DE19543601A1 - Großschirm - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Großschirm mit einem
Schirmmast, einem Tragarm, einem auf- und zuklappbaren
Schirmdach, das in seiner Schirmkrone gelenkig an das eine
Ende des Tragarms angeschlossen ist, der längsverstellbar
an einem Lagerteil gehalten ist, das schwenkbar um eine zu
den Längsrichtungen des Schirmmastes und des Tragarmes
senkrechte, mit Abstand vom Tragarm angeordnete
Gelenkachse am Schirmmast gelagert ist, und mit einer
Feststelleinrichtung, durch die das Lagerteil gegenüber
dem Schirmmast in zwei Schwenkstellungen feststellbar ist,
wobei in der ersten Schwenkstellung der Tragarm vom
Schirmmast absteht und in der zweiten Schwenkstellung etwa
parallel zum Schirmmast ausgerichtet ist.
Derartige Großschirme bieten die Möglichkeit, bei
zusammengeklapptem Schirmdach durch Verschieben des
Tragarms und dessen Verschwenken in die mit dem Schirmmast
im wesentlichen parallele Lage den Großschirm insgesamt
auf kleinen Raum zusammenzufalten.
Bei einem aus DE 32 29 776 A1 bekannten Großschirm dieser
Art besitzt das Lagerteil einen Zahnkranzteil, der im
Eingriff mit einem anderen Zahnkranzteil am Schirmmast
steht. Beide Zahnkranzteile können um eine die Gelenkachse
bildende Feststellschraube gegeneinander verdreht und
durch Anziehen der Feststellschraube gegeneinander
blockiert werden. Um die beiden Zahnkranzteile
gegeneinander verdrehen zu können, muß die
Feststellschraube soweit gelöst werden, daß die
Verzahnungen der Zahnkranzteile außer Eingriff kommen.
Dann aber ist das Lagerteil am Schirmmast nur noch
unzureichend geführt, so daß der Tragarm mit dem
Schirmdach von Hand gehalten werden muß, was alles beim
Lösen, Verschwenken und wieder Feststellen des Lagerteils
am Schirmmast Geschick und Aufmerksamkeit erfordert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Großschirm
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß das
Verschwenken des Tragarms und das Lösen und Feststellen
seiner beiden Schwenkstellungen auf einfache und sichere
weise ausgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Großschirm mit den eingangs
genannten Merkmalen erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Feststelleinrichtung einen am Schirmmast
längsgeführten Schieber aufweist, der zwischen einer vom
Lagerteil zurückgezogenen und einer gegen das Lagerteil
vorgeschobenen Stellung verschiebbar ist, wobei er in der
zurückgezogenen Stellung das Lagerteil zum Verschwenken
freigibt und in der vorgeschobenen Stellung das Lagerteil
sowohl in dessen erster als auch in dessen zweiter
Schwenkstellung fixiert.
Bei dem erfindungsgemäßen Großschirm bedarf es zum Lösen
und Feststellen des Lagerteils in seinen beiden
Schwenkstellungen nur des Verstellens des Schiebers am
Schirmmast, und zwar stets in derselben Weise, unabhängig
davon, in welcher der beiden Schwenkstellungen sich das
Lagerteil jeweils befindet. Die Schieberbewegung ist
leicht und ohne weiteres auch von ungeübten Personen zu
bewerkstelligen.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch
gekennzeichnet, daß eine den Schieber in seiner gegen das
Lagerteil vorgeschobenen Stellung haltende Feststellfeder
vorgesehen ist, gegen deren Kraft der Schieber in die vom
Lagerteil zurückgezogene Stellung verstellbar ist. Der
Schieber kehrt dann selbsttätig in seine die
Schwenkstellungen des Lagerteils fixierenden Stellung
zurück.
In baulicher Hinsicht empfiehlt es sich, die Anordnung so
zu treffen, daß der Schieber als außen auf dem Schirmmast
angeordnete Hülse ausgebildet ist und daß der Schirmmast
und das Lagerteil zwei in der Gelenkachse verbundene
Gelenkteile aufweisen, die in der ersten Schwenkstellung
des Lagerteils (bei vom Schirmmast abstehendem Tragarm)
miteinander und mit dem Schirmmast in dessen Längsrichtung
fluchten und von dem hülsenförmigen Schieber in dessen
gegen das Lagerteil vorgeschobener Stellung formschlüssig
umschlossen und dadurch gegen gegenseitiges Verschwenken
gesichert sind. Um auf einfache Weise die Gelenkteile in
ihre miteinander und mit dem Schirmmast fluchtende
Stellung gegenseitig ausrichten zu können, ist
zweckmäßigerweise ein einstellbarer Anschlag vorgesehen,
an dem die beiden Gelenkteile in ihrer miteinander
fluchtenden Ausrichtung zur gegenseitigen Anlage kommen.
Weiter empfiehlt es sich, daß der Gelenkteil des
Lagerteils mindestens eine Sperrausnehmung aufweist, die
in der zweiten Schwenkstellung des Lagerteils (bei zum
Schirmmast paralleler Ausrichtung des Tragarms) in
Längsrichtung des Schirmmastes mit der Hülsenwand des
Schiebers fluchtet und in der gegen das Lagerteil
vorgeschobenen Stellung des Schiebers die Hülsenwand
aufnimmt, wodurch die Hülsenwand das Lagerteil gegen
Verschwenken verriegelt. Auch hier ist es zur
gegenseitigen Ausrichtung der Gelenkteile in der zweiten
Schwenkstellung des Lagerteils vorteilhaft, daß die beiden
Gelenkteile auf der in Bezug auf die Gelenkachse der
Sperrausnehmung gegenüber liegenden Seite einen Anschlag
bilden, an dem die beiden Gelenkteile in der zweiten
Schwenkstellung des Lagerteils zur gegenseitigen Anlage
kommen. Zweckmäßigerweise ist der Anschlag in Bezug auf
die Gelenkachse auf der dem Tragarm zugewandten Seite und
die Sperrausnehmung auf der vom Tragarm abgewandten Seite
des Gelenkteils des Lagerteils angeordnet.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform besitzt das
Gelenkteil des Schirmmastes zwei nach oben über den
Schirmmast vorstehende Lagerwangen, die zwischen sich den
scheibenförmig ausgebildeten Gelenkteil des Lagerteils mit
zur Gelenkachse senkrechter Scheibenebene aufnehmen, was
eine gute Führung des Lagerteils am Schirmmast zur Folge
hat. Der scheibenförmige Gelenkteil kann mit einer
Lagerbohrung versehen sein, die von einem in beiden
Lagerwangen gehaltenen Lagerbolzen durchsetzt ist.
Eine sehr vorteilhafte platzsparende Bauform wird dadurch
erhalten, daß zur Bildung der Anschläge, an welchen die
beiden Gelenkteile in den zwei Schwenkstellungen des
Lagerteils zur gegenseitigen Anlage kommen, das Gelenkteil
des Schirmmasts einen in der Längsrichtung des letzteren
zwischen die Lagerwangen vorstehenden Anschlagnocken und
der scheibenförmige Gelenkteil des Lagerteils eine Tasche
aufweist, die den Anschlagnocken in der ersten
Schwenkstellung des Lagerteils (bei vom Schirmmast
abstehenden Tragarm) aufnimmt. Im einzelnen besteht dann
die Möglichkeit, daß zur Bildung des einstellbaren
Anschlags, an dem die beiden Gelenkteile in ihrer
miteinander fluchtenden Ausrichtung zur gegenseitigen
Anlage kommen, der Boden der Tasche eine Anschlagfläche
für einen Anschlagbolzen aufweist, der im Anschlagnocken
in Bolzenlängsrichtung einstellbar angeordnet ist. Weiter
empfiehlt es sich dann, daß zur Bildung des Anschlags, an
dem die beiden Gelenkteile in der zweiten Schwenkstellung
des Lagerteils (bei zum Schirmmast paralleler Ausrichtung
des Tragarms) zur gegenseitigen Anlage kommen, der
Gelenkteil des Lagerteils in Richtung zum Tragarm vor der
Tasche und der Anschlagnocken an seiner Stirnseite je eine
Anschlagfläche aufweisen. Im übrigen ist bei einer solchen
Bauform vorzugsweise die Sperrausnehmung am Gelenkteil des
Lagerteils in jeder der beiden Seitenwände der Tasche
ausgebildet.
Um die Gefahr auszuschließen, daß beim Verschwenken des
Lagerteils aus der zweiten in die erste Schwenkstellung
ein Finger der den Schirm betätigenden Person zwischen den
beiden Gelenkteilen eingeklemmt wird, ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß der Gelenkteil des Lagerteils eine
Federzunge trägt, die den Abstand von dem vom Tragarm
abgewandten Ende dieses Gelenkteils zum Gelenkteil des
Schirmmastes überbrückt, wozu die Federzunge mit der
Zungenwurzel am Gelenkteilende befestigt und mit dem
freien Zungenende verschiebbar in einer Bohrung geführt
ist, die sich im Gelenkteil des Schirmmastes in dessen
Längsrichtung erstreckt. Die Federzunge verhindert
zuverlässig, daß ein Finger zwischen die beiden
Gelenkteile gerät. Soweit die Tasche an dem vom Tragarm
abgewandten Ende des Gelenkteils des Lagerteils mündet,
empfiehlt es sich, daß auch die Mündung der Tasche durch
die Federzunge abgedeckt ist. Zweckmäßigerweise ist die
dem Anschlagbolzen zugeordnete Anschlagfläche am Boden der
Tasche durch ein Anschlagstück gebildet, unter dem die
Zungenwurzel festgeklemmt ist.
Im folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es
zeigen:
Fig. 1 einen Großschirm gemäß der Erfindung in
Seitenansicht mit aufgeklapptem Schirmdach und mit
in der ersten Schwenkstellung befindlichem
Lagerteil (bei vom Schirmmast abstehendem
Tragarm),
Fig. 2 den Schirm nach Fig. 1 mit zusammengeklapptem
Schirmdach und am Lagerteil eingeschobenem
Tragarm,
Fig. 3 den Schirm nach den Fig. 1 und 2 im
zusammengelegten Zustand mit in der zweiten
Schwenkstellung befindlichem Lagerteil (bei zum
Schirmmast parallelem Tragarm),
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Teil des
Schirms in der Stellung gemäß Fig. 2,
Fig. 5 den Schnitt V-V in Fig. 4,
Fig. 6 den Schnitt VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch einen Teil des Schirms in
der Stellung gemäß Fig. 3 im entriegelten Zustand
des Lagerteils,
Fig. 8 den Gegenstand der Fig. 7 im verriegelten Zustand
des Lagerteils, und
Fig. 9 den Schnitt IX-IX in Fig. 7.
Der in der Zeichnung dargestellte Großschirm umfaßt einen
in sich axial längenverstellbaren, in einem Fuß 1
gehaltenen Schirmmast 2, einen Tragarm 3 und ein auf- und
zuklappbares Schirmdach 4, das in seiner Schirmkrone 6
gelenkig an ein Ende des Tragarms 3 angeschlossen ist,
wozu der Tragarm 3 am Ende mit einem abgewinkelten
Anschlußstück 5 versehen und die Verbindung zwischen dem
Anschlußstück 5 und der Schirmkrone 6 als Kugelgelenk
ausgebildet ist, das in seiner jeweiligen Gelenkstellung
festgestellt werden kann. Das Schirmdach 4 kann daher
zwischen seiner in Fig. 1 ausgezogen gezeichneten üblichen
Lage bis in eine in Fig. 1 gestrichelt angedeutete
Vertikallage 4′ verschwenkt und in der jeweiligen Lage
festgestellt werden. Der Tragarm 3 ist längsverschiebbar
an einem Lagerteil 7 gehalten, wozu das Lagerteil eine den
Tragarm 3 aufnehmende rohrförmige Führung 8 aufweist, in
der der Tragarm 3 in seiner jeweiligen Verschiebungslage
mittels einer Klemmeinrichtung 9 festgestellt werden kann.
Dabei kann der Tragarm 3 in der Führung 8 zwischen der in
Fig. 1 dargestellten, am Lagerteil 7 voll ausgeschobenen
Lage in die aus Fig. 2 ersichtliche, am Lagerteil 7
vollständig eingezogene Lage verstellt werden. Das
Lagerteil 7 selbst ist schwenkbar um eine zu den
Längsrichtungen des Schirmmastes 2 und des Tragarmes 3
senkrecht stehende und mit Abstand vom Tragarm 3
angeordnete Gelenkachse 10 am Schirmmast 2 gelagert.
Weiter ist eine Feststelleinrichtung vorgesehen, mit deren
Hilfe das Lagerteil 7 gegenüber dem Schirmmast 2 in zwei
Schwenkstellungen feststellbar ist, wobei die erste
Schwenkstellung, in der der Tragarm 3 vom Schirmmast 2
absteht, in den Fig. 1 und 2, die zweite Schwenkstellung,
in der der Tragarm 3 etwa parallel zum Schirmmast 2
ausgerichtet ist, in Fig. 3 dargestellt ist. In Fig. 3 ist
das Schirmdach 4 im übrigen vollständig zusammengeklappt,
so daß der Großschirm insgesamt in sehr platzsparender
Weise zusammen gelegt ist, wie dies die Fig. 3 unmittelbar
erkennen läßt. Die Feststelleinrichtung weist einen am
Schirmmast 2 längsgeführten Schieber 11 auf, der zwischen
einer vom Lagerteil 7 zurückgezogenen Stellung (Fig. 3, 7)
und einer gegen das Lagerteil 7 vorgeschobenen Stellung
(Fig. 1, 2, 8) verschiebbar ist. In seiner zurückgezogenen
Stellung gibt der Schieber 11 das Lagerteil 7 zum
Verschwenken frei. In der vorgeschobenen Stellung fixiert
der Schieber 11 das Lagerteil 7 sowohl in dessen erster
Schwenkstellung gemäß den Fig. 1, 2 und 4, als auch in der
zweiten Schwenkstellung gemäß den Fig. 3 und 8. Der
Schieber 11 ist in seiner gegen das Lagerteil 7
vorgeschobenen Stellung durch eine Feststellfeder 12
gehalten, gegen deren Kraft der Schieber 11 in die vom
Lagerteil 7 zurückgezogene Stellung verschiebbar ist. Der
Schieber 11 ist als außen auf dem Schirmmast 2 angeordnete
Hülse ausgebildet. Die Feststellfeder 12 ist als
Schraubenfeder im Ringraum 13 zwischen dem Schieber 11 und
dem Schirmmast 2 angeordnet und gegen den Schirmmast 2 an
einem am Schirmmast festen Bundring 14 sowie andererseits
an einer inneren Ringschulter 15 des hülsenförmigen
Schiebers 11 abgestützt. Der Schirmmast 2 und das
Lagerteil 7 besitzen zwei in der Gelenkachse 10 verbundene
Gelenkteile 16, 17, wobei der Gelenkteil 16 zum
Lagerteils 7 gehört und Gelenkteil 17 des Schirmmastes 2
mit einem Zapfen 18 ausgebildet ist, der in das obere Ende
des Schirmmastes 2 eingesetzt und durch Sicken 19
gesichert ist. In der ersten Schwenkstellung des
Lagerteils 7, also bei vom Schirmmast 2 abstehendem
Tragarm 3, fluchten beide Gelenkteile 16, 17 miteinander
und mit dem Schirmmast 2 in dessen Längsrichtung. Sie
werden daher von dem hülsenförmigen Schieber 11 in dessen
gegen das Lagerteil 7 vorgeschobener Stellung
formschlüssig umschlossen und dadurch gegen gegenseitiges
Verschwenken gesichert (Fig. 4 bis 6). Diese gegenseitige
Ausrichtung der beiden Gelenkteile 16, 17 wird im übrigen
durch einen einstellbaren Anschlag 20 festgelegt, an dem
die beiden Gelenkteile 16, 17 in ihrer miteinander
fluchtenden Ausrichtung zur gegenseitigen Anlage kommen
und dann dem hülsenförmigen Schieber 11 die Möglichkeit
geben, unter der Kraft der Feststellfeder 12 sich in die
gegen das Lagerteil 7 vorgeschobene Stellung zu
verschieben. Zur Fixierung der beiden Gelenkteile 16, 17
in der zweiten Schwenkstellung des Lagerteils 7 besitzt
dessen Gelenkteil 17 mindestens eine Sperrausnehmung 21,
die in der zweiten Schwenkstellung des Lagerteils 7, also
bei zum Schirmmast 2 paralleler Ausrichtung des
Tragarms 3, in Längsrichtung des Schirmmastes 2 mit der
Hülsenwand des Schiebers 11 fluchtet, so daß der
Schieber 11 in der gegen das Lagerteil 7 vorgeschobenen
Stellung mit der Hülsenwand in der Sperrausnehmung 21
Aufnahme findet und dadurch das Lagerteil 7 gegen
Verschwenken verriegelt (Fig. 8). Auch diese gegenseitige
Stellung der Gelenkteile 16, 17 wird durch einen
Anschlag 22 bestimmt, den die beiden Gelenkteile auf der
in Bezug auf die Gelenkachse 10 der Sperrausnehmung 21
gegenüber liegenden Seite bilden und an dem die beiden
Gelenkteile 16, 17 in der zweiten Schwenkstellung des
Lagerteils 7 zur gegenseitigen Anlage kommen, wie es die
Fig. 7 und 8 zeigen. Der Anschlag 22 ist in Bezug auf die
Gelenkachse 10 auf der dem Tragarm 3 zugewandten Seite und
die Sperrausnehmung 21 auf der vom Tragarm 3 abgewandten
Seite des Gelenkteils 16 angeordnet, so daß sich die
Sperrausnehmung 21 bei in der zweiten Schwenkstellung
stehendem Lagerteil 7 nach unten zum Hülsenrand des
Schiebers 11 hin öffnet.
Im einzelnen besitzt das Gelenkteil 17 des Schirmmastes 2
zwei nach oben über den Schirmmast 2 vorstehende
Lagerwangen 23. Diese Lagerwangen 23 nehmen zwischen sich
den scheibenförmig ausgebildeten Gelenkteil 16 des
Lagerteils 7 mit zur Gelenkachse 10 senkrechter
Scheibenebene auf. Beide Gelenkteile 16, 17 liegen daher
in jeder Schwenkstellung flächig aneinander und sind
dadurch stets zuverlässig und genau aneinander geführt.
Der scheibenförmige Gelenkteil 16 ist mit einer
Lagerbohrung 24 versehen, die von einem in beiden
Lagerwangen 23 gehaltenen, die Gelenkachse 10 bildenden
Lagerbolzen 25 durchsetzt ist. Dieser Lagerbolzen 25 ist
von einer in die Lagerwangen 23 eingedrehten Schraube
gebildet, an der der scheibenförmige Lagerteil 16 mit
einer Lagerbuchse 26 gelagert ist.
Zur Bildung der Anschläge 20, 22, an welchen die beiden
Gelenkteile 16, 17 in den zwei Schwenkstellungen des
Lagerteils 7 zur gegenseitigen Anlage kommen, besitzt das
Gelenkteil 17 des Schirmmastes 2 einen in der
Längsrichtung des letzteren zwischen die Lagerwangen 23
vorstehenden Anschlagnocken 27. Der scheibenförmige
Gelenkteil 16 des Lagerteils 7 ist mit einer Tasche 28
versehen, die den Anschlagnocken 27 in der ersten
Schwenkstellung des Lagerteils 7 (bei vom Schirmmast
abstehendem Tragarm 3) aufnimmt (Fig. 4). Zur Bildung des
einstellbaren Anschlags 20, an dem die beiden
Gelenkteile 16, 17 in ihrer miteinander fluchtenden
Ausrichtung zur gegenseitigen Anlage kommen, weist der
Boden der Tasche 28 eine Anschlagfläche 29 für einen
Anschlagbolzen 30 auf, der im Anschlagnocken 27 in
Bolzenlängsrichtung einstellbar angeordnet ist. Dieser
Anschlagbolzen 30 ist als Gewindestift ausgeführt, der
verdrehbar in einer Gewindebohrung 31 des
Anschlagnockens 27 geführt ist. Die Achse der
Gewindebohrung 31 und damit des Anschlagbolzens 30 steht
senkrecht auf der Achse des Schirmmastes 2 und auf der
Gelenkachse 10 des Lagerteils 7. Zur Bildung des
Anschlags 22, an dem die beiden Gelenkteile 16, 17 in der
zweiten Schwenkstellung des Lagerteils 7 (bei zum
Schirmmast 2 paralleler Ausrichtung des Tragarms 3) zur
gegenseitigen Anlage kommen, besitzt der Gelenkteil 16 des
Lagerteils 7 in Richtung zum Tragarm 3 vor der Tasche 28
sowie der Anschlagnocken 27 an seiner Stirnseite je eine
Anschlagfläche 32, 33. Die Sperrausnehmung 21 ist am
Gelenkteil 16 des Lagerteils 7 in jeder der beiden
Seitenwände 34 der Tasche 28 ausgebildet.
Um die Gefahr auszuschließen, daß bei der Betätigung des
Großschirms in den sich in der zweiten Schwenkstellung des
Lagerteils 7 gemäß den Fig. 7 und 8 öffnenden Freiraum 40
zwischen den beiden Gelenkteilen 16, 17 ein Finger gerät
und beim Verschwenken des Lagerteils 7 in die erste
Schwenkstellung, in der der Tragarm 3 vom Schirmmast 2
absteht, gequetscht werden könnte, trägt der Gelenkteil 16
des Lagerteils 7 eine Federzunge 35. Diese Federzunge 35
überbrückt den Abstand von dem vom Tragarm 3 abgewandten
Ende 36 dieses Gelenkteils 16 zum Gelenkteil 17 des
Schirmmastes 2 und macht dadurch den erwähnten Freiraum 40
für einen Finger unzugänglich. Im einzelnen ist die
Federzunge 35 mit der Zungenwurzel am Gelenkteilende 36
und mit dem freien Zungenende verschiebbar in einer
Bohrung 37 geführt, die sich im Gelenkteil 17 des
Schirmmastes 2 in dessen Längsrichtung erstreckt. Die
Tasche 28 mündet an dem vom Tragarm 3 abgewandten Ende 36
des Gelenkteils 16. Die dadurch entstehende Mündung der
Tasche 28 ist durch die Federzunge 35 ebenfalls abgedeckt.
Die Zungenwurzel ist unter einem Anschlagstück 37 mittels
einer Spannschraube 38 festgeklemmt, wobei das
Anschlagstück 37 die dem Anschlagbolzen 30 zugeordnete
Anschlagfläche 29 am Boden der Tasche 28 bildet und aus
einem harten verschleißfesten Werkstoff, wie Stahl,
besteht.
Claims (16)
1. Großschirm mit einem Schirmmast (2), einem
Tragarm (3), einem auf- und zuklappbaren
Schirmdach (4), das in seiner Schirmkrone gelenkig an
das eine Ende des Tragarms (3) angeschlossen ist, der
längsverstellbar an einem Lagerteil (7) gehalten ist,
das schwenkbar um eine zu den Längsrichtungen des
Schirmmastes (2) und des Tragarmes (3) senkrechte, mit
Abstand vom Tragarm (3) angeordnete Gelenkachse (10)
am Schirmmast (2) gelagert ist, und mit einer
Feststelleinrichtung, durch die das Lagerteil (7)
gegenüber dem Schirmmast (2) in zwei Schwenkstellungen
feststellbar ist, wobei in der ersten Schwenkstellung
der Tragarm (3) vom Schirmmast (2) absteht und in der
zweiten Schwenkstellung etwa parallel zum
Schirmmast (2) ausgerichtet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feststelleinrichtung einen am
Schirmmast (2) längsgeführten Schieber (11) aufweist,
der zwischen einer vom Lagerteil (7) zurückgezogenen
und einer gegen das Lagerteil (7) vorgeschobenen
Stellung verschiebbar ist, wobei er in der
zurückgezogenen Stellung das Lagerteil (7) zum
Verschwenken freigibt und in der vorgeschobenen
Stellung das Lagerteil (7) sowohl in dessen erster als
auch in dessen zweiter Schwenkstellung fixiert.
2. Großschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine den Schieber (11) in seiner gegen das
Lagerteil (7) vorgeschobenen Stellung haltende
Feststellfeder (12) vorgesehen ist, gegen deren Kraft
der Schieber (11) in die vom Lagerteil (7)
zurückgezogene Stellung verstellbar ist.
3. Großschirm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (11) als außen auf
dem Schirmmast (2) angeordnete Hülse ausgebildet ist
und daß der Schirmmast (2) und das Lagerteil (7) zwei
in der Gelenkachse (10) verbundene Gelenkteile (16,
17) aufweisen, die in der ersten Schwenkstellung des
Lagerteils (bei vom Schirmmast (2) abstehendem
Tragarm) miteinander und mit dem Schirmmast (2) in
dessen Längsrichtung fluchten und von dem
hülsenförmigen Schieber (11) in dessen gegen das
Lagerteil (7) vorgeschobener Stellung formschlüssig
umschlossen und dadurch gegen gegenseitiges
Verschwenken gesichert sind.
4. Großschirm nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß ein einstellbarer Anschlag (20) vorgesehen ist, an
dem die beiden Gelenkteile (16, 17) in ihrer
miteinander fluchtenden Ausrichtung zur gegenseitigen
Anlage kommen.
5. Großschirm nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gelenkteil (16) des
Lagerteils (7) mindestens eine Sperrausnehmung (21)
aufweist, die in der zweiten Schwenkstellung des
Lagerteils (bei zum Schirmmast paralleler Ausrichtung
des Tragarms) in Längsrichtung des Schirmmastes (2)
mit der Hülsenwand des Schiebers (11) fluchtet und in
der gegen das Lagerteil (7) vorgeschobenen Stellung
des Schiebers (11) die Hülsenwand aufnimmt, wodurch
die Hülsenwand das Lagerteil (7) gegen Verschwenken
verriegelt.
6. Großschirm nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Gelenkteile (16, 17) auf der in Bezug
auf die Gelenkachse (10) der Sperrausnehmung (21)
gegenüber liegenden Seite einen Anschlag (22) bilden,
an dem die beiden Gelenkteile (16, 17) in der zweiten
Schwenkstellung des Lagerteils (7) zur gegenseitigen
Anlage kommen.
7. Großschirm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (22) in Bezug auf die
Gelenkachse (10) auf der dem Tragarm (3) zugewandten
Seite und die Sperrausnehmung (21) auf der vom
Tragarm (3) abgewandten Seite des Gelenkteils (16) des
Lagerteils (7) angeordnet ist.
8. Großschirm nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenkteil (17) des
Schirmmastes (2) zwei nach oben über den Schirmmast
vorstehende Lagerwangen (23) besitzt, die zwischen
sich den scheibenförmigen Gelenkteil (16) des
Lagerteils (7) mit zur Gelenkachse (10) senkrechter
Scheibenebene aufnehmen.
9. Großschirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der scheibenförmige Gelenkteil (16) mit einer
Lagerbohrung (24) versehen ist, die von einem in
beiden Lagerwangen (23) gehaltenen Lagerbolzen (25)
durchsetzt ist.
10. Großschirm nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung der Anschläge (20,
22), an welchen die beiden Gelenkteile (16, 17) in den
zwei Schwenkstellungen des Lagerteils (7) zur
gegenseitigen Anlage kommen, das Gelenkteil (17) des
Schirmmasts (2) einen in der Längsrichtung des
letzteren zwischen die Lagerwangen (23) vorstehenden
Anschlagnocken (27) und der scheibenförmige
Gelenkteil (16) des Lagerteils (7) eine Tasche (28)
aufweist, die den Anschlagnocken (27) in der ersten
Schwenkstellung des Lagerteils (bei vom Schirmmast
abstehenden Tragarm) aufnimmt.
11. Großschirm nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bildung des einstellbaren Anschlags (20), an
dem die beiden Gelenkteile (16, 17) in ihrer
miteinander fluchtenden Ausrichtung zur gegenseitigen
Anlage kommen, der Boden der Tasche (28) eine
Anschlagfläche (29) für einen Anschlagbolzen (30)
aufweist, der im Anschlagnocken (27) in
Bolzenlängsrichtung einstellbar angeordnet ist.
12. Großschirm nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung des Anschlags (22), an
dem die beiden Gelenkteile (16, 17) in der zweiten
Schwenkstellung des Lagerteils (bei zum Schirmmast
paralleler Ausrichtung des Tragarms) zur gegenseitigen
Anlage kommen, der Gelenkteil (16) des Lagerteils (7)
in Richtung zum Tragarm (3) vor der Tasche (28) und
der Anschlagnocken (30) an seiner Stirnseite je eine
Anschlagfläche (32, 33) aufweisen.
13. Großschirm nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperrausnehmung (21) am
Gelenkteil (16) des Lagerteils (7) in jeder der beiden
Seitenwände (34) der Tasche ausgebildet ist.
14. Großschirm nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gelenkteil (16) des
Lagerteils (7) eine Federzunge (35) trägt, die den
Abstand von dem vom Tragarm (3) abgewandten Ende (36)
dieses Gelenkteils (16) zum Gelenkteil (3) des
Schirmmastes (2) überbrückt, wozu die Federzunge (35)
mit der Zungenwurzel am Gelenkteilende (36) befestigt
und mit dem freien Zungenende verschiebbar in einer
Bohrung (37) geführt ist, die sich im Gelenkteil (17)
des Schirmmastes (2) in dessen Längsrichtung
erstreckt.
15. Großschirm nach den Ansprüchen 10 und 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tasche (28) an dem vom
Tragarm (3) abgewandten Ende (36) des Gelenkteils (16)
des Lagerteils (7) mündet und die Mündung der Tasche
durch die Federzunge (35) abgedeckt ist.
16. Großschirm nach den Ansprüchen 11 und 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Anschlagbolzen (30)
zugeordnete Anschlagfläche (29) am Boden der
Tasche (28) durch ein Anschlagstück (37) gebildet ist,
unter dem die Zungenwurzel festgeklemmt ist.
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