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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte mit Zahnunterlegscheibe,
die mit ihren scharfen Zähnen eine siolierende Oxyd- oder Lackschicht zu durchdringen
vermag und so eine elektrisch leitende Verbindung beim Anziehen der ihr zugehörigen
Schraubenmutter zum Zwecke der Erdung eines Leuchtgehäuses bewerkstelligt.
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Der Erfindungsgegenstand soll für die Befestigung von Leuchten mit
lackierten Blechen an einem Träger Anwendung finden. Die Träger besitzen vorstehende
Trägerbolzen, oder Halteschrauben, auf welche dann das Leuchtenblech gesteckt und
mittels einer sogenannten Rändelmutter gehalten wird. Die Rändelmutter wird von
Hand aufgeschraubt. Wenn die Leuchte an einem Schutzleiter angeschlossen ist, so
gilt dies für den Leuchtenträger einschließlich der Rändelmutter nicht, weil auf
Grund der Lackierung des Leuchtenbleches zwischen diesem und den vorgenannten Trägerteilen
eine Isolierung besteht. Aus Gründen der Sicherheit stellt sich die Aufgabe, die
Trägerteile ebenfalls in die Schutzmaßnahmen einzubeziehen.
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Bisher hat man vielfach zwischen Leuchte und Trägerteilen eine besondere
Schutzleitung vorgesehen. Dies ist jedoch teuer und umständlich. Außerdem besteht
nicht immer die Gewähr, daß der Installateur diese besondere Schutzverbindungen
auch herstellt. Vielfach wird sie vergessen.
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Grundsätzlich ist bekannt, Zahnunterlegscheiben dort zu verwenden,
wo neben einer Vergrößerung des Lösemomentes der Verschraubung ein guter Metallschluß
durch die sich eindrückenden Zähne erreicht werden soll, also da beispielsweise,
wo eine Erdung vorzunehmen ist.
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Bekannt ist eine Schraube, mit einem in ihr unverlierbar zugeordneten,
offenen, aus Blech geformten konischen Federring mit einer Vielzahl von Zähnen an
dem Rand, der an der Klemmfläche aufsetzt. Auf Grund der Vielzahl von Zähnen ist
ein solcher Federring nicht zum Einsatz an einer Rändelmutter geeignet, da die Anpreßkraft
hierbei an jedem Zahn nur gering ist, so daß die Gefahr groß ist, daß sich dieser
Federring beim Drehen der Mutter mitdreht und das Leuchtenblech verkratzt.
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Aus dem Maschinenbau sind zur Sicherung von Muttern (USA.-Patentschrift
2 868 256, französische Patentschrift 981 153, USA.-Patentschrift 2 736
312)
Zahnunterlegscheiben oder Ringe bekannt, an denen durch Verformung des
Randes vorstehende Zacken ausgebildet sind. Man hat versucht, derartige Scheiben
bei solchen Befestigungen zwischen Rändelmutter und dem lackierten Leuchtenblech
zu legen, um zwischen diesen Teilen eine elektrisch leitende Verbindung zu schaffen.
Diese Vorrichtungen dringen jedoch nicht mit Sicherheit in solcher Weise in die
isolierende Lackschicht des Leuchtengehäuses ein, daß eine elektrische Verbindung
hergestellt wird. Einmal ist der Reibschluß mit der andrückenden Mutter zu stark,
zum anderen wird durch die große Zähnezahl jeweils an einem Zahn nur eine geringe
Anpreßkraft erzeugt, so daß in jedem Falle die Gefahr besteht, daß sich diese Unterlegscheibe
oder Ringe mit der Mutter mitdrehen und so die Lackflächen zerkratzen, wodurch eine
Gefahr für die Rostbildung besteht.
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Es ist (USA.-Patentschrift 2 372 653) eine speziell zur Herstellung
einer elektrisch leitenden Verbindung dienende Scheibe bekanntgeworden, die mit
einer zentrischen Öffnung drehbar und unverlierbar am Bund einer Schraube gehalten
ist. Am Rand sind dabei zahlreiche Zähne, die durch rechtwinklige Umbiegung des
Randes gegen ein elektrisches Kabel mit Isoliermantel gerichtet sind, vorgesehen.
Auch eine solche Scheibe kann infolge der Vielzahl der Zähne bei Leuchtenbefestigungen,
bei denen von Hand eine Rändelmutter aufgeschraubt wird, mit ihren Zähnen den harten
Lack des Leuchtengehäuses nicht mit Sicherheit durchdringen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei der Befestigung von
Leuchten die Befestigungsteile, also Befestigungsschraube, Leuchtenträger usw.,
mit dem Leuchtenblech elektrisch leitend zu verbinden, damit auch die Befestigungsteile
in den Schutzstromkreis der Leuchte eingeschlossen sind. Die elektrische Verbindung
muß dabei mit großer Sicherheit erfolgen, es muß verhindert werden, daß diese Verbindung
vergessen werden kann.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß die Zahnunterlegscheibe
zentriert und unverlierbar an dem Innenbund einer Rändelmutter eingesetzt und als
kegelstumpfförmig sich zur Leuchtengehäuseseite hin öffnende Konusfläche umgebogen
ist, deren äußerer Rand eine geringe Anzahl scharfer Zähne trägt, die infolge ihrer
Schräglage lediglich mit ihren spitzen Ecken gegen die zu durchstoßende Isolierschicht
dringen.
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Durch die Kegelstumpfform der Zahnunterlegscheibe sitzen die Zähne
nicht mit ihren Schneiden, sondern mit ihren Spitzen auf. Sie dringen daher leichter
und tiefer ein als mit Schneiden aufsitzende Zähne. Die Zähnezahl ist dabei vorzugsweise
auf drei bis vier reduziert. Auf jeden einzelnen Zahn fällt somit eine relativ große
Anpreßkraft. Die wenigen und spitzen Zähne mit jeweils hoher Anpreßkraft vermögen
auch bei einer nur von Hand betätigten Rändelmutter eine harte Lackschicht mit Sicherheit
zu durchdringen und eine leitende Verbindung herzustellen. Beim Drehen der Rändelmutter
werden die Zähne festgehalten, sie dringen also senkrecht durch die Lackschicht
hindurch ein, ohne die übrige Lackschicht zu zerkratzen.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, die kegelstumpfförmige Zahnunterlegscheibe
in eine ebensolche Vertiefung der Rändelmutter einzubetten, wobei im wesentlichen
nur die Zahnspitzen vorstehen. Dadurch erhält die Scheibe beim Anziehen der Mutter
auch eine seitliche Führung.
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Wenn man am Rand des Innenbundes der Rändelmutter eine Stauchung anbringt,
so wird in bezug auf die Fertigung in einfacher Weise die drehbar gegelagerte lagerte
der Zahnunterleascheibe Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel unverlierbar. der
Erfindung dargestellt.
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A b b. 1 ist ein Querschnitt durch eine Deckenleuchte, wo der Erfindungsgegenstand
Anwendung findet; A b b. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt durch
Leuchtenblech, Rändelmutter und Zahnunterlegscheibe; A b b. 3 ist die Draufsicht
auf Zahnunterlegscheibe mit Rändelmutter.
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Zunächst wird auf A b b. 1 Bezug genommen. 4 ist das Leuchtengehäuseblech,
daß an einen Schutzleiter angeschlossen ist, was durch das Schutzleitersymbol angedeutet
ist. 10 ist der an der Decke befestigte
Leuchtenträ@@er.
Daran ist durch Punktschweißung 11 der vorstehende Trägerbolzen 9 befestigt. Auf
diesem ist mittels einer Öffnung das Leuchtengehäuseblech 4 gesteckt und durch die
Rändelmutter 1 von Hand angeschraubt.
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Die Rändelmutter 1 nimmt in ihrer kegelstumpfförmigen Vertiefung 1
c die ebenfalls kegelstumpfförmige Zahnunterlegscheibe 2 auf. Diese ist drehbar
und ein Stück längsverschieblich auf den zentrischen Innenbund 1 a der Rändelmutter
1 gesteckt und durch eine Stauchung 1 b des Bundes unverlierbar gehalten. Der Kegelwinkel
der Zahnunterlegscheibe beträgt dabei vorzugsweise 40°.
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Die Zahnscheibe ragt im wesentlichen nur mit den drei Zähnen 3 über
die Stirnfläche der Rändelmutter vor. Bei der Befestigung des Leuchtenbleches 4
setzen sich die Zähne 3 lediglich mit ihren Spitzen 6 auf. Wird die Mutter 1 angezogen,
so durchdringen die Zahnspitzen 6 den Lack 5 des Gehäusebleches und dringen in das
Metall ein, so daß die elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Leuchtenblech
4 und der Rändelmutter und somit auch den Teilen 9 und 10 des Trägers hergestellt
ist. Somit sind sämtliche Teile an den Schutzleiter angeschlossen.
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Die Druckübertragung der Rändelmutter auf die Scheibe erfolgt zunächst
nur an der mit 7 bezeichneten ebenen Fläche. Beim weiteren Andrücken kann die Zahnscheibe
2 sich verformen, weil an den Kegelflächen Spiel bleibt. Dadurch kann die Scheibe
eine Spannung erfahren, was für das Eindringen der Zähne förderlich ist.
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Durch die Kegelflächen der Rändelmutter erfährt die Scheibe eine seitliche
Führung.