DE1575122C3 - Halter für vorwiegend zylindrische Gefäße - Google Patents
Halter für vorwiegend zylindrische GefäßeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Halter für vorwiegend zylindrische Gefäße mit einem vom Gefäß fortragenden
Ansatz zur gelenkigen und lösbaren Verbindung mit seinesgleichen zu einer Kette.
Solche Gefäße sind als Analysengefäße aus Glas oder Kunststoff bekannt. Sie sind im wesentlichen zylindrisch, haben aber ein sich konisch nach unten verjüngendes Ende, um auch die Verarbeitung von kleinsten Mengen zu erleichtern. Die Handhabung solcher
Solche Gefäße sind als Analysengefäße aus Glas oder Kunststoff bekannt. Sie sind im wesentlichen zylindrisch, haben aber ein sich konisch nach unten verjüngendes Ende, um auch die Verarbeitung von kleinsten Mengen zu erleichtern. Die Handhabung solcher
Gefäße ist auf Grund ihrer kleinen Abmessungen nicht einfach und erfordert Geschicklichkeit.
Es ist bekannt, derartige Gefäße in einer bestimmten Ordnung in einer Ordnungsplatte unterzubringen, die
sie während bestimmter verschiedener Untersuchungen nicht verlassen. Dadurch besteht die Möglichkeit,
mehrere Gefäße gleichzeitig zu handhaben. Die Arbeit nach diesem Prinzip erfordert aber noch weitgehend
Handtätigkeit.
Es ist auch bekannt, solche Analysengefäße in einer kettenartigen Anordnung vorzusehen. Halter der eingangs
angegebenen Ausführung sind gemäß der deutschen Auslegeschrift 1 179 395 Becher, in die Gefäße
eingesetzt werden können. Die Ansätze bilden seitlich an den Bechern an einer solchen Stelle angeordnete
Augen, daß die Halter durch Einführung eines Stiftes in Überdeckung gebrachter Augen scharnierartig zusammengeschlossen
werden können. Dabei sind die Ansätze an einer solchen Stelle vorgesehen, daß die Halter
bzw. Becher in einer geraden Transportstrecke unmittelbar aneinanderliegen. In bogenförmigen Transportstrecken
klappen die die Kettenglieder bildenden Becher um die seitlichen Gelenke auseinander, so daß sich
der Abstand zwischen den einzelnen Bechern und auch den in ihn befindlichen Gefäßen je nach Krümmung
einer Transportstrecke ändert. Das ist für Bearbeitungsstationen, die an der Transportstrecke angeordnet
sind, nachteilig. Die Zusammenfügung mittels eines Stiftes ist ein besonderer Aufwand, wobei bei der Herstellung
einer Kette sowohl deren Glieder zusammengeschlossen werden müssen als auch dann die Gefäße
einzeln einzusetzen sind. Ferner sind an den Bechern der bekannten Ausführungen weitere Ansätze vorgesehen,
in die ein Kettenrad oder ein Widerhaken zum Transport einer zusammengeschlossenen Kette eingreift.
Aus der USA.-Patentschrift 3 206 006 ist eine geschlossene Kette bekannt, die aus hohlzylindrischen
Gefäßhaltern besteht, von denen jeweils zwei benachbarte durch eine Platte starr zusammengeschlossen
sind, wobei sich durch die Überlappung von zwei Platten Kettenglieder aus jeweils zwei einander zugeordneten
Gefäßhaltern ergeben. Die Flexibilität einer solchen Kette ist daher beschränkt.
Bei der bekannten Ausführung werden jeweils zwei Platten an einer Schulter eines ringförmigen Halters
abgestützt und durch einen Sprengring festgehalten. Diese Kette wird unabhängig von Gefäßen gebildet; sie
benötigt zu ihrer Führung seitliche Böcke, auf denen sich die Plattenränder abstützen. Die Gefäße können in
die hohlzylindrischen Gefäßhalter eingesetzt werden.
Beide bekannte Ausführungen schaffen keinen Halter, der auch die Handhabung einzelner Gefäße erleichtert.
Die willkürliche Bestückung der bekannten Halter, insbesondere wenn sie als Kette zusammengeschlossen
sind, bedingt keine bleibende Zuordnung, zwischen einzelnen Haltern und Gefäßen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs angegebenen Halter dahingehend zu verbessern,
daß die Handhabung der kleinen Gefäße erleichtert wird, der Zusammenschluß für eine kettenartige Anordnung
besonders einfach ist, ohne daß zusätzliche Mittel notwendig sind, wobei eine beliebige Ergänzung
der kettenartigen Anordnung leicht möglich ist und der Halter auch zur Markierung bestimmter Gefäße herangezogen
werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Ansatz eine zur Gefäßachse parallelachsige Führungsöffnung
zur Aufnahme eines weiteren Gefäßes aufweist und im Bereich der Führungsöffnung gegenüber der Führung
für das erste Gefäß in der Höhe derart versetzt ist, daß mit einem Gefäß als unmittelbarer Gelenkachse zwei
Halter gelenkig und lösbar miteinander verbindbar sind. Dadurch entfallen zusätzliche Elemente beim Zusammenschluß
einer Kette, die auf Grund der Ausnutzung der Gefäße als unmittelbare Gelenkachse eine
sehr enge Anordnung der Gefäße zuläßt, wobei der
ίο Gefäßabstand bei jedem Bahnverlauf der Transportstrecke
gleich bleibt. Vorteilhaft ist dabei auch, daß eine Kette durch den einzigen Arbeitsvorgang zusammengeschlossen
oder verlängert wird und daß ein Gefäß mit einem Halter eingefügt wird. Ferner kann der Ansatz
zugleich als Handgriff zur Erleichterung der Handhabung der Gefäße dienen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Halter einteilig mit dem Gefäß ausgeführt und der Ansatz
geht von dem oberen Randwulst des Gefäßes aus,
ao an den sich der obere Rand des die Führungsöffnung bildenden Ringes eines benachbarten Gefäßes von unten
anlegen kann. Dadurch steht der Ansatz immer als Handgriff und auch als Markierungsträger zur Verfugung,
wobei zugleich eine Einheit geschaffen wird, von
as deren mehrere ohne weitere zusätzliche Mittel zu einer
Kette zusammengeschlossen werden können.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist der Halter lösbar an einem Gefäß vorgesehen
und zugleich als Kettenglied zwischen benachbarten Gefäßen ausgeführt, wobei die Führungsöffnungen benachbarter
Halter zur Einführung eines Gefäßes bei gleicher Höhe der Halter in Ausrichtung zueinander
bringbar sind. Auch bei dieser Ausbildung wird die Höhenlage des Gefäßes von einem oberen Randwulst gewährleistet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist dabei eine Führungsöffnung zweiteilig ausgeführt
und hat einen ringartigen Abschnitt für das obere Gefäßende und mit Abstand davon einen unteren hohlzylinderförmigen
Abschnitt, der den unteren Gefäßteil umgibt, während die andere Führungsöffnung an einem
Verbindungsteil zwischen den beiden Abschnitten in dem Bereich dieses Abschnittes angeordnet ist Damit
läßt sich eine besonders günstige Zusammenfügung einer Kette erreichen, wobei die zweiteilige Führung
eine definierte Gefäßeinstellung gewährleistet.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist wenigstens einer der die Führungsöffnungen bildenden Ringe
längsgeschlitzt und mit einem kleineren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des Gefäßes ausgeführt.
Dadurch bildet der Halter eine Federklemme, in der das Gefäß lösbar festgelegt ist und sich nicht ohne
weiteres drehen kann. Bei der Verwendung des Halters zur Erleichterung der Handhabung ergibt sich der Vorteil,
daß das Gefäß nach Verschluß geschüttelt oder gekippt werden kann, ohne aus dem Halter herauszurutschen.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung für den Zusammenschluß in einer Kette sind Eingriffsmittel an
den beiden Führungsöffnungen derart angeordnet, daß zwei benachbarte Kettenglieder lösbar zusammenfügbar
sind und gefäßfrei gegen Zug aneinandergehalten sind. Dadurch besteht die Möglichkeit, daß — obwohl
die Gefäße die Gelenkachse bilden — die Halter auch ohne Einfügung eines Gefäßes in einen lösbaren Zusammenhalt
zu bringen, wobei die Elastizität der aus Kunststoff bestehenden Teile ausgenutzt werden kann.
Bevorzugt wird dabei eine solche Ausbildung der Eingriffsmittel, daß benachbarte Kettenglieder nur bei
winkliger Versetzung zusammenfügbar und lösbar sind, bei im wesentlichen zueinander ausgerichteter Anordnung
aber aneinandergehalten sind.
Eine zweckmäßige Lösung liegt dabei darin, daß an einem Abschnitt der einen Führungsöffnung ein in den
Zwischenraum zwischen den Abschnitten ragender, an einer diametral vom Verbindungsteil abgelegenen Stelle,
angeordneter Ansatz einen Wandabschnitt der anderen Führungsöffnung hintergreift. Hierbei weist
zweckmäßig der Verbindungsteil an der Seite, an weleher
die andere Führungsöffnung angeordnet ist, für den Ansatz einen im wesentlichen konzentrisch zur anderen
Führungsöffnung verlaufenden Wandteil einer Ausnehmung auf, der seitliche Anschläge für den Ansatz
bei seitlicher Bewegung eines Kettengliedes bildet, dessen Achse zu der eines anderen Kettengliedes ausgerichtet
ist.
Bevorzugt wird ferner in einer besonderen Ausgestaltung, daß der Ansatz als konzentrisch zum benachbarten
zylinderförmigen Abschnitt ausgeführter Ring- ao steg vorgesehen ist, der sich nur über einen geringen
Umfangsabschnitt erstreckt, und daß die andere Führungsöffnung an dem entsprechenden Rand an einer
Stelle ebenfalls diametral vom Verbindungsteil abgekehrt eine Aussparung aufweist. as
Gemäß einer, anderen zweckmäßigen Ausführungsform ist an miteinander in Anlage kommenden Rändern
von verschiedenen Führungsöffnungen oder Abschnitten zusammenfügender Kettenglieder ein Ringsteg
vorgesehen, welcher in die zugeordnete öffnung bzw. eine in dem Rand der Öffnung eines anderen Abschnittes
oder der anderen Führungsöffnung vorgesehene Ringnut einschnappbar ist.
Diese Ausführungsformen haben zugleich den Vorteil, daß die Kombination aus Gefäß und Halter zusammenfügbare
Kettenabschnitte schafft, die sich auch als Versandbehälter verwenden lassen, weil die Gefäße für
eine Kette in der Ausbildung als Kettenglied auf engstem Raum zusammengeklappt werden können, ohne
daß eine unbeabsichtigte Lösung erfolgt. .
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform endet der untere hohlzylindrische Abschnitt unter dem
Gefäßboden. Hierdurch dient der Halter zugleich als Stellmittel für ein Gefäß. Eine weitere Ausgestaltung
liegt darin, daß ein sich nach unten konisch verjüngender Gefäßinnenraum an seiner Außenseite mit einem
zylindrischen Mantel versehen ist, dessen unterer Rand unter dem Gefäßboden endet. Diese Ausbildungen ermöglichen
eine weitere für besonders wesentlich erachtete Ausgestaltung in Verbindung mit einer Markierungsanordnung
durch eine Markierungshülse, die klemmend auf die Außenwand eines zyiinderförmigen
Abschnittes oder eines Gefäßes aufschiebbar ist und in einer oder mehreren Umfangsreihen Markierungen zur
Kennzeichnung des Gefäßes aufweist. Eine solche Markierungshülse weist in einer oder mehreren Umfangsreihen
Markierungen zur Kennzeichnung des Gefäßes auf. Dabei kann eine bestimmte Ausrichtung zum Gefäß
bzw. zum Halter dadurch verbessert werden, daß vorspringende und/oder zurücktretende Profilierungen
zwischen der Innenseite der Markierungshülse und der Außenseite einer zylindrischen Gefäßwand vorgesehen
und ineinanderschnappbar sind. Zu berücksichtigen ist, daß auch längs einer Kette lose Einrichtungen angeordnet
sein können, deren Funktion von einer bestimmten Ausrichtung oder Einstellung der Markierung
abhängig ist. Durch die angegebene Ausführung wird eine definierte Ausgangsstellung zum Ablesen einer
Markierung gewährleistet. j
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ferner in einem der ein Gefäß umschließenden Teile1
eine sich über einen Umkreis von weniger als 360° er-j streckende Öffnung vorgesehen, durch die das Gefäß
sichtbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird eine vollautomatische Verarbeitung der Proben erleichtert, weil
auch eine Beschriftung oder Markierung an den Gefäßen, die beispielsweise bei einer Probeentnahme angebracht
ist, unmittelbar abgelesen werden kann, selbst wenn sich die Gefäße in einer Kette befinden, in welcher
einzelne Gefäße von Haltern mehr oder weniger umgeben sind.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die in der Zeichnung'
dargestellt sind. In der Zeichnung ist die Anordnung beispielsweise in einer zweifachen Vergrößerung dargestellt.
Es zeigt
F ig. 1 eine Seitenansicht eines Gefäßes,
F i g. 2 eine Draufsicht auf einen Halter, der als Kettenglied vorgesehen ist,
F i g. 3 eine Seitenansicht eines Kettenabschnittes mit zwei zusammengesetzten Haltern, von denen einer
im Schnitt gezeigt ist, wobei ein eingesetztes Gefäß die Gelenkachse bildet,
F i g. 4 eine Ansicht von F i g. 3, von rechts gesehen,
F i g. 5 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Schnitt,
F i g. 6 eine Kettenausbildung mit drei Gefäßen, die jeweils einteilig mit einem Halter versehen sind, in Seitenansicht
und im Schnitt.
Die verwendeten und aus Kunststoff bestehenden' Gefäße gemäß F i g. 1 haben einen zylindrischen Ab-I
schnitt 1, an den sich ein nach unten verjüngender Ab-!
schnitt 2 mit einem konischen Boden anschließt. Am' oberen Ende ist ein nach außen ragender Randwulst 3,
vorgesehen, der die Handhabung des Gefäßes erleich-j tert und auch einen Anschlag bei der Einfügung in eine·
Kettenanordnung bildet, wenn die Halteanordnung! nicht einteilig am Gefäß vorgesehen ist. \
Bei der folgenden Beschreibung sind gleiche Teile[ mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Wie aus deni
F i g. 2 und 3 hervorgeht, in denen beispielsweise das im ganzen mit 4 bezeichnete Kettenglied dargestellt ist,
hat dieses zwei Führungen 5, 6 für Gefäße. Diese Führungen sind parallel zueinander angeordnet und in der;
Höhe versetzt, so daß verschiedene Führungen zweier: Kettenglieder miteinander in Ausrichtung gebracht
werden können. Die Führung5 besteht aus zwei Ab-; schnitten, der obere 7 ist ringartig ausgeführt und der
untere 8 in Form einer zylindrischen Buchse. Beide Abschnitte sind durch einen Verbindungsteil 9 zusammengehalten,
der auf der anderen Seite die Führung 6 trägt, i Der Verbindungsteil 9 ist mit dem erwähnten Ansatz |
vergleichbar, der eine Führung mit Abstand von einem i in die andere Führung eingesetzten Gefäß hält. Die
Höhe der Führung 6 ist so bemessen, daß sie genau in den Abstand zwischen den Abschnitten 7 und 8 paßt,
wodurch die Zusammenfügung zweier benachbarter Kettenglieder möglich ist.
Dieses ist an Hand des Kettengliedes 10 in F i g. 3 gezeigt, dessen der Führung 6 entsprechender Führung
11 zwischen die Führungsabschnitte 7 und 8 eingesetzt
ist. Nach dieser Zusammenfügung wird das Gefäß eingesetzt, wobei sich der Randwulst 3 an dem oberen
ringartigen Abschnitt 7 abstützt. Der untere zylindrische Abschnitt 8 ist so lang ausgeführt, daß er wenigstens
bis in die Höhe des abgerundeten Gefäßbodens
reicht.
I Daraus ist zugleich erkennbar, daß ein Kettenglied,
(beispielsweise das Kettenglied4, allein als Halterung j für ein Gefäß verwendet werden kann, weil der untere
j Rand 12 des Abschnitts eine Stellfläche bildet. Die seitj lieh vom Gefäß fortragende Führung 6 kann dabei
j einen Handgriff bilden.
j Eine der Führungen 5 oder 6 bzw. auch nur ein Abschnitt 7 oder 8 der Führung 5 kann als Federklemme
; zur elastischen Halterung des Gefäßes ausgeführt sein. j Im Beispiel ist dieses für die Führung 6 gezeigt. Diese
j hat an der dem Verbindungsteil 9 abgekeherten Seite ! einen Längsschlitz 13. Die Ausführung ist dabei so getroffen,
daß diese als Federklemme dienenden Führung ι in der Herstellung mit einem etwas kleineren Innen-ί
durchmesser als der Außendurchmesser eines Gefäßes gefertigt wird, wobei die Führung bei der Einfügung
j des konischen Endes 2 des Gefäßes etwas auseinandergespreizt wird. Dieses ist bei der Ausführung aus einem
j elastischen oder auch nur schwach elastischen Kunst- »o
stoff möglich.
Die bisher beschriebene Ausführungsform zeigt bereits fortschrittliche Merkmale, bei denen der Gelenkzapfen
der Kette von dem Gefäß gebildet wird. Es ist erkennbar, daß die Kettenglieder durch Herausnahme
des Gefäßes voneinander gelöst werden. Beispielsweise können die mit Gefäßen versehenen Kettenglieder zur
Aufstellung von zwei oder drei Gefäßen auf kleinstem Raum um das Gelenk zueinander verschwenkt werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß der Verbindungsteil 9 natürlich viel dünner ausgeführt sein könnte,
und zwar etwa mit gleichen Abmessungen wie die Wandstärke der Führung 6 oder des Führungsabschnilts
7, so daß benachbarte Gefäße enger aneinandergehalten sind, als aus der Zeichnung hervorgeht.
Das Beispiel zeigt dann die besonders vorteilhaften Merkmale einer Zusammenfügung der Kette auch ohne
eingefügtes Gefäß. Dadurch wird die Voraussetzung geschaffen, daß auch eine solche Kette als Versandbehälter
geeignet ist, wobei lösbar zusammengefügte Kettenglieder in einer bestimmten Anzahl in einer Verpackung
untergebracht werden können, der Zusammenhang dieser Kettenglieder aber auch ohne Einfügung
von Gefäßen gewährleistet ist. Beispielsweise ist am oberen Rand des unteren Abschnitts 8 der Führung
5 an der dem Verbindungsteil 9 abgekehrten Seite eine nach oben ragende Profilierung in Form eines Ansatzes
T4 bzw. 15 vorgesehen, welcher in eine nach unten offene Ausnehmung 16 zwischen dem dem Verbindungsteil
9 benachbarten Wandteil 17 der Führung 6 5» und dem Verbindungsteil eingreifen kann und damit
einen Wandabschnitt der sogenannten anderen Führung hintergreift.
In der gezeigten Ausführung ist der Ansatz 15 verhältnismäßig
schmal ausgeführt, aber die von dem Verbindungsteil 9 gebildete Wand der Ausnehmung 16 ist
beispielsweise konzentrisch zur Achse der Führung 6 einen gewissen Abschnitt um den Wandteil I7 herumgeführt.
Beispielsweise ist der Bogen der vom Verbindungsteil 9 gebildeten Wand der Ausnehmung 16 in
Fig.2 mit 18 bezeichnet. In Fig.3 ist erkennbar, daß
die Seitenflächen 19 dieses Wandleils den Ansatz 14 in der seitlichen Projektion vollständig abdecken. Dadurch
bilden die Seitenflächen 19 seitliche Anschläge für die Profilierungen 14, 15 bei seitlicher Bewegung Ö5
eines Kettengliedes, dessen Achse zu der eines anderen Kettengliedes ausgerichtet ist. Es ist also nicht möglich,
beispielsweise die Kettenglieder 4 und 10, wenn sie in der gezeichneten Weise zusammengefügt sind und
noch kein Gefäß enthalten ist, durch seitliche Verschiebung voneinander zu trennen oder auch durch einen
Zug parallel zur Zeichnungsebene zu lösen, sofern dieser Zug natürlich nicht eine gewisse Stärke übersteigt,
die von der Festigkeit des verwendeten Materials für die Kettenglieder, insbesondere Kunststoff, abhängt.
Weiterhin ist erkennbar, daß bei einer Verschwenkung der Kettenglieder 4 und 10 um 90° zueinander ein Abheben
der Kettenglieder voneinander in einer Richtung parallel zur Zeichnungsebene möglich ist.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Ansatz 14 oder 15 selbst als konzentrischen Stegabschnitt an der
Außenseite des Randes des unteren Führungsabschnitts über einen gewissen Bogen zu führen. Dieser Bogen
würde in die Ausnehmung 16 eingreifen, wobei dann der Bogen an der Außenseite des Wandteils 17 anliegen
würde. Auch hier findet dann eine Verriegelung in der oben beschriebenen Weise statt. Bei einer solchen
Ausführung wäre aber die Führung 6 bzw. 11 an ihrem entsprechenden, d. h. im Beispiel unteren Rand an der
vom Verbindungsteil 9 abgekehrten Seite mit einer Gegenprofilierung
20,21 versehen, die im Beispiel in Form einer nach unten innen gezogenen Abschrägung ausgeführt
ist, welche sich um einen gewissen Bogenabschnitt erstreckt. Die Erstreckung ist dabei so groß, daß
bei einer Verschwenkung der Kettenglieder um 90° zueinander die ringstegartig ausgeführte Profilierung
14 oder 15 seitlich abgezogen werden könnte.
Es versteht sich, daß entsprechende Vorsprünge auch an der Unterseite des ringförmigen Abschnitts 7 angeordnet
sein könnten bzw. daß eine entsprechende, sich ergänzende Eingriffsmöglichkeit ausführbar ist,
wenn ein Vorsprung an der Führung 6 vorgesehen wird und der Ausnehmung 16 entsprechende Ausnehmungen
beispielsweise an den Verbindungsstücken 39 oder 40 zwischen dem Verbindungsteil 9 und den Führungsabschnitten 7 oder 8 angeordnet werden.
Gemäß Fig.5 ist ein Kettenglied vorgesehen, daß
prinzipiell Führungen 5 und 6 hat, wobei die Führung 5 aus den Abschnitten 7 und 8 besteht.
Zwischen die Abschnitten 7 und 8 der Führung 5 greift auch hier entsprechend der Ausführung nach
Fig.3 eine der Führung6 entsprechende Führung 11
eines anderen Kettengliedes 10. An den unteren Rändern der Führungen 6 und 11 sind nach unten ragende
Ringstege 24, 25 vorgesehen. Diesen Ringstegen, die einen halbrunden Querschnitt haben können, sind im
oberen Rand 26 des Führungsabschnitts 8 entsprechende Ringnuten 27 zugeordnet. Auf Grund der Elastizität
der Materialien lassen sich die Ringstege 24, 25 in zugeordnete Ringnuten einrasten.
Die Ausführungsform kann noch dadurch vereinfacht werden, daß die Ringstege, wie an Hand der Führung 5
angedeutet ist, unmittelbar am Rand der Führungsöffnung ausgebildet sind, wie bei 28 gezeigt ist, so daß
dadurch dieser Ringsteg 28 in die öffnung des Abschnitts 8, die oben etwas erweitert sein kann, cinschnappbar
ist.
Diese Ausführungsform hat wesentliche Vorteile, weil eine beliebige Verschwenkung der benachbarten
Kettenglieder möglich ist, ohne daß die Eingriffsmittel eine widerstandsfreie Trennung dieser Kettenglieder
zulassen.
Es versteht sich, daß die Ringstege und gegebenenfalls auch Ringnuten an anderer Stelle, beispielsweise
oben an den Führungen 6 oder 11, angeordnet sein könnten, wobei dann die Gegenprofilierung am Füh-
409526/163
rungsabschniit 7 unten vorgesehen wäre.
F i g. 6 zeigt eine besonders bevorzugte Ausführungsform. Ein Gefäß 29 hat einen sich nach unten konisch
verjüngenden Aufnahmeraum, aber eine zylindrische Außenwand bzw. einen zylindrischen Mantel 30,
dessen unterer Rand 31 tiefer als der Boden des Gefäßes liegt. Ein solches Gefäß ist daher aufstellbar. Die
Gefäße haben einen oberen Randwulst 32. Von diesem Randwulst geht ein schräg nach unten gerichteter Ansatz
33 aus, der an seinem Ende eine Führung, zweckmäßig ringartige Führung 34 trägt, deren Öffnung eine
parallel zum Gefäß verlaufende Achse hat. Zweckmäßig liegt der obere Rand 35 in einer Ebene.mit dem
unteren Rand des Randwulstes 32. Wenn daher, wie gezeigt ist, in die Führung 34 ein anderes Gefäß eingesteckt
wird, wird es durch seinen Randwulst in der gleichen Höhe wie das Gefäß gehalten, an dem der Ansatz
33 und die Führung 34 vorgesehen sind.
Es ist erkennbar, daß die Führung 34 als fest angeordneter Handgriff dient.
Es versteht sich auch, daß gemäß einer Abwandlung an Stelle des Randwulstes 32 ein Ring vorgesehen sein
könnte, in den ein Gefäß einschiebbar ist, das sich dann mit seinem Randwulst an diesen Ring anlegt.
Weiterhin ist verständlich, daß die Führung 34 ebenso
wie die Führung 6 geschlitzt sein kann und damit als Federklemme ausführbar ist.
Diese Ausbildung nach F i g. 6 wird besonders bevorzugt. Sie bietet zugleich den Vorteil, daß, wie in F i g. 6
gezeigt ist, auf den äußeren Mantel 30 eine Markierungshülse 36 aus Kunststoff aufschiebbar ist. Beispielsweise
ist im zylindrischen Mantel 30 bei 37 eine Vertiefung vorgesehen und an der Innenseite der Hülse 36 ein
warzenförmiger Vorsprung 38, welcher bei Aufschieben der Hülse in die Vertiefung 37 einschnappt. Dadurch
ist eine drehfeste Anordnung und eine bestimmte Höhenlage erreicht, so daß auch mit dem Bezugspunkt
eines fest am Gefäß angeordneten Ansatzes 33 symbolische Markierungen auf der Hülse definiert abgelesen
werden können, und zwar hinsichtlich ihrer Anordnung in der Höhe und am Umfang eine bestimmte Bedeutung
ausdrücken können. Solche Markierungen können in Form von optisch ablesbaren Strichen oder Punkten,
die farbig ausgelegt sind, oder auch aus Vertiefungen oder Erhöhungen bestehen.
Weiterhin wird eine Kennzeichnung der Probe durch verschiedene Farben der geschilderten Kettenglieder,
wenn sie lösbar vom Gefäß ausgeführt sind, erreicht. Beispielsweise gibt die Farbe die Herkunft oder den
Verwendungszweck der enthaltenen Probe an.
Da im übrigen die beschriebenen Ansätze oder Verbindungsstege zwischen Führungen und Führungshülsen
schmal ausgeführt sind, lassen sich die Glieder der Kette ohne wesentlichen Zwischenraum aneinanderlegen.
was für den Versand vorteilhaft ist. Weiterhin gestatten die Glieder ein einfaches Anheben eines Gefäßes.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (16)
1. Halter für vorwiegend zylindrische Gefäße mit einem vom Gefäß fortragenden Ansatz zur gelenkigen
und lösbaren Verbindung mit seinesgleichen zu einer Kette, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ansatz (9,33) eine zur Gefäßachse parallelachsige Führungsöffnung (6,34) zur Aufnahme eines
weiteren Gefäßes aufweist und im Bereich der Führungsöffnung (6, 34) gegenüber der Führung (5) für
das erste Gefäß in der Höhe derart versetzt ist, daß mit einem Gefäß als unmittelbarer Gelenkachse
zwei Halter gelenkig und lösbar miteinander verbindbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter einteilig mit dem Gefäß
(29) ausgeführt ist und der Ansatz (33) von dem oberen Randwulst (32) des Gefäßes (29) ausgeht, an
den sich der obere Rand (35) des die Führungsöffnung (34) bildenden Ringes eines benachbarten Gefäßes
von unten anlegen kann.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter lösbar an einem Gefäß
vorgesehen und zugleich als Kettenglied (4) zwischen benachbarten Gefäßen ausgeführt ist, wobei
die Führungsöffnungen (5, 6) benachbarter Halter zur Einführung eines Gefäßes bei gleicher Höhe der
Halter in Ausrichtung zueinander bringbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Führungsöffnung (5) zweiteilig
ausgeführt ist und einen ringartigen Abschnitt (7) für das obere Gefäßende und mit Abstand davon
einen unteren hohlzylinderförmigen Abschnitt (8) hat, der den unteren Gefäßteil (2) umgibt, während
die andere Führungsöffnung (6) an einem Verbindungsteil (9) zwischen den beiden Abschnitten (7, 8)
in dem Bereich dieses Abschnittes angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der
die Führungsöffnungen (6, 34) bildenden Ringe längsgeschlitzt (13) ist und mit einem kleineren Innendurchmesser
als der Außendurchmesser des Gefäßes ausgeführt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch Eingriffsmittel (14, 15, 16; 20, 21; 24,
25; 27, 28) an den beiden Führungsöffnungen (5, 6, 34) derart, daß zwei benachbarte Kettenglieder lösbar
zusammenfügbar sind und gefäßfrei gegen Zug aneinandergehalten sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine solche Ausbildung der Eingriffsmittel (14
bis 16; 20,21), daß benachbarte Kettenglieder (4,10)
nur bei winkliger Versetzung zusammenfügbar und lösbar sind, bei im wesentlichen zueinander ausgerichteter
Anordnung aber aneinandergehalten sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Abschnitt
(8) der einen Führungsöffnung (5) ein in den Zwischenraum zwischen den Abschnitten (7, 8) ragender,
an einer diametral vom Verbindungsteil (9) abgelegenen Stelle, angeordneter Ansatz (14, 15)
einen Wandabschnitt der anderen Führungsöffnung hintergreift.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil (9) an der Seite,
an welcher die andere Führungsöffnung (6) angeordnet ist, für den Ansatz (14, 15) einen im wesentlichen
konzentrisch zur anderen Führungsöffnung verlaufenden Wandteil (18) einer Ausnehmung
(16) aufweist, der seitliche Anschläge (19) für den Ansatz (14, 15) bei seitlicher Bewegung eines Kettengliedes
bildet, dessen Achse zu der einen anderen Kettengliedes ausgerichtet ist.
10. Vorrichtung nach Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ansatz (14, 15) als konzentrisch zum benachbarten zylinderförmigen Abschnitt
(8) ausgeführter Ringsteg vorgesehen ist, der sich nur über einen geringen Umfangsabschnitt erstreckt,
und daß die andere Führungsöffnung (6) an dem entsprechenden Rand an einer Stelle ebenfalls
diametral vom Verbindungsteil abgekehrt eine Aussparung (20,21) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß an miteinander in Anlage kommenden Rändern von verschiedenen Führungsöffnungen
(5,6,11) oder Abschnitten (7,8) zusammen-
ao fügender Kettenglieder ein Ringsteg (24, 25, 28) vorgesehen ist, welcher in die zugeordnete öffnung
bzw. eine in dem Rand (26) der öffnung eines anderen Abschnittes oder der anderen Führungsöffnung
vorgesehene Ringnut (27) einschnappbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der untere hohlzylinderförmige
Abschnitt (8) unter dem Gefäßboden endet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein sich nach unten
konisch verjüngender Gefäßinnenraum an seiner Außenseite mit einem zylindrischen Mantel (30)
versehen ist, dessen unterer Rand (31) unter dem Gefäßboden endet.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 12 oder 13 mit einer Markierungsanordnung, gekennzeichnet
durch eine Markierungshülse (36), die klemmend auf die Außenwand eines zylinderförmigen
Abschnittes (8) oder eines Gefäßes (29) aufschiebbar ist und in einer oder mehreren Umfangsreihen
Markierungen zur Kennzeichnung des Gefäßes aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß vorspringende und/oder zurücktretende
Profilierungen (37,38) zwischen der Innenseite der Markierungshülse (36) und der Außenseite
(30) einer zylindrischen Gefäßwand (30) vorgesehen und ineinanderschnappbar sind, um die Hülse (36) in
einer vorbestimmten Lage am Gefäß (29) festzulegen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche! bis 15 mit einer Sichtöffnung, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem der ein Gefäß umschließenden Teile (4, 7, 8) eine sich über einen Umkreis von weniger
als 360° erstreckende öffnung vorgesehen ist, durch die das Gefäß sichtbar ist.
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