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Vorrichtung zum Beschicken und zum Entleeren von Plattentunnelöfen
Es sind Beschickungseinrichtungen für Plattentunnelöfen bekannt, bei denen die Platten
mit dem zn brennenden keramischen Gut über Förderbänder einer Bühne zugeleitet werden,
auf die die Platten mit dem keramischen Gut einzeln auflaufen und durch Anheben
oder Absenken der Bühne in Höhe des Ofen einganges eingestellt werden. Derartige
Beschickungseinrichtungen werden vorzugsweise bei mehrstöckigen Plattentunnelöfen
benutzt. Sie haben aber den erheblichen Nachteil, daß sie außerordentlich starr
sind und keinerlei Änderungen im Fertigungsprogramm zulassen, wenn hiermit auch
nur geringfügige Umstellungen in den vorhergehenden Herstellungsstufen der keramischen
Erzeugnisse vorgenommen werden. Ein weiterer erheblicher Nachteil der bekannten
Einrichtungen besteht darin, daß sie außerordentlich schwierig ausgebildet sind
und nur mit sehr hohen Kosten erstellt werden können.
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Auch am Ofenausgang sind die bekannten Beschikkungseinrichtungen
nur mit einer einzigen Rollenbahn oder einem einzigen Aufnahmetisch versehen, so
daß das gebrannte Gut in noch heißem Zustand nur auf eine einzige Straße gefördert
werden kann, die für die im allgemeinen erforderliche langsame Abkühlung außerordentlich
lang sein muß.
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Zur Behebung aller dieser Nachteile liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Beschickungseinrichtung für Plattentunnelöfen zu schaffen, bei der
sowohl am Ofeneingang als auch am Ofenausgang keine eigentliche langgestreckte Zuführungs-
bzw. Abführungsbahn, sondern ein Wagentransport vorgesehen ist, der es ermöglicht,
von allen möglichen Seiten her, d. h. von verschiedenen Form- und Vortrockenstellen
her, zu brennendes Gut an den Ofen heranzuführen und hinter dem Ofen das gebrannte
Gut sofort wieder auf verschiedene Fertigungsstraßen oder Stapelgleise zu verteilen.
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Die Erfindung geht hierzu von einer Vorrichtung zum Beschicken und
zum Entleeren von Plattentunnelöfen aus, bei der mit zu brennendem Gut besetzte
Platten mittels Absenkrahmen auf Einführungshöhe vor den Ofeneingang gebracht und
von einer Einstoßvorrichtung in den Ofen eingeschoben werden und dabei die am Ofenausgang
befindliche Platte mit gebranntem Gut auf eine Auflaufeinrichtung geschoben wird.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe dient gemäß der Erfindung als Absenkrahmen
ein frei verfahrbares, mit einer Aufhängevorrichtung versehenes, mehrere auf Platten
gesetzte Stapel zu brennendem Gut übereinander aufnehmendes Traggestell, während
im Bereich des Ofeneingangs eine Heb- und Senkvorrichtung vorgesehen ist, mittels
deren das Traggestell aufgenommen und am Ofeneingang in Stufen derart abgesenkt
werden kann, daß sich die im Traggestell angeordneten Stapel vom untersten bis zum
obersten nacheinander auf eine feststehende, in Höhe des Ofeneingangs angeordnete
Führungsschiene absetzen, von wo sie mittels der Einstoßvorrichtung in den Ofen
eingeschoben werden, und das Fassungsvermögen der am Ofenausgang angeordneten Auflaufeinrichtung
demjenigen eines Traggestells entspricht. Durch die fahrbaren Traggestelle ist gemäß
der Erfindung die Möglichkeit geschaffen, das zu brennende Gut von irgendwelchen
Stellen her auf beliebigem Weg bis vor den Ofeneingang zu fahren. Ebenso kann durch
die am Ofen ausgang angeordnete Auflaufeinrichtung das aus dem Ofen kommende gebrannte
Gut auf beliebige Abzugwege verteilt, beispielsweise auch auf eine Reihe von Stapelgleisen
geführt werden. Durch diese aufeinander abgestimmte Beschickung und Abnahme des
aus dem Ofen kommenden Gutes läßt sich bei einem Plattentunnelofen ein kontinuierlicher
Betrieb einfach und leicht aufrechterhalten. Da sich im praktischen Betrieb einer
Porzellanfabrik ständig mehrere solcher beladener Traggestelle in der Nähe des Ofeneingangs
befinden werden, ist dafür Sorge getragen, daß ohne genaue abgemessene Beschickungsintervalle
eines Förderbandes oder einer besonderen Zuteilvorrichtung der Plattentunnelofen
ständig, d. h. praktisch kontinuierlich beschickt wird. Ebenso sorgt die den Traggestellen
angepaßte Auflaufeinrichtung dafür, daß tatsächlich die kontinuierliche Beschickung
stattfinden kann, d. h., daß die durch die nachgeführten Platten mit zu brennendem
Gut,am Ofenausgang ausgestoßenen Platten tatsächlich aufgenommen werden können.
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Für besondere Zwecke kann es zweckmäßig sein, zugleich mehrere derartige
fahrbaren Traggestelle zur Beschickung des Ofens zu benutzen. Für solchen Fall kann
gemäß der Erfindung die Länge der Führungsschiene am Ofeneingang und die Hublänge
der Einstoßvorrichtung ein Mehrfaches der Länge eines Traggestelles sein und das
Fassungsvermögen der Auflaufeinrichtung am Ofen ausgang dem gleichen Mehrfachen
des Fassungsvermögens eines Traggestelles entsprechen.
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Für den reibungslosen Ablauf der Überführung des zu brennenden Gutes
von den fahrbaren Traggestellen in den Ofeneingang kann gemäß der Erfindung ein
Schalter vorgesehen sein, der durch das Traggestell beim Absenken betätigt wird,
die Abwärtsbewegung der Heb- und Senkvorrichtung anhält und gegebenenfalls über
ein Zeitrelais die Einstoßvorrichtung in Gang setzt. Es kann dabei beispielsweise
die Führungsschiene mit einem Druckschalter versehen sein, der bei Belastung der
Schiene anspricht und die Einstoßvorrichtung entriegelt. Es ist jedoch auch möglich,
einen Endlagenschalter vorzusehen, der durch das Traggestell beim Absenken betätigt
wird und dabei die Abwärtsbewegung des Hebezeuges anhält sowie gegebenenfalls über
ein zwischengeschaltetes Zeitrelais die Einstoßvorrichtung in Gang setzt.
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Um eine genaue seitliche Lage der einzuführenden Platten mit dem
zu brennenden Gut gegenüber dem Ofeneingang sicherzustellen, kann gemäß der Erfindung
seitlich oberhalb der Führungsschienen am Ofen eingang eine Führungsleiste angebracht
sein, an der das Traggestell beim Absinken entlanggleitet.
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Die Zuführung der fahrbaren Traggestelle über die Führungsschiene
kann in senkrechter Richtung zu dieser Führungsschiene erfolgen. Es ist jedoch in
vielen Fällen zweckmäßiger, die Traggestelle über die Einstoßvorrichtung hinweg
in Längsrichtung der Führungsschiene auf den Ofeneingang heranzuführen. Zu diesem
Zweck ist vorzugsweise gemäß der Erfindung die Einstoßvorrichtung flach ausgebildet,
während sich die Führungsleiste entlang der Einstoßvorrichtung erstreckt und die
Heb- und Senkvorrichtung oberhalb der Führungsschiene bis über die Einstoßvorrichtung
hinaus verschiebbar ist.
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Für einen selbsttätigen Ablauf der Einstoßbewegung betätigt zweckmäßig
die in die Ausgangsstellung zurückgelaufene Einstoßvorrichtung einen Endschalter,
wodurch sie sich selbst ausschaltet und die weitere Abwärtsbewegung der Heb- und
Senkvorrichtung einleitet.
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Die Traggestelle selbst können verhältnismäßig billig und einfach
aufgebaut sein. Zweckmäßig besitzen sie senkrechte Rohrständer, die in Längsrichtung
des Gestelles durch Auflagekanten für die das zu brennende Gut tragenden Platten
und in Querrichtung lediglich am oberen Ende durch Querstreben untereinander verbunden
sind. Zur besseren Beladung dieser Traggestelle kann die eine Auflagekante als flache
Leiste ausgebildet sein, die in Abständen Gleitkugeln oder -rollen trägt, während
die andere Auflagekante als Winkelschiene ausgebildet ist, deren senkrechter Schenkeleine
Anschlagkante für die Platten bildet.
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Um am Ofenausgang das gebrannte Gut sofort auf Hilfswagen verladen
zu können, die dann einzelnen Fertigungsstraßen oder Stapelgleisen zugeführt werden,
sind am Ofenausgang eine Laufbahn für die Platten und eine Laufbahn für die die
Platten auf-
nehmenden Hilfwagen parallel zueinander angeordnet, während mindestens
eine der beiden Laufbahnen gegenüber der anderen um einen solchen Betrag heb-und
senkbar ist, daß die Plattenlaufbahn in der einen Stellung höher liegt als die Tragfläche
der Hilfswagen und in der anderen Stellung unter diese Fläche abgesenkt ist.
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Vorzugsweise besteht die an den Ofenausgang angeschlossene Plattenlaufbahn
aus einer absenkbaren Rollenbahn, während die Hilfswagen aus einem Gestell bestehen,
das an den Seitenteilen der Wagen sich in Längsrichtung des Wagens erstreckende
Tragleisten aufweist, und die Rollen der Rollenbahn zwischen diesen Tragleisten
der Wagen hindurchragen. An ihrem vorderen und hinteren Ende können zweckmäßig die
Hilfswagen Halter aufweisen, in die die angehobene Plattenlaufbahn eingreift.
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In besonders zweckmäßiger Ausführungsform der Erfindung sind die
beiden Laufbahnen einschließlich der Hub- und Senkeinrichtung als Schiebebühne ausgebildet,
mittels deren das gebrannte und auf die Hilfwagen abgesenkte Gut im rechten Winkel
zur Schubrichtung im Ofen verfahren werden kann.
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Es wird hierdurch in verhältnismäßig einfacher Weise die Verteilung
der Hilfswagen mit dem aufgesetzten gebrannten Gut auf verschiedene Gleise ermöglicht.
So kann beispielsweise die Schiebebühne so angeordnet sein, daß sie an einer Reihe
von Stapelgleisen vorbei fährt, so daß die mit gebranntem Gut besetzten Hilfswagen
von der Schiebebühne auf die Stapelgleise abgeschoben werden können.
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Es sind jedoch auch Ausführungsformen der Erfindung denkbar, bei
denen an die beiden Laufbahnen am Ofenausgang Weichen angeschlossen sind, die zur
Verteilung der mit gebranntem Gut besetzten Hilfswagen auf eine Reihe von Stapelgleisen
dienen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung
beispielshalber dargestellt.
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Fig. 1 zeigt den am Ofeneingang angebrachten Teil der Vorrichtung
nach der Erfindung in Seitenansicht und Fig. 2 im Schnitt II-II der Fig. 1; Fig.
3 zeigt den am Ofenausgang angebrachten Teil der Vorrichtung nach der Erfindung
in Seitenansicht.
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In der dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist vor dem Ofeneingangl
eine Führungsschiene 2 angebracht, an deren dem Ofeneingang 1 abgewandten Ende eine
Einstoßvorrichtung 3 üblicher Art angesetzt ist. Die Führungsschiene 2 ist als breite
Schiene ausgebildet, auf der die Platten 4 mit dem zu brennenden Gut 5 gleiten.
Diese Gleitbewegung wird durch einen Stößel 6 der Einstoßvorrichtung 3 hervorgerufen.
Der Stößel 6 besitzt eine Hublänge, die etwa gleich der Länge der Gleitbahn 2 ist.
Die Platten 4 mit dem zu brennenden Gut 5 werden der Führungsschiene 2 mittels fahrbarer
Traggestelle 7 zugeführt, in welchen mehrere Platten 4 mit Stapeln zu brennenden
Gutes 5 übereinander auf Auflagekanten 8 und 9 eingesetzt sind. Die Traggestelle
7 besitzen an ihrem oberen Teil eine Aufhängevorrichtung 10, mit der sie von einem
oberhalb der Führungsschiene 2 angebrachten Hebezeug 11 erfaßt werden. In der dargestellten
Ausführungsform ist das Hebezeug 11 quer zur Führungsschiene 2 verschiebbar. Für
andere ähnliche Gegebenheiten kann das Hebezeug 11 auch in Längsrichtung der Führungsschiene
2 verschiebbar angebracht sein. In solchem Fall ist die Einstoßvorrichtung 3 verhältnismäßig
flach ausgebildet, so daß das
Traggestell 7 über die Einstoßvorrichtung
3 hinweg auf die Ofenöffnung 1 zu über die Führungsschiene 2 gebracht werden kann.
Um das Traggestell 7 in seine richtige Lage bezüglich der Führungsschiene 2 zu bringen,
kann zweckmäßig eine Führungsleiste 12 vorgesehen sein, an die sich das Traggestell
7 anlegt und an der es nach unten entlanggleitet. Zum Entladen wird das Traggestell
7 stufenweise abgesenkt.
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Diese stufenweise Absenkung ist so eingestellt, daß die Platten 4
mit dem zu brennenden Gut 5 sich auf die Führungsschiene 2 aufsetzen und gerade
eben von ihren Auflagekanten 8 und 9 abgehoben werden. Sobald ein Stapel von Platten
4 mit zu brennendem Gut 5 in den Ofen 1 eingestoßen worden ist, wird das Gestell
7 so weit abgesenkt, bis sich die nächsthöhere Platte 4 mit zu brennendem Gut auf
die Führungsschiene 2 aufsetzt und von den Auflagekanten 8 und 9 abhebt. Diese stufenweise
Absenkung kann mittels des Hebezeuges 11 durch einen Bedienungsmann gesteuert werden.
Zweckmäßigerweise ist aber ein Schalter 13 vorgesehen, der durch die Auflagekanten
8 oder 9 oder an den Traggestellen 7 angebrachte Nocken jeweils dann betätigt wird,
wenn sich eine Platte 4 mit dem zu brennenden Gut 5 auf die Führungsschiene 2 aufgesetzt
und so eben von den Auflagekanten 8, 9 abgehoben hat. Durch den Schalter 13 kann
gleichzeitig, gegebenenfalls über ein Zeitrelais die Einstoßvorrichtung 3 in Gang
gesetzt werden. Anstatt des in Fig. 2 gezeigten, an der Führungsleiste 12 angebrachten
Schalters 13 kann auch die Führungsschiene 2 mit einem Druckschalter versehen sein,
der anspricht, sobald die Führungsschiene 2 mit Platten 4 belastet wird.
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Die fahrbaren Traggestelle bestehen in der dargestellten Ausführungsform
aus senkrechten Rohrständern 14, die in Längsrichtung des Gestelles 7 durch die
Auflagekante 8 bzw. 9 für die Platten 4 und in Querrichtung lediglich am oberen
Ende durch Querstreben 15 miteinander verbunden sind.
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An ihrem unteren Ende tragen die Rohrständer 14 Laufrollen 16, von
welchen zwei über ein Schwenkgelenk 17 mit der Rohrstange 14 verbunden sind.
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Zum einfacheren Beladen der Traggestelle 7 sind die auf einer Seite
gelegenen Auflagekanten 9 flach ausgebildet und in Abständen mit Gleitkugeln 18
versehen, während die gegenüberliegenden Auflagekanten 8 winkelförmiges Profil besitzen
und mit ihrem senkrechten Schenkel eine Anschlagskante für die Platten 4 bilden.
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Die Arbeitsweise der Plattenzuführungsvorrichtung nach der Erfindung
ist wie folgt: Ein mit Platten 4 und zu brennendem Gut s beladenes fahrbares Traggestell7,
das auf beliebigem Wege zu dem Ofeneingang gebracht worden ist, wird mit seiner
Aufhängevorrichtung 10 durch das Hebezeug 11 angehoben, bis die Laufräder 16 oberhalb
der Führungsschiene 2 liegen und mit dem Hebezeug 11 in der Weise vor dem Ofeneingangl
verfahren. bis es an der Führungskante 12 anliegt. Sobald dies der Fall ist, wird
das Traggestell 7 so weit abgesenkt, bis der unterste Nocken 19 den Schalter 13
betätigt.
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In diesem Augenblick hat sich der unterste Stapel von Platten 4 auf
die Führungsschiene 2 aufgesetzt und von seinen Auflagekanten 8 und 9 abgehoben.
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Durch den Schalter 13 wird über ein Zeitrelais die Einstoßvorrichtung
3 betätigt, die mit dem Stößel 6 den gesamten Stapel in den Ofeneingang 1 schiebt
und dann selbsttätig wieder in ihre Ausgangslage zu-
rückkehrt. In der Ausgangslage
betätigt die Einstoßvorrichtung einen weiteren Schalter, der die Bewegung des Stößels
6 anhält und unter Überbrückung des Schalters 13 das Hebezeug 11 zum weiteren Absenken
des Traggestelles 7 in Gang setzt. Sobald der Nocken 19 am Arm des Schalters 13
vorbeigeglitten ist, wird dieser wieder wirksam, d. h., er hält bei der nächsten
Betätigung durch den folgenden Nocken 19 das Hebezeug 11 wieder an und setzt wieder
über das Zeitrelais die Einstoßvorrichtung in Gang. Diese Arbeitsweise erfolgt so
lange, bis das Traggestell 7 völlig entleert ist. Ist dies der Fall, so wird es
durch das Hebezeug 11 wieder so weit angehoben, bis die Räder 16 über der Führungsschiene
2 liegen und im angehobenen Zustand von dieser Führungsschiene weggetragen und wieder
abgesetzt. Das Hebezeug 11 ist dann bereit, das nächste Traggestell 7 aufzunehmen
und in gleicher Weise oberhalb der Führungsschiene 2 stufenweise abzusenken.
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Gemäß Fig.3 befindet sich am Ofenausgang 21 eine auf Schienen 22
fahrbare Aufnahmebühne, die in der dargestellten Ausführungsform zur Aufnahme von
drei Hilfswagen 23 ausgebildet ist. Diese Hilfswagen 23 laufen auf Schienen 24 und
bestehen im wesentlichen aus einem Profileisengerüst 25, das an seinen seitlichen
Außenteilen mit Laufrollen 26 versehen ist, während der Innenraum des Profileisengerüstes
25 freigehalten ist. Zwischen den Laufschienen 24 für die Hilfswagen 23 besitzt
die Aufnahmebühne nach der Erfindung eine Rollenbahn 27, die mittels eines Hebelgestänges
28 und durch dieses Gestänge betätigter Nocken 29 heb- und senkbar ist. Zur Führung
der Rollenbahn 27 bei der Heb- und Senkbewegung ist sie an ihrer Unterseite mit
Gleitbolzen 30 versehen, die in entsprechenden Führungsstücken 31 im Gestell 32
der Bühne gelagert sind.
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Die Rollen 33 der Rollenbahn 27 sind auf deren gesamten Länge so
angeordnet, daß sie beim Anheben der Rollenbahn 27 von unten her durch den Rahmen
25 der Hilfswagen 23 greifen und dabei die Hilfswagen 23 in ihrer Stellung festhalten.
In der Darstellung der Zeichnung sind die Rollen 33 im linken und rechten Teil der
besseren Übersicht halber teilweise weggelassen. Im angehobenen Zustand der Rollenbahn
27 liegen die Rollen 33 mit ihrer Oberseite etwa in gleicher Höhe wie der Ofenauslauf
21, so daß das gebrannte Gut mit seinen Trägerplatten 4 ungehindert aus dem Ofenauslauf
auf die Rollenbahn 27 gelangt.
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Die Arbeitsweise dieser Vorrichtung ist wie folgt: In dem dargestellten
angehobenen Zustand der Rollenbahn 27 laufen die Trägerplatten 4 mit gebranntem
Gut aus dem Ofenauslauf 21 auf die Rollenbahn 27, bis diese vollständig mit Trägerplatten
4 angefüllt ist. Um zu verhindern, daß die Platten 4 mit dem gebrannten Gut an dem
dem Ofenauslauf 21 abgewandten Ende der Rollenbahn 27 über deren Ende hinauslaufen,
kann das Ende der Rollenbahn 27 mit einem Anschlag 34 versehen sein, der entweder
in seiner Höhe so ausgebildet ist, daß er mit dem Absenken der Rollenbahn 2 auch
die Hilfswagen 23 freigibt, oder der umlegbar gestaltet ist, um nach dem Absenken
der Rollenbahn 27 durch einen weiteren Handgriff die Hilfswagen 23 freizugeben.
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Nachdem die Rollenbahn 27 vom Ofenausgang 21 bis zum Anschlag34 mit
Platten4 mit gebranntem Gut gefüllt ist, wird die gesamte Bühne über die quer zum
Ofenauslauf 21 verlaufenden Gleise 22 verfahren,
bis sie einem gewünschten
Stapelgleis gegenübersteht.
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Um zu verhindern, daß während der Zeit, in der die Bühne vom Ofenauslauf
21 weggefahren ist, weiteres gebranntes Gut aus dem Ofen austritt, kann die Bühne
mit einem am Ofenauslauf angebrachten Schalter versehen sein, der die an der Ofeneingangsseite
angebrachte Einstoßvorrichtung 3 so lange verriegelt, wie sich die Aufnahmebühne
nicht am Ofenauslauf 21 befindet. Es wird dann kein zu brennendes Gut in den Ofen
eingeschoben und infolgedessen auch das im Ofen befindliche Gut nicht weitertransportiert.
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Wenn die mit gebranntem Gut beladene Aufnahmebühne dem gewünschten
Stapelgleis gegenübersteht, wird durch Betätigen des Gestänges 28 die Rollenbahn
27 abgesenkt. Hierbei setzen sich die Platten 4 mit dem gebrannten Gut auf die Hilfswagen
23, während die Rollen 33 der Rollenbahn 27 gleichzeitig die Hilfswagen 23 freigeben.
Gleichzeitig wird auch der Anschlag34 so weit abgesenkt, daß er die Hilfswagen 23
freigibt. Die Hilfswagen 23 können dann mit dem gebrannten Gut von der Bühne auf
das gewünschte Stapelgleis geschoben werden; nachdem die Bühne frei ist, können
leere Hilfswagen 23 aufgefahren oder aufgesetzt werden. Es wird dann wieder mittels
des Gestänges 28 und der Nocken 29 die Rollenbahn 27 angehoben und die gesamte Bühne
vor den Ofenauslauf 21 gefahren.
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Für den Betrieb eines Plattentunnelofens ist durch die Erfindung
Vorsorge getroffen, daß die Aufnahmebühne ebenso viele Platten 4 mit gebranntem
Gut aufnehmen kann, wie mit einem fahrbaren Traggestell 7 Platten 4 mit zu brennendem
Gut vor den Of eneingang 1 gefahren werden. Zu dem Zweck haben die Hilfswagen 23
in der dargestellten Ausführungsform etwa gleiche Länge wie die fahrbaren Traggestelle
7, während die Aufnahmebühne ebensoviel Hilfswagen 23 hintereinander trägt wie Stapel
von zu brennendem Gut in den fahrbaren Traggestellen 7 übereinander angeordnet sind.
In dem in der Zeichnung dargestellten Fall sind die Traggestelle 7 beispielsweise
für drei übereinander angeordnete Stapel von zu brennendem Gut ausgebildet, während
die Aufnahmebühne am Ofenausgang 21 für drei Hilfswagen 23 ausgelegt ist. Jeder
Hilfswagen 23 übernimmt dabei einen solchen Stapel von gebranntem Gut.
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Durch diese Einteilung ist es möglich, jeweils ein Traggestell 7
in den Ofeneingang 1 zu entleeren, während gleichzeitig die gleiche Menge von gebranntem
Gut aus dem Ofenausgang 21 auf die Aufnahmebühne tritt. Während des Entladevorganges
der Aufnahmebühne kann dann bereits das nächste Traggestell 7 vor den Ofeneingang
1 gebracht werden; sobald dann die Aufnahmebühne wieder ihre Lage vor dem Ofenausgang
21 eingenommen hat, kann dann die Beschickung des Ofens aus dem nächsten, inzwischen
in seine richtige Stellung gebrachten Traggestell 7 beginnen.