DE1206050B - Zweiteilige elektrische Steckkupplung - Google Patents
Zweiteilige elektrische SteckkupplungInfo
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Description
Int. α.:
HOIr
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Deutsche Kl.: 21c-22
Nummer: 1206 050
Aktenzeichen: A 41919 VIII d/21 c
Anmeldetag: 18. Dezember 1962
^.uslegetag: 2. Dezember 1965
Die Erfindung betrifft eine zweiteilige elektrische Steckkupplung, bei der der eine Kupplungsteil stekkerförmig
in den anderen hülsenförmig ausgebildeten Kupplungsteil einsteckbar ausgebildet ist und die
beiden aus Isoliermaterial bestehenden Kupplungs-Leile
so zusammensetzbar sind, daß eine Ausnehmung in dem anderen Kupplungsteil zusammen einen durch
die Kupplung sich erstreckenden Kanal bilden.
Bei einer zweiteiligen aus Isoliermaterial bestehenden Kupplung gemäß der Erfindung sind die Ausnehmungen
an dem einsteckbaren steckerförmigen Kupplungsteil nach der einen Seite offen und werden
dort, wenn die Kupplung zusammengesteckt ist, von der Hülsenwandung des hülsenförmig ausgebildeten
Kupplungsteiles im wesentlichen überdeckt.
Die Ausnehmung in dem hülsenförmig ausgebildeten Kupplungsteil erstreckt sich in Form einer
Bohrung entsprechenden Querschnittes durch den hülsenförmigen Kupplungsteil hindurch, und zwar
von der Seite, welche an die Vorderfläche des einsteckbaren Hülsenteiles anstößt bis zur gegenüberliegenden
Seite.
Die Kupplungsteile können eine Mehrzahl derartiger Kanäle aufweisen, die durch entsprechende
Zweiteilige elektrische Steckkupplung
Anmelder:
AMP Incorporated, Harrisburg, Pa. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr. phil. G. B. Hagen, Patentanwalt, München-Solln, Franz-Hals-Str. 21
Als Erfinder benannt:
Luciano Obert,
Wladimiro Teagno, Turin (Italien)
Beanspruchte Priorität:
Italien vom 22. Dezember 1961 (19 010)
In der Nut wird eine elektrische Verbindungsklemme, die an eine elektrische Anschlußleitung an-
nutenförmige Ausnehmungen bzw. Bohrungen ent- 25 geschlossen ist, durch die offene Seite der Nut einsprechenden
Querschnittes gebildet werden. Insbe- geführt. Die Nut bewirkt eine Führung des Kontaktsondere
findet die erfindungsgemäße Kupplung für organs und bildet auch eine Rast für den Kontaktelektrische
Anschlußklemmen Anwendung, die an teil. Der hülsenförmig ausgebildete Kupplungsteil hat
elektrische Leitungen angeschlossen sind. Wenn die eine Höhlung, in die der Steckerteil einsetzbar ist,
beiden Kupplungsteile zusammengesetzt sind, so bil- 30 und hat ferner mindestens eine Bohrung, in der die
det die Klemme, welche sich in der Ausnehmung des entsprechende Anschlußklemme angeordnet ist. Die
einen Kupplungsteiles befindet, elektrischen Kontakt Bohrung bewirkt die Führung der Klemme. Wenn
mit der Klemme der in der Bohrung bzw. der Aus- die beiden Kupplungsteile zusammengesetzt sind, so
nehmung des anderen Kupplungsteiles angeordnet ist die einseitig offene Nut in dem einsteckbaren
ist. Dabei können die elektrischen Anschlußklemmen 35 Kupplungsteil von der Wandung der öffnung des
gleichartig oder auch unterschiedlich sein, wobei im hülsenförmigen Kupplungsteiles überdeckt, und die
letzteren Fall die eine Klemme eine Anschlußhülse elektrische Verbindungsstelle liegt in dem in dem
zur Aufnahme eines Anschlußsteckers des anderen Isoliergehäuse der Kupplung sich bildenden Längs-Kupplungsteiles
bildet. Die Klemmen können zweck- kanal. Es wird ferner die Klemme in dem einsteckmäßigerweise
flaggenförmig sein, d. h. die ange- 40 baren Kupplungsteil fest zwischen beiden Kupplungsschlossenen
Leitungsdrähte erstrecken sich senkrecht teilen gehalten,
zur Längsachse desjenigen Klemmenteiles, welcher
den elektrischen Kontakt bewirkt.
zur Längsachse desjenigen Klemmenteiles, welcher
den elektrischen Kontakt bewirkt.
Die Erfindung besteht darin, daß der Vorderteil
des einsteckbaren Kupplungsteils derartig als· Stecker 45
ausgebildet ist, daß in der Längsrichtung nach der
Seite hin offene Nuten sich erstrecken und daß der
zweite Kupplungsteil eine Höhlung aufweist, in
welche das vordere Ende des erstgenannten Kupplungsteils derartig einsetzbar ist, daß die in der 50 stellten Kupplung mit eingesetzten Kontaktklemmen, Längsrichtung sich erstreckenden nach der Seite ge- F i g. 3 einen Schnitt entsprechend der Schnittrichteten Nuten abgedeckt werden. linie III-III der F i g. 2,
des einsteckbaren Kupplungsteils derartig als· Stecker 45
ausgebildet ist, daß in der Längsrichtung nach der
Seite hin offene Nuten sich erstrecken und daß der
zweite Kupplungsteil eine Höhlung aufweist, in
welche das vordere Ende des erstgenannten Kupplungsteils derartig einsetzbar ist, daß die in der 50 stellten Kupplung mit eingesetzten Kontaktklemmen, Längsrichtung sich erstreckenden nach der Seite ge- F i g. 3 einen Schnitt entsprechend der Schnittrichteten Nuten abgedeckt werden. linie III-III der F i g. 2,
509 740/321
Die Erfindung ist im nachstehenden in einer Ausführungsform im Zusammenhang mit den Figuren
näher erläutert. Von den Figuren zeigt
F i g. 1 eine isometrische perspektivische Darstellung der zweiteiligen Kupplung, wobei die beiden
Kupplungsteile getrennt voneinander und ohne eingesetzte Kontaktklemmen dargestellt sind,
F i g. 2 einen Längsschnitt der in F i g. 1 darge-
Fig.4 eine isometrische Darstellung bes bei der Kupplung gemäß den F i g. 1 bis 3 benutzten Flachsteckers.
Die in F i g. 1 dargestellte Kupplung besteht aus dem steckerförmigen einsteckbaren Kupplungsteil 1
und dem zur Aufnahme desselben dienenden hülsenförmigen Kupplungsteil 2, wobei der Steckerteil 1 der
Kupplung einen Vorderteil 3 bildet, der in eine entsprechende Öffnung 4 des hülsenförmigen Kupplungsteiles 2 einschiebbar ist. Der Vorderteil 3 des ein-
steckbaren Teiles 1 hat drei in der Längsrichtung sich erstreckende Nuten 7, die nach der Seite des
Vorderteiles offen sind und an der Innenwand der Öffnung 4 des hülsenförmigen Steckerteiles 2 abschließen.
In jede Nut 7 wird ein Flachstecker, wie Fig. 2 und 3 zeigen, eingesetzt, wobei der Flachstecker
selbst in F i g. 4 dargestellt ist. Jedes Kontaktorgan 9 besteht gemäß F i g. 4 aus einer flachen
Steckerzunge 11 aus Blech mit einem Vorsprung 13, der aus der Zunge in der Nähe desjenigen Endes ao
ausgestanzt ist, an welchem die Mittel zur Befestigung an dem Zuführungsdraht vorgesehen sind. Der
zur Befestigung des Zuführungsdrahtes dienende Teil des Flachsteckers 11 besteht aus dem ursprünglich
U-förmigen Zwingenteil 17, der nach der Seite hervorstehend angeordnet ist, und aus einer sich in der
Längsrichtung erstreckenden Zunge 19. Die Zwinge 17 wird an das von Isolation befreite Ende des Zuleitungsdrahtes
15 angedrückt, wobei die Seitenteile der U-förmigen Zwinge 17 nach innen eingerollt werden,
so daß sich ein im wesentlichen B-förmiger Querschnitt ergibt. Die Zunge 19 wird um den Isoliermantel
des Zuleitungsdrahtes herumgebogen und unterstützt die Verbindung des Drahtes mit der
Zwinge 17, indem der Flachstecker 11 an dem Isoliermantel befestigt wird.
Jede Nut 7 hat drei Rippen 21 und eine dazwischenliegende Vertiefung 23, wobei die Rippen mit
dem Flachstecker 11 so zusammenwirken, daß er genau in der Nut geführt ist. Die Flachstecker werden
von der offenen Seite der Nut eingeführt, wobei die Zuleitungen 15, die mit den Kontaktteilen verbunden
sind, in den Öffnungen 25 liegen, so daß die Zuleitungen sich im wesentlichen rechtwinklig zu der
Längsrichtung des Kontaktorgans 9 erstrecken. Der Vorsprung 13 einer jeden Flachsteckzunge greift in
die Vertiefung 23, so daß dadurch der Flachstecker festgelegt und gesichtert wird; da jedoch die Flachstecker
von der Seite her eingeführt werden, können sie auch nach der Seite herausfallen.
Der hülsenförmige Kupplungsteil weist drei Nuten 6 auf, die in der Querrichtung an der Hinterseite verlaufen,
und die Höhlung 4 des hülsenförmigen Kupplungsteiles steht mit den Nuten durch Kanäle 22 in
Verbindung, wobei in jeden Kanal 6 eine Verbindungsleitung 8 eingelegt wird, die mit einem als
Flachsteckhülse 10 ausgebildeten Kontaktteil verbunden ist. Jede Flachsteckhülse besteht aus den
beiden umgebogenen Seitenteilen 12, die in Längsrichtung zum Boden 14 hin gerichtet sind, so daß
die Flachsteckzunge 11 zwischen die Enden der Seitenteile 12 und den Bodenteil 14 eingesteckt werden
können und einen elektrischen Kontakt bewirken. Die Flachsteckhülse 10 ist mit der Zuleitung 8 durch
Andrücken verbunden. Die Seitenteile, die zu zwei U-förmigen Teilen der Flachsteckhülse gehören, sind
nach innen eingerollt und nach unten gebogen und bilden zwei Zwingen 16 und 18, von denen die
Zwinge 16 Kontakt mit dem von Isolation befreiter Ende des Zuleitungsdrahtes bewirkt und die Zwing«
den Isolationsmantel des Drahtes umschließt Eine federnde Zunge 20 ist aus dem Boden 14 einei
jeden Flachsteckhülse ausgestanzt und wirkt als Rastorgan.
Jede der Flachsteckhülsen 10 ist in einem Kanal angeordnet. Die Kanäle erstrecken sich von dei
Höhlung 4 des hülsenförmigen Kupplungsteiles bis zu der entsprechenden Nut 6, wobei ein Absatz 24
dem Zwecke dient, daß die herausgebogene Zunge der Flachsteckhülse einrastet. Die Verbindungsorgane werden in die Kanäle 22 unter einem rechten
Winkel zur Längsrichtung der Zuleitungsdrähte eingeschoben und eingedrückt, bis die Zunge 20 hinter
der Schulter 24 einrastet.
Wenn die beiden Kupplungsteile zusammengesteckt sind, so befindet sich der Vorderteil des einsteckbaren
Kupplungsteiles 3 in der Höhlung 4 des hülsenförmigen Kupplungsteiles und die Flachsteckzungen
der Klemme 9 befinden sich in den Flachsteckhülsen der Klemmen 10. Die offenen Seiten der
Nuten 7 sind durch die Seitenwandungen der Höhlung 4 des hülsenförmigen Kupplungsteiles 2 verschlossen.
Die beiden Kupplungsteile sind nur in einer Richtung zusammensteckbar, damit eine falsche Kupplungsverbindung
verhütet wird; dazu dient die unsymmetrische Querschnittsausgestaltung der Kupplungsteile
3 und 4.
Claims (9)
1. Zweiteilige elektrische Steckkupplung, deren aus Isoliermaterial bestehende Kupplungsteile
derart zusammensteckbar sind, daß der eine Kupplungsteil in die Höhlung des anderen Kupplungsteiles
einsteckbar ist und daß in Kupplungslängsrichtung sich erstreckende Kanäle durch die
Kupplungsteile hindurch entstehen, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Vorderteil (3)
des einen Kupplungsteiles (1) in der Längsrichtung sich erstreckende Nuten (7) vorgesehen sind
und die Nuten nach der Seite offen sind und daß der zweite Kupplungsteil (2) eine Höhlung (4)
aufweist, in welche das vordere Ende (3) des erstgenannten Kupplungsteiles derartig einsetzbar
ist, daß die in der Längsrichtung sich erstreckenden, nach der Seite gerichteten Nuten (7) abgedeckt
sind.
2. Kupplungsteile nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß elektrische Verbindungsklemmen (9,10) in den Nuten (T) bzw. Kanälen
(22) der beiden Kupplungsteile (1,2) so angeordnet sind, daß die beiden Klemmen (9,10) in
den Kanälen (22) Kontakt und eine Verbindung der an die Klemme (9,10) angesetzten Verbindungsleitungen
(8,15) bewirken.
3. Kupplungsteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl Kanäle
(7,22) an den beiden Kupplungsteilen (1, 2) vorgesehen sind.
4. Kupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung der Verbindungsleitungen senkrecht zur Längsrichtung der Verbindungsklemmen
(9,10) verläuft.
5. Kupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Verbindungsklemme
aus einer Flachsteckzunge (9) und die andere aus einer Flachsteckhülse (10) besteht.
6. Kupplung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführungsdrähte
(8,15) in Nuten (6) bzw. Bohrungen (25) liegen, welche sich senkrecht zu den die Klemmen enthaltenden
Kanälen (7, 22) erstrecken.
7. Kupplung nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Nuten (7) bzw. den Kanälen (22) Rastmittel vorgesehen sind, welche die eingesetzten Anschlußklemmen
(9,10) in ihrer Lage halten.
8. Flachstecker für Kupplungen nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Flachsteckzunge (11) ein Vorsprung (13) in der Nähe des einen Endes ausgestanzt ist und daß das genannte Ende einen
sich quer zur Steckerlängsrichtung erstreckenden Zwingenteil (17) aufweist, der dem Zwecke dient,
das von Isolation befreite Ende der Verbindungs- ao leitung anzudrücken, und daß eine in der Längsrichtung
des Flachsteckers 11 sich erstreckende Zunge (19) dem Zwecke dient, um den Isolationsmantel des Verbindungsdrahtes herumgerollt zu
werden.
9. Flachsteckhülse für Kupplungen nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flachsteckhülse aus zwei nach innen und in Richtung auf den Bodenteil eingerollten Seitenarmen besteht, zu dem Zwecke,
daß die Einsteckzunge (11) des Flachsteckers zwischen die Enden der Seitenarme und den
Bodenteil eingesteckt werden kann, und daß zwei U-förmige Zwingenteile (16,18) am einen Ende
der Flachsteckhülse vorgesehen sind und die Achsen der Zwingenteile in einer Richtung und
senkrecht zur Einsteckrichtung der Einsteckhülse liegen, wobei der eine Zwingenteil (16) dem
Zwecke dient, an das von Isolation befreite Ende der Verbindungsleitung angedrückt zu werden
und der andere Zwingenteil (18) dem Zwecke dient, an den Isoliermantel angedrückt zu werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 740/321 11.65 © Bundesdruckerei Berlin
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Family Applications (1)
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- NL NL286667D patent/NL286667A/xx unknown
-
1962
- 1962-12-14 US US244632A patent/US3184705A/en not_active Expired - Lifetime
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