DE69905893T2 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung von beutelketten mit transversalen verschlussprofilen und auf diese art hergestellte artikel - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung von beutelketten mit transversalen verschlussprofilen und auf diese art hergestellte artikelInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft den Bereich der Herstellung von Beuteln, die Beutel in "Kette" genannt werden, das sind Beutel, die am Ausgang des Herstellungsverfahrens aufeinanderfolgend miteinander verbunden sind, aber imstande sind, während eines späteren Einfüllschrittes oder nach diesem voneinander getrennt zu werden.
- Die Erfindung betrifft, noch genauer gesagt, die Herstellung von Verpackungsbeuteln, die mit komplementären Schließprofilen ausgestattet sind und dazu eingerichtet sind, wechselweise das Öffnen und das Schließen der Beutel auf Wunsch zu gestatten.
- Es wurden schon verschiedene Vorgehensweisen zu diesem Zweck vorgeschlagen.
- In einer allgemeinen Weise sind die Systeme, die bekannt sind und bis in unsere Tage zur Herstellung von Beutelketten verwendet werden, dazu eingerichtet, Ketten herzustellen, in denen die Beutel Längsöffnungen besitzen, das heißt Öffnungen, die längs eines Längsrandes der Kette gelegen sind. Man wird Beispiele von bekannten Mitteln zur Herstellung solcher Ketten in den Dokumenten WO-A-94/19250 und EP-A-0 054 564 finden.
- Die so erhaltenen Beutelketten haben bereits große Dienste geleistet. Indessen geben sie nicht immer Zufriedenheit. Insbesondere solche Ketten mit Längsöffnungen erfordern ein Abwickeln der Ketten in einer allgemein horizontalen Richtung, wenn man die Beutel durch einfache Schwerkraft füllen will. Eine solche Ingebrauchnahme erfordert demzufolge eine voluminöse Anlage. Sie erfordert auch komplizierte Mittel zur Führung der Beutel.
- Man hat gewiß versucht, diese Schwierigkeiten auszuräumen, indem man Mittel vorgeschlagen hat, die konzipiert wurden, um Beutelketten mit Queröffnungen herzustellen. Dessen ungeachtet haben die gegenwärtigen Versuche in diesem Sinne durchaus keine volle Befriedigung ergeben.
- So hat man zum Beispiel im Dokument US-A-5 118 202 Mittel zur Herstellung von Beuteln in Ketten vorgeschlagen, die dazu eingerichtet sind, die Schließprofile in Längsrichtung anzuordnen, aber gleichzeitig Queröffnungen auf den Ketten vorzusehen. Diese Anlagen weisen komplizierte Mittel für die Herstellung der Queröffnungen auf, und erfordern vor allem eine Schweißung für das Verschließen der Beutel nach ihrem Füllen, wobei die Schließprofile zu diesem Zweck nicht benutzt werden können, da die Schließprofile ja in Längsrichtung und nicht querverlaufend wie die Öffnungen angeordnet sind.
- Man hat in dem Dokument WO-A-97/06062 andere Mittel zur Herstellung von Beuteln in einer Kette mit Queröffnungen vorgeschlagen, die dazu eingerichtet sind, die Schließprofile querverlaufend anzuordnen. Jedoch auch dort sind die eingesetzten Mittel kompliziert. Sie erfordern besonders ein Schließsystem, das zwei komplementäre Vater-/Mutter-Profile aufweist, deren Tragekörper auf ein und demselben Bogen des Beutels befestigt sind.
- Das Dokument DE-A-38 24 753 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Beutelketten und die Beutelkette, die so mit Hilfe einer Folie erhalten wurde, die auf einer Einfüllrutsche herangeführt wird und mit komplementären, querverlaufenden Profilen versehen ist.
- Die vorliegende Erfindung hat jetzt zum Ziel, neue Mittel vorzuschlagen, die zur Herstellung von Kettenbeuteln konzipiert sind.
- Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung dank eines Verfahrens erreicht, das Schritte aufweist, die darin bestehen, aufeinanderfolgend Stücke eines Schließsystems, das zwei komplementäre Schließprofile aufweist, querverlaufend auf mindestens einer Folie niederzulegen, die dazu bestimmt ist, die Wände der Beutel zu bilden, die Tragkörper dieser beiden komplementären Schließprofile jeweils auf den Innenflächen der beiden Wände des Beutels zu befestigen und aufeinanderfolgend eine Teil-Queröffnung in die Folie einzubringen, die einen Zugang zwischen den beiden Profilen von der Außenseite des Schließsystems her gestattet, indem man jeden Beutel berücksichtigt.
- Nach einer bevorzugten Ausführung setzt sich das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung auch dadurch zusammen, auf einer Folie querverlaufend Stücke eines Schließsystems aufzubringen, mit einer Längs in der Größenordnung der Hälfte der Breite der genannten Folie, die Folie quer auf im wesentlichen der Hälfte ihrer Breite auf der Außenseite des Schließsystems einzuschneiden, die Folie auf sich selbst umzuschlagen und die Tragekörper der beiden Profile des Schließsystems jeweils auf den beiden Wänden des Beutels zu befestigen.
- Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Maschine für die Durchführung des vorgenannten Verfahrens, sowie die Beutelkette, die so erhalten wurde.
- Diese Maschine weist Mittel auf, die dazu eingerichtet sind, aufeinanderfolgend Stücke eines Schließsystems, das zwei komplementäre Schließprofile aufweist, in Querrichtung auf mindestens eine Folie aufzulegen, die dazu bestimmt ist, die Wände der Beutel zu bilden, sowie Mittel, die dazu eingerichtet sind, die Tragekörper dieser beiden komplementären Schließprofile jeweils auf den Innenflächen der beiden Wände des Beutels zu befestigen, und ist dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet sind, aufeinanderfolgend eine Queröffnung in die Folie einzubringen, die einen Zugang zwischen den beiden Profilen, von der Außenseite des Schließsystemes ausgehend, gestattet, wobei man jeden Beutel berücksichtigt.
- Die Maschine der Erfindung weist, noch genauer gesagt, bevorzugt Mittel auf, die dazu eingerichtet sind, in Querrichtung auf einer Folie Stücke eines Schließsystems aufzubringen, die eine Länge in der Größenordnung der Hälfte der Breite der genannten Folie aufweisen, Einschnitte in der Folie in Querrichtung auf im wesentlichen der Hälfte ihrer Breite auf der Außenseite des Schließsystems einzubringen, die Folie auf sich selbst umzufallen und die Tragekörper der beiden Profile des Schließsystems jeweils auf den beiden Wänden des Beutels zu befestigen.
- Die Beutelketten gemäß der vorliegenden Erfindung weisen Stücke des Schließsystems auf, mit zwei komplementären Schließprofilen, deren Tragekörper in Querrichtung jeweils auf den Innenflächen der Wände des Beutels befestigt sind, und sind durch eine querverlaufende Teilöffnung in der Folie gekennzeichnet, um einen Zugang zwischen den beiden Profilen von der Außenseite des Schließsystems her zu gestatten, wobei man jeden Beutel berücksichtigt.
- Andere Merkmale, Ziele und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden aus der Lektüre der detaillierten, nachfolgenden Beschreibung und angesichts der beigefügten Zeichnungen ersichtlich, die als nicht einschränkende Beispiele vorgelegt werden und in welchen:
- Fig. 1, 2, 3 und 4 schematisch vier aufeinanderfolgende Schritte eines Verfahrens zur Herstellung von Beuteln in Kettenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung darstellen,
- Fig. 5 eine Variante des Schrittes der Fig. 1 im Fall außermittiger Anordnung der Schließprofile darstellt,
- Fig. 6 schematisch eine Beutelkette gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt,
- Fig. 7 einen Querschnitt der Öffnung eines Beutels nach der vorliegenden Erfindung darstellt, nach einer Ausführungsvariante, gemäß der die Schließprofile angebracht sind, in offener Lage,
- Fig. 8 eine Beutelkette gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt, in einer Spule angeordnet,
- Fig. 9 einen Querschnitt eines Beutels nach der vorliegenden Erfindung darstellt, der mit Hilfe zweier, getrennter Folienstreifen hergestellt wurde,
- Fig. 10 und 11 Schnitte von Schließprofilen nach zwei Ausführungsvarianten der vorliegenden Erfindung darstellen,
- Fig. 12 eine ähnliche Ansicht der Schließmittel darstellt und eine isolierende Einlage abbildet, die zwischen die Tragekörper eingeführt ist, um eine Verbindung zwischen diesen zu vermeiden,
- Fig. 13 eine andere Ansicht der Schließmittel gemäß einer Variante darstellt, die Tragekörper mit unterschiedlichen Breiten aufweisen,
- Fig. 14 eine andere Ansicht solcher Schließmittel darstellt, die einen Tragekörper aufweisen, der nur teilweise auf der Folie befestigt ist,
- Fig. 15 eine Ansicht ähnlich Fig. 5 darstellt, jedoch von einer anderen Ausführungsvariante, und
- Fig. 16 eine spätere Ansicht des Herstellungsvorganges darstellt.
- Man wird jetzt zunächst das bevorzugte Verfahren der vorliegenden Erfindung in Hinblick auf die beigefügten Fig. 1 bis 4 beschreiben.
- Man hat so in Fig. 1 einen Schritt dargestellt, der darin besteht, auf einer Folie 10 Stücke 20 eines Schließsystems aufzulegen. Im Verlauf dieses Schritts läuft bevorzugt die Folie 10 ständig ihrer Länge nach vorbei, das heißt, in Richtung D. Die Stücke 20 des Schließsystems werden quer auf der Folie 10 aufgetragen, das heißt, senkrecht zu dieser Richtung D.
- In einer Variante kann man einen intermittierenden Vorbeilauf der Folie 10 vorsehen.
- Im Verlauf dieses Schritts wird der Tragekörper 21 des unteren Schließprofils 22, der der Folie 10 benachbart ist, auf dieser aufgeschweißt.
- Die Stücke des Schließprofils 20 haben eine Länge L1, die gleich der Hälfte der Breite L2 der Folie 10 ist, oder im wesentlichen gleich der Hälfte dieser Breite L2.
- Im übrigen sind, nach der Darstellung, die in Fig. 1 gegeben ist, die Stücke 20 des Schließsystems auf der Breite der Folie 10 zentriert. In einer Variante kann man jedoch auch darauf abzielen, die Stücke des Schließsystems 20 aussermittig bezüglich der Folie 10 anzuordnen, die Stücke 20 zum Beispiel mindestens im wesentlichen neben einem Rand der Folie 10 anordnen.
- Eine solche Variante mit außermittigen Stücken 20 ist in Fig. 5 dargestellt.
- Die Schließprofile 20 können den Gegenstand zahlreicher Ausführungsvarianten bilden. Es handelt sich bevorzugt um ein Vaterprofil 22 bzw. Mutterprofil 24, die komplementär sind und von jeweiligen Tragekörpern 21, 23 getragen sind. Eine solche Ausführungsweise ist schematisch in Fig. 10 dargestellt. Die Struktur solcher komplementärer. Vaterprofile 22/Mutterprofile 24 ist an sich herkömmlich und wird in der Folge nicht im einzelnen beschrieben.
- In einer Variante jedoch, die in Fig. 11 dargestellt ist, sind die komplementären Schließprofile 20 aus Hakenstrukturen 22a, 22b, 24a, 24b gebildet, die auch dort durch jeweilige Tragekörper 21, 23 getragen sind.
- Dann wird, wie man es in Fig. 2 dargestellt hat, die Folie 10 in Querrichtung und aufeinanderfolgend in der Nähe der Stücke 20 eingeschnitten, wobei der Einschnitt 12 jedoch auf die Außenseiten der Schließstücke 20 beschränkt ist. In dem Fall, in dem die Schließprofile 20 auf der Folie 10 zentriert sind, sind so zwei fluchtende Einschnitte 12 gebildet, die jeweils eine Länge in der Größenordnung eines Viertels der Breite L2 der Folie 10 besitzen und die jeweils auf den Längsrändern der Folie 10 einmünden.
- Der Einschnitt 12 ist in einer Zone der Folie gebildet, die auf der Außenseite des Beutels liegt, bezogen auf die Schließprofile 20.
- Gleichzeitig kann man je nachdem eine Schwächungslinie oder Voreinschnittlinie 14 zwischen den Stücken des Einschnitts 12 bilden. Eine solche Schwächungslinie oder Voreinschnittlinie 14 hat zum Zweck, die Abtrennung der Beutel in der Folge zu erleichtern. Diese Schwächungslinie oder Voreinschnittlinie 14 kann beispielsweise von einer Folge von Perforierungsstrichen gebildet sein.
- Nachfolgend, wie man es in Fig. 3 dargestellt hat, faltet man die Folie 10 auf sich selbst um und verschweißt die beiden Längsränder 15 und 16 der Folie 10 miteinander. Diese Schweißstelle ist in Fig. 3 mit 17 bezeichnet.
- Dann, wie man es in Fig. 4 dargestellt hat, schweißt man den Tragekörper 23 des oberen Schließprofils 24 auf die benachbarte Wand des Beutels, der durch die Umfaltung der Folie 10 erhalten wurde. Gleichzeitig verschweißt man in Querrichtung die beiden Wände des Beutels auf Höhe dessen Bodens 18 miteinander.
- Diese Schweißung muß, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, im Abstand zu den Profilen 20 über der Einschnittlinie 12 durchgeführt werden. Der Abstand, der die Profile 20 und die Schweißstelle 18 trennt, definiert die Tiefe der Beutel.
- Man erhält dann, wie in Fig. 6 dargestellt, eine Kette von Beuteln, die querverlaufende Schließprofile 20 aufweisen, die dank der Einschnitte 12 unmittelbar zugänglich sind.
- Um diese Beutel zu füllen, genügt es demzufolge, das Schließsystem 20 zu öffnen und dann dieses über dem Inhalt des Beutels wieder zu schließen.
- Gemäß einer schematisch in Fig. 7 dargestellten Variante kann man im übrigen die Stücke der Schließprofile 20 heranführen und diese auf den Wänden des Beutels in offenem Zustand befestigen, das heißt, in einem Zustand, in dem die beiden Schließprofile 22 und 24 getrennt sind. In dieser angenommenen Ausbildung sind jedoch bevorzugt die beiden Schließprofile 22 und 24 an ihren Enden durch jeweilige Schweißstellen 25, 26 miteinander vereint.
- Wie man es schematisch in Fig. 8 dargestellt hat, kann eine solche Beutelkette vor der Befüllung auf sich selbst in Form einer Spule aufgerollt werden, die dazu eingerichtet ist, eine Verpackungsmaschine zu beschicken.
- Diese weist bevorzugt Mittel auf, die dazu eingerichtet sind, die Schließsysteme 20 zu öffnen, wenn diese vorher geschlossen waren, die Beutel durch Schwerkraft zu füllen und diese Systeme 20 wieder zu schließen. Je nachdem kann dieses Verschließen der Beutel begleitet sein von einer Verschweißung der Wände des Beutels auf der Außenseite der Schließsysteme 20.
- Die Beutel können nachfolgend mühelos durch Aufreißen der Schwächungslinien 14 getrennt werden.
- Die Mittel nach der vorliegenden Erfindung gestatten es, Beutel in Kettenanordnung herzustellen, die mit komplementären Schließprofilen 20 ausgestattet sind und eingerichtet sind zur automatischen Verpackung. Diese Mittel sind einfach.
- Im übrigen können während des Befüllens der Beutel die Führungsmittel der Kette sehr einfach sein. Tatsächlich genügt zum Beispiel eine einfache Trageachse der Spule der Beutelkette.
- Verschiedene Mittel können vorgesehen sein, um eine Verbindung der Profile 22 und 24 oder der Tragekörper 21 und 23 während der Schritte der Befestigung der Schließgruppe 20 auf der Folie 10 miteinander zu verhindern.
- Wie man es in Fig. 12 dargestellt hat, kann man zum Beispiel einen Einsatz 30 vorsehen, der den Schweißbacken zugeordnet ist und dazu eingerichtet ist, zwischen die Tragekörper 21, 23 eingelegt zu werden.
- Nach einer noch anderen Variante kann man mindestens die Tragekörper 21 und 23 in Form einer komplexen Struktur ausführen, die jeweils eine äußere Schicht und eine innere Schicht aufweist und in denen die äußere Schicht eine Ver schweißungs- bzw. Schmelztemperatur aufweist, die niederer ist als die der inneren Schicht.
- Nach einer noch anderen Variante kann man, wie man es schematisch in Fig. 13 dargestellt hat. Tragekörper 21, 23 vorsehen, die verschiedene Breiten besitzen. In diesem bevorzugten Fall der entspricht der breitere Tragekörper dem oberen Tragekörper, der zuletzt auf der Folie 10 befestigt wird.
- Man kann auch mindestens den einen der Tragekörper 21, 23 auf nur einem Teil seiner Breite aufschweißen, bevorzugt längs der Längseinfassung dieses Tragekörpers, der nach außen gelegen ist. Man hat eine solche Variante in Fig. 14 für den oberen Tragekörper 23 dargestellt. Diese Variante gestattet es, daß der Innendruck des Beutels dazu neigt, die Zone des Tragekörpers 23 unmittelbar unter den Profilen von der Folie 10 abzulösen, und neigt demzufolge dazu, die in Eingriff befindlichen Profile 22 und 24 zu belasten.
- Gemäß einer noch anderen Variante kann man das Schließsystem 20 mit einem Betätigungsschieber versehen. In an sich bekannter Weise erleichtert ein solcher Schieber die Handhabungen der Schließprofile 22 und 24 jeweils beim Öffnen und beim Schließen.
- Verschiedene Ausführungsweisen solcher Schieber sind an sich dem Fachmann derart bekannt, daß solche Schieber nicht mehr im einzelnen in der Folge beschrieben werden. Jedoch ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung jeder Schieber aus einer Sohle, die auf einer Fläche zwei seitliche Flügel und einen mittigen Trennsteg trägt, der in Kombination mit den beiden seitlichen Flügeln zwei entsprechend der betrachteten Richtung konvergierende/divergierende Gleitbahnen bildet, die dazu bestimmt sind, jeweils eines der Profile 22 oder 24 aufzunehmen, zusammengesetzt.
- Jedes Stück des Schließsystems 20, kann während seines Auflegens auf die Folie 10 vorab mit einem Schieber ausgestattet werden. In einer Variante können jedoch die Schieber zu den Schließprofilen 20 nach der Befestigung dieser auf der Folie 10 hinzugefügt werden, mindestens, nachdem der erste Tragekörper 21 auf der Folie 10 befestigt ist. Man wird Beispiele von Mitteln, die zur Hinzufügung eines Schiebers eingerichtet sind, in der Dokumenten EP-A-05101, EP-A-102 301 und EP-A-479661 finden.
- Die Folie 10 (oder die Streifen 10a und 10b) kann (bzw. können) den Gegenstand zahlreicher Ausführungsweisen bilden. Es kann sich um eine einfache Folie aus thermoplastischem Material, sogar aus einer thermoplastischen Verbundfolie, handeln, das heißt, aus eine Folie, die durch Nebeneinanderlegen verschiedener Schichten unterschiedlicher Art gebildet ist, zum Beispiel aus Papier, das mit einer Schicht aus Kunststoff oder einer metallisierten Folie verkleidet ist.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die soeben beschriebenen Ausführungsweisen beschränkt ist, sondern sich auf alle Varianten erstreckt, die mit ihrem Grundgedanken übereinstimmen.
- So kann man zum Beispiel, wie dies schematisch in Fig. 9 dargestellt ist, in einer Variante darauf abzielen, die Beutelketten mit Hilfe von zwei übereinandergelegten Folienbogen oder Folienstreifen 10a, 10b herzustellen, und nicht mit Hilfe einer einzigen Folie 10.
- In diesem Fall muß man dafür sorgen, daß man mindestens in einen der beiden Streifen 10a, 10b einen Einschnitt einbringt, der den Zugang zu den Schließprofilen 20 gestattet, oder auch diesen Streifen (bevorzugt den oberen Streifen 10b) in Form von aufeinanderfolgenden Stücken heranführen, deren Länge der Tiefe der Beutel entspricht. Im übrigen werden die beiden Streifen 10a und 10b längs ihrer Längsränder 15, 16 verschweißt, wie dies schematisch bei 17a und 17b in Fig. 9 dargestellt ist.
- Gemäß noch einer anderen Variante können die vorher beschriebenen Verbindungen, besonders die Verbindung der Wände der Beutel, auf der Außenseite der Schließprofile 20 in Querrichtung nach dem Füllen der Beutel nicht durch Thermoschweißung, sondern durch Verklebung hergestellt werden. Hierfür kann man vorab auf einer der Wände der Folie auf Höhe der Öffnung der Beutel ein geeignetes Klebeband aufbringen, bevorzugt ein selbstklebendes Band. Um zu vermeiden, daß dieses Klebeband schon vorher und unzeitgemäß an einer Wand der Beutel anhaftet, kann man dieses Band aus Selbstklebematerial mit einem abziehbaren Folienband abdekken.
- Man wird jetzt die Ausführungsvariante beschreiben, die in den Fig. 15 und 16 dargestellt ist.
- Gemäß der schon vorher beschriebenen Ausführungsweisen sind die Profile 22, 24 gegenüberliegend angeordnet (und stehen gemäß der Darstellungen, die auf den Fig. 1 bis 5 abgebildet sind, in Eingriff, oder sind aber dagegen getrennt, aber durch ihre Enden nach der Darstellung verbunden, die in Fig. 7 dargestellt ist), wenn sie in Querrichtung auf die Folie 10 herangeführt werden.
- Dagegen liegen gemäß der Ausführungsvariante, die in Fig. 15 und 16 dargestellt ist, dann, wenn sie auf die Folie 10 herangeführt werden, die komplementären Profile 22, 24 einander nicht gegenüber, sondern fluchten, das heißt, daß man auf sie aufeinanderfolgend trifft, wenn die Folie 10 längs ihrer Breite durchlaufen wird.
- Demzufolge werden die beiden Tragekörper 21 und 23, die jeweils die Schließprofile 22 und 24 tragen, dann gleichzeitig mit der Folie verschweißt und nicht aufeinanderfolgend, wie man es vorher angegeben hat. Jedoch kann man auch da gemäß noch einer Variante ins Auge fassen, zunächst nur den Tragekörper 21 anzuschweißen und den Tragekörper 23 erst zuletzt, zum Beispiel nach dem Umfalten der Folie, auf sie aufschweißen.
- Die Profile 22 und 24 können aus getrennten Stücken gebildet werden, die aufeinanderfolgend auf die Folie herangeführt werden, oder zusammenhängend in der Position, die in Fig. 15 dargestellt ist, verbunden sein, wenn sie gleichzeitig auf diese Folie 10 herangeführt werden.
- Die Profile 22, 24 werden in der Folge einander gegenüberliegend angeordnet, und zwar während des Schrittes des Umfaltens der Folie 10 auf sich selbst, wie in Fig. 16 dargestellt. Im Verlauf dieses Vorgangs können die Profile 22 und 24 in Eingriff getragen werden, oder können in einer Variante einander gegenüberliegend, aber getrennt gehalten werden, wobei ihr Eingriff dann letztlich nur nach Füllen des Beutels vorgenommen wird.
- Die letzten Herstellungsvorgänge des Beutels (im wesentlichen die Längsverschweißung 17 der Ränder der Folie und die Querverschweißung 18) bleiben im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Anordnungen und den verschiedenen Varianten, die vorangehend beschrieben wurden.
- Man wird insbesondere bemerken, daß auch dort bevorzugt die Folie 10 über die Hälfte ihrer Breite gespalten wird, bevor sie über sich selbst umgeschlagen wird, um die notwendige Queröffnung zu bilden, um den Zugang zwischen den Profilen 22 und 24 zu erlauben.
- In Fig. 15 ist der so gebildete Einschnitt in die Folie 10 auf der Hälfte ihrer Breite mit 12 bezeichnet.
- Bevorzugt ist dieser Einschnitt 12 vorzugsweise durch bevorzugt eine Schwächungslinie 14 verlängert, um die letztliche Abtrennung der Beutel zu erleichtern.
Claims (53)
1. Verfahren zur Herstellung einer Kette von Beuteln, die mit
querverlaufenden Schließprofilen (20) versehen sind, das
Schritte aufweist, die darin bestehen, aufeinanderfolgend
Stücke eines Schließsystems (20), das zwei komplementäre
Schließprofile (22, 24) aufweist, querverlaufend auf
mindestens einer Folie (10) niederzulegen, die dazu bestimmt ist,
die Wände der Beutel zu bilden, die Tragekörper (21, 23)
dieser beiden komplementären Schließprofile (22, 24) jeweils auf
den Innenflächen der beiden Wände des Beutels zu befestigen
und aufeinanderfolgend eine Teil-Queröffnung (12) in die
Folie einzubringen, die einen Zugang zwischen den beiden
Profilen (22, 24) von der Außenseite des Schließsystems her
gestattet, indem man jeden Beutel berücksichtigt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung (12) durch einen Einschnitt der Folie (10) in
Querrichtung auf der Außenseite des Schließsystems (20) gebildet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folie (10) nach der Herstellung des Einschnitts (12) auf sich
selbst zurückgeschlagen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich daraus zusammensetzt, auf einer
Folie (10) in Querrichtung Stücke des Schließsystems (20)
aufzulegen, die eine Länge (L1) in der Größenordnung der Hälfte
der Breite (L2) der genannten Folie aufweisen, einen
Einschnitt (12) in die Folie (10) in Querrichtung auf im
wesentlichen der Hälfte ihrer Breite auf der Außenseite des
Schließsystems (20) zu bilden, die Folie (10) auf sich selbst
zurückzuschlagen und die Tragekörper (21, 23) der beiden
Pro
file (22, 24) des Schließsystems (20) jeweils auf den beiden
Wänden des Beutels zu befestigen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragekörper (21) des unteren
Schließprofils (22) neben der Folie (10) mit dieser vor dem Umfalten
der Folie (10) verschweißt wird, und daß der Tragekörper (23)
des oberen Schließprofils (24) auf der Folie nach der Bildung
der Faltung auf dieser aufgeschweißt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke (20) des Schließsystems auf der
Breite der Folie (10) zentriert werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke (20) des Schließsystems auf der
Breite der Folie (10) außermittig sind.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die komplementären Profile (22, 24)
einander nicht gegenüberliegen, sondern fluchtend ausgerichtet
sind, wenn sie auf die Folie (10) herangebracht werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß es außerdem den Schritt aufweist, der darin
besteht, die Längsränder (15, 16) der Folie (10) nach der
Aufbringung mindestens einer Faltung auf der Folie (10)
miteinander zu verschweißen.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
mit Hilfe zweier, übereinanderliegender Folienbogen bzw.
streifen (10a, 10b) durchgeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
es den Schritt aufweist, der in der Bildung eines Einschnitts
in mindestens einem der beiden Streifen (10a, 10b) besteht,
der den Zugang zu den Schließprofilen (20) gestattet.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
es den Schritt aufweist, der darin besteht, den einen (10b)
der Streifen in Form von aufeinanderfolgenden Stücken
heranzuführen, deren Länge der Tiefe der Beutel entspricht.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
die beiden Streifen (10a, 10b) längs ihrer beiden Längsränder
(15, 16) zu verschweißen.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
eine Schwächungs- oder Voreinschnittlinie (14) zwischen den
Stücken des Einschnitts (12) in dem Teil der Folie
auszuführen, der eine Wand des Beutels bildet.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
zwischeneinander in Querrichtung die beiden Wände des Beutels
auf Höhe dessen Bodens (18) zu verschweißen.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
die Stücke des. Schließprofils (20) heranzuführen und diese
auf den Wänden des Beutels in offenem Zustand zu befestigen.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
es den Schritt aufweist, der darin besteht, vorab die beiden
Schließprofile (22, 24) an ihren Enden durch jeweilige
Schweißstellen (25, 26) zu vereinen.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
die Beutelkette vor dem Füllen auf sich selbst in Form einer
Spule aufzuwickeln, die dazu eingerichtet ist, eine
Verpackungsmaschine zu beschicken.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß während der Schritte der Befestigung der
Schließprofile (20) auf der Folie (10) eine Einlage (30), die
den Schweißbacken zugeordnet ist, zwischen die Tragekörper
(21, 23) eingesetzt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21, 23) der Schließprofile
aus einer komplexen Struktur gebildet sind, die jeweils eine
äußere Schicht und eine innere Schicht aufweist, bei denen
die äußere Schicht eine Verschweißungstemperatur aufweist,
die niedriger ist als die der inneren Schicht.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21, 23) der Schließprofile
(22, 24) unterschiedliche Breiten aufweisen.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
der breitere Tragekörper dem oberen Tragekörper entspricht,
der zuletzt auf der Folie (10) befestigt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
mindestens einen der Tragekörper (21, 23) nur auf einem Teil
seiner Breite aufzuschweißen.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließsystem (20) mit einem
Betätigungsschieber ausgestattet ist.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß es den Schritt aufweist, der darin besteht,
auf einer der Wände der Folie auf Höhe der Öffnung der Beutel
ein Klebeband aufzulegen, bevorzugt ein Band aus
selbstklebendem Material, das je nachdem mit einem Band aus
abziehbarer Folie bedeckt ist.
26. Maschine zur Herstellung einer Kette von Beuteln, die mit
querverlaufenden Schließprofilen (20) versehen sind, mit
Mitteln, die dazu eingerichtet sind, aufeinanderfolgend Stücke
eines Schließsystems (20), das zwei komplementäre
Schließprofile (22, 24) aufweist, querverlaufend über mindestens eine
Folie (10) aufzulegen, die dazu bestimmt ist, die Wände der
Beutel zu bilden, und Mitteln, die dazu eingerichtet sind,
die Tragekörper (21, 23) dieser beiden Schließprofile (22,
24) jeweils auf den Innenflächen der beiden Wände des Beutels
zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel
aufweist, die dazu eingerichtet sind, aufeinanderfolgend eine
querverlaufende Teilöffnung (12) in die Folie einzubringen,
die zwischen den beiden Profilen (22, 24) einen Zugang von
der Außenseite des Schließsystems her gestattet, wobei man
jeden Beutel berücksichtigt.
27. Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
sie Mittel aufweist, in Querrichtung auf einer Folie (10)
Stücke eines Schließsystems (20) aufzubringen, die eine Länge
(L1) in der Größenordnung der Hälfte der Breite (L2) der
genannten Folie aufweist, Einschnitte (12) in der Foie (10) in
Querrichtung auf im wesentlichen der Hälfte ihrer Breite auf
der Außenseite des Schließsystems (20) einzubringen, die
Folie (10) auf sich selbst umzufalten und die Tragekörper (21,
23) der beiden Profile (22, 24) des Schließsystems (20)
jeweils auf den beiden Wänden des Beutels zu befestigen.
28. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke (20) des Schließsystems auf der
Breite der Folie (10) zentriert sind.
29. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke (20) des Schließsystems auf der
Breite der Folie (10) außermittig sind.
30. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß sie außerdem Mittel aufweist, die dazu
eingerichtet sind, die Längsränder (15, 16) der Folie (10) nach
mindestens einer Umfaltung auf der Folie (10) miteinander zu
verschweißen.
31. Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
die Beutel mit Hilfe zweier, übereinandergelegter Folienbögen
bzw. -streifen (10a, 10b) hergestellt sind.
32. Maschine nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß
sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet sind, auf
mindestens einem der beiden Streifen (10a, 10b) einen Einschnitt
zu bilden, der den Zugang zu den Schließprofilen (20)
gestattet.
33. Maschine nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß
sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet sind, den einen
(10b) der Streifen in Form aufeinanderfolgender Stücke
heranzuführen, deren Längs der Tiefe der Beutel entspricht.
34. Maschine nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, die beiden Streifen (10a, 10b) längs, ihrer beiden
Längswände (15, 16) zu verschweißen.
35. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, eine Schwächungs- oder Voreinschnittslinie (14)
zwischen den Stücken des Einschnitts (12) in dem Teil der Folie
herzustellen, der eine Wand des Beutels bildet.
36. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, die beiden Wände des Beutels auf Höhe dessen Bodens
(18) miteinander zu verschweißen.
37. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, die Beutelkette auf sich selbst vor dem Befüllen in
Form einer Spule aufzuwickeln, die dazu eingerichtet ist,
eine Verpackungsmaschine zu beschicken.
38. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, eine Verbindung der Schließprofile (22, 24) und/oder
ihrer Tragekörper (21, 23) miteinander während deren
Befestigung auf der Folie (10) zu verhindern.
39. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Einlage (30) aufweist, die den
Schweißbacken zugeordnet ist und zwischen die Tragekörper
(21, 23) während der Schritte der Befestigung der
Schließprofile (20) auf der Folie (10) eingelegt wird.
40. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 39, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21, 23) der Schließprofile
aus einer komplexen Struktur gebildet sind und jeweils eine
äußere Schicht und eine innere Schicht aufweisen, in denen
die äußere Schicht eine Schmelz- bzw.
Ver
schweißungstemperatur aufweist, die niedriger ist als die der
inneren Schicht.
41. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21, 23) der Schließprofile
(22, 24) unterschiedliche Breiten besitzen.
42. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 41, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, ein Schließsystem (20) aufzunehmen, das mit einem
Betätigungsschieber aufweist, oder Mittel aufweist, die dazu
eingerichtet sind, das Schließsystem mit einen solchen Schieber
auszustatten.
43. Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis, 42, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die dazu eingerichtet
sind, auf einer der Wände der Folie auf Höhe der Öffnung der
Beutel ein Klebeband aufzubringen, bevorzugt ein Band mit
selbstklebendem Material, das je nachdem mit einem
ablösbaren Folienband abgedeckt ist.
44. Beutelkette, die durch die Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 25 und/oder mit Hilfe einer
Maschine nach einem der Ansprüche 26 bis 43 erhalten wurde,
mit Stücken eines Schließsystems (20), das zwei komplementäre
Schließprofilen (22, 24) aufweist, deren Tragekörper (21, 23)
in Querrichtung jeweils, auf den Innenflächen der Wände des
Beutels befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
querverlaufende Teilöffnung in der Folie aufweist, um einen
Zugang zwischen den beiden Profilen von der Außenseite des
Schließsystems her zu gestatten, wobei man jeden Beutel
berücksichtigt.
45. Beutelkette nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß
sie mit Hilfe einer einzigen Folie (10) hergestellt ist, die
auf sich selbst umgeschlagen ist.
46. Beutelkette nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß
sie mit Hilfe zweier, übereinandergelegter Folienbogen bzw. -
streifen (10a, 10b) hergestellt ist.
47. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 46, dadurch
gekennzeichnet, daß sie eine Schwächungs- oder
Voreinschnittlinie (14) zwischen jedem Paar benachbarter Beutel aufweist.
48. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 47, dadurch
gekennzeichnet, daß sie in Form einer Spule verpackt ist, die
dazu eingerichtet ist, eine Verpackungsmaschine zu
beschicken.
49. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 48, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21/ 23) der
Schließprofile aus einer komplexen Struktur gebildet sind, die
jeweils eine Außenschicht und eine. Innenschicht aufweist, in
denen die Außenschicht eine Verschweißungstemperatur
aufweist, die niedriger ist als die der Innenschicht.
50. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 48, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragekörper (21, 23) der
Schließprofile (22, 24) unterschiedliche Breiten besitzen.
51. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 50, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Tragekörper (21, 23)
nur über einen Teil seiner Breite verschweißt ist.
52. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 51, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließsystem (20) mit einem
Betätigungsschieber ausgestattet ist.
53. Beutelkette nach einem der Ansprüche 44 bis 52, dadurch
gekennzeichnet, daß sie auf einer der Wände der Folie auf
Höhe der Öffnung der Beutel ein Klebeband aufweist,
vorzugsweise ein Band mit selbstklebenden Material, das je nachdem
abgedeckt ist von einem abziehbaren Folienband.
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