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Vorrichtung zum vereinzelten Zuführen von textilen Arbeitsstücken
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum vereinzelten Zuführen von textilen
Arbeitsstücken von einem Stapel mit Hilfe von Druckluft.
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Zum Abziehen von Blättern von einem Blätterstapel, insbesondere Blätterstapeln
aus Papier, ist eine Vorrichtung bekannt, bei welcher jeweils das unterste Blatt
von einem steil stehenden ausgerichteten Blätterstapel dadurch abgezogen wird, daß
ein das untere Stapelende auflockernder und ein zwischen das abzuziehende Blatt
und dem Stapel eindringender Luftstrom sowie ein schwenkbarer Saugarm und Abstreifsegmente
vorgesehen sind, durch die ein Blatt Abziehwalzen zugeführt wird, wobei das unterste
Blatt durch den Luftstrom zwischen Blatt und Stapel wellig gedrückt und dann abgezogen
wird. Eine solche Vorrichtung ist praktisch nur für Papier brauchbar.
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Des weiteren ist es in der Technik bei Bogenvereinzelungsverfahren
das sogenannte Blas-Sog-Prinzip bekannt, das darauf beruht, von oben her auf einen
Bogenstapel einen Blasstrom zu richten, der nach Auftreffen auf das oberste Blatt
des Stapels in einen Saugstrom umgewandelt wird. Dabei wird der Blasstrom entweder
senkrecht auf das oberste Blatt des Stapels gerichtet, und eine besondere Ableitung
für den Saugstrom ist vorgesehen, oder aber eine Blasdüse wird schräg zum obersten
Blatt des Stapels angeordnet, und der oberste Bogen wird vom Stapel abgekippt, und
für die Erzeugung der Saugluft ist eine Ablenkfläche vorgesehen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum vereinzelten Zuführen von textilen Arbeitsstücken zu schaffen, die bekanntlich
mehr oder wenig lappig ausgebildet sind und bei denen ein genaues Wegführen jeweils
eines einzelnen Arbeitsstückes von einem Arbeitsstückstapel besonders schwierig
ist.
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Bei der Erfindung wird in bekannter Weise von einem mit Hilfe eines
pneumatisch wirksamen und um eine quer zur Arbeitsstückförderrichtung gerichteten
Achse schwenkbaren Greifer ausgegangen, der zwischen einer am Stapel anliegenden
und in einer zweiten Schwenkstellung schwenkbar ist, und dem Mittel zugeordnet sind,
die das vom Greifer vom Stapel abgeknickte Arbeitsstück erfassen und weiterfördern,
und gemäß der Erfindung ist der Greiferfuß als eine Platte ausgebildet, die in einem
flachen Bogen gekrümmt ist und nur mit einer parallel zur Greiferschwenkachse gerichteten
Linie an den Stapel anlegbar und mit von der Greiferschwenkachse her auf die Anlegelinie
zu gerichteten Blasdüsen versehen ist.
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Es hat sich gezeigt, daß durch eine solche Ausbildung des Greiferfußes,
insbesondere bei lappigen Textilstücken, nicht nur ein einwandfreies Trennen einzelner
Textilstücke von einem Stapel verwirklicht wird, sondern darüber hinaus an das vereinzelte
Textilstück durch die besondere Ausbildung der Platte in Verbindung mit den Blasdüsen
eine Streckwirkung erreicht wird, die für die weitere einwandfreie Förderung und
Verarbeitung eines solchen Textilstückes von Wichtigkeit ist.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
zur Darstellung gebracht.
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Die Figur zeigt eine senkrechte Teilschnittansicht der Vorrichtung.
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Ein Träger 1, der die Oberseite eines Nähmaschinentisches bilden
kann, - hat einen Ausschnitt 2, der mit der Formgebung des Arbeitsstückes, das von
einem Stapel 3 zugeführt wird, im wesentlichen übereinstimmt. Im vorliegenden Fall
sind die Arbeitsstücke das Deckmaterial für Manschetten von Hemden.
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An der Unterseite des Trägers 1 ist eine nach unten stehende Platte
5 angeordnet. Der Stapel 3 aus Arbeitsstücken ist auf einer Plattform 6 angeordnet,
die am oberen Ende einer sich in senkrechter Richtung bewegenden Kolbenstange 7
eines Luftzylinders angeordnet ist, der von der Platte 5 getragen ist und in der
Druckluft eingeführt werden kann. Die Plattform 6 und der auf ihr befindliche Stapel
3 werden an der Längskante der Arbeitsstücke durch ein Paar Schwenkarme 12 geführt,
die sich nach oben erstrekken.
An den Seitenkanten werden die Plattform
6 und die Arbeitsstücke durch Arme 15 geführt, die an dem Träger 1 befestigt sind
und von ihm nach unten stehen.
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Wenn Druckluft in den Zylinder eingeführt wird, werden die Kolbenstange
7 mit der Plattform 6 und dem darauf befindlichen Stapel 3 nach oben gedrückt, bis
die Oberseite des Stapels 3 mit einer von der Unterseite des Trägers 1 getragenen
Stange 16 in Eingriff tritt. Unabhängig von der Zahl der Arbeitsstücke in dem Stapel
3 wird die Plattform 6 stets nach oben gedrückt, wobei die Oberseite des Stapels
3 sich gegen die Stange 16 unter einem Druck legt, der durch den Druck der Luft
bestimmt ist. Auf diese Weise ist das oberste Arbeitsstück W in dem Stapel 3 stets
in der gleichen Lage angeordnet und wird bei jedem Arbeitszyklus festgeklemmt.
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Eine hohle Welle 17 ist in der Platte 5 an ihrer Oberseite gelagert
und ist quer zur Öffnung 2 angeordnet. Senkrecht zur Welle 17 erstrecken sich ein
Paar Rohre oder Schläuche 18, an deren freiem Ende eine Luftdüse 19 getragen ist,
die einen flachen inneren Teil 20 aufweist, der an den Rohren 18 befestigt ist,
und die einen freien Endteil 21 hat, der von dem inneren Teil 20 nach oben gebogen
ist. Druckluft wird in das Innere der Welle 17 eingeführt und wird nach außen durch
die Rohre 18 geleitet, deren freie Enden abgeflacht sind, um die Luft in einem Strom
längs des inneren Teiles 20 gegen und quer über den freien Endteil 21 abzugeben.
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Die Welle 17 kann aus einer mit dem Arbeitsstück im Eingriff stehenden
Stellung, wie dargestellt, in eine angehobene Stellung geschwenkt werden. Bei der
mit dem Arbeitsstück im Eingriff stehenden Stellung ist die Luftdüse 19 über dem
Stapel 3 angeordnet, wobei der innere Teil 20 nahe dem Stapel 3 sich an einer Stelle
im Abstand von der freien Kante des obersten Arbeitsstückes W des Stapels befindet,
und wobei der freie Endteil 21 sich -im wesentlichen über der freien Kante des Arbeitsstückes
W befindet.
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In der angehobenen Stellung ist die Luftdüse 19 so angeordnet, daß
die freie Kante des Arbeitsstückes W einer allgemein mit 23 bezeichneten Abgabevorrichtung
dargeboten wird, die eine Aufnahmeführung 32 und eine Förderwaize 36 aufweist. Die
Vorrichtung zum Schwenken der Welle 17 weist ein auf der Welle 17 angeordnetes Kettenrad
24 auf, und eine Kette 25 wird um das Kettenrad 24 mitgenommen, und ihr eines Ende
ist durch eine Spannfeder mit der Platte 5 verbunden, während das gegenüberliegende
Ende mit einer Kolbenstange eines Luftzylinders verbunden ist.
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An der Unterseite des Trägers 1 ist eine Düse 48 angeordnet, die
einen Luftstrom in einem Winkel gegen die Oberseite des Stapels 3 an einer Stelle
vor dem freien Endteil 21 der Luftdüse 19 richten kann.
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Druckluft wird der Düse 48 durch ein Rohr zugeführt.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung arbeitet wie folgt: Wenn das
Arbeiten der Stellvorrichtung eingeleitet ist, wird in den unteren Teil des Luftzylinders
Druckluft eingelassen, wodurch die Plattform 6 und
der Stapel 3 in die in der Figur
dargestellte Stellung angehoben werden, wie durch den Pfeil A angedeutet ist. In
dieser Stellung wird der Stapel3 nach oben gegen die Stange 16 gedrückt. Während
die Plattform 6 in dieser Stellung gehalten wird, wird Druckluft durch die Welle
17 hindurch zu den Rohren 18 eingelassen, und die Luft wird, wie durch den Pfeil
C in der Figur dargestellt ist, über die Luftdüse 19 quer zur Kante des obersten
Arbeitsstückes W abgegeben, wodurch bewirkt wird, daß seine Kante von dem Stapel
3 gegen die Luftdüse 19 angehoben wird, wie in der Figur dargestellt ist. Dann wird
über Steuermittel, d. h. einen Luftzylinder mit Kolben, die Kette 25 bewegt, und
das Kettenrad 24 dreht die Welle 17, wie durch den Pfeil in der Figur angedeutet
ist, um die Luftdüsel9 aus der mit dem Arbeitsstück W im Eingriff stehenden Stellung
der Figur in die angehobene Stellung zu verschwenken.
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Wenn die Luftdüse 19 durch Verschwenken der Welle 17 angehoben wird,
wird die Kante des Arbeitsstückes W mit ihr angehoben und dadurch von dem Stapel
3 gelüftet, und der Strom der aus den Rohren 18 austretenden Luft hält es ausgerichtet
zur freien Kante der Luftdüse 19. Die Luftdüse 19 legt sich dann gegen die nach
unten gerichtete freie Kante der Aufnahmeführung 32 der Abgabevorrichtung 23, und
das freie Ende des Arbeitsstückes W wird von der Förderwalze 36 erfaßt, und das
Arbeitsstück wird weitergefördert.
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Die aus der Düse 48 austretende Luft hat zu Beginn der Schwenkbewegung
der Luftdüsel9 das Bestreben, das Arbeitsstück W von dem darunterliegenden Arbeitsstück
in dem Stapel 3 zu trennen, so daß, wenn nach Senken der Plattform 6 das Arbeitsstück
nicht mehr gegen die Stange 16 festgeklemmt wird, die Förderwalze 36 das Arbeitsstück
W von dem Stapel 3 abziehen kann. Die Luftdüse 19 wird dann in ihre Ausgangsstellung
zurückbewegt.