellt Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel dar, bei welchem ein kombiniertes
Koppelgetriebe, das heißt ein sogenanntes Verbundgetriebe, dargestellt ist. Bei
einem derartigen Verbundgetriebe werden mittels eines kombinierten Getriebes
durch einen Kurbelzapfen der Hauptwelle 18 sowohl die Welle 31 der Legebarren 6
als auch die Welle 32 der Nadelbarren 12 angetrieben. Wegen der Kombination des
Antriebs der Legebarrenwelle 31 mit dem Antrieb der Nadelbarrenwelle 32 wird
dieses Verbundgetriebe auch als LENA-Verbundgetriebe 30 bezeichnet. Die
prinzipielle Anordnung der Wirkwerkzeuge in den Wirkbereichen 1
beziehungsweise 2 einschließlich der Zufuhr der Fäden 3 und der Abfuhr der
Materialbahnen 4, 5 entspricht dabei der in Fig. 2 dargestellten Anordnung, weshalb
deren detaillierte Beschreibung hier nicht wiederholt wird. Der Vorteil eines
derartigen Verbundgetriebes 30 besteht darin, daß die Gestaltung der Hauptwelle 18
vereinfacht wird, da die Anzahl der für die Erzeugung der jeweiligen Bewegungen
der Wirkwerkzeuge notwendigen Kröpfungen reduzierbar ist. Ein entsprechendes
Verbundgetriebe ist ebenso für die Legebarren und Nadelbarren des Wirkbereiches 2
vorgesehen, der Einfachheit halber jedoch nicht dargestellt.
In Fig. 4 ist ein Ausschnitt der Wirkbereiche 1, 2 gemäß Fig. 3 dargestellt, jedoch
mit dem Unterschied, daß bei dieser Figur die prinzipielle Anordnung eines als
Verbundgetriebe 34 ausgebildeten Koppelgetriebes für den gemeinsamen Antrieb
von Platinenbarre 15 und Schließerbarre 11 vorgesehen ist. Die Koppelglieder 24
sind dabei so angeordnet, daß von einem gemeinsamen Kurbelzapfen 45 die
Bewegung der Hauptwelle 18 mit der erforderlichen Phasenverschiebung an die
Platinenbarre 15 und die Schließerbarre 11 weitergeleitet wird. Die Koppelglieder 24
für die Schließerbarre sind dabei an dem Hebelelement 35 der Schließerbarre 11
angelenkt, weil die Schließerbarre 11 um die Welle 36 schwenkbar ist. Die
Koppelglieder 24 für den Antrieb der Welle 37 für die Platinenbarre 15 sind dabei an
die Welle 37 geführt und versetzen diese Welle 37 in die erforderliche
Schwenkbewegung, wobei auf dieser Welle 37 ein Hebelelement 46 für die
Platinenbarre 15 mit einer Spannbefestigung fixiert ist. Die übrige Anordnung der
Wirkwerkzeuge entspricht wiederum der in Fig. 2 bereits beschriebenen. Die
Kombination des Antriebs für die Platinenbarre 15 und des Antriebs für die
Schließerbarre 11 mit nur einem einzigen Getriebe wird auch als PLASCHI-
Verbundgetriebe 34 bezeichnet. Der Vorteil eines derartigen Verbundgetriebes 34
besteht wiederum darin, daß die Anzahl der Kröpfungen auf der Hauptwelle 18 zur
Erzielung der Bewegung der jeweiligen Wirkwerkzeuge verringerbar ist.
In Fig. 5 ist eine schematische Draufsicht der prinzipiellen Anordnung von einem
Versatzbetriebe beziehungsweise Mustergetriebe für die erfindungsgemäße
Vorrichtung dargestellt. Dabei wird die Bewegung für den musterbedingt
notwendigen Versatz der Legebarren 6, 7 der Wirkbereiche 1, 2 von der Vorrichtung
gemäß der Erfindung mit nur einer Hauptwelle 18 über eine entsprechende
Übertragungseinrichtung 43, 44 in ein gemeinsames Versatz- beziehungsweise
Mustergetriebe 40 eingeleitet, von welchem die jeweiligen Musterscheiben 41, 42
für die entsprechenden Legebarren 6, 7 der Wirkbereiche 1, 2 angetrieben werden.
Von der Hauptwelle 18 wird über das Übertragungssystem 43, 44, welches bei
diesem Ausführungsbeispiel aus Zahnriemenscheiben 43 und Zahnriemen 44
besteht, die Bewegung der Hauptwelle 18 in das Mustergetriebe 40 eingeleitet. Der
wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Fall der Verwendung von
nur einer Hauptwelle 18 kommt unter anderem auch dadurch zum Tragen, daß in
diesem Fall lediglich ein Versatzgetriebe 40 vorzusehen ist. In an sich bekannter
Weise ist das Versatzgetriebe 40 auf einer Konsole angeordnet, welche fest mit dem
Maschinenbett 19 verbunden ist. Von diesem Versatzgetriebe 40 sind entsprechende
Abtriebsausgänge zu der jeweiligen Seite der den Wirkbereichen 1, 2 zugeordneten
Legebarren 6, 7 vorgesehen. Durch die antriebsbedingte Bewegung der
Musterscheiben 41, 42 wird über Gleitschieber 39 und Schubstangen 38 die
jeweilige erforderliche Bewegung in die Legebarren 6 beziehungsweise 7 eingeleitet.
1
,
2
Wirkbereiche
3
Fäden
4
,
5
Warenbahnen
6
,
7
Legebarren
8
,
9
Wirknadeln
10
,
11
Schieberbarren
12
,
13
Wirknadelbarren
14
,
15
Platinenbarren
16
,
17
Schußeintragssysteme
18
Hauptwelle
19
Maschinenbett
20
Kettbaumgestell
21
Kettbäume
22
Warenaufwickelrollen
23
Warenabzugsrollen
24
Koppelglieder
25
Koppelgetriebe,
26
Antrieb
30
LENA-Verbundgetriebe
31
Welle der Legebarren
32
Welle der Nadelbarren
33
Kurbelzapfen für LENA
34
PLASCHI-Verbundgetriebe
35
Hebelelement der Schließerbarre
36
Welle für Schließerbarre
37
Welle für Platinenbarre
38
Schubstangen
39
Gleitschieber
40
Versatz-/Mustergetriebe
41
,
42
Musterscheiben
43
Zahnriemenscheiben
44
Zahnriemen
45
Kurbelzapfen für PLASCHI
46
Hebelelement für Platinenbarre
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Herstellung von Kettenwirkware mit zwei voneinander
unabhängigen Wirkbereichen (1, 2), welche jeweils mindestens eine Na
delbarre (12, 13) und mindestens eine Legebarre (6, 7) zur Herstellung je
weils einer Warenbahn (4, 5) enthalten, wobei die Wirkbereiche (1, 2)
Rücken an Rücken derart angeordnet sind, daß die Richtungen ihrer Wa
renabzüge (22, 23) nach außen von den Wirkbereichen (1, 2) wegweisen,
und die Nadelbarren (12, 13) und Legebarren (6, 7) beider Wirkbereiche
(1, 2) von einem gemeinsamen Maschinenbett (19) getragen sind, da
durch gekennzeichnet, daß im Maschinenbett (19) eine gemeinsame
Kurbelwelle (18) vorgesehen ist, die beide Wirkbereiche (1, 2) über zu
mindest ein Verbundgetriebe (30) antreibt, mittels welcher die Bewegung
der Nadelbarren und die Durchschwingbewegung der Legebarren erzeug
bar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Wirkbe
reichen (1, 2) jeweils eine Gruppe von Kettbäumen (21) und/oder Spulen
gattern und ein Warenabzug (23, 22) zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
zwei Kettbäume (21) aus den beiden Gruppen von Kettbäumen (21) durch
einen gemeinsamen Kettbaumantrieb angetrieben werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Gruppe von Kettbäumen (21) seitlich neben einer zwischen den Wirkbe
reichen (1, 2) verlaufenden Symmetrieebene gelagert ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Versatzbewegungen der Legebarren (6, 7) beider Wirkbereiche (1,
2) von einem gemeinsamen Versatzgetriebe steuerbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wirkbereiche (1, 2) zur Herstellung voneinander unterschiedlicher
Warenbahnen (4, 5) nutzbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl
der in den jeweiligen Wirkbereichen vorhandenen Legebarren (6, 7) unter
schiedlich ist.
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