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Dichtungsbahn, insbesondere für Dacheindeckungen, Baukörperisolierungen u. dgl.
Die Erfindung betrifft eine Dichtungsbahn, insbesondere für Dacheindeckungen, Baukörperisolierungen u. dgl., welche auf die Dachfläche bzw. auf den Baukörper aufgeklebt wird.
Bisher wurden solche Dichtungsbahnen, z. B. aus Dachpappe, im allgemeinen satt aufgeklebt, d. h., es wurde die Dachfläche bzw. der Baukörper unmittelbar vor dem Aufbringen der Dichtungsbahn mit einer Schicht Heissbitumen überzogen, und die Bahn mittels dieser Schicht aufgeklebt.
Wollte man eine Drainagewirkung erzielen, so ist es bekannt, hiezu zunächst auf die Dachfläche bzw. den Baukörper eine durchlochte Zwischenlage, beispielsweise aus Glasfaservlies aufzubringen, und dann erst die Oberseite dieser Zwischenlage mit Heissbitumen zu bestreichen und mittels dieser Bitumenschicht die Oberlage aus Dachpappe od. dgl. aufzukleben. Die Verbindung zwischen der Oberlage und der Dachfläche bzw. der Fläche des Baukörpers wird dann durch die in die Löcher der Zwischenlage eindringende
Masse des Klebbitumens bewirkt.
Schliesslich ist es auch bereits bekannt, falls nur eine Punktheftung einer Dichtungsbahn erforderlich ist, auf die Dachfläche bzw. die Fläche des Bauwerkkörpers flüssiges Bitumen nicht vollflächig sondern punktweise aufzubringen und vor Erkaltung des Auftrages die Klebung der Oberbahn vorzunehmen.
Alle bekannten Arbeitsweisen sind verhältnismässig umständlich und machen vor allen Dingen notwendig, an der Arbeitsstelle einen ausreichenden Vorrat heisser Bitumenklebmasse bereitzuhalten. Auch haben die bekannten Arbeitsweisen den Nachteil, dass sich die ordnungsgemässe Durchführung der Arbeit nach Beendigung der Arbeitnichtmehr feststellenlässt. Sie muss also während der Arbeit überwacht werden, da insbesondere bei dem derzeitigen Mangel an Arbeitskräften die unbeaufsichtigte Arbeit zu grossen Nachteilen führen kann.
Anderseits stehen aber in den meisten Fällen nicht genügend Aufsichtspersonen zur Verfügung.
Die Erfindung bezweckt die Beseitigung dieser Nachteile durch Schaffung einer Dichtungsbahn, welche überall ohne weiteres aufgeklebt werden kann, ohne dass ein ausreichender Vorrat an heissflüssiger Bitumenmasse vorhanden ist und bei welcher die Überwachungsmassnahmen sich weitgehend erübrigen.
Der Erfindungszweck wird bei einer Dichtungsbahn, insbesondere für Dacheindeckungen, Baukörperisolierungen u. dgl., welche auf die Dachfläche bzw. den Baukörper aufgeklebt wird, dadurch erreicht, dass die Bahn auf einer Seite, oder auf beiden Seiten, mit einer Anzahl räumlich voneinander getrennter Klebstoffpolster versehen ist.
Die Form dieser Klebstoffpolster ist beliebig. Sie kann z. B. etwa kreisförmig aber auch etwastreifenförmig sein.
Will man durch die aufgeklebte Dichtungsbahn eine an sich bekannte Drainagewirkung erzielen, so verwendet man zweckmässig eine Dichtungsbahn mit einseitiger Bekiesung und ordnet die Kunststoffpolster auf der bekisten Fläche der Bahn an.
Will man die Dichtungsbahn als Zwischenlage verwenden, so werden Ober- und Unterseite der Bahn mit Klebstoffpolster versehen. Hiebei können die Klebstoffpolster beider Bahnseiten entweder einander gegenüberliegen oder auch gegeneinander versetzt sein. Im letzteren Fall vermeidet man, dass bbim Auf- kleben der einen Seite sich die Erwärmung bzw. Verflüssigung der Klebstoffpolster auf die Klebstoffpolster der andern Seite auswirkt.
Die Klebstoffpolster können auch aus einem selbstklebenden Werkstoff bestehen. Normalerweise ist es
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zweckmässig, die Klebstoffpolster aus einer bituminösen Masse herzustellen, welche sich durch Erwärmen verflüssigen lässt.
Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung beispielsweise und rein schematisch dargestellt, u. zw. zeigen Fig. l einen Teilschnitt nach der Linie I-I in Fig. 2 und Fig. 2 eine Teildraufsicht auf eine Dichtungsbahn gemäss der Erfindung.
Die Dichtungsbahn I ist ein-oder beidseitig mit Klebstoffpolstern 2 versehen, welche gemäss Fig. 2 beispielsweise etwa kreisförmig oder auch etwa streifenförmig sein können.
Gemäss Fig. 1 wird die Dichtungsbahn l mit ihrer die Klebstoffpolster 2 tragenden Seite auf den Baukörper 3 aufgebracht.
Das Aufbringen geschieht in der Weise, dass die normalerweise als Rolle angelieferte Dichtungsbahn an einen Rand der zu behandelnden Bauwerksfläche gelegt wird, und dass alsdann mittels einer Lötlampe die über die Breite der Rolle freiliegenden Kunststoffpolster plastisch gemacht werden, und dann die Dichtungsbahn, unter weiterer Erwärmung der beim Abrollen freiwerdenden Klebstoffpolster der Dichtungsbahn, über die Länge der Bauwerksfläche ausgerollt, angedrückt und hiebei punkt-bzw. streifenförmig mit der Unterlage verklebt wird.
Das Erwärmen mit der Lötlampe ist besonders dann vorteilhaft, wenn die Lötflamme in das Maul zwi- schen der Dichtungsbahnrolle und der Bauwerksfläche gerichtet wird, weil dann die Lötflamme nicht nur das jeweilige Kunststoffpolster verflüssigt, sondern auch die benachbarte Fläche der Unterlage, z. B. des Dachbetons erwärmt. Hiedurch wird die Betonfeuchtigkeit vor dem Aufkleben der Dichtungsbahn im Bereich der Klebstofffläche entfernt, was sich günstig auf die Durchführung der Klebung auswirkt.
Bei der bekannten Arbeitsweise mit flüssigem Heissbitumen tritt zwar auch eine gewisse Erwärmung der Bauwerksfläche ein, jedoch wird gleichzeitig schon die Bauwerksfläche mit dem flüssigen Bitumen bedeckt, so dass die Feuchtigkeit, wenn überhaupt, nur teilweise aus dem Unterbeton entweichen kann.
Der Werkstoff, aus welchem die Dichtungsbahn besteht, ist nicht auf die übliche bekieste oder unbekieste Dachpappe beschränkt. Die Dichtungsbahn kann auch aus andern Werkstoffen hergestellt werden, welche für die dichte Abdeckung von Baukörpern od. dgl. in Frage kommen, wie z. B. bituminierte Glasvliesbahnen, Kunststoffbahnen mit oder ohne Einlagen u. a. m.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte und beschriebene Ausführungsform beschränkt. Vielmehr könnenEinzelheiten der Erfindung dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst werden, ohne vom grundsätzlichen Erfindungsgedanken abzuweichen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Dichtungsbahn, insbesondere für Dacheindeckungen, Baukörperisolierungen u. dgl., welche auf die Dachfläche bzw. auf denb aukörper aufgeklebt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Anzahl räumlich voneinander getrennter Klebstoffpolster versehen ist.