DE19535252C2 - Vorrichtung und Düse zur Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen - Google Patents
Vorrichtung und Düse zur Abfüllung kleiner FlüssigkeitsmengenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und insbesondere eine
Düse zur Verbesserung der Dosiergenauigkeit bei der Abfüllung kleiner
Flüssigkeitsmengen.
Dosieraerosole, insbesondere Lösungsaerosole, sind ein wichtiger
Bestandteil moderner Arzneimitteltherapie - insbesondere zur Behandlung
von Atemwegserkrankungen. Die Befüllung von Lösungsaerosolen nach
dem sogenannten Druckfüllverfahren wird in zwei Schritten durchgeführt.
Im ersten Schritt wird die wirkstoffhaltige Lösung in den Behälter gefüllt. In
einem zweiten Schritt wird ein Ventil aufgesetzt und das Treibgas - im
allgemeinen ein Fluorchlorkohlenwasserstoff bzw. ein
Fluorkohlenwasserstoff - zudosiert. Je nach den Lösungseigenschaften
des Wirkstoffs wird eine wässerige oder ethanolische Lösung des
Wirkstoffs abgefüllt. Bevorzugt sind ethanolische Wirkstofflösungen, es ist
jedoch denkbar, daß auch andere Lösungsmittel Verwendung finden,
soweit sie pharmakologisch verträglich sind. Aufgrund der Tatsache, daß
es sich üblicherweise bei den als Dosieraerosolen eingesetzten
Wirkstoffen um hochaktive Pharmazeutika handelt, werden nur relativ
kleine Mengen an Wirkstoff, bzw. Wirkstofflösung zur Füllung der
Dosieraerosole benötigt. Je nach Wirkstoff werden zwischen 2 g und 5 g
wirkstoffhaltige Lösung abgefüllt. Aufgrund der hohen pharmakologischen
Wirkungsstärke der Wirkstoffe ist es erforderlich, eventuelle
Dosierschwankungen möglichst gering zu halten.
Insbesondere bei der Dosierung von ethanolischen Lösungen sind bei der
Verwendung einer üblichen Abfüllvorrichtung Dosierschwankungen
aufgetreten, wobei einige Werte außerhalb der vorgegebenen
Toleranzgrenzen liegen.
US 4,387,748 offenbart eine Abfüllvorrichtung zur Abfüllung großer
Flüssigkeitsmengen im Bereich der Getränkeindustrie. Der dort
beschriebene Düsenkopf besteht aus einer Vielzahl von Düsen, die zur
Lösung der dort gestellten Aufgabe, nämlich Vermeidung von
Beschädigungen, in einer glatten Fläche integriert sind.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung mit
verbesserter Dosiergenauigkeit zur Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen -
insbesondere zur Befüllung von Dosieraerosolen - vorzuschlagen.
In Abb. 1 ist ein axialer Schnitt einer herkömmlichen
Abfüllvorrichtung dargestellt. Der Abfüllkopf (1) besteht im wesentlichen
aus der eigentlichen Abfülldüse (2), einer Einrichtung zur Befestigung der
Abfülldüse (3) die in einem Gehäuse (4) angeordnet ist sowie eine
Zentriervorrichtung (5) für den zu füllenden Behälter (6). Ausgehend von
der Dosiereinheit zur Steuerung der Flüssigkeitsmenge (in der Zeichnung
nicht dargestellt) gelangt die Flüssigkeit über einen Flüssigkeitseinlaß (7)
durch die Bohrungen (8) des Düsenblocks (9) der Abfülldüse (2) durch
den Flüssigkeitsauslaß (11) in den Behälter (6).
In Abb. 2 ist eine Draufsicht auf die Fläche (10) des Düsenblocks (9)
dargestellt, wobei 6 Bohrungen im Düsenblock (9) eingezeichnet sind. Die
Fläche (10) und der Flüssigkeitsauslaß (11) der Bohrungen (Kanäle) (8)
liegt in einer Ebene, so daß sich sehr leicht Tröpfchen bilden können, die
dann verschleppt werden.
Nachdem die vorgegebene Menge an Flüssigkeit in den Behälter gelangt
ist, wird das Ventil der Dosiereinheit geschlossen. Der gefüllte Behälter
wird weitertransportiert, mit einer Ventilkappe versehen und mit Treibgas
gefüllt. Ein neuer Behälter wird für den nächsten Füllschritt unter dem
Abfüllkopf bereitgestellt.
Es wurde nunmehr gefunden, daß die beobachteten Über- oder
Unterdosierungen im Zusammenhang mit der Geometrie der Abfülldüse
(2) stehen, da sich dort kleine Tröpfchen bilden, die in den nächsten
Behälter "verschleppt" werden, bzw. dem vorhergehenden Behälter
fehlen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Abfüllvorrichtung für
kleine Flüssigkeitsmengen vorzuschlagen, die eine Verbesserung der
Genauigkeit der Dosierung ermöglicht.
In Abb. 3 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung bestehend aus
einem Abfüllkopf (1a) mit Abfülldüse (2a) in einem axialen Schnitt
dargestellt. Die erfindungsgemäße Abfülldüse (2a) wird von einer
Vorrichtung (3) im Abfüllkopf gehalten, die derart gestaltet sein kann, daß
ein einfaches Austauschen der Abfülldüse (2a) ermöglicht ist. Die
Zentriervorrichtung (5) dient dazu, den Abfüllkopf (1) während des
Füllvorgangs fest auf den Behälter (6) aufzusetzen.
Die Abfülldüse (2a) besteht aus einem Düsenblock (9a), der mindestens
zwei, bevorzugt mehrere Bohrungen (8) - üblicherweise 6 Bohrungen -
enthält, durch die die Flüssigkeit von der Dosierungseinheit über den
zentralen Einlaß (7) durch die Bohrungen (8) über den Flüssigkeitsauslaß
(11) in den zu füllenden Behälter gelangt. Der untere Teil der Abfülldüse
ist derart gestaltet, daß die Fläche (10) die von dem Flüssigkeitsauslaß
(11) und dem Düsenblock (9) gebildet wird, möglichst gering ist. Dies wird
dadurch erzielt, daß beispielsweise zwischen den Bohrungen (Kanälen)
(8) Vertiefungen (12) in dem Düsenblock angebracht sind. Infolge der
geringeren Fläche zwischen den einzelnen Bohrungen wird verhindert,
daß sich während und nach dem Befüllen infolge von
Oberflächenspannungen größere Tröpfchen bilden, die zu einer
Dosierungenauigkeit führen.
In Abb. 4 ist eine Draufsicht auf die Fläche (10) des Düsenblocks (9)
mit den Austrittsöffnungen (11) der Bohrungen (8) im Düsenblock (9) und
den sich ergebenden Vertiefungen (12) dargestellt.
In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform, Abb. 3 und
Abb. 4, sind die einzelnen Bohrungen und Austrittsöffnungen (11)
durch Vertiefungen (12) voneinander getrennt. Entsprechende Schlitze
können beispielsweise in einfacher Weise herausgefräßt werden, bzw.
kann der Düsenblock (9) bereits bei der Herstellung entsprechend
geformt werden. Der Düsenblock kann aus Kunststoff oder Metall gefertigt
sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform, wie in dem axialen Schnitt in
Abb. 5 dargestellt, besteht die Abfülldüse (2a) aus einem
Düsenblock (9a), der eine entsprechende Anzahl von Bohrungen (8)
enthält, wobei Kapillaren (13) so in die Bohrungen eingesetzt sind, daß
sie aus der unteren Fläche des Düsenblocks (9a) herausragen. Im
allgemeinen sind 1 - bis 15 mm - bevorzugt 2-6 mm - ausreichend, um zu
verhindern, daß sich infolge von Oberflächenspannungen Tröpfchen
bilden können. Bei einer Anordnung von 6 Kapillaren in einer Abfülldüse
sind Innendurchmesser zwischen 0.5 und 1.0 mm, bevorzugt zwischen
0.6 und 0.8 mm geeignet. Der Innendurchmesser der Kapillaren sollte
0.5 mm nicht unterschreiten, da es sonst infolge der erforderlich höheren
Abfülldrucke bei gleichem Volumenstrom Flüssigkeit aus dem Behälter
spritzen kann. Andererseits darf der Innendurchmesser der Kapillaren
nicht zu groß gewählt werden, da sie sonst nach dem Füllvorgang ganz
oder teilweise leerlaufen können und es somit zu Ungenauigkeiten bei der
Dosierung kommen kann.
Erfindungsgemäß wird der Innendurchmesser der Kapillaren so gewählt,
daß die Kapillaren infolge der auftretenden Kapillarkräfte nach der
Befüllung nicht leerlaufen. Insofern kann es vorteilhaft sein, anstelle einer
Kapillare mit großem Durchmesser mehrere kleine Kapillaren
einzusetzen. Die Verwendung mehrerer Kapillaren ergibt sich aus der
Notwendigkeit, die Abfüllzeit der Wirkstofflösung möglichst gering zu
halten. Ausführungsformen mit 4 oder 8 Kapillaren sind ebenso denkbar,
wie die beschrieben Ausführungsformen mit 6 Kapillaren.
Die Kanülen sind bevorzugt aus einem inerten Metall, z. B. rostfreiem
Stahl gefertigt, jedoch sind auch andere Materialien, zum Beispiel
Kunststoff denkbar.
In einer weiteren Ausführungsform sind die Kanülen zur Befüllung der
Behälter an ihren unteren Enden spitz auslaufend geformt, wodurch
erzielt wird, daß Tröpfchen die dort nach dem Befüllen hängenbleiben ein
geringes Volumen aufweisen.
In einer weiteren Ausführungsform können die Austrittsöffnungen der
Kanülen mit einem Material beschichtet sein, das die Benetzung
verringert. Als Beispiel wird Teflon genannt.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur dosierten Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen
bestehend aus einem Abfüllkopf (1) aus einem
Gehäuse (4), einer Einrichtung zur Befestigung (3) der Abfülldüse
(2, 2a) sowie einer Vorrichtung (5) zur Zentrierung des Behälters (6)
während des Abfüllvorgangs, wobei die Abfülldüse (2a) einen
Flüssigkeitseinlaß (7) und durch Bohrungen (8) damit verbundene
Flüssigkeitsauslässe (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Düsenblock (9a) zwischen 4 und 8 Bohrungen (8) enthält, wobei zwischen
den Bohrungen (8) Vertiefungen (12) angebracht sind, so daß die Fläche
(10), die von dem Düsenblock (9a) zwischen den einzelnen
Bohrungen (8) am Flüssigkeitsauslaß (11) gebildet wird, möglichst
gering ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Düsenblock (9a) 6 kreisförmig angeordnete Bohrungen enthält.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bohrungen (8) Kanülen (13) oder Kapillaren
(13) enthalten, deren Flüssigkeitsauslaß (11) aus der unteren Fläche
(10) des Düsenblocks (9a) herausragen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innendurchmesser der Kanülen (13)
zwischen 0.5 und 1.0 mm bevorzugt zwischen 0.6 und 0.8 mm, liegen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanülen (13) zwischen 1
und 15 mm aus der unteren Fläche (10) des Düsenblocks (9a)
herausragen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kanülen (13) spitz auslaufend geformt sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanülen (13) aus Stahl gefertigt
sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanüle (13) mit einem die Benetzung
verhindernden Material beschichtet sind.
9. Vorrichtung zur dosierten Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen
bestehend aus einem Abfüllkopf (1) aus einem
Gehäuse (4), einer Einrichtung zur Befestigung (3) der Abfülldüse
(2a) sowie einer Vorrichtung (5) zur Zentrierung des Behälters (6)
während des Abfüllvorgangs, wobei die Abfülldüse (2a) einen
Flüssigkeitseinlaß (7) und durch Bohrungen (8) damit verbundene
Flüssigkeitsauslässe (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Düsenblock (9a) zwischen 4 und 8 Bohrungen (8) enthält, wobei die
Bohrungen (8) Kanülen (13) oder Kapillaren (13) enthalten, die einen
Innendurchmesser zwischen 0,5 und 1,0 mm bevorzugt zwischen 0,6
und 0,8 mm aufweisen und die Kanülen (13) oder Kapillaren (13)
zwischen 1 und 15 mm aus der unteren Fläche (10) des Düsenblocks
(9, 9a) herausragen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Düsenblock (9a) 6 kreisförmig angeordnete Bohrungen (8) enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kanülen (13) spitz auslaufend geformt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanülen (13) aus Stahl gefertigt
sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanülen (13) mit einem die Benetzung
verhindernden Material beschichtet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1995135252 DE19535252C2 (de) | 1995-09-22 | 1995-09-22 | Vorrichtung und Düse zur Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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DE19535252A1 DE19535252A1 (de) | 1997-03-27 |
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ID=7772884
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1995135252 Expired - Lifetime DE19535252C2 (de) | 1995-09-22 | 1995-09-22 | Vorrichtung und Düse zur Abfüllung kleiner Flüssigkeitsmengen |
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---|---|
DE (1) | DE19535252C2 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1995-09-22 DE DE1995135252 patent/DE19535252C2/de not_active Expired - Lifetime
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