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Bituminöse Dichtungsbahn mit grobkörnigem Material auf ihrer Auflageseite
und Verfahren zum Aufkleben einer solchen Bahn Dachdeckungen aus bituminösen Dachbahnen
gewährleisten auf lange Dauer vollkommene Wasserdichtheit. Daneben weisen sie auch
eine sehr große Wasserdampfdichtigkeit auf. Diese Eigenschaft kann sich jedoch unter
Umständen nachteilig auswirken. Feuchtigkeit nämlich, die durch den* Vorgang des
Bauens oder durch nachträgliche Berechnung des noch nicht abgedeckten Baues von
der Rohdachdecke aufgenommen wurde, kann nach Eindeckung des Baues nicht mehr durch
die Dachabdeckung hindurch entweichen. Dasselbe gilt für später bei Benützung des
Bauwerkes eventuell auftretendes Kopdenswasser; besonders bei den sog. unbelüfteten,
einschaligen Dachdecken bleibt diese Feuchtigkeit in der Rohdachdecke eingeschlossen.
Bei stärkerer Sonneneinstrahlung entsteht in der Rohdachdecke durch Erwärmung von
oben, und zwar vorwiegend an der Grenzfläche zwischen Rohdachdecke und Dachabdichtung,
ein Dampfdruck, der zur Bildung großflächiger Blasen der Abdichtung führt.
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Diese bekannte Blasenbildung vermeidet man durch eine Ventilation
in der Weise, daß zwischen der eigentlichen Dachabdichtung und der Rohdachdecke
eine möglichst mehrere Millimeter dicke Zwischenschicht angeordnet wird, in der
einerseits eine freie Luft- und Wasserdampfbewegung stattfinden kann und die andererseits
mit der Außenluft, z. B. an den seitlichen Begrenzungen des Gebäudes, in Verbindung
steht. Zur Erzielung einer solchen Ventilation sind schon verschiedene Vorschläge
gemacht worden, die jedoch alle nicht vollständig befriedigen können.
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So wurde vorgeschlagen, als derartige Zwischenlage eine Dachbahn zu
verwenden, die auf einer Seite mit Kies der Körnung 4 bis 7 mm bestreut ist. Die
bekieste Seite wird nach unten gelegt und vollflächig aufgeklebt. Da die Klebemasse
höchstens 2 bis 3 mm zwischen den Kieskörnern beim Andrücken der Bahn aufsteigt,
bleibt ein Ventilationsraum über der Klebemasse zwischen den Körnern von etwa 2
bis 3 mm Höhe bestehen.
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Von ähnlichen überlegungen gehen Vorschläge aus, nach denen der Kies
durch Korkschrot oder Gummischrot ersetzt werden soll oder wonach abwechselnd Grob-
und Feinkies nebeneinander in Streifenanordnung aufgebracht sind. Alle diese Verfahren
haben den entscheidenden Nachteil, daß zwischen Ventilationsraum und Rohdachdecke
eine Klebeschicht vorzusehen ist, die bei normalerweise verwendetem Bitumen einen
sehr hohen Dampfdurchlaßwiderstand hat, so daß der Ventilationsraum nur in Fällen
einer unvollständigen Aufklebung zur Wirkung kommen kann. Dadurch besteht die Gefahr,
daß durch Dampfdruck unter der Klebeschicht diese einschließlich der Zwischenschicht
von der Rohdachdecke abgedrückt wird.
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Die gleichen Nachteile bestehen auch bei Ausführung des Vorschlages,
wonach unter die Dachdeckung sogenannte Falzbaupappe od. dgl. (gewellte, imprägnierte
Pappe) verlegt werden soll. Dieses Verfahren hat außerdem den Mangel, daß sich eine
Ventilation nur in Richtung der Wellen ermöglichen läßt und nicht in beliebigen
Richtungen.
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In Erkenntnis dieser Mängel einer vollflächigen Bitumenklebeschicht
wurde schon vorgeschlagen, die unterste Lage der Dachabdeckung nicht vollflächig,
sondern »gesprenkelt« aufzukleben. Dieses Verfahren hat .jedoch den Nachteil, daß
sein Erfolg entscheidend von der sorgfältigen Arbeit des Dachdeckers. abhängt und
daß die geringste Nachlässigkeit zu schweren Dachschäden infolge mangelnder Haftung
Anlaß geben kann. Dieses Verfahren wird daher in Fachkreisen allgemein abgelehnt.
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Ferner ist als Zwischenschicht eine Dachbahn bekanntgeworden, die
in regelmäßigen Abständen Löcher enthält und auf der unteren Seite mit einem Kies
der Körnung 2 bis 3 mm bestreut ist. Sie wird zunächst nicht aufgeklebt, sondern
lose ausgelegt. Beim Aufkleben der zweiten Bahn läuft dann Klebemasse durch die
Löcher auf die Rohdachdecke und verbindet so die Zwischenschicht und die obere Lage
mit der Rohdachdecke. Dieses Verfahren hat den Vorzug, daß tatsächlich unmittelbar
über der Rohdachdecke eine nach allen Richtungen frei bewegliche Konvektion stattfinden
kann. Es hat jedoch zwei Nachteile: Auf die als Drainagebahn wirkende Zwischenschicht
werden vielfach Wärmedämmplatten, z. B. aus Kork, verlegt. Die Drainagebahn dient
hierbei als Dampfsperre, denn der Kork darf keine Feuchtigkeit, z. B. aus dem Innern
des Bauwerkes, aufnehmen; seine Dämmwirkung würde sonst stark abnehmen. Bei nicht
sorgfältiger Arbeitsweise besteht hier nun die Gefahr, daß die Löcher
nicht
satt mit bituminöser Klebemasse gefüllt sind und dadurch Wasserdampf aus dem Bauwerk
in die Dämmschicht eindiffundieren kann und sich dort niederschlägt. Ein weiterer
Nachteil besteht darin, daß aus fabrikationstechnischen Gründen (Zugestigkeit) die
gelochte Fläche nicht mehr als 10'/c der Gesamtfläche betragen soll. Die Haftfläche
auf dem Dach beträgt daher ebenfalls nur etwa 10% im Vergleich mit einer vollflächigen
Verklebung. Dies bedingt, daß bei Bauten, die der Einwirkung von Sturm und Windsog
in besonderem Maße ausgesetzt sind, zur Erzielung einwandfreier Sturmsicherheit
zusätzliche Maßnahmen, wie Drahtverspannung od. dgl., erforderlich werden.
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Schließlich ist in einem älteren Schutzbegehren bereits vorgeschlagen
worden, auf eine Dichtungsbahn zum Aufkleben auf Bauflächen, insbesondere Betonflächen,
die an ihrer Unterseite zur Bildung von Dampfabzugswegen mit grobkörnigem Material,
z. B. Sand, Kork od. dgl., behaftet und dazu bestimmt ist, nur stellenweise mit
der Bauwerksfläche verklebt zu werden, an denjenigen Stellen der Unterseite, die
mit der Bauwerksfläche verklebt werden sollen, statt des grobkörnigen Materials
flache streifenförmige oder kurze Stücke, vorzugsweise aus Dachpappe, z. B. in Form
von Rechtecken oder Rhomben anzukleben. Vorzugsweise sollen diese Stücke etwa ebenso
dick sein wie die anhaftende Schicht des grobkörnigen Materials und soll die Summe
der Fläche der angeklebten flachen Stücke mindestens die Hälfte der Gesamtfläche
betragen.
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Gegenüber dem Stand der Technik und dem älteren Schutzbegehren besteht
bei einer bituminösen Dichtungsbahn als wasserdampfsperrende, auf Dach-oder andere
Bauflächen aufzuklebende Zwischenschicht, die zur seitlichen Ableitung von unter
ihr gebildetem Wasserdampf und Wasser auf ihrer Auflageseite mit grobkörnigem Material
belegt und auf dieser Seite zusätzlich mit einer Vielzahl von an die Baufläche anzuklebenden
Einzelstücken besetzt ist, die Erfindung darin, daß diese Einzelstücke aus bituminöser
Klebemasse bestehen und auf die unterbrechungslos durchgehende Körnungsschicht aufgebracht
sind.
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Während nach dem ältesten Schutzbegehren zur Besetzung der Unterseite
mit jenen Einzelstücken aus der grobkörnigen Schicht entsprechende Flächen ausgespart
werden müssen, kann man erfindungsgemäß eine in ganz normaler, durchgehender Arbeitsweise
auf ihrer vollen Fläche bekömte Bahn verwenden. Außerdem ist es nicht etwa, wie
im älteren Falle, erforderlich, für die Besetzung mit Einzelstücken besondere Stücke
zuzuschneiden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Dichtungsbahn besteht
darin, daß man die bituminöse, also plastifizierbare Klebemasse für diese Einzelstücke
ohne jedes vorherige Zuschneiden einfach auf die auf der vollen Unterseite der Bahn
vorgesehene Körnungsschicht aufbringen kann.
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Diese Einzelstücke, z. B. etwa kreisrunde Tupfen, werden auf der Dichtungsbahn
zweckmäßig in regelmäßiger Anordnung aufgebracht und können zur Verhinderung des
Anklebens bei der nachfolgenden Aufrollung der Pappe mit feinem Bestreuungsmaterial,
wie Sand, Glimmerstaub oder Steinmehl, bestreut werden.
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Das Verkleben dieser neuen Dichtungsbahn kann erfindungsgemäß in der
Weise erfolgen, daß die Klebewirkung der Einzelstücke durch Einwirkung von Wärme
und gegebenenfalls durch Druck auf die abgekehrte Außenseite der verlegten Bahn
herbeigeführt wird.
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Eine weitere Möglichkeit besteht erfindungsgemäß darin, daß das Aufkleben
der Dichtungsbahn in der Weise erfolgt, daß die Klebwirkung der Einzelstücke durch
unmittelbar vor dem Auflegen der Bahn erfolgendes Bestreichen der Einzelstücke mit
einem leichtflüssigen Lösungsmittel oder einer dünnen Bitumenlösung herbeigeführt
wird.
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In beiden Fällen wird die Bahn mit der bekiesten und mit Bitumenmassetupfen
versehenen Seite nach unten auf der gegebenenfalls mit einem Voranstrich versehenen
Rohdachdecke aufgebracht, Die erfindungsgemäße Arbeitsweise hat gegenüber allen
bekannten Verfahren die Vorzüge, daß die durch die Bekiesung der Unterseite der
Dachbahn geschaffenen Ventilationskanäle sich unmittelbar über der Dachdecke befinden
und von dieser nicht durch eine Klebemasseschicht getrennt sind, daß damit eine
freie Ventilation und Drainage nach allen Richtungen gewährleistet ist und daß es
technisch ohne weiteres möglich ist, durch entsprechend dichte Anordnung von Bitumenmassetupfen
die Haftfläche gegenüber der gelochten Dachbahn wesentlich zu steigern. Damit ist
auch bei exponierten Bauten eine genügende Gewähr für Sturmsicherheit gegeben. Ferner
bildet die neue Zwischenlage für darüber aufzubringende Wärmedämmschichten eine
ausgezeichnete und ununterbrochene Dampfsperre. Das erfindungsgemäße Verfahren zum
Aufkleben der neuen Dichtungsbahn als wasserdampfsperrende Zwischenschicht ist überraschend
einfach.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung schematisch dargestellt. Darin zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht
mit Teilstücken einer Rohdachdecke und der Dachbahnen, wobei letztere zur Verdeutlichung
teilweise abgehoben sind, F i g. 2 einen Querschnitt unmittelbar nach dem Auflegen
der Zwischenlage und F i g. 3 denselben Querschnitt nach Anwendung von Druck auf
die erweichten Tupfen der Zwischenbahn und Aufkleben der Außenbahn.
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Im gezeichneten Beispiel ist eine Rohdachdecke 11
aus Beton
angenommen. Sie kann selbstverständlich auch aus Platten, Dielen usw. bestehen.
In der Regel erhält die Rohdachdecke zunächst in üblicher Weise einen Voranstrich
11 a mit einer dünnflüssigen bituminösen Anstrichmasse. Dieser Voranstrich muß wasserdampfdurchlässig
sein. Je nach Art des Aktivierungsmittels kann ein Voranstrich aber auch entbehrlich
werden. Die auf die Rohdecke 11 aufzulegende und als Ventilations- oder Drainagebahn
wirkende Zwischenschicht besteht aus einer bituminösen Dachbahn 12 mit einer Kieslage
13. Diese Kieslage setzt sich zusammen aus Kieskörnern der Korngröße 1 bis 3 mm
und ist in der üblichen Weise mit der Dachbahn 12 verbunden.
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Außerdem trägt diese bekieste Dachbahn 12 zahlreiche Tupfen
14 aus einer bituminösen Masse. Diese in der Zeichnung zur besseren Verdeutlichung
übertrieben dick dargestellte Bitumenmasse ist im Anlieferungszustand zur Verhinderung
des Klebens mit feinem Streumaterial abgestreut.
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Eine Klebewirkung wird diesen Tupfen gemäß der Erfindung erst nachträglich
verliehen, und zwar
bei oder nach der Verlegung auf der Rohdachdecke.
Um ein dichtes Anschmiegen und festes Haften der Dachbahn zu erzielen, wird sie
nach dem Aufkleben auf die, evtl. mit Voranstrich versehene, Rohdachdecke angedrückt.
Die Tupfen werden dabei breitgedrückt.
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Auf die so fest mit der Rohdachdecke 11 verhaftete Zwischenlage 12
kann dann, wie im Beispiel nach F i g. 3 gezeigt, die als Außenhaut vorgesehene
Dachbahn 15 mit Hilfe einer Klebeschicht 16 fest verbunden sein.