DE3737467C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen aufreißbaren Behälterverschluß,
insbesondere für Flaschen, bestehend aus einer oberen
Deckplatte, einem von dieser Deckplatte herabhängenden
zylindrischen Deckelrand, mit einen Aufreißstreifen
definierenden Kerblinien in der Deckplatte und dem Rand,
wobei dieser Aufreißstreifen sich in eine über den Rand
hinausragende Zunge fortsetzt, und aus einem mit der Zunge
des Aufreißstreifens verbundenen Zugorgan.
Flaschenverschlüsse der vorgenannten Art sind bereits in
verschiedenen Formen bekannt. Einen gattungsgemäßen Verschluß beschreibt die US-PS 44 53 644. Daher gibt es aufreißbare
Verschlüsse mit Zugorganen, bei denen das Zugorgan und der
Verschluß in einem Teil hergestellt sind, während auch
zweiteilige Verschlüsse bekannt sind, bei denen die
Verschlußkappe aus Metall besteht, während das Zugorgan aus
Metall oder Kunststoff bestehen kann.
All′ diese bekannten Verschlüsse haben jedoch Nachteile.
Ein schwerwiegender Nachteil ergibt sich beispielsweise, wenn
der untere Bereich des Verschlußrandes auf verschiedene Weise
unter dem Flansch um den Flaschenmund eingepreßt wird. Dieses
Verfahren erbringt eine totale oder teilweise Verformung am
Anfang der Kerblinien, sodaß diese in einer Anzahl von Fällen,
welche in ihrer Häufigkeit sogar statistisch erfaßbar sind,
geschlossen werden. Dies bedeutet, daß eine wesentlich stärkere
Kraft benötigt wird, um den Deckelrand längs dieser Kerblinien
aufzureißen oder, was noch schlechter ist, es führt zu einem
unkontrollierten Aufreißen an der Zungenwurzel, wenn eine oder
beide Kerblinien durch diese Verformung am Anfang blockiert
wurden, sodaß das Aufreißen durch ungekerbtes Material hindurch
erfolgen muß. Dieses Schließen oder Zusammenpressen des Anfangs
der Kerblinien bedeutet oftmals, daß stärkere Zugkräfte
erforderlich sind, und zwar in einem derartigen Ausmaß, daß
die Verbindung zwischen der Zunge und dem Zugorgan einer derart
großen Beanspruchung ausgesetzt wird, daß die Verbindung reißt
und der Verschluß nicht mehr entfernt werden kann.
Ein weiteres schwerwiegendes Problem bei derartigen
Verschlüssen besteht darin, daß sie keine Druckentlastung für
kohlensäurehaltige Getränke erlauben. Wenn in derartigen
Flaschen ein Überdruck erzeugt wird, besteht die Gefahr, daß
die Flasche platzt und schwere Beschädigungen verursacht. In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die
Druckfestigkeit aller Flaschenarten von einem Muster zum
anderen infolge der Bildung von Rissen schwankt, und daß
außerdem bei neu hergestellten Glasflaschen oftmals
Eigenspannungen vorhanden sind. Außerdem erhöht sich die
Gefahr bei wiederverwendbaren Flaschen, bei denen statistisch
nachweisbar ist, daß die Druckfestigkeit von Glasflaschen
nach und nach entsprechend der Anzahl von Durchläufen, d.h.
der Anzahl von erneuten Füllungen, abnimmt. Man hat daher
seit langem nach Behältern gesucht, welche eine derartige
Entgasung ermöglichen könnten, welche bei hohen Drücken in
Funktion treten würde, bei denen die Gefahr einer
Flaschenexplosion bestehen würde, welche jedoch weder eine
unbedingt dichte Abdichtung liefern müßten, nachdem ein derart
gefährlicher Überdruck abgelassen wurde, sodaß die Qualität
der kohlensäurehaltigen Getränke aufrechterhalten würde.
Konventionell ausgebildete aufreißbare Verschlüsse haben
keine derartige Entgasungsfunktion und der Verschluß kann,
falls ein zu hoher Kohlensäuredruck erreicht wird, entweder
vom Flaschenmund fortfliegen oder, was noch schlimmer ist,
die Flasche kann explodieren. In beiden Fällen ergeben sich
naturgemäß Gefahren für das Abfüllpersonal oder die Benutzer.
Ein weiterer Nachteil herkömmlicher aufreißbarer Verschlüsse
besteht darin, daß sie unbeabsichtigt ungenau geöffnet werden
können, das heißt, wenn das Zugorgan, welches am Flaschenhals
anliegen soll, vor dem Beginn des Zugvorganges um 180°
senkrecht nach oben gebogen wird. In diesem Fall ergibt sich
nahe dem Anfang der Kerblinien eine äußerst geringe Hebelkraft,
sodaß eine sehr beträchtliche Zugkraft benötigt wird. Nicht
allzu selten ist diese Kraft so groß, daß das Zugorgan abreißt
oder der Benutzer den Eindruck hat, daß der Verschluß unmöglich
geöffnet werden kann. Es ist daher äußerst wichtig, eine
technische Lösung dieses Problems zu finden, welche automatisch
eine ausreichende Hebelkraft ergibt, wenn das Zugorgan bis zu
einem Winkel von 90-180° nach oben gebogen wird.
Das Verbindungsteil zwischen dem Verschlußdeckel und dem
Zugorgan bildet einen Schwachpunkt bei aufreißbaren
Verschlüssen, und zwar gleichgültig ob der Verschluß in einem
Stück hergestellt ist oder in zwei Teilen, wobei im letzteren
Fall der Deckel und das Zugorgan getrennt hergestellt und
anschließend miteinander verbunden werden. Ein Riß des
Verbindungsteiles zwischen dem Deckel und dem Zugorgan kann
durch wiederholtes Umbiegen oder Verdrehen des Zugorganes
verursacht werden, wenn der Verschluß geöffnet wird, oder
auch während des Transportes und der Handhabung des
Verschlusses während der Herstellung, oder wenn das
Verbindungsteil beim Aufbringen des Verschlusses auf die
Flasche wiederholten Biegebeanspruchungen ausgesetzt wird.
Es ist daher wichtig, daß das Verbindungsteil derart verstärkt
wird, daß es den vorgenannten unvermeidbaren Beanspruchungen
widerstehen kann. Es sind verschiedene Arten von Verstärkungen
mit verschiedenen Eindrücken oder Einpressungen versehen, um
es zu verstärken. Es ist jedoch erwünscht, neue Verfahren
einer weiteren Verbesserung und Verstärkung des
Verbindungsteiles zu finden, um die vorgenannten
Schwierigkeiten auszuschalten.
Die Forderungen nach einer ständigen Erhöhung der Füll- und
Verschließgeschwindigkeit während der Herstellung haben ständig
zugenommen und die Geschwindigkeit hat sich während der letzten
zehn Jahre von 1000 Flaschen/min auf 1500 Flaschen/min
gesteigert. Dies ergibt große Schwierigkeiten in der Zufuhr
und Handhabung aufreißbarer Verschlüsse, welche aufgrund ihrer
Natur zwangsläufig asymmetrisch sind und daher sehr schwierig
mit einer äquivalenten Geschwindigkeit orientierbar sind,
sodaß die Füllung und Verschließleistung nicht durch die
Verschlußmaschinen verzögert wird. Aufreißbare Verschlüsse
müssen daher derart ausgebildet sein, daß sie eine schnelle
Orientierung auf ihrem Weg zur Verschlußstation ermöglichen.
Ein häufiges Problem bei aufreißbaren Verschlüssen besteht darin, daß,
wenn das Zugorgan nicht glatt am Flaschenhals anliegt, der Deckel
während der Handhabung der Flaschen unbeabsichtigt abgerissen werden
kann, und zwar sowohl während der Herstellung wie bei dem Verbraucher.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einen aufreißbaren
Behälterverschluß der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß
beim Anbringen des Behälterverschlusses an einen Behälter eine Verformung
am Anfang der Kerblinien vermieden werden kann, so daß die
Kerblinien beim Öffnen leicht aufreißen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein erfindungsgemäßer Behälterverschluß
im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan ein Verbindungsteil
mit einer nach außen weisenden Seite aus Kunststoff besitzt
welches mit der Zunge des Aufreißstreifens verbunden ist, und
daß von der nach außen weisenden Seite des Verbindungsteiles ein
Distanzstück hervorsteht, welches eine von der Wurzel der Zunge um
eine wesentlich geringere Distanz als die Axialhöhe des Deckelrandes
entfernt liegende Wirkfläche besitzt.
Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Behälterverschluß, welcher zwischen
dem Zugorgan und der Zunge ein Verbindungsteil besitzt, welches gegenüber
Verdrehung und Verbiegung widerstandsfähig ist und wobei
das Verbindungsteil mit einem Distanzstück versehen ist, bietet eine
Anzahl von wichtigen Vorteilen.
Infolge der Ausdehnung, des Bereiches und der Höhe des
Distanzstückes kann der Druck der Schließfinger der
Schließhülse des Verschlußkopfes für die Flasche speziell
gesteuert werden, um den Anfang der Kerblinien an der
Zungenwurzel zu schützen. Ein zu hoher Verschlußdruck kann
daher vermieden werden und die sonst unvermeidbare Verformung
oder Stauchung der Kerblinien kann ausgeschaltet werden. Dies
gewährleistet, daß alle Behälterverschlüsse leicht und
kontrolliert geöffnet werden können.
Die gewünschte Hebelkraft wird automatisch durch das
vorgeschlagene Distanzstück und die Ausbildung des Zugorganes
erzielt, ungeachtet der Art, wie das Zugorgan zu Anfang nach
oben gebogen wird und das Distanzstück somit in Kontakt mit
dem Deckelrand gebracht wird. Dank dieser Hebelwirkung wird
zum Aufreißen der Kerblinien wesentlich weniger Kraft benötigt,
was zu einem glatten und kontrollierten anfänglichen Aufreißen
der Kerblinien führt. Außerdem bleiben die Kerblinien im
Deckelmantel intakt und verhindern somit, daß der Verschluß
abfliegen kann, was sonst geschehen kann, wenn der hohe
Öffnungswiderstand bei geringer Hebelwirkung zu plötzlichem
unkontrolliertem Aufreißen der Kerblinien bei Flaschen führt,
welche unter hohem Druck stehende kohlensäurehaltige
Flüssigkeiten enthalten.
Außer den vorgenannten beiden Vorteilen wird ein dritter
wichtiger Vorteil erzielt. Dabei handelt es sich um einen
Effekt, welcher seit langem bei Verschlüssen der vorgenannten
Art gesucht wurde und welcher darin besteht, daß
erfindungsgemäß, wenn der Druck in der Flasche zu hoch wird,
eine Selbstentgasung erzielt wird, wodurch die Gefahr eines
Zerplatzens der Flasche ausgeschaltet wird. Diese
Selbstentgasung wird durch Regulierung des Griffes des
Deckelmantels über das Distanzstück erzielt, sodaß der Griff
dort weniger stark ist als rund um den übrigen Teil des
Deckelmantels. Dieser schwächere Griff innerhalb der Fläche
des Distanzstückes ergibt ein Ventil, welches sich öffnet,
wenn der Druck in der Flasche einen bestimmten Wert von
beispielsweise 100 psi übersteigt. Wenn der Druck in der
Flasche fällt, kann der übrige Teil des Deckelmantels, welcher
den Flaschenhals fester umgreift, zurückfedern, sodaß der
Teil des Verschlusses, welcher als Ventil wirkt, sich wieder
an den Flaschenmund anlegt und die Ventilwirkung erlischt.
Das Ausmaß der Ventilwirkung und die Stärke des Griffes
bestimmen den Überdruck, bei welchem das Ventil öffnet und
schließt.
Das erfindungsgemäß verwendete Distanzstück liefert folgende
zusätzliche Vorteile:
Die automatische Hebelwirkung beim Öffnen des Verschlusses
ergibt geringere Öffnungskräfte und daher eine Erleichterung
beim Öffnen des Verschlusses,
das zusätzliche Material im Distanzstück verstärkt das Verbindungsteil und verbessert die Zug- und Torsionsfestigkeit der Verbindung,
der Verschluß läßt sich leichter in der Schließmaschine, d.h. beim Verschlußverfahren, orientieren, z.B. beim Sortieren, da das Distanzstück verhindert, daß der Verschluß eine feste Position mit dem an der darunterliegenden Fläche liegenden Zugorgan einnimmt, und
das Zugorgan wird nach unten glatt gegen den Flaschenhals gepreßt, wenn der Verschluß aufgesetzt wird, sodaß die Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens beim weiteren Handhaben der Flasche verringert wird.
das zusätzliche Material im Distanzstück verstärkt das Verbindungsteil und verbessert die Zug- und Torsionsfestigkeit der Verbindung,
der Verschluß läßt sich leichter in der Schließmaschine, d.h. beim Verschlußverfahren, orientieren, z.B. beim Sortieren, da das Distanzstück verhindert, daß der Verschluß eine feste Position mit dem an der darunterliegenden Fläche liegenden Zugorgan einnimmt, und
das Zugorgan wird nach unten glatt gegen den Flaschenhals gepreßt, wenn der Verschluß aufgesetzt wird, sodaß die Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens beim weiteren Handhaben der Flasche verringert wird.
Beim vorgenannten Entgasungseffekt bildet der Ventildeckel
nur einen begrenzten Abschnitt des gesamten Deckelmantels,
da eine Lockerung des Griffes rund um den gesamten Verschluß
den Verschluß so weit schwächen würde, daß er bei normalem
Überdruck in der Flasche abfliegen würde. Der Ventildeckel
arbeitet folgendermaßen:
Wenn der Druck in der Flasche zu hoch wird, hebt sich der
Ventildeckel, sodaß der Überdruck abgelassen werden kann,
der fest rund um den Flaschenhals geklemmte Deckelmantel hält den Verschluß fest am Flaschenmund während der Entgasung, sodaß verhindert wird, daß der Verschluß von der Flasche abfliegt, und
wenn der Überdruck in der Flasche nach Entgasung auf einen geeigneten Wert zurückgekehrt ist, ergibt der festgeklemmte Teil des Deckelmantels eine Rücksprungwirkung, welche den kurzzeitig geöffneten Ventildeckel schließt.
der fest rund um den Flaschenhals geklemmte Deckelmantel hält den Verschluß fest am Flaschenmund während der Entgasung, sodaß verhindert wird, daß der Verschluß von der Flasche abfliegt, und
wenn der Überdruck in der Flasche nach Entgasung auf einen geeigneten Wert zurückgekehrt ist, ergibt der festgeklemmte Teil des Deckelmantels eine Rücksprungwirkung, welche den kurzzeitig geöffneten Ventildeckel schließt.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
besteht das Distanzstück aus einem oder mehreren Vorsprüngen
oder aus einer sich im wesentlichen über die Breite des
Verbindungsteiles erstreckenden Schulter. Das Distanzstück
sollte in diesem Fall höher sein als der Zwischenraum, der
zwischen den Schließfingern der Schließhülse zur Verfügung
steht, sodaß der Deckelmantel über das Verbindungsteil lockerer
gegen den Flaschenhals geklemmt wird, wodurch die gewünschte
Ventilwirkung erzielt wird. Die Ausdehnung des Distanzstückes
und der Höhenunterschied zwischen dem Distanzstück und dem in
den Schließfingern der Schließhülse zur Verfügung stehenden
Raumes regelt daher:
Das Ausmaß der Ventilwirkung und daher seine Entgasungsfähigkeit
und
den Überdruck, bei welchem das Ventil öffnet und infolge der Rücksprungwirkung wieder schließt.
den Überdruck, bei welchem das Ventil öffnet und infolge der Rücksprungwirkung wieder schließt.
Vorzugsweise werden das Zugorgan und das Verbindungsteil
sowie das Distanzstück gleichzeitig mit der Befestigung des
Verbindungsteiles an der Zunge ausgebildet.
Um eine einwandfreie Verankerung des Verbindungsteiles zu
erreichen, kann die Zunge mit Durchgangslöchern, vorspringenden
Flanschen, Widerhaken oder dgl. versehen und eventuell auch
durch einen speziellen Lacküberzug verstärkt sein, um die
Haftfähigkeit zu verbessern.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung liegen
die Zunge und das Zugorgan in einem Winkel von annähernd
45-90° gegenüber der Deckplatte, und zwar von der Herstellung
des Rohlings bis zum endgültigen Schließvorgang. Diese
Orientierung von Zunge und Zugorgan ergibt beim Handhaben des
Verschlusses eine Reihe von Vorteilen. So ergibt sich
beispielsweise während der Herstellung und später während des
Verschließens der Vorteil, daß keine Biegebeanspruchung in der
tatsächlichen Zungenwurzel auftreten kann. Eine derartige
Biegebeanspruchung hat sich als Grund für eine Schwächung
des Materials an der Zungenwurzel herausgestellt, wodurch die
Gefahr entsteht, daß die Zunge abgerissen wird, wenn der
Verschluß geöffnet werden soll. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, daß der Schwerpunkt des Verschlusses zu seinem Deckel
hin ausgerichtet wird, wodurch eine Sortierung und Orientierung
mit hohen Geschwindigkeiten erleichtert wird. Bekanntlich
werden herkömmliche Zungen im wesentlichen parallel zum
Verschlußdeckel oder in einem Winkel von 0-45° dazu
ausgerichtet. Mit Nachdruck ist allerdings darauf hinzuweisen,
daß das Erfindungsprinzip naturgemäß auch auf derartige
bekannte Verschlüsse anwendbar ist, bei denen die Zunge
gegenüber der Deckelplatte in einem Winkel von 0-45° orientiert
ist.
Das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Erfindung liefert
auch den Vorteil, daß die Metallzunge allerdings allseitig
von Kunststoff überdeckt ist, wodurch die Gefahr von
Schnittverletzungen des Verbrauchers während des Öffnens
ausgeschaltet wird.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann das Zugorgan
bis zur endgültigen Verwendung, d.h. Öffnung der Flasche, in
engem Kontakt mit dem Flaschenhals durch ein zerreißbares
Halteorgan festgehalten werden, welches zumindest teilweise
das Zugorgan überdeckt.
Dies bietet den Vorteil, daß das Zugorgan während des
Transportes und der Lagerung der Flasche gesichert ist und
daß der Verbraucher sofort feststellen kann, ob ein Versuch
unternommen wurde, die Flasche zu öffnen oder nicht.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung einiger
Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnungen;
es zeigt
Fig. 1-5 verschiedene Ausbildungen des erfindungsgemäßen
Verschlusses in Perspektive;
Fig. 6-8 Einzelheiten verschiedener Ausführungen der
Verbindung zwischen Zunge und Zugorgan in vergrößertem
Maßstabe;
Fig. 6A-8A Längsschnitte durch die Fig. 6-8 längs der
Linien A-A;
Fig. 9-11 verschiedene Ausführungsbeispiele des
Distanzstückes in vergrößertem Maßstabe;
Fig. 9A-11A Längsschnitte durch Fig. 9, 10 und 11 längs der
Linien B-B;
Fig. 12-14 Einzelheiten verschiedener Ausführungsbeispiele
der Verbindung zwischen Zunge und Zugorgan in
vergrößertem Maßstabe;
Fig. 12A-14A Schnitte durch Fig. 12, 13 und 14 längs der
Linien C-C;
Fig. 15 einen erfindungsgemäßen Verschluß während des
Öffnungsvorganges in Perspektive;
Fig. 15A die Hebelwirkung während des Öffnungsvorganges;
Fig. 16 einen erfindungsgemäßen Verschluß während des
Schließvorganges;
Fig. 17-18 Einzelheiten aus Fig. 16 in vergrößertem Maßstabe;
Fig. 19 einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluß mit
Garantiesiegel; und
Fig. 20 einen erfindungsgemäßen Verschluß in einer Ausbildung
für die Verwendung mit einem Garantiesiegel gemäß
Fig. 19.
Im Prinzip besteht der erfindungsgemäße Verschluß, wie Fig. 1
zeigt, aus einer Deckplatte 1, einem zylindrischen Deckelmantel
2, einem Aufreißstreifen 3 mit einer vom Deckelmantel
abstehenden Zunge 5, aus im Verschluß angeordneten Kerblinien
4 und einem mit der Zunge 5 verbundenen Zugorgan 6, wobei
dieses Zugorgan mit einem Verbindungsteil 7 versehen ist,
welches unmittelbar an der Zunge anliegt. Die Höhe des
Deckelmantels ist mit a bezeichnet und die Zungenwurzel mit 8.
Das Zugorgan besteht aus einem Kunststoffring 6, welcher mit
Hilfe des mit dem Zugorgan 6 integrierten Verbindungsteil 7
derart an der Zunge 5 befestigt ist, daß es Zug- und
Torsionsbeanspruchungen widerstehen kann. Das Verbindungsteil
erstreckt sich dabei bis zur Zungenwurzel und umhüllt
vorzugsweise die Zunge allseitig. Das Verbindungsteil 7 ist
außerdem mit einem vorspringenden Distanzstück 9 versehen.
Der Anfang der Kerblinien an der Unterkante des Deckelmantels
ist mit dem Bezugszeichen 10 versehen.
Selbstverständlich beschränkt sich die Erfindung nicht auf
die in Fig. 1 dargestellte besondere Anordnung der Kerblinien,
sondern diese können ebensogut auf verschiedene Weise quer
über die Deckplatte verlaufen. Aus diesem Grunde wurden sie
in den meisten nachfolgenden Figuren fortgelassen.
Die Fig. 2-5 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele
des Distanzstückes 9. All′ diesen Ausführungsbeispielen ist
gemeinsam, daß die Wirkfläche des Distanzstückes von der
Zungenwurzel um einen Abstand entfernt liegt, welcher geringer
ist als die Höhe a des Deckelmantels. Bei dem in Fig. 2
dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Distanzstück 9
aus einem schulterförmigen Vorsprung, der sich über die Breite
des Verbindungsteiles erstreckt. Fig. 3 zeigt ein
Ausführungsbeispiel mit einem einzigen mittig angeordneten
Vorsprung und in Fig. 5 ist das Distanzstück im wesentlichen
ovalförmig und besitzt eine relativ große Kontaktfläche. Das
Distanzstück gemäß Fig. 5 besitzt mehrere Kontaktflächen.
Im Rahmen der Erfindung kann das Distanzstück naturgemäß auf
verschiedene Weise geformt sein.
Wichtig ist, daß seine Wirkfläche in dem vorgenannten Abstand
von der Zungenwurzel liegt, daß es eine geeignete Höhe und
Seitenausbildung besitzt und daß es in einem Stück mit dem
Verbindungsteil hergestellt ist.
Der in den Fig. 1-5 dargestellte Verschluß besitzt ein
ringförmiges Zugorgan, doch können auch andere Ausbildungen
verwendet werden. Dies bedeutet, daß das Zugorgan nicht
zwangsläufig kreisringförmig sein muß, sondern im Prinzip
irgendeine gewünschte Form aufweisen kann, wenn auch der Ring
vorzugsweise verwendet wird.
Die Fig. 6-8 zeigen in vergrößertem Maßstabe die
tatsächliche Verbindung zwischen dem Verbindungsteil 7 und
der Zunge bei verschiedenen Ausführungsbeispielen des
Distanzstückes, während die Fig. 6A, 7A und 8A jeweils
einen Schnitt längs der Linien A-A durch die Fig. 6, 7 und
8 zeigen.
Fig. 16 zeigt das Schließverfahren unter Verwendung eines
erfindungsgemäßen Behälterverschlusses.
In dieser Fig. 16 besitzt ein Schließkopf 13 für eine Flasche
eine Anzahl von Schließfingern 14, welche in an sich bekannter
Weise den Deckelmantel 2 während des Schließvorganges rund um
den Randflansch der Flasche pressen. Der Druck der innerhalb
des Bereiches des Distanzstückes liegenden Schließfinger kann
in gesteuerter Weise verringert werden, wodurch sich die
vorbeschriebenen Vorteile ergeben, d.h. die Vorteile, welche
dadurch erzielt werden, daß der Deckelmantel in diesem Bereich
weniger fest an der Flasche angreift. Dadurch wird die Gefahr
beseitigt, daß der Anfangsbereich 10 der Kerblinien 4 verformt
oder zusammengeklemmt wird und ergibt auch die optimalen
Bedingungen für den Entgasungseffekt. Dies ist noch deutlicher
in der vergrößerten Einzelheit in Fig. 17 zu sehen, welche
zeigt, wie ein Schließfinger 14 auf seinem Weg nach innen zum
Behälterverschluß hin durch die Wirkfläche des Distanzstückes
19 derart gestoppt wird, daß ein schmaler Spalt zwischen dem
Randflansch 15 der Flasche und dem Deckelmantel 2 ausgebildet
wird. Der Griff ist infolgedessen bemerkbar schwächer innerhalb
des Bereiches des Distanzstückes 9. Wie im einzelnen in der
Vergrößerung von Fig. 18 zu sehen ist, wird außerhalb des
Wirkungsbereiches des Distanzstückes 9 der Deckelmantel 2 wie
gewöhnlich unter dem Flansch 15 der Flasche festgeklemmt.
Um dies zu erreichen, müssen natürlich die Schließfinger in
der Hülse des Schließkopfes und das Distanzstück der Öffnung
und dem Hals der Flasche angepaßt sein, um den optimalen
Effekt zu erreichen. Dabei kann keine Verformung oder Stauchung
der Kerblinien verursacht werden. Wie Fig. 18 zeigt, können
andererseits die anderen Teile des Deckelmantels 2, d.h. die
außerhalb des Einflusses des Distanzstückes liegenden Teile,
in engen Kontakt mit dem Randflansch der Flasche gebracht
werden.
Der unter dem Randflansch um den Mund der Flasche erzielte
schwächere Griff ergibt auch den Entgasungseffekt, welchen
man seit langem bei derartigen Verschlüssen zu erreichen
gesucht hat.
Heutzutage bringen kohlensäurehaltige Getränke, welche mit
verschiedenen Arten von Flaschenverschlüssen in Flaschen
abgefüllt sind, große Probleme mit sich. Insbesondere
entsteht während der warmen Jahreszeit leicht ein Überdruck
mit der Gefahr, daß die Flaschen platzen. Dank der teilweisen
Schwächung des erfindungsgemäßen Verschlusses hat es sich
überraschenderweise als möglich gezeigt, dieses
Entgasungsproblem zu lösen.
Infolgedessen wird eine leichte Druckentlastung erreicht,
welche die Gefahr beseitigt, daß die Verschlüsse abspringen
oder daß die Flaschen platzen.
Fig. 19 zeigt, wie der Verschluß mit einem Halteorgan versehen
werden kann, welcher einmal das Zugorgan eng am Flaschenhals
anliegen läßt und gleichzeitig ein unbeabsichtigtes Öffnen
der leicht aufzureißenden Kerblinien verhindert. Dieses
Halteorgan kann im Rahmen der Erfindung auf die verschiedenste
Weise ausgebildet werden. Diese Sicherheitseinrichtung für
den Transport kann aus einem Halteorgan 16 bestehen, welches
in dem dargestellten Fall aus einem normalen Etikett besteht,
welches den Ansatzlappen 17, welcher vom unteren Teil des
Zugorganes 7 absteht (Fig. 20), abdeckt. Alternativ kann das
Etikett auch den unteren Teil des Zugorganes überlappen. Diese
Sicherheitseinrichtung für den Transport kann daher ohne
wirkliche zusätzliche Kosten geliefert werden. Gleichzeitig
liefert es dem Verbraucher den Beweis, daß kein Versuch
unternommen wurde, den Verschluß zu öffnen. Auf diese Weise
wird eine doppelte Garantie erzielt, da der eingeklemmte
Deckelmantel nicht geöffnet und wieder zusammengepreßt werden
kann, ohne daß dies dem Verbraucher auffällt.
Weitere Besonderheiten des dargestellten Flaschenverschlusses
bestehen darin, daß die Kerblinien 4 in der Deckplatte nach
unten über den Deckelmantel hinweg verlaufen und dadurch einen
Aufreißstreifen begrenzen, bei welchem die Zunge 5 einen Ansatz
bildet, wobei der Aufreißstreifen vom Deckelmantel absteht.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Zunge 5 im
wesentlichen die Form eines abgestumpften Dreiecks, welches
zum freien Ende hin schmäler wird. Es ist darauf hinzuweisen,
daß die Zunge extrem kurz ausgebildet werden kann und dennoch
fest am Zugorgan haften kann. Daraus ergibt sich eine wichtige
und überraschende Materialeinsparung, und zwar, wenn auch
nicht hauptsächlich, dadurch, daß seine Fläche wesentlich
kleiner ist als bei den bisher üblichen Zungen, sodaß sie in
dem Teil des Materials angeordnet werden kann, welches beim
Ausstanzen der Rohlinge sonst abfallen würde. Das Rohmaterial
wird daher insgesamt ausgenutzt. Wenn auch in allen gezeigten
Ausführungsbeispielen diese schmäler werdende Zungenform
dargestellt ist, so ist die Erfindung selbstverständlich nicht
darauf beschränkt und es ist ohne weiteres verständlich, daß
irgendeine geeignete Form möglich ist.
Erfindungsgemäß ist die Zunge 5 mit einem Kunststoff-Zugorgan
vorzugsweise in Form eines Ringes 6 verbunden, welcher ein
Verbindungsteil 7 besitzt, in welchem die Zunge eingebettet
ist. Der Ring 6 und das Verbindungsteil 7 werden in einer
Matrize geformt, welche ein oberes und ein unteres Formteil
besitzt, wobei die Zunge 5 zwischen diese Formteile hineinragt.
Man läßt dann geschmolzenen Kunststoff in die Form einlaufen,
bis diese voll ist, und läßt das Kunststoff-Zugorgan mit der
darin eingebetteten Zunge in der Form abkühlen, bevor die
beiden Formhälften voneinander getrennt werden.
Wie die Zeichnungen zeigen, hat das Verbindungsteil 7 eine
wesentlich größere seitliche Ausdehnung als die Zunge und
erstreckt sich fast bis zum Deckelmantel 12. Da die Zunge
allseitig abgedeckt ist, wird die Gefahr von Verletzungen
beim Öffnen des Verschlusses effektiv verhindert.
Da das Zugorgan aus Kunststoff hergestellt ist, kann man ihm
ohne Schwierigkeiten die gewünschte Form geben. Das Fingerloch
kann anatomisch korrekt ausgebildet werden, um einen sicheren,
bequemen Griff zu erreichen. Der Ring muß nicht unbedingt
kreisrund sein, sondern kann eher ovale Form entsprechend dem
menschlichen Finger erhalten. Das Fingerloch sollte jedoch
nicht so groß sein, daß die Verschlüsse sich während des
Transportes verheddern. Das Zugorgan kann auch derart geformt
werden, daß es sich nahe der Flasche anpaßt, d.h. sehr eng
der Krümmung der Flasche in allen Richtungen folgt, sodaß es
einwandfrei an der Flasche anliegt.
Da das Zugorgan aus Kunststoff besteht, kann sein Aussehen
auf viele Weise verändert werden. So können Werkstoffe in
verschiedenen Farben verwendet werden, ebenso wie transparente
Werkstoffe oder transparente Werkstoffe mit Goldflitter
beispielsweise. Man kann auch fluoreszierende oder leuchtende
Werkstoffe verwenden. Außerdem kann die Oberfläche des
Zugorganes strukturiert werden, indem man ihm beispielsweise
das Aussehen von Leder erteilt.
Es sollte einleuchten, daß die Erfindung nicht auf die
dargestellten Ausführungsbeispiele begrenzt ist, bei denen
die Aufreißlinien in der Deckplatte verlaufen. Der Verlauf
der Kerblinien kann naturgemäß je nach Wunsch entsprechend
bekannten Ausbildungen variiert werden.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
kann die vom Deckelmantel abstehende Zunge zwischen der
Herstellung und dem Verschließvorgang nach unten gerichtet
werden, beispielsweise in einem Winkel von annähernd 45-90°
zur Deckplatte, was im Gegensatz zu den bisher bekannten
Techniken ist, bei denen die Zunge einen Winkel von annähernd
0-45° gegenüber der Deckplatte von der Herstellung bis zum
Schließvorgang einnimmt. Dieser Winkel der Zunge, der bisher
während der Herstellung und der Lagerung eingehalten wurde,
verursachte beträchtliche Probleme beim Handling der Rohlinge
in der Sortierungsstufe, wobei die Zungenwurzel infolgedessen
wiederholt gebogen wurde. Dies hat sich ebenso wie das
abschließende Richten der Zunge in eine im wesentlichen
rechtwinklig zur Deckelplatte beim Anbringen der Verschlüsse
verlaufende Position als überaus nachteilig herausgestellt,
da das Material an der Zungenwurzel beträchtlich geschwächt
wird. In der Praxis ergab dies daher ein unerwünschtes Brechen,
wenn der Verschluß geöffnet wird.
Selbstverständlich kann im Rahmen der Erfindung das Zugorgan
auch aus Metall bestehen. Außerdem kann das gesamte
Verbindungsteil als Distanzstück dienen, wenn es für diesen
Zweck eine entsprechende Dicke erhält. In Bezug auf die
Schließfinger, welche in Fig. 16 infolge axial verlaufender
Rippen an den Oberflächen der Schließfinger, welche radial
einwärts von der Schließkopfhülse verlaufen, dem gekräuselten
Verschlußrand ein gewelltes Finish erteilen, so kann dies
naturgemäß auch glatt sein.
Claims (14)
1. Aufreißbarer Behälterverschluß, insbesondere für Flaschen, bestehend
aus einer oberen Deckplatte, einem von dieser Deckplatte
herabhängenden zylindrischen Deckelrand, mit einen Aufreißstreifen
definierenden Kerblinien in der Deckplatte und dem Rand, wobei dieser
Aufreißstreifen sich in eine über den Rand hinausragende Zunge fortsetzt,
und aus einem mit der Zunge des Aufreißstreifens zug- und
torsionsfest verbundenen Zugorgan, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zugorgan (6) ein Verbindungsteil (7) mit
einer nach außen weisenden Seite aus Kunststoff besitzt, welches mit
der Zunge (5) des Aufreißstreifens (3) verbunden ist, und daß von
der nach außen weisenden Seite des Verbindungsteiles ein Distanzstück
(9) hervorsteht, welches eine von der Wurzel (8) der Zunge um eine
wesentlich geringere Distanz als die Axialhöhe des Deckelrandes (2)
entfernt liegende Wirkfläche besitzt.
2. Behälterverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Distanzstück (9) aus wenigstens einem Vorsprung
besteht.
3. Behälterverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Distanzstück (9) aus wenigstens einer sich über die
Breite des Verbindungsteiles (7) erstreckenden Schulter
besteht.
4. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Distanzstückes (9)
von der Ebene der Zunge (5) 1 bis 4 mm beträgt.
5. Behälterverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe 2 bis 3 mm beträgt.
6. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan (6), das
Verbindungsteil (7) und das Distanzstück (9) gleichzeitig mit
der Befestigung des Verbindungsteiles an der Zunge (5)
ausgebildet sind.
7. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zwecks sicherer Verankerung des
Verbindungsteiles (7) an der Zunge (5) letztere Gestaltungen
wie Durchgangslöcher, vorspringende Flansche und Widerhaken
aufweist.
8. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (7) die Zunge
(5) vollkommen umgibt und sich bis unmittelbar zur Zungenwurzel
(8) erstreckt.
9. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (5) gegenüber der
Deckplatte (1) von der Herstellung des Rohlings bis zum
fertigen Verschluß in einem Winkel von 45-90° liegt.
10. Behälterverschluß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zunge (5) zur leichteren Handhabung des Rohlings leicht
gekrümmt ist.
11. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zerreißbares Halteorgan (16)
vorgesehen ist, welches bei auf einem Flaschenhals aufgepreßten
Verschluß das Zugorgan (6) wenigstens teilweise bedeckt und
dadurch das Zugorgan bis zur Verwendung am Flaschenhals
festhält.
12. Behälterverschluß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß am Zugorgan (6) ein abstehender relativ dünner Lappen (17)
vorgesehen ist, der vom Halteorgan (16) derart überlappt wird,
daß er am Flaschenhals anliegt.
13. Behälterverschluß nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteorgan (16) zumindest den Endbereich
des Zugorgans (6) am freien Ende überlappt.
14. Behälterverschluß nach irgendeinem der Ansprüche 11 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan (6) aus Kunststoff
besteht und in einem Stück mit dem Verbindungsteil (7) gefertigt
ist.
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