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DE1951270A1 - Ansaugvorrichtung zur Entnahme von Blut - Google Patents

Ansaugvorrichtung zur Entnahme von Blut

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Publication number
DE1951270A1
DE1951270A1 DE19691951270 DE1951270A DE1951270A1 DE 1951270 A1 DE1951270 A1 DE 1951270A1 DE 19691951270 DE19691951270 DE 19691951270 DE 1951270 A DE1951270 A DE 1951270A DE 1951270 A1 DE1951270 A1 DE 1951270A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
piston
receiving tube
suction device
tube
suction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19691951270
Other languages
English (en)
Inventor
Andre Sausse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rhone Poulenc SA
Original Assignee
Rhone Poulenc SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rhone Poulenc SA filed Critical Rhone Poulenc SA
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Pending legal-status Critical Current

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Description

TELEFON: 8AMMEL-NR. 22 03 41 TELEGRAMME: ZUMPAT POSTSCHECKKONTO: MÜNCHEN S1139
BANKKONTO: BANKHAUS H. AUFHÄUSER
8 MDNOHENa,
SC 3419
Rhone-Poulenc S.A., Paris/Frankreich
Ansaugvorrichtung zur Entnahme von Blut
Die Erfindung betrifft eine Ansaugvorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeitsproben, insbesondere zur sterilen Entnahme organischer Flüssigkeiten, wie etwa Blut.
Die Entnahme von Blut am menschlichen Körper erfolgt zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, und für die letzteren fordern die Analyselaboratorien tatsächlich sehr häufig die Abgabe mehrerer getrennter Proben an, im allgemeinen drei bis fünf Proben, um unabhängig voneinander das Serum, das Plasma und die sich darbietenden Einzelteilchen untersuchen zu können.
Die im überwiegenden Maße verwendete Blutentnahmevorrichtung besteht im allgemeinen aus einer hohlen Punktionsnadel, die mit einem an einem Entnahmerohr befestigten Gegenhalter versehen ist. Die -Punktionsnedel wird in die Vene, im allgemeinen eine Vene der Ellenbogenbeuge, des Patienten eingeführt, und das Blut wird unmittelbar unter Wirkung des Venendrucks in das Aufnahmerohr strömen gelassen, erforderlichenfalls unter Anlegen einer Druckmanschette. Diese Anordnung eignet.sich schlecht
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zum Anfüllen mehrerer Röhrchen, da es schwierig ist, ein Verschütten von Blut im Moment des Röhrchenwechsels zu vermeiden, da der Blutstrom nicht unterbrochen werden kann.
Es sind Vorrichtungen zur Entnahme von Blut bekannt, bei denen die Punktionsnadel auf einer Spritze befestigt ist. Damit lassen sich die notwendigen Mengen an Blut entnehmen und in mehrere Entnahmeröhrchen verteilen. Die Handhabung solcher Vorrichtungen ist schwierig und empfindlich und verlangt die Anwendung beider Hände, und es tritt oft der Fall ein, daß die Nadel die Vene verfehlt oder diese durchsticht.
Um diese Nachteile zu beheben, wurden für im allgemeinen einmaligen Gebrauch bestimmte Vorrichtungen vorgeschlagen, die mit einem durch einen Stopfen verschlossenen Aufnahmeröhrchen versehen sind, in denen ein Vakuum herrscht. Zur Blutentnahme wird die Punktionsnadel mit jedem der unter Vakuum stehenden Röhrchen in Verbindung gebracht, beispielsweise,indem der Stopfen durchstoßen wird. Die Röhrchen füllen sich dann alsbald mit Blut. Die Aufrechterhaltung des Vakuum ist jedoch unsicher, und das Blut kann zu Beginn der Entnahme durch die plötzliche Ansaugung unter Einfluß des Vakuums und durch die nachfolgende Strömung während der starken Saugwirkung in der Nadel und dem Entnahmeröhrchen verändert werden, was wiederum zum Kollabieren der Vene führen kann.
Die Erfindung gibt eine einfache, leicht zu handhabende Vorrichtung für einmaligen Gebrauch an, die zur Entnahme einer oder mehrerer getrennter Flüssigkeitsproben, insbesondere von Blut, sowohl aufeinanderfolgend als auch gleichzeitig, besonders geeignet ist und keine grobe Einwirkung auf die entnommene Flüssigkeit ausübt.
Die erfindungsgemäße Ansaugvorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Blut, mit einem Ansaugrohr, das mit einem Aufnahmerohr verbunden ist und einen an einem
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BAD ORiGfNAL
Schaft angebrachten Kolben aufweist, der in dem Aufnahmerohr
geführt ist, ist gekennzeichnet durch mindestens ein Aufnahmerohr, das einen mit einer durchlöcherbaren elastischen Trennwand versehenen Kolben enthält, der mindestens im Bereich seiner der Rohröffnung zugekehrten Seite mit einer Auskehlung versehen ist, mindestens einen Trägerschaft, der an einem Ende mit dem Ansaugrohr verbunden und am anderen Ende mindestens mit
zwei Klemmbacken versehen ist, die so geformt und bemessen sind, daß sie in die Auskehlung des Kolbens am Grund des Aufnahmerohrs eingreifen können, wobei die Klemmbacken bis zur Freigabe bzw. bis zum Ausfahren des Kolbens unter elastischer Vorspannung stehen und si.ch spreizen, sobald sie aus dem Aufnahmerohr austreten, eine zwischen den Klemmbacken des Schaftes angeordnete Hohlnadel, die in der Lage ist, die Trennwand des
Kolbens zu durchstoßen bzw. zu durchlöchern, so daß der Innenraum des Aufnahmerohrs mit dem Kanal des Ansaugrohres kommunizieren kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Bezeichnungen näher beispielsweise erläutert.
Fjq. 1 zeigt in Perspektivansicht die die erfindungsgemäße Vorrichtung bildenden Elemente und den Kolben im
Schnitt;
Fig. ? zeigt in Ansicht und teilweise im Schnitt eine Variante dieser Vorrichtung.
Die, Vorrichtung gemäß Fig. 1 weist mindestens ein zylindrisches Aufnahmegefäß 1 auf, das durch ein Rohr mit flachem oder abgerundetem Boden gebildet ist. Das Aufnahmerohr 1 enthält
einen Kolben 2, der das Rohr dichtend verschließt und sich mit leichtem Reibungswiderstand über fast die gesamte Länge des
Rohrs gleitend verschieben" läßt. Der Kolben 2 ist mit einer
durchlöcherbaren elastischen Verschluß- oder Trennwand 15 versehen und weist an der Vorderseite eine umlaufende Auskehlung 3 auf. Der fColben ist in dem Aufnahmerohr so angeordnet, daß
seine Vorderseite gegen die Rohröffnung gekehrt ist. Zum Ge-
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BAD NAL
brauch wird das so mit einem Kolben versehene Aufnahmerohr auf bzw. in einen im wesentlichen zylindrischen Aufnahmeschaft auf- oder eingesetzt, der im, wesentlichen dieselbe Länge hat wie das Aufnahmerohr. Dieser Trägerschaft, der im folgenden kurz als "Träger" bezeichnet wird,besteht im allgemeinen zur Erleichterung der Handhabung mit einem Sockel 5 aus einem Stück. Durch den Träger 4 läuft ein Kanal 6, der durch den Sockel hindurch verlängert ist und über ein geeignetes Anschlußstück 7 mit dem Ansaugrohr 9 verbunden sein kann, das seinerseits im allgemeinen mit einer Punktionsnadel 8 verbunden ist. Der Kanal 6 geht am entgegengesetzten Ende in eine Hohlnadel 10 über, die in der Lage ist, die Trennv/and 15 des Kolbens zu durchstoßen. Der Träger 4 ist über einen Teil seiner Höhe hohl ausgebildet, was 1/4 bis 9/10, vorzugsweise 1/3 bis 2/3 seiner Gesamthöhe ausmacht.
Die so gebildete seitliche Wandung ist in Längsrichtung durch einen oder mehrere Schlitze 11 geschlitzt, wobei es im allgemeinen als zweckmäßig angesehen wird, zwei bis fünf Längsschlitze, vorzugsweise drei solcher Schlitze vorzusehen. Die so durch die seitliche Wandung des Trägers bzw. der Halterung bestimmten Lamellen 12 sind an ihrem Ende nach außen glockenartig gespreizt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß diese Enden nach außen über ihre Elastizitätsgrenze hinaus gezogen werden, so daß sie verformt bleiben.
Die Enden dieser Lamellen bilden eine innere Querrippe 13, deren Oberrand kegelstumpfartig ausgebildet und so bemessen ist, daß er in die umlaufende Auskehlung 3 des Kolbens 2 eingreifen kann. Die Lamellen bilden so eine Anzahl Klemmbacken, die den Kolben selbst auf dem Grund des Aufnahmerohrs ergreifen können«
Die Hohlnadel 10 wird im allgemeinen in der Achse des Trägerschaftes so zwischen den Klemmbacken angeordnet, daß sie die elastische Trennwand des Kolbens durchstoßen kann. Das Ansatzstück 7 kann parallel zur Achse des Trägers 4 angeordnet sein. Es wird jedoch im allgemeinen in seitlicher Anordnung am Sokkel 5 angesetzt.
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Am offenen Ende des Aufnahmerohrs wird vorzugsweise mindestens ein Innenanschlag 14 vorgesehen, um ein Austreten des Kolbens zu"verhindern. Im allgemeinen werden genauso viele Nasen oder Anschläge wie Schlitze 11 vorgesehen und auch in gleicher Vveise verteilt, die sich erforderlichenfalls in das Innere dieser Schlitze einschieben oder einlegen können. Das Profil dieser Ansatzstücke ist so gewählt, daß der Kolben leicht in das Aufnahmerohr eingeschoben werden kann und darin zurückgehalten wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Vor der Entnahme wird das mit dem Kolben versehene Aufnahmerohr auf den Trägerschaft aufgesetzt, wobei der Kolben bereits durch das Ende der Klemmbacken 12 teiliveise in das Aufnahmerohr eingeschoben wurde. Bei der Anwendung schiebt der Arzt oder die die Entnahme ausführende Person das Rohr auf den Trägerschaft, bis der Kolben auf den Grund des Rohres auftrifft, was zur Folge hat, daß die Hohlnadel 10 durch den Kolben hindurchstößt und die Trennwand 15 durchsticht, wobei gleichzeitig die Klemmbacken in die Auskehlung 3 eingreifen. Eventuelle am Grund des Aufnahmerohrs verbliebene Restluft wird so durch den Kanal 6 ausgetrieben.
Die Vorrichtung ist nun zur Entnahme vorbereitet. Soll Blut entnommen werden, so führt der Arzt die Punktionsnadel in die Vene des Patienten ein und schiebt dann das Rohr auf dem Trägerschaft langsam zurück. Der mit dem Trägerschaft über die Klemmbacken ebenfalls zurückgeschobene Kolben gleitet entlang dem Aufnahmerohr gegen dessen offenes Ende. Dadurch wird Blut in das sich zunehmend vergrößernde evakuierte Volumen eingesaugt wie bei einer Spritze.
Erreicht der Kolben das offene Ende des Aufnahmerohrs, so treten die bis jetzt mit ihrer seitlichen Wandung leicht gegen das Innere des Aufnahmerohrs gedrückten Klemmbacken ins Freie, entspannen und spreizen sich und geben so die Auskehlung des Kolbens frei. Der nun nicht mehr durch den Halteschaft gezogene
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Kolben verbleibt am Ende des Aufnahmerohrs, das so hermetisch verschlossen bleibt. Der Kolben bildet auf diese Weise also einen Stopfen. Die mit dem Halteschaft verbundene Nadel 10 wird gleichzeitig aus dem Kolben heraus- und zurückgezogen, und das durch sie gebildete Loch schließt sich selbsttätig. Die Anschläge halten den Kolben zwangsweise im Inneren des Aufnahmerohrs zurück, auch wenn eine gelegentliche falsche Bedienung der Vorrichtung gegeben sein sollte. Das mit Blut gefüllte und dicht verschlossene Aufnahmerohr steht unmittelbar zur Laboranalyse zur Verfügung, v/o es entweder direkt in eine Zentrifuge eingesetzt oder auf jede der bekannten Entnahmenadeltypen aufgesetzt werden kann.
Es ist besonders interessant, daß der zuvor im Inneren des Aufnahmerohrs wie der Kolben einer Spritze gleitende Kolben automatisch als Verschlußstopfen wirkt, ohne daß der Arzt seine Handbewegung zu verändern braucht. Durch diese bemerkenswerte Besonderheit ist die Verwendung dieser Anordnung besonders bequem.
Die Vorrichtung bietet jedoch noch mehr Vorteile, wenn mehrere getrennte Proben entnommen werden sollen. In Fig. 2 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, mit der drei getrennte Proben entommen v/erden können.
Die Punktionsnadel 8 ist unmittelbar ohne biegsames Zwischenrohr auf den seitlich am Sockel 5 aufgesetzten Ansatz 7 angesetzt, der mit drei gleichen Trägerschäften 4 in Verbindung steht. Auf diesen Trägerschaft ist ein mit dem zugeordneten Kolben versehenes Aufnahmerohr aufgesetzt. Ein mit der Punktionsnadel verbundener Kanal 6a kommuniziert mit jedem der Aufnahmerohre. Es ist ersichtlich, daß die Bedienung einer solchen Vorrichtung besonders leicht ist; die Nadel 8 wird in die Vene des Patienten eingeführt, und der Arzt, der jetzt mit einer Hand die Vorrichtung an ihrem Sockel hält, braucht lediglich mit der anderen Hand die drei Aufnahmerohre, je nach Belieben nacheinander oder gleichzeitig ,zurückzuziehen, bis diese, nachdem sie gefüllt sind,
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- 7 automatisch verschlossen werden.
Vorteilhafterweise kann eine Verschiebevorrichtung, beispielsweise eine Hebevorrichtung, zur gleichzeitigen Zurückziehung der Aufnahmerohre vorgesehen sein.
Selbstverständlich kann diese Vorrichtung viele Abwandlungen aufweisen. Beispielsweise kann eine Hohlnadel 10, die an ihren beiden Enden angeschärft ist, auf einem Ansatzstück befestigt sein, das mit Kraftaufwand auf den Kolben aufgesteckt wird. Dadurch kann Flüssigkeit aus dem Inneren des Aufnahmerohrs entneommen werden. Eine zweite elastische Trennwand verschließt dann die Enden des Kanals 6 des Trägerschaftes 4. Mit dieser Vorrichtung
läßt sich mehreremale hintereinander Blut entnehmen, ohne daß etwas davon verschütbet wird. Die Anschläge können auch nicht unmittelbar am Aufnahmerohr angesetzt sein, sondern auf einem vom Rohr unabhängigen Teil, beispielsweise an einem um das Aufnahmerohr herum an seinem Öffnungsende aufgesetzten Einfassungsring. Ist das. Aufnahmerohr nur für einmaligen·Gebrauch bestimmt, so kann das mit den Anschlägen versehene Teil wieder benutzt werden. Das Ansaugrohr kann unmittelbar verwendet werden, oder es kann über eine Sonde mit einer Punktionsnadel verbunden sein. Es kann eine Anzahl solcher Aufnahmerohre parallel angeordnet sein, wobei die Anzahl meistens auf fünf begrenzt ist. Die Kanäle können mit Einwegkugelventilen ausgerüstet sein, insbesondere für den Fall nacheinander erfolgender Entnahmen. Durch geeignete Vorrichtungen kann auch das gleichzeitige Ergreifen und Halten mehrerer Aufnahmerohre erleichtert werden, beispielsweise durch Anordnung eines Aufnahmerohrsatzes in einer geschlossenen Schutzumhüllung, deren Vorderseiten von mit Anschlägen versehenen Öffnungen durchbrochen ist und deren Rückseite erst im Analyselaboratorium entsichert und geöffnet werden kann. Eine solche Umhüllung, die mit allen zur eindeutigen Identifizierung der Röhrchen notwendigen Angaben beschriftet werden kann, gewährleistet vollkommene Sicherheit bei der Handhabung und läßt jeglichen Fehler vermeiden. Andere Ausführungsformen können auch bei den
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rr 8 -
Halteeinrichtungen des Kolbens, der Form des Kolbens, des Trägers oder verschiedener die erfindungsgemäße Vorrichtung bildender Elemente vorgesehen werden. Der Rahmen der Erfindung wird jedoch nicht verlassen, wenn die hier beschriebenen grundsätzlichen Merkmale enthalten sind, insbesondere, wenn der Kolben im Inneren des Aufnahmerohrs in einen Stopfen umgewandelt wird.
Als Materialien kommen synthetische, inerte und elastische Materialien in erster Linie in Frage. So können beispielsweise Polyäthylen, Polystyrol, Polymethylmethacrylat usw. verwendet werden. Es ist zweckmäßig, durchsichtiges Material zu verwenden, so daß der Füllgrad des Aufnahmerohrs leicht überwacht werden kann. Der Kolben kann auch aus Kautschuk oder jedem anderen geeigneten Elastomer bestehen. Die Nadeln sind im allgemeinen aus nichtrostendem Stahl hergestellt.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist einfach und erlaubt eine wirtschaftliche Verwendung, selbst wenn diese, was im allgemeinen der Fall ist, nur ein einzigesmal verwendet wird.
Es ist leicht, in die Aufnahmeröhrchen zuvor ein geeignetes Reagens einzuführen, beispielsweise einige Tropfen Natrium- oder Heparincitratlösung. Das Reagens kann in gleicher Weise auch in granulierter Form in den Kanal 6 oberhalb des Kolbens eingebracht werden. Das Blut löst das Granulat auf, bevor es in das Aufnahmerohr eintritt, so daß eine homogene Probe erhalten wird, ohne daß ein Umrühren erforderlich wäre. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist besonders leicht zu handhaben und hilft, Ungeschick/lichkeiten vonseiten der die Entnahme ausführenden Person zu vermeiden. Diese kann die Geschwindigkeit der Blutentnahme selbst regulieren und auf einen gewünschten Wert einstellen, um jede plötzliche und heftige Einwirkung auf das Blut zu vermelden.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich leicht und einfach sehr verschiedene Flüssigkeitsproben entnehmen. Die zuvor gefüllte Vorrichtung kann auch in einem Verteiler verwendet werden, beispielsweise für Injektionen als Tropfenzähler, insbesondere wenn die entnommene Flüssigkeit dosiert oder für Abstrichanalysen herangezogen werden soll. Es lassen sich insbesondere auch bestimmte Volumenmengen an Flüssigkeit wieder oder wiederholt entnehmen, ohne den Stopfen zu entfernen, wobei die erneute Entnahme erfolgen kann, wenn der Kolben zuvor durch die Entnahmepipette durchstoßen wurde.
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Claims (11)

  1. Patentansprüche
    (l./ Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Blut, mit einem Ansaugrohr, das mit einem Aufnahmerohr verbunden ist und mit einem von einem Schaft gehaltenen Kolben, der in dem Aufnahmerohr gleitend geführt ist, gekennzeichnet durch mindestens ein Aufnahmerohr, das einen mit einer durchlöcherbaren elastischen Trennwand versehenen Kolben enthält, der mindestens im Bereich seiner,der Rohröffnung zugekehrten Seite mit einer Auskehlung versehen ist, mindestens einem Träger- oder Halteschaft, der an einem Ende mit dem Ansaugrohr verbun-Ii den und am anderen Ende mindestens mit zwei Klemmbacken versehen ist, die so geformt und bemessen sind, daß sie in die Auskehlung des Kolbens am Grund des Aufnahmerohrs eingreifen können, wobei die Klemmbacken bis zur Freigabe des Kolbens elastisch vorgespannt sind und sich spreizen, sobald sie aus dem Aufnahmerohr austreten, eine zwischen den Klemmbacken des Schaftes angeordnete Hohlnadel, die in der Lage ist, die Trennwand des Kolbens zu durchstechen, so daß der Innenraum des Aufnahmerohrs mit dem Kanal des Ansaugrohrs kommunizieren kann.
  2. 2. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugkanal durch eine Punktionsnadel verlängert ist.
  3. 3. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmerohr an seinem offenen Ende mit mindestens einem Innenanschlag versehen ist, urn ein vollständiges Ausrücken des Kolbens zu verhindern.
  4. 4. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel in der Achse der Halterung bzv/. des Trägerschaftes angeordnet ist.
  5. 5. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das an die Klemmbacken angrenzende Ende des Trägerschaftes durch eine durchlöcherbare elastische Trennwand verschlossen
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    ist und daß die an ihren beiden Enden angeschliffene oder angespitzte Hohlnadel formschlüssig mit einem am Kolben einstellbaren Übergangsstück verbunden ist.
  6. 6. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Trägerschäfte mit demselben Ansaugkanal verbunden sind.
  7. 7. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschäfte parallel auf einem gemeinsamen Sockel angeordnet sind.
  8. 8. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmerohre bezüglich der Trägerschäfte durch eine Verschiebevorrichtung gleichzeitig herausziehbar sind.
  9. 9. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmerohre in einer gemeinsamen Schutzumhüllung untergebracht sind.
  10. 10. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Anschlag auf ein vom Aufnahmerohr verschiedenes Teil angesetzt ist.
  11. 11. Ansaugvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenkanal des Trägerschaftes ein Reagens enthält.
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