DE10233458B4 - Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber - Google Patents
Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber Download PDFInfo
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Abstract
Steckdoseneinsatz
einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung
geführtem,
von einer Rückstellfeder
beaufschlagtem Längsschieber
(8), dessen Hauptkörper
(9) zwei Seitenarme (11) zum Verschluß von im Steckdoseneinsatz
(1) eingebrachten Steckeröffnungen
(2) zur Einführung
von Steckerstiften eines Steckers aufweist, wobei diese Steckeröffnungen
(2) lediglich bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte öffnen, wobei
die Rückstellfeder
als Schenkelfeder (16) bzw. Drehfeder ausgebildet ist, deren Hauptkörper mit
den Federwindungen um einen an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes
(1) befindlichen Zapfen (6) greift während ein zweiter Federschenkel
(18) über
seine endseitige Abwinkelung (19) gleitend in einer Nut (14) des
Längsschiebers
(8) geführt
wird, dadurch gekennzeichnet,
– dass ein erster Federschenkel (17) gegen einen an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (1) befindlichen Anschlag (7) drückt,
– dass die Seitenarme (11) des Längsschiebers (8) als schiefe Ebenen ausgebildete Eingriffsmulden (12) für den Eingriff der Steckerstifte aufweisen,
– dass der Steckdoseneinsatz (1) an seiner Rückseite einen zur Befestigung eines Sockels...
– dass ein erster Federschenkel (17) gegen einen an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (1) befindlichen Anschlag (7) drückt,
– dass die Seitenarme (11) des Längsschiebers (8) als schiefe Ebenen ausgebildete Eingriffsmulden (12) für den Eingriff der Steckerstifte aufweisen,
– dass der Steckdoseneinsatz (1) an seiner Rückseite einen zur Befestigung eines Sockels...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein derartiger Steckdoseneinsatz ist aus der
DE 19 29 463 A bekannt. Die Erfindung kann beispielsweise bei Unterputz-Steckdosen verwendet werden. - Handelsübliche Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz entsprechen der E DIN VDE 0624-1, wobei der erhöhte Berührungsschutz durch Verwendung eines Schutzschiebers verwirklicht wird. Dieser Schutzschieber schirmt automatisch die spannungsführenden Kontakte der Steckdose ab, sobald der Stecker aus der Steckdose herausgezogen wird. Der Berührungsschutz ist so beschaffen, daß er nicht in einfacher Art und Weise durch Einführen von anderen Gegenständen als Steckern in die Steckdose umgangen werden kann. Beim Einführen eines geeigneten Steckers wird der Berührungsschutz über eine "schiefe Ebene" geöffnet und die Steckerstifte kommen ordnungsgemäß mit den spannungsführenden Kontakten der Steckdose in Berührung. Beim Herausziehen des Steckers drückt eine Rückstellfeder den Berührungsschutz zurück in seine die Steckeröffnungen verschließende, schützende Position.
- Aus der
DE 19 29 463 A ist eine zweipolige Steckdose mit Schutzverschluss zwischen ihrer Frontplatte und der durch Kontakthülsenöffnungen unter der Frontplatte bestimmten Ebene bekannt. Der Schutzverschluss wird durch eine Schwingfeder mit seinem unteren Rand gleitend gegen eine aufwärts geneigte Führungsfläche in der Bodenplatte der Steckdose in eine die Einführungsöffnungen verdeckende Ruhestellung gedrückt. Die Schwingfeder ist um einen auf der Unterseite der Frontplatte angebrachten Stift befestigt und greift mit ihren gekrümmten Enden gleitbar in entsprechende Vertiefungen im Rückenrand des Schutzverschlusses ein. Die beiden Steckerstifte sind bei ihrem gleichzeitigen Einführen entgegen der Wirkung der Feder wirksam und bewirken ein Gleiten des Verschlusses entlang der Führungsfläche nach unten zum Freilegen der darunter liegenden Hülsenöffnungen. - Aus der
DE 101 10 366 C1 ist ein Steckdosentopf mit Sicherungsschieber für eine Installationssteckdose bekannt, wobei an der Bodenwand des Steckdosentopfes eine einen durch eine Schenkelfeder gespannten Sicherungsschieber aufnehmende Kammer angeordnet ist, welche integral an der Bodenwand angeformt ist und mindestens zwei Stege zur Führung des Sicherungsschiebers und eine Rastnase aufweist. Der Sicherungsschieber nimmt auf einem Zapfen den Windungskern der Schenkelfeder auf, deren einer Schenkel an einem Raststeg festgelegt ist und deren anderer Schenkel mit der Rastnase zusammenwirkt. - Aus der
DE 41 14 431 C1 ist eine elektrische Steckdose mit einer Kinderschutzeinrichtung bekannt, wobei ein Schieber derart im Gehäuse einer Baueinheit gelagert ist, dass außer einer Verschwenkung in der Horizontalen auch eine Bewegung des Schiebers in der Vertikalen des Gehäuses durchführbar ist. Das Gehäuse der Kinderschutzeinrichtung weist in seinem Boden vertiefte Bereiche zum Eintauchen von Teilen eines verbreiterten Seitenteiles des Armes des Schiebers auf. An zwei diametral gegenüberliegenden umlaufenden Begrenzungswandungen des Gehäuses ist je ein nach innen ragender Haltevorsprung angeordnet, der je eine seitliche Verlängerung des Seitenteiles des Schiebers untergreift. - Aus der
DE 198 49 883 A1 ist eine elektrische Steckdose mit einem Isolierstoffsockel, einer frontseitigen lösbaren Abdeckung und einer Kindersicherung bekannt, die ein die Kontakteinführungslöcher verschließendes Sperrstück enthält, das nur durch gleichzeitiges Einstecken von mindestens zwei Steckerkontaktstiften in die Kontakteinführungslöcher entgegen der Wirkung einer Feder verstellbar ist. Damit die Kindersicherung auch bei entfernter Abdeckung, also beispielsweise bei Installations- oder Renovierungsarbeiten, wirksam ist, ist die Kindersicherung am Isolierstoffsockel angebracht und mit einer am Isolierstoffsockel gehaltenen, dem Boden der Abdeckung benachbarten Deckplatte abgedeckt. Das Sperrstück kann als Linearschieber oder Drehschieber ausgebildet sein. - Aus der
DE 1 989 462 U ist eine Schutzkontaktsteckdose bekannt, bei welcher die Einführungsöffnungen über den Kontaktbuchsen durch einen Schieber abgedeckt sind, der beim Einführen des Erdungsstiftes eines Steckers aus dem Bereich der Kontaktbuchsen verschoben wird, wobei dieser Erdungsstift etwas länger als die spannungsführenden Kontaktstifte ist. - Aus der
EP 0 512 208 B1 ist eine Schutzkontaktsteckdose mit einer Kinderschutzeinrichtung bekannt, in deren aus Boden und umlaufenden Begrenzungsrand gebildeten Gehäuse ein unter Federbelastung stehender Längsschieber derart gelagert ist, daß er sowohl längsverschiebbar als auch begrenzt verschwenkbar ist, wobei die begrenzte Verschwenkbarkeit des Längsschiebers zu seiner Blockierung führt, während bei gleichzeitigem Einführen der Steckerstifte des zugehörigen Steckers der Schieber in seine Offenlage bringbar ist. Das Gehäuse mit dem Längsschieber ist mittels einer Rastverbindung und unter Einschluß einer Blockfeder als Rückstellfeder zu einer Baueinheit vormontierbar. Der Längsschieber ist derart im Gehäuse gelagert, daß sowohl seine Verschwenkung in der Horizontalen als auch seine Bewegung in der Vertikalen des Gehäuses durchführbar ist. - Aus dem Gebrauchsmuster
DE 86 33 660 U1 ist eine Steckdose mit einer Kindersicherung bekannt, bei welcher die Steckeröffnungen zur Einführung von Steckerstiften mittels eines Längsschiebers abdeckbar sind und zur Erzeugung der zur Rückführung in die geschlossene Position erforderlichen Federkraft zwei symmetrisch wirksame Blattfedern einstückig am aus Kunststoff hergestellten Längsschieber angeordnet sind. Für eine vollautomatische Montage ist der bekannte Längsschieber nicht geeignet, da die Blattfedern zum Verhaken ineinander während Montage neigen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber der eingangs genannten Art mit sehr flachem, platzsparendem Aufbau anzugeben.
- Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß bei dem vorgeschlagenen, sehr einfach aufgebauten Steckdoseneinsatz mit von einer Schenkelfeder beaufschlagtem Längsschieber die Anzahl der erforderliche Teile sowie die Teile- und Montagekosten sehr gering gehalten sind. Durch den flachen, platzsparenden Aufbau aller Komponenten ergibt sich der gewünschte kompakte und flache Auf bau der Berührungsschutzvorrichtung. Die Schenkelfeder ist sehr einfach mit gewünschter Vorspannung in die Berührungsschutzvorrichtung einlegbar.
- Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Sicht auf die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes mit den wesentlichen Komponenten der Berührungsschutzvorrichtung, -
2 eine Sicht auf die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes mit montierter Schenkelfeder, -
3 eine Sicht auf die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes mit komplett montierter Berührungsschutzvorrichtung, -
4 eine Sicht auf die Frontseite eines Steckdoseneinsatzes. - In
1 ist eine Sicht auf die erfindungsgemäß ausgestaltete Rückseite eines Steckdoseneinsatzes (C-Scheibe) mit den wesentlichen zusätzlichen Komponenten der Berührungsschutzvorrichtung dargestellt: - – Längsschieber
8 , - – als
Schenkelfeder
16 bzw. Drehfeder ausgebildete Rückstellfeder und - – Abdeckung
20 . - Es sind die beiden Steckeröffnungen
2 des Steckdoseneinsatzes1 zu erkennen. Ein zentraler, zur Befestigung eines Sockels dienender Zapfen3 , zwei zur Führung des Längsschiebers8 geeignete seitliche Führungsschienen4 , eine rechtwinklig hierzu angeordnete Anschlagschiene5 für den Längsschieber, ein zur Fixierung des Hauptkör pers der Schenkelfeder16 dienender Zapfen6 sowie ein Anschlag7 für die Schenkelfeder sind einstückig an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes1 angeformt. - Der Längsschieber
8 ist vorzugsweise als Spritzgiessteil aus einem Hauptkörper9 mit zentraler Öffnung10 und zwei Seitenarmen11 gebildet, wobei die Seitenarme11 an ihren zu den Steckeröffnungen2 gerichteten Hauptflächen als schiefe Ebenen ausgebildete Eingriffsmulden12 (siehe hierzu4 ) und an den entgegengesetzten Hauptflächen abgesetzte Kanten13 aufweisen. An seiner der zentralen Öffnung10 abgewandten Stirnfläche ist der Hauptkörper9 mit einer Nut14 zum Eingriff und zur gleitenden Führung der Schenkelfeder16 versehen. Eine Kippkante (Nocken)15 am Hauptkörper9 ermöglicht eine Kippbewegung des Längsschiebers8 , wie nachstehend noch im einzelnen erläutert. - Die Schenkelfeder
16 weist außer ihrem Hauptkörper mit einer vorgegebenen Anzahl von Federwindungen einen ersten Federschenkel17 sowie einen zweiten Federschenkel18 mit endseitiger Abwinkelung19 auf. - Die Abdeckung
20 besteht aus einer Basisplatte21 mit umlaufenden Seitenwandungen22 , wobei die Basisplatte21 mit einer zentralen Öffnung23 zur Durchführung des Zapfens3 und mit zwei Steckeröffnungen24 versehen ist, wobei letztere mit den Stekkeröffnungen2 des Steckdoseneinsatzes1 fluchten. - In
2 ist eine Sicht auf die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes1 mit montierter Schenkelfeder dargestellt. Es ist gut zu erkennen, daß der Hauptkörper der Schenkelfeder16 mit seinen Federwindungen um den Zapfen6 greift, während der erste Federschenkel17 gegen den Anschlag7 des Steckdoseneinsatzes1 drückt und die Abwinkelung19 des zweiten Federschenkels18 in der Nut14 des Längsschiebers8 gleitend geführt wird. Die äußeren Stirnflächen der Seitenarme11 gleiten längs der seitlichen Führungsschienen4 . In der gezeigten geschlossenen Position der Berührungsschutzvorrichtung greift die zentrale Öffnung des Hauptkörpers9 des Längsschiebers8 um den Zapfen3 , während die durch die Federkraft der Schenkelfeder16 bewirkte Längsbewegung gleichzeitig durch die Anschlagschiene5 begrenzt wird. - In
3 ist eine Sicht auf die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes1 mit komplett montierter Berührungsschutzvorrichtung dargestellt. Die Berührungsschutzvorrichtung wird mittels der Abdeckung20 verschlossen, wobei der Zapfen3 durch die zentrale Öffnung23 der Abdeckung20 greift. Vorzugsweise erfolgt eine Verrastung zwischen entsprechenden Rastmitteln des Steckdoseneinsatzes1 und der Abdeckung20 . Beispielsweise weist der Zapfen3 Rastnuten auf, in welche Raststege der zentralen Öffnung23 der Abdeckung20 eingreifen. Durch die Steckeröffnungen24 der Abdeckung20 sind die vorstehend erwähnten abgesetzten Kanten13 des Längsschiebers8 erkennbar, d. h. die Berührungsschutzvorrichtung befindet sich in ihrer geschlossenen Position. - In
4 ist eine Sicht auf die Frontseite eines Steckdoseneinsatzes1 bei geschlossener Position der Berührungsschutzvorrichtung dargestellt. Durch die Steckeröffnungen2 sind die Eingriffsmulden12 des Längssschiebers8 erkennbar. - Wie bereits aus der vorstehenden Erläuterung hervorgeht, ist der Längsschieber
8 zwischen einer geschlossenen Position (Ruheposition) und einer geöffneten Position (bei eingestecktem Stecker) längsbeweglich. In der geschlossenen Position decken die Seitenarme11 des Längsschiebers8 die Steckeröffnungen2 und24 vollständig ab. Durch gleichzeitig in beide Steckeröffnungen2 eingeführte Steckerstifte eines Steckers wird der Längsschieber8 gegen die Federkraft der Schenkelfeder16 in seine geöffnete Position gedrückt (Linearbewegung). Die Steckerstifte des Steckers gleiten dabei zunächst entlang der Eingriffsmulden12 der Seitenarme11 und greifen anschließend durch die Steckeröffnungen24 der Abdeckung20 in die Steckkontakte des Sockels. - Während der Linearbewegung des Längsschiebers
8 gleitet der zweite Federschenkel18 mit seiner Abwinkelung19 in der Nut14 , wodurch die Schenkelfeder16 gespannt wird. Nach dem Herausziehen des Steckers bewegt sich der Längsschieber8 – bedingt durch die gespannte Schenkelfeder16 – selbsttätig wieder in die geschlossene Position. Während dieser linearen Bewegung des Längsschiebers8 gleitet der zweite Federschenkel18 mit seiner Abwinkelung19 wiederum in der Nut14 , wodurch die Schenkelfeder entspannt wird. - Wird nur ein Stift in eine der beiden Steckeröffnungen
2 des Steckdoseneinsatzes1 eingesteckt, so wippt bzw. kippt der Längsschieber8 über die Anordnung Kippkante15 /Abdeckung20 (als Gegenlager), wodurch eine abgesetzte Kante13 eines Seitenarms11 in eine Steckeröffnung24 der Abdeckung20 eingreift und dort verrastet. Eine Längsbewegung des Längsschiebers8 wird somit wirksam unterbunden und die Stekkeröffnungen2 bleiben verschlossen.
Claims (4)
- Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem, von einer Rückstellfeder beaufschlagtem Längsschieber (
8 ), dessen Hauptkörper (9 ) zwei Seitenarme (11 ) zum Verschluß von im Steckdoseneinsatz (1 ) eingebrachten Steckeröffnungen (2 ) zur Einführung von Steckerstiften eines Steckers aufweist, wobei diese Steckeröffnungen (2 ) lediglich bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte öffnen, wobei die Rückstellfeder als Schenkelfeder (16 ) bzw. Drehfeder ausgebildet ist, deren Hauptkörper mit den Federwindungen um einen an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (1 ) befindlichen Zapfen (6 ) greift während ein zweiter Federschenkel (18 ) über seine endseitige Abwinkelung (19 ) gleitend in einer Nut (14 ) des Längsschiebers (8 ) geführt wird, dadurch gekennzeichnet, – dass ein erster Federschenkel (17 ) gegen einen an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (1 ) befindlichen Anschlag (7 ) drückt, – dass die Seitenarme (11 ) des Längsschiebers (8 ) als schiefe Ebenen ausgebildete Eingriffsmulden (12 ) für den Eingriff der Steckerstifte aufweisen, – dass der Steckdoseneinsatz (1 ) an seiner Rückseite einen zur Befestigung eines Sockels dienenden Zapfen (3 ) aufweist, um den in der geschlossenen Position der Berührungsschutzvorrichtung eine zentrale Öffnung des Hauptkörpers (9 ) des Längsschiebers (8 ) greift – und dass der Zapfen (3 ) Rastmittel für die Verrastung mit einer Abdeckung (20 ) der Berührungsschutzvorrichtung besitzt. - Steckdoseneinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (
1 ) zwei seitliche Führungsschienen (4 ) und eine Anschlagschiene (6 ) zur geführten Längsbewegung des Längsschiebers (8 ) zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Position angeformt sind. - Steckdoseneinsatz nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper (
9 ) des Längsschiebers (8 ) mindestens eine Kippkante (15 ) auf weist, über die er bei einseitiger Belastung lediglich einer Steckeröffnung derart kippt, dass eine abgesetzte Kante (13 ) des Längsschiebers (8 ) in eine entsprechende Aussparung der Berührungsschutzvorrichtung eingreift und dort verrastet. - Steckdoseneinsatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die abgesetzte Kante (
13 ) bei einseitiger Belastung in eine Steckeröffnung (24 ) der Abdeckung (20 ) eingreift.
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