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DE10311109B3 - Verschlusssystem für eine Getränkeflasche, insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche, und Verfahren zum Verschließen einer Getränkeflasche - Google Patents

Verschlusssystem für eine Getränkeflasche, insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche, und Verfahren zum Verschließen einer Getränkeflasche Download PDF

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DE10311109B3
DE10311109B3 DE10311109A DE10311109A DE10311109B3 DE 10311109 B3 DE10311109 B3 DE 10311109B3 DE 10311109 A DE10311109 A DE 10311109A DE 10311109 A DE10311109 A DE 10311109A DE 10311109 B3 DE10311109 B3 DE 10311109B3
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DE
Germany
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cap
bottle
crown cork
closure system
capsule
Prior art date
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English (en)
Inventor
Peter Querbach
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to EP04719977A priority patent/EP1606182A1/de
Priority to US10/548,730 priority patent/US20070158297A1/en
Priority to AU2004220341A priority patent/AU2004220341A1/en
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Ein Verschlusssystem (8) auf Kronenkorkenbasis soll derart modifiziert werden, dass beim Konsumenten in sämtlichen Schritten beim Öffnen einer Getränkeflasche, insbesondere einer Sekt- oder Weinflasche (1), ein hochwertiger Eindruck der Flasche und ihres Inhalts erhalten bleibt. Dazu ist dem Kronenkorken (10) eine Abdeckkappe (22) zugeordnet, die einen den Kronenkorken (10) umschließenden Zylindermantel (23) aufweist. Die Abdeckkappe (22) ist derart dimensioniert, dass sie an ihrer Umlaufkante (24) bündig mit den Zähnen (13) des Kronenkorkens (10) abschließt. Bei einem zum Anbringen eines derartigen Verschlusssystems (8) besonders geeigneten Verfahren zum Verschließen der Weinflasche (1) wird die Abdeckkappe (22) über eine mit dem Kronenkorken (10) versehene Ausgießöffnung (6) gesetzt, die Formkappe (34) mit einem zur Bildung der Kapsel (36) vorgesehenen Ausgangskörper (40) vormontiert und sodann über die mit der Abdeckkappe (22) und dem Kronenkorken (10) versehene Ausgießöffnung (6) gesetzt, wobei anschließend der Ausgangskörper (40) zur Bildung der Kapsel (36) an der Formkappe (34) sowie an einem jeweiligen Teil des Flaschenhalses (4) angerollt oder angeschrumpft wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verschlusssystem für eine Getränkeflasche, insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche. Sie betrifft weiter eine Getränkeflasche, die mit einem derartigen Verschlusssystem versehen ist, ein Verfahren zum Verschließen einer Getränkeflasche und eine Verwendung eines derartigen Verschlusssystem einer Getränkeflasche.
  • In jahrhundertelanger Tradition weist eine Weinflasche oder Sektflasche üblicherweise als Verschlusselement einen Korken oder Korkstopfen auf, der in die Ausgießöffnung des Flaschenhalses der Weinflasche eingebracht ist. Dieser Weg, Wein- und Sektflaschen zu verschließen, hat sich insbesondere deswegen bewährt, da Kork als Naturstoff die für eine langfristige Lagerung des Weins in der Flasche gegebenen Voraussetzungen in besonders hohem Maße erfüllt. Insbesondere hinsichtlich Verarbeitbarkeit und Dichtigkeit ist Kork bei zumutbarem Herstellungsaufwand ein preisgünstiges Verschlussmaterial. Aufgrund der langen Tradition beim Einsatz von Kork zum Verschließen von Weinflaschen wird ein derartiger Korkstopfen im übrigen von den Verbrauchern mit großer Erfahrung bei der Weinherstellung assoziiert. Demzufolge genießt der in einer solchermaßen verschlossenen Weinflasche angebotene Wein in den Konsumentenkreisen üblicherweise auch eine vergleichsweise hohe Wertschätzung.
  • Entgegen der hohen Wertschätzung bei den Verbrauchern kann ein Verschluss mit Korkstopfen jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf den in der solchermaßen geschlossenen Weinflasche gelagerten Wein haben. Insbesondere kann ein Korkstopfen infolge von Berührung mit dem in der Weinflasche gelagerten Wein Geschmacksstoffe in diesen abgeben und so den Weingeschmack beeinträchti gen oder verfälschen. Derartige Beeinträchtigungen des Weins können bei 10% bis zu 16% des solchermaßen gelagerten Weins auftreten. Des Weiteren muss der Korkstopfen für eine ausreichende Dichtwirkung vergleichsweise genau an das Innenmaß des Flaschenhalses oder der Ausgießöffnung angepasst sein und zudem thermisch behandelt werden, was einen vergleichsweise hohen Herstellungsaufwand bedingt.
  • Alternativ zum Einsatz von Kork kann eine Weinflasche auch mit einem Schraubverschluss ausgestattet sein. Dabei kommt üblicherweise ein metallischer Verschlussdeckel zum Einsatz, der über ein Schraubgewinde auf den Flaschenhals aufgeschraubt wird und somit die Ausgießöffnung der Weinflasche verschließt. Eine mit einem derartigen Schraubdeckel verschlossene Weinflasche ist bereits in ihrem äußeren Erscheinungsbild deutlich von einer mit einem Korkstopfen verschlossenen Weinflasche unterscheidbar. Verschließsysteme mit Schraubverschluss werden allerdings überwiegend für vergleichsweise billigere und somit minderwertigere Weine eingesetzt. Aufgrund dessen genießt ein in einer Weinflasche mit Schraubverschluss angebotener Wein auch eine nur geringere Wertschätzung bei den Verbrauchern als ein in einer mit einem Korkstopfen verschlossenen Weinflasche angebotener Wein.
  • In letzter Zeit werden auch Weinflaschen angeboten, die mit einem mechanisch stabilen Kronenkorken verschlossen sind. Dieser Kronenkorken kann in seinem Innenbereich oder im Bereich seines Spiegels auf seiner dem Flascheninneren zugewandten Seite mit einer Dichtung aus Kunststoff, z.B. als LD-PE bezeichnetes Polyethylen niedriger Dichte, versehen sein. Dadurch ist insbesondere ein einfach verarbeitbarer Verschluss mit hoher Dichtwirkung gegeben. Dies ermöglicht eine Vermeidung geschmacklicher Beeinträchtigung des in einer derart verschlossenen Flasche gelagerten Getränks auch bei langer Lagerzeit. Nachteilig bei der Verwendung eines Kronenkorkens ist, wie beim Schraubverschluss, die nur geringe Wertschätzung eines solchermaßen angebotenen Getränks bei den Abnehmern. Aus diesem Grund ist es aus der DE 100 33 222 A1 bekannt, mit einem Kronenkorken verschlossene Weinflaschen mit einer Formkappe zu verse hen und mit einer Kapsel, beispielsweise aus Zinn, zu versiegeln, so dass die betreffende Flasche im verkaufsfertigen Zustand nicht von einer mit einem herkömmlichen Korkstopfen verschlossenen Flasche zu unterscheiden ist und eine hohe Wertschätzung genießt. Selbst bei diesem fortschrittlichen Verschlusskonzept in der Art einer Umverpackung des Kronenkorkens kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der verwendete Kronenkorken zumindest teilweise einen die Wertschätzung mindernden Eindruck beim Konsumenten hinterläßt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein modifiziertes Verschlusssystem auf Kronenkorkenbasis anzugeben, mit dem dem Konsumenten in sämtlichen Schritten beim Öffnen der Flasche der Kronenkorken verborgen und ein hochwertiger Eindruck der Flasche und ihres Inhalts erhalten bleibt. Weiterhin soll eine Getränkeflasche, insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche, die mit einem derartigen Verschlusssystem versehen ist, bereitgestellt werden, zwei zum Anbringen eines derartigen Verschlusssystem an eine Getränkeflasche besonders geeignete Verfahren angegeben werden sowie eine besonders geeignete Verwendung eines derartigen Verschlusssystem angegeben werden.
  • Bezüglich des Verschlusssystem wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem einem Kronenkorken eine Abdeckkappe zugeordnet ist, die einen den Kronenkorken umschließenden Zylindermantel aufweist und derart dimensioniert ist, dass sie an ihrer Umlaufkante bündig mit den Zähnen des Kronenkorkens abschließt oder geringfügig über diesen hinaussteht.
  • Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, dass ein durchgängig hochwertiger Eindruck in der Wahrnehmung des Konsumenten durch den Kronenkorken nicht beeinträchtigt werden sollte. Zu diesem Zweck sollte das bei der Verwendung eines Kronenkorkens üblicherweise zu Tage tretende typische markante Aussehen des Kronenkorkens möglichst weitgehend verdeckt werden. Für ein Verstecken des Kronenkorkens mitsamt seiner Zähne ist sein vollständiges Umhüllen besonders günstig. Dazu ist eine Abdeckkappe vorgesehen, die an ihrer Umlaufkante zweckmäßigerweise mindestens bündig mit den Zähnen des Kronenkorkens abschließt. Die Abdeckkappe ist dabei derart ausgestaltet, dass sich in montiertem Zustand ein besonders harmonisches Gesamtbild ergibt. Dazu weist die Abdeckkappe einen den Kronenkorken umschließenden Zylindermantel auf, der insbesondere eine oberflächlich glatte Ausgestaltung der Abdeckkappe in ihrem Umlaufbereich gewährleistet.
  • Zudem ist durch die glatte Ausgestaltung der gesamten Außenseite der Abdeckkappe ein ansonsten bei Kontakt einer Anzahl von Kronenkorken untereinander mögliches Verhaken und Beschädigen durch die gezahnte Ausgestaltung typischer Kronenkorken vermieden. Um dies in jedem Fall sicherzustellen, ist die Abdeckkappe derart dimensioniert, dass sie an ihrer Umlaufkante bündig mit den Zähnen des Kronenkorkens abschließt.
  • In unterschiedlichen Situationen, insbesondere während des Öffnens der Getränkeflasche, besteht die Gefahr, dass die Abdeckkappe vom Kronenkorken abgezogen wird. Um die Abdeckkappe einerseits besonders einfach auf den Kronenkorken aufstülpen zu können, andererseits aber die unerwünschte Entfernung der Abdeckkappe vom Kronenkorken zu vermeiden und sie besonders zuverlässig am Kronenkorken zu befestigen, weist die Abdeckkappe vorteilhafterweise einen an ihrer Umlaufkante angeformten Rastrand auf. Dieser Rastrand fungiert in der Art eines Schnappverschlusses, indem er sowohl ein leichtes Aufbringen auf den Kronenkorken ermöglicht als auch eine sichere Fixierung gewährleistet, so dass die Abdeckkappe beim Abziehen der weiteren Umverpackung während des Öffnens der Flasche nicht mit abgezogen wird. Eine alternative oder kumulative dauerhafte Befestigung zwischen Abdeckkappe und Kronenkorken wird erreicht, indem beide in besonders vorteilhafter Ausgestaltung miteinander verklebt sind.
  • Damit die Abdeckkappe als Aufsatz für den Kronenkorken besonders gut geeignet ist, ist sie zweckmäßigerweise bezüglich ihrer Form und ihrer grafischen Ausstattung vergleichsweise einfach optisch ansprechend gestaltbar. Aus diesem Grund ist die Abdeckkappe vorteilhafterweise aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff hergestellt. Dies erlaubt einerseits eine gewünschte Ausgestaltung der Abdeckkappe mit einem vergleichsweise geringen Verarbeitungsaufwand und andererseits einen Einsatz der Abdeckkappe mit einem vernachlässigbaren Gewichts- und Volumenbeitrag, der im Hinblick auf die Handhabung, insbesondere bezüglich Transport und Lagerung, von Bedeutung ist.
  • Um der Abdeckkappe, beispielsweise mit kundenspezifischen Aufdrucken des Abfüllers, eine besondere Wertschätzung beim Verbraucher zu verleihen, ist sie vorzugsweise mit einem Informationsträgerelement versehen. Damit kann auf besonders einfache Weise auch gesetzlichen Vorschriften entsprochen werden, mit denen ein Herkunftsnachweis auf den Abfüller oder Weinerzeuger gefordert wird. Eine damit besonders ausgefallen gestaltete Abdeckkappe kann zudem auch als Sammlerobjekt in Betracht kommen.
  • Um bei den durch den Kronenkorken erreichbaren guten Lagereigenschaften auch eine besondere Wertschätzung bezüglich der gesamten Umverpackung bei den Abnehmerkreisen sicherzustellen, weist die verkaufsfertig verschlossene Weinflasche zweckmäßigerweise ein Verschlusssystem auf, das im Aussehen einer mit einem Korkstopfen verschlossenen Weinflasche nahekommt. Für eine derartige Optik sind vorteilhafterweise zur Umverpackung des mit der Abdeckkappe versehenen Kronenkorkens eine Formkappe und eine diese gemeinsam mit einem Teil des Flaschenhalses umschließende Kapsel vorgesehen.
  • Zur Gewährleistung eines kompatiblen Einsatzes der Formkappe in einem mehrteiligen Verschlusssystem ist vorteilhafterweise der Innendurchmesser der Formkappe an den Zylindermantel der Abdeckkappe angepasst.
  • Die Formkappe dient zudem der Wahrung einer besonders hohen Formstabilität und damit zum Schutz vor möglicherweise auftretenden Beschädigungen des Kronenkorkens und der ihn umhüllenden Abdeckkappe bei verschiedenen Handhabungsschritten und insbesondere beim Transport. Für einen Einsatz in großen Stückzahlen und einen besonders geringen Herstellungsaufwand ist die Formkappe vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus als HD-PE bezeichnetem Polyethylen hoher Dichte, hergestellt.
  • In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung ist die Formkappe derart dimensioniert, dass unter Berücksichtigung der Dimensionierung des Flaschenhalses mit einem ersten umlaufenden Lippenwulst in unmittelbarer Nähe der Ausgießöffnung und eines im Vergleich zu diesem etwas größeren Abstand zur Ausgießöffnung angeordneten zweiten umlaufenden Lippenwulstes der Eindruck einer Oberbandmündung entsteht. Bei einer Oberbandmündung weist die Flasche am Flaschenhals einen breiten umlaufenden Wulst auf, der bündig mit der Ausgießöffnung abschließt. Durch die entsprechende Dimensionierung ist auf besonders günstige Weise sichergestellt, dass für eine derartig verschlossene Weinflasche bei den Abnehmern die gleiche Wertschätzung wie bei einer traditionell mit Korkstopfen verschlossenen Weinflasche erreichbar ist. Dazu ist die Formklappe zweckmäßigerweise mit ihrem Innendurchmesser an den ersten umlaufenden Lippenwulst angepasst.
  • Im verkaufsfertig verschlossenen Zustand der Flasche schließt die Formkappe zweckmäßigerweise an ihrer Umlaufkante ohne großen Versatz oder bündig mit dem zweiten umlaufenden Lippenwulst der Flaschenmündung ab. Damit ist ein Einreißen beim Anbringen der als Umhüllung vorgesehenen, einteiligen Kapsel an der Formkappe sowie am jeweiligen Teil des Flaschenhalses weitgehend vermieden. Zudem ist die Formkappe gegenüber von außen einwirkenden Kräften besonders gut am Flaschenhals abgestützt, so dass sich, beispielsweise beim mechanischen Anbringen der äußeren Kapsel, eine besonders hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit ergibt. Die Kapsel erstreckt sich über die Formkappe hinaus und umschließt weiterhin auch einen oberen Teil des Flaschenhalses der Weinflasche. Gerade dadurch ist der optische Eindruck nahezu derselbe wie bei einer mit einem Korkstopfen verschlossenen Sekt- oder Weinflasche.
  • Bezüglich der Getränkeflasche wird die genannte Aufgabe gelöst, indem sie mit einem derartigen Verschlusssystem verschlossen ist.
  • Bezüglich des Verfahrens zum Verschließen einer Getränkeflasche, insbesondere einer Sekt- oder Weinflasche, wird die genannte Aufgabe gelöst, indem die Abdeckkappe über eine mit dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt wird, die Formkappe mit einem zur Bildung der Kapsel vorgesehenen Ausgangskörper vormontiert und sodann über die mit der Abdeckkappe und dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt wird, wobei anschließend der Ausgangskörper zur Bildung der Kapsel an der Formkappe sowie an einem jeweiligen Teil des Flaschenhalses angerollt oder angeschrumpft wird.
  • Alternativ wird die genannte Aufgabe bezüglich des Verfahrens gelöst, indem zunächst die Abdeckkappe und die Formkappe in einen zur Bildung der Kapsel vorgesehenen Ausgangskörper vormontiert und sodann über eine mit dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt werden, wobei anschließend der Ausgangskörper zur Bildung der Kapsel an der Formkappe sowie an einem jeweiligen Teil des Flaschenhalses angerollt oder angeschrumpft wird.
  • Durch die Vormontage der Formkappe in einen zur Bildung der Kapsel vorgesehenen Ausgangskörper ist ein besonders zeitsparender und effektiver Herstellungsprozess erreichbar. Das derartig vorbereitete Zwischenprodukt kann dann in einfacher Weise auf die den Kronenkorken bereits umhüllende Abdeckkappe gesetzt werden oder nach Einsetzen der Abdeckkappe in die Formkappe auf den die Ausgießöffnung verschließenden Kronenkorken gestülpt werden. Anschließend erfolgt dann bei einer aus Zinn gebildeten Kapsel ein gleichmäßiges Anrollen und bei einer auf PVC-Basis gebildeten Kapsel ein Anschrumpfen der Kapsel an die Formkappe und an den oberen Teil des Flaschenhalses, wodurch ein besonders gleichmäßiger und somit hochwertiger Eindruck des Verschlusssystems entsteht. Bei dieser Abfolge ist die Weinflasche als solche den Verschließungsmaßnahmen nur für eine vergleichsweise kurze Zeitspanne ausgesetzt, so dass vergleichsweise hohe Durchsatzraten erreichbar sind.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung beider Verfahren werden die Abdeckkappe und der Kronenkorken über einen Klebstoff, insbesondere Silikon, miteinander verbunden. Dadurch ist alternativ oder kumulativ zu der Fixierung durch den an der Umlaufkante der Abdeckkappe angeformten Rastrand eine besonders sichere Befestigung der Abdeckkappe auf dem Kronenkorken gewährleistet. Beim sachgemäßen Öffnen der Flasche, beispielsweise mit einem sogenannten Kellnermesser, wird zunächst in einem Handhabungsschritt die Kapsel zusammen mit der Formkappe entfernt. Nach diesem Schritt ist nur die Abdeckkappe sichtbar, da der an ihrer Innenseite zuverlässig befestigte Kronenkorken durch die Abdeckkappe vollständig versteckt ist.
  • Bezüglich der Verwendung wird die genannte Aufgabe gelöst, indem die Abdeckkappe als Informationsträgerfläche für Genehmigungsnummern, Herkunftshinweise wie Wappen, Name des Abfüllers, Abfüllort, Werbung oder dergleichen eingesetzt wird.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch die Kombination eines Kronenkorkens mit einer Abdeckkappe, die den Kronenkorken mit ihrem Zylindermantel umschließt und derart dimensioniert ist, dass sie an ihrer Umlaufkante bündig mit den Zähnen des Kronenkorkens abschließt, einerseits ein qualitativ hochwertiger Verschluss mit hoher Dichtwirkung gegeben ist und andererseits auf allen Außenflächen durch die glatte Oberfläche der Abdeckkappe ein optisch ansprechender Aufdruck mit Bild- und/oder Schriftinformation für den Kunden erreichbar ist, und dem Verbraucher beim Öffnen der Flasche der eingesetzte typische Kronenkorken in sämtlichen Schritten verborgen und somit ein hochwertiger Eindruck der Flasche und ihres Inhalts erhalten bleibt. Dadurch wird der an sich in der Wertschätzung bei den Konsumenten von Wein oder Sekt üblicherweise nicht besonders hoch stehende oder sogar als minderwertig angesehene Kronenkorken optisch veredelt. Die enge durchgängige Verbundenheit beider Verschlusssystemelemente über eine Verklebung der Innenseite der Abdeckkappe und der Außenseite des Kronenkorkens und/oder die Befestigung zwischen Kronenkorken und Abdeckkappe über ihren Rastrand an der Umlaufkante gewährleisten darüber hinaus einen besonders zuverlässigen und sicheren Verbund während des gesamten Öffnungsvorgangs. Durch die Anpassung der als weiteres Verschlusssystemelemente der Flaschenmündung vorgesehenen Formkappe hinsichtlich ihres Innendurchmessers an den Zylindermantel der Abdeckkappe kann die Abdeckkappe passgenau in die betreffende Formkappe eingelegt werden. Durch die Umhüllung der Formkappe, die weitergehend unter Berücksichti gung der Dimensionierung des Flaschenhalses mit einem ersten umlaufenden Lippenwulst in unmittelbarer Nähe der Ausgießöffnung und einem im Vergleich zu diesem mit etwas größerem Abstand zur Ausgießöffnung angeordneten, zweiten umlaufenden Lippenwulst geformt ist, und des oberen Teils des Flaschenhalses mit einer gemeinsamen Kapsel ist zudem sichergestellt, dass der Eindruck einer Sekt- oder Weinflasche mit Oberbandmündung vermittelbar ist. Damit wird bei den Abnehmern eine vergleichsweise hohe Wertschätzung mit dem solchermaßen dargebotenen Getränk assoziiert.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
  • 1 eine Weinflasche mit einem Verschlusssystem in seitlicher Ansicht,
  • 2a eine mit einem Kronenkorken verschlossene Ausgießöffnung im Schnitt,
  • 2b eine mit einem Kronenkorken und einer Abdeckkappe verschlossene Ausgießöffnung im Schnitt,
  • 3 eine Abdeckkappe in Draufsicht,
  • 4a eine Abdeckkappe in seitlicher Untenansicht,
  • 4b eine über einen Kronenkorken gestülpte Abdeckkappe in seitlicher Untenansicht, und
  • 5 das Verschlusssystem der Weinflasche nach 1 im Schnitt.
  • Gleiche Teile sind in allen Figuren mit den selben Bezugszeichen versehen.
  • Die Weinflasche 1 gemäß 1 umfasst einen Flaschenkörper 2, an dem ein Flaschenhals 4 angeformt ist. Anstelle der Weinflasche 1 könnte es sich dabei auch um eine Sektflasche handeln. Der Flaschenhals 4 mündet in einer in 1 nicht sichtbaren Ausgießöffnung 6, die mit einem Verschlusssystem 8 umhüllt ist. Das Verschlusssystem 8 ist dabei hinsichtlich seines optischen Eindrucks, also insbesondere hinsichtlich seiner Dimensionierung unter Berücksichtigung der Dimensionierung des Flaschenhalses 4, als Wulst 9 ausgestaltet, so dass für einen Abnehmer oder Verbraucher der Eindruck einer sogenannten Oberbandmündung entsteht.
  • Das Verschlusssystem 8 ist derart ausgebildet, dass auch bei langer Lagerzeit eine Beeinträchtigung des eingelagerten Getränks, insbesondere des in der Weinflasche 1 gelagerten Weins, in geschmacklicher Hinsicht ausgeschlossen ist. Dazu ist das Verschlusssystem 8 unter konsequentem Verzicht auf einen Korkstopfen ausgelegt. Statt dessen verschließt ein Kronenkorken 10 die Ausgießöffnung 6 der Weinflasche 1, wie in 2a im Querschnitt gezeigt. Dabei umgreifen eine Anzahl von am Außenrand des Kronenkorkens 10 angeordneten Biegelippen 12, die durch die sogenannten Zähne 13 des Kronenkorkens 10 voneinander getrennt sind, einen ersten oberen Lippenwulst 14, der am Flaschenhals 4 in unmittelbarer Nähe der Ausgießöffnung 6 angeformt ist.
  • Der Kronenkorken 10 ist gemäß DIN 6099 ausgeführt und weist, angepasst an die Dimensionierung des Flaschenhalses 4, einen freien Durchmesser von 26,75 mm und eine Höhe von 6,8 mm auf. Es können aber auch andere Durchmesser, beispielsweise etwa 24,75 mm, 29,75 mm, 32,75 mm oder 36,75 mm, abhängig vom Nennwertdurchmesser des Flaschenhalses 4, gewählt sein. Der Kronenkorken 10 ist in einem Innenbereich 16 auf seiner dem Flascheninneren zugewandten Seite mit einem Dichtelement 18 versehen. Das Dichtelement 18 ist im Ausführungsbeispiel aus Kunststoff, nämlich aus Polyethylen niedriger Dichte (LD-PE), hergestellt und in seinen Abmessungen derart bemessen, dass es die Ausgießöffnung 6 vollständig abdeckt. Bei montiertem Kronenkorken 10 wird das Dichtelement 18 in Folge der Klammerwirkung der den ersten oberen Lippenwulst 14 umgreifenden Biegelippen 12 vollständig an den umlaufenden Rand der Ausgießöffnung 6 angedrückt, so dass diese vollständig dicht verschlossen wird. Dabei kann der in der Weinflasche 1 gelagerte Wein, lediglich mit dem Material des Dichtelements 18 in Kontakt treten. Somit ist eine Beeinträchtigung des eingelagerten Weins, insbesondere in geschmacklicher Hinsicht, durch Eintrag beispielsweise von Korkmaterial sicher ausgeschlossen.
  • Der Kronenkorken 10 ist auf Edelstahlbasis hergestellt. Dabei ist sein Metallkörper aus dem Werkstoff ASI 316 gefertigt. Eine derartige Materialwahl ermöglicht auch bei ungünstigen Bedingungen eine lange Lagerzeit ohne Beeinträchtigung der Verschlusswirkung beispielsweise durch Korrosion. Somit ist dieser Kronenkorken 10 auch besonders für eine dauerhafte Lagerung von Wein auch bei ungünstiger, beispielsweise salzhaltiger oder schwefelhaltiger Außenatmosphäre geeignet.
  • In einem im Vergleich zum ersten umlaufenden oberen Lippenwulst 14 etwas größeren Abstand zur Ausgießöffnung 6 weist der Flaschenhals 4 einen zweiten umlaufenden Lippenwulst 20 auf. Dieser ist im Vergleich zum ersten oberen Lippenwulst 14 geringfügig größer dimensioniert. Des weiteren erweckt der solchermaßen gestaltete Mündungsbereich bei geöffneter Weinflasche 1 einen besonders hochwertigen Eindruck, wobei eine qualitative Nähe zu einer Sekt- oder Champagnerflasche hergestellt wird.
  • Von Wein- und Sektkonsumenten wird eine mit einem Kronenkorken 10 verschlossene Flasche und ihr Inhalt, trotz der erwiesenen genannten Vorzüge gegenüber Korkstopfen wegen des optischen Eindrucks häufig als minderwertig eingestuft. Aus diesem Grund ist dem Kronenkorken 10, wie in 2b gezeigt. eine Abdeckkappe 22 zugeordnet, die einen den Kronenkorken 10 umschließenden Zylindermantel 23 aufweist. Die Abdeckkappe 22 ist dabei derart dimensioniert, dass sie an ihrer Umlaufkante 24 bündig mit den Zähnen 13 des Kronenkorkens 10 abschließt oder geringfügig über diesen hinaussteht. Somit wird das typische Aussehen des Kronenkorkens 10 versteckt. Gerade die glatte Ausgestaltung der Außenseite 26 der Abdeckkappe 22 stellt sicher, dass die Abdeckkappe 22 nicht mit einem typischen Kronenkorken 10 assoziiert wird und somit ein besonders elegantes Erscheinungsbild gewährt ist. Diese glatte Ausgestaltung verhindert zudem auch ein ansonsten bei Kronenkorken 10 durch ihre Zähne 13 mögliches Verhaken bei Kontakt mit anderen Flaschen.
  • Des Weiteren ist die Abdeckkappe beispielsweise in besonderem Maße geeignet als Informationsträgerfläche 28 für Informationsträgerelemente 30 wie Genehmigungsnummern, Herkunftshinweise, wie Wappen, wie in 3 gezeigt, Name des Abfüllers, Abfüllort, oder Werbung u.a.. Die Informationsträgerelemente 30 können beim Herstellungsprozess der Abdeckkappe 22 in repräsentativer Aufmachung auf die Informationsträgerfläche 28 beispielsweise aufgedruckt, aufgestanzt oder aufgeprägt werden. Durch eine ansprechende optische Gestaltung kann die Abdeckkappe 22 auch als Sammlerobjekt für den Kunden in Betracht kommen. Alternativ oder zusätzlich können auch vergleichsweise schlicht gehaltene Informationsträgerelemente 30, beispielsweise in Form kurzer Schriftzüge oder Aufdrucke, auf dem Zylindermantel 23 aufgebracht sein.
  • Im Ausführungsbeispiel ist die Abdeckkappe 22 aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff hergestellt. Die Materialwahl erlaubt eine den Konsumenten optisch ansprechende Ausgestaltung bezüglich des Designs der Abdeckkappe 22 mit einem vergleichsweise geringen Verarbeitungsaufwand, z.B. beim Formen und Bedrucken. Des Weiteren ist dadurch der Gewichts- und Volumenbeitrag, der im Hinblick auf die Handhabung, insbesondere bezüglich Transport und Lagerung, von Bedeutung ist, vernachlässigbar gering.
  • Im Ausführungsbeispiel ist, wie in den 4a und 4b gezeigt, an der Umlaufkante 24 der Abdeckkappe 22 ein Rastrand 32 angeformt. Dieser funktioniert in der Art eines Schnappverschlusses und befestigt so die Abdeckkappe 22 nach dem Überstülpen über den Kronenkorken 10 zuverlässig an ihm. Damit ist nach dem Aufsetzen der Abdeckkappe 22 auf den Kronenkorken 10 ein versehentliches Abziehen der Abdeckkappe 22 vom Kronenkorken 10, insbesondere während des Öffnens der Weinflasche 1, sicher ausgeschlossen. Alternativ oder kumulativ zu der Fixierung über den Rastrand 32 an der Umlaufkante 24 der Abdeckkappe 22 ist auch eine dauerhafte und zuverlässige Verbindung zwischen dem Kronenkorken 10 und der Abdeckkappe 22 über einen Klebstoff, insbesondere Silikon, einsetzbar. Dieser wird zu diesem Zweck wahlweise auf die Innenseite 33 der Abdeckkappe 22 und/oder auf den betreffenden Kronenkorken 10 aufgebracht.
  • Zur weitergehenden Umverpackung des unter der Abdeckkappe 22 versteckten Kronenkorkens 10 sind eine Formkappe 34 und eine, diese gemeinsam mit einem Teil des Flaschenhalses 4 umschließende, Kapsel 36 vorgesehen, wie in 5 gezeigt. Für einen kompatiblen Einsatzes der Formkappe 34 in einem mehrteiligen Verschlusssystem 8 ist vorteilhafterweise der Innendurchmesser d der Formkappe 34 an den Zylindermantel 23 der Abdeckkappe 22 in dem Sinne angepasst, dass die Formkappe 34 die Abdeckkappe 22, gegebenenfalls mit etwas Spiel, umgibt. Dadurch kann die Abdeckkappe 22 mühelos in die Formkappe 34 eingelegt werden. Des Weiteren ist der Innendurchmesser d im Hinblick auf den Außendurchmesser des Flaschenhalses 4 im Bereich des zweiten umlaufenden Lippenwulstes 20 derart gewählt, dass sich ein sicherer, gegebenenfalls formschlüssiger Sitz der Formkappe 34 auf dem zweiten Lippenwulst 20 ergibt.
  • Diese Formkappe 34 ist weiter derart dimensioniert, dass sie gemeinsam mit dem zweiten Lippenwulst 20 eine Hülle bildet, die bei verschlossener Weinflasche 1 die Abdeckkappe 22 und den Kronenkorken 10 vollständig umgibt und somit jeglichen direkten mechanischen Kontakt mit Fremdteilen ausschließt sowie der Eindruck einer Oberbandmündung der Weinflasche 1 entsteht.
  • Die Formkappe 34 ist aus Kunststoff, nämlich aus Polyethylen hoher Dichte (HD-PE), hergestellt. Die Formkappe 34 ist gemeinsam mit einem oberen Teil 38 des Flaschenhalses 4 von der Kapsel 36 umschlossen. Die Kapsel 36 kann dabei als Zinnkapsel ausgebildet sein, ist im Ausführungsbeispiel aber aus einer auch als "Duplo-Folie" bezeichneten, beiderseits aluminiumkaschierten Polyethylenfolie oder aus Polyvinylchlorid-(PVC)-Folie hergestellt. Die Abdeckkappe 22, die Formkappe 34 und die Kapsel 36 bilden zusammen mit dem Kronenkorken 10 das Verschlusssystem 8. Die Kapsel 36 gleicht dabei in der Machart einer üblicherweise für eine mit Korkstopfen verschlossenen Weinflasche eingesetzten Flaschenkapsel oder Zinnkapsel, so dass sich insbesondere im Hinblick auf die gewählten Dimensionierungen der Formkappe 34, des zweiten Lippenwulstes 20 und des Flaschenhalses 4 für die vollständig verschlossene Weinflasche 1 der Eindruck einer konventionell mit Korkstopfen verschlossenen Weinflasche ergibt. Das solchermaßen gebildete Verschlusssystem 8 erlaubt somit nicht nur eine qualitativ hochwertige Lagerung des Weins ohne geschmackliche Beeinträchtigung auch bei langer Lagerzeit, sondern stellt durch die optische Gestaltung auch eine besondere Wertschätzung bei den Abnehmern sicher.
  • Im Ausführungsbeispiel wird zum Verschließen der Weinflasche 1 die Abdeckkappe 22 über die mit dem Kronenkorken 10 verschlossene Ausgießöffnung 6 gesetzt und in einem dazu parallelen oder auch zeitlich vorversetzten weiteren Arbeitsschritt die Formkappe 34 in einen zur Bildung der Kapsel 36 vorgesehenen Ausgangskörper 40 eingebracht und dort eingeklebt. Anschließend wird dieses aus Formkappe 34 und dem Ausgangskörper 40 gebildete Verschlussteilprodukt über den mit der Abdeckkappe 22 versehenen Kronenkorken 10 gestülpt. Schließlich wird der an der Formkappe 34 angebrachte Ausgangskörper 40 durch Anschrumpfen mit der Formkappe 34 sowie mit dem oberen Teil 38 des Flaschenhalses 4 in festen Kontakt gebracht, wobei sich die Kapsel 36 bildet. Bei einer auf Zinnbasis hergestellten Kapsel erfolgt die Anbringung dabei anstatt durch Anschrumpfen durch Anrollen. Bei dieser Abfolge ist die Weinflasche 1 als solche den Verschließungsmaßnahmen nur für eine vergleichsweise kurze Zeitspanne ausgesetzt, so dass vergleichsweise hohe Durchsatzraten erreichbar sind.
  • Beim Öffnen der solchermaßen verschlossenen Weinflasche 1 wird die Kapsel 36 durch ein geeignetes Schneidwerkzeug zunächst in einem Bereich unterhalb der Formkappe 34, beispielsweise in der durch deren Umlaufkante 42 und den Flaschenhals 4 gebildeten Rille, aufgetrennt. Anschließend kann die Formkappe 34, unter anderem auch aufgrund ihrer geeignet gewählten Dimensionierung, auf vergleichsweise einfache Weise vom Flaschenhals 4 abgezogen werden, so dass die den Kronenkorken 10 vollständig umhüllende Abdeckkappe 22 nunmehr freigelegt wird, wie in 2b gezeigt. Der mit der Abdeckkappe 22 fest verbundene Kronenkorken 10 ist somit – ohne für den Betrachter als solcher sichtbar zu werden – für eine Öffnung der Ausgießöffnung 6 zugänglich und kann beispielsweise mittels eines Kapselhebers abgehoben werden. Dem Betrachter bleibt somit während der gesamten Öffnungsmaßnahmen das „nackte" Aussehen des typischen Kronenkorkens 10 verborgen. Statt dessen gibt die grafisch vom Abfüller oder Hersteller gewünschte Ausgestaltung der Abdeckkappe 22 zusätzliche Informations- und Werbehinweise für den Verbraucher und sorgt jedenfalls für einen hochwertigeren Eindruck, als es der typische Kronenkorken 10 bei den Verbraucher- und Konsumentenkreisen üblicherweise vermag. Bei für den Kunden ansprechender Ausgestaltung der Abdeckkappe 22 ist sogar die spätere Verwendung als Sammlerobjekt denkbar.
  • Die Weinflasche 1 weist somit in verschlossenem Zustand ein Verschlusssystem 8 auf, das einerseits eine Beeinträchtigung der Dichtigkeit des Kronenkorkens 10 sicher vermeidet und andererseits während des Öffnungsvorgangs auch nach dem Entfernen der Kapsel 36 mit der Formkappe 34 beim Abnehmer durchgängig einen hochwertigen Gesamteindruck vermittelt, da der Kronenkorken 10 dauerhaft von der Abdeckkappe 22 vollständig umhüllt ist.
  • 1
    Weinflasche
    2
    Flaschenkörper
    4
    Flaschenhals
    6
    Ausgießöffnung
    8
    Verschlusssystem
    9
    Wulst
    10
    Kronenkorken
    12
    Biegelippen
    13
    Zähne
    14
    Lippenwulst
    16
    Innenbereich
    18
    Dichtelement
    20
    Lippenwulst
    22
    Abdeckkappe
    23
    Zylindermantel
    24
    Umlaufkante der Abdeckkappe
    26
    Außenseite
    28
    Informationsträgerfläche
    30
    Informationsträgerelement
    32
    Rastrand
    33
    Innenseite
    34
    Formkappe
    36
    Kapsel
    38
    oberes Teil
    40
    Ausgangskörper
    42
    Umlaufkante der Formkappe
    d
    Innendurchmesser

Claims (13)

  1. Verschlusssystem (8) für eine Getränkeflasche, insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche (1), mit einem Kronenkorken (10), dem eine Abdeckkappe (22) zugeordnet ist, die einen den Kronenkorken (10) umschließenden Zylindermantel (23) aufweist und derart dimensioniert ist, dass sie an ihrer Umlaufkante (24) bündig mit den Zähnen (13) des Kronenkorkens (10) abschließt oder geringfügig über diesen hinaussteht.
  2. Verschlusssystem (8) nach Anspruch 1, bei dem die Abdeckkappe (22) einen an ihrer Umlaufkante (24) angeformten Rastrand (32) aufweist.
  3. Verschlusssystem (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckkappe (22) und der Kronenkorken (10) miteinander verklebt sind.
  4. Verschlusssystem (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckkappe (22) aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff hergestellt ist.
  5. Verschlusssystem (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckkappe (22) mit einem Informationsträgerelement (30) versehen ist.
  6. Verschlusssystem (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem zur Umverpackung des mit der Abdeckkappe (22) versehenen Kronenkorkens (10) eine Formkappe (34) und eine diese gemeinsam mit einem Teil des Flaschenhalses (4) umschließende Kapsel (36) vorgesehen sind.
  7. Verschlusssystem (8) nach Anspruch 6, bei dem die Formkappe (34) in ihrem Innendurchmesser (d) an den Zylindermantel (23) der Abdeckkappe (22) angepasst ist.
  8. Verschlusssystem (8) nach Anspruch 6 oder 7, bei dem die Formkappe (34) in ihrem Innendurchmesser an einen ersten umlaufenden Lippenwulst (14) des Flaschenhalses (4) in unmittelbarer Nähe der Ausgießöffnung (6) angepasst ist.
  9. Getränkeflasche, insbesondere Sekt- oder Weinflasche (1), die mit einem Verschlusssystem (8) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 verschlossen ist.
  10. Verfahren zum Verschließen einer Getränkeflasche, insbesondere einer Sekt- oder Weinflasche (1) nach Anspruch 9, bei dem die Abdeckkappe (22) über eine mit dem Kronenkorken (10) versehene Ausgießöffnung (6) gesetzt wird, die Formkappe (34) mit einem zur Bildung der Kapsel (36) vorgesehenen Ausgangskörper (40) vormontiert und sodann über die mit der Abdeckkappe (22) und dem Kronenkorken (10) versehene Ausgießöffnung (6) gesetzt wird, wobei anschließend der Ausgangskörper (40) zur Bildung der Kapsel (36) an der Formkappe (34) sowie an einem jeweiligen Teil des Flaschenhalses (4) angerollt oder angeschrumpft wird.
  11. Verfahren zum Verschließen einer Getränkeflasche, insbesondere einer Sekt- oder Weinflasche (1) nach Anspruch 9, bei dem zunächst die Abdeckkappe (22) und die Formkappe (34) in einen zur Bildung der Kapsel (36) vorgesehenen Ausgangskörper (40) vormontiert werden und sodann über eine mit dem Kronenkorken (10) versehene Ausgießöffnung (6) gesetzt werden, wobei anschließend der Ausgangskörper (40) zur Bildung der Kapsel (36) an der Formkappe (34) sowie an einem jeweiligen Teil des Flaschenhalses (4) angerollt oder angeschrumpft wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei dem die Abdeckkappe (22) und der Kronenkorken (10) über einen Klebstoff, insbesondere Silikon, miteinander verbunden werden.
  13. Verwendung einer Abdeckkappe (22) eines Verschlusssystem (8) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als Informationsträgerfläche (28) für Genehmigungsnummern, Herkunftshinweise wie Wappen, Name des Abfüllers, Abfüllort, oder Werbung u.a.
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