DE1465126B2 - Elektrische fassungsbuchse - Google Patents
Elektrische fassungsbuchseInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Fassungsbuchse für einen dazugehörigen zweipoligen
rechteckigen Koaxialstecker (z. B. an einer Jodlampe) mit einem Isoliergehäuseteil und einem darin befindlichen
Durchgang, in den von der einen Seite her eine Flachsteckhülse zur federnden Aufnahme des rechteckigen
zungenförmigen Innenleiters des Koaxialsteckers einschiebbar und in Längsrichtung unverschiebbar
verrastet ist, und mit einem an dem Isoliergehäuseteil befestigbaren äußeren Hülsenteil zur
federnden Aufnahme des hülsenförmigen rechteckigen Außenleiters des Koaxialsteckers.
Bei einer bekannten elektrischen Fassun<?sbuchse
dieser Art (französische Patentschrift 1 336 790), die zum Anschluß einer Lampe vorgesehen ist, ist sowohl
die Flachsteckhülse als auch der äußere Hülsenteil in dem Durchgang des Isoliergehäuseteils angeordnet,
und diese beiden Kontaktteile sind mittels einstückig verbundenen Federzungen in dem Isoliergehäuseteil
verrastbar. Beide Kontaktteile sind aus Blech gestanzt und geformt und weisen Anschlußteile auf, die zum
Anschluß von quer zu der Gehäuselängsachse verlaufenden elektrischen Zuleitungen dienen. Diese
Anschlußteile sind an seitlich von dem Gehäuse wegstehenden Isolierteilen befestigt, so daß sich insgesamt
ein Querschnitt der Fassungsbuchse ergibt, der den Querschnitt des Koaxialsteckers beträchtlich
übertrifft. Es ist ferner bekannt (französische Patentschrift 1 233 476), eine Steckverbindungshälfte einer
Koaxialsteckverbindung so auszubilden, daß eine mit dem Innenleiter des Kabels elektrisch verbundene
ίο Steckhülse in einen Isoliergehäuseteil einschiebbar
und dort in Längsrichtung unverschiebbar verrastbar ist und daß ein äußerer leitender Hülsenteil, der mit
dem Außenleiter des Kabels elektrisch verbunden ist, das Isoliergehäuseteil in Längsrichtung unverschiebbar
umgibt.
Bei der Verwendung von elektrischen Fassungsbuchsen für Lampen in Kraftfahrzeugen ist der hinter
der Lampe zur Verfügung stehende Platz in der Regel beschränkt, so daß es für derartige Zwecke
wünschenswert ist, eine möglichst platzsparende Fassungsbuchse zu haben. Die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, eine Fassungsbuchse der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die
Fassungsbuchse rückwärtig und seitlich von der Lampe einen möglichst geringen Raum einnimmt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Isoliergehäuseteil blockförmig ausgebildet
ist und mit seinem vorderen Ende in das hintere Ende des äußeren Hülsenteils einschiebbar
ist und als Anschlag wirkende Vorsprünge aufweist, gegen die das hintere Ende des äußeren Hülsenteils
in eingeschobener Stellung anliegt, und daß an dem Vorderende des Isoliergehäuseteils ein nach vorn
abgeschrägter Rastvorsprung vorgesehen ist, der in eingeschobener Stellung in eine Öffnung des äußeren
Hülsenteils einrastbar ist.
Die erfindungsgemäße Fassungsbuchse weist eine Querschnittsausdehnung auf, die praktisch identisch
ist mit der Querschnittsausdehnung des Koaxial-Steckers, was einen geringen Raumbedarf bedeutet.
Die Vorsprünge und der Rastvorsprung an dem Isoliergehäuseteil sorgen für eine einfache und zuverlässige
Befestigung des äußeren Hülsenteüs auf dem blockförmigen Isoliergehäuseteil.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend im Zusammenhang mit den Figuren näher
erörtert. Von den Figuren zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung der die Steckeranordnung bildenden
Teile, wobei es sich um den Fassungsstecker einer Jodlampe handelt,
F i g. 2 eine perspektivische Wiedergabe der zusammengesetzten Steckeranordnung,
F i g. 3 eine Seitenansicht des aus Isoliermaterial bestehenden Gehäuses des Buchsenteiles der in den
F i g. 1 und 2 dargestellten Steckeranordnung,
F i g. 4 eine Seitenansicht der äußeren Kontaktbuchse
der in den F i g. 1 und 2 gezeigten Anordnung, F i g. 5 eine von dem Vorderende her gesehene
Ansicht des in F i g. 4 dargestellten Hülsenteiles,
F i g. 6 eine Seitenansicht der inneren Kontakthülse der Steckeranordnung gemäß F i g. 1 und 2,
Fig. 7 eine Vorderansicht der in Fig. 6 dargestellten
Flachsteckhülse.
Die Steckeranordnung gemäß den F i g. 1 und 2 hat eine innere Flachsteckhülse 1 und einen aus Isoliermaterial
bestehenden, der Form der Flachsteckhülse 1 angepaßten rechteckigen Zwischenteil und einen
äußeren Hülsenteil 3, der mit seinem hinteren Ende den Vorderteil des aus Isoliermaterial bestehenden
Teiles 2 umfaßt und an seinem vorderen Ende den Außenmantel 4 des Sockelendes einer Jodlampe umschließt.
Gemäß den F i g. 1 bis 3 hat der aus Isoliermaterial bestehende Zwischenteil 2 die Form eines
rechteckigen flachen Blockes und hat innen eine Öffnung 6, die rechteckigen Querschnitt hat und am
vorderen Ende eine schmale öffnung 7 aufweist, so daß die Flachsteckzunge 8 des Sockels der Lampe >
einsteckbar ist. Am hinteren Ende hat der aus Isoliermaterial bestehende Block 2 einen nach der
Seite gerichteten Ansatz 9 mit einem Schlitz 10, der sich von dem Ansatz 9 nach der entgegengesetzten
Wandfläche des Isolierblockes erstreckt. Der Schlitz
10 ist an der Seite des Ansatzes 9 offen und auch nach der Hinterseite des Isolierblockes offen, so daß
eine Flachsteckhülse 1 vom Fahnentyp vom hinteren Ende her eingesteckt werden kann, wobei der
Zwingenteil 11 der Flachsteckhülse in dem Ansatz 9 liegt und dadurch die Flachsteckhülse von dem aus
Isoliermaterial bestehenden Teil umschlossen ist. Im Inneren des aus Isoliermaterial bestehenden Gehäuseteiles
ist ein nach vorn gerichteter Absatz 12 vorgesehen, der hinter eine federnde Zunge 13 greift, die
am Boden der Flachsteckhülse 1 vorgesehen ist. Wird die Flachsteckhülse in den Isolierteil eingeschoben,
so greift die Zunge 13 hinter den Absatz 12 und verhindert, daß die Flachsteckhülse 1 aus dem Gehäuseteil
herausgezogen werden kann, während eine weitere Einwärtsbewegung durch die verengte
Öffnung 7 verhindert wird.
Gemäß F i g. 7 hat die Flachsteckhülse Seitenarme 14, die rechtwinklig so abgebogen sind, daß ihre
inneren Enden 15 nach innen gerichtet sind. Der flache Bodenteil 16 der Flachsteckhülse ist gegenüber
den unteren Randpartien 17 etwas erhöht, so daß der Querschnitt der Flachsteckhülse derart ist, daß
sie in die rechteckige Öffnung des Isolierteiles eng passend eingeschoben werden kann, wobei die
Seitenteile 14 und die unteren Kanten 17 die Seitenwandungen des Isolierteiles berühren. Auf diese
Weise bewirkt das Einschieben der Flachsteckzunge 8 in die Flachsteckhülse, wenn letzteres sich in dem
Isoliergehäuse befindet, eine Verbiegung der Flache steckhülse in der Art, daß die Seitenarme 14 unter
Nachgeben des Gehäuseteiles 2 nach oben gebogen werden. Der Bodenteil 16 der Flachsteckhülse hat in
der Mitte eine Vertiefung 18, so daß sich eine verhältnismäßig sehr feste Verbindung der Kontaktzunge
mit der Flachsteckhülse ergibt.
Hinter dem eigentlichen Hülsenteil hat die Flachsteckhülse in der Querrichtung verlaufende Zwingen
11 und 19, die an den Isoliermantel bzw. den Leiter des Zuleitungsdrahtes angedrückt werden. Der den
Isoliermantel umgreifende Zwingenteil erstreckt sich seitlich in bezug auf den Hülsenteil, und der den
Leiter des Zuleitungsdrahtes ergreifende Zwingenteil 19 liegt innerhalb des Profils des Hülsenteiles, wobei
ein Teil des Hülsenteiles eingerollt ist, so daß sich zwischen den beiden seitlichen Bindungsteilen eine
Öffnung ergibt.
Gemäß den Fig. 1 und 3 hat der aus Isoliermaterial bestehende Block 2 an seinem vorderen
Ende einen Vorsprung 21, der zum hinteren Ende hin schräg ansteigt und in der Mitte der Blockkante
angeordnet ist. Hinter dem schrägen Vorsprung 21 hat, nahe seinen beiden Seitenflächen, der aus
Isoliermaterial bestehende Block als Anschläge, wirkende Vorsprünge 22, die die Aufschubtiefe des
äußeren Hülsenteiles 3 begrenzen. An seiner unteren Seite ist der aus Isoliermaterial bestehende Block
eben.
Der äußere Hülsenteil 3 hat gemäß F i g. 5 einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt mit Seitenarmen
23, die im wesentlichen rechteckig abgebogen sind und deren Vorderenden 24 nach innen abgewinkelt
sind. Der Bodenteil der Hülse hat gegenüber den nach innen gebogenen Enden 24 der Seitenteile
23 Vorsprünge 25, und hinter diesen Vorsprüngen hat der Bodenteil der äußeren Hülse in der Mitte
eine rechteckige Öffnung 26, in die der abgeschrägte Vorsprung 21 eingreift. Hinter dem als Hülse
wirkenden Teil der äußeren Kontakthülse sind nach hinten sich erstreckende Seitenarme vorgesehen, die
von Zwingenteilen 28, 27 überbrückt werden, welche an den Leiter bzw. den Isoliermantel eines isolierten
Zuleitungsdrahtes, der sich quer zum Hülsenteil erstreckt, angedrückt werden.
Nach dem Zusammensetzen liegen die Hülsen 27, 28 zwischen den als Anschlag wirkenden Vorsprüngen
22 des aus Isoliermaterial bestehenden Blockes, die gegen die Kanten der an den Seiten des
Hülsenteiles liegenden Armen wirken und das Aufschieben des Hülsenteiles 3 auf den Isolierkörper 2
begrenzen. Der abgeschrägte Vorsprung 21 greift in die Öffnung 26, so daß die Hinterkante dieses Vor-Sprunges
gegen die hintere Kante der öffnung 26 wirkt und verhindert, daß der Hülsenteil 3 von dem
aus Isoliermaterial bestehenden Block nach vorn abgezogen werden kann. Die innere Flachsteckhülse
ist in dem Isolierblock 2 durch die federnde Zunge 13 festgelegt, welche gegen den Absatz 12 einrastet und
verhindert, daß die innere Flachsteckhülse nach hinten herausgezogen werden kann, während eine
weitere nach vorn gerichtete Bewegung durch die nur kleine vordere Öffnung 7 begrenzt wird. Wenn
der Buchsenteil auf das Fassungsende der Lampe 5 aufgesteckt wird, bewirkt der äußere Hülsenteil 3
Kontakt mit der äußeren metallischen Hülse 4 der Fassung, und zwar an den eingedrückten Vorsprüngen
25, die gegen die eine Seite der Lampenhülse wirken, wobei die nach innen eingerollten
Vorderenden der Seitenarme des Hülsenteiles federnden Kontakt an der anderen Hülsenseite der Lampe
machen. Die hinteren Enden der nach innen eingerollten Kanten 24 der Seitenarme berühren das
Vorderende des Isolierkörpers 2. Die Kontaktzunge 8 durchsetzt die Öffnung 7 am Vorderende des aus
Isoliermaterial bestehenden blockförmigen Gehäuseteiles und macht Kontakt mit der Flachsteckhülse 1,
wobei die enge Passung die Seitenarme 14 der Flachsteckhülse vom Bodenteil 16 abdrückt gegen die
Federkraft der Wandungen des Gehäuseteiles.
Man ersieht, daß das Außenprofil des Buchsenteiles im wesentlichen das gleiche ist wie der Querschnitt
des Fassungsendes der Lampe, der durch die äußere Hülse 4 bestimmt ist, und daß die innere
Flachsteckhülse 1 vollständig innerhalb des aus Isoliermaterial bestehenden blockförmigen Gehäuseteiles
2 liegt und gegen einen ungewollten Kurzschluß mit dem äußeren Gehäuseteil gesichert ist. Die äußere
Hülse 4 der Lampe ist zu erden, so daß auch der äußere Hülsenteil 3 des Buchsenteiles in bezug auf
Kurzschluß gegenüber Chassis des Automobils unbedenklich ist.
Hier/u 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Elektrische Fassungsbuchse für einen dazugehörigen
zweipoligen rechteckigen Koaxialstecker (z. B. an einer Jodlampe) mit einem Isoliergehäuseteil und einem darin befindlichen
Durchgang, in den von der einen Seite her eine Flachsteckhülse zur federnden Aufnahme des
rechteckigen zungenförmigen Innenleiters des Koaxialsteckers einschiebbar und in Längsrichtung
unverschiebbar verrastbar ist, und mit einem an dem Isoliergehäuseteil befestigbaren äußeren
Hülsenteil zur federnden Aufnahme des hülsenförmigen rechteckigen Außenleiters des Koaxialsteckers,
dadurch gekennzeichnet, daß der Isoliergehäuseteil (2) blockförmig ausgebildet ist und mit seinem vorderen Ende in das hintere
Ende des äußeren Hülsenteils (3) einschiebbar ist und als Anschlag wirkende Vorsprünge (22) aufweist,
gegen die das hintere Ende des äußeren Hülsenteils (3) in eingeschobener Stellung anliegt,
und daß an dem Vorderende des Isoliergehäuseteils (2) ein nach vorn abgeschrägter Rastvorsprung
(21) vorgesehen ist, der in eingeschobener Stellung in eine Öffnung (26) des äußeren Hülsenteiles
(3) einrastbar ist.
2. Buchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende des Isoliergehäuseteils
(2) einen Schlitz (9,10) aufweist, in den das hintere Ende (19,11) der inneren Flachsteckhülse
(1) paßt, und daß der Schlitz (9,10) nach der einen Seite des Isoliergehäuseteiles (2)
offen ist und den Zutritt des Anschlußleiters zu der inneren Flachsteckhülse (1) bildet.
3. Buchse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (6) des
Isoliergehäuseteils (2) nach vorn einen geringeren Öffnungsquerschnitt (7) aufweist und dadurch die
Vorwärtsbewegung der Flachsteckhülse (1) in dem Isoliergehäuseteil (2) begrenzt ist und ferner
durch den verringerten Öffnungsquerschnitt (7) eine Führung für das Einstecken der Kontaktzunge
(8) des Koaxialsteckers (5) in die Flachsteckhülse (1) gebildet ist.
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