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DE10393721T5 - Reifen- /Radanordnung - Google Patents

Reifen- /Radanordnung Download PDF

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DE10393721T5
DE10393721T5 DE10393721T DE10393721T DE10393721T5 DE 10393721 T5 DE10393721 T5 DE 10393721T5 DE 10393721 T DE10393721 T DE 10393721T DE 10393721 T DE10393721 T DE 10393721T DE 10393721 T5 DE10393721 T5 DE 10393721T5
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DE
Germany
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tire
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resin
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Akira Hiratsuka Kuramori
Mitsuru Hiratsuka Naito
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Yokohama Rubber Co Ltd
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Yokohama Rubber Co Ltd
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Publication date
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Abstract

Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei eine Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung mit einer Harzschicht beschichtet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Reifen-/Radanordnung, und im Speziellen auf eine Reifen-/Radanordnung mit einer verbesserten Notlauf(run-flat)-Widerstandsfähigkeit.
  • Um die Nachfrage des Marktes zu befriedigen, wurden eine Vielzahl von Technologien vorgeschlagen, um im Notfall das Fahren über mehrere hundert Kilometer auch dann zu ermöglichen, wenn ein pneumatischer Reifen einen Platten bekommt. Unter diesen vielen Vorschlägen bringt die offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 10(1998)-297226 eine Technologie vor, die das Fahren mit einem Platten dadurch ermöglicht, dass der durchstoßene Reifen durch einen Kern gestützt wird, der auf einer Felge innerhalb des Hohlraums des pneumatischen Reifens auf der Felge montiert ist. Diese Notlaufvorrichtung (Kern) wird so verwendet, dass ein ringförmiger Körper, der koaxial mit einer Felge ausgebildet ist, konzentrisch auf der Felge befestigt ist. Dadurch kann diese Notlaufvorrichtung (Kern) im Wesentlichen so wie sie ist verwendet werden, ohne, dass spezielle Modifikationen am Aufbau bestehender Räder/Felgen vorgenommen werden müssen, wobei sie den Vorteil aufweist, dass sie annehmbar ist, ohne Marktverwirrungen zu verursachen.
  • Wenn die Reifen-/Radanordnung (Rad), die den zuvor beschriebenen Aufbau aufweist, einen platten Reifen bekommt, bewegt sich das Fahrzeug in einem Notlaufzustand, wobei die innere Oberfläche des Reifens mit reduziertem Innendruck von einer Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung gestützt wird. Wenn jedoch die Notlauffahrleistung ansteigt, werden die innere Oberfläche des Reifens und die Notlaufvorrichtung während dieser Zeit zunehmend verschlissen oder beschädigt, so dass das Fahren nach einer Zeit verhindert wird. Als eine Reifen-/Radanordnung ist folglich eine solche bevorzugt, die das Notlauffahren über eine möglichst lange Laufzeit garantiert, wobei eine solche Reifen-/Radanordnung gesucht wird, die eine derartige hohe Notlauf-Widerstandsfähigkeit aufweist.
  • Zu diesem Bedarf hat die japanische Patent-Offenlegungsschrift Nr. 2001-163020 vorgeschlagen, einen mit einem Gleitmittel gefüllten Tank innerhalb einer Hülle der Notlaufvorrichtung vorzusehen. Jedoch ist es bei diesem Vorschlag nötig, den Tank mit einer großen Menge an flüssigem Gleitmittel zu füllen, wodurch eine Gewichtserhöhung unvermeidlich ist, was durchaus nicht zur Erhöhung der Notlauf-Widerstandsfähigkeit beiträgt. Zudem ist der Tank direkt an der Innenseite der Felge befestigt, was solch einen robusten und komplizierten Befestigungsaufbau erfordert, dass der Tank während dem Notlaufbetrieb nicht entfernt werden kann. In diesem Zusammenhang werden das Gewicht und infolge der Komplexität die Kosten erhöht. Darüber hinaus fließt während des Fahrbetriebs das flüssige Gleitmittel im Inneren des Tanks, was ein Ungleichgewicht bewirkt, das zu einer Minderung der Fahrstabilität führt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Reifen-/Radanordnung mit einer verbesserten Notlauf-Widerstandsfähigkeit mit einem einfachen Aufbau darzureichen.
  • Ein Punkt der vorliegenden Erfindung, um die oben genannte Aufgabe zu lösen, ist durch eine Reifen-/Radanordnung gekennzeichnet, mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei eine Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung mit einer Harzschicht beschichtet ist.
  • Gleichermaßen ist, um die zuvor genannte Aufgabe zu lösen, ein weiterer Punkt der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass in einer Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wenigstens ein Bereich einer Innenrandfläche des pneumatischen Reifens, die zu einer Außenrandfläche des Notlaufkörpers zeigt, mit einer Harzschicht beschichtet ist.
  • Prinzipiell hat Harz einen geringeren Reibungskoeffizient als der Gummi des Reifenkörpers. Das Beschichten der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung oder der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens mit der Harzschicht, wie dies oben beschrieben ist, reduziert den Reibungswiderstand in der Kontaktfläche zwischen der Innenrandfläche des Reifens und der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung während des Notlaufbetriebs, wodurch das Fortschreiten von gegenseitigem Verschleiß unterbunden wird. Folglich kann die Notlauf-Widerstandsfähigkeit erhöht werden. Unter diesen Umständen kann, wenn die Harzschicht sowohl auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung als auch der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens vorgesehen wird, die Notlauf-Widerstandsfähigkeit weiter verbessert werden. Überdies wird, da lediglich eine Beschichtung der Harzschicht durchgeführt wird, das Gewicht nicht wesentlich erhöht, wobei der Aufbau einfach ist. Zusätzlich ist die Harzschicht fest und fließt nicht, wodurch das Fahrverhalten nicht beeinträchtigt wird.
  • Ein weiterer Punkt der vorliegenden Erfindung, um die zuvor genannte Aufgabe zu lösen, ist gekennzeichnet durch eine Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei eine in der Umfangsrichtung drehbare Deckplatte auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung angeordnet ist.
  • Da die Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung mit der in der Umfangsrichtung drehbaren Deckplatte versehen ist, wie dies oben beschrieben wurde, kommt die innere Oberfläche des Reifens während des Notlauf-Fahrbetriebs in Kontakt mit der Deckplatte und gleitet entsprechend auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung entlang, wobei die Deckplatte dazwischen angeordnet ist, wodurch der Verschleiß zwischen dem Reifen und der Notlaufvorrichtung oder deren Beschädigung unterbunden wird. Folglich kann die Notlauf-Widerstandsfähigkeit verbessert werden. Da darüber hinaus lediglich das Hinzufügen der festen Deckplatte durchgeführt wird, wird das Gewicht nicht wesentlich erhöht, wobei der Aufbau einfach ist. Zudem ist die hinzugefügte Deckplatte fest und fließt nicht, wodurch die Fahreigenschaften nicht beeinträchtigt werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt einen Meridian-Querschnitt, der einen Hauptbereich einer Reifen-/Radanordnung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 2 zeigt einen Meridian-Querschnitt, der einen Hauptbereich einer Reifen-/Radanordnung gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 3 zeigt einen Querschnitt, der ein Beispiel einer in der vorliegenden Erfindung verwendeten Harzschicht zeigt.
  • 4 zeigt einen Meridian-Querschnitt, der einen Hauptbereich einer Reifen-/Radanordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Beste Wege zur Ausführung der Erfindung
  • Bei der vorliegenden Erfindung ist eine Notlaufvorrichtung als ein Ringkörper ausgebildet, der in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens eingefügt wird. Diese Notlaufvorrichtung ist so ausgebildet, dass sie kleiner ist als der Innendurchmesser des Hohlraums, so dass ein bestimmter Abstand zwischen dessen Außenrandfläche und der inneren Oberfläche des Hohlraums des pneumatischen Reifens eingehalten wird, wobei dessen Innenrandfläche so ausgebildet ist, dass sie durch die Felge gestützt wird. Die Notlaufvorrichtung wird zusammen mit dem pneumatischen Reifen auf dem Rad montiert, indem sie in den pneumatischen Reifen eingefügt wird, so dass sie in der Reifen-/Radanordnung ausgeformt wird. Wenn der pneumatische Reifen einen Platten bekommt, während ein Fahrzeug, an dem diese Reifen-/Radanordnung befestigt ist, sich bewegt, wird der durchstoßene und platte Reifen auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung gestützt, wodurch der Notlaufbetrieb ermöglicht wird.
  • Der Aufbau der Notlaufvorrichtung ist insbesondere nicht darauf beschränkt, dass die Notlaufvorrichtung einen Aufbau aufweist, der es erlaubt, die Notlaufvorrichtung an eine bestehende Felge im Wesentlichen ohne Änderungen an der Felge anzubringen. Vorzugsweise umfasst die Notlaufvorrichtung die ringförmige Hülle und die elastischen Ringe als Hauptelemente. Besonders die ringförmige Hülle beinhaltet eine durchgehende Stützfläche, die auf der Außenrandseite (Außendurchmesserseite) zur Unterstützung des durchstoßenen Reifens ausgebildet ist. Deren Innenrandseite (Innendurchmesser) ist zu gabelförmig freien Schenkeln ausgebildet, mit der linken und der rechten Seitenwand als Schenkel. Vorzugsweise ist die Stützfläche auf der Außenrandseite so geformt, dass die Form im Querschnitt senkrecht zur Umfangsrichtung eine zur Außendurchmesserseite konvexe Kurve ist. Die Anzahl der konvexen Bereiche auf der Außenrandseite der ringförmigen Hülle kann Eins oder mehr betragen. Wenn die Anzahl der konvexen Bereiche gleich oder größer Zwei ist, kann die Last, die während des Notlaufbetriebs abgestützt werden muss, auf die Mehrzahl der konvexen Bereiche verteilt werden, wodurch die Widerstandsfähigkeit der ringförmigen Hülle im Ganzen verbessert wird.
  • Die elastischen Ringe sind an den Endbereichen der entsprechenden gabelförmigen Schenkel auf der Innendurchmesserseite der ringförmigen Hülle befestigt und liegen sowohl am linken als auch am rechten Felgenkranz an, um die ringförmige Hülle zu stützen. Die elastischen Ringe bestehen aus Gummi oder elastischem Harz, um Stöße und Vibrationen, die die ringförmige Hülle von dem durchstoßenen Reifen empfängt, abzufedern. Zudem verhindern die elastischen Ringe das Verrutschen der ringförmigen Hülle korrespondierend zu den Felgensitzen, und unterstützen folglich stabilisierend die ringförmige Hülle.
  • Da die Notlaufvorrichtung der vorliegenden Erfindung zum Abstützen des Fahrzeuggewichtes durch den durchstoßenen Reifen erforderlich ist, sind der Stützkörper und die ringförmige Hülle, für den Fall, dass die Notlaufvorrichtung aus der ringförmigen Hülle und den elastischen Ringen zusammengesetzt ist, jeweils aus einem steifen Material hergestellt. Als deren Materialbestandteil wird Metall, Harz oder ähnliches verwendet. Beispiele für das Metall sind unter anderem Stahl, Aluminium oder ähnliche. Das Harz kann entweder thermoplastisches Harz oder wärmehärtendes Harz sein. Beispiele für dieses Harz sind Nylon, Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyphenylensulfid, ABS und ähnliche. Beispiele für wärmehärtendes Harz sind Epoxyharz, ungesättigtes Polyesterharz und ähnliche. Das Harz kann eigenständig verwendet werden, und darüber hinaus mit verstärkenden Fasern vermischt und als faserverstärktes Harz verwendet werden.
  • In der vorliegenden Erfindung ist der Harztyp, der in einer Harzschicht verwendet wird, nicht besonders beschränkt. Beispiele hierfür können sein, fluorhaltige Kunststoffe, Silikonharz, Polyethylenharz, Polypropylenharz, Polyacetalharz, Nylonharz und ähnliche, mit besonders hervorragenden Schmierungseigenschaften. Das Verfahren des Beschichtens mit dem Harz ist nicht besonders beschränkt, wobei das Beschichten mit dem Harz durch das Auflösen des Harzes mit einem Lösungsmittel in eine Lösung zum Auftragen, durch das Schmelzen des Harzes zum Auftragen, durch das Ausformen des Harzes in eine Bahn oder eine Folie zum Befestigen oder Verkleben oder durch das Beschichten durch thermisches Schrumpfen durchgeführt werden kann.
  • Ferner werden in die Harzschicht bevorzugt Mikrokapseln, die ein Gleitmittel enthalten, verteilt und vermischt. Wenn solche Mikrokapseln verteilt und vermischt werden, werden diese Mikrokapseln schrittweise, wenn die Harzschicht während des Notlaufbetriebs verbraucht wird, freigelegt, wodurch das Gleitmittel nach und nach ausläuft. Dadurch ist es möglich, nicht nur den Verschleiß der Harzschicht, sondern auch den Verschleiß der inneren Oberfläche des Reifens, der in Kontakt mit der Harzschicht kommt, oder der Notlaufvorrichtung effizienter zu unterbinden.
  • In der vorliegenden Erfindung ist, im Falle, in dem eine Deckschicht auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung so vorgesehen ist, dass sie in der Umfangsrichtung rotiert, Harz als ein Deckschichtmaterial geeignet, wobei vorzugsweise insbesondere faserverstärktes Harz verwendet wird. Darüber hinaus ist es bevorzugt, ein Gleitmittel oder eine Lagervorrichtung zwischen der Notlaufvorrichtung und der Deckplatte einzufügen. Beispiele für die Lagervorrichtung können ein Kugellager, Walzenlager und ähnliche sein. Solch ein dort zwischengefügtes Gleitmittel oder Lagervorrichtung führt zu einem gleichmäßigen Gleiten der Deckplatte auf der Notlaufvorrichtung. Folglich ist es möglich, nicht nur den Verschleiß der Notlaufvorrichtung und der Deckplatte, sondern auch den Verschleiß der inneren Oberfläche des Reifens effizienter zu unterbinden.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen besonders beschrieben.
  • 1 zeigt einen Querschnitt (Meridian-Querschnitt) in Reifenquerrichtung, der einen Hauptbereich der Reifen-/Radanordnung (Rad) gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Die Bezugsziffern 1, 2 und 3 bezeichnen eine Felge auf dem Außenrand des Rades, einen pneumatischen Reifen bzw. eine Notlaufvorrichtung. Die Felge 1, der pneumatische Reifen 2 und die Notlaufvorrichtung 3 sind ringförmig koaxial um eine nicht dargestellte Radrotationsachse ausgebildet.
  • Die Notlaufvorrichtung 3 beinhaltet eine ringförmige Hülle 4, die aus einem steifen Material, wie beispielsweise Metall oder Harz hergestellt ist, und elastische Ringe 5, die aus einem elastischen Material, wie beispielsweise Hartgummi oder elastischem Harz, hergestellt sind. Die ringförmige Hülle 4 ist so ausgebildet, dass zwei konvexe Bereiche 4a und 4b, ein jeder mit einer konvexen Oberfläche, Seite an Seite in der Reifenquerrichtung auf der Außenrandseite, angeordnet sind. Die beiden Seitenwände auf der Innenrandseite dieser ringförmigen Hülle 4 öffnen sich gabelförmig als Schenkel 6 bzw. 6. Die elastischen Ringe 5 und 5 sind an deren Endbereichen angebracht. Zudem ist eine Harzschicht 8 mit einem geringen Reibungskoeffizient auf der Außenrandfläche der ringförmigen Hülle 4 angeordnet, so dass sie die beiden konvexen Bereiche 4a und 4b überdeckt.
  • Die wie oben beschrieben ausgebildete Notlaufvorrichtung 3 weist elastische Ringe 5 und 5 auf, die gleichzeitig an Anschlagbereichen 2b und 2b und an Felgenkränzen 1s und 1s der Felge 1 in einem Zustand angeordnet werden, in dem die Notlaufvorrichtung 3 in den pneumatischen Reifen 2 eingefügt wird. In jedem dieser Anschlagbereiche 2b und 2b ist ein Wulstkern 7 ringförmig entlang der Reifenumfangsrichtung eingebettet. Der eingebettete Wulstkern 7 verleiht dem Anschlagbereich 2b Steifigkeit. Der Wulstkern 7 ist durch das mehrmalige kreisförmige Wickeln eines Stahldrahtes hergestellt.
  • Wenn der pneumatische Reifen 2 der Reifen-/Radanordnung mit dem zuvor erwähnten Aufbau einen Platten bekommt und das Fahrzeug in einem Notlaufzustand fährt, kommt die innere Oberfläche des pneumatischen Reifens 2 wiederholt in Kontakt mit der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung 3, jedes mal, wenn der Reifen in Kontakt mit dem Boden kommt, wobei die innere Oberfläche des Reifens zunehmend abgenutzt wird. Jedoch ist die Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung 3 (das ist die Außenrandfläche der ringförmigen Hülle 4) mit der Harzschicht 8 beschichtet, um den Reibungswiderstand zu reduzieren. Dadurch wird der Fortschritt des Verschleißes auf der inneren Oberfläche des pneumatischen Reifens 2 oder der Außenrandfläche der ringförmigen Hülle 4 unterbunden, wobei die mögliche Kilometerleistung bei Notlaufbetrieb erhöht werden kann.
  • 2 zeigt einen Hauptbereich einer Reifen-/Radanordnung (Rad) gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In dieser Ausführungsform ist die Harzschicht 8, die auf einer Seite der Notlaufvorrichtung 3 in der Ausführungsform aus 1 vorgesehen ist, auf der Seite der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens 2 vorgesehen. Der anderen Strukturen sind die gleichen wie im Fall aus 1. Auch bei dieser Ausführungsform reduziert die eingefügte Harzschicht den Reibungswiderstand zur Zeit des Notlaufbetriebs, wobei der fortschreitende Verschleiß der inneren Oberfläche des pneumatischen Reifens 2 oder der Außenrandfläche der ringförmigen Hülle 4 unterbunden wird. Infolge dessen kann die mögliche Kilometerleistung im Notlaufbetrieb erhöht werden.
  • Die oben genannte Harzschicht 8 sollte wenigstens in einem Bereich der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens 2 vorgesehen werden, die mit der Außenrandfläche der ringförmigen Hülle 4 korrespondiert. Die Harzschicht 8 kann zudem bis zu den Kanten der beiden Anschlagbereiche verlängert werden, so dass sie die gesamte innere Oberfläche überdeckt. Darüber hinaus ist es möglich, die Harzschicht 8 auf der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens 2 und gleichzeitig, wie in 1 gezeigt, eine andere Harzschicht 8 auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung 3 vorzusehen, die gleichzeitig verwendet werden.
  • Üblicherweise hat Harz einen geringeren Reibungskoeffizienten als Gummi, wobei die Harzart der Harzschicht 8 nicht besonders beschränkt ist. Beispiele hierfür können sein, fluorhaltige Kunststoffe, Silikonharz, Polyethylenharz, Polypropylenharz, Polyacetalharz, Nylonharz und oben beschriebene ähnliche.
  • In der Harzschicht 8 sind vorzugsweise eine Anzahl von Mikrokapseln 9, wie in 3 gezeigt, verteilt und vermischt, die ein Gleitmittel beinhalten. Wenn solche Mikrokapseln 9, wie oben beschrieben verteilt sind, werden die Mikrokapseln 9, wenn die Harzschicht 8 verschleißt, Stück für Stück freigelegt, wobei das Gleitmittel ausläuft. Dadurch ist es möglich, dauerhaft einen zufriedenstellenden, geringen Reibungskoeffizienten beizubehalten.
  • 4 zeigt einen Hauptbereich einer Reifen-/Radanordnung (Rad) gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Bei dieser Ausführungsform ist anstelle der Harzschicht 8, der Ausführungsform aus 1, eine Deckplatte 10, die in der Umfangsrichtung drehbar ist, auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung 3 vorgesehen. Die Deckplatte 10 ist vorzugsweise ein ringförmiger Körper, der den gesamten Umfang der Notlaufvorrichtung 3 überdeckt, kann aber auch eine teilweise entfernte Form aufweisen. Zudem ist es bevorzugt, ein Gleitmittel oder eine Lagervorrichtung zwischen der Notlaufvorrichtung 3 und der Deckplatte 10 anzuordnen, um ein gleichmäßiges Gleiten der Deckplatte 10 zu ermöglichen. Das Material der Deckplatte 10 kann entweder Harz oder Metall sein, wobei die Deckplatte 10 zur Gewichtsreduzierung, vorzugsweise aus Harz, hergestellt wird.
  • Bei dieser Ausführungsform, genauso wie in den Fällen der 1 und 2, ist es möglich, den fortschreitenden Verschleiß auf der inneren Oberfläche des pneumatischen Reifens 2 oder der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung 3 während dem Notlaufbetrieb zu unterbinden, wobei die mögliche Kilometerleistung beim Notlaufbetrieb erhöht werden kann.
  • Wie oben beschrieben, ist die Harzschicht gemäß der vorliegenden Erfindung auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung oder der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens angeordnet. Folglich ist es möglich, den Reibungswiderstand in der Kontaktfläche zwischen der inneren Oberfläche des Reifens und der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung während dem Notlaufbetrieb zu reduzieren und den Fortschritt des gegenseitigen Verschleißes oder deren Beschädigung zu unterbinden. Gemäß einem anderen Punkt der Erfindung ist die in der Umfangsrichtung drehbare Deckplatte auf der Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung vorgesehen. Infolge dessen kommt die innere Oberfläche des Reifens während dem Notlaufbetrieb in Kontakt mit der Deckplatte und gleitet, korrespondierend zur Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung, mit der dazwischen angeordneten Deckplatte, wodurch der Verschleiß zwischen dem Reifen und der Notlaufvorrichtung oder deren Beschädigung unterbunden wird. Infolgedessen kann die Notlauf-Widerstandsfähigkeit erhöht werden.
  • Gemäß jedem der Gesichtspunkte der vorliegenden Erfindung wird lediglich die feste Harzschicht oder Deckplatte hinzugefügt. Infolge dessen wird das Gewicht nicht wesentlich erhöht, wobei deren Aufbau einfach bleibt. Darüber hinaus ist die hinzugefügte Harzschicht oder Deckplatte fest und fließt nicht, wodurch die Fahreigenschaften nicht beeinträchtigt werden.
  • Beispiele
  • Eine Reifen-/Radanordnung mit der Notlaufvorrichtung, deren Außenrandfläche mit der Harzschicht aus fluorhaltigem Kunststoff gemäß dem Aufbau, wie er in 1 gezeigt ist, beschichtet wurde, und eine Reifen-/Radanordnung (herkömmliches Beispiel), die sich von dem Beispiel lediglich dadurch unterscheidet, dass sie keine Harzschicht aufweist, wurden hergestellt. Die gemeinsame Reifengröße und Felgengröße einer jeden Reifen-/Radanordnung betrug 205/55R16 bzw. 16 × 6 1/2J.
  • Die oben genannten zwei Reifen-/Radanordnungsarten wurden mittels folgender Messmethoden im Hinblick auf deren Notlauf-Widerstandsfähigkeit getestet. Im Ergebnis betrug die Notlauf-Widerstandsfähigkeit des herkömmlichen Beispiels 100 (Index), während die des Beispiels 115 betrug (Index), wobei die zulässige Kilometerleistung im Notlaufbetrieb beim Beispiel offensichtlich erhöht wurde.
  • Notlauf-Widerstandsfähigkeit
  • Ein Personenkraftfahrzeug mit einem Hubraum von 2500cc mit einer an dessen vorderer linker Seite angebrachten Testreifen-/Radanordnung (Luftdruck: 0 kPa) wurde von einem Testfahrer in einem Rundkurs mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h bewegt. Man beachte, dass bei der Verwendung der anderen Reifen der Luftdruck auf 200 kPa gesetzt wurde. Es wurde die Kilometerlaufleistung gemessen, bevor die Reifen-/Radanordnung beschädigt wurde.
  • Die Auswertung ist gekennzeichnet durch einen Index, wobei die gemessene Kilometerlaufleistung bei der Verwendung der herkömmlichen Reifen-/Radanordnung als 100 definiert wurde. Ein größerer Index bedeutet eine sehr viel bessere Notlauf-Widerstandsfähigkeit.
  • Zusammenfassung
  • Eine Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung (3), die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens (2) koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei die Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung (3) mit einer Harzschicht (8) beschichtet ist oder wenigstens ein Bereich auf der Innenrandfläche des pneumatischen Reifens (2), die zu einer Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung (3) zeigt, mit der Harzschicht (8) beschichtet ist. Alternativ ist bei einer Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung (3), die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens (2) koaxial mit einer Felge eingefügt ist, auf einer Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung (3) eine Deckplatte (10) angeordnet, die in einer Umfangsrichtung drehbar ist.
    1

Claims (10)

  1. Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei eine Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung mit einer Harzschicht beschichtet ist.
  2. Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei wenigstens ein Bereich einer Innenrandfläche des pneumatischen Reifens, die zu einer Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung zeigt, mit einer Harzschicht beschichtet ist.
  3. Reifen-/Radanordnung gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, wobei die Notlaufvorrichtung einen Aufbau aufweist, bei dem elastische Ringe an Endbereichen von freien Schenkeln einer kreisförmigen Hülle befestigt sind, die sich gabelförmig öffnen.
  4. Reifen-/Radanordnung gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, wobei Mikrokapseln, die ein Gleitmittel enthalten, in der Harzschicht verteilt sind.
  5. Reifen-/Radanordnung mit einer Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei eine Deckplatte, die in einer Umfangsrichtung drehbar ist, auf einer Außenrandfläche der Notlaufvorrichtung vorgesehen ist.
  6. Reifen-/Radanordnung gemäß Anspruch 5, wobei ein Gleitmittel und/oder eine Lagervorrichtung zwischen der Notlaufvorrichtung und der Deckplatte eingefügt ist.
  7. Reifen-/Radanordnung gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, wobei die Notlaufvorrichtung einen Aufbau aufweist, bei dem elastische Ringe an Endbereichen von freien Schenkeln einer kreisförmigen Hülle befestigt sind, die sich gabelförmig öffnen.
  8. Reifen-/Radanordnung gemäß einem der Ansprüche 5, 6 oder 7, wobei die Deckplatte aus einem Harz hergestellt ist.
  9. Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei die Notlaufvorrichtung eine Außenrandfläche aufweist, die mit einer Harzschicht beschichtet ist.
  10. Notlaufvorrichtung, die in einen Hohlraum eines pneumatischen Reifens koaxial mit einer Felge eingefügt ist, wobei die Notlaufvorrichtung eine Außenrandfläche aufweist, auf der eine Deckplatte in einer Umfangsrichtung drehbar angeordnet ist.
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