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Verfahren und Schaltungsanordnung zum Registrieren von fehlerhaften
Zuständen, die bei nachrichtenverarbeitenden Systemen auftreten In nachrichtenverarbeitenden
Systemen, insbesondere in Fernsprechvermittlungssystemen, ist die ordnungsgemäße
Arbeitsweise des ganzen Systems von der ordnungsgemäßen Funktion einer Vielzahl
von Bauelementen abhängig, die oft in nur schwer überschaubarer Weise miteinander
verknüpft sind. Arbeitet in einem solchen System ein Bauelement nicht ordnungsgemäß,
so kann dies leicht zu einem Ausfall des ganzen Systems oder zumindest eines Systemteiles
führen. Dabei ist es meistens sehr schwierig, den Ort des Auftretens des Fehlers
und dessen Art zu ermitteln und damit das fehlerhafte Bauelement festzustellen.
Eine möglichst schnelle Ermittlung des Fehlerortes und der Art des Fehlers ist aber
von Wichtigkeit, um die Ausfallzeit des von der Störung betroffenen Systems oder
Systemteiles möglichst klein zu halten. Dies ist besonders dann von Wichtigkeit,
wenn ein Fehler den Funktionsablauf in einer zentralen Einrichtung des Systems,
beispielsweise in dem Markierer eines Vermittlungssystems, beeinträchtigt.
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Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise von Bauelementen einer
Baugruppe in Fernmeldeanlagen, vorzugsweise in 1-ernsprechvermittlungseinrichtungen,
ist nun bereits durch die deutsche Patentschrift 1032 338 eine Schaltungsanordnung
bekanntgeworden, bei der von den Bauelementen im ordnungsgemäßen Zustand abgegebene
bestimmte Potentiale im Fehlerfall als Prüfpotentiale in bestimmter Reihenfolge
mittels einer Abtastvorrichtung abgetastet und auf ein Aufzeichnungsgerät übertragen
werden, welches den Zustand der einzelnen Bauelemente an Hand einer bestimmten Signalfolge
auf einem Aufzeichnungsträger erkennen läßt. Eine derartige Aufzeichnung fehlerhafter
Zustände einer zentralen Einrichtung auf einen Aufzeichnungsträger hat bereits den
Vorteil, daß dieser Aufzeichnungsträger automatisch mit Zeichen versehen werden
kann und daß die auf dem Aufzeichnungsträger gespeicherten Zustände nachträglich
zu einem beliebigen Zeitpunkt kontrolliert werden können, so daß z. B. Fehlern,
die in Abwesenheit des Amtspersonals registriert wurden, nachgegangen werden kann.
Die bekannte Art der Aufzeichnung der Zustände der einzelnen Bauelemente nimmt jedoch
eine gewisse Zeit in Anspruch, da die Prüfpotentiale in bestimmter Reihenfolge nacheinander
abgetastet werden müssen, wobei die Zeitspanne, die zwischen der Abtastung zweier
Prüfpotentiale liegt, von der Arbeitsgeschwindigkeit des Aufzeichnungsgerätes abhängig
ist. Ist die Arbeitsgeschwindigkeit zu gering, wie es beispielsweise die Arbeitsgeschwindigkeit
eines als Aufzeichnungsgerät verwendeten Hellschreibers oder eines Lochstreifengebers
gegenüber der Arbeitsgeschwindigkeit eines elektronischen Markierers ist, so ist
es zwar möglich, den Zustand einer gestörten zentralen Einrichtung in einen Zwischenspeicher
einzuspeichern und anschließend den Zwischenspeicher abzufragen; die zentrale Einrichtung
kann dann sofort nach dem Einspeichern weiterarbeiten, ohne die Abfrage des Zwischenspeichers
abzuwarten. Eine solche Zwischenspeichereinrichtung stellt jedoch einen Aufwand
dar; der sich insbesondere dann störend bemerkbar machen kann, wenn die zu überprüfende
Einrichtung einen von Anwendungsfall zu Anwendungsfall unterschiedlichen Umfang
und demzufolge auch eine unterschiedliche Anzahl von Prüfpunkten hat, da dann jeweils
auch die Zwischenspeicherungseinrichtung jeweils für den speziellen Anwendungsfall
gesondert dimensioniert werden muß, wenn man sie nicht schon von vornherein im Hinblick
auf die größte, gegebenenfalls in Betracht zu ziehende Anzahl von Prüfpunkten dimensioniert.
Es hat sich weiterhin herausgestellt, daß ein zusätzlicher Aufwand dann in Kauf
genommen werden muß, wenn nach einer Einspeicherung des momentanen Arbeitszustandes
einer gestörten, zentralen Einrichtung in einem Zwischenspeicher weitere Fehlerfälle
auftreten können, bevor der Zwischen-Speicher durch die Aufzeichnungseinrichtung
völlig abgefragt worden ist.
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Es müßten daher weitere Zwischenspeicherungseinrichtungen vorgesehen
werden, um in jedem Fall eine Prüfung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise der in
der
den Fehler aufweisenden Einrichtung enthaltenen Bauelemente durchführen zu können.
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Durch die Erfindung wird nun die Aufgabe gelöst, auf Fehlermeldungen
hin eine Registrierung der fehlerhaften Zustände in einem nachrichtenverarbeitenden
System durch Prüfung des momentan herrschenden Betriebszustandes des Systems und
Aufzeichnung des Ergebnisses dieser Prüfung ohne zusätzlichen Zeitbedarf zu ermöglichen.
Dabei wird davon ausgegangen, daß das nachrichtenverarbeitende System aus mehreren
Einrichtungen bestehen kann, die miteinander zusammenarbeiten, daß die Fehlermeldung
aber ohne Angabe des Ortes, an dem der Fehler auftritt, und ohne Angabe der Art
des Fehlers gegeben werden kann. Derartige Fehlermeldungen können z. B. daraus hergeleitet
werden, daß Vorgänge, die normalerweise eintreten sollten, nicht eintreten. Ein
solcher Fall liegt beispielsweise in einem Fernsprechvermittlungssystem der oben
erwähnten Art beim Ausbleiben einer Quittung vor. Andererseits kann auch das Auftreten
von unvorhergesehenen Spannungen zu einer Fehlermeldung führen.
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Es treten auch Fehler in derartigen Systemen auf, die sich gar nicht
an dem jeweiligen Ort des Fehlers, sondern an anderen Orten bemerkbar machen. So
kann beispielsweise in einem Fernsprechvermittlungssystem in einer im Zuge eines
Verbindungsaufbaus gerade erreichten Einrichtung das Vorliegen einer falschen, unzulässigen
oder unvollständigen Verbindung angezeigt werden, ohne daß jedoch der Fehler in
dieser gerade erreichten Einrichtung liegen muß. Es ist nun bereits eine Schaltungsanordnung
bekannt (s. deutsche Patentschrift 955 0G4), mit deren Hilfe in dem zuletzt geschilderten
Fall alle an einer derartigen fehlerhaften Verbindung beteiligten Verbindungsteile
angezeigt werden könnnen. Dies geschieht dort dadurch, daß die an einer Verbindung
beteiligten Verbindungsteile besondere Markierungen aufweisen, die eine zentrale
Feststelleinrichtung veranlassen, die betreffenden Verbindungsteile mittels Lampen
anzuzeigen. Aus einer solchen Anzeige ist lediglich zu entnehmen, welche Verbindungsteile
an einer Verbindung beteiligt sind, nicht aber eine Aussage über den momentanen
Betriebszustand des Systems in seinen einzelnen Teilen beim Vorliegen einer Fehlermeldung.
Demzufolge ist auch eine Registrierung des betreffenden Betriebszustandes des Systems
nicht möglich. Eine solche Registrierung von fehlerhaften Zuständen, die eine Erkennung
der Fehler gestatten, wird aber durch die Erfindung ermöglicht.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Registrieren von fehlerhaften
Zuständen, die bei nachrichtenverarbeitenden Systemen, die aus mehreren miteinander
zusammenarbeitenden Einrichtungen bestehen, insbesondere in Fernsprechvermittlungssystemen,
auftreten. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß bei Einlaufen einer
weder Fehlerart noch Fehlerort in einer Einrichtung angebenden Fehlermeldung, die
an einer Fehlermeldungs-Empfangseinriehtung aufgenommen wird, der momentan in dem
System herrschende Betriebszustand kurzfristig festgehalten wird und an bestimmte
Prüfpunkte der die Fehlermeldung abgebenden Einrichtung gleichzeitig eine Prüfeinrichtung
angeschaltet wird, in die die an den Prüfpunkten momentan herrschenden Betriebszustände.
insbesondere durch Potentiale, übertragen werden, daß die an den Prüfpunkten momentan
herrschenden Betriebszustände in der Prüfeinrichtung mittels eines die momentan
herrschenden Betriebszustände durch entsprechend eingeschaltete Lampen anzeigenden
Lampenfeldes abgebildet werden und daß die durch die jeweils eingeschalteten Lampen
gekennzeichneten Betriebszustände durch Photographie des Lampenfeldes aufgezeichnet
werden.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß der bei der
Meldung eines Fehlers in dem System an bestimmten Prüfpunkten, die insbesondere
bei den zentralen Einrichtungen des betreffenden Systems vorgesehen sein können,
herrschende Betriebszustand nur ganz kurzzeitig festgehalten zu werden braucht,
um in die Prüfeinrichtung übertragen und von dieser optisch angezeigt zu werden,
und um schließlich praktisch gleichzeitig hiermit, ohne daß es der Einfügung irgendeiner
Zwischenspeichereinrichtung bedarf, durch Photographie aufgezeichnet zu werden.
Durch die Photographie wird dabei in einfacher und billiger Weise eine Langzeitspeicherung
von Informationen über fehlerhafte Zustände in dem System ermöglicht, so daß diese
Informationen nicht nur zur sofortigen Fehlerbeseitigung, sondern gegebenenfalls
auch für nachträgliche Untersuchungen herangezogen werden können. Eine durch einen
Fehler in ihrem Funktionsablauf beeinträchtigte zentrale Einrichtung eines Systems
der obengenannten Art, beispielsweise der Markierer eines mit indirekter Steuerung
arbeitenden Vermittlungssystems, kann daher unverzüglich weiterarbeiten, was insbesondere
dann von Wichtigkeit ist, wenn der Fehler sich zwar innerhalb der zentralen Einrichtung
bemerkbar macht, aber außerhalb der zentralen Einrichtung, beispielsweise in dem
Wegesuchnetzwerk oder im Sprechwegenetzwerk, seinen Ursprungsort hat. Auf der anderen
Seite ist dennoch gewährleistet, daß auf eine weitere Fehlermeldung hin unverzüglich
die betreffende zentrale Einrichtung geprüft werden kann und daß die an ihren Prüfpunkten
herrschenden Betriebszustände sofort optisch angezeigt und durch Photographie aufgezeichnet
werden können, ohne daß sich die beiden oder auch noch weitere kurz aufeinanderfolgende
Registriervorgänge irgendwie gegenseitig beeinträchtigen. Trotzdem bleibt der hierzu
erforderliche Aufwand gering, da besondere Zwischenspeicherungseinrichtungen nicht
benötigt werden. Das Verfahren gemäß der Erfindung hat weiterhin den Vorteil, daß
die zu seiner Durchführung erforderlichen Einrichtungen eine sehr weitgehende Anpassungsfähigkeit
an Erweiterungen oder sonstige Änderungen im Aufbau der zu überwachenden Einrichtungen
aufweisen.
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An Hand der Fig. 1 sei ein Anwendungsbeispiel für das Verfahren gemäß
der Erfindung näher erläutert. In dieser Figur sind mit A, B, C dezentrale
Einrichtungen eines nachrichtenverarbeitenden Systems, nämlich Wahlstufen eines
Fernsprechvermittlungssystems, bezeichnet. Die Einrichtungen A, B, C können
gegebenenfalls einen untereinander gleichartigen Aufbau besitzen, wie dies vielfach
bei den einzelnen Wahlstufen von Fernsprechvermittlungssystemen der Fall ist. Diese
Wahlstufen A, B, C werden von zentralen Einrichtungen, nämlich zwei Markierungen
M I und MII, gesteuert. Dabei ist durch die Darstellung der Verbindungen zwischen
den Wahlstufen und den Markierern angedeutet, daß sich die einzelnen Markierer bei
der Steuerung einer der Wahlstufen infolge ihres untereinander gleichartigen Aufbaues
gegenseitig vertreten können. Es wird daher zu einem bestimmten
Zeitpunkt
jeweils eine der zentralen Einrichtungen, beispielsweise der Markierer MI, mit einer
dezentralen Einrichtung des Systems, beispielsweise der Wahlstufe B, zusammenarbeiten.
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Es sei nun angenommen, daß während des Betriebes des Markierers MI
dieser eine Fehlermeldung abgibt. Diese Fehlermeldung, die lediglich besagt, daß
ein Fehler in dem Funktionsablauf der zentralen Einrichtung, nämlich des Markierers,
bzw. in ihrem Zusammenarbeiten mit der dezentralen Einrichtung, nämlich der Wahlstufe
B, auftritt, jedoch nichts über die Art des Fehlers und den Ort seines Auftretens
aussagt, kann beispielsweise dadurch hervorgerufen werden, daß auf einen bestimmten
Steuerbefehl hin eine Quittung über die Ausführung des Befehls ausbleibt. Auf diese
Fehlermeldung hin, die in dem in Fig.1 gezeigten Ausführungsbeispiel über eine Fehlermeldeleitung
f I an eine geeignete Empfangseinrichtung E gegeben wird, wird über ein über eine
Leitung gI gesteuertes Schaltorgan S1 eine Prüfeinrichtung P an bestimmte Prüfpunkte
des Systems, nämlich an die Prüfpunkte 11 ... 1.m des Markierers M I, angeschaltet,
und zwar an alle Prüfpunkte gleichzeitig. An diesen Prüfpunkten herrscht jeweils
ein bestimmter Betriebszustand, der etwa der »Ruhezustand« oder der »Signalzustand«
bzw. der »0«-Zustand oder der »1«-Zustand sein kann. Daß ein Prüfpunkt den einen
oder anderen Betriebszustand aufweist, kann sich beispielsweise darin äußern, daß
er Erdpotential oder aber ein bestimmtes, hiervon abweichendes Signalpotential aufweist.
Dadurch, daß bei einer Fehlermeldung die Prüfeinrichtung P an die Prüfpunkte 11
... lm des Markierers MI angeschaltet wird, werden die an diesen Prüfpunkten
herrschenden Betriebszustände, die in ihrer Gesamtheit den Betriebszustand der ganzen
Einrichtung charakterisieren, in die Prüfeinrichtung dadurch übertragen, daß die
an den Prüfpunkten momentan herrschenden Betriebspotentiale nunmehr gleichzeitig
auch in der Prüfeinrichtung auftreten.
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In der Prüfeinrichtung werden die an den Prüfpunkten 11
... 1 m momentan herrschenden Betriebszustände mittels eines die Lampen
L 1 . . . Lm enthaltenden Lampenfeldes angezeigt. Das Lampenfeld kann daneben
noch weitere Lampen Zn ... Lq enthalten, die anzeigen, welche zentralen und
dezentralen Einrichtungen des Systems, d. h. welcher Markierer, welche Wahlstufe
und gegebenenfalls welche Koppelgruppe innerhalb der Wahlstufe zu dem Zeitpunkt
der Fehlermeldung gerade miteinander zusammengearbeitet, d. h. in einem Signalaustausch
miteinander gestanden haben und von welcher zentralen Einrichtung die Fehlermeldung
abgegeben worden ist. Die hierzu benötigten Informationen kann die Prüfeinrichtung
von der Empfangseinrichtung E her erhalten, was bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel durch die von der Empfangseinrichtung E zu der Prüfeinrichtung
P hinführende Leitungsverbindung h angedeutet ist. Der in der vorstehend beschriebenen
Weise durch das Lampenfeld abgebildete Betriebszustand der überprüften Einrichtung
wird mit Hilfe eines Photoapparates A auf photographischem Wege aufgezeichnet. Der
Photoapparat erhält zu diesem Zweck auf eine Fehlermeldung hin einen Auslöseimpuls,
was in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 durch eine von der die Fehlermeldung
empfangenden Empfangseinrichtung E zu dem Photoapparat A hinführende Leitungsverbindung
k angedeutet ist. Die eigentliche photographische Aufzeich nung wird unmittelbar
nach dem Aufleuchten de Lampen L 1 ... Lm, Ln ... Lq
des Lampenfelde vorgenommen, wobei wegen der sehr großen Aufzeich nungsgeschwindigkeit
kein zusätzlicher Zeitbedar erforderlich wird und daher auch keine Zwischen speicher
benötigt werden. Die bis zum Erhalt de; endgültigen photographischen Bildes vergehende
Zeit spanne ist, zumal bei Anwendung von heute bereit: bekannten Schnellentwicklungsverfahren,
praktiscl vernachlässigbar klein. Man erhält mit Hilfe de; Verfahrens gemäß der
Erfindung auf eine Fehlermeldung hin also bereits nach sehr kurzer Zeit ein den
fehlerhaften Betriebszustand des Systems festhaltendes Bild, an Hand dessen sich
dann in geeigneter Weise Rückschlüsse auf die Art und den Ort des aufgetretenen
Fehlers ziehen lassen.
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Zu diesem Zweck kann in weiterer Ausbildung der Erfindung die photographische
Aufzeichnung der an den Prüfpunkten herrschenden Betriebszustände mit vorgegebenen
Kontrollaufzeichnungen verglichen werden. Derartige Kontrollaufzeichnungen kann
man beispielsweise dadurch erhalten, daß man bewußt einen nach seiner Art und seinem
Ort bekannten Fehler in dem zu überwachenden System hervorruft und die dabei erhaltenen
Betriebszustände an den Prüfpunkten des Systems nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
registriert. Hierbei kann man sich gegebenenfalls darauf beschränken, nicht alle
möglichen, sondern nur eine bestimmte Auswahl von charakteristischen Fehlern zu
erzeugen und die hierdurch hervorgerufenen fehlerhaften Zustände des Systems zu
registrieren, die, gegebenenfalls durch Kombinationen mehrerer Kontrollaufzeichnungen,
dennoch gestatten, auch andere während des Betriebes auftretende Fehler zu ermitteln.
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Außer zur Ermittlung der Art und des Ortes von Fehlern kann das Verfahren
gemäß der Erfindung auch zur Durchführung von Routineprüfungen verwendet werden,
wobei unter Umständen auch eine direkte Beobachtung des Lampenfeldes zweckmäßig
sein kann.
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Um nach dem Verfahren gemäß der Erfindung die die Abgabe von Fehlermeldungen
bewirkenden fehlerhaften Zustände eines nachrichtenverarbeitenden Systems registrieren
zu können, ist es, wie bereits erwähnt, erforderlich, das weitere Ablaufen des sieh
bei einer Fehlermeldung abspielenden Arbeitsvorganges in dem System kurzzeitig zu
verhindern und damit den momentan herrschenden Betriebszustand festzuhalten. Das
weitere Ablaufen eines solchen Arbeitsvorganges, der einen Signalaustausch zwischen
bestimmten Teileinrichtungen des Systems beinhaltet, kann gemäß weiterer Ausgestaltung
der Erfindung dadurch verhindert werden, daß jeweils eine Weitergabe von Signalen
von dem Ausgang einer Teileinrichtung des Systems zu dem Eingang einer nächsten
Teileinrichtung unterbunden wird, während ein am Eingang einer solchen Teileinrichtung
bereits bestehender Signalzustand aufrechterhalten wird. Damit herrscht an den Prüfpunkten
des Systems während der Anschaltung der Prüfeinrichtung der gleiche Zustand wie
zur Zeit der Fehlermeldung, so daß mit Hilfe des Verfahrens gemäß der Erfindung
die Registrierung gerade der die Fehlermeldung bewirkenden fehlerhaften Zustände
des Systems ermöglicht wird.
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An Hand der Fig. 2 wird ein Ausführungsbeispiel für das Verfahren
gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung insoweit näher
beschrieben, als es zum Verständnis der Erfindung erforderlich ist. Fig.2 zeigt
zwei mit X und Y bezeichnete Teileinrichtungen eines auf eine Fehlermeldung
überwachten Systems. Die Teileinrichtung X kann beispielsweise derjenige Teil eines
Markierers sein, der bei der Steuerung des Verbindungsaufbaues in einem Fernsprechvermittlungssystem
in einem Feld von Koppelpunkten einer Wahlstufe die x-Koordinate desjenigen Koppelpunktes
festlegt, über den die Durchschaltung einer Verbindung vorzunehmen ist. Ebenso kann
die Teileinrichtung Y zur Festlegung der y-Koordinate des betreffenden Koppelpunktes
vorgesehen sein. In die von dem Ausgang x der Teileinrichtung X zu dem Eingang y
der Teileinrichtung Y verlaufende Steuerleitungsverbindung ist ein »Und«-Gatter
UG eingefügt, dessen einer Eingang mit dem Ausgang x der Teileinrichtung X und dessen
Ausgang mit dem Eingang y der Teileinrichtung Y verbunden ist und an dessen zweiten
Eingang der Ausgang eines Mischgatters OG angeschlossen ist. Der eine Eingang dieses
Mischgatters ist direkt an den Eingang y der Teileinrichtung Y angeschlossen,
während der andere Eingang über einen Negator NG, an dessen Ausgang der Signalzustand
herrscht, wenn an seinem Eingang der Ruhezustand besteht, und umgekehrt, mit einer
Leitung z verbunden ist, über die im Fehlerfalle ein Signal zugeführt wird.
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Im normalen Betrieb, d. h. solange kein Fehler aufgetreten ist, liegt'
ein solches Signal am Eingang des Ne gators nicht vor; am Ausgang des Negators und
damit auch am Ausgang des Mischgatters herrscht daher der Signalzustand. Gelangt
dabei der Ausgang x der Teileinrichtung X in den Signalzustand, so ist für das »Und«-Gatter
GU die Koinzidenzbedingung erfüllt, und das Signal wird an den Eingang y
der Teileinrichtung Y weitergegeben. Trifft nach der Weitergabe des Signals eine
Fehlermeldung ein, so findet am Ausgang des Negators NG eine Zustandsänderung vom
Signal- in den Ruhezustand statt; am Ausgang des Mischgatters OG herrscht dagegen
weiterhin der Signalzustand, da der andere Eingang des Mischgatters ja mit dem bereits
den Signalzustand aufweisenden Eingang y der Teileinrichtung Y verbunden ist. An
dem zugehörigen Eingang des »Und«-Gatters tritt daher keine Änderung ein, so daß
der am Ausgang x der Teileinrichtung X herrschende Signalzustand am
Eingang y der Teileinrichtung Y aufrechterhalten bleibt. Trifft dagegen eine Fehlermeldung
schon vor der Weitergabe eines Signals von der Teileinrichtung X zur Teileinrichtung
Y ein, so tritt nunmehr am Ausgang des Mischgatters OG und dem mit ihm verbundenen
Eingang des »Und«-Gatters UG eine Zustandsänderung vom Signal- in den Ruhezustand
ein. Für das »Und«-Gatter UG kann daher die Koinzidenzbedingung nicht mehr erfüllt
werden, wodurch nunmehr eine Weitergabe eines Signals von der Teileinrichtung X
zur Teileinrichtung Y verhindert wird.
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Durch Anwendung des vorstehend beschriebenen Verfahrens an verschiedenen,
dafür geeigneten Punkten des zu überwachenden nachrichtenverarbeitenden Svstems
wird erreicht, daß der im Augenblick der Fehlermeldung herrschende Betriebszustand
in dem System festgehalten wird. Nach der Registrierung des fehlerhaften Zustandes
kann dann in geeigneter Weise die Fixierung dieses Betriebszustandes wieder aufgehoben
werden; dieses soll hier jedoch nicht näher erläutert werden, zumal es für das Verständnis
der Erfindung nicht von Bedeutung ist.