DE10316065A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungssäcken sowie Säcke oder Beutel - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungssäcken sowie Säcke oder BeutelInfo
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Abstract
Verfahren zum Herstellen von Verpackungssäcken oder -beuteln (1), bei dem eine Verpackungsfolie abgezogen wird, eine erste Falte (3) an der Verpackungsfolie beim Abziehen ausgebildet wird und eine zweite Falte (8) an der Verpackungsfolie beim Abziehen gebildet wird, wobei die zweite Falte am gleichen Rand der abgezogenen Folie wie die erste Falte (3) gebildet wird, und der zweiten Falte eine Schließeinrichtung zugeordnet wird, die eine Öffnungsanzeige bildet.
Description
- Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Verpackungsbeutel oder Verpackungssäcke.
- Es sind zahlreiche Verpackungsbeutel oder -säcke und zahlreiche Verfahren und Vorrichtungen für ihre Herstellung bereits vorgeschlagen worden.
- Für Beutel oder Säcke mit geringer Dicke, die dann, wenn sie gefüllt werden, im Wesentlichen flach oder eben sind, arbeiten die bekannten Vorrichtungen im Allgemeinen zufriedenstellend. In diesem Fall werden die Säcke oder Beutel meistens aus zwei ebenen Folien gebildet, die an drei ihrer Seiten verschweißt werden und mit Schließeinrichtungen, beispielsweise komplementären Einsatz- und Aufnahmeprofilen auf der Höhe der Öffnung der Beutel oder Säcke versehen werden.
- Die Herstellung von Säcken oder Beuteln, die dazu bestimmt sind, einen dicken Inhalt aufzunehmen, welcher Natur er auch immer ist, war umgekehrt bisher nicht vollständig zufriedenstellend, obwohl zahlreiche Anstrengungen auf diesem speziellen Gebiet unternommen worden sind.
- In den zugehörigen Fig. 1 und 2 sind schematisch bekannte Verpackungsbeutel oder -säcke dargestellt. Der in Fig. 1 dargestellte Verpackungssack ist in der FR 1 550 448 beschrieben. Der in Fig. 2 dargestellte Verpackungssack ist in der WO 1/17864 beschrieben.
- Bei diesen Verpackungssäcken oder -beuteln umfasst der Sack oder Beutel 1 an einer der Wände 2 eine Falte oder einen Falz 3, der sich auf der Seite einer Schließeinrichtung 4 befindet, die an der Öffnung 10 des Sacks oder Beutels angeordnet ist.
- Bei diesen Ausführungsformen sind die Schließeinrichtungen 4 an die Wände 2 geschweißt oder geklebt. Sie umfassen komplementäre Schließprofile 5, die einen Schieber 6 zum Öffnen aufweisen.
- Der in Fig. 1 dargestellte Sack oder Beutel weist keine Öffnungsanzeige auf. Im Gegensatz dazu umfasst der in Fig. 2 dargestellte Sack oder Beutel 1 eine Öffnungsanzeige. Die Öffnungsanzeige umfasst eine Schürze, Abdeckung oder ein Segel 7, das in Fig. 2 dargestellt ist. Die Abdeckung 7 ist in einem Stück an der Schließeinrichtung 4 ausgebildet. Sie besteht aus einem Öffnungsanzeigesegel oder einer Öffnungsanzeigeschürze. Die Abdeckung 7 wird bei der ersten Öffnung aufgerissen. Sie zeigt somit dem Benutzer an, dass der Sack oder Beutel bereits einmal geöffnet worden ist.
- Es ist nicht einfach, derartige Schließeinrichtungen mit einer Öffnungsanzeige an derartigen Säcken oder Beuteln zu befestigen. Die Befestigung ist besonders dann schwierig, wenn die Schließeinrichtung sich nahe an einer Falte befindet, die es ermöglicht, dass der Verpackungsbeutel oder -sack eine für voluminöse Inhalte angemessene Aufnahmekapazität hat.
- Durch die Erfindung sollen diese Mängel beseitigt wer- /7 den.
- Dazu wird ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungsbeuteln oder -säcken angegeben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass
- - eine Verpackungsfolie abgezogen wird;
- - eine erste Falte in der abgezogenen Verpackungsfolie gebildet wird;
- - eine zweite Falte in der abgezogenen Verpackungsfolie gebildet wird, wobei die zweite Falte am selben Rand der abgezogenen Folie wie die erste Falte gebildet wird, welcher zweiten Falte eine Schließeinrichtung zugeordnet wird, die eine Öffnungsanzeige bildet.
- Vorzugsweise wird die Schließeinrichtung zwischen den beiden Graten der zweiten Falte befestigt, wobei die zweite Falte eine Öffnungsanzeige bildet.
- Die Schließeinrichtung ist insbesondere in einem Stück an den Innenfläche der zweiten Falte ausgebildet, wobei die zweite Falte eine Öffnungsanzeige bildet.
- Es wird vorzugsweise ein Grat der ersten Falte ausgebildet, der einen Höhenunterschied bezüglich der Grate der zweiten Falte aufweist, welcher Grat eine Höhe erreicht, die unter den Graten der zweiten Falte liegt.
- Der Sack oder Beutel weist insbesondere einen Griff auf.
- Der Griff kann an einem Rand des Beutels oder Sackes ausgebildet sein, der senkrecht zur Schließanordnung verläuft.
- Der Griff kann an einem Rand des Sackes oder Beutels ausgebildet sein, der parallel zur Schließanordnung verläuft.
- Ein Griff kann an der Folie befestigt sein.
- Der Griff kann ein Folienstück umfassen, das an der Außenwand der ersten Falte befestigt ist.
- Der Griff kann zwei Folienstücke umfassen, die an den Innenwänden der ersten Falte befestigt sind.
- Es kann eine Schwächungslinie im Bauch oder Tal der zweiten Falte ausgebildet sein.
- Der Verpackungsbeutel oder -sack kann geschlossen werden, wenn der Inhalt in den Beutel oder Sack eingegeben ist.
- Der Sack oder Beutel kann so geschlossen werden, dass eine Falte gebildet wird.
- Der Sack oder Beutel kann so geschlossen werden, dass ein Falz gebildet wird.
- Die vorliegende Erfindung betrifft Säcke oder Beutel, die nach diesem Verfahren hergestellt sind, sowie Vorrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Im Folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnungen besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen
- Fig. 1 in einer schematischen Darstellung einen bekannten Sack mit einer seitlichen Falte,
- Fig. 2 in einer schematischen Darstellung einen bekannten Sack mit einer seitlichen Falte und einer Öffnungsanzeige, die an einer Schließeinrichtung vorgesehen ist,
- Fig. 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit zwei Falten,
- Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei die beiden Falten gegeneinander versetzt angeordnet sind und einen Höhenunterschied aufweisen,
- Fig. 5 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel von Befestigungsabdeckungen der Schließeinrichtung,
- Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel von Befestigungsabdeckungen der Schließeinrichtung,
- Fig. 7 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Griffes, der senkrecht zu den Schließeinrichtungen ausgebildet ist,
- Fig. 8 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Griffes, der parallel zu den Schließeinrichtungen ausgebildet ist,
- Fig. 9 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Griffes parallel zur Schließeinrichtung, wobei der Griff, der sich an der Falte befindet, die Schließeinrichtung nicht umfasst,
- Fig. 10 zeigt den Sack gemäß Fig. 9 im gefüllten Zustand,
- Fig. 11 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Griffes parallel zur Schließeinrichtung, wobei der Griff zwei Befestigungsfolienstücke aufweist, und
- Fig. 12 zeigt den Sack gemäß Fig. 11 im gefüllten Zustand.
- Wie bereits erwähnt, betrifft die Erfindung die automatische maschinelle Herstellung von schließbaren Säcken und Beuteln, wobei die Säcke oder Beutel zwei Falten umfassen. Die vorliegende Erfindung ist sowohl auf Maschinen, die Säcke automatisch im horizontalen Durchlauf herstellen sowie auf Maschinen anwendbar, bei denen die Säcke mit vertikalem Durchlauf hergestellt werden.
- Die vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere auch für Maschinen zum automatischen Herstellen von Säcken oder Beuteln, die im Verlauf eines späteren Herstellungsschrittes, der ggf. örtlich von der Stelle der Herstellung getrennt ist, an einer besonderen Stelle oder im Verlauf folgender Schritte gefüllt werden.
- In Fig. 3 ist schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sacks oder Beutels 1 dargestellt, der dazu bestimmt ist, einen dicken Inhalt aufzunehmen, wobei der Beutel 1 im Wesentlichen zwei Wände 2 umfasst, die einander zugewandt sind. Die Wände des Beutels bestehen aus einer Verpackungsfolie.
- Die Verpackungsfolie kann aus irgendeinem Material, beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial, aus einem papierartigen Material oder einem kartonartigen Material bestehen. Die Folie kann auch aus einem Verbundmaterial bestehen und/oder metallisiert sein.
- Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst der Beutel 1 eine erste Falte 3 und eine zweite Falte 8. Die beiden Falten sind am oberen Teil des Beutels auf der Seite der Öffnung 10 des Beutels 1 angeordnet.
- Die Falten 3 und 4 bilden drei Grate 11, 12 und 13 und zwei Täler, die sich zwischen den Graten befinden.
- Die erste Falte 3 soll die Kapazität und die Aufnahmefähigkeit des Beutels erhöhen.
- Die zweite Falte 8 soll eine Öffnungsanzeige bilden, die der Öffnung 10 des Beutels gegenüberliegt.
- Dazu umfasst das Tal der Falte 8 eine Schwächungslinie 15. Die Schwächungslinie kann durch Perforationen, die in der Folie ausgebildet sind, oder mittels einer geringeren Stärke der Folie vorgesehen sein. Der Benutzer reißt somit die Schwächungslinie 15 beim ersten Öffnen des Beutels auf.
- Bei dem ersten Ausführungsbeispiel liegen die Grate 11, 12, 13 im Wesentlichen zueinander auf der gleichen Höhe.
- Der Beutel 1 umfasst an seinem oberen Teil eine Schließeinrichtung 4, die sich zwischen den Graten 12 und 13 der zweiten Falte 8 befindet.
- Die Schließeinrichtung 4 ist an sich bekannt und wird im Folgenden nicht mehr im Einzelnen beschrieben. Sie kann komplementäre Schließprofile 5, beispielsweise vom einführenden und aufnehmenden Typ, komplementäre Klammern oder andere beliebige äquivalente Einrichtungen umfassen.
- Sie umfasst gleichfalls vorzugsweise einen Schieber 6 zum Öffnen und Schließen der Profile. In herkömmlicher Weise umfasst der Schieber einen Grundschlitten, von denk zwei seitliche Flansche sowie ein mittlerer Steg ausgehen. Die Flansche und der Steg arbeiten so zusammen, dass zwei nicht parallele Durchgänge gebildet werden, die in Richtung der Versetzung des Schiebers konvergente oder divergente Durchgänge begrenzen. Sie erlauben es somit, die komplementären Einrichtungen 5 zu öffnen oder zu schließen. Der Schieber 6 kann aus einem Metall- oder beispielsweise einem Kunststoffmaterial bestehen.
- Es sind weiterhin Befestigungsschürzen 16 vorgesehen, die es erlauben, die Schließeinrichtung zwischen den Graten 12 und 13 der zweiten Falte zu befestigen. Vorzugsweise werden die Befestigungsschürzen einer Oberflächenbehandlung unterworfen, die verhindern, dass ihre Innenflächen zusammengeschweißt werden, wenn sie zwischen Schweißbacken hindurchgehen. Unter einem Schweißen sind dabei alle herkömmlichen thermischen Schweißvorgänge zu verstehen. Es kann sich jedoch auch um Klebungen handeln.
- Die Schließeinrichtung 4 muss keine komplementären Profile und auch keinen Schließschieber umfassen.
- Fig. 5 zeigt, dass die komplementären Profile der Schließeinrichtung 4 in einem Stück an den Graten 12 und 13 vorgesehen sein können. Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Einrichtung 4 keinen Schließschieber, sie kann ihn aber umfassen.
- Fig. 6 zeigt, dass die Schließprofile 5 angesetzt und dann an die Grate 12 und 13 geschweißt sein können. In diesem Fall können sie beispielsweise in einem Stück an den Schürzen 16 einer Einrichtung 4 angeformt sein, die von den Graten getrennt ist. Die seitlichen Schürzen 16 bestehen aus irgendeinem Material. Die seitlichen Schürzen können somit aus einem Kunststoffmaterial bestehen, sie können aber auch aus einem papier- oder kartonartigen Material, aus einem Verbundmaterial oder einem metallisierten Material bestehen.
- Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Beutels gemäß der Erfindung.
- Die Hauptbauteile sind die gleichen wie bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 3. Sie tragen gleiche Bezugszeichen.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel befindet sich der Grat 11 der ersten Falte unter der Höhe der Grate 12 und 13bezogen auf die Schließeinrichtung 4. Der Unterschied in der Höhe 14 zwischen den Graten 11, 12 und 13 der Falten erlaubt den Schweißeinrichtungen einen leichteren Zugang zu dem Schweißbereich. Das Schweißen der Befestigungsschürzen 16 der Schließeinrichtung 4, die an die Grate 12 und 13 angesetzt werden, ist daher einfacher.
- Der Beutel oder Sack 1 wird mit irgendeinem dicken oder voluminösen Inhalt gefüllt. Der Inhalt besteht vorzugsweise aus Windelhöschen.
- Der Beutel kann während seiner Herstellung gefüllt werden, wenn die Folie an den Beutelherstellungsmaschinen abgezogen wird. Er kann auch später an der Stelle der Herstellung oder an einer anderen Stelle gefüllt werden.
- Das Füllen kann von einer Seite des Beutels erfolgen, die senkrecht zur Öffnungseinrichtung verläuft. Die Seite, über die Produkte in den Beutel eingeführt werden, wird verschweißt, um einen an allen Seiten vollständig geschlossenen Beutel zu erzielen. Das Füllen kann auch von einer Seite erfolgen, die der Öffnung des Beutels gegenüberliegt. Dann wird eine passende Falzung bewirkt, um dem Beutel eine ideale Aufnahmefähigkeit bezogen auf das Volumen des Beutelinhalts zu geben. Man kann gleichfalls auf der der Öffnung des Beutels gegenüberliegenden Seite eine Falte vorsehen. Man kann schließlich auch diese Seite des Beutels verschweißen.
- Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Beutels 1 mit einem Griff.
- Das in Fig. 7 dargestellte Ausführungsbeispiel setzt keineswegs das Ausführungsbeispiel der Grate der Schließeinrichtung 4 voraus. Das heißt mit anderen Worten, dass die Schließeinrichtung von Fig. 7 sowohl gemäß Fig. 3 als auch gemäß Fig. 4 verwirklicht sein kann.
- Bei einem Ausführungsbeispiel des Griffes, ist dieser auf der Seite des Beutels 1 ausgebildet, die senkrecht zur Schließeinrichtung 4 verläuft.
- Der Griff 20 kann an die eine oder die andere Wand 2des Beutels 1 angeformt sein. Er kann auch nachher an der Folie befestigt sein, aus der der Beutel besteht, oder dann angebracht werden, wenn der Beutel bereits hergestellt ist.
- Fig. 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. In Fig. 8 umfasst der Griff 20 ein einziges Folienstück und ist der Griff auf einer Seite des Beutels vorgesehen, die parallel zur Schließeinrichtung 4 verläuft. Der Griff 20 ist auf der Seite vorgesehen, die die Schließeinrichtung 4 umfasst. Er kann sich auch an einer der beiden Wände 2 des Beutels 1 befinden.
- Fig. 9 zeigt, dass der Griff 20 sich an einem Grat der Falte 3 befinden kann, der die Schließeinrichtung 4 nicht umfasst. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Griff 20 längs einer Schweißlinie 200 an die Außenfläche des Grates 12 der Falte geschweißt, die die Schließeinrichtung 4 nicht umfasst. Der Griff 20 ist somit an die Außenwand 2 des Beutels 1 geschweißt.
- Fig. 10 zeigt den Beutel 1 mit einem Griff 20 an einer Stelle an der Falte 3, die die Schließeinrichtung 4 nicht umfasst. Der Beutel 1 ist in Fig. 10 gefüllt dargestellt.
- Der Griff 20 kann in der Folie der Wand ausgebildet sein oder angesetzt und an der Wand nach der Bildung des Beutels befestigt sein.
- Der Griff 20 kann auch aus zwei Folienstücken oder zwei Schürzen bestehen.
- Fig. 11 zeigt einen Griff 20, der zwei Befestigungsfolienstücke an den Innenflächen der Falte 3 umfasst, die die Schließeinrichtung 4 nicht umfasst.
- Vorzugsweise werden somit die Griffschürzen 20 an die Innenflächen der Falte 3 geschweißt. Eine derartige Schweißung wird längs der Schweißlinien 200 bewirkt. Die freien Enden des Griffes 20 werden dann längs der Schweißlinie 201 zusammengeschweißt.
- Das Ergebnis der Bildung des Griffes 20 ist in Fig. 12 dargestellt. In Fig. 12 ist der Beutel gefüllt. Der Benutzer hat daher immer einen Zugriff zu der Schließeinrichtung und zum Schieber des Sackes und gleichzeitig eine problemlosen Griff des Sackes.
- Die Erfindung betrifft gleichfalls eine Vorrichtung zum Herstellen von Säcken gemäß der Erfindung.
- Die Herstellungsmaschine umfasst Einrichtungen, die eine Folie aus einem Kunststoffmaterial, aus Papier oder Karton, beispielsweise aus einem Verbundmaterial oder einem Metallmaterial abziehen können.
- Sie umfasst gleichfalls Einrichtungen, die zwei Falten Seite an Seite am selben Rand der Folie bilden können. Vorzugsweise verlaufen die Grate der beiden Falten parallel zur Richtung, in der die Folie abgezogen wird.
- Es ist vorteilhaft, wenn die Einrichtungen zum Bilden der Falten so ausgebildet sind, dass sie die Falte, die nicht dazu bestimmt ist, die Schließeinrichtung aufzunehmen, mit einem gegebenen Höhenunterschied bezüglich der anderen Falte ausbilden. Dieser Höhenunterschied erlaubt einen leichteren Zugang für die Schweißeinrichtungen zu den Befestigungsschürzen der Schließeinrichtungen.
- Die Vorrichtung kann gleichfalls Einrichtungen zum Befestigen der Schließeinrichtungen an der Falte umfassen, die eine Schwächungslinie in ihrem Tal umfasst. Die Schwächungslinie kann von der Maschine beispielsweise durch eine Perforation in der Folie oder über eine geringere Stärke in der Folie vorgesehen werden. Die Befestigung der Schließeinrichtung kann beim Abziehen der Folie oder zu einem anderen Zeitpunkt der Herstellung des Beutels erfolgen. Die Befestigung der Schließeinrichtungen erfolgt vorzugsweise longitudinal zum Abziehen der Folie.
- Die Befestigungseinrichtungen umfassen vorzugsweise Schweißbacken zum Schweißen der Befestigungsschürzen.
- Die Vorrichtung kann Einrichtungen zum Füllen des Beutels mit seinem Inhalt umfassen. Vorzugsweise weist sie Einrichtungen auf, die den Beutel mit Windelhöschen füllt.
- Die Vorrichtung umfasst gleichfalls Einrichtungen, die den Beutel schließen können, wenn er einmal gefüllt ist. Diese Einrichtungen können Einrichtungen zum Verschweißen der Wände des Beutels miteinander und/oder Einrichtungen umfassen, die einen Falz oder eine Falte auf der Seite bilden können, die der Öffnung des Beutels gegenüberliegt. Insbesondere umfasst die Vorrichtung Einrichtungen, die in der abgezogenen Folie einen Griff bilden können. Diese Einrichtungen sind entweder so ausgebildet, dass sie den Umriss des Griffes so formen, dass eine Hand hindurchgehen kann oder dass sie in einem einzigen Arbeitsvorgang die Griffanordnung bilden. Die Vorrichtung kann Einrichtungen zum Befestigen des Griffes am Beutel im Verlauf seiner Herstellung oder nach der Bildung des Beutels und/oder Füllung des Beutels umfassen.
- Die Folienstücke des Griffes 20, die angesetzt werden, werden in der gewünschten Form an der Abziehmaschine ausgeschnitten.
- Der Griff kann auf der Seite des Beutels befestigt werden, die senkrecht oder parallel zur Schließeinrichtung verläuft.
- Die obige Beschreibung setzt in keiner Weise eine bestimmte Position der Vorrichtung voraus. Es kann sich beispielsweise um ein horizontales oder vertikales Abziehen der Folie handeln und die Befestigung der Schließeinrichtung 4 kann longitudinal oder transversal beim Abziehen der Verpackungsfolie oder des Verpackungsfilms erfolgen.
Claims (36)
1. Verfahren zum Herstellen von Verpackungssäcken oder
beuteln (1), dadurch gekennzeichnet, dass
eine Verpackungsfolie abgezogen wird,
eine erste Falte (3) an der Verpackungsfolie beim Abziehen gebildet wird,
eine zweite Falte (8) an der Verpackungsfolie beim Abziehen gebildet wird, wobei die zweite Falte am selben Rand der abgezogenen Folie wie die erste Falte (3) ausgebildet wird und der zweiten Falte eine Schließeinrichtung zugeordnet wird, die sich zwischen ihren beiden Graten befindet, um eine Öffnungsanzeige zu bilden.
eine Verpackungsfolie abgezogen wird,
eine erste Falte (3) an der Verpackungsfolie beim Abziehen gebildet wird,
eine zweite Falte (8) an der Verpackungsfolie beim Abziehen gebildet wird, wobei die zweite Falte am selben Rand der abgezogenen Folie wie die erste Falte (3) ausgebildet wird und der zweiten Falte eine Schließeinrichtung zugeordnet wird, die sich zwischen ihren beiden Graten befindet, um eine Öffnungsanzeige zu bilden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Schließeinrichtung (4) zwischen den beiden Graten
(12, 13) der zweiten Falte (8) befestigt wird, welche zweite
Falte eine Öffnungsanzeige bildet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schließeinrichtung in einem Stück an die
Innenflächen der zweiten Falte angeformt wird, welche zweite Falte
eine Öffnungsanzeige bildet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Grat (11) der ersten Falte (3) so
ausgebildet wird, dass er einen Höhenunterschied bezüglich
der Grate (12, 13) der zweiten Falte (8) hat, welcher Grat
(11) eine Höhe erreicht, die unter der der Grate der zweiten
Falte liegt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schließeinrichtung (4) ein Schieber
(6) zugeordnet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass dem Sack oder Beutel ein Griff (20)
zugeordnet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Griff (20) an dem Rand des Beutels oder Sackes
ausgebildet wird, der senkrecht zur Schließeinrichtung
verläuft.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Griff an einem Rand des Beutels oder Sackes
ausgebildet wird, der parallel zur Schließeinrichtung (4)
verläuft.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Griff (20) an der Folie befestigt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass ein aus einem Folienstück gebildeter Griff an der
Außenwand der ersten Falte (3) befestigt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass ein aus zwei Folienstücken gebildeter Griff an den
Innenwänden der ersten Folie (3) befestigt wird.
12. . Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwächungslinie (15) im Tal
der zweiten Falte ausgebildet wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungssack oder -beutel
geschlossen wird, wenn der Inhalt in den Sack oder Beutel
eingegeben ist.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sack oder Beutel dadurch geschlossen wird, dass
eine Falte gebildet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sack oder Beutel dadurch geschlossen wird, dass ein
Falz gebildet wird.
16. Verpackungssack oder -beutel, gekennzeichnet durch
eine erste Falte (3) an einer abgezogenen Folie,
eine zweite Falte (8), welche zweite Falte an dem selben Rand der abgezogenen Folie gebildet wird,
eine Schließeinrichtung (4) zwischen den beiden Graten (12, 13) der zweiten Falte (8), welche zweite Falte (8) eine Öffnungsanzeige bildet.
eine erste Falte (3) an einer abgezogenen Folie,
eine zweite Falte (8), welche zweite Falte an dem selben Rand der abgezogenen Folie gebildet wird,
eine Schließeinrichtung (4) zwischen den beiden Graten (12, 13) der zweiten Falte (8), welche zweite Falte (8) eine Öffnungsanzeige bildet.
17. Sack oder Beutel nach Anspruch 16, gekennzeichnet
durch einen Grat (11) der ersten Falte (3), der einen
Höhenunterschied bezüglich der Grate (12, 13) der zweiten Falte
(8) hat, welcher Grat (11) eine Höhe erreicht, die unter der
der Grate der zweiten Falte liegt.
18. Sack oder Beutel nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, dass er eine Schwächungslinie (15) im Tal
der zweiten Falte aufweist.
19. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließeinrichtung (4)
Befestigungsschürzen (16) umfasst, die in einem Stück an der
Folie angeformt sind.
20. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließeinrichtung
Befestigungsschürzen umfasst, die an die Folie angesetzt und
angeschweißt sind.
21. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließeinrichtung (4)
einen Schieber (6) umfasst.
22. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Griff (20) an
einem Rand des Sacks oder Beutels umfasst, der senkrecht zur
Öffnungseinrichtung verläuft.
23. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
22, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Griff an einem
Rand des Sacks oder Beutels umfasst, der parallel zur
Öffnungseinrichtung verläuft.
24. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
23, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Griff (20)
umfasst, der aus einem Folienstück gebildet ist, das an der
Außenwand der ersten Falte (3) befestigt ist.
25. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
23, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Griff (20)
umfasst, der aus zwei Folienstücken gebildet ist, die an den
Innenwänden der ersten Falte (3) befestigt sind.
26. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
25, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Falte auf der Seite
des Sacks oder Beutels umfasst, die der Schließeinrichtung
gegenüberliegt.
27. Sack oder Beutel nach einem der Ansprüche 16 bis
26, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Falz auf der Seite
des Sacks oder Beutels umfasst, die der Schließeinrichtung
gegenüberliegt.
28. Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungssäcken
oder -beuteln, gekennzeichnet durch
Einrichtungen, die eine Verpackungsfolie abziehen können,
Einrichtungen, die eine erste Falte (3) an der abgezogenen Verpackungsfolie ausbilden können,
Einrichtungen, die eine zweite Falte (8) an der abgezogenen Verpackungsfolie ausbilden können, derart, dass die zweite Falte auf der selben Seite der abgezogenen Folie wie die erste Falte ausgebildet wird, wobei der zweiten Falte eine Schließeinrichtung (4) zwischen den beiden Graten (12, 13) der zweiten Falte (8) zugeordnet wird, welche zweite Falte eine Öffnungsanzeige bildet.
Einrichtungen, die eine Verpackungsfolie abziehen können,
Einrichtungen, die eine erste Falte (3) an der abgezogenen Verpackungsfolie ausbilden können,
Einrichtungen, die eine zweite Falte (8) an der abgezogenen Verpackungsfolie ausbilden können, derart, dass die zweite Falte auf der selben Seite der abgezogenen Folie wie die erste Falte ausgebildet wird, wobei der zweiten Falte eine Schließeinrichtung (4) zwischen den beiden Graten (12, 13) der zweiten Falte (8) zugeordnet wird, welche zweite Falte eine Öffnungsanzeige bildet.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch
Einrichtungen, die einen Griff (20) in der abgezogenen Folie
bilden können.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch
Einrichtungen, die einen Griff (20) in der abgezogenen Folie
mittels eines oder mehrerer Folienstücke befestigen können,
die in Abziehrichtung befestigt werden.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, gekennzeichnet durch
Einrichtungen, die ein Folienstück eines Griffes (20) an der
Außenwand der ersten Falte (3) befestigen können.
32. Vorrichtung nach Anspruch 30, gekennzeichnet durch
Einrichtungen, die zwei Folienstücke eines Griffes (20) an
den Innenwänden der ersten Falte (3) befestigen können.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 32,
gekennzeichnet durch Einrichtungen, die einen Grat der ersten
Falte bilden können, der einen Höhenunterschied bezüglich
der Grate der zweiten Falte hat, welcher Grat (11) eine Höhe
erreicht, die unter der der Grate (12, 13) der zweiten Falte
liegt.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 33,
gekennzeichnet durch Einrichtungen zum Befestigen der
Schließeinrichtung (4) beim Abziehen longitudinal bezüglich
der Abziehrichtung der Verpackungsfolie.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einrichtungen zum Befestigen der
Schließeinrichtung (4) einen Arbeitsvorgang nach Art einer Schweißung
ausführen können.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 35,
gekennzeichnet durch Einrichtungen zum Befestigen eines
Schiebers (6) an der Schließeinrichtung (4).
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