DE69407225T2 - Stützvorrichtung für eine Reifenlauffläche - Google Patents
Stützvorrichtung für eine ReifenlaufflächeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stützen der Reifenlauffläche, wobei die genannte Vorrichtung in dem Fall benutzt wird, wenn der Reifen mit keinem oder mit geringem Aufpumpdruck abrollt. Die Benutzung einer solchen Vorrichtung, die auch Sicherheitsvorrichtung genannt wird und im Inneren des Reifens angebracht ist, gestattet es dem besetzten und beladenen Fahrzeug, seine Fahrt trotz des teilweisen oder gesamten Verlustes des Aufpumpdruckes fortzsetzen, wobei die Fortsetzung der Fahrt sich aus unterschiedlichen, bekannten Gründen als vorteilhaft erweist.
- Sicherheitsvorrichtungen aus Metall sind in weitem Umfang bekannt. Im Fall der Benutzung dieser Vorrichtungen in Kombination mit Reifen, die dazu bestimmt und eingerichtet sind, auf unterschiedlichen Böden abzurollen, die insbesondere Schotter, Steine oder verschiedene Gemische umfassen, widerstehen die genannten Vorrichtungen Stößen nur schlecht und sind bruchgefährdet, wobei ihr Bruch rasch zur vollständigen Zerstörung des Reifens führt.
- Es sind auch schon Sicherheitsvorrichtungen bekannt, die aus elastischem, gummiartigem Material hergestellt, d. h. aus einer vulkanisierten Mischung gebildet sind, die aus natürlichem oder künstlichem Gummi zusammengesetzt ist, der durch bekannte Verstärkungsmittel in Anwesenheit erforderlicher Zusatzstoffe verstärkt ist. Um eine geringe Last zu tragen, beispielsweise in dem Fall, in dem die Reifen einen Tourenwagen ausstatten, sind diese Vorrichtungen durchaus geeignet. In dem Fall jedoch, in dem die Reifen hohe Ladungen tragen, sind die Masse und die Eigenschaften der Härte der vulkanisierten Mischung, die erforderlich sind, um die Ladung mit einem vernünftigen Einsinken des Reifens abzustützen, so, daß das Abrollen der Anordnung eine rasche und vorzeitige Erwärmung nach sich zieht, die mit der Standfähigkeit des Reifens unvereinbar ist.
- Das Europäische Patent 0 130 136 beschreibt eine Sicherheitsvorrichtung, die aus zwei unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt ist: der radial innere Teil oder Träger der genannten Vorrichtung, der starr ist, ist aus jedem möglichen, starren Material gebildet, insbesondere aus Metall oder verstärktem Kunststoff, und der radial außenliegende Teil oder Laufteil, der nicht starr ist, ist ganz aus vulkanisiertem Elastomer gebildet. Diese beiden Teile, Träger und Laufteil, sind miteinander fest und auf eine solche Weise verbunden, daß sie zu keinerlei Relativbewegung zueinander befähigt sind.
- Die beschriebene Vorichtung ist ebenso fest mit der Montagefelge verbunden, wobei ein Schmiermittel verwendet ist, um die Verbindungsflächen im Fall des Abrollens unter geringem Druck oder keinem Druck zu schmieren, und zwar zwischen der radial außenliegenden Fläche des Laufteils und der radial innenliegenden Fläche des Scheitels des Reifens. Die Höhe des Querschnitts des Reifens kann zwischen 25 und 55% der Höhe des Reifens liegen, im Meridianschnitt gesehen. Was die Höhe des Querschnitts des Trägers angeht, so kann sie zwischen 20% und 80% der Höhe der Vorrichtung betragen.
- Die Sicherheitsvorrichtungen werden häufig bei Fahrzeugen benutzt, die ein "zentralisiertes" Aufpumpsystem aufweisen, d. h. ein System, das das Aufpumpen der Reifen während der Fahrt gestattet, wobei das Schmiermittel, das auf dem Laufteil angeordnet ist und sich unter der Wirkung der Reibung und der Wärme verteilt, leicht durch die Aufpumpleitungen abziehen und diese verstopfen kann. Im übrigen hebt die Anwesenheit des Schmiermittels nicht den Reibungsbeiwert von Gummi auf Gummi auf, und die Reibung ist noch immer erheblich.
- Es ist auch bekannt, daß es möglich und zu bevorzugen ist, daß sich die Sicherheitsvorrichtung um die Felge drehen kann, um die Kompensierung des Unterschiedes im Umfang zwischen der Innenseite des Scheiteis des Reifens und der radial außenliegenden Fläche der Vorrichtung zu gestatten. Dies ist die Lehre des amerikanischen Patents US 3 635 273, wo die Mittel, die beschrieben sind, um die Drehung der Vorrichtung rund um die Felge zu gestatten, die Übergangsfläche zwischen der Felge und der genannten Vorrichtung betreffen. In dem Fall einer erheblichen Querkraft, der der abrollende Reifen unter geringem oder keinem Druck unterzogen wird, überträgt sich die genannte Kraft fast gänzlich auf die Übergangsfläche von Felge und Vorrichtung, d. h. auf die Höhe der genannten Mittel, was sie und die Übergangsfläche anfällig macht. Sie verlieren so rasch an ihrer Wirksamkeit.
- Im Dokument GB 2 084 088 weist die Sicherheitsvorrichtung einen starren Träger auf, der in Bezug auf die Felge festgelegt ist und über dem radial auf der Außenseite ein elastischer Streifen mit Rechteckquerschnitt angebracht ist, der in Bezug auf den starren Träger beweglich ist und insbesondere in eine Umfangsrille eingreift, die in der Außenfläche des bekannten Trägers ausgebildet ist; die Seitenflächen dieses Sitzes dienen als Anschläge gegenüber axialen Verlagerungen des Streifens. Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß die seitlichen Ränder des starren Trägers in Berührung mit den Reifenwänden gelangen können.
- Um den beschriebenen Nachteilen abzuhelfen, während man gleichzeitig die Bildung der Sicherheitsvorrichtung aus zwei Materialien beibehält, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung, die mindestens einen starren Träger aufweist, dessen radial außenliegender Teil einen Anlagekranz und ein elastisches Laufteil aus einer vulkanisierten Gummimischung bildet, dessen Dicke höchstens gleich ist 50% der gesamten Dicke oder Höhe der Vorrichtung, wobei das genannte Laufteil den Auflagekranz umgibt und ein Schmiermittel zwischen dem Kranz und dem Laufteil angeordnet ist, um die Versetzung des Laufteils in Bezug auf den Träger zu gestatten, dadurch gekennzeichnet, daß
- - die axiale, maximale Breite des elastischen Laufteils größer ist als die axiale, maximale Breite des Auflagekranzes, die der maximalen axialen Breite des Trägers entspricht; und
- - die Form der radial außenliegenden Fläche des Auflagekranzes des Trägers mit Verstärkungselementen zusammenwirkt, die im Laufteil angeordnet sind, um die radiale Halterung und die Abstützung in Umfangsrichtung des genannten Laufteils auf dem Träger sicherzustellen, wobei die Vorrichtung mit Mitteln versehen ist, um diese Halterung auf der Montagefelge des Reifens sicherzustellen, die mit der genannten Vorrichtung ausgestattet ist.
- Das Schmiermittel, das die Verlagerung des Laufteils in Bezug auf den Träger in Umfangsrichtung gestattet, kann in pastenartiger oder fester Form vorliegen.
- Ein pastenartiges Schmiermittel, wie das, das im allgemeinen verwendet wird, um die Montage der Reifenwülste auf den Felgensitzen zu gestatten, kann vorteilhafterweise benutzt werden.
- Bevorzugt sind die Verstärkungselemente des Laufteils mindestens eine oder mehrere Stangen oder Kerne. Es ist vorteilhaft, an diesen Kern oder diese Kerne eine Verstärkungsbewehrung anzufügen, die aus einem oder mehreren Metall- und/oder Textildrähten oder -seilen gebildet ist, die in Bezug auf die Umfangsrichtung der Vorrichtung unter Winkeln ausgerichtet sind, die zwischen 0 und 90º liegen.
- Bevorzugt und wie an sich bekannt ist der starre Träger der Sicherheitsvorrichtung ein Träger aus drei gekrümmten Tellen, die im Reifen durch ihre bearbeiteten Meridianflächen zusammengebaut sind.
- Die radial außenliegenden Kanten der genannten Flächen werden ebenfalls vorteilhafterweise abgerundet sein, um die Beschädigung der Innenfläche des nicht-starren Laufteils nach dem Abreißen der Schmiermittelschicht zu vermeiden.
- Um das mit der Verformung des Reifens möglichst übereinstimmende Einfedern der Vorrichtung unter Last erzielen zu können, ist die Lauffläche des Laufteils vorteilhafterweise mit mindestens zwei Umfangsrillen versehen, die geradlinig sind oder im Zichzack verlaufen.
- Das Träger-Unterteil kann, wenn es erst einmal montiert ist, durch jedes bekannte Befestigungsmittel fest mit der Montagefelge verbunden sein, wobei dieses Mittel jedoch die Möglichkeit eines späteren Ausbaus des Trägers belassen muß. Bevorzugt ist der Träger mit der Felge elastisch mittels eines ringförmigen Teils oder elastischen Ringes aus einer vulkanisierten, gummiartigen Mischung verbunden, das bzw. der, im Meridianschnitt gesehen, eine im wesentliche rechteckige Basis hat, radial über deren Rändern zwei seitliche Rippen angebracht sind, die dazu bestimmt sind, die Berührung mit den axial innenliegenden Flächen des Reifenwulstes sicherzustellen.
- Die Merkmale und Vorzüge der Erfindung werden mit Hilfe der nachfolgenden Beschreibung noch besser verständlich, die sich auf die Zeichnung bezieht, die nicht-einschränkend zwei Ausführungsbeispiele darstellt und in der:
- - Fig. 1, im Meridianschnitt und schematisch gesehen, eine erste Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt; und
- - Fig. 2 im Meridianschnitt eine zweite Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt.
- Die Sicherheitsvorrichtung S, die in Fig. 1 gezeigt und dazu bestimmt ist, im Inneren eines Reifens P mit der Abmessung 14-00 20 X angebracht zu werden, ist aus drei Teilen zusammengesetzt: einem starren Träger (1) aus Metall, einem nicht-starren, elastischen Laufteil (2), das dazu bestimmt ist, In Berührung mit der Innenfläche des Reifenscheitels zu treten, und einem ringförmigen Teil (3) zur Verbindung mit der Felge J, auf der der Reifen P montiert ist. Die genannte Felge J ist eine übliche, zerlegbare Felge, d. h. sie ist aus mindestens drei Teilen gebildet, die der Felgenboden (40), der flach und mit einem festen Felgenrand (41) vereint ist, der zweite Felgenrand (42), der beweglich ist, und der Sperring (43) sind.
- Der starre Träger (1) ist ein Träger aus Aluminlumlegierung. Er ist, im Meridianschnitt gesehen, aus einem unteren Teil (10) gebildet, radial über dem eine Scheibe (11) angebracht ist, über welcher seinerseits der Auflagekranz (12) angebracht ist, der dazu bestimmt ist, auf seiner radial außenliegenden Fläche die Schmiermitteischicht (5) des Laufteils (2) aufzunehmen.
- Dieser Auflagekranz (12) hat eine Querschnittsform, die der Form einer Felge ähnelt, aber umgekehrt, d. h. mit einem Kranzboden (120), der von der Drehachs der Vorichtung weiter entfernt ist als die Scheitel der Kranzränder (122). Der Kranzboden (120) hat eine leicht konvexe, radial außenliegende Fläche (121), d. h. deren Krümmungsmittelpunkt ist auf der Spur XX' der Äquatorialebene der Vorrichtung und radial auf der Innenseite gelegen. Was die Ränder (122) angeht, so sind ihre radial außenliegenden Flächen (123) praktisch geradlinig und parallel zur Drehachse. Der Abstand, der den Punkt der radial außenliegenden Fläche (121) des Bodens (120), der von der Drehachse am weitensten entfernt ist, von der Geraden trennt, die die radial außenliegenden Flächen (123) der Ränder (122) verbindet, beträgt 22 mm und beträgt im allgemeinen mindestens das 0,25-fache der Dicke e&sub2; des Laufteils (2). Die Dicke e&sub2; des Laufteils (2) wird als die Differenz der Radien zweier Zylinder mit Achsen definiert, die mit der Achse der Felge J zusammenfallen und von denen der eine eine gedachte Gerade als Erzeugende hat, die durch den Punkt des Auflagekranzes (12) hindurchläuft, der radial am weitesten außen liegt, und der andere eine Gerade als Erzeugene hat, die durch den Punkt des Laufteils (2) hindurchläuft, der von der Drehachse am weitesten entfernt ist.
- In Umfangsrichtung ist der Träger (1) aus drei gekrümmten Teilen gebildet, die durch die Meridianflächen von Flügeln (13) zusammengefügt sind, die die Scheibe (11) verstärken. Diese Flügel (13) sind im beschriebenen Fall mit Öffnungen (nicht gezeigt) derart durchbrochen, daß sie geeignete Befestigungsmittel aufnehmen. Diese Meridianflächen sind größer als die Scheibe (11), aber weniger breit als der Auflagekranz (12) und das Unterteil (10) des Trägers (1).
- Radial auf der Außenseite des starren Trägers (1) auf der Außenfläche des Auflagekranzes (12), und abgedeckt mit einer pastenartigen Schmiermittelschicht (5), ist das nicht-starre und elastische Laufteil (2) angeordnet.
- Dieses Laufteil (2) weist die Form eines kreisförmigen, geschlossenen Ringes auf, und es hat, im Meridianschnitt gesehen, eine radial innenliegende Fläche (200), die sich geometrisch an das Meridianprofil der radial außenliegenden Fläche (124) des Auflagekranzes (12) anpaßt, aber konstant von der genannten Fläche (124) um ein Maß beabstandet ist, das etwa gleich 1 mm ist, um auf diese Weise dem Schmiermittel (5) eine maximale Wirksamkeit zu verleihen. Das Laufteil (2) weist radial auf der Innenseite eine Schicht (20) aus einer vulkanisierten Mischung auf, die zusammen mit Aluminium einen geringen Reibungsbeiwert aufweist, gleichzeitig aber eine große mechanische Beständigkeit hat, um den Unvollkommenkelten der Oberfläche des Trägers (1) und Fremdkörpern widerstehen zu können, die gelegentlich zwischen den geannten Träger (1) und das Laufteil (2) gelangen können. Wenn man die maximale axiale Breite des Auflagekranzes (12) des Trägers (1) mit L bezeichnet, dann ist die axiale, maximale Breite L' des Laufteils (2) auf der Höhe des Unterteils des genannten Laufteils gelegen, und ihr Wert ist größer als L, um mögliche Berührungen zwischen dem Reifen und dem Träger (1) zu vermeiden. Im beschriebenen Beispiel ist L' gleich 170 mm, während L gleich 150 mm ist.
- In Bezug auf die Äquatorialebene XX' der Vorrichtung ist an jedem inneren Rand des Laufteils (2) symmetrisch eine Stange bzw. ein Kern (21) angeordnet, deren bzw. dessen Innenradius R&sub2; kleiner ist als der maximale Außenradius R des Auflagekranzes (12) des Trägers (1). Die Kerne (21), die mit einer gummiartigen Mischung eingehüllt sind, sind Verankerungskerne einer Verstärkungsbewehrung (22), wobei diese Bewehrung auf den genannten Kernen (21) nach außen gekehrt ist, um Umkehrungen bzw. Umschläge (230) zu bilden.
- Die Kerne (21) sind Kerne der "geflochtenen" Art, aber ohne Mittelseele, was eine gute Beständigkeit gegenüber Zugkräften gestattet, während gleichzeitig eine ausreichende Ovalverformung ermöglicht ist, um das Laufteil (2), das so verstärkt ist, leicht in den Reifen P einführen zu können.
- Die Verstärkungsbewehrung (23) ist aus einem einzigen Mantel aus Metallseilen aus Stahl gebildet. Über dieser Bewehrung ist radial an der Außenseite eine Lauffläche (24) aus vulkaniserter, gummiartiger Mischung angebracht, die die besondere Eigenschaft hat, geringe Hystereseverluste zu haben, um die Erzeugung einer Erwärmung auf ein Mindestmaß zu veringern.
- Diese Lauffläche (24) ist mit Umfangsnuten (240) versehen, und zwar im beschriebenen Beispiel mit zwei Nuten, die in Kombination mit der konvexen Form der radial außenliegenenen Fläche der Lauffläche (24) es dieser gestatten, sich zu verformen und das Meridianprofil an die Innenseite des Scheitels des Reifens P anzupassen, der mit geringem oder gar keinem Druck abrollt.
- Was das ringförmige Teil (3) angeht, das massiv ist und aus gummiartigem Material besteht, besitzt es eine radial innenliegende Fläche (30), im Meridianschnitt gesehen und nicht auf der Felge angebracht, die eben ist und die Breite 1 aufweist, die ein wenig größer ist als die theoretische axiale Breite lo, die die axial innenliegenden Flächen der beiden Wülste (B) trennt, gemessen auf der Höhe der Felge 3, wobei dieses Merkmäl während des Aufsetzens der Vorrichtung auf die Felge J zusammen mit dem Reifen P eine leichte Zusammendrückung in axialer Richtung gestattet. Was die radial aussenliegende Fläche des Ringes (3) angeht, so weist sie einen mittigen Teil (310) mit einer axialen Breite 2 , die gleich ist der axialen Breite des Unterteils Lo des Trägers (1), und mit einem Radius R&sub3;&sub1;&sub0;&sub0;, so daß die mittlere Dicke e&sub3; des Ringes (3), gemessen in der Äquatorialebene, gleich 23 mm betragen soll, sowie beiderseits zwei seitliche Teile (311) auf, jeweils mit einer axialen Breite 2' gleich 0,2 2 und mit einem Radius R&sub3;&sub1;&sub1;, so daß die Dicke e'3 der seitlichen Teile (311) des Ringes (3) um 10 mm größer sein soll als die Dicke e&sub3;. Die seitlichen Flächen des Ringes (3) haben solche Meridianprofile, daß sich diese Flächen gleichmäßig an die Innenflächen der Wülste des Reifens P anlegen können.
- Wenn man die Höhe des Reifens, gemessen in der Äquatorialebene der Anordnung, die die Ebene XX' ist, mit H bezeichnet, wobei die Sicherheitsvorrichtung S in Bezug auf die genannte Ebene symmetrisch angeordnet ist, dann ist sie für den in Betracht gezogenen Reifen P gleich 374 mm. Die Gesamthöhe H der Vorrichtung 5, gemessen in der Äquatorialebene zwischen dem Punkt A der Lauffläche (24), der von der Drehachse am weitesten entfernt ist, und dem Punkt 0 der Fläche (30) des Ringes (3), ist gleich 188 mm, d. h. im beschriebenen Beispiel praktisch gleich 0,5 H, wobei Hs im allgemeinen zwischen 0,5 H und 0,6 H liegt.
- Diese Höhe Hs umfaßt die Dicke e&sub3; des Ringes (3), die gleich 23 mm ist und demnach gleich 0,12 Hs, was einem Wert entspricht, der höchstens 0,2 Hs gleich ist, die Dikke e&sub1; des Trägers (1), die stets in der Äquatorialebene XX' gemessen ist, beträgt gleich 0,67 Hs und liegt demnach zwischen 0,4 Hs und 0,8 Hs, und die Dicke e&sub2; des Laufteils (2) ist im beschriebenen Beispiel gleich 0,21 Hs, beträgt demnach höchstens gleich 0,5 Hs und liegt bevorzugt zwischen 0,2 Hs und 0,5 Hs.
- Die Variante der Sicherheitsvorrichtung S, die in Fig. 2 gezeigt ist, für die dieselben Bezugszeichen gewählt sind, unterscheidet sich vom voranstehend beschriebenen Beispiel durch die radialen und querverlaufenden Mittel zum Halten des Laufteils (2) auf dem starren Träger (1). Der Auflagekranz (12) des Trägers (1) weist in seiner Mitte eine Nut (125) auf, die axial zwischen den beiden Rändern (122) des Auflagekranzes (12) liegt. Diese Nut (125) ist dazu bestimmt, die mittige und kreisförmige Rippe (25) des elastischen Laufteils (2) aufzunehmen, eine Rippe, die durch eine einzige Stange bzw. einen einzigen Kern (21) derselben Art und desselben Aufbaus verstärkt ist, wie die Kerne (21), die in der Vorrichtung S benutzt sind, die in der Fig. 1 dargestellt ist. Die Nut (125) hat eine Tiefe e&sub4;, gemessen in der Äquatorialebene XX', zwischen ihrem Punkt B, der der Drehachse nächstgelegen ist, und einer gedachten Geraden D, die die Punkte der Ränder (122) verbindet, die von der Drehachse am weitesten entfernt sind; ebenso soll der äußere Radius R&sub4; des Kernes (21) zur Verstärkung der Rippe kleiner sein als der radiale Abstand, der die gedachte Gerade D von der Drehachse trennt, wobei der Abstand e&sub4; mindestens gleich ist dem 0,25-fachen der Dicke e&sub2; des Laufteils (2). Das Laufteil (2) der Figur 3 weist auch in seinem radial inneren Teil eine Schicht aus einer vulkanisiserten Mischung (20) auf, die identisch mit der des Laufteils (2) der Fig. 1 ist, eine Verstärkungsbewehrung (23), die aus einem Mantel (230) aus radialen Metallseilen aus Stahl zusammengesetzt ist, wobei dieser Mantel (230) eine Breite L" aufweist, die im wesentlichen gleich ist der Breite L des Auflagekranzes (12) des Trägers (1) und radial unter dem Verstärkungskern (21) hindurchläuft, und beiderseits der Äquatorialebene XX' aus zwei geraden Mänteln (231) gebildet ist, von denen jeder aus Metallteilen besteht und zur Umfangsrichtung einen Winkel bildet, der zwischen 0º und 5º liegt, wobei die axiale Breite eines jeden der Mäntel (L"') gleich ist dem 0,25-fachen der axialen Breite L" des Mantels (230). Eine Lauffläche (24), die mit Umfangsnuten versehen ist, vervollständigt das Laufteil (2) und besitzt eine äußere Form, die identisch ist mit der Form des Laufteils (2) der Fig. 1, insbesondere mit seitlichen Rändern, die axial über die Enden des Auflagekranzes (12) überstehen.
- Die Montage einer Baugruppe aus Reifen-Felge sowie der Vorrichtung, wie sie oben beschrieben ist, bietet keinerlei Schwierigkeit. Das elastische Laufteil (2) wird in den Reifen P eingesetzt, der Träger (1) wird im Inneren des Laufteils (2) zusammengebaut, und dann wird das ringförmige Teil (3), das längs einer Erzeugenden geschlitzt ist, im Inneren des zusammengebauten Trägers (1) angeordnet, und die Anordnung aus dem Reifen sowie aus der Sicherheitsvorrichtung wird auf der Felge 3 montiert.
Claims (11)
1. Stützvorrichtung S für die Lauffläche eines Reifens P,
mit mindestens einem starren Träger (1), dessen radial
aussenliegender Teil einen Auflagekranz (12) mit einer
maximalen axialen Breite L bildet, sowie einem elastischen
Laufteil (2) aus vulkanisierter, gummiartiger Mischung, dessen
Dicke e&sub2; höchstens gleich 50% der Gesamthöhe H&sub2; der
Vorrichtung beträgt, und mit einer axialen, maximalen Breite
L', wobei das Laufteil (2) den Auflagekranz (12) umgibt und
ein Schmiermittel zwischen dem Auflagekranz (12) und dem
Laufteil (2) angeordnet ist, um die Verlagerung des
Laufteils (2) in Umfangsrichtung in Bezug auf den Auflagekranz
(12) zu gestatten, dadurch gekennzeichnet, daß
- die axiale, maximale Breite L' des elastischen Laufteils
(2) größer ist als die axiale, maximale Breite L des
Kranzes (12) des Trägers (1), und
- die Form der radial außenliegenden Fläche (121, 123) des
Auflagekranzes (12) des Trägers 1 mit
Verstärkungselementen (21, 23) zusammenwirkt, die im elastischen Laufteil
(2) angeordnet sind, um den radialen Sitz des genannten
Laufteils (2) und dessen Führung auf dem Träger (1)
sicherzustellen, und die Vorrichtung S mit Mitteln (3)
versehen ist, um ihre Halterung auf der Montagefelge J des
Reifens P sicherzustellen, der mit der genannten
Vorrichtung S ausgestattet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auflagekranz (12) des Trägers (1) einen Kranzboden (120)
und axial beiderseits zwei Kranzränder (122) aufweist, wobei
die radial äußere Fläche (121) des genannten Kranzbodens
(120) von der Drehachse der Vorrichtung S weiter entfernt
ist als die radial außenliegenden Flächen (123) der Ränder
(122).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der radiale Abstand, der die radial außenliegende Fläche
(121) des Bodens (120) und die Flächen (123) der Ränder
(122) trennt, mindestens gleich dem 0,25-fachen der Dicke
e&sub2; des Laufteils (2) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, ddaurch gekennzeichnet, daß
die Verstärkungselemente des elastischen Laufteils (2)
radial auf der Innenseite in jedem der Ränder des Laufteils eine
Stange bzw. einen Kern (21) aufweisen, der der Art nach
geflochten ist und mit einer Gummimischung umhüllt ist, wobei
der genannte Kern dazu bestimmt ist, axial auf der
Außenfläche (123) des Randes (122) angeordnet zu werden, und daß der
innere Radius R&sub2; des genannten Kerns (21) kleiner ist als
der maximale äußere Radius R&sub1; des Auflagekranzes (12) des
Trägers (1).
5. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Laufteil (2) außerdem eine Verstärkungsbewehrung (23)
aus Metallseilen aus Stahl aufweist, die rund um die Kerne
(21) herumgeschlagen sind, um Umschläge (230) zu bilden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Laufteil (2) eine Lauffläche (214) aufweist, die mit
mindestens zwei Umfangsnuten (240) versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auflagekranz (12) des Trägers (1) in seiner Mitte eine
Nut (125) aufweist, die axial zwischen zwei Rändern (122)
liegt, wobei der radiale Abstand e&sub4; zwischen dem Boden B
der Nut (125) und einer gedachten Geraden D, die die radial
äußersten Punkte (123) der Ränder (122) verbindet,
mindestens gleich dem 0,25-fachen der Dicke e&sub2; des Laufteils
(2) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Laufteil (2) auf seiner Innenfläche mit einer mittigen
und sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rippe (25)
versehen ist, die mit einer einzigen Stange bzw. einem einzigen
Kern (21) verstärkt ist, dessen äußerster Radius R&sub4;
kleiner ist als der radiale Abstand, der die Gerade D von der
Drehachse der genannten Vorrichtung trennt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Laufteil (2) außerdem eine Verstärkungsbewehrung (23)
aufweist, die aus mindestens einem Mantel aus Drähten oder
Seilen (230) mit der Breite L" zusammengesetzt ist, die im
wesentlichen gleich ist der Breite L des Auflagekranzes
(12), und radial unter dem Kern (21) hindurchläuft.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verstärkungsbewehrung (23) außerdem zwei gerade Mäntel
(231) aus Drähten oder Seilen aufweist, die in
Umfangsrichtung ausgerichtet und symmetrisch beiderseits der
Äquatorialebene der Vorrichtung angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (3) zum Sicherstellen der
Halterung auf der Montagefelge J des Reifens, der mit der
genanten Vorrichtung ausgestattet ist, von einem elastischen
Ring (3) gebildet sind, der in Meridianrichtung geschlitzt
ist und, im Meridianschnitt gesehen, eine im wesentlichen
rechteckige Basis aufweist, über der an ihren Enden zwei
seitliche Rippen angeordnet sind.
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