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Die vorliegende Erfindung beschreibt
eine Ballenpresse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Derartige
Ballenpressen werden verwendet, um zum Beispiel anfallende Verpackungen
in Form von Kartonagen, Folien oder dergleichen Verpackungsmaterial
zu verpressen, damit selbiges für einen
effektiven Transport innerhalb eines Entsorgungsprozesses als verdichtete
Ballen vorliegt.
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Für
die vorgenannte Anwendung werden unter anderem sogenannte Ballenpressen
eingesetzt, die einen vertikalen Pressschacht aufweisen, welcher
in der Regel von vier Seitenwänden
und einem Boden gebildet wird, wobei der Pressschacht nach oben
hin durch ein Pressplatte begrenzt ist, die von einer oberen Ruheposition
aus zum Pressen – Presshub – in diesem
Pressschacht bewegbar geführt
ist. Der zwischen dem Boden und der in ihrer oberen Position positionierten
Pressplatte vorhandene Raum wird in den betreffenden Fachkreisen
gedanklich in einen Press- und einen Einfüllbereich unterteilt, wobei
in der Regel beide Bereiche etwa gleich groß ausgeführt sind und der Pressbereich
der untere Bereich ist. Weiterhin ist in einer der Seitenwände, die
Ballenentnahmetür
aufweist einer solchen vertikalen Ballenpresse, eine verschließbare Einfüllöffnung ausgebildet,
durch die hindurch das Füllgut,
wie z.B. Pappschachteln oder dergleichen Abfallmaterialien, in den Einfüllbereich
und über
diesen in den Pressbereich des Pressschachtes vom Bediener der Ballenpresse eingefüllt werden.
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Zum Verschließen der Einfüllöffnung dient eine
Einfülltür bzw. eine
Einfüllklappe,
wobei letztere auch Bestandteil einer Schachttür, die zugleich eine Seitenwand
des Pressschachtes ist, sein kann. Vorgenannte Verschlussmittel
können
dabei um eine horizontale oder vertikale Achse verschwenkbar sein. Bei
der Verschwenkbewegung von einer geöffneten in eine geschlossene
Stellung wird zum Einen die Einfüllöffnung verschlossen
und zum Anderen eventuell noch aus dem Pressschacht durch die Einfüllöffnung nach
außen
ragendes Füllgut
in den Pressschacht eingeschoben. Je nach Ausführung der Ballenpressen, insbesondere
bei Verschwenkbewegung von der Seite aus zum Pressschacht hin, also
um eine vertikale Achse, und bei einer Verschwenkbewegung von oben
zum Pressschacht hin, also um eine horizontale Achse, muss der Bediener
größte Sorgfalt
walten lassen, um das Herausfallen von Abfallmaterial aus dem Einfüllbereich
zu verhindern.
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Bei diesen Ballenpressen fährt nach
Beendigung eines Presshubes die Pressplatte nach oben in eine obere
Ruhe- und Ausgangsposition, danach kann die Einfülltür bzw. -klappe geöffnet und
neues Füllgut
eingefüllt
werden. Dieser Vorgang wird sooft wiederholt, bis der zu pressende
Ballen die vorgegebene Größe erreicht
hat. Anschließend
wird die Ballenentnahmetür
an einer der Seitenwände
der Ballenpresse geöffnet
und der gepresste Ballen mit Abbindemitteln umreift und dann dem
Pressschacht entnommen beziehungsweise mit einer geeigneten Auswurfvorrichtung
selbsttätig
ausgeworfen.
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Nachteilig ist bei diesen vertikalen
Ballenpressen, dass immer nur relativ geringe Mengen an Füllgut, das
oftmals sehr sperrig und steif ist, durch die Einfüllöffnung in
den Einfüllbereich
des Pressschachtes hinein eingeführt
werden können,
so dass es einer oftmaligen Wiederholung dieses Vorganges bedarf,
um eine gewünschte
Ballengröße zu erreichen.
Des Weiteren muss das Füllgut
von dem Bediener von Hand auf die Höhe der Einfüllöffnung angehoben werden, so
dass diese Tätigkeiten auch eine
nicht zu unterschätzende
körperliche
Belastung zur Folge haben.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik
ist der Fachmann vor die Aufgabe gestellt, eine Ballenpresse vertikaler
Bauart dahingehend zu verbessern, dass gleichzeitig größere Mengen
an Verpackungsabfall – Füllgut – dem Pressschacht
zuführbar
und zudem der Bedienkomfort erhöht
und der Bedienaufwand gesenkt sind.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine
Ballenpresse, welche die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist,
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Der Kerngedanke der Erfindung besteht
darin, dass das Füllgut,
der Verpackungsabfall und dgl. Material, vor dem eigentlichen Einbringen
in den Pressschacht zuerst einem der Ballenpresse zugeordneten Füllraum – Vorratsbehälter – zugeführt wird, der
bevorzugt an der Ballenpresse angeordnet ist. Von diesem Füllraum aus
wird das zu verpressende Füllgut
dann mit einem geeigneten Mittel in den Pressschacht gefördert, also
in dessen Einfüllbereich und,
je nach Höhe
des bereits zusammengepressten Abfallmaterials, auch in dessen Pressbereich,
bevorzugt geschoben bzw. gedrückt.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, dass
das Mittel zum Bewegen/Schieben des Abfallmaterials, aus dem Vorratsbehälter heraus
und in den Einfüllbereich hinein,
eine entlang einer Kante einer Öffnung
in einer der Seitenwände
des Pressschachtes um eine Achse verschwenkbare Einfüllklappe
ist, wobei diese Achse bevorzugt im Wesentlichen horizontal angeordnet
ist.
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Beim Einfüllen des Füllgutes in den Pressschacht
bewegt sich die Einfüllklappe
derart durch den Füllraum,
dass selbiger durch die Bewegung der Einfüllklappe vollständig geleert
wird. Das bedeutet, dass die Einfüllklappe und der Füllraum in
ihren jeweiligen Abmessungen derart aufeinander abgestimmt sind,
dass der Füllraum
beim Verschwenken der Einfüllklappe
von der geöffneten
in die geschlossene Stellung vollständig entleert wird.
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Der Vorteil der Erfindung besteht
zum einen darin, dass mit dem Füllraum
eine größere Menge
an Füllgut,
zum Beispiel der gesamte Inhalt eines bevorzugt standardisierten
Sammelbehälters,
auf einmal dem Pressschacht zum Verpressen zuführbar ist. Dabei wirkt das
Mittel zum Bewegen des Füllgutes zugleich
wie eine Vorpressplatte, wobei der Einfüllbereich des Pressschachtes
einer Ballenpresse vertikaler Bauart erfindungsgemäß zusätzlich zu
einer Vorpresskammer wird.
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Des Weiteren kann, wie im Folgenden
gezeigt, die Zuführung
von Füllgut
in den Füllraum
bedienerfreundlicher gestaltet sein.
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In Wirkverbindung mit der bereits
zu einer Ballenpresse gehörenden
Sicherungs- und Steuerungstechnik kann der Automatisierungsgrad
bei vertikalen Ballenpressen mit der vorgeschlagenen neuen Grundsatzlösung um
ein Wesentliches erhöht werden.
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Zum Einfüllen von Füllgut in den Füllraum weist
dieser eine Füllraumöffnung auf,
die mit einer Füllraumklappe
nach außen
verschließbar
ist, um in gefülltem
Zustand des Füllraumes
ein Entweichen des Füllgutes
aus der Füllraumöffnung,
insbesondere während
des Einschiebens in den Füllraumbereich zu
vermeiden und ein Durchgreifen des Bedieners in den Pressschacht
zu unterbinden. Die Form der Füllraumklappe
ist dabei, im Querschnitt gesehen, in bevorzugter Ausführung ein
Kreisbogenabschnitt, an dem, im geschlossenem Zustand der Füllraumklappe,
die der Schwenkachse gegenüberliegende
freie Kante der Einfüllklappe
von innen beim Verschwenken unmittelbar anliegt.
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Der Füllraum ist mit Ausnahme der
offenen Füllraumöffnung im
Wesentlichen allseitig geschlossen, wobei die seitlichen Wandungen
des Füllraums von
geraden Seitenwänden
gebildet sind und eine Seite des Füllraums im Wesentlichen im
Querschnitt das Profil eines Kreisbogenabschnitts hat, so dass von
der Seite betrachtet der Füllraum
ein Kreisbogensegment darstellt. Mit dieser Formgebung ist erreicht,
dass die Einfüllklappe
beim Verschwenken von einer geöffneten
in eine geschlossene Stellung oder umgekehrt im Wesentlichen immer
vollständig und
unmittelbar mit ihren freien Kanten an den inneren Wandungen des
Füllraums
anliegt. Damit ist eine vollständige
Entleerung des Füllraumes
beim Schließen
der Einfüllklappe/-tür gewährleistet.
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Bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass
die innere Wandung des Füllraumes,
entlang der sich die vordere freie Kante der Einfüllklappe
entlang bewegt, Abstandsleisten aufweist, die kammartig in Aussparungen
von letzterer eingreifen. Hierdurch wird das Verklemmen von Pappe – Abfallmaterial – zwischen innerer
Wandung und vorderer freier Kante der Einfüllklappe/-tür vermieden bzw. einer solchen
eventuellen Störung
wesentlich entgegengewirkt.
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Zur weiteren Erhöhung des Bedienkomforts ist
der Füllraumöffnung eine
Hebe-/Schwenkvorrichtung für
Sammelbehälter
zugeordnet. Damit können mit
Füllgut
befüllte
Sammelbehälter
vollständig
in den Füllraum
hinein entleert werden, so dass ein manuelles Befüllen des
Füllraums
durch den Bediener entfällt.
Diese Hebe-/Schwenkvorrichtung kann in, dem Fachmann bekannter,
beliebiger Weise ausgestaltet sein. Das Aufnahmevolumen des Füllraumes ist,
in bevorzugter Ausgestaltung, so, dass ein gefüllter Sammelbehälter in
jenen vollständig
entleert werden kann.
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Vorzugsweise ist die Hebe-/Schwenkvorrichtung
durch einen im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Rahmen gebildet,
an dem ein Sammelbehälter lösbar festlegbar
ist, zum Beispiel mit Hilfe von Vorsprüngen die in entsprechende Rastvertiefungen
am Rahmen in Eingriff bringbar sind. Nachdem der Sammelbehälter an
dem Rahmen festgelegt ist kann der Sammelbehälter bei Bedarf in vertikaler
Richtung angehoben werden, um mit seiner oberen, der Füllraumöffnung zugewandten
Kante, in den Bereich der Füllraumöffnung verbracht
zu werden. Anschließend wird
der Rahmen mit dem daran festgelegten Sammelbehälter um eine vertikale Achse
verschwenkt vorzugsweise bis 30° über die
Horizontale hinaus, wobei diese Schwenkachse ebenfalls im Bereich
der Füllraumöffnung angeordnet
ist. Dadurch wird das Füllgut
im Sammelbehälter
in den Füllraum
hineingeschüttet.
Vorteilhafter Weise ragen die seitlichen Wände des allseits geschlossenen
Füllraumes
derart nach oben, dass selbige für
den nach oben gehobenen und in der oberen Position befindlichen
Sammelbehälter
seitliche Leitbleche sind. Anschließend wird der Sammelbehälter wieder
zurück
verschwenkt, gegebenenfalls abgesetzt und dann vom Rahmen gelöst.
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Die Betätigung der Hebe-/Schwenkvorrichtung
sowie ein Öffnen/Schließen der
Füllraumklappe erfolgt
vorzugsweise hydraulisch, wobei die hierfür notwendigen Steuerungen vom
Fachmann in bekannter Weise ausführbar
sind.
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Insbesondere ist vorgeschlagen, dass
zwischen einer Betätigung
der Füllraumklappe
und der Hebe-/Schwenkvorrichtung beziehungsweise des Rahmens eine
Wirkverbindung besteht. Das bedeutet, dass bei einer Betätigung der
Füllraumklappe durch
diese Betätigung
gleichzeitig, bevorzugt zeitversetzt, auch die Hebe-/Schwenkvorrichtung
betätigt
wird. Durch die gemeinsame Betätigung
der beiden vorstehend genannten Vorrichtungen wird der konstruktive
Aufwand für
die, insbesondere hydraulischen, Betätigungseinrichtungen an der
Ballenpresse verringert.
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In vorteilhafter Weise erfolgt die
Wirkverbindung über
ein Seil, Kette, Band oder dergleichen flexiblen Mittel aus einem
geeigneten zugfesten Material, das einenends der Füllraumklappe
und anderenends an dem Rahmen der Hebe-/Schwenkvorrichtung angreift.
Wird die Füllraumklappe
zum Beispiel mittels Hydraulikzylindern angehoben und geöffnet so
spannt sich das Seil oder die an beiden Seiten der Füllraumklappe
angebrachten Seile und heben den Rahmen mit dem daran angeordneten
Sammelbehälter
an und/oder verschwenken ihn um dessen Schwenkachse, so dass bei
vollständig
geöffneter Füllraumklappe
der Rahmen mit dem Sammelbehälter
in vollständig
verschwenkter Entleerstellung ist. Beim Schließen der Füllraumklappe verschwenkt sich
beziehungsweise senkt sich der Rahmen unter seinem eigenen Gewicht
selbsttätig
wieder ab, so dass bei geschlossener Einfüllklappe der Rahmen wieder
in der Ausgangsstellung ist. Zum Längenausgleich der Hub-/Schwenkvorrichtung
kann das Seil auch über
eine geringfügige
Elastizität
verfügen.
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Die Ballenentnahmetür, die geöffnet wird,
um den fertig gepressten und gegebenenfalls mit einer an sich bekannten
Umreifungsvorrichtung umreiften Ballen zu entnehmen, kann an jeder
der vier Seitenwände
angeordnet sein, z.B. an derselben Seitenwand wie die Einfüllöffnung,
sodass beim Öffnen
des Pressschachts der an der Ballentür angeordnete Füllraum mit
verschwenkt wird.
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Die Ausstattung einer erfindungsgemäßen Ballenpresse
mit Umreifungsvorrichtungen und/oder Auswerfvorrichtungen zum Auswerfen
eines fertig gepressten Ballens kann in an sich bekannter Weise erfolgen.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem nachfolgenden Beschreibungsteil,
in dem ein Ausführungsbeispiel anhand
von in Zeichnungen gezeigten schematisierten Darstellungen erläutert ist.
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Es zeigen:
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1:
eine Ballenpresse mit angehobenem Sammelbehälter im Querschnitt;
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2:
eine Ballenpresse mit Sammelbehälter
in Ausgangsstellung im Querschnitt;
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2a:
eine Ansicht zur 1 im
Schnitt A-A;
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3:
eine schematische Darstellung der Ballenpresse mit Sammelbehälter in
Ausgangsstellung;
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4:
die gleiche Darstellung mit angehobenem Sammelbehälter und
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5:
eine Ballenpresse mit geöffneter
Ballenentnahmetür.
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Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
handelt es sich um eine Ballenpresse 1 deren Pressschacht 2 von
vier Seitenwänden 3a bis 3d und
einem Boden 4 gebildet ist.
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In dem Pressschacht 2, der
einen oberen Einfüllbereich 2a und
einen unteren Pressbereich 2b aufweist, ist eine Pressplatte 12 hydraulisch
in vertikaler Richtung verfahrbar. Durch eine Einfüllöffnung 7 hindurch
ist der Pressschacht 2 mit Füllgut 20 befüllbar. Zum
Entnehmen des fertig gepressten Ballens 22 ist eine der
Seitenwände 3a als
Ballen-Entnahmetür 5 ausgebildet.
Die Einfüllöffnung 7 ist
mit einer Einfüllklappe 6 verschließbar.
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Die Einfüllklappe 6 ist an
ihrer pressenseitigen Kante 8 um eine horizontale Achse 9 von
einer geöffneten 10 in
eine geschlossene Stellung 11 verschwenkbar.
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Der Einfüllöffnung 7 ist ein Füllraum 13,
der in Seitenansicht hier im Wesentlichen die Form eines Kreissegmentes
hat, vorgeschaltet. Der Füllraum 13 wird
durch Seitenwände 13a und 13b eine
untere vordere Wand 13c, die an ihrem oberen Ende eine walzenförmige Wulst
aufweist, und eine untere pressenseitige Wand 13d, gebildet.
Die Seitewände 13 und 13b und
die untere pressenseitige Wand 13d liegen hier an der Seitenwand 3a der
Ballenpresse 1 an. Dieser Füllraum 13 weist eine
mit einer Füllraumklappe 14,
hier in Form eines Kreisbogenabschnitts, verschließbare Füllraumöffnung 15 auf,
durch die hindurch das Füllgut 20 in
den Füllraum 13 einbringbar
ist.
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Das Füllgut 20 stammt dabei
aus einem Sammelbehälter 16,
der lösbar
an einem Rahmen 17 festlegbar ist. Der Rahmen 17 wird
beim Öffnen
der Füllraumklappe 14 durch
ein Seil 19, das an der Füllraumklappe 14 und
dem Rahmen 17 angreift, verschwenkt und/oder nach oben
gezogen, so dass sich das Füllgut 20 durch
die nunmehr geöffnete
Einfüllöffnung 15 selbsttätig in den
Füllraum 13 entleert. Beim
Schließen
der Füllraumklappe 14 wird
der Sammelbehälter 16 beziehungsweise
der Rahmen 17 selbsttätig
wieder zurück
verschwenkt und oder abgesenkt. Die Füllraumklappe 14 wird
dabei über
einen Hydraulikzylinder 23 betätigt.
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Bei der Darstellung in 2 ist der Sammelbehälter 16 mit
dem Füllgut 20 noch
in abgesenkter Stellung am Rahmen 17 angeordnet. Das Seil 19, das
die Füllraumklappe 14 mit
dem Rahmen 17 verbindet ist bei vollständig geschlossener Füllraumklappe 14 schlaff
und spannt sich erst beim Anheben der Füllraumklappe 14 durch
den Hydraulikzylinder 23. Dadurch wird der Rahmen 17 beziehungsweise der
Sammelbehälter
16 um die Schwenkachse 18 verschwenkt. Unter Umständen ist
es von Vorteil, dass das Seil 19 aus einem etwas elastischen
Material besteht bzw. elastische Abschnitte aufweist.
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Die Einfüllklappe 6 ist hier
in geschlossener Stellung 11 dargestellt. Bevor jedoch
Füllgut
in den Füllraum 13 eingefüllt wird
muss die Einfüllklappe 6 an
ihrer Kante 8 um deren Schwenkachse 9 in die in 1 dargestellte geöffnete Stellung 10 verschwenkt
werden.
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Beim darauffolgenden Schließen der
Einfüllklappe 6 liegen
die übrigen
Kanten 6a, 6b und 6c der Einfüllklappe 6 im
Wesentlichen vollständig
und unmittelbar an den Wandungen, insbesondere der inneren Wandung 13e,
des Füllraums 13 an,
so dass das im Füllraum 13 vorhandene
Füllgut 20 praktisch
vollständig
durch die Einfüllöffnung 7 hindurch
in den Einfüllbereich 2a des
Pressschachtes 2 zum weiteren Verpressen durch die Pressplatte 12 verbracht wird.
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In der 2a ist
eine Detailansicht zu der Darstellung gemäß 1, und zwar von oben nach unten in den
Füllraum 13 hinein,
entlang der Schnittlinie A-A gezeigt. Die Einfülltür 6 befindet sich
hier in ihrer unteren Position. Es ist zu sehen, dass die innere
Wandung 13e der unteren vorderen Wand 13c des Füllraumes 13 Abstandsleisten 24 aufweist.
Diese Abstandsleisten 24 durchgreifen kammartige Aussparungen
in der vorderen freien Kante 6a der Einfüllklappe 6.
Durch diese Ausbildung wird ein Verklemmen von Abfallmaterial zwischen
innerer Wandung 13e und der Einfülltür 6 vermieden.
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In den 3 bis 5 ist das Befüllen einer
Ballenpresse 1 schematisch dargestellt. Der Bediener 21 führt dem
Rahmen 17 einen Sammelbehälter 16 zu der in
geeigneter Weise lösbar
am Rahmen 17 festgelegt wird. Anschließend wird der Hydraulikzylinder 23 zum Öffnen der
Füllraumklappe 14 betätigt. Dadurch
wird das Seil 19 gespannt und der Sammelbehälter 16 beziehungsweise
der Rahmen 17 um dessen Schwenkachse 18 verschwenkt
bis er in der Entleerstellung in 4 ist.
Der Sammelbehälter 16 ist
hierbei um 30° gegen
die Vertikale geneigt.
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In dieser Stellung ist die Füllraumklappe 14 im
Wesentlichen vollständig
geöffnet,
das Seil 19 gespannt und der Hydraulikzylinder 23 voll
ausgefahren. In dieser Stellung entleert sich das Füllgut 20 aus dem
Sammelbehälter 16 selbsttätig in den
Füllraum 13.
Anschließend
wird der Hydraulikzylinder 23 wieder eingefahren, die Füllraumklappe 14 geschlossen und
dadurch der Rahmen 17 wieder um die Schwenkachse 18 in
seine Grundstellung aus 3 verschwenkt.
Dieser Vorgang wird entweder nur einmal durchgeführt oder so oft wiederholt,
bis der Ballen 22 im Pressschacht die gewünschte Größe erreicht
hat. Anschließend
wird die Ballenentnahmetür 5 geöffnet und
der Ballen 22 gegebenenfalls mit geeigneten Vorrichtungen
selbsttätig
ausgeworfen. Hier ist die Ballenentnahmetür 5 an derselben Seitenwand 3a angeordnet
wie die Einfüllöffnung 7,
so dass beim Öffnen
der Füllraum 13 mit
verschwenkt wird.
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Alle in der vorstehenden Beschreibung
erwähnten
sowie auch die allein aus den Zeichnungen entnehmbaren Merkmale
sind weitere Bestandteile der Erfindung auch wenn sie nicht besonders
hervorgehoben und in den Ansprüchen
erwähnt
sind.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel. So kann der
Füllraum,
der in dem voranstehend näher
beschriebenen, bevorzugten Ausführungsbeispiel
in etwa einer an einer Seitenwand vorgesehenen kropfartigen Erweiterung gleicht,
in einem weiteren, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel die Form eines
Quaders haben, wobei das Mittel zum Bewegen – Verschieben – des Füllgutes
ein Querschieber sein könnte,
der zugleich die Funktion des Verschlusselementes für die Einfüllöffnung übernehmen
würde.
Ein solcher Querschieber könnte
translatorisch oder um eine Vertikalachse verschwenkbar bewegt werden.
Bei dieser Ausführung wäre die Anordnung
des Bodens des Füllraumes
in einer im wesentlichen gleich mit der Unterkante der Einfüllöffnung liegenden
Ebene vorteilhaft; diese Ebene könnte
auch eine schiefe, zur Unterkante der Einfüllöffnung hin ansteigende Ebene
sein.
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- 1
- Ballenpresse
- 2
- Presschacht
- 2a
- Einfüllbereich
- 2b
- Pressbereich
- 5
- Ballenentnahmetür
- 6
- Einfülltür/-klappe
- 7
- Einfüllöffnung
- 8
- Kante
von Pos. 6
- 9
- Schwenkachse
von Pos. 6
- 10
- geöffnete Stellung
von Pos. 6
- 11
- geschlossene
Stellung von Pos. 6
- 12
- Pressplatte
- 13
- Füllraum (Vorrat)
- 13a
- Seitenwand
13b
- 13b
- Seitenwand
- 13c
- untere
vordere Wand von Pos. 13
- 13d
- untere
pressenseitige Wand von Pos. 13
- 13e
- innere
Wandung von Pos. 13c
- 14
- Füllraumklappe
- 15
- Füllraumöffnung
- 16
- Sammelbehälter
- 17
- Rahmen
- 18
- Schwenkachse
für Pos. 16 und
Pos. 17
- 19
- Seil
- 20
- Füllgut (Pappe
und dergleichen Verpackungsabfall
- 21
- Bediener
- 22
- Ballen
- 23
- Hydraulikzylinder
- 24
- Abstandsleisten