DE2746670C2 - Vorrichtung zum Stapeln von Beuteln - Google Patents
Vorrichtung zum Stapeln von BeutelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stapeln von Beuteln nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Durch die DE-OS 23 54 974 ist eine Vorrichtung dieser Art bekannt, durch die vermieden werden soll, daß
die Beutel während des Stapeins infolge noch nicht ausreichend erkalteter Schweißnähte an diesen zusammenbacken.
Dies wird dort dadurch erreicht, daß die Haltevorrichtung,
die die Beutel während der Stapelbildung zusammenhält, außerhalb der Schweißnähte der Beutel
an diesen angreift. Außerdem ist bei dieser bekannten Vorrichtung neben einem Niederhalter, der zusammen
mit feststehenden Klemmleisten die Hakevorrichtung bildet, ein Abstreifer vorgesehen, der den hinteren Bereich
des Beutels aus der Schweißstation herauszieht und den hinteren Rand des Stapels nach unten abwinkelt
Nach Fertigstelking eines Stapels wird dieser mittels der oberen Trume von zwei Förderbändern in der
Förderrichtung von der Stapelfläche v/egtransportiert, so daß diese zum Stapeln eines neuen Stapels freigemacht
wird.
Durch die DE-PS 12 15 350 ist eine andere Gattung von Vorrichtungen zum Stapeln "on Beuteln bekannt,
bei der das Zusammenbacken der Beutel an den Schweißnähten dadurch vermieden wird, daß zum Abkühlen
der Schweißnähte die von Blasdüsen erzeugte Luftströmung verwendet wird, die das vordere Ende des
Folienschlauches hinter der Schweißstation glattzieht und dadurch auch eine einwandfreie schrittweise Förderung
des Folienschlauches durch die Schweißstation gewährleistet. Damit der fertige Stapel durch die Blasluft
der Blasdüsen nicht in Unordnung gebracht wird, wird bei dieser bekannten Vorrichtung jeder in der Schweißstation
abgetrennte Beutel noch über besondere, die Luftströmung auffangsnde Fördermittel einer Stapelstation
zugeführt.
Durch die DE-OS 25 54 395 ist eine Vorrichtung zum Stapeln von Beuteln bekannt, bei der die Folienbahn
schrittweise gefördert und nach jedem Förderschritt in einer Schweiß- und Perforationsstation mit Schweißnähten
und Perforationslinien versehen wird. Die so gebildete, der Foiienbahn voreilende Kette von zusammenhängenden
Beutein wird zum Abkühlen der Schweißnähte über mehrere Förderschritte einer Abreißvorrichtung
zugeführt, in der der jeweils vorderste Beutel der Beutelkette durch Blasdüsen glattgezogen
und von dieser abgerissen wird. Der Abstreifer arbeitet mit einer absenkbaren Stapelfläche zusammen, auf der
die nacheinander abgerissenen Beutel zu einem Stapel gestapelt und ihr hinterer Rand durch das Absenken der
Stapelfläche unter eine Klemmleiste gedrückt wird, die zusammen mit der absenkbaren Stapelfläche den hinteren
Rand des Stapels festklemmt. Zum Abtransport des fertigen Stapels wird dieser auf einen Bandförderer ab-
gesenkt, der den fertigen Stapel weiterfördert.
Durch die US-PS 35 87 410 ist eine Vorrichtung zum Stapeln von Beutein bekannt, bei der die Haltevorrichtung
für den Stapel ähnlich ausgebildet ist wie bei der Vorrichtung nach der DE-OS 25 54 365. Damit das hintere
Ende des abgetrennten Beutels auch sicher unter die Unterfläche der Stützleiste kommt, sind bei dieser
bekannten Vorrichtung Blasdüsen vorgesehen, die den hinteren Rand eines jeden Beutels unter die Stützleiste
drücken und so sine ganz andere Aufgabe erfüllen wie bei den vorher beschriebenen bekannten Vorrichtungen.
Durch die US-PS 38 93 382 ist eine Vorrichtung zum Herstellen von Beutelblöcken bekannt. Bei dieser bekannten
Vorrichtung werden die von einer Folienbahn in einer Schweißstation abgetrennten Beute! beim Stapeln
an ihrem hinteren Rand auf eine Nadelreihe aufgenadelt und durch eine vor dieser Nadelreihe liegende
Schweißnaht zusammengeschweißt (verblockt). Von diesen so hergestellten Beutelblöcken können die einzelnen
Beutel an einer Perforation abgerissen werden, die in der Vorschubrichtung der rollenbahn vor der
Schweißnaht beim Aufnadeln der Beutel hergestellt wird. Von der Stapelfläche wird der so zusammengeschweißte
Beutelstape! auf einer Rutsche weitergefördert. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei
einer Vorrichtung der eingangs genannten Art Blasdüsen gemäß der DE-OS 23 54 974 vorzusehen und dabei
zu verhindern, daß der fertige, aus lose aufeinanderliegenden Beuteln bestehende Stapel, nachdem er von der
Haltevorrichtung freigegeben und um einen Förderschritt gefördert ist, durch den Luftstrom der Blasdüsen
in Unordnung gebracht werden kann.
Diese Aufgabe ist durch die Vorrichtung nach dem Patentanspruch 1 gelöst Dadurch, daß der Abstand der
Stufe von dem durch ein Trennmesser begrenzten Beginn der Stapelfläche höchstens so groß ist wie ein Förderschritt
des Förderbandes und ihre Höhe mindestens der Höhe des gebildeten Stapels entspricht wird erreicht,
daß der hintere Rand eines gerade gebildeten, für einen Förderjchritt freigegebenen Stapels nach diesem
Förderschritt durch die Stufe auf die Förderfläche abgesenkt wird. Das hat zur Folge, daß dieser fertige Stapel
durch die Stufe vor Blasluft geschützt wird, wenn anschließend die Förderung des Folienschlauches zur BiI-dung
eines neuen Stapels auf der Stapelfläche zusammen mit den BJasdüsen eingeschaltet wird.
Durch die Erfindung wird also die Möglichkeit geschaffen, bei einer gattungsbildenden Vorrichtung die
Vorteile der durch die DE-OS 23 54 974 bekannten Blasdüsen auszunutzen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäüen
Vorrichtung ist vorgesehen, daß die Folienbahn nach jedem schrittweisen Vorschub in der
Schweißstation mit einer hinter der Trennstelle liegenden Schweißnaht versehen wird, die sich beim Verschieben
der Folienbahn am vorderen Rand derselben befindet und dadurch während des Förderns der Folienbahn
dauernd dem kühlenden Luftstrom der Blasdüsen ausgesetzt ist. Zum Zusammenhalten des wachsenden Stapels
hat sich hierbei die Anwendung einer Nadelreihe als besonders einfache und zweckmäßige Haltevorrichtung
erwiesen.
Die Stufe kann durch mindestens zwei Umlenkungen des oberen Fördertrums gebildet sein. Hierbei ist es
zweckmäßig, vorzugehen, daß der Abstand der Stufe von der hinteren Begrenzung der Stapelfläche kleiner
ist als die in der Fördertr.htung des Förderbandes gemessene
Abmessung eines Beutels. Diese Dimensionierung des Abstandes der Stufe von der hinteren Begrenzung
des Stapelplatzes hat den Vorteil, daß der vordere mit der Schweißnaht versehene Rand der Beutel über
die Stufe hinausragt, so daß der durch diese Schweißnähte verdickte vordere Rand des Stapels über die Stufe
hinausragt und sich auf diese Weise absenken kann, so daß durch die genannten Verwerfungen im Bereich der
Schweißnaht verursachte Störungen vermieden werden können.
Für besonders lange Beutel kann es zweckmäßig sein, daß der in Förderrichtung hintere Teil der Stapelfiäche
durch eine feste Platte und der vordere Teil durch die um die Stufe abgesenkte, vom Förderband gebildete
Förderfläche gebildet ist. Dadurch liegt der größere Teil
des Stapels auf der Förderfläche auf und nur sein hinterer Rand wird von der festen Platte unterstützt Dies hat
den Vorteil, daß der Förderschritt hier nur einen Bruchteil der Länge des Beutels betragen muß, um das hintere
Ende des Stapeis bis zur Stufe zu fördern und es dann um die Stufe abzusenken. Durch dies·.- ",vesentliche Verkürzung
des Förderschrities können die Pausen, die
durch das Wegfördern des Stapels entstehen, wesentlich verkürzt werden, was sich insbesondere günstig bei besonders
langen folienförmigen Abschnitten auswirkt Die Stapel liegen dann schuppenartig auf der Förderfläche,
so daß die gesamte Stapelhöhe mit wachsendem Abstand vom Beginn der Stapelfläche ständig zunimmt
Um die sich dadurch ergebenden Nachteile zu vermeiden, kann bei dieser zuletzt genannten vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß eine zweite, durch zwei Umlenkungen des oberen Förderbandtrums
gebildete Stufe vorgesehen ist, deren Abstand vom Beginn der Stapelfläche kleiner ist als die in
der Förderrichtung des Förderbandes gemessene Abmessung der Beutel. Dadurch wird erreicht, daß alle
verdickten vorderen Enden der verschiedenen schuppenartig übereinanderliegenden Stapel sich auf jeden
Fall im Bereich der durch die Stufen gebildeten Absenkung
des Förderbandes befinden und so eine schädliche Gesamthöhe der übereinanderliegenden Stapel vermieden
vird.
Eine weitere vorteilhafte Ergänzung der oben beschriebenen
Ausführungsbeispiele der Erfindung besteht darin, daß die Stufe zum Verstellen ihres Abstandes
von der hinteren Begrenzung der Stapelfläche verschieb- und feststellbar angeordnet ist. Dadurch wird
die Möglichkeit geschaffen, die Stufe den verschiedenen in Frage kommenden Längen der folienförmigen Abschnitte
und/oder verschieden großen Förderschritten anzupassen. r
Die beanspruchte Vorrichtung ist in der folgenden Beschreibung von zwei in der Zeichnung schematisch
stark vereinfacht dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt der wesentlichsten Teile
des ersten Ausführungsbeispieles und der wesentlichsten Teile der Schweißstation einer der Vorrichtung
vorgeschalteten Beutelherstellmaschine:
F i g. 2 einen der F i g. 1 entsprechenden Schnitt der wesentlichsten Teile des zweiten Ausführungsbeispieles
gemäß der Erfindung.
Im rechten Teil der F i g. 1 sind die wichtigsten Teile der Schweißstation einer Beutelherstellmaschine dargestellt.
Im Druckspalt zwischen zwei Vorschubwalzen 11
wird ein zusammengedrückter Folienschlauch 12 intermittierend um die Länge des gewünschten Beutels in die
Schweißstation 13 eingeschoben. Damit der eingescho-
bene Endabschnitt des Folienschlauchs glattliegt, sind Blasdüsen 14 vorgesehen, die in der Forderrichtung 15
gerichtete Luftströme erzeugen. In der Schweißstation
13 sind eine obere Schweißleiste 16. eine untere Schweiß.leiste 17. ein Träger 18 für ein Trennmesser 19,
ein Träger 21 für eine Reihe von Nadeln 22 und über diesen eine Klemmleiste 23 angeordnet. Die untere
Schweißleiste 17 ist gegen eine Federkraft nach unten bewegbar gelagert. Der Nadelträger 21 ist aus der dargestellten
Stellung ab- und wieder zurückbewegbar ge- ,0 lagert und mit einem nicht dargestellten Antrieb verbunden,
mittels dessen die Nadeln nach unten bewegt werden können. Die obere Schweißleiste 16 und die
Klemmleiste 23 sind mittels eines nicht dargestellten Antriebs aus der dargestellten Stellung nach unten und
wieder zurück bewegbar. Während des Stillstandes des intermittierenden Vorschubes des Folienschlauches 12
bewegen sich die Leiste 16 und 23 nach unten, so daß durch das Messer 19 ein Beutel abgetrennt und durch
die Klemmleiste 23 auf die Nadeln 22 aufgesteckt wird.
Gleichzeitig wird durch die Schweißleisten 16 und 17 an dem so entstandenen neuen Ende des Folienschlauches
12 eine Bodennaht 25 des nächsten Beutels geschweißt. Auf diese Weise bildet sich ein durch die Nadeln 22
zusammengehaltener Stapel 24 von Beuteln, deren Bodennähte 25 sich an ihrem, den Nadeln 22 abgekehrten
vorderen Ende befinden.
Der obere Trum mindestens eines um Walzen 20 umlaufenden endlosen Förderbandes 26 ist über zwei zwischen
Stegen 27 gelagerte Walzen 28 und 29 geführt, so daß eine Stufe 31 mit der Höhe h gebildet wird, die eine
Stapelfläche 32 von einer Förderfläche 30 abteilt. Die Stapelfläche 32 beginnt am Trennmesser 19 und erstreckt
sich über einen Abstand dbis zu der Stufe 31, der
so groß ist wie der Förderschritt des Förderbandes 26 und etwas kleiner als die in der Förderrichtung des Förderbandes
gemessene Abmessung der einzelnen Beutel des Bäute!stape!s 24, iiärnüch vorzugsweise zwei Dritte!
dieser BeLitelabmessung. so daß die Beutelböden über
die Stufe 31 hinüberhängen, wie das in F i g. 1 dargestellt ist. Die Höhe h der Stufe 31 ist größer als die Höhe der
wegzufördernden Stapel 24.
Die Bcutelhersteilmaschine ist darauf eingestellt, daß,
wenn in dem Stapel 24 eine bestimmte Anzahl von Beuteln gestapelt ist. sofort nach dem Abschneiden und
Aufstecken des letzten Beutels auf die Nadeln 22 der Nadelträger 21 nach unten bewegt wird, so daß der
Stapel 24 für den nun beginnenden absatzweisen Vorschub des Förderbandes um einen Förderschritt freigegeben
wird. Da dieser Förderschritt dem Abstand dentspricht,
wird der Stapel 24 so weit gefördert, daß sein hinteres Ende an der Stufe 31 abgleitet und auf die vom
unteren Teil des Förderbandes gebildete Förderfläche zu liegen kommt. Wenn jetzt die Förderung der Folienbahn
12 zusammen mit den Blasdüsen 14 eingeschaltet wird, ist der auf die Förderfläche 30 abgesenkte Stapel
vom Blasstrom der Düsen 14 durch die Stufe 31 geschützt Dadurch, daß der Abstand d der Stufe von
der hinteren Begrenzung der Stapelfläche 32 kleiner ist als die Länge der Beutel, wird darüber hinaus erreicht,
daß das verdickte Stapelende über die Stufe hinüberhängt, so daß der Raum über dem Stapel frei bleibt. Dies
hat den Vorteil, daß man die Stapelfläche 32 so hoch anordnen kann, daß sich der durch die Blasdüsen 14
abgestützte Folienschlauch 12 nur um einen Abstand a über der Si.ape!f!äche befindet, der nur wenig größer ist
als die Höhe des voll aufgestapelten Stapels 24. Durch diesen auf ein Mindestmaß verringerten Abstand zwischen
der Stapelfläche 32 und dem Ende der Folienbahn 12 wird ein Flattern derselben im Strahl der Blasdüsen
14 vermieden.
Bei dem in F i g. I dargestellten Ausführungsbeispiel muß die Förderung der Folienbahn 12 während des Abtransportes
des fertig gestapelten Stapels 24 so lange unterbrochen werden, bis das Förderband den zwei
Drittel der Länge des ganzen Beutels betragenden Förderschritt vollführt hat. Bei besonders langen Beuteln
kann es hierbei zu einer unangemessenen, großen Verzögerung kommen. Um diese Verzögerung möglichst
klein zu halten, ist bei dem in F i g. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel zur Bildung der Stufe 31 eine die Stapelfläche
41 bildende feste Platte vorgesehen, die sich in der Förderrichtung 15 des Förderbandes 26 nur um einen
Bruchteil der in dieser Richtung gemessenen Abmessung eines Beutels erstreckt. Die Höhe (h) dieser
Stufe über der Förderfläche 30 ist ebenso wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel größer als die
Höhe des einzelnen Stapels 24. Der Förderschritt des Förderbandes 26 ist hierbei nur so groß wie die in Förderrichtung
gemessene Abmessung der Stapelfläche 41 und damit wie der Abstand der Stufe 31 vom Beginn der
Stapelfläche 41, so daß auch bei sehr langen Beuteln der Abtransport des Stapels nur kurz unterbrochen werden
muß. Die abtransportierten Stapel überlappen sich hierbei.
Bei diesem Ausführungsbeispiel könnte die durch die Umlenkung des oberen Trums des Förderbandes 26
mittels der Walzen 28 und 29 gebildete Stufe weggelassen werden. Diese Stufe als zweite Stufe 42 hat hier
jedoch den Vorteil, daÜ die durch das Überlappen der Stapel 24 dauernd zunehmende Gesamthöhe der übereinanderliegenden
Stapel wesentlich verringert werden kann. Diese zweite Stufe 42 ist ebenso wie die Stufe 31
des Ausführungsbeispiels nach Fig. 1 von der hinteren Begrenzung der Stapelfläche 32 um einen Abstand entici nt «ingcuiuiici. uci etwas kleiner ist äiS uie Deüicnäfi-
ge. nämlich vorzugsweise zwei Drittel derselben, um dadurch die Stapelverdickung durch die Verwerfungen
im Bereich der Bodennähte zu vermeiden. Dies ist für die Führung des Endes des Folienschlauches 12 durch
die Blasluft der Blasdüsen 14 von wesentlichem Vorteil. Um jede der beiden genannten Vorrichtungen verschieden
langen Beuteln anpassen zu können, sind die beiden Walzen 28 und 29 in in der Zeichnung nicht
dargestellten Schlitten gelagert, die zwischen den Walzen 20 hin- und herbewegbar und feststellbar sind, so
daß die Stufe 31 beim Ausführungsbeispiel nach Fi g. 1 und die zweite Stufe 42 beim Ausführungsbeispiel nach
F i g. 2 waagerecht verschoben und der jeweiligen Lä~-
ge der Beutel angepaßt werden kann.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Stapein von Beuteln, die in einer Beutelherstellmaschine aus einem zugeführten s
Folienschlauch durch Aufbringen mindestens einer Querschweißnaht und durch Abtrennen vom Folienschlauch
intermittierend gefertigt und auf einer um mindestens die Höhe eines Stapels zur Zuführungsebene
versetzten Stapelfläche unmittelbar im An-Schluß an die Schweißstation zu einem Stapel zusammengetragen
werden, der außerhalb des Bereiches der Schweißnähte durch eine Haltevorrichtung
während der Stapelbildung zusammengehalten wird und der von dort mittels des einen mindestens den
vorderen Teil der Stapelfläche bildenden oberen Trums mindestens eines Förderbandes abtransportiert
wird, das während der Bildung des Stapels ruht und daran anschließend nach Freigabe des fertigen
Stapels um einen Förderschritt antreibbar ist, um den Stapel von der Stapelfläche abzutransportieren,
dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise Blasdüsen (14) zur Unterstützung der Zuführung
des Folienschlauches (12) über die Schweißstation (13) hinaus vorgesehen sind und eine sich der
Stapelfläche (32,41) in Förderrichtung (15) anschließende Förderfläche (30) vorhar.-jen ist, die gegenüber
der Stapelfläche (32) um eine Stufe (31) abgesenkt ist, deren Abstand (d) von dem durch ein
Trennmesser begrenzten Beginn der Stapelfläche (32) höchstens so groß ist wie ein Förderschritt des
Förderbandes {26) und deren Höhe (h) mindestens der Höhe des gebildeten Stapelsi"!4) entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der S*\sfe (31) von der
hinteren Begrenzung der Stapelfläche (32, 41) kleiner ist als die in der Förderrichtung (15) des Förderbandes
(26) gemessene Abmessung eines Beutels.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (d) der Stufe (31) von der
hinteren Begrenzung der Stapelfläche (32) etwa zwei Drittel der in Förderrichtung gemessenen Abmessung
eines Beutels beträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Stufe (31) von der
hinteren Begrenzung der Stapelfläche (41) nur einen kleinen Teil der in Förderrichtung gemessenen Abmessung
des Beutels beträgt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Stapelfläehe
(32) durch den oberen Trum des Förderbandes (26) und die Stufe (31) durch mindestens zwei Umlenkungen
dieses Trums gebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der in Förderrichtung hintere Teil der
Stapelfläche (41) durch eine feste Platte und der vordere
Teil durch die um die Stufe (31) abgesenkte, vom Förderband (26) gebildete Förderfläche (30) gebildet
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, βο
dadurch gekennzeichnet, daß in Förderrichtung (15) sich an die Stufe (31) eine zweite Stufe (42) im Abstand
anschließt, die durch mindestens zwei Umlenkungen des oberen Trums des Förderbandes (26)
gebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der zweiten Stufe (42) von
der hinteren Begrenzung der Stapelfläche (41) kleiner ist als die in Förderrichtung gemessene Abmessung
des Beutels.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5,7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkungen durch mindestens
zwei Umlenkwalzen (28, 29) gebildet sind, um die der obere Trum des Förderbandes (26) in entgegengesetzten
Richtungen auf einem Teilumfang der Walzen herumgeführt ist und die vorzugsweise in
Förderrichtung hin- und herbewegbar und" feststellbar
gelagert sind.
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