DE1255697B - - Google Patents
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Int. Cl.: B61d
DEUTSCHES PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT B 60 j
DeutscheKl.: 20 c-30
Nummer: 1 255 697
Aktenzeichen: W 3683111/20 c
1255 697 Anmeldetag: 20.Mail964
Auslegetag: 7. Dezember 1967
Die Erfindung betrifft ein auf stirnwandseitigen Tragsäulen abgestütztes Schwenkdach für Güterwagen,
insbesondere Eisenbahnwagen, das in geschlossenem Zustand auf den Wagenseitenwandoberkanten
dichtend aufliegt und vor dem Verschwenken zur einen oder anderen Wagenseite hin mit den dichtend
aufliegenden Teilen angehoben wird und von nur einer Wagenstirnseite aus betätigbar ist.
Bei Schwenkdächern dieser Art, die eine der Ladebodenfläche gleich große Dachverladeöffnung
freigeben, stellt insbesondere wegen ihrer Schwenkbarkeit nach einer beliebigen Wagenseite hin die zuverlässige
und wettersichere Abdichtung gegenüber den oberen Kanten der Wagenkastenwände ein
schwieriges Problem dar. Während bei nur nach einer Wagenseite hin verschwenkbaren Dächern die
Dachschalen gegen feste Dichtflächen, die senkrecht zur Bewegungsrichtung angeordnet sind, anschlagen,
können bei den nach einer beliebigen Wagenseite hin verschwenkbaren Dächern nur Dichtungsarten Ver-Wendung
finden, die außerhalb des Bewegungsraumes des Daches liegen. Derartige Dichtungsarten erforden einen unbedingt zuverlässigen Gleichlauf
aller Dachteile und insbesondere der Dachenden.
Dieser Gleichlauf aller Dachteile ist bei den be-
kannten öffnungs- und Schließvorrichtungen mit nur
einendigem Schwenkantrieb nicht gewährleistet. Bei 2 den bekannten einendigen Schwenkantrieben, die bezüglich
ihrer Betätigung gegenüber den an beiden 30 sind in diesem Zusammenhang auch Konstruktionen
Auf stirnwandseitigen Tragsäulen abgestütztes
Schwenkdach für Güterwagen, insbesondere
Eisenbahnwagen
Schwenkdach für Güterwagen, insbesondere
Eisenbahnwagen
Anmelder:
Waggonfabrik Talbot,
Aachen, Jülicher Str. 213-237
Aachen, Jülicher Str. 213-237
Als Erfinder benannt:
Dr.-Ing. Karl Raab, Frankfurt/M.;
Dr.-Ing. Helmut König, Minden (Westf.);
Dr.-Ing. Christian Stiefel,
Wilhelm Blank, Aachen
Enden angeordneten Antrieben wesentlich vorteilhafter sind, verwinden sich die langen dünnschaligen
Dächer erheblich, so daß das nicht angetriebene Dachende zurückbleibt und damit die Dichtungen
ihre Funktion nicht mehr ausüben können.
Es sind Öffnungs- und Schließvorrichtungen für nach einen beliebigen Wagenseite hin wegschwenkbare
Dächer bekannt, bei deren Konstruktion insbesondere bezüglich der Abdichtung Bauteile in
Kauf genommen werden mußten, die als nachteilig bei der Verwendung des Güterwagens in Erscheinung
traten. So konnte beispielsweise mit den bekannten Schwenkdächern keine der Ladebodenfläche
gleich große Dachverladeöffnung geschaffen werden, zum anderen war der Wagenkasten zur Verbreiterung
des Einschwenkraumes für das Dach wesentlich auf Kosten der Ladekapazität gegenüber
dem zulässigen Wagenumgrenzungsprofil eingeschränkt, oder die Seitenwandoberrahmen waren so
tiefliegend angeordnet, daß für die Seitenwandtüren bzw. für die seitlichen Verladeöffnungen nicht mehr
die normale Durchgangshöhe vorhanden war. Es
bekanntgeworden, bei denen die Dächer in unfallgefährdender Weise über das Lichtraumprofil hinaus
verschwenkt werden.
Ausgehend von dem eingang genannten Schwenkdach für Güterwagen liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, die den bekannten Dächern anhaftenden Nachteile zu vermeiden und einen zuverlässigen
Gleichlauf und eine gute Abdichtung des Daches zu erzielen.
Gemäß der Erfindung wird zur Lösung dieser Aufgabe an einer der Seitenwandoberkanten des Wagens
eine an sich bekannte, von Wagenstirnwand zu Wagenstirnwand verlaufende Verbindungswelle mit
auf ihren Enden befestigten Ritzeln angeordnet, über die form- oder kraftschlüssig mit ihnen zusammenwirkende
biegsame Zugelemente, wie Seile, Ketten od. dgl., geführt sind, welche zwischen einem an sich
bekannten Arbeitsspeicher und der Tragsäule angreifen.
Es sind zwar bereits von Wagenstirnwand zu Wagenstirnwand verlaufende Verbindungswellen
zum Verschwenken von Dachteilen bekannt, jedoch
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konnten diese Verbindungswellen keinen unbedingten Gleichlauf der Dachenden erzielen, da sie einen
Teil der Schwenkkraft übertragen mußten und sich deshalb bei ihrer großen Länge verhältnismäßig
stark in sich verdrehten. Zur Erzielung eines angenäherten Gleichlaufes der beiden Dachenden werden
beim erfindungsgemäßen Dach Arbeitsspeicher an jeder Fahrzeugstirnseite angeordnet, deren Verwendung
zum Zweck des Gewichtsausgleiches beim Verschwenken des Daches an sich bekannt ist. Durch
die Anordnung einer Verbindungswelle mit an ihren Enden befestigten Ritzeln, über die form- oder kraftschlüssig
mit ihnen zusammenwirkende biegsame Zugelemente geführt sind, die zwischen dem Arbeitsspeicher
und der Tragsäule jeder Wagenstirnwand angreifen, wird ein unbedingter Gleichlauf der beiden
Dachenden erzielt, da die Verbindungswelle frei von Schwenkkräften ist und lediglich bei Bedarf geringe
Ausgleichskräfte übertragen muß. Weiterhin ergibt sich mit der Erfindung der Vorteil, daß trotz
wahlweiser Verschwenkung des Daches zur einen oder anderen Seite nur eine Verbindungswelle erforderlich
ist.
Vorteilhafterweise wird die Verbindungswelle in einem der hohl ausgebildeten Seitenwandoberrahmen
angeordnet. Erfindungsgemäß können entweder beide Tragsäulen des Daches mit anhebbaren Stirnlagern
ausgebildet werden, oder das Dach kann mit einem Mittelteil versehen sein, das über die Tragsäulen
mit festen Stirnlagern verbunden ist und seitliche Dachschalen aufweist, die aus der Dichtlage
leicht anhebbar sind. Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird bei der Ausführung mit anhebbaren Stirnlagern das antriebslose Stirnlager mittels
eines Zugelementes angehoben, das vorzugsweise durch den freien Seitenwandoberrahmen geführt
ist.
Weitere Merkmale der Erfindung können den Unteransprüchen entnommen werden.
In der Zeichnung sind drei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Schwenkdaches für Güterwagen
dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine Stirnansicht eines Hub-Schwenk-Daches, das mittels getrennter Wellen für das Heben
und Senken bzw. das Schwenken betätigt wird, wobei die mit dem Antrieb versehene Wagenstirnwand
mit geschlossenem Dach dargestellt ist,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Daches gemäß Fig. 1,
F i g. 3 eine Stimansicht des Daches gemäß F i g. 1 in Offenstellung,
F i g. 4 eine Stirnansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles eines Hub-Schwenk-Daches, das mittels
einer einzigen Welle für das Heben und Senken bzw. das Schwenken betätigt wird, wobei die mit
dem Antrieb versehene Wagenstirnwand bei geschlossenem Dach zu sehen ist,
F i g. 5 eine Seitenansicht des Daches gemäß Fig. 4,
F i g. 6 eine Stimansicht des Daches gemäß F i g. 4 in Offenstellung,
F i g. 7 eine Stirnansicht eines Klappflügel-Daches, wobei das Antriebsende mit geschlossenem Dach
dargestellt ist,
F i g. 8 eine Seitenansicht des Daches gemäß F i g. 7 und
F i g. 9 eine Stirnansicht des Daches gemäß F i g. 7 in Offenstellung.
Im ersten Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 bis 3 ist ein Hub-Schwenk-Dach 1 dargestellt, dessen
Stirnlager 5 an beiden Wagenstirnwänden angehoben werden. Das Anheben der Stirnlager 5 kann in jeder
beliebigen Weise erfolgen. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel werden sie mittels eines aus Zugseilen
8a und 8 b bestehenden Zugelementes 8 angehoben. Das Schwenken des angehobenen Daches 1 erfolgt
mittels einer später zu beschreibenden Vorrichtung, ίο Die Arbeitsspeicher 6 an beiden Wagenstimwänden,
die das Gewicht des ausgeschwenkten Daches 1 in jeder Stellung ausgleichen, sind als zwei nebeneinandergeschaltete
Zugfedern 6 a ausgebildet und mittels biegsamer Zugelemente 9 mit den schwenkbaren
Tragsäulen 2 verbunden, wobei die biegsamen Zugelemente 9 aus einer Kette 9 a und einem Teil 9 b
zusammengesetzt sind. Die Kette 9 α ist zum Erzielen eines Gleichlaufes der Dachenden mittels einer von
Wagenstirnwand zu Wagenstimwand verlaufenden, in Wagenlängsrichtung liegenden Verbindungswelle 7,
die durch den hohlen Seitenwandoberrahmen 3 führt, mit der auf der anderen Stirnseite des Wagens liegenden
Kette 9 a gekuppelt, so daß die auf dem Seitenwandoberrahmen 3 angeordneten Dichtelemente
stets eine einwandfreie Abdichtung erzielen.
Im folgenden soll die erfindungsgemäße Öffnungsund Schließvorrichtung an Hand der F i g. 1 bis 3 erläutert werden. Zum Öffnen und Schließen dieses Hub-Schwenk-Dachesl sind zwei Betätigungswellen 4 a und 4 b angeordnet, von denen die Welle 4 a das Anheben und Absenken des Daches 1 und die Welle 4 b das Verschwenken des Daches 1 bewirken. In der Normallage liegt das als ungeteilte Dachschale ausgebildete Dach 1 mit den beiden seitlichen abgewinkelten Längskanten auf entsprechend gewinkelten Längsstegen des Seitenwandoberrahmens 3 dichtend auf. Aus dieser Dichtstellung muß das Dach 1, bevor es seitlich weggeschwenkt werden kann, senkrecht nach oben herausgehoben werden. Das Herausheben erfolgt durch die an einem Ende quer zur Wagenlängsachse waagerecht angeordnete und von jeder Wagenseite aus bedienbare Antriebswelle 4a.
Im folgenden soll die erfindungsgemäße Öffnungsund Schließvorrichtung an Hand der F i g. 1 bis 3 erläutert werden. Zum Öffnen und Schließen dieses Hub-Schwenk-Dachesl sind zwei Betätigungswellen 4 a und 4 b angeordnet, von denen die Welle 4 a das Anheben und Absenken des Daches 1 und die Welle 4 b das Verschwenken des Daches 1 bewirken. In der Normallage liegt das als ungeteilte Dachschale ausgebildete Dach 1 mit den beiden seitlichen abgewinkelten Längskanten auf entsprechend gewinkelten Längsstegen des Seitenwandoberrahmens 3 dichtend auf. Aus dieser Dichtstellung muß das Dach 1, bevor es seitlich weggeschwenkt werden kann, senkrecht nach oben herausgehoben werden. Das Herausheben erfolgt durch die an einem Ende quer zur Wagenlängsachse waagerecht angeordnete und von jeder Wagenseite aus bedienbare Antriebswelle 4a.
Die Antriebswelle 4 a ist zwischen den inneren Lagerstellen mit einem Gewinde versehen, auf dem
beim Drehen eine Spindelmutterll nach links bewegt wird und dabei eine mit ihr gelenkig verbundene
Zuggabel 12 mitnimmt. Die Zuggabel 12 greift gelenkig an einem um einem Lagerbolzen 13 drehbaren
doppelarmigen Hubhebel 14 an. An dem freien Arm des Hubhebels 14 sind mittels eines Ausgleichsstückes
15 die beiden Zugseile 8 α und 8 b befestigt. Das Zugseil 8 b, das zum Anheben des
Dachesl an der mit dem Antrieb versehenen Wagenstirnseite bestimmt ist, ist über eine Umlenkrolle 16
geführt und von oben kommend mit dem Stimlager 5 verbunden, das in Führungsschienen 17 an der
Wagenstirnwand gleitend heb- und senkbar ist. Das Zugseil 8 a, das mittels eines Spann Schlosses 18 längenveränderlich
ist, ist über Umlenkrollen 19 durch den Seitenwandoberrahmen 3 hindurch zur antriebsfreien
Wagenstirnseite geführt und dort in gleicher Weise wie das Zugseil 8 b über eine Umlenkrolle mit
dem ebenfalls senkrecht verschiebbaren Stimlager der dortigen Tragsäule verbunden. Bei Drehung der
Antriebswelle 4 a werden die beiden Zugseile 8 a und 8ö um gleiche Beträge nach unten gezogen,
so daß die Stirnlage 5 an beiden Wagenstirnwänden gleichmäßig angehoben werden und damit das
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Dach 1 bei unveränderlicher Länge der Tragsäulen 2 gleichmäßig aus seiner Dichtlage herausgehoben
wird.
Das Stirnlager 5 auf der antriebsseitigen Wagenstirnwand ist nach unten verlängert und trägt an diesem
Verlängerungsteil 20 einen angeschweißten Drehzapfen 21, auf dem ein oben mit einem Zahnsegment
22a und unten mit einem Langschlitz 22 b versehener Schwenkhebel 22 drehbar ist. Mit dem
Langschlitz 22b umfaßt der Schwenkhebel 22 eine Spindelmutter 23, die beim Drehen der das Schwenken
des Daches 1 bewirkenden Betätigungswelle 4 b den Schwenkhebel 22 je nach gewünschter Schwenkseite
nach rechts oder links bewegt. Das Zahnsegment 22a steht mit einem Zahnsegment 24 des
Stirnlagers 5 im Eingriff, wodurch bei Drehung des Schwenkhebels 22 die Tragsäulen 2 und damit auch
das Dach 1 verschwenkt werden.
Die beim Schwenkvorgang sich ständig ändernden Schwenkkräfte werden zur annähernden Gleichhaltung
der Handkurbelkräfte durch die an jedem Wagenende befindlichen Arbeitsspeicher 6, die als
nebeneinandergeschaltete Zugfedern 6 a ausgebildet sind, ausgeglichen. Diese Arbeitsspeicher 6 sind zwischen
Festpunkten der Wagenstirnwände und Angriffspunkten der Tragsäulen 2 vorgespannt eingebaut,
wobei als Verbindung biegsame Zugelemente 9 angeordnet sind. Diese biegsamen Zugelemente9 sind
jeweils aus einer Kette 9 a und einem Seil 9 b zusammengesetzt. Die Ketten 9 a laufen über Ritzel, die
als Kettenräder Ta ausgebildet sind, und die Seile 9 b über Umlenkrollen 25. Auf jedem Ende der
durch den Seitenwandoberrahmen 3 längs verlaufenden Verbindungswelle 7 ist ein Kettenrad 7 a befestigt,
wodurch die Schwenkkräfte und die Schwenkbewegungen des Daches 1 an beiden Wagenenden
zu einem unbedingten Gleichlauf gekuppelt sind. Die Enden der Seile 9 b sind in Wagenmitte an
Verbindungsstücken 26 der beiden Tragsäulen 2 angeschlossen. Die Verbindungsstücke 26 haben vorstehende
Zapfen 27, die bei geschlossenem Dach 1 in Aussparungen 28 an den Stirnwänden versenkt
sind und eine Arretierung des Daches 1 gegen Ausschwenken während des Hebens und Senkens bilden.
Das Aus- und Einrücken dieser Arretierung erfolgt selbsttätig durch die Hub- und Senkbewegungen der
Tragsäulen 2.
Durch die Vorspannung der Arbeitsspeicher 6 werden die Hubkräfte erheblich verringert und die
zum Anheben der StirnlagerS angeordneten Zugseile Sa und Sb wesentlich entlastet. Um das Dach 1
in seiner Schwenkstellung sicher festzuhalten, ist auf dem Lagerbolzen 13 ein Winkelhebel 29 frei beweglich
gelagert, dessen Arme 29 a und 29 b ständig an zwei Nocken 30 und 31 anliegen, von denen der eine
Nocken 30 am unteren Arm des Hubhebels 14 und der andere Nocken 31 am Stirnlager 5 befestigt ist.
Durch diese Konstruktion wird ein unbeabsichtigtes Anheben des Daches 1 in geschlossenem Zustand
und ein eventuelles Hängenbleiben auf einer Seite beim Absenken desselben verhindert, da dann der
Arm 29 b des Winkelhebels 29 über den Nocken 31 das Stirnlager 5 niederhält bzw. absenkt.
Das zweite Ausführungsbeispiel nach F i g. 4 bis 6 zeigt ebenfalls ein Hub-Schwenk-Dach 1, das nur
durch eine Betätigungswelle 4 c gehoben, aus- bzw. eingeschwenkt und wieder abgesenkt wird. Das Anheben,
Verschwenken und Absenken des an der An-
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triebsseite gelegenen Stirnlagers 5 erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel mittels eines Laufwagens 45
und eines Zahnrades 42. Das Heben und Senken des Stirnlagers 5 auf der antriebslosen Wagenstirnwand
wird über biegsame Zugelemente 8 im Gleichlauf mit dem anderen Stirnlager 5 erzielt. Die zum Ausgleich
der Schwenkbewegung des angehobenen Dachesl angeordneten Arbeitsspeichers 6 sind gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3 als ίο parallelgeschaltete Zugfedern 6 c ausgebildet, deren
Verbindung mit den Tragsäulen 2 ebenfalls über biegsame Zugelemente 9 erfolgt. Die biegsamen Zugelemente
9 sind wiederum aus einer Kette 9 c und einem Seil 9 d zusammengesetzt, wobei die Ketten
9 c über Kettenräder 7 c mittels einer längs verlaufenden Verbindungswelle 7 gekuppelt sind und die Seile
9 d über Umlenkrollen 64 laufen.
Zum Anheben und Ausschwenken des Daches 1 wird die Betätigungswelle 4 c fortlaufend in einem
Drehsinn und für das Einschwenken und Absenken im entgegengesetzten Drehsinn gedreht. Um ein
Öffnen des Daches 1 nach einer bestimmten Wagenseite zu erzielen, wird mit dem entsprechenden Drehsinn
der Betätigungswelle 4 c begonnen. Die das Dach 1 tragenden Tragsäulen 2 sind mit den Stirnlagern
5 verbunden, deren Lagergehäuse 5 c um Schwenkzapfen 5 d drehbar sind, die ihrerseits mit
waagerecht liegender Achse auf Gleitstücken 40 aufgeschweißt sind, die in Führungsschienen 41 der
Wagenstirnwände senkrecht verschiebbar sind. An der Antriebsseite ist auf dem Schwenkzapfen 5 d des
Stirnlagers 5 ein Zahnrad 42 drehbar gelagert, das mit seinen seitlich der Zähne angedrehten zahnlosen
Laufkränzen 43 auf Wangen 44 eines Laufwagens 45 aufliegt, wobei die Zähne des Zahnrades 42 in eine
zwischen den Wangen 44 des Laufwagens 45 fest angebrachte Zahnstange 46 eingreifen. Die Wangen 44
und zum Teil auch die Zahnstange 46 sind in der Mitte des Laufwagens 45 nach unten entsprechend
dem Zahnverlauf des Zahnrades 42 muldenförmig abgesetzt ausgebildet. In diese Mulde ist das Zahnrad
42 abgesenkt, wenn der Laufwagen 45 bei geschlossenem Dach 1 in der Mitte der Wagenstirnwand
steht. Der Laufwagen 45, der mittels spurgeführter Laufrollen 47 auf einem quer zur Wagenlängsachse
angeordneten Träger 48 nach beliebiger Wagenseite hin verschoben werden kann, ist unterhalb
mit einer Mitnehmergabel 49 versehen, die seitliche Zapfen 50 einer Spindelmutter 51 umschließt.
Die Spindelmutter 51 wird durch Drehung einer Gewindespindel 4 a*, die über eine Kettenradübersetzung
52 von der Betätigungswelle 4 c aus angetrieben wird, je nach deren Drehsinn nach der einen oder anderen
Wagenseite hin bewegt. Dabei wird der Laufwagen 45 ebenfalls seitlich bewegt und schiebt sich mit
seinen geneigten Laufflächen unter das Zahnrad 42, das dadurch angehoben und gleichzeitig durch die
Verzahnung gedreht wird. Mit dem Zahnrad 42 werden auch das auf dem gleichen Schwenkzapfen 5 d
frei drehbare Stirnlagergehäuse 5 c und die in den Führungsschienen 41 verschiebbaren Gleitstücke 40
angehoben.
Durch ein Zugseil 8 c, das unten an dem Gleitstück 40 befestigt ist und das über Umlenkrollen 53
und 54 durch den Seitenwandoberrahmen 3 hindurch über eine Umlenkrolle 55 von oben mit dem Gleitstück
an der antriebslosen Wagenstirnseite verbunden ist, sind die beiden Stirnlager 5 bewegungsge-
Claims (8)
1. Auf stirnwandseitigen Tragsäulen abgestütztes Schwenkdach für Güterwagen, insbesondere
Eisenbahnwagen, das in geschlossenem Zustand auf den Wagenseitenwandoberkanten dichtend
aufliegt und vor dem Verschwenken zur einen oder anderen Wagenseite hin mit den dichtend
aufliegenden Teilen angehoben wird und von nur einer Wagenstirnseite aus betätigbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Seitenwandoberkanten des Wagens eine an
sich bekannte, von Wagenstirnwand zu Wagenstirnwand verlaufende Verbindungswelle (7) mit
auf ihren Enden befestigten Ritzeln (la bzw. 7c bzw. le) angeordnet ist, über die form- oder
kraftschlüssig mit ihnen zusammenwirkende biegsame Zugelemente (9), wie Seile, Ketten od. dgl.,
geführt sind, welche zwischen einem an sich bekannten Arbeitsspeicher (6) und der Tragsäule
(2) angreifen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (7) in
einem der hohl ausgebildeten Seitenwandoberrahmen (3) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Tragsäulen
(2) des Daches (1) mit anhebbaren Stirnlagern (5) ausgebildet sind, von denen ein Stirnlager mit
einem Antrieb zum Schwenken des Daches versehen ist, und daß das antriebslose Stirnlager
mittels eines Zugelementes (8) anhebbar ist, das vorzugsweise durch den freien Seitenwandoberrahmen
(3) geführt ist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das antriebsseitige
Stirnlager (5), das mittels einer Betätigungswelle (4 b) über ein Zahnsegment (24) durch einen
Schwenkhebel (22) verdrehbar ist, zusammen mit dem Schwenkhebel mittels eines über eine Umlenkrolle
(16) geführten Zugseiles (8 b) anhebbar ist, das über ein Ausgleichsstück (15) an einem
doppelarmigen Hubhebel (14) befestigt ist, der um einen Lagerbolzen (13) mittels einer Zuggabel
(12) verschwenkbar ist, die an einer durch eine zweite Betätigungswelle (4 a) verschiebbaren
Spindelmutter (11) angelenkt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Lagerbolzen (13) ein
Winkelhebel (29) frei beweglich gelagert ist, dessen Arme (29 a und 29 b) ständig an zwei Nokken
(30 und 31) anliegen, von denen der eine Nocken (30) am unteren Arm des Hubhebels
(14) und der andere Nocken (31) am Stirnlager (5) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das in Führungsschienen
(17) senkrecht bewegliche Stirnlager (5) mittels eines mit einer muldenförmigen Absenkung
versehenen Laufwagens (45) sowohl anheb- und absenkbar als auch verdrehbar ist, der durch eine Betätigungswelle (4 c) waagerecht
verschiebbar ist und mit seiner Zahnstange (46) bzw. mit seitlichen Wangen (44) mit einem Zahnrad
(42) bzw. dessen zahnlosen Laufkränzen (43) zusammenwirkt, das auf dem Schwenkzapfen
(5 d) des Lagergehäuses (5 c) des Stirnlagers zusammen mit einem Steuerhebel (56) beweglich
gelagert ist, durch den nach dem Anheben des Stirnlagers ein Verdrehen der Tragsäule (2)
durch einen Mitnehmerbolzen (60) erfolgt.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Tragsäulen
(2) des zwei seitliche Dachschalen (1 e und 1/) aufweisenden Daches (1) in feststehenden Stirnlagern
(5) gelagert sind und daß die an längs verlaufenden Wellen (80) am Dachmittelteil angelenkten
seitlichen Dachschalen mittels einer Hubstange (78) über einen Hebelarm (79) aus ihrer
Dichtlage mit der Seitenwandoberkante anhebbar und in dieser Stellung mit dem an den Tragsäulen
(2) befestigten Dachmittelteil verschwenkbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubstange (78) mit einem
Rollenpaar (76) verbunden ist, das auf einem
709 707/16
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