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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verschlusssystem für eine Getränkeflasche,
insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche. Sie betrifft weiter eine
Getränkeflasche,
die mit einem derartigen Verschlusssystem versehen ist, ein Verfahren
zum Verschließen
einer Getränkeflasche
und eine Verwendung eines derartigen Verschlusssystem einer Getränkeflasche.
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In
jahrhundertelanger Tradition weist eine Weinflasche oder Sektflasche üblicherweise
als Verschlusselement einen Korken oder Korkstopfen auf, der in
die Ausgießöffnung des
Flaschenhalses der Weinflasche eingebracht ist. Dieser Weg, Wein-
und Sektflaschen zu verschließen,
hat sich insbesondere deswegen bewährt, da Kork als Naturstoff
die für
eine langfristige Lagerung des Weins in der Flasche gegebenen Voraussetzungen
in besonders hohem Maße erfüllt. Insbesondere
hinsichtlich Verarbeitbarkeit und Dichtigkeit ist Kork bei zumutbarem
Herstellungsaufwand ein preisgünstiges
Verschlussmaterial. Aufgrund der langen Tradition beim Einsatz von
Kork zum Verschließen
von Weinflaschen wird ein derartiger Korkstopfen im übrigen von
den Verbrauchern mit großer
Erfahrung bei der Weinherstellung assoziiert. Demzufolge genießt der in
einer solchermaßen
verschlossenen Weinflasche angebotene Wein in den Konsumentenkreisen üblicherweise
auch eine vergleichsweise hohe Wertschätzung.
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Entgegen
der hohen Wertschätzung
bei den Verbrauchern kann ein Verschluss mit Korkstopfen jedoch
auch nachteilige Auswirkungen auf den in der solchermaßen geschlossenen
Weinflasche gelagerten Wein haben. Insbesondere kann ein Korkstopfen infolge
von Berührung
mit dem in der Weinflasche gelagerten Wein Geschmacksstoffe in diesen
abgeben und so den Weingeschmack beeinträchti gen oder verfälschen.
Derartige Beeinträchtigungen
des Weins können
bei 10% bis zu 16% des solchermaßen gelagerten Weins auftreten.
Des Weiteren muss der Korkstopfen für eine ausreichende Dichtwirkung vergleichsweise
genau an das Innenmaß des
Flaschenhalses oder der Ausgießöffnung angepasst sein
und zudem thermisch behandelt werden, was einen vergleichsweise
hohen Herstellungsaufwand bedingt.
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Alternativ
zum Einsatz von Kork kann eine Weinflasche auch mit einem Schraubverschluss
ausgestattet sein. Dabei kommt üblicherweise
ein metallischer Verschlussdeckel zum Einsatz, der über ein Schraubgewinde
auf den Flaschenhals aufgeschraubt wird und somit die Ausgießöffnung der Weinflasche
verschließt.
Eine mit einem derartigen Schraubdeckel verschlossene Weinflasche
ist bereits in ihrem äußeren Erscheinungsbild
deutlich von einer mit einem Korkstopfen verschlossenen Weinflasche
unterscheidbar. Verschließsysteme
mit Schraubverschluss werden allerdings überwiegend für vergleichsweise
billigere und somit minderwertigere Weine eingesetzt. Aufgrund dessen
genießt
ein in einer Weinflasche mit Schraubverschluss angebotener Wein
auch eine nur geringere Wertschätzung bei
den Verbrauchern als ein in einer mit einem Korkstopfen verschlossenen
Weinflasche angebotener Wein.
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In
letzter Zeit werden auch Weinflaschen angeboten, die mit einem mechanisch
stabilen Kronenkorken verschlossen sind. Dieser Kronenkorken kann
in seinem Innenbereich oder im Bereich seines Spiegels auf seiner
dem Flascheninneren zugewandten Seite mit einer Dichtung aus Kunststoff,
z.B. als LD-PE bezeichnetes Polyethylen niedriger Dichte, versehen
sein. Dadurch ist insbesondere ein einfach verarbeitbarer Verschluss
mit hoher Dichtwirkung gegeben. Dies ermöglicht eine Vermeidung geschmacklicher
Beeinträchtigung
des in einer derart verschlossenen Flasche gelagerten Getränks auch bei
langer Lagerzeit. Nachteilig bei der Verwendung eines Kronenkorkens
ist, wie beim Schraubverschluss, die nur geringe Wertschätzung eines
solchermaßen
angebotenen Getränks
bei den Abnehmern. Aus diesem Grund ist es aus der
DE 100 33 222 A1 bekannt,
mit einem Kronenkorken verschlossene Weinflaschen mit einer Formkappe
zu verse hen und mit einer Kapsel, beispielsweise aus Zinn, zu versiegeln,
so dass die betreffende Flasche im verkaufsfertigen Zustand nicht
von einer mit einem herkömmlichen
Korkstopfen verschlossenen Flasche zu unterscheiden ist und eine
hohe Wertschätzung
genießt.
Selbst bei diesem fortschrittlichen Verschlusskonzept in der Art
einer Umverpackung des Kronenkorkens kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden,
dass der verwendete Kronenkorken zumindest teilweise einen die Wertschätzung mindernden Eindruck
beim Konsumenten hinterläßt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein modifiziertes Verschlusssystem
auf Kronenkorkenbasis anzugeben, mit dem dem Konsumenten in sämtlichen
Schritten beim Öffnen
der Flasche der Kronenkorken verborgen und ein hochwertiger Eindruck
der Flasche und ihres Inhalts erhalten bleibt. Weiterhin soll eine
Getränkeflasche,
insbesondere eine Sekt- oder Weinflasche, die mit einem derartigen
Verschlusssystem versehen ist, bereitgestellt werden, zwei zum Anbringen
eines derartigen Verschlusssystem an eine Getränkeflasche besonders geeignete
Verfahren angegeben werden sowie eine besonders geeignete Verwendung
eines derartigen Verschlusssystem angegeben werden.
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Bezüglich des
Verschlusssystem wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem
einem Kronenkorken eine Abdeckkappe zugeordnet ist, die einen den
Kronenkorken umschließenden
Zylindermantel aufweist und derart dimensioniert ist, dass sie an
ihrer Umlaufkante bündig
mit den Zähnen
des Kronenkorkens abschließt
oder geringfügig über diesen
hinaussteht.
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Die
Erfindung geht dabei von der Überlegung aus,
dass ein durchgängig
hochwertiger Eindruck in der Wahrnehmung des Konsumenten durch den
Kronenkorken nicht beeinträchtigt
werden sollte. Zu diesem Zweck sollte das bei der Verwendung eines
Kronenkorkens üblicherweise
zu Tage tretende typische markante Aussehen des Kronenkorkens möglichst weitgehend
verdeckt werden. Für
ein Verstecken des Kronenkorkens mitsamt seiner Zähne ist
sein vollständiges
Umhüllen
besonders günstig.
Dazu ist eine Abdeckkappe vorgesehen, die an ihrer Umlaufkante zweckmäßigerweise
mindestens bündig
mit den Zähnen
des Kronenkorkens abschließt.
Die Abdeckkappe ist dabei derart ausgestaltet, dass sich in montiertem
Zustand ein besonders harmonisches Gesamtbild ergibt. Dazu weist
die Abdeckkappe einen den Kronenkorken umschließenden Zylindermantel auf, der
insbesondere eine oberflächlich
glatte Ausgestaltung der Abdeckkappe in ihrem Umlaufbereich gewährleistet.
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Zudem
ist durch die glatte Ausgestaltung der gesamten Außenseite
der Abdeckkappe ein ansonsten bei Kontakt einer Anzahl von Kronenkorken
untereinander mögliches
Verhaken und Beschädigen durch
die gezahnte Ausgestaltung typischer Kronenkorken vermieden. Um
dies in jedem Fall sicherzustellen, ist die Abdeckkappe derart dimensioniert, dass
sie an ihrer Umlaufkante bündig
mit den Zähnen des
Kronenkorkens abschließt.
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In
unterschiedlichen Situationen, insbesondere während des Öffnens der Getränkeflasche,
besteht die Gefahr, dass die Abdeckkappe vom Kronenkorken abgezogen
wird. Um die Abdeckkappe einerseits besonders einfach auf den Kronenkorken
aufstülpen
zu können,
andererseits aber die unerwünschte
Entfernung der Abdeckkappe vom Kronenkorken zu vermeiden und sie
besonders zuverlässig am
Kronenkorken zu befestigen, weist die Abdeckkappe vorteilhafterweise
einen an ihrer Umlaufkante angeformten Rastrand auf. Dieser Rastrand
fungiert in der Art eines Schnappverschlusses, indem er sowohl ein
leichtes Aufbringen auf den Kronenkorken ermöglicht als auch eine sichere
Fixierung gewährleistet,
so dass die Abdeckkappe beim Abziehen der weiteren Umverpackung
während
des Öffnens
der Flasche nicht mit abgezogen wird. Eine alternative oder kumulative
dauerhafte Befestigung zwischen Abdeckkappe und Kronenkorken wird
erreicht, indem beide in besonders vorteilhafter Ausgestaltung miteinander
verklebt sind.
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Damit
die Abdeckkappe als Aufsatz für
den Kronenkorken besonders gut geeignet ist, ist sie zweckmäßigerweise
bezüglich
ihrer Form und ihrer grafischen Ausstattung vergleichsweise einfach
optisch ansprechend gestaltbar. Aus diesem Grund ist die Abdeckkappe
vorteilhafterweise aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff hergestellt.
Dies erlaubt einerseits eine gewünschte
Ausgestaltung der Abdeckkappe mit einem vergleichsweise geringen
Verarbeitungsaufwand und andererseits einen Einsatz der Abdeckkappe
mit einem vernachlässigbaren
Gewichts- und Volumenbeitrag,
der im Hinblick auf die Handhabung, insbesondere bezüglich Transport
und Lagerung, von Bedeutung ist.
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Um
der Abdeckkappe, beispielsweise mit kundenspezifischen Aufdrucken
des Abfüllers,
eine besondere Wertschätzung
beim Verbraucher zu verleihen, ist sie vorzugsweise mit einem Informationsträgerelement
versehen. Damit kann auf besonders einfache Weise auch gesetzlichen
Vorschriften entsprochen werden, mit denen ein Herkunftsnachweis auf
den Abfüller
oder Weinerzeuger gefordert wird. Eine damit besonders ausgefallen
gestaltete Abdeckkappe kann zudem auch als Sammlerobjekt in Betracht
kommen.
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Um
bei den durch den Kronenkorken erreichbaren guten Lagereigenschaften
auch eine besondere Wertschätzung
bezüglich
der gesamten Umverpackung bei den Abnehmerkreisen sicherzustellen, weist
die verkaufsfertig verschlossene Weinflasche zweckmäßigerweise
ein Verschlusssystem auf, das im Aussehen einer mit einem Korkstopfen
verschlossenen Weinflasche nahekommt. Für eine derartige Optik sind
vorteilhafterweise zur Umverpackung des mit der Abdeckkappe versehenen
Kronenkorkens eine Formkappe und eine diese gemeinsam mit einem
Teil des Flaschenhalses umschließende Kapsel vorgesehen.
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Zur
Gewährleistung
eines kompatiblen Einsatzes der Formkappe in einem mehrteiligen
Verschlusssystem ist vorteilhafterweise der Innendurchmesser der
Formkappe an den Zylindermantel der Abdeckkappe angepasst.
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Die
Formkappe dient zudem der Wahrung einer besonders hohen Formstabilität und damit
zum Schutz vor möglicherweise
auftretenden Beschädigungen
des Kronenkorkens und der ihn umhüllenden Abdeckkappe bei verschiedenen
Handhabungsschritten und insbesondere beim Transport. Für einen
Einsatz in großen
Stückzahlen
und einen besonders geringen Herstellungsaufwand ist die Formkappe
vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus als HD-PE bezeichnetem
Polyethylen hoher Dichte, hergestellt.
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In
weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung
ist die Formkappe derart dimensioniert, dass unter Berücksichtigung
der Dimensionierung des Flaschenhalses mit einem ersten umlaufenden
Lippenwulst in unmittelbarer Nähe
der Ausgießöffnung und
eines im Vergleich zu diesem etwas größeren Abstand zur Ausgießöffnung angeordneten
zweiten umlaufenden Lippenwulstes der Eindruck einer Oberbandmündung entsteht.
Bei einer Oberbandmündung
weist die Flasche am Flaschenhals einen breiten umlaufenden Wulst
auf, der bündig
mit der Ausgießöffnung abschließt. Durch
die entsprechende Dimensionierung ist auf besonders günstige Weise
sichergestellt, dass für
eine derartig verschlossene Weinflasche bei den Abnehmern die gleiche
Wertschätzung
wie bei einer traditionell mit Korkstopfen verschlossenen Weinflasche
erreichbar ist. Dazu ist die Formklappe zweckmäßigerweise mit ihrem Innendurchmesser
an den ersten umlaufenden Lippenwulst angepasst.
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Im
verkaufsfertig verschlossenen Zustand der Flasche schließt die Formkappe
zweckmäßigerweise
an ihrer Umlaufkante ohne großen
Versatz oder bündig
mit dem zweiten umlaufenden Lippenwulst der Flaschenmündung ab.
Damit ist ein Einreißen
beim Anbringen der als Umhüllung
vorgesehenen, einteiligen Kapsel an der Formkappe sowie am jeweiligen
Teil des Flaschenhalses weitgehend vermieden. Zudem ist die Formkappe
gegenüber
von außen
einwirkenden Kräften
besonders gut am Flaschenhals abgestützt, so dass sich, beispielsweise beim
mechanischen Anbringen der äußeren Kapsel, eine
besonders hohe Stabilität
und Widerstandsfähigkeit
ergibt. Die Kapsel erstreckt sich über die Formkappe hinaus und
umschließt
weiterhin auch einen oberen Teil des Flaschenhalses der Weinflasche. Gerade
dadurch ist der optische Eindruck nahezu derselbe wie bei einer
mit einem Korkstopfen verschlossenen Sekt- oder Weinflasche.
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Bezüglich der
Getränkeflasche
wird die genannte Aufgabe gelöst,
indem sie mit einem derartigen Verschlusssystem verschlossen ist.
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Bezüglich des
Verfahrens zum Verschließen einer
Getränkeflasche,
insbesondere einer Sekt- oder Weinflasche, wird die genannte Aufgabe
gelöst, indem
die Abdeckkappe über
eine mit dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt wird, die Formkappe
mit einem zur Bildung der Kapsel vorgesehenen Ausgangskörper vormontiert
und sodann über
die mit der Abdeckkappe und dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt
wird, wobei anschließend
der Ausgangskörper
zur Bildung der Kapsel an der Formkappe sowie an einem jeweiligen Teil
des Flaschenhalses angerollt oder angeschrumpft wird.
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Alternativ
wird die genannte Aufgabe bezüglich
des Verfahrens gelöst,
indem zunächst
die Abdeckkappe und die Formkappe in einen zur Bildung der Kapsel
vorgesehenen Ausgangskörper
vormontiert und sodann über
eine mit dem Kronenkorken versehene Ausgießöffnung gesetzt werden, wobei anschließend der
Ausgangskörper
zur Bildung der Kapsel an der Formkappe sowie an einem jeweiligen Teil
des Flaschenhalses angerollt oder angeschrumpft wird.
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Durch
die Vormontage der Formkappe in einen zur Bildung der Kapsel vorgesehenen
Ausgangskörper
ist ein besonders zeitsparender und effektiver Herstellungsprozess
erreichbar. Das derartig vorbereitete Zwischenprodukt kann dann
in einfacher Weise auf die den Kronenkorken bereits umhüllende Abdeckkappe
gesetzt werden oder nach Einsetzen der Abdeckkappe in die Formkappe
auf den die Ausgießöffnung verschließenden Kronenkorken
gestülpt werden.
Anschließend
erfolgt dann bei einer aus Zinn gebildeten Kapsel ein gleichmäßiges Anrollen
und bei einer auf PVC-Basis gebildeten Kapsel ein Anschrumpfen der
Kapsel an die Formkappe und an den oberen Teil des Flaschenhalses,
wodurch ein besonders gleichmäßiger und
somit hochwertiger Eindruck des Verschlusssystems entsteht. Bei
dieser Abfolge ist die Weinflasche als solche den Verschließungsmaßnahmen
nur für
eine vergleichsweise kurze Zeitspanne ausgesetzt, so dass vergleichsweise hohe
Durchsatzraten erreichbar sind.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung beider Verfahren werden die
Abdeckkappe und der Kronenkorken über einen Klebstoff, insbesondere
Silikon, miteinander verbunden. Dadurch ist alternativ oder kumulativ
zu der Fixierung durch den an der Umlaufkante der Abdeckkappe angeformten
Rastrand eine besonders sichere Befestigung der Abdeckkappe auf
dem Kronenkorken gewährleistet. Beim sachgemäßen Öffnen der
Flasche, beispielsweise mit einem sogenannten Kellnermesser, wird zunächst in
einem Handhabungsschritt die Kapsel zusammen mit der Formkappe entfernt.
Nach diesem Schritt ist nur die Abdeckkappe sichtbar, da der an
ihrer Innenseite zuverlässig
befestigte Kronenkorken durch die Abdeckkappe vollständig versteckt
ist.
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Bezüglich der
Verwendung wird die genannte Aufgabe gelöst, indem die Abdeckkappe als
Informationsträgerfläche für Genehmigungsnummern, Herkunftshinweise
wie Wappen, Name des Abfüllers, Abfüllort, Werbung
oder dergleichen eingesetzt wird.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass durch die Kombination eines Kronenkorkens mit einer Abdeckkappe,
die den Kronenkorken mit ihrem Zylindermantel umschließt und derart
dimensioniert ist, dass sie an ihrer Umlaufkante bündig mit
den Zähnen
des Kronenkorkens abschließt,
einerseits ein qualitativ hochwertiger Verschluss mit hoher Dichtwirkung
gegeben ist und andererseits auf allen Außenflächen durch die glatte Oberfläche der
Abdeckkappe ein optisch ansprechender Aufdruck mit Bild- und/oder
Schriftinformation für
den Kunden erreichbar ist, und dem Verbraucher beim Öffnen der
Flasche der eingesetzte typische Kronenkorken in sämtlichen
Schritten verborgen und somit ein hochwertiger Eindruck der Flasche und
ihres Inhalts erhalten bleibt. Dadurch wird der an sich in der Wertschätzung bei
den Konsumenten von Wein oder Sekt üblicherweise nicht besonders
hoch stehende oder sogar als minderwertig angesehene Kronenkorken
optisch veredelt. Die enge durchgängige Verbundenheit beider
Verschlusssystemelemente über
eine Verklebung der Innenseite der Abdeckkappe und der Außenseite
des Kronenkorkens und/oder die Befestigung zwischen Kronenkorken und
Abdeckkappe über
ihren Rastrand an der Umlaufkante gewährleisten darüber hinaus
einen besonders zuverlässigen
und sicheren Verbund während des
gesamten Öffnungsvorgangs.
Durch die Anpassung der als weiteres Verschlusssystemelemente der Flaschenmündung vorgesehenen
Formkappe hinsichtlich ihres Innendurchmessers an den Zylindermantel
der Abdeckkappe kann die Abdeckkappe passgenau in die betreffende
Formkappe eingelegt werden. Durch die Umhüllung der Formkappe, die weitergehend
unter Berücksichti gung
der Dimensionierung des Flaschenhalses mit einem ersten umlaufenden
Lippenwulst in unmittelbarer Nähe
der Ausgießöffnung und
einem im Vergleich zu diesem mit etwas größerem Abstand zur Ausgießöffnung angeordneten,
zweiten umlaufenden Lippenwulst geformt ist, und des oberen Teils
des Flaschenhalses mit einer gemeinsamen Kapsel ist zudem sichergestellt, dass
der Eindruck einer Sekt- oder Weinflasche mit Oberbandmündung vermittelbar
ist. Damit wird bei den Abnehmern eine vergleichsweise hohe Wertschätzung mit
dem solchermaßen
dargebotenen Getränk
assoziiert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
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1 eine Weinflasche mit einem
Verschlusssystem in seitlicher Ansicht,
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2a eine mit einem Kronenkorken
verschlossene Ausgießöffnung im
Schnitt,
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2b eine mit einem Kronenkorken
und einer Abdeckkappe verschlossene Ausgießöffnung im Schnitt,
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3 eine Abdeckkappe in Draufsicht,
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4a eine Abdeckkappe in seitlicher
Untenansicht,
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4b eine über einen Kronenkorken gestülpte Abdeckkappe
in seitlicher Untenansicht, und
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5 das Verschlusssystem der
Weinflasche nach 1 im
Schnitt.
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Gleiche
Teile sind in allen Figuren mit den selben Bezugszeichen versehen.
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Die
Weinflasche 1 gemäß 1 umfasst einen Flaschenkörper 2,
an dem ein Flaschenhals 4 angeformt ist. Anstelle der Weinflasche 1 könnte es sich
dabei auch um eine Sektflasche handeln. Der Flaschenhals 4 mündet in
einer in 1 nicht sichtbaren
Ausgießöffnung 6,
die mit einem Verschlusssystem 8 umhüllt ist. Das Verschlusssystem 8 ist
dabei hinsichtlich seines optischen Eindrucks, also insbesondere
hinsichtlich seiner Dimensionierung unter Berücksichtigung der Dimensionierung
des Flaschenhalses 4, als Wulst 9 ausgestaltet,
so dass für einen
Abnehmer oder Verbraucher der Eindruck einer sogenannten Oberbandmündung entsteht.
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Das
Verschlusssystem 8 ist derart ausgebildet, dass auch bei
langer Lagerzeit eine Beeinträchtigung
des eingelagerten Getränks,
insbesondere des in der Weinflasche 1 gelagerten Weins,
in geschmacklicher Hinsicht ausgeschlossen ist. Dazu ist das Verschlusssystem 8 unter
konsequentem Verzicht auf einen Korkstopfen ausgelegt. Statt dessen verschließt ein Kronenkorken 10 die
Ausgießöffnung 6 der
Weinflasche 1, wie in 2a im
Querschnitt gezeigt. Dabei umgreifen eine Anzahl von am Außenrand
des Kronenkorkens 10 angeordneten Biegelippen 12,
die durch die sogenannten Zähne 13 des Kronenkorkens 10 voneinander
getrennt sind, einen ersten oberen Lippenwulst 14, der
am Flaschenhals 4 in unmittelbarer Nähe der Ausgießöffnung 6 angeformt
ist.
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Der
Kronenkorken 10 ist gemäß DIN 6099 ausgeführt und
weist, angepasst an die Dimensionierung des Flaschenhalses 4,
einen freien Durchmesser von 26,75 mm und eine Höhe von 6,8 mm auf. Es können aber
auch andere Durchmesser, beispielsweise etwa 24,75 mm, 29,75 mm,
32,75 mm oder 36,75 mm, abhängig
vom Nennwertdurchmesser des Flaschenhalses 4, gewählt sein.
Der Kronenkorken 10 ist in einem Innenbereich 16 auf
seiner dem Flascheninneren zugewandten Seite mit einem Dichtelement 18 versehen.
Das Dichtelement 18 ist im Ausführungsbeispiel aus Kunststoff,
nämlich
aus Polyethylen niedriger Dichte (LD-PE), hergestellt und in seinen
Abmessungen derart bemessen, dass es die Ausgießöffnung 6 vollständig abdeckt.
Bei montiertem Kronenkorken 10 wird das Dichtelement 18 in Folge
der Klammerwirkung der den ersten oberen Lippenwulst 14 umgreifenden
Biegelippen 12 vollständig
an den umlaufenden Rand der Ausgießöffnung 6 angedrückt, so
dass diese vollständig
dicht verschlossen wird. Dabei kann der in der Weinflasche 1 gelagerte
Wein, lediglich mit dem Material des Dichtelements 18 in
Kontakt treten. Somit ist eine Beeinträchtigung des eingelagerten
Weins, insbesondere in geschmacklicher Hinsicht, durch Eintrag beispielsweise
von Korkmaterial sicher ausgeschlossen.
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Der
Kronenkorken 10 ist auf Edelstahlbasis hergestellt. Dabei
ist sein Metallkörper
aus dem Werkstoff ASI 316 gefertigt. Eine derartige Materialwahl
ermöglicht
auch bei ungünstigen
Bedingungen eine lange Lagerzeit ohne Beeinträchtigung der Verschlusswirkung
beispielsweise durch Korrosion. Somit ist dieser Kronenkorken 10 auch
besonders für eine
dauerhafte Lagerung von Wein auch bei ungünstiger, beispielsweise salzhaltiger
oder schwefelhaltiger Außenatmosphäre geeignet.
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In
einem im Vergleich zum ersten umlaufenden oberen Lippenwulst 14 etwas
größeren Abstand zur
Ausgießöffnung 6 weist
der Flaschenhals 4 einen zweiten umlaufenden Lippenwulst 20 auf.
Dieser ist im Vergleich zum ersten oberen Lippenwulst 14 geringfügig größer dimensioniert.
Des weiteren erweckt der solchermaßen gestaltete Mündungsbereich
bei geöffneter
Weinflasche 1 einen besonders hochwertigen Eindruck, wobei
eine qualitative Nähe
zu einer Sekt- oder Champagnerflasche hergestellt wird.
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Von
Wein- und Sektkonsumenten wird eine mit einem Kronenkorken 10 verschlossene
Flasche und ihr Inhalt, trotz der erwiesenen genannten Vorzüge gegenüber Korkstopfen
wegen des optischen Eindrucks häufig
als minderwertig eingestuft. Aus diesem Grund ist dem Kronenkorken 10,
wie in 2b gezeigt. eine
Abdeckkappe 22 zugeordnet, die einen den Kronenkorken 10 umschließenden Zylindermantel 23 aufweist.
Die Abdeckkappe 22 ist dabei derart dimensioniert, dass
sie an ihrer Umlaufkante 24 bündig mit den Zähnen 13 des
Kronenkorkens 10 abschließt oder geringfügig über diesen
hinaussteht. Somit wird das typische Aussehen des Kronenkorkens 10 versteckt.
Gerade die glatte Ausgestaltung der Außenseite 26 der Abdeckkappe 22 stellt
sicher, dass die Abdeckkappe 22 nicht mit einem typischen Kronenkorken 10 assoziiert
wird und somit ein besonders elegantes Erscheinungsbild gewährt ist.
Diese glatte Ausgestaltung verhindert zudem auch ein ansonsten bei
Kronenkorken 10 durch ihre Zähne 13 mögliches
Verhaken bei Kontakt mit anderen Flaschen.
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Des
Weiteren ist die Abdeckkappe beispielsweise in besonderem Maße geeignet
als Informationsträgerfläche 28 für Informationsträgerelemente 30 wie
Genehmigungsnummern, Herkunftshinweise, wie Wappen, wie in 3 gezeigt, Name des Abfüllers, Abfüllort, oder
Werbung u.a.. Die Informationsträgerelemente 30 können beim
Herstellungsprozess der Abdeckkappe 22 in repräsentativer
Aufmachung auf die Informationsträgerfläche 28 beispielsweise aufgedruckt,
aufgestanzt oder aufgeprägt
werden. Durch eine ansprechende optische Gestaltung kann die Abdeckkappe 22 auch
als Sammlerobjekt für
den Kunden in Betracht kommen. Alternativ oder zusätzlich können auch
vergleichsweise schlicht gehaltene Informationsträgerelemente 30,
beispielsweise in Form kurzer Schriftzüge oder Aufdrucke, auf dem
Zylindermantel 23 aufgebracht sein.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist die Abdeckkappe 22 aus Aluminium, Weißblech oder
Kunststoff hergestellt. Die Materialwahl erlaubt eine den Konsumenten
optisch ansprechende Ausgestaltung bezüglich des Designs der Abdeckkappe 22 mit
einem vergleichsweise geringen Verarbeitungsaufwand, z.B. beim Formen
und Bedrucken. Des Weiteren ist dadurch der Gewichts- und Volumenbeitrag,
der im Hinblick auf die Handhabung, insbesondere bezüglich Transport
und Lagerung, von Bedeutung ist, vernachlässigbar gering.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist, wie in den 4a und 4b gezeigt, an der Umlaufkante 24 der Abdeckkappe 22 ein
Rastrand 32 angeformt. Dieser funktioniert in der Art eines
Schnappverschlusses und befestigt so die Abdeckkappe 22 nach
dem Überstülpen über den
Kronenkorken 10 zuverlässig an
ihm. Damit ist nach dem Aufsetzen der Abdeckkappe 22 auf
den Kronenkorken 10 ein versehentliches Abziehen der Abdeckkappe 22 vom
Kronenkorken 10, insbesondere während des Öffnens der Weinflasche 1,
sicher ausgeschlossen. Alternativ oder kumulativ zu der Fixierung über den
Rastrand 32 an der Umlaufkante 24 der Abdeckkappe 22 ist auch
eine dauerhafte und zuverlässige
Verbindung zwischen dem Kronenkorken 10 und der Abdeckkappe 22 über einen
Klebstoff, insbesondere Silikon, einsetzbar. Dieser wird zu diesem
Zweck wahlweise auf die Innenseite 33 der Abdeckkappe 22 und/oder
auf den betreffenden Kronenkorken 10 aufgebracht.
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Zur
weitergehenden Umverpackung des unter der Abdeckkappe 22 versteckten
Kronenkorkens 10 sind eine Formkappe 34 und eine,
diese gemeinsam mit einem Teil des Flaschenhalses 4 umschließende, Kapsel 36 vorgesehen,
wie in 5 gezeigt. Für einen
kompatiblen Einsatzes der Formkappe 34 in einem mehrteiligen
Verschlusssystem 8 ist vorteilhafterweise der Innendurchmesser
d der Formkappe 34 an den Zylindermantel 23 der
Abdeckkappe 22 in dem Sinne angepasst, dass die Formkappe 34 die Abdeckkappe 22,
gegebenenfalls mit etwas Spiel, umgibt. Dadurch kann die Abdeckkappe 22 mühelos in
die Formkappe 34 eingelegt werden. Des Weiteren ist der
Innendurchmesser d im Hinblick auf den Außendurchmesser des Flaschenhalses 4 im
Bereich des zweiten umlaufenden Lippenwulstes 20 derart gewählt, dass
sich ein sicherer, gegebenenfalls formschlüssiger Sitz der Formkappe 34 auf
dem zweiten Lippenwulst 20 ergibt.
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Diese
Formkappe 34 ist weiter derart dimensioniert, dass sie
gemeinsam mit dem zweiten Lippenwulst 20 eine Hülle bildet,
die bei verschlossener Weinflasche 1 die Abdeckkappe 22 und
den Kronenkorken 10 vollständig umgibt und somit jeglichen
direkten mechanischen Kontakt mit Fremdteilen ausschließt sowie
der Eindruck einer Oberbandmündung der
Weinflasche 1 entsteht.
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Die
Formkappe 34 ist aus Kunststoff, nämlich aus Polyethylen hoher
Dichte (HD-PE),
hergestellt. Die Formkappe 34 ist gemeinsam mit einem oberen
Teil 38 des Flaschenhalses 4 von der Kapsel 36 umschlossen.
Die Kapsel 36 kann dabei als Zinnkapsel ausgebildet sein,
ist im Ausführungsbeispiel aber
aus einer auch als "Duplo-Folie" bezeichneten, beiderseits
aluminiumkaschierten Polyethylenfolie oder aus Polyvinylchlorid-(PVC)-Folie
hergestellt. Die Abdeckkappe 22, die Formkappe 34 und
die Kapsel 36 bilden zusammen mit dem Kronenkorken 10 das
Verschlusssystem 8. Die Kapsel 36 gleicht dabei in
der Machart einer üblicherweise
für eine
mit Korkstopfen verschlossenen Weinflasche eingesetzten Flaschenkapsel
oder Zinnkapsel, so dass sich insbesondere im Hinblick auf die gewählten Dimensionierungen
der Formkappe 34, des zweiten Lippenwulstes 20 und
des Flaschenhalses 4 für
die vollständig verschlossene
Weinflasche 1 der Eindruck einer konventionell mit Korkstopfen
verschlossenen Weinflasche ergibt. Das solchermaßen gebildete Verschlusssystem 8 erlaubt
somit nicht nur eine qualitativ hochwertige Lagerung des Weins ohne
geschmackliche Beeinträchtigung
auch bei langer Lagerzeit, sondern stellt durch die optische Gestaltung
auch eine besondere Wertschätzung
bei den Abnehmern sicher.
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Im
Ausführungsbeispiel
wird zum Verschließen
der Weinflasche 1 die Abdeckkappe 22 über die mit
dem Kronenkorken 10 verschlossene Ausgießöffnung 6 gesetzt
und in einem dazu parallelen oder auch zeitlich vorversetzten weiteren
Arbeitsschritt die Formkappe 34 in einen zur Bildung der
Kapsel 36 vorgesehenen Ausgangskörper 40 eingebracht
und dort eingeklebt. Anschließend
wird dieses aus Formkappe 34 und dem Ausgangskörper 40 gebildete
Verschlussteilprodukt über
den mit der Abdeckkappe 22 versehenen Kronenkorken 10 gestülpt. Schließlich wird
der an der Formkappe 34 angebrachte Ausgangskörper 40 durch
Anschrumpfen mit der Formkappe 34 sowie mit dem oberen
Teil 38 des Flaschenhalses 4 in festen Kontakt
gebracht, wobei sich die Kapsel 36 bildet. Bei einer auf
Zinnbasis hergestellten Kapsel erfolgt die Anbringung dabei anstatt durch
Anschrumpfen durch Anrollen. Bei dieser Abfolge ist die Weinflasche 1 als
solche den Verschließungsmaßnahmen
nur für
eine vergleichsweise kurze Zeitspanne ausgesetzt, so dass vergleichsweise hohe
Durchsatzraten erreichbar sind.
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Beim Öffnen der
solchermaßen
verschlossenen Weinflasche 1 wird die Kapsel 36 durch
ein geeignetes Schneidwerkzeug zunächst in einem Bereich unterhalb
der Formkappe 34, beispielsweise in der durch deren Umlaufkante 42 und
den Flaschenhals 4 gebildeten Rille, aufgetrennt. Anschließend kann
die Formkappe 34, unter anderem auch aufgrund ihrer geeignet
gewählten
Dimensionierung, auf vergleichsweise einfache Weise vom Flaschenhals 4 abgezogen
werden, so dass die den Kronenkorken 10 vollständig umhüllende Abdeckkappe 22 nunmehr freigelegt
wird, wie in 2b gezeigt.
Der mit der Abdeckkappe 22 fest verbundene Kronenkorken 10 ist somit – ohne für den Betrachter
als solcher sichtbar zu werden – für eine Öffnung der
Ausgießöffnung 6 zugänglich und
kann beispielsweise mittels eines Kapselhebers abgehoben werden.
Dem Betrachter bleibt somit während
der gesamten Öffnungsmaßnahmen
das „nackte" Aussehen des typischen
Kronenkorkens 10 verborgen. Statt dessen gibt die grafisch
vom Abfüller
oder Hersteller gewünschte
Ausgestaltung der Abdeckkappe 22 zusätzliche Informations- und Werbehinweise
für den
Verbraucher und sorgt jedenfalls für einen hochwertigeren Eindruck, als
es der typische Kronenkorken 10 bei den Verbraucher- und
Konsumentenkreisen üblicherweise vermag.
Bei für
den Kunden ansprechender Ausgestaltung der Abdeckkappe 22 ist
sogar die spätere Verwendung
als Sammlerobjekt denkbar.
-
Die
Weinflasche 1 weist somit in verschlossenem Zustand ein
Verschlusssystem 8 auf, das einerseits eine Beeinträchtigung
der Dichtigkeit des Kronenkorkens 10 sicher vermeidet und
andererseits während
des Öffnungsvorgangs
auch nach dem Entfernen der Kapsel 36 mit der Formkappe 34 beim
Abnehmer durchgängig
einen hochwertigen Gesamteindruck vermittelt, da der Kronenkorken 10 dauerhaft
von der Abdeckkappe 22 vollständig umhüllt ist.
-
- 1
- Weinflasche
- 2
- Flaschenkörper
- 4
- Flaschenhals
- 6
- Ausgießöffnung
- 8
- Verschlusssystem
- 9
- Wulst
- 10
- Kronenkorken
- 12
- Biegelippen
- 13
- Zähne
- 14
- Lippenwulst
- 16
- Innenbereich
- 18
- Dichtelement
- 20
- Lippenwulst
- 22
- Abdeckkappe
- 23
- Zylindermantel
- 24
- Umlaufkante
der Abdeckkappe
- 26
- Außenseite
- 28
- Informationsträgerfläche
- 30
- Informationsträgerelement
- 32
- Rastrand
- 33
- Innenseite
- 34
- Formkappe
- 36
- Kapsel
- 38
- oberes
Teil
- 40
- Ausgangskörper
- 42
- Umlaufkante
der Formkappe
- d
- Innendurchmesser