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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Einfärben
der Walze einer Rotationsdruckmaschine mit einer hochviskosen Druckfarbe
gemäss
dem Oberbegriff des Anspruches 1 und dem des Anspruches 15.
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Aus
US 6,076,462 A und
EP 0 946 367 B1 ist ein
Verfahren zum Einfärben
der Rasterwalze einer Rotationsdruckmaschine unter Verwendung eines drucklosen
Farbkastens bekannt, der unterseitig durch zwei Rakeln begrenzt
ist, die beide abstandslos direkt an der Rasterwalze angestellt
sind, wobei beide Rakeln in Abhängigkeit
von der Rotationsrichtung der Rasterwalze jeweils als Arbeitsrakel
wirksam sein können.
Dabei ist auch die Möglichkeit
vorgesehen, dass nur eine Rakel vorhanden ist, die negativ angestellt
ist und als Arbeitsrakel wirkt.
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Wenngleich die jeweils als Arbeitsrakel
verwendete, negativ angestellte Rakel die Funktion hat, die auf
der Rasterwalze aufgetragene Farbe derart zu dosieren, dass keine überflüssige Farbe
im Verlauf der Rotationsbewegung der Walze aus der Farbkammer ausgetragen
wird, ist es unvermeidbar, dass sich während des Betriebes der Druckmaschine
Partikel der Druckfarbe, insbesondere an der Unterseite der Arbeitsrakel
anhaftend in dem Bereich sammeln, welcher in einem Schnitt quer
zur Rotationsachse der Walze etwa dreieckig ausgebildet und oberseitig
von der Arbeitsrakel und unterseitig von der Walze begrenzt ist.
Dabei muss mit der Möglichkeit
gerechnet werden, dass diese Farbpartikel sich unkontrollierbar lösen und
dann von der Rasterwalze mitgenommen und auf eine der Rasterwalze
nachgeordnete zweite Walze übertragen
werden, welche im allgemeinen mit einer Auflage in Form eines Drucktuches
oder dgl. versehen ist, welches die auf der Rasterwalze gebildete
Farbschicht aufnimmt und an eine dritte Walze abgibt, die z. B.
als Klischeewalze ausgebildet ist. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung,
dass jedenfalls dann, wenn die sich sammelnden und unkontrolliert
von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel auf die zweite Walze
in deren Umfangsabschnitt übertragen
werden, welcher für
die Aufnahme der auf das Objekt zu transferierenden Druckfarbe vorgesehen
ist, es zu Farbanhäufungen
und damit zu Beeinträchtigungen
des auf das Objekt aufgebrachten Druckbildes kommen kann, dessen
Qualität dadurch
eine erhebliche Minderung erfährt,
die nicht akzeptiert wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Einfärben
der Walze einer Rotationsdruckmaschine mit einer hochviskosen Druckfarbe
so auszugestalten, dass bestimmte Nachteile, die den Maschinen gemäss dem Stand
der Technik eigen sind, zumindest reduziert werden. So sollen Beeinträchtigungen
der Qualität
des Druckbildes durch Farbpartikel, die bei bekannten Maschinen
unkontrolliert von der Rasterwalze aufgenommen und an eine nachgeordnete
zweite Walze weitergegeben werden, vermieden werden. Ferner wird
eine möglichst
gleichmäßige und
von Unregelmäßigkeiten freie Übertragung
der Farbe von der Farbkammer auf die Gravur- bzw. Rasterwalze angestrebt.
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Diese Aufgabe wird durch die Lehre
des Anspruches 1 gelöst,
die sich dahingehend zusammenfassen lässt, dass das Entfernen der
sich sammelnden Farbpartikel in kontrollierter Weise geschieht,
so dass die Möglichkeit
besteht, die angesammelten Farbpartikel jeweils zu einem Zeitpunkt
und in solcher Weise zu entfernen, dass sie wieder in den Farbkasten
zurückgeführt werden.
Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Farbpartikel von einem
Umfangsabschnitt der Rasterwalze aufgenommen werden, welcher im
Zuge der Rotationsbewegung der zusammenwirkenden walzen die zweite Walze
in einem Bereich passiert, der nicht in Kontakt mit der Rasterwalze
kommt, so dass die von letzterer getragenen Farbpartikel auf der
Rasterwalze haften bleiben und im Zuge der weiteren Rotationsbewegung
derselben wieder in die Farbkammer eingetragen werden. Wenn die
zweite Walze mit einer Auflage für
die Aufnahme der Druckfarbe versehen ist, bleibt der Abschnitt der
Mantelfläche
der zweiten Walze, auf dem diese Auflage nicht vorhanden oder an
der zweiten Walze befestigt ist, außer Kontakt mit der Rasterwalze.
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Der Abstand zwischen der im wesentlichen parallel
zur Rotationsachse der Rasterwalze verlaufenden Endkante des Bodenteils
der Farbkammer und der Mantelfläche
der Rasterwalze ist vorteilhafterweise so gewählt, dass einerseits ein ausreichend großer Durchgang
für die
von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel vorhanden ist, andererseits dieser
Durchgang jedoch so klein ist, dass die in der Farbkammer befindliche
Druckfarbe auch bei Stillstand der Rasterwalze nicht durch diesen
Durchgang aus der Farbkammer herausfließt. Dies verursacht keinerlei
Schwierigkeiten, da die heute verwendeten Druckfarben hoch viskos
sind, so dass sie, um aus der im allgemeinen drucklosen Farbkammer
herausfließen
zu können,
einen wesentlich größeren Abstand
zwischen Bodenteil und Mantelfläche
der Walze benötigen
als dies für
den Durchgang der von der Unterseite der Arbeitsrakel entfernten
und von der Rasterwalze mitgenommenen Farbpartikel erforderlich
ist.
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Das Entfernen der sich an der Unterseite
der Arbeitsrakel bzw. der Halterung derselben ansammelnden Farbpartikel
geschieht zweckmäßig mittels eines
Luftstrahles, welcher z. B. betriebsgesteuert, also z. B. in Abhängigkeit
von den Rotationsbewegungen der Rasterwalze und der zweiten Walze
ausgelöst
wird und die Farbpartikel gegen die Mantelfläche der Rasterwalze drückt, von
welcher sie mitgenommen werden.
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Die Verfahrensweise gemäß der Erfindung hat
den Vorteil, dass die Farbpartikel während des normalen Betriebes
der Druckmaschine von der Arbeitsrakel entfernt und wieder in den
Farbkasten eingetragen werden können.
Die wenigstens eine Luftdüse
kann so eingebaut sein, dass der normale Aufbau der Maschine beibehalten
werden kann und somit die Maschine dadurch keine ins Gewicht fallende Komplizierung
erfährt.
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Gemäss einem weiteren Merkmal der
Erfindung kann die Farbkammer entgegen der Rotationsrichtung der
Rasterwalze, die auch als Gravurwalze bezeichnet wird, derart geneigt
angeordnet sein, dass sie mit einer vertikalen, durch die Rotationsachse
der Rasterwalze hindurchgehenden Ebene einen spitzen Winkel einschließt, der
eine Größe von beispielsweise
20–40° aufweisen
kann. Bei den heute üblicherweise
verwendeten hochviskosen Farben bildet sich bei rotierender Rasterwalze,
die in unmittelbarem Kontakt mit der in der Farbkammer befindlichen
Farbe ist, eine aus Farbe bestehende Rolle aus, die in der Farbkammer
entgegen der Rotationsrichtung der Rasterwalze rotiert. Durch die
vorbeschriebene geneigte Anordnung der Farbkammer wird erreicht,
dass die Rolle aus Druckfarbe aufgrund ihrer eigenen Masse eine
parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze verlaufende Position
einnimmt derart, dass sie weniger auf der Arbeitsrakel und mehr,
ggf. überwiegend
auf der Mantelfläche
der Rasterwalze aufliegt, von welcher sie mitgenommen und in rotierende
Bewegung versetzt wird. Lediglich ein geringerer Teil des Umfangs
der Farbrolle wird mit der stationären Arbeitsrakel in Berührung sein.
Dadurch wird erreicht, dass die Berührungsfläche zwischen dieser Farbrolle
und der Mantelfläche
der Rasterwalze größer ist
als bei Anordnung der Farbkammer im Bereich des oberen Scheitelpunktes
der Rasterwalze. Dies führt
zu einer regelmäßigeren
Ausbildung der Farbrolle, da diese nur in geringem Ausmaß mit stationären Teilen,
insbesondere der Arbeitsrakel und ggf. der Halterung derselben ein
Berührung
kommt. Dies und die größere Berührungsfläche zwischen
Farbrolle und Mantelfläche
der Rasterwalze hat eine gleichmäßigere und
bessere Einfärbung
der letzteren zur Folge.
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Gemäss einem weiteren Merkmal der
Erfindung kann die Farbkammer mit einem vorzugsweise parallel zur
Rotationsachse der Rasterwalze verlaufenden Einsatzteil versehen
sein, welches mit Stegen versehen ist, die nach Art eines Kammes
mit Abständen
voneinander entlang dem Längsverlauf
der Farbrolle angeordnet sind derart, dass die freien Enden dieser
Stege in die Farbrolle hinein ragen, so dass der radial äußere Bereich
der Farbrolle im Zuge ihrer Rotationsbewegung durch die Abstände zwischen den
Stegen oder Zinken hindurchströmt.
Dies dient im wesentlichen dazu, eine Schaumbildung in der Farbrolle
zu vermeiden oder doch zumindest stark zu reduzieren, um so eine
Bläschenbildung
in dem Farbauftrag auf der Rasterwalze zumindest weitgehend zu verhindern.
Auch dies begünstigt
eine gleichmäßige Beschaffenheit
dieses Farbauftrags
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In der Zeichnung sind zwei derzeit
bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 die
perspektivische Ansicht eines Ausschnittes aus einer Rotationsdruckmaschine
mit Farbkammer und zwei darunter befindlichen Walzen,
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2 die
dazugehörige
Seitenansicht, teilweise im Schnitt,
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3 eine
Ansicht etwa in Richtung der Pfeile III–III der 2,
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4 im
Schema die perspektivische Ansicht eines Ausschnittes einer zweiten
Ausführungsform,
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5 die
dazugehörige
Seitenansicht.
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Die in den 1 und 2 dargestellte
Druckmaschine 10 ist mit einer oben offenen Farbkammer 12 versehen,
welche von zwei Seitenwänden 14 bzw. 15,
zwei Stirnwänden 16, 18 und
unterseitig von einer Arbeitsrakel 20 sowie einer diese
tragenden ersten Halterung 21 und einer Leiste 22 sowie
einer diese tragenden oder führenden
zweiten Halterung 24 begrenzt ist.
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Unterhalb der Farbkammer 12 ist
eine Raster- oder Gravurwalze 26 um ihre Längsachse
rotierbar angeordnet. Die Mantelfläche 28 der Walze 26 ist in üblicher
Weise mit geringfügigen Unebenheiten, die
beispielsweise durch Ätzen
hergestellt werden, versehen. Die Rasterwalze 26 rotiert
in Richtung des Pfeils 30.
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Die Arbeitsrakel 20 ist
in üblicher
weise negativ an die Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 angestellt derart, dass sie keinen Abstand
von der Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 aufweist und letztere mit ihrer freien Endkante 32 berührt. Die
Arbeitsrakel hat die Funktion, überflüssige Druckfarbe
von der Mantelfläche
der Rasterwalze 26 abzustreichen, so dass im wesentlichen
nur die auf der Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 befindlichen Unebenheiten nach Passieren
der Endkante 32 mit Druckfarbe gefüllt sind.
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Hingegen ist die Leiste 22 in
der Halterung 24 so angeordnet, dass zumindest der grösste Teil
ihrer freien Stirnfläche 34 sich
in einem geringen Abstand von der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 befindet.
In dem in 1–3 der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Leiste 22, die als plattenförmiges Bodenteil bezeichnet
werden kann, an ihrer der Mantelfläche zugekehrten Begrenzung mit
einer Ausnehmung 23 versehen derart, dass an den beiden
seitlichen Enden der Leiste 22 jeweils ein kurzer Vorsprung 25 stehen
bleibt, der am jeweils zugehörigen
Randbereich 29 der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 anliegt.
Die Leiste 22 ist durch eine in der Halterung 24 angeordnete
Druckfeder 27 in Richtung auf die Rasterwalze 26 druckbeaufschlagt, so
dass die Leiste 22 mit ihren beiden Vorsprüngen 25 in
ihrer Position relativ zur Rasterwalze 26 fixiert ist.
Dies gilt auch für
den Abstand zwischen der Mantelfläche 26 und der zu
letzterer parallelen freien Stirnfläche 34 der Leiste 22 in
dem Bereich zwischen den beiden Vorsprüngen 25. Dieser Abstand
kann in Abhängigkeit
von der Viskosität
der Druckfarbe z. B. 0,2–0,6
mm betragen.
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Die Leiste 22 verläuft etwa
radial zur Rotationsachse der Rasterwalze 26. Wenngleich
die Rasterwalze 26 bei Betrieb der Maschine relativ zur
Leiste 22 und somit zu deren beiden Vorsprüngen 25,
die an der Mantelfläche 28 anliegen,
rotiert, ergeben sich dadurch keine Schwierigkeiten, da, wie auch
bei der Rakel 20, Materialien verwendet werden, welche trotz
der Reibung zwischen Mantelfläche 28 und
den Vorsprüngen 25 keinem
wesentlichen Verschleiß unterliegen.
Die Vorsprünge 25 können so
weit außen angeordnet
sein, dass sie lediglich die beiden äußeren Randbereiche 29 der
Mantelfläche 28 berühren, die
glatt sein können
und mit Druckfarbe kaum in Berührung
kommen.
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Arbeitsrakel 20 und Leiste 22,
die beide parallel zur Rotationsachse der Rasterwalze 26 verlaufen,
begrenzen die bodenseitige Öffnung
der Farbkammer 12, welche durch den Umfangsabschnitt der Mantelfläche 28 verschlossen
wird, welcher sich jeweils zwischen der Endkante 32 der
Arbeitsrakel 20 und der freien Stirnfläche 34 der Leiste 22 befindet. Aufgrund
der Reibung zwischen der in der Farbkammer 12 befindlichen
Druckfarbe und der rauhen Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 nimmt
die Druckfarbe bei rotierender Rasterwalze 26 etwa die
Gestalt einer Rolle an, die bei 36 angedeutet ist und in
Richtung der Pfeile 38, also entgegen der Rotationsrichtung 30 der
Rasterwalze 26 rotiert.
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Unterhalb der Rasterwalze 26 ist
eine zweite Walze 40 angeordnet, die auf dem größten Teil
ihres Umfanges mit einer Auflage aus im allgemeinen gummielastischem
Material, dem sogenannten Drucktuch 42 versehen ist und
im allgemeinen als Gummituchwalze bezeichnet wird. Insbesondere 2 der Zeichnung lässt erkennen,
dass dieses Drucktuch sich über
einen Abschnitt 44 des Umfangs der zweiten Walze 40 erstreckt,
der etwa der Hälfte des
Gesamtumfanges entspricht. Der Gesamtdurchmesser der zweiten Walze 40 ist
in diesem Abschnitt 44 größer als im übrigen Bereich, in welchem
die Enden des Drucktuches 42 an der zweiten Walze befestigt
sind. Dazu sind die beiden Endabschnitte 46 des Drucktuches 42 etwas
nach innen in die zweite walze 40 eingezogen und durch
jeweils eine mit der Walze 40 verbundene Klemmeinrichtung 48 befestigt.
In 1 ist das Gummituch
nicht dargestellt. Es ist somit einer der beiden Umfangsabschnitte 45 erkennbar,
der, ausgehend vom kreisbogenförmigen
Umfangsabschnitt 47, welcher den Abschnitt 44 des Drucktuches
trägt,
in Richtung auf die zugehörige Klemmeinrichtung 48 einen
abnehmenden Radius aufweist. Ausgestaltung und Anordnung der beiden vorerwähnten Walzen
und weiterer, in der Zeichnung nicht dargestellter Walzen des Druckwerks
sind jedem Fachmann geläufig.
Die beiden Walzen sind über
Stirnräder
synchron angetrieben.
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2 zeigt,
dass die Mantelfläche 28 der Rasterwalze 26 nicht
in Kontakt mit jenem Umfangsabschnitt der zweiten walze 40 kommt,
welcher die beiden eingezogenen Endbereiche 46 des Drucktuches 42 und
die beiden Klemmeinrichtungen 48 trägt. Hingegen sind die Außendurchmesser
der beiden Walzen 26 und 40 so aufeinander abgestimmt,
dass im Bereich des Abschnittes 44 die Mantelfläche der Walze 40,
die diesem Abschnitt durch die äußere Oberfläche des
Drucktuches 42 gebildet wird, mit der Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 in Berührung
ist, so dass im Verlauf der Rotation die Druckfarbe von der Rasterwalze
auf das Drucktuch 42 der zweiten Walze übertragen werden kann.
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Die vom Drucktuch 42 der
zweiten Walze 40 aufgenommene Druckfarbe wird an ein weiteres nachgeordnetes
Bauteil, beispielsweise einen Klischeezylinder übertragen, auf welchem das
auf das zu dekorierende Objekt aufzubringende Druckbild entsteht.
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Die Druckmaschine gemäss der Erfindung ist
mit einer Blaseinrichtung 50 versehen, welche bei dem in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei nebeneinander angeordnete Breitschlitzdüsen 52 aufweist, deren
Austrittsöffnungen 54 auf den
im Querschnitt etwa dreieckigen Zwickel 56 gerichtet sind,
welcher oberseitig von der Arbeitsrakel 20 und deren Halterung 21 und
unterseitig von der Mantelfläche
der Rasterwalze 26 begrenzt ist. Wenngleich die freie Endkante 32 der
Arbeitsrakel 20 in Berührung
mit der Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 ist, um überflüssige Druckfarbe
von der Mantelfläche 28 abzustreifen,
ist es unvermeidbar, dass Farbpartikel aus der Farbkammer 12 in
den Zwickel 56 gelangen und dort an der Unterseite der
Arbeitsrakel 20, ggf. auch deren Halterung 21 anhaften.
Im allgemeinen sammeln sich diese Farbpartikel in Form von kleinen
Strähnen,
die sich von der freien Endkante 32 der Arbeitsrakel 20 in
Rotationsrichtung 30 der Rasterwalze erstrecken.
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Wenn keine besonderen Vorkehrungen
getroffen werden, besteht die Gefahr, dass sich diese angesammelten
Farbpartikel zu irgendeinem nicht vorhersehbaren Zeitpunkt von der
Rakel 20 bzw. deren Halterung 21 lösen, an
der Mantelfläche
der Rasterwalze 28 anhaften, von dieser mitgenommen und auf
die äußere Oberfläche des
Drucktuches 42 der nachgeordneten zweiten Walze übertragen
werden. Dort bilden diese Farbpartikel eine Unregelmäßigkeit des
Farbauftrages, welche ggf. auf die nachfolgenden, nicht dargestellten
Walzen übertragen
werden und die Qualität
des Druckbildes auf dem dekorierten Objekt beeinträchtigen.
Um dies zu vermeiden, sieht die Erfindung vor, dass die Blaseinrichtung 50 in
bestimmten Zeitabständen,
die sich empirisch ermitteln lassen, betätigt wird, um durch einen oder
mehrere Luftstöße, die
von den Breitschlitzdüsen 52 in
den Zwickel 56 hinein strömen, die angesammelten Farbpartikel
von Rakel 20 bzw. Halterung 21 kontrolliert zu
lösen,
so dass sie auf die Mantelfläche 28 gelangen
bzw. von der Luftströmung
gegen diese Mantelfläche
gepresst werden und an dieser anhaften.
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Dabei wird so verfahren, dass die
von Rakel und Halterung entfernten Farbpartikel auf einen Abschnitt
der Mantelfläche 28 gelangen,
der im Verlauf der Rotation der Rasterwalze 26 in den Bereich
der zweiten Walze 40 gelangt, in welchem sich das Drucktuch 42 außer Berührung mit
der Mantelfläche 28 befindet
und somit keinerlei Farbe von der Rasterwalze 26 auf das
Drucktuch 42 übertragen
werden kann. Mithin werden die von Unterseite der Rakel 20 und
der Halterung 21 entfernten Farbpartikel von der Rasterwalze 26 über die
zweite Walze 40 hinaus durch den zwischen der Stirnfläche 34 der
Leiste 22 und der Mantelfläche 28 der Rasterwalze 25 befindlichen
Spalt wieder in die Farbkammer 12 zurück transportiert und mit der
darin befindlichen Druckfarbe vermischt.
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Die Blaseinrichtung 50 ist
mit einer nicht dargestellten Steuereinrichtung versehen, welche
vorzugsweise in Abhängigkeit
von der Rotation der beiden Walzen 26 und 40 und
damit insbesondere in Abhängigkeit
von der Winkelposition der zweiten Walze 40 die von den
beiden Düsen 52 abgegebenen
Luftstöße derart
steuert, dass der vorbeschriebene Effekt eintritt und die entfernten
Farbpartikel nicht auf das Drucktuch 42 der zweiten Walze 40 gelangen.
Die Luftstöße sollten
dabei so gerichtet sein, dass sie nicht nur die zu entfernenden
Farbpartikel lösen,
sondern darüber
hinaus auch die gelösten
Farbpartikel gegen die Mantelfläche
der Rasterwalze drücken, damit
ein definierter Übergang
der Farbpartikel von der Rakel auf die Mantelfläche der Rasterwalze erfolgt
und somit eine definierte Position dieser Farbpartikel auf der Mantelfläche relativ
zur Umfangsfläche der
zweiten Walze gewährleistet
ist derart, dass die Farbpartikel auf einen Abschnitt der Mantelfläche der Rasterwalze
gelangen, welcher nicht in Kontakt mit dem Gummituch der zweiten
Walze gelangt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den 1 und 2 ist die Farbkammer 12 entgegen
der Rotationsrichtung 30 der Rasterwalze 26 geneigt
angeordnet derart, dass eine die Farbkammer etwa halbierende Ebene,
welche durch die Rotationsachse der Rasterwalze 26 hindurchgeht,
mit einer vertikalen, diese Rotationsachse schneidenden Ebene einen
spitzen Winkel einschließt,
der bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel etwa 30° beträgt. Diese
geneigte Anordnung der Farbkammer 12 hat zur Folge, dass
die bei rotierender Rasterwalze innerhalb der Farbkammer sich bildende
Farbrolle 36 sich überwiegend
auf der Mantelfläche
der Rasterwalze 26 und weniger auf der Rakel 20 bzw. deren
Halterung 21 abstützt.
Dadurch wird einmal eine größere Benetzungsfläche zwischen
Farbrolle 36 und der Mantelfläche 28 erreicht. Zum
anderen wird dadurch, dass die Farbrolle 36 nur in einem
geringeren Ausmaß auf
den stationären
Teilen 20 und 21 bzw. 22 und 24 aufliegt,
welche eine gewisse Bremswirkung verursachen, eine bessere und regelmäßigere Ausgestaltung
der Farbrolle und auch deren Rotationsbewegung erreicht, welche
Tatsache ebenfalls einen gleichmäßigen Farbauftrag
auf der Mantelfläche 28 der
Rasterwalze 26 begünstigt.
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Da sich die Farbwalze 36 bezüglich des
Verlaufes ihrer Längsachse
aufgrund der geneigten Anordnung der Farbkammer 12 mehr
in Richtung auf die Leiste 22 orientieren wird, ist es
zweckmäßig, die Neigung
so zu wählen,
dass einerseits das Ausmaß der
Berührung
zwischen Farbwalze 36 und Rakel 20 sowie deren
Halterung 21 merklich verringert wird, andererseits eine
Berührung
zwischen Farbwalze 36 und Leiste 22 und deren
Halterung 24 nur in einem geringen Ausmaß erfolgt,
um den vorbeschriebenen Nachteil durch Berührung zwischen Farbwalze 36 und
stationären
Teilen zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Allerdings
besteht auch dann, wenn die in der Farbkammer befindliche Druckfarbe mit
der Leiste 22 in Berührung
kommt bzw. auf dieser aufliegt, nicht die Gefahr, dass die Farbe
durch den in der freien Stirnfläche 34 und
der Mantelfläche 28 der Rasterwalze
befindlichen Spalt austritt, und zwar unabhängig davon, ob die Rasterwalze 26 rotiert
oder still steht. Die heute verwendeten Druckfarben sind überwiegend
zu viskos, als dass sie durch einen derartigen Spalt austreten könnten.
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Die Vorteile der geneigten Anordnung
der Farbkammer sind auch dann vorhanden, wenn die Vorrichtung nicht
mit den Mitteln zum kontrollierten Lösen der Farbpartikel und zum
Rückführen derselben
in den Farbkasten versehen ist.
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2 zeigt,
dass die Rasterwalze 26 mit einem im wesentlichen koaxialen
Kanal 60 für
ein Medium versehen ist, mittels welchem die Kühlwalze, insbesondere im Bereich
der Mantelfläche 28,
temperiert werden kann. Das Einstellen der Rasterwalze 26 auf eine
bestimmte Temperatur dient insbesondere dazu, die Viskosität der Druckfarbe
auf einem optimalen Wert zu halten.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den 3 und 4, welches denselben grundsätzlichen Aufbau
aufweist, wie jenes gemäss
den 1 und 2 mit Ausnahme der Anordnung
der Farbkammer, welche mehr oder weniger symmetrisch zum oberen Scheitelpunkt
der Rasterwalze positioniert ist, werden mit den Teilen des Ausführungsbeispiels
gemäss den 1 und 2 übereinstimmende
Teile mit gleichen, jedoch um 100 höheren Bezugszeichen versehen.
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Der wesentliche Unterschied zwischen
beiden Ausführungsbeispielen
besteht darin, dass die Farbkammer 112 mit einem zusätzlichen
Teil 160 versehen ist, welches kammartig ausgebildet und
derart angeordnet ist, dass die Stege oder Zinken 162 von oben
in die sich innerhalb der Farbkammer 112 bildende Farbrolle
hinein ragen. Das Teil 160 verläuft im wesentlichen parallel
zur Längsachse
der Farbrolle und damit auch der Rasterwalze 126, wobei
die Zinken gegenüber
einer durch die Rotationsachse der Rasterwalze 126 verlaufenden
vertikalen Ebene eine Neigung aufweisen derart, dass die freien
Enden 164 der Zinken, die der Rasterwalze 126 zugekehrt
sind, einen größeren Abstand
von dieser Ebene aufweisen als die entgegengesetzten, der Rasterwalze 126 abgekehrten
Enden der Zinken. Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, dass
die Zinken 162 lediglich in einen Bereich der Farbrolle
eingreifen, welcher oberhalb der Rotationsachse dieser Farbrolle
liegt, um so die Rotationsbewegung der Farbrolle möglichst
wenig zu beeinträchtigen.
Die die Zinken tragende Halterung 166, welche bei dem in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
durchgehend, also geschlossen ausgebildet ist, sollte nicht in die
Farbrolle eintauchen. Die Zinken 162 haben die Aufgabe,
die Druckfarbe, die in Gestalt der Farbrolle ständig in der Farbkammer 112 umläuft, zu
entgasen, so dass insbesondere aufgrund dieser ständigen Rotationsbewegung
in die Druckfarbe gelangte Luftbläschen entfernt werden. Aus
dieser Funktion ergibt sich auch die Ausgestaltung des kammartigen
Teils beispielsweise bezüglich
der Breite der einzelnen Zinken und der Abstände zwischen ihnen, wobei auch
der Strömungswiderstand
des kammartigen Teiles hinsichtlich der Druckfarbe zu berücksichtigen ist.
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Für
die angestrebte Wirkung ist es gleichgültig, ob das Einbauteil 160 in
einer Farbkammer vorgesehen ist, welche über dem oberen Scheitelpunkt der
Rasterwalze angeordnet ist, oder in einer Farbkammer gemäss dem Ausführungsbeispiel
der 1 und 2, welche in der vorbeschriebenen
weise gegenüber
einer vertikalen Ebene geneigt angeordnet ist.
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- 10
- Druckmaschine
- 12
- Farbkammer
- 14
- Seitenwand
- 15
- Seitenwand
- 16
- Stirnwand
- 18
- Stirnwand
- 20
- Arbeitsrakel
- 21
- Halterung
- 22
- Leiste
- 23
- Ausschnitt
- 24
- Halterung
- 25
- Vorsprung
- 26
- Rasterwalze
- 27
- Druckfeder
- 28
- Mantelfläche von
26
- 29
- Randbereich
von 26
- 30
- Pfeil
- 32
- Endkante
- 34
- freie
Stirnfläche
- 36
- Farbrolle
- 38
- Pfeile
- 40
- zweite
Walze
- 42
- Drucktuch
- 44
- Umfangsabschnitt
- 46
- Endbereich
von 42
- 48
- Klammeinrichtung
- 50
- Blaseinrichtung
- 52
- Breitschlitzdüse
- 54
- Austrittsöffnung
- 56
- Zwickel
- 58
- Temperierkanal
- 160
- Einbauteil
- 162
- Zinken
- 164
- freies
Ende