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DE10253194A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Einfärben der Walze einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Einfärben der Walze einer Rotationsdruckmaschine Download PDF

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Publication number
DE10253194A1
DE10253194A1 DE2002153194 DE10253194A DE10253194A1 DE 10253194 A1 DE10253194 A1 DE 10253194A1 DE 2002153194 DE2002153194 DE 2002153194 DE 10253194 A DE10253194 A DE 10253194A DE 10253194 A1 DE10253194 A1 DE 10253194A1
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DE
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anilox roller
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anilox
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Application number
DE2002153194
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Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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    • B41P2235/27Suction devices

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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einfärben einer Walze (26) einer Rotationsdruckmaschine (10) mit einer hochviskosen Druckfarbe, wobei die Vorrichtung eine Farbkammer (12) sowie eine negativ abstandslos direkt an die Rasterwalze (26) angestellte Arbeitsrakel aufweist, welche die Farbkammer an einer Seite der Rasterwalze unterseitig verschließt. An der anderen Seite der Walze wird die Farbkammer durch ein Bodenteil begrenzt, welches an seinem der Walze zugekehrten Ende in einem Abstand von der Umfangsfläche der Walze endet, derart, dass auf der Umfangsfläche der Walze befindliche Druckfarbe im Verlauf der Rotation der Walze in Richtung auf die Rakel (20) wieder in die Farbkammer (12) eingetragen wird, wobei Mittel vorgesehen sind, um Farbpartikel, die sich im Bereich der Arbeitsrakel festsetzen, kontrolliert, gelöst und auf die Rasterwalze (26) aufgebracht und von dieser in die Farbkammer (12) zurücktransportiert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Einfärben der Walze einer Rotationsdruckmaschine mit einer hochviskosen Druckfarbe gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1 und dem des Anspruches 15.
  • Aus US 6,076,462 A und EP 0 946 367 B1 ist ein Verfahren zum Einfärben der Rasterwalze einer Rotationsdruckmaschine unter Verwendung eines drucklosen Farbkastens bekannt, der unterseitig durch zwei Rakeln begrenzt ist, die beide abstandslos direkt an der Rasterwalze angestellt sind, wobei beide Rakeln in Abhängigkeit von der Rotationsrichtung der Rasterwalze jeweils als Arbeitsrakel wirksam sein können. Dabei ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass nur eine Rakel vorhanden ist, die negativ angestellt ist und als Arbeitsrakel wirkt.
  • Wenngleich die jeweils als Arbeitsrakel verwendete, negativ angestellte Rakel die Funktion hat, die auf der Rasterwalze aufgetragene Farbe derart zu dosieren, dass keine überflüssige Farbe im Verlauf der Rotationsbewegung der Walze aus der Farbkammer ausgetragen wird, ist es unvermeidbar, dass sich während des Betriebes der Druckmaschine Partikel der Druckfarbe, insbesondere an der Unterseite der Arbeitsrakel anhaftend in dem Bereich sammeln, welcher in einem Schnitt quer zur Rotationsachse der Walze etwa dreieckig ausgebildet und oberseitig von der Arbeitsrakel und unterseitig von der Walze begrenzt ist. Dabei muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass diese Farbpartikel sich unkontrollierbar lösen und dann von der Rasterwalze mitgenommen und auf eine der Rasterwalze nachgeordnete zweite Walze übertragen werden, welche im allgemeinen mit einer Auflage in Form eines Drucktuches oder dgl. versehen ist, welches die auf der Rasterwalze gebildete Farbschicht aufnimmt und an eine dritte Walze abgibt, die z. B. als Klischeewalze ausgebildet ist. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass jedenfalls dann, wenn die sich sammelnden und unkontrolliert von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel auf die zweite Walze in deren Umfangsabschnitt übertragen werden, welcher für die Aufnahme der auf das Objekt zu transferierenden Druckfarbe vorgesehen ist, es zu Farbanhäufungen und damit zu Beeinträchtigungen des auf das Objekt aufgebrachten Druckbildes kommen kann, dessen Qualität dadurch eine erhebliche Minderung erfährt, die nicht akzeptiert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einfärben der Walze einer Rotationsdruckmaschine mit einer hochviskosen Druckfarbe so auszugestalten, dass bestimmte Nachteile, die den Maschinen gemäss dem Stand der Technik eigen sind, zumindest reduziert werden. So sollen Beeinträchtigungen der Qualität des Druckbildes durch Farbpartikel, die bei bekannten Maschinen unkontrolliert von der Rasterwalze aufgenommen und an eine nachgeordnete zweite Walze weitergegeben werden, vermieden werden. Ferner wird eine möglichst gleichmäßige und von Unregelmäßigkeiten freie Übertragung der Farbe von der Farbkammer auf die Gravur- bzw. Rasterwalze angestrebt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Lehre des Anspruches 1 gelöst, die sich dahingehend zusammenfassen lässt, dass das Entfernen der sich sammelnden Farbpartikel in kontrollierter Weise geschieht, so dass die Möglichkeit besteht, die angesammelten Farbpartikel jeweils zu einem Zeitpunkt und in solcher Weise zu entfernen, dass sie wieder in den Farbkasten zurückgeführt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Farbpartikel von einem Umfangsabschnitt der Rasterwalze aufgenommen werden, welcher im Zuge der Rotationsbewegung der zusammenwirkenden walzen die zweite Walze in einem Bereich passiert, der nicht in Kontakt mit der Rasterwalze kommt, so dass die von letzterer getragenen Farbpartikel auf der Rasterwalze haften bleiben und im Zuge der weiteren Rotationsbewegung derselben wieder in die Farbkammer eingetragen werden. Wenn die zweite Walze mit einer Auflage für die Aufnahme der Druckfarbe versehen ist, bleibt der Abschnitt der Mantelfläche der zweiten Walze, auf dem diese Auflage nicht vorhanden oder an der zweiten Walze befestigt ist, außer Kontakt mit der Rasterwalze.
  • Der Abstand zwischen der im wesentlichen parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze verlaufenden Endkante des Bodenteils der Farbkammer und der Mantelfläche der Rasterwalze ist vorteilhafterweise so gewählt, dass einerseits ein ausreichend großer Durchgang für die von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel vorhanden ist, andererseits dieser Durchgang jedoch so klein ist, dass die in der Farbkammer befindliche Druckfarbe auch bei Stillstand der Rasterwalze nicht durch diesen Durchgang aus der Farbkammer herausfließt. Dies verursacht keinerlei Schwierigkeiten, da die heute verwendeten Druckfarben hoch viskos sind, so dass sie, um aus der im allgemeinen drucklosen Farbkammer herausfließen zu können, einen wesentlich größeren Abstand zwischen Bodenteil und Mantelfläche der Walze benötigen als dies für den Durchgang der von der Unterseite der Arbeitsrakel entfernten und von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel erforderlich ist.
  • Das Entfernen der sich an der Unterseite der Arbeitsrakel bzw. der Halterung derselben ansammelnden Farbpartikel geschieht zweckmäßig mittels eines Luftstrahles, welcher z. B. betriebsgesteuert, also z. B. in Abhängigkeit von den Rotationsbewegungen der Rasterwalze und der zweiten Walze ausgelöst wird und die Farbpartikel gegen die Mantelfläche der Rasterwalze drückt, von welcher sie mitgenommen werden.
  • Die Verfahrensweise gemäß der Erfindung hat den Vorteil, dass die Farbpartikel während des normalen Betriebes der Druckmaschine von der Arbeitsrakel entfernt und wieder in den Farbkasten eingetragen werden können. Die wenigstens eine Luftdüse kann so eingebaut sein, dass der normale Aufbau der Maschine beibehalten werden kann und somit die Maschine dadurch keine ins Gewicht fallende Komplizierung erfährt.
  • Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Farbkammer entgegen der Rotationsrichtung der Rasterwalze, die auch als Gravurwalze bezeichnet wird, derart geneigt angeordnet sein, dass sie mit einer vertikalen, durch die Rotationsachse der Rasterwalze hindurchgehenden Ebene einen spitzen Winkel einschließt, der eine Größe von beispielsweise 20–40° aufweisen kann. Bei den heute üblicherweise verwendeten hochviskosen Farben bildet sich bei rotierender Rasterwalze, die in unmittelbarem Kontakt mit der in der Farbkammer befindlichen Farbe ist, eine aus Farbe bestehende Rolle aus, die in der Farbkammer entgegen der Rotationsrichtung der Rasterwalze rotiert. Durch die vorbeschriebene geneigte Anordnung der Farbkammer wird erreicht, dass die Rolle aus Druckfarbe aufgrund ihrer eigenen Masse eine parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze verlaufende Position einnimmt derart, dass sie weniger auf der Arbeitsrakel und mehr, ggf. überwiegend auf der Mantelfläche der Rasterwalze aufliegt, von welcher sie mitgenommen und in rotierende Bewegung versetzt wird. Lediglich ein geringerer Teil des Umfangs der Farbrolle wird mit der stationären Arbeitsrakel in Berührung sein. Dadurch wird erreicht, dass die Berührungsfläche zwischen dieser Farbrolle und der Mantelfläche der Rasterwalze größer ist als bei Anordnung der Farbkammer im Bereich des oberen Scheitelpunktes der Rasterwalze. Dies führt zu einer regelmäßigeren Ausbildung der Farbrolle, da diese nur in geringem Ausmaß mit stationären Teilen, insbesondere der Arbeitsrakel und ggf. der Halterung derselben ein Berührung kommt. Dies und die größere Berührungsfläche zwischen Farbrolle und Mantelfläche der Rasterwalze hat eine gleichmäßigere und bessere Einfärbung der letzteren zur Folge.
  • Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Farbkammer mit einem vorzugsweise parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze verlaufenden Einsatzteil versehen sein, welches mit Stegen versehen ist, die nach Art eines Kammes mit Abständen voneinander entlang dem Längsverlauf der Farbrolle angeordnet sind derart, dass die freien Enden dieser Stege in die Farbrolle hinein ragen, so dass der radial äußere Bereich der Farbrolle im Zuge ihrer Rotationsbewegung durch die Abstände zwischen den Stegen oder Zinken hindurchströmt. Dies dient im wesentlichen dazu, eine Schaumbildung in der Farbrolle zu vermeiden oder doch zumindest stark zu reduzieren, um so eine Bläschenbildung in dem Farbauftrag auf der Rasterwalze zumindest weitgehend zu verhindern. Auch dies begünstigt eine gleichmäßige Beschaffenheit dieses Farbauftrags
  • In der Zeichnung sind zwei derzeit bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 die perspektivische Ansicht eines Ausschnittes aus einer Rotationsdruckmaschine mit Farbkammer und zwei darunter befindlichen Walzen,
  • 2 die dazugehörige Seitenansicht, teilweise im Schnitt,
  • 3 eine Ansicht etwa in Richtung der Pfeile III–III der 2,
  • 4 im Schema die perspektivische Ansicht eines Ausschnittes einer zweiten Ausführungsform,
  • 5 die dazugehörige Seitenansicht.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Druckmaschine 10 ist mit einer oben offenen Farbkammer 12 versehen, welche von zwei Seitenwänden 14 bzw. 15, zwei Stirnwänden 16, 18 und unterseitig von einer Arbeitsrakel 20 sowie einer diese tragenden ersten Halterung 21 und einer Leiste 22 sowie einer diese tragenden oder führenden zweiten Halterung 24 begrenzt ist.
  • Unterhalb der Farbkammer 12 ist eine Raster- oder Gravurwalze 26 um ihre Längsachse rotierbar angeordnet. Die Mantelfläche 28 der Walze 26 ist in üblicher Weise mit geringfügigen Unebenheiten, die beispielsweise durch Ätzen hergestellt werden, versehen. Die Rasterwalze 26 rotiert in Richtung des Pfeils 30.
  • Die Arbeitsrakel 20 ist in üblicher weise negativ an die Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 angestellt derart, dass sie keinen Abstand von der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 aufweist und letztere mit ihrer freien Endkante 32 berührt. Die Arbeitsrakel hat die Funktion, überflüssige Druckfarbe von der Mantelfläche der Rasterwalze 26 abzustreichen, so dass im wesentlichen nur die auf der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 befindlichen Unebenheiten nach Passieren der Endkante 32 mit Druckfarbe gefüllt sind.
  • Hingegen ist die Leiste 22 in der Halterung 24 so angeordnet, dass zumindest der grösste Teil ihrer freien Stirnfläche 34 sich in einem geringen Abstand von der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 befindet. In dem in 13 der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Leiste 22, die als plattenförmiges Bodenteil bezeichnet werden kann, an ihrer der Mantelfläche zugekehrten Begrenzung mit einer Ausnehmung 23 versehen derart, dass an den beiden seitlichen Enden der Leiste 22 jeweils ein kurzer Vorsprung 25 stehen bleibt, der am jeweils zugehörigen Randbereich 29 der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 anliegt. Die Leiste 22 ist durch eine in der Halterung 24 angeordnete Druckfeder 27 in Richtung auf die Rasterwalze 26 druckbeaufschlagt, so dass die Leiste 22 mit ihren beiden Vorsprüngen 25 in ihrer Position relativ zur Rasterwalze 26 fixiert ist. Dies gilt auch für den Abstand zwischen der Mantelfläche 26 und der zu letzterer parallelen freien Stirnfläche 34 der Leiste 22 in dem Bereich zwischen den beiden Vorsprüngen 25. Dieser Abstand kann in Abhängigkeit von der Viskosität der Druckfarbe z. B. 0,2–0,6 mm betragen.
  • Die Leiste 22 verläuft etwa radial zur Rotationsachse der Rasterwalze 26. Wenngleich die Rasterwalze 26 bei Betrieb der Maschine relativ zur Leiste 22 und somit zu deren beiden Vorsprüngen 25, die an der Mantelfläche 28 anliegen, rotiert, ergeben sich dadurch keine Schwierigkeiten, da, wie auch bei der Rakel 20, Materialien verwendet werden, welche trotz der Reibung zwischen Mantelfläche 28 und den Vorsprüngen 25 keinem wesentlichen Verschleiß unterliegen. Die Vorsprünge 25 können so weit außen angeordnet sein, dass sie lediglich die beiden äußeren Randbereiche 29 der Mantelfläche 28 berühren, die glatt sein können und mit Druckfarbe kaum in Berührung kommen.
  • Arbeitsrakel 20 und Leiste 22, die beide parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze 26 verlaufen, begrenzen die bodenseitige Öffnung der Farbkammer 12, welche durch den Umfangsabschnitt der Mantelfläche 28 verschlossen wird, welcher sich jeweils zwischen der Endkante 32 der Arbeitsrakel 20 und der freien Stirnfläche 34 der Leiste 22 befindet. Aufgrund der Reibung zwischen der in der Farbkammer 12 befindlichen Druckfarbe und der rauhen Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 nimmt die Druckfarbe bei rotierender Rasterwalze 26 etwa die Gestalt einer Rolle an, die bei 36 angedeutet ist und in Richtung der Pfeile 38, also entgegen der Rotationsrichtung 30 der Rasterwalze 26 rotiert.
  • Unterhalb der Rasterwalze 26 ist eine zweite Walze 40 angeordnet, die auf dem größten Teil ihres Umfanges mit einer Auflage aus im allgemeinen gummielastischem Material, dem sogenannten Drucktuch 42 versehen ist und im allgemeinen als Gummituchwalze bezeichnet wird. Insbesondere 2 der Zeichnung lässt erkennen, dass dieses Drucktuch sich über einen Abschnitt 44 des Umfangs der zweiten Walze 40 erstreckt, der etwa der Hälfte des Gesamtumfanges entspricht. Der Gesamtdurchmesser der zweiten Walze 40 ist in diesem Abschnitt 44 größer als im übrigen Bereich, in welchem die Enden des Drucktuches 42 an der zweiten Walze befestigt sind. Dazu sind die beiden Endabschnitte 46 des Drucktuches 42 etwas nach innen in die zweite walze 40 eingezogen und durch jeweils eine mit der Walze 40 verbundene Klemmeinrichtung 48 befestigt. In 1 ist das Gummituch nicht dargestellt. Es ist somit einer der beiden Umfangsabschnitte 45 erkennbar, der, ausgehend vom kreisbogenförmigen Umfangsabschnitt 47, welcher den Abschnitt 44 des Drucktuches trägt, in Richtung auf die zugehörige Klemmeinrichtung 48 einen abnehmenden Radius aufweist. Ausgestaltung und Anordnung der beiden vorerwähnten Walzen und weiterer, in der Zeichnung nicht dargestellter Walzen des Druckwerks sind jedem Fachmann geläufig. Die beiden Walzen sind über Stirnräder synchron angetrieben.
  • 2 zeigt, dass die Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 nicht in Kontakt mit jenem Umfangsabschnitt der zweiten walze 40 kommt, welcher die beiden eingezogenen Endbereiche 46 des Drucktuches 42 und die beiden Klemmeinrichtungen 48 trägt. Hingegen sind die Außendurchmesser der beiden Walzen 26 und 40 so aufeinander abgestimmt, dass im Bereich des Abschnittes 44 die Mantelfläche der Walze 40, die diesem Abschnitt durch die äußere Oberfläche des Drucktuches 42 gebildet wird, mit der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 in Berührung ist, so dass im Verlauf der Rotation die Druckfarbe von der Rasterwalze auf das Drucktuch 42 der zweiten Walze übertragen werden kann.
  • Die vom Drucktuch 42 der zweiten Walze 40 aufgenommene Druckfarbe wird an ein weiteres nachgeordnetes Bauteil, beispielsweise einen Klischeezylinder übertragen, auf welchem das auf das zu dekorierende Objekt aufzubringende Druckbild entsteht.
  • Die Druckmaschine gemäss der Erfindung ist mit einer Blaseinrichtung 50 versehen, welche bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel zwei nebeneinander angeordnete Breitschlitzdüsen 52 aufweist, deren Austrittsöffnungen 54 auf den im Querschnitt etwa dreieckigen Zwickel 56 gerichtet sind, welcher oberseitig von der Arbeitsrakel 20 und deren Halterung 21 und unterseitig von der Mantelfläche der Rasterwalze 26 begrenzt ist. Wenngleich die freie Endkante 32 der Arbeitsrakel 20 in Berührung mit der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 ist, um überflüssige Druckfarbe von der Mantelfläche 28 abzustreifen, ist es unvermeidbar, dass Farbpartikel aus der Farbkammer 12 in den Zwickel 56 gelangen und dort an der Unterseite der Arbeitsrakel 20, ggf. auch deren Halterung 21 anhaften. Im allgemeinen sammeln sich diese Farbpartikel in Form von kleinen Strähnen, die sich von der freien Endkante 32 der Arbeitsrakel 20 in Rotationsrichtung 30 der Rasterwalze erstrecken.
  • Wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, besteht die Gefahr, dass sich diese angesammelten Farbpartikel zu irgendeinem nicht vorhersehbaren Zeitpunkt von der Rakel 20 bzw. deren Halterung 21 lösen, an der Mantelfläche der Rasterwalze 28 anhaften, von dieser mitgenommen und auf die äußere Oberfläche des Drucktuches 42 der nachgeordneten zweiten Walze übertragen werden. Dort bilden diese Farbpartikel eine Unregelmäßigkeit des Farbauftrages, welche ggf. auf die nachfolgenden, nicht dargestellten Walzen übertragen werden und die Qualität des Druckbildes auf dem dekorierten Objekt beeinträchtigen. Um dies zu vermeiden, sieht die Erfindung vor, dass die Blaseinrichtung 50 in bestimmten Zeitabständen, die sich empirisch ermitteln lassen, betätigt wird, um durch einen oder mehrere Luftstöße, die von den Breitschlitzdüsen 52 in den Zwickel 56 hinein strömen, die angesammelten Farbpartikel von Rakel 20 bzw. Halterung 21 kontrolliert zu lösen, so dass sie auf die Mantelfläche 28 gelangen bzw. von der Luftströmung gegen diese Mantelfläche gepresst werden und an dieser anhaften.
  • Dabei wird so verfahren, dass die von Rakel und Halterung entfernten Farbpartikel auf einen Abschnitt der Mantelfläche 28 gelangen, der im Verlauf der Rotation der Rasterwalze 26 in den Bereich der zweiten Walze 40 gelangt, in welchem sich das Drucktuch 42 außer Berührung mit der Mantelfläche 28 befindet und somit keinerlei Farbe von der Rasterwalze 26 auf das Drucktuch 42 übertragen werden kann. Mithin werden die von Unterseite der Rakel 20 und der Halterung 21 entfernten Farbpartikel von der Rasterwalze 26 über die zweite Walze 40 hinaus durch den zwischen der Stirnfläche 34 der Leiste 22 und der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 25 befindlichen Spalt wieder in die Farbkammer 12 zurück transportiert und mit der darin befindlichen Druckfarbe vermischt.
  • Die Blaseinrichtung 50 ist mit einer nicht dargestellten Steuereinrichtung versehen, welche vorzugsweise in Abhängigkeit von der Rotation der beiden Walzen 26 und 40 und damit insbesondere in Abhängigkeit von der Winkelposition der zweiten Walze 40 die von den beiden Düsen 52 abgegebenen Luftstöße derart steuert, dass der vorbeschriebene Effekt eintritt und die entfernten Farbpartikel nicht auf das Drucktuch 42 der zweiten Walze 40 gelangen. Die Luftstöße sollten dabei so gerichtet sein, dass sie nicht nur die zu entfernenden Farbpartikel lösen, sondern darüber hinaus auch die gelösten Farbpartikel gegen die Mantelfläche der Rasterwalze drücken, damit ein definierter Übergang der Farbpartikel von der Rakel auf die Mantelfläche der Rasterwalze erfolgt und somit eine definierte Position dieser Farbpartikel auf der Mantelfläche relativ zur Umfangsfläche der zweiten Walze gewährleistet ist derart, dass die Farbpartikel auf einen Abschnitt der Mantelfläche der Rasterwalze gelangen, welcher nicht in Kontakt mit dem Gummituch der zweiten Walze gelangt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den 1 und 2 ist die Farbkammer 12 entgegen der Rotationsrichtung 30 der Rasterwalze 26 geneigt angeordnet derart, dass eine die Farbkammer etwa halbierende Ebene, welche durch die Rotationsachse der Rasterwalze 26 hindurchgeht, mit einer vertikalen, diese Rotationsachse schneidenden Ebene einen spitzen Winkel einschließt, der bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel etwa 30° beträgt. Diese geneigte Anordnung der Farbkammer 12 hat zur Folge, dass die bei rotierender Rasterwalze innerhalb der Farbkammer sich bildende Farbrolle 36 sich überwiegend auf der Mantelfläche der Rasterwalze 26 und weniger auf der Rakel 20 bzw. deren Halterung 21 abstützt. Dadurch wird einmal eine größere Benetzungsfläche zwischen Farbrolle 36 und der Mantelfläche 28 erreicht. Zum anderen wird dadurch, dass die Farbrolle 36 nur in einem geringeren Ausmaß auf den stationären Teilen 20 und 21 bzw. 22 und 24 aufliegt, welche eine gewisse Bremswirkung verursachen, eine bessere und regelmäßigere Ausgestaltung der Farbrolle und auch deren Rotationsbewegung erreicht, welche Tatsache ebenfalls einen gleichmäßigen Farbauftrag auf der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 begünstigt.
  • Da sich die Farbwalze 36 bezüglich des Verlaufes ihrer Längsachse aufgrund der geneigten Anordnung der Farbkammer 12 mehr in Richtung auf die Leiste 22 orientieren wird, ist es zweckmäßig, die Neigung so zu wählen, dass einerseits das Ausmaß der Berührung zwischen Farbwalze 36 und Rakel 20 sowie deren Halterung 21 merklich verringert wird, andererseits eine Berührung zwischen Farbwalze 36 und Leiste 22 und deren Halterung 24 nur in einem geringen Ausmaß erfolgt, um den vorbeschriebenen Nachteil durch Berührung zwischen Farbwalze 36 und stationären Teilen zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Allerdings besteht auch dann, wenn die in der Farbkammer befindliche Druckfarbe mit der Leiste 22 in Berührung kommt bzw. auf dieser aufliegt, nicht die Gefahr, dass die Farbe durch den in der freien Stirnfläche 34 und der Mantelfläche 28 der Rasterwalze befindlichen Spalt austritt, und zwar unabhängig davon, ob die Rasterwalze 26 rotiert oder still steht. Die heute verwendeten Druckfarben sind überwiegend zu viskos, als dass sie durch einen derartigen Spalt austreten könnten.
  • Die Vorteile der geneigten Anordnung der Farbkammer sind auch dann vorhanden, wenn die Vorrichtung nicht mit den Mitteln zum kontrollierten Lösen der Farbpartikel und zum Rückführen derselben in den Farbkasten versehen ist.
  • 2 zeigt, dass die Rasterwalze 26 mit einem im wesentlichen koaxialen Kanal 60 für ein Medium versehen ist, mittels welchem die Kühlwalze, insbesondere im Bereich der Mantelfläche 28, temperiert werden kann. Das Einstellen der Rasterwalze 26 auf eine bestimmte Temperatur dient insbesondere dazu, die Viskosität der Druckfarbe auf einem optimalen Wert zu halten.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den 3 und 4, welches denselben grundsätzlichen Aufbau aufweist, wie jenes gemäss den 1 und 2 mit Ausnahme der Anordnung der Farbkammer, welche mehr oder weniger symmetrisch zum oberen Scheitelpunkt der Rasterwalze positioniert ist, werden mit den Teilen des Ausführungsbeispiels gemäss den 1 und 2 übereinstimmende Teile mit gleichen, jedoch um 100 höheren Bezugszeichen versehen.
  • Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Ausführungsbeispielen besteht darin, dass die Farbkammer 112 mit einem zusätzlichen Teil 160 versehen ist, welches kammartig ausgebildet und derart angeordnet ist, dass die Stege oder Zinken 162 von oben in die sich innerhalb der Farbkammer 112 bildende Farbrolle hinein ragen. Das Teil 160 verläuft im wesentlichen parallel zur Längsachse der Farbrolle und damit auch der Rasterwalze 126, wobei die Zinken gegenüber einer durch die Rotationsachse der Rasterwalze 126 verlaufenden vertikalen Ebene eine Neigung aufweisen derart, dass die freien Enden 164 der Zinken, die der Rasterwalze 126 zugekehrt sind, einen größeren Abstand von dieser Ebene aufweisen als die entgegengesetzten, der Rasterwalze 126 abgekehrten Enden der Zinken. Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, dass die Zinken 162 lediglich in einen Bereich der Farbrolle eingreifen, welcher oberhalb der Rotationsachse dieser Farbrolle liegt, um so die Rotationsbewegung der Farbrolle möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die die Zinken tragende Halterung 166, welche bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel durchgehend, also geschlossen ausgebildet ist, sollte nicht in die Farbrolle eintauchen. Die Zinken 162 haben die Aufgabe, die Druckfarbe, die in Gestalt der Farbrolle ständig in der Farbkammer 112 umläuft, zu entgasen, so dass insbesondere aufgrund dieser ständigen Rotationsbewegung in die Druckfarbe gelangte Luftbläschen entfernt werden. Aus dieser Funktion ergibt sich auch die Ausgestaltung des kammartigen Teils beispielsweise bezüglich der Breite der einzelnen Zinken und der Abstände zwischen ihnen, wobei auch der Strömungswiderstand des kammartigen Teiles hinsichtlich der Druckfarbe zu berücksichtigen ist.
  • Für die angestrebte Wirkung ist es gleichgültig, ob das Einbauteil 160 in einer Farbkammer vorgesehen ist, welche über dem oberen Scheitelpunkt der Rasterwalze angeordnet ist, oder in einer Farbkammer gemäss dem Ausführungsbeispiel der 1 und 2, welche in der vorbeschriebenen weise gegenüber einer vertikalen Ebene geneigt angeordnet ist.
  • 10
    Druckmaschine
    12
    Farbkammer
    14
    Seitenwand
    15
    Seitenwand
    16
    Stirnwand
    18
    Stirnwand
    20
    Arbeitsrakel
    21
    Halterung
    22
    Leiste
    23
    Ausschnitt
    24
    Halterung
    25
    Vorsprung
    26
    Rasterwalze
    27
    Druckfeder
    28
    Mantelfläche von 26
    29
    Randbereich von 26
    30
    Pfeil
    32
    Endkante
    34
    freie Stirnfläche
    36
    Farbrolle
    38
    Pfeile
    40
    zweite Walze
    42
    Drucktuch
    44
    Umfangsabschnitt
    46
    Endbereich von 42
    48
    Klammeinrichtung
    50
    Blaseinrichtung
    52
    Breitschlitzdüse
    54
    Austrittsöffnung
    56
    Zwickel
    58
    Temperierkanal
    160
    Einbauteil
    162
    Zinken
    164
    freies Ende

Claims (15)

  1. Vorrichtung zum Einfärben einer Walze (26; 126) einer Rotationsdruckmaschine (10) mit einer hochviskosen Druckfarbe, wobei die Vorrichtung eine Farbkammer (12; 112) sowie eine negativ abstandslos direkt an die Rasterwalze (26; 126) angestellte Arbeitsrakel (20; 120) aufweist, welche die Farbkammer an einer Seite der Rasterwalze unterseitig verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einer Blaseinrichtung (50) versehen ist, deren Austrittsöffnung (54) für die Blasluft auf den Bereich (56) gerichtet ist, in welchem sich Partikel der Druckfarbe sammeln, und dass die Farbkammer (12) an der anderen Seite der Walze (26) durch ein Bodenteil (22) begrenzt ist, welches an seinem der walze (26) zugekehrten Ende in einem Abstand von der Umfangsfläche (28) der Walze (12) endet derart, dass durch Betätigung der Blaseinrichtung (50) auf die Umfangsfläche (28) der Walze gelangte Druckfarbe im Verlauf der Rotation der Walze in Richtung auf die Rakel (20) wieder in die Farbkammer (12) eingetragen wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasterwalze (26) die aus der Farbkammer (12) aufgenommene Farbe auf eine zweite Walze (40) überträgt, deren Mantelfläche auf einem Teil ihres Umfangs von einer Auflage (42) gebildet wird, welche die an das zu bedruckende Objekt zu transferierende Druckfarbe trägt, und die Blaseinrichtung derart betätigbar ist, dass die von der Unterseite der Rakel (20) auf die Rasterwalze (26) transferierten Farbpartikel von einem Umfangsabschnitt der Rasterwalze (26) aufgenommen werden, welcher bei der Rotation beider Walzen (26, 40) die zweite Walze (40) in einem Umfangsbereich derselben passiert, welcher außer Berührung mit der Rasterwalze (26) bleibt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (22) bezüglich des Abstandes zwischen seinem der Umfangsfläche (28) der Walze (26) zugekehrten Ende (34) und dieser Umfangsfläche einstellbar angebracht ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (22) plattenförmig ausgebildet und an seinem der Umfangsfläche (28) der Walze (26) zugekehrten Ende mit einer Ausnehmung (23) versehen ist und die beiden die Ausnehmung (23) begrenzenden, seitlich vorspringenden Abschnitte (25) an der Rasterwalze (26) anliegen und von dieser abgestützt werden.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (22) durch eine Feder (27) in Richtung auf die Walze (26) druckbeaufschlagt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem der Umfangsfläche (28) der Walze (26) zugekehrten Ende des Bodenteils (22) einerseits und dieser Umfangsfläche (28) andererseits 0,2–0,5 mm beträgt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blaseinrichtung (50) mit wenigstens einer Breitschlitzdüse (52) versehen ist und die Längsachse der Öffnung derselben im wesentlichen parallel zur Längsachse der Walze (26) verläuft.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blaseinrichtung (50) in Abhängigkeit von der Rotationsbewegung von Rasterwalze (26) und zweiter walze gesteuert wird.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbkammer (12) gegenüber einer vertikalen, durch die Rotationsachse der Rasterwalze sich erstreckenden Ebene entgegen der Rotationsrichtung (30) der Rasterwalze (12) um deren Rotationsachse um einen spitzen Winkel versetzt relativ zur Rasterwalze (26) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel der Farbkammer gegenüber der vertikalen Ebene 20–40° beträgt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel 30° beträgt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasterwalze (26) mit wenigstens einem Kanal (58) für ein Medium zum Temperieren der Rasterwalze versehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbkammer (112) mit einem Einsatz (160) versehen ist, welcher ähnlich einem Kamm oder einem Rechen ausgebildet ist und von oben in die in der Farbkammer (112) befindliche, durch die Rasterwalze (126) bewegte Druckfarbe hineinragt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (160) im wesentlichen parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze (126) verläuft.
  15. Verfahren zum Einfärben einer Walze einer Rotationsdruckmaschine mit einer hoch viskosen Druckfarbe, wobei eine negativ abstandslos direkt an die Rasterwalze angestellte Arbeitsrakel überschüssige Druckfarbe von der Rasterwalze entfernt, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen Arbeitsrakel (20) und Mantelfläche (28) der Rasterwalze (26) sich sammelnde Farbpartikel durch gesteuerte Gasstöße entfernt und auf die Mantelfläche der Rasterwalze (26) aufgebracht und von letzterer durch einen spaltförmigen Durchgang zwischen Mantelfläche der Rasterwalze (26) und der Farbkammer bzw. einem von dieser getragenen Bodenteil (22) in die Farbkammer zurück transportiert werden, und jener Bereich der Mantelfläche der Rasterwalze (26), welcher diese Farbpartikel trägt, bei seinem Umlauf mit einer der Rasterwalze nachgeordneten zweiten Walze (40) nicht in Kontakt kommt.
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