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DE4114431C1 - Electrical mains socket with child protection - has slider mounted in housing such that it may move in vertical and horizontal planes - Google Patents

Electrical mains socket with child protection - has slider mounted in housing such that it may move in vertical and horizontal planes

Info

Publication number
DE4114431C1
DE4114431C1 DE19914114431 DE4114431A DE4114431C1 DE 4114431 C1 DE4114431 C1 DE 4114431C1 DE 19914114431 DE19914114431 DE 19914114431 DE 4114431 A DE4114431 A DE 4114431A DE 4114431 C1 DE4114431 C1 DE 4114431C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
slide
electrical socket
slider
child protection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19914114431
Other languages
English (en)
Inventor
Guenther 5272 Wipperfuerth De Weingaertner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gira Giersiepen GmbH and Co KG
Original Assignee
Gira Giersiepen GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19904005136 external-priority patent/DE4005136A1/de
Application filed by Gira Giersiepen GmbH and Co KG filed Critical Gira Giersiepen GmbH and Co KG
Priority to DE19914114431 priority Critical patent/DE4114431C1/de
Priority to AT92103428T priority patent/ATE133009T1/de
Priority to EP92103428A priority patent/EP0512208B1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4114431C1 publication Critical patent/DE4114431C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/44Means for preventing access to live contacts
    • H01R13/447Shutter or cover plate
    • H01R13/453Shutter or cover plate opened by engagement of counterpart
    • H01R13/4534Laterally sliding shutter

Landscapes

  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Steck­ dose, insbesondere Schutzkontaktsteckdose mit einer Kinderschutzeinrichtung, in deren Gehäuse ein unter Fe­ derbelastung stehender Schieber derart gelagert ist, daß er sowohl längsverschiebbar als auch begrenzt ver­ schwenkbar ist, wobei die begrenzte Verschwenkbarkeit des Schiebers zu seiner Blockierung führt, während bei gleichzeitigem Einführen der Steckerstifte des zugehö­ rigen Steckers der Schieber in seine Offenlage bringbar ist und wobei das Gehäuse, der Schieber und die Feder eine Baueinheit bilden. Dabei ist nach Patent... (P 40 05 136.6-34) das Gehäuse der Kinderschutzeinrichtung einseitig offen ausgebildet und der Zusammenhalt zwi­ schen dem Gehäuse und dem Schieber ist durch Rasten des Gehäuses und durch Gegenrasten des Schiebers erreicht und der Schieber ist durch eine als Blockfeder ausge­ bildete Feder in seiner Schließlage gehalten.
Die Ausbildung der elektrischen Steckdose mit einer Kinderschutzeinrichtung nach dem Hauptpatent hat den Vorteil, daß, wie an sich bekannt, das Gehäuse und der Schieber unter Einschluß der Feder zu einer Baueinheit zusammengefügt werden. Diese Baueinheit ist dabei so beschaffen, daß die Teile nicht auseinanderfallen kön­ nen und zwar auch dann nicht, wenn sie als sogenanntes Schüttgut weiterbefördert werden, um in einem weiteren Arbeitsgang mit dem Gehäuse, z. B. mit einer Schutzkon­ taktsteckdose verbunden zu werden. Das Verbinden der beiden Teile, nämlich des Gehäuses und des Schiebers gestaltet sich bei der Ausführungsform der Steckdose nach dem Hauptpatent außerordentlich einfach, weil die­ se durch einfaches Zusammenklippsen miteinander verei­ nigt werden können. Dabei ist es von weiterem Vorteil, daß auf zusätzliche Verbindungsmittel zwischen dem Ge­ häuse und dem Schieber verzichtet wird, vielmehr werden Rasten und Gegenrasten einmal dem Gehäuse und zum ande­ ren dem Schieber unlötbar angeformt, so daß sie bei der Herstellung der beiden Teile unmittelbar mit erzeugt werden können. Von Vorteil ist es ferner, daß nur eine einzige Feder erforderlich ist, die als Blockfeder ge­ staltet wird. Die Ausbildung als Blockfeder hat den Vorteil, daß ein Verhaken von Windungen der Feder nicht mehr möglich ist, wenn diese in einem Schütt-Trichter eingebracht werden. Da bei einer Blockfeder die Windun­ gen unmittelbar aneinanderliegen, entsteht kein Zwi­ schenraum, in den die Windungen einer anderen Feder eingreifen können. Darüber hinaus haben sich die Block­ federn als außerordentlich formstabil erwiesen. Durch­ geführte Dauerversuche haben gezeigt, daß diese Block­ federn auch den Belastungen über einen längeren Zeitraum gewachsen sind. Insoweit sind die elektrischen Steckdosen nach dem Hauptpatent von Vorteil.
Auf der anderen Seite hat die Praxis gezeigt, daß die bisher benutzten Ausbildungen, die zur Blockierung des Schiebers bei seiner begrenzten Schwenkbewegung einge­ setzt werden, insoweit noch Mängel aufweisen, als diese Teile außerordentlich genau hergestellt werden müssen, denn schon bei verhältnismäßig geringen Herstellungsto­ leranzen kann es zu einem Unwirksamwerden der gewünsch­ ten Blockierung kommen. Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
Sie will unter Beibehaltung der aufgeführten Vorteile der elektrischen Steckdose nach dem Hauptpatent diese so gestalten, daß eine Blockierung des Schiebers in je­ dem Falle eintritt, wobei dieses Ziel in wirtschaftli­ cher Weise erzielt werden soll.
Erfindungsgemäß ist dieses Ziel dadurch erreicht, daß der Schieber derart im Gehäuse der Baueinheit gelagert ist, daß außer einer Verschwenkung in der Horizontalen auch eine Bewegung des Schiebers in der Vertikalen des Gehäuses durchführbar ist.
Bei der Ausführungsform der elektrischen Steckdose nach dem Hauptpatent ist der Schieber in dem Gehäuse so ge­ lagert, daß er eine Längsverschiebung aber auch eine begrenzte Verschwenkung durchführen kann. Allerdings ist diese Verschwenkung nur in der Horizontalen mög­ lich. Bei der Weiterbildung der elektrischen Steckdose ist nunmehr zusätzlich auch eine Bewegung in der Verti­ kalen möglich, d. h. der Schieber kann auch in der Ver­ tikalen bewegt werden, wobei bei dieser Bewegung Teile von ihm mit Gegenanschlägen in Wirkverbindung kommen. Diese Vertikalbewegung tritt nur dann auf, wenn ein nicht ordnungsgemäßes Einführen der Steckerstifte in die dazugehörigen Steckerdurchbrüche erfolgt.
Um eine solche Vertikalbewegung des Schiebers in seinem Gehäuse überhaupt zu ermöglichen, hat nach einem weite­ ren Vorschlag der Erfindung das Gehäuse der Kinder­ schutzeinrichtung in seinem Boden vertiefte Bereiche; in diese können Teile des Schiebers, insbesondere Teile eines verbreiterten Seitenteiles seines Armes eingrei­ fen.
Es empfiehlt sich, die vertieften Bereiche des Bodens des Gehäuses jeweils seitlich neben einem Durchbruch für die Steckerstifte des einzuführenden Steckers anzu­ ordnen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist der Schieber zwei Sperrvorsprünge auf, von denen jeweils einer bei einer Vertikalbewegung des Schiebers in einen Durchbruch des Bodens des Aufnahmeraumes der Steckdose sperrend eingreift. Diese Ausführungsform hat den gro­ ßen Vorteil, daß auf besondere Gegenanschläge verzich­ tet werden kann, vielmehr werden die Begrenzungswandun­ gen des sowieso vorhandenen Durchbruches des Bodens des Aufnahmesraumes als Gegenanschlag benutzt.
Es empfiehlt sich den Schieber an der einen Stirnfläche seines Querbalkens einen Vorsprung aufweisen zu lassen; dieser dient zum Eingriff in einen Durchbruch der um­ laufenden Begrenzungswand des Gehäuses.
Zum anderen ist an zwei diametral gegenüberliegenden umlaufenden Begrenzungswandungen des Gehäuses je ein nach innen ragender Haltevorsprung angeordnet, der je eine seitliche Verlängerung des Seitenteiles des Schie­ bers untergreift.
Dabei empfiehlt es sich, die seitlichen Verlängerungen des Schiebers so lang zu bemessen, daß sie in jeder möglichen Lage des Schiebers im Gehäuse die Haltevor­ sprünge untergreifen. Durch die genannten Mittel ist somit die Gewähr dafür gegeben, daß eine formstabile Baueinheit zwischen dem Schieber und dem Gehäuse vor­ handen ist und zwar in allen möglichen Stellungen die der Schieber innerhalb des Gehäuses einnehmen kann.
Es ist zweckmäßig die Haltevorsprünge in unmittelbarer Nähe des Durchbruches des Bodens des Gehäuses anzuord­ nen.
Bei der Ausführungsform der elektrischen Steckdose nach dem Hauptpatent ist auch ein Unterbringungsraum für die Blockfeder im Bereich des Bodens des Gehäuses vorhan­ den. Der Grund des Unterbringungsraumes ist flach ge­ halten, demgegenüber weist bei der Weiterentwicklung der elektrischen Steckdose dieser Unterbringungsraum für die Blockfeder am Boden des Gehäuses nunmehr im Be­ reich seines Grundes einen Lagervorsprung auf. Dieser Lagervorsprung kann schneidenartig gestaltet sein. Er wird bei der Herstellung des Gehäuses unmittelbar mit­ erzeugt, so daß eine nachträgliche Anbringung entfällt.
In den Figuren der Zeichnungen ist die Erfindung in ei­ nem Ausführungsbeispiel dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht eine elektrische Schutzkontaktsteckdose, wobei die Lage der erfindungsgemäßen Kinderschutz­ einrichtung in gestrichelten Linien wiedergegeben ist; es handelt sich dabei um eine solche Schutzkontaktsteckdose, die mit einem Erdungsbügel versehen ist, da­ neben ist aber auch in strichpunktierten Linien die Lage eines Erdungsstiftes ange­ deutet;
Fig. 2 die elektrische Schutzkontaktsteckdose gemäß der Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 in vergrößertem Maßstab und in Ansicht in Richtung des Pfeiles III der Fig. 2, die Kinderschutzeinrichtung gemäß der Erfindung in der Ruhelage der Einzelteile (bei nicht eingeführtem Stecker);
Fig. 4 in Draufsicht den Schieber der Kinder­ schutzeinrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 5 in Seitenansicht den Schieber gemäß der Fig. 4 der Zeichnung,
Fig. 6 in Draufsicht des Gehäuses der er­ findungsgemäßen Kinderschutzeinrichtung,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch das Gehäuse der Kinderschutzeinrichtung gemäß der Fig. 6 der Zeichnung und
Fig. 8 in vergrößertem Maßstab einen Längs­ schnitt durch die Schutzkontaktsteckdose gemäß der Fig. 1 bei fehlenden Einzel­ teilen der Schutzkontaktsteckdose und bei fehlendem Stecker.
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeich­ nungen nur diejenigen Teile einer elektrischen Schutz­ kontaktsteckdose wiedergegeben sind, welche für das Verständnis der Erfindung von Bedeutung sind. So fehlen insbesondere die zugehörigen Kontakte; auch der Er­ dungsbügel ist nicht dargestellt. Alle fehlenden Teile können im übrigen eine an sich bekannte Ausbildung ha­ ben und in ebenfalls grundsätzlich bekannter Weise an der elektrischen Schutzkontaktsteckdose angebracht oder mit dieser verbunden werden.
Dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 der Zeichnung ist der Oberteil einer Schutzkontaktsteckdose zugrunde­ gelegt. Diese Schutzkontaktsteckdose steht nur stell­ vertretend für andere Ausführungsformen von Steckdosen, bei denen die erfindungsgemäße Kinderschutzeinrichtung eingesetzt werden kann.
Gemäß der Fig. 1 der Zeichnungen ist eine Schutzkon­ taktsteckdose gewählt, bei der in vollen ausgezogenen Linien ein bekannter Erdungsbügel benutzt wird. Daneben ist aber auch in der Fig. 1 die Lage eines Erdungsstif­ tes dargestellt, die diese einnimmt, wenn er mit der erfindungsgemäßen Kinderschutzeinrichtung zusammenar­ beitet.
Dem Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen ist eine in ihrem Aufbau grund­ sätzlich bekannte Schutzkontaktsteckdose zugrundege­ legt, die generell mit 20 bezeichnet ist. Sie steht stellvertretend für eine Schutzkontaktsteckdose bekann­ ter Bauart, bei dem die generell mit 63 bezeichnete Kinderschutzeinrichtung nach der Erfindung eingesetzt werden kann.
Die Schutzkontaktsteckdose 20 hat eine mit 21 bezeich­ nete Abdeckung aus einem elektrisch isolierenden Werk­ stoff. Der Unterseite dieser Abdeckung 21 ist ein unte­ rer Schukosteckdosenteil 22 angeformt. Dieser um­ schließt in bekannter Weise einen Aufnahmeraum 23 zur Unterbringung des zugehörigen Steckers. An den Begren­ zungswandungen des Aufnahmeraumes 23 sind diametral ge­ genüberliegend die Nuten 26 angebracht, die unverwech­ selbar als Merkmale dienen. Um 90 Grad versetzt dazu sind nicht näher bezeichnete Durchbrüche vorhanden, die zur Unterbringung eines nicht dargestellten Erdungsbü­ gels von U-förmiger Gestalt dienen. Diese Durchbrüche erfassen sowohl die Umfangsfläche des Aufnahmeraumes 23 als auch Bereiche des Bodens 24 desselben. Im Boden 24 sind auch die bekannten Durchbrüche 25 angeordnet, die zum Durchgriff von Steckerstiften des in der Fig. 1 nicht dargestellten Steckers dienen.
Wie die Fig. 2 der Zeichnungen verschaulicht, ist die generell mit 63 bezeichnete erfindungsgemäße Kinder­ schutzeinrichtung an der Unterseite des Bodens 24 des Aufnahmeraumes 23 angebracht. Die Verbindung der Kin­ derschutzeinrichtung 23 mit der Unterseite des Bodens 24 erfolgt mittels eines Rohrnietes 27 (vergl. dazu ,insbesondere die Fig. 8 der Zeichnungen). Die Kinder­ schutzeinrichtung 63 liegt dabei zwischen leistenförmi­ gen Vorsprüngen der Unterseite des Bodens 24. Die Kin­ derschutzeinrichtung 63 einerseits und die Unterseite des Bodens 24 andererseits haben an sich bekannte Un­ verwechselbarkeitsmerkmale in Form von Erhöhungen oder Vertiefungen. Durch diese wird gewährleistet, daß die Kinderschutzeinrichtung 63 in der gewollten Lage an der Unterseite des Bodens 24 angebracht werden kann.
Zu der Kinderschutzeinrichtung 63 gehört ein einstücki­ ges aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff, insbe­ sondere einem Kunststoff hergestelltes, in den Fig. 6 und 7 der Zeichnungen dargestelltes und mit 31 bezeich­ netes Gehäuse. Es hat in Draufsicht gesehen eine etwa rechteckige Gestalt, wobei jedoch in der Mitte der ei­ nen längeren Seite des Rechteckes eine Einschnürung vorhanden ist. Das Gehäuse 31 hat einen Boden 32 und einen umlaufenden Begrenzungsrand 33. Dieser Begren­ zungsrand 33 hat im wesentlichen überall die gleiche Wandstärke bis auf einen mittleren Bereich an der In­ nenseite der einen längeren Seitenwand, wo eine Ausneh­ mung 34 angeordnet ist, die zum Eingriff von Bereichen des zugehörigen Schiebers dient.
Parallel und im Abstand zu derjenigen Begrenzungswand 33, die die Ausnehmung 34 aufweist, sind am Boden 32 des Gehäuses 31 Begrenzungswandungen 36 vorgesehen. Diese nehmen nur einen Teil der Länge der Seitenwand des Gehäuses ein. An ihrem vorderen freien Ende gehen sie jeweils in eine senkrecht hierzu verlaufende Füh­ rungsfläche 37 über, die zum Führen des schon erwähnten Schiebers 48 der Kinderschutzeinrichtung 63 benutzbar ist. Der Übergangsbereich zwischen der Begrenzungswand 36 und der Führungsfläche 37 dient als Anschlag 38 für die Blockierung des Schiebers 48 und zwar dann, wenn kein ordnungsgemäßes Einführen der Steckerstifte eines Steckers erfolgt.
Durch diese Art der Zusammenwirkung zwischen dem Schie­ ber 48 und den erwähnten Führungsbereichen und dem An­ schlag des Gehäuses war es erforderlich, diese außerordentlich exakt herzustellen. Bei der Ausfüh­ rungsform der elektrischen Schutzkontaktsteckdose nach der Zusatzpatentanmeldung soll diese Verschwenkbewegung in der Horizontalebene weiter möglich sein. Zusätzlich ist aber aber auch eine vertikale Bewegung des Schie­ bers vorgesehen. Um dieses zu erreichen, sind im Be­ reich des Bodens 32 des Gehäuses 31 vertiefte Bereiche 70 vorgesehen - vergl. dazu insbesondere die Fig. 6 und 7 der Zeichnungen -. Diese vertieften Bereiche 70 des Bodens 32 des Gehäuses 31 liegen seitlich zu Durchbrü­ chen 39. Wie die Fig. 7 erkennen läßt, haben die ver­ tieften Bereiche 70 eine geneigt verlaufende Grundflä­ che.
Zwischen den Begrenzungswandungen 36 und der oberen Längsseite der Begrenzungswand 33 ist jeweils ein Frei­ raum 35 freigelassen.
In der Längsmittellinie des Bodens 32 des Gehäuses 31 sind die schon erwähnten kreisrunden Durchbrüche 39 vorgesehen, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch zum Durchgriff der Steckerstifte eines nicht näher bezeich­ neten Steckers dienen. In der Mitte des Bodens und zwar zwischen den beiden Durchbrüchen 39 liegend ist ein er­ habener Mittelteil 40 vorhanden, der von einer Bohrung 41 durchsetzt wird. Diese Bohrung ist in der Fig. 7 der Zeichnungen am besten zu erkennen. Sie dient zum Durch­ griff des in der Fig. 8 dargestellten Rohrnietes 27, mit dem die Kinderschutzeinrichtung 63 als Ganzes an der Unterseite des Bodens 24 der Schutzkontaktsteckdose 20 befestigt wird.
Wie die Fig. 6 der Zeichnungen erkennen läßt, hat das Gehäuse 31 einen Unterbringungsraum 45 für den Mittel­ bereich der Blockfeder 60. Dieser Unterbringungsraum 45 wird einerseits durch die eine Seitenwand 43 des Mit­ telbereiches 40 und andererseits durch ein erhabenes Widerlager 44 des Bodens des Gehäuses 31 begrenzt. Die Breite des Unterbringungsraumes 45 entspricht im wes­ entlichen dem Durchmesser der Blockfeder 60.
Am Grund des Unterbringungsraumes 45 ist ein Lagervor­ sprung 76 vorgesehen, der quer zu dem Widerlager 44 bzw. quer im Vorsprung 40 verläuft und der darüber hin­ aus in der Mitte des Unterbringungsraumes 45 angeordnet ist. Im Bereich dieses Lagervorsprunges 46 erfolgt eine Abstützung des mittleren Bereiches der Blockfeder 60. Im übrigen sei bemerkt, daß das Widerlager 44 an einem eingezogenen Bereich 46 des umlaufenden Begrenzungsran­ des 33 des Bodens 32 des Gehäuses 31 angeordnet ist.
Von besonderem Vorteil ist, daß die außenliegende Flä­ che des eingezogenen Bereiches 46 des Begrenzungsrandes 33 einen Durchbruch 47 für einen Erdungsstift eines einzuführenden Steckers begrenzt. Dieser Erdungsstift ist in der Fig. 1 in strichpunktierten Linien wiederge­ geben.
Wie am besten aus der Fig. 6 der Zeichnungen ersicht­ lich ist, weist der umlaufende Begrenzungsrand 33 auf zwei diametral gegenüberliegenden Seiten liegend je ei­ nen Haltevorsprung 74 auf. Dieser Haltevorsprung 74 ist jeweils dem Begrenzungsrand 33 unmittelbar angeformt. Er liegt in der Mitte der jeweiligen Seitenwand und zwar in Höhe des Durchbruches 39 des Bodens 32 des Ge­ häuses 31. Diese Haltevorsprünge wirken in noch zu schildernder Weise mit Teilen eines Schiebers 48 zusam­ men. Das gleiche gilt auch für den Durchbruch 73, der an derjenigen Seitenwand des Begrenzungsrandes 33 des Gehäuses 31 vorgesehen ist, welcher die Ausnehmung 34 aufweist.
Der einen wesentlichen Bestandteil der Kinderschutzein­ richtung 63 bildende Schieber 48 ist in den Fig. 4 und 5 der Zeichnungen wiedergegeben. Daraus ergibt sich, daß dieser Schieber 48 als einstückiger Kunststoffkör­ per ausgebildet ist, der einen Querbalken 49 aufweist. Dieser greift - vergl. dazu die Fig. 3 der Zeichnungen - in die Ausnehmung 34 des oberen Begrenzungsrandes 33 des Gehäuses 31 dann ein, wenn sich der Schieber in seiner einen Endlage befindet.
Der Querbalken 49 hat an seiner Unterseite liegend die Gegenanschläge 50, die mit den Anschlägen 38 des Gehäu­ ses 31 dann zusammenwirken, wenn ein unsachgemäßes Ein­ führen der Steckerstifte eines Steckers erfolgt oder, wenn versucht werden soll, mit einem Werkzeug, wie ei­ nem Schraubendreher den Schieber 48 einseitig zu betä­ tigen. Durch das Zusammenwirken der Gegenanschläge 40 des Schiebers 48 und der Anschläge 38 des Gehäuses 31 wird ein Blockieren des Schiebers 48 herbeigeführt und damit jede Weiterbewegung des Schiebers 48 innerhalb des Gehäuses 31 unterbunden. Diese Bewegung erfolgt in der Horizontalen, also in Richtung der Ebene des Bodens 32 des Gehäuses 31.
Benachbart zu den Gegenanschlägen 50 sind an der Unter­ seite des Querbalkens 49 des Schiebers 48 zwei gleich­ gestaltete und in Abstand zueinanderliegende Arme 51 vorgesehen. Diese gehen jeweils in einen nach außen ab­ gewinkelten verbreiterten Seitenteil 53 über.
Die verbreiterten Seitenteile 53 des Schiebers 48 bil­ den in der einen Endlage des Schiebers 48 zugleich Ab­ deckungen für die Durchbrüche 39 des Gehäuses 31. Wie die Fig. 4 und 5 der Zeichnungen erkennen lassen, haben diese Seitenteile einerseits Schrägflächen 56, die mit den Stirnflächen einzuführen Steckerstifte 61 zusammen­ wirken, zum anderen aber auch Anlageflächen 59 für die Blockfeder 60.
Wie die Fig. 4 der Zeichnungen am besten erkennen läßt, haben die beiden verbreiterten Seitenteile 53 der Arme 51 des Schiebers 48 nach außen ragende Verlängerungen 75. Diese werden nach dem Zusammenbau von Schieber und Gehäuse von den Haltevorsprüngen 74 des Gehäuses über­ griffen. Diese seitlichen Verlängerungen 75 des Schie­ bers 48 sind so lang bemessen, daß sie in jeder mögli­ chen Lage des Schiebers 48 im Gehäuse 31 die Haltevor­ sprünge 74 untergreifen. Zur weiteren Lagesicherung des Schiebers 48 hat dieser im Bereich der einen Stirnflä­ che des Querbalkens 49 einen angeformten Vorsprung 72. Dieser greift in der in Fig. 3 wiedergegebenen einen Endlage in einen Durchbruch 43 des einen Begrenzungs­ randes 33 des Gehäuses 31 ein. Durch diese Haltevor­ sprünge 74 in Verbindung mit der Verlängerung 75 und dem Vorsprung 72 des Schiebers 48 in Verbindung mit dem Durchbruch 73 des Gehäuses 31 wird die gewollte Bauein­ heit zwischen dem Gehäuse 31 und dem Schieber 48 herge­ stellt. Die Verbindung zwischen den beiden genannten Teilen ist dabei so gewählt, daß in jeder möglichen La­ ge des Schiebers 48 in dem Gehäuse 31 dieser sicher festgehalten wird, so daß ein Herausfallen des Schie­ bers 48 aus dem Gehäuse 31 mit Sicherheit verhindert ist.
Der untere Bereich 54 der Seitenteile 43 des Schiebers 48 ist zur Bildung einer Schulter dickenmäßig verklein­ ert. Diese gekrümmt verlaufende Schulter bildet dabei die schon erwähnte Anlagefläche 59 für Teile der Block­ feder 60.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform der Erfindung ist neben einer möglichen Schwenkbewegung der Schieber 48 in der Horizontalen auch eine Bewegung in der Verti­ kalen möglich. Um dieses zu erreichen, sind die schon erwähnten vertieften Bereiche 70 im Bereich des Bodens 32 des Gehäuses 31 vorgesehen. Um bei dieser Schwenkbe­ wegung des Schiebers 48 in der Vertikalen eine Blockie­ rung zu erreichen, hat der Schieber 48 Sperrvorsprünge 71, die ihm angeformt sind, und zwar auf der in der Fig. 5 ersichtlichen rechten Seite. Bei einer durch un­ sachgemäßes Betätigen des Steckers erfolgenden Verti­ kalbewegung des Schiebers 48 in dem Gehäuse 31 greift einer dieser Sperrvorsprünge in den Durchbruch 25 des Bodens 24 des Aufnahmeraumes 23 der elektrischen Schutzkontaktsteckdose 20 ein. Dies bedeutet, daß in vorteilhafter Weise die seitlichen Begrenzungswandungen des Durchbruches 25 zugleich als Gegenanschlag dienen. Sie wirken mit den zugehörigen Bereichen der Sperrvor­ sprünge 71 des Schiebers 48 zusammen.
Aus dem Gehäuse 31 der Blockfeder 60 und dem Schieber 48 wird eine Baueinheit gebildet. Dies geschieht in einfacher Weise dadurch, daß die Blockfeder 60 in den Unterbringungsraum 45 des Gehäuses eingelegt wird. An den Wandungen 43 des Mittelteiles 40 bzw. an dem Wider­ lager 44 kann ein Festlegen des Mittelteiles der Block­ feder 60 erfolgen, z. B. durch Klemmung. Dabei stützt sich der mittlere Bereich der Blockfeder 60 an dem La­ gervorsprung 76 ab, der in der Mitte des Unterbrin­ gungsraumes 45 vorgesehen ist. Danach wird der Schieber 48 mit dem Gehäuse 31 verbunden. Dies geschieht in ein­ facher Weise dadurch, daß die Haltevorsprünge 74 des Gehäuses 31 die seitlichen Verlängerungen 75 des Schie­ bers 48 untergreifen und daß auf der anderen Seite der Vorsprung 72 des Querbalkens 49 des Schiebers 48 in den Durchbruch 73 in der einen Seitenwand des Gehäuses 31 eingreift. Dieses Zusammenführen kann vollautomatisch erfolgen. Die derart vormontierte Baueinheit wird dann als Ganzes an der elektrischen Schutzkontaktsteckdose befestigt und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel an der Außenseite des Bodens 24 der Schutzkontaktsteck­ dose 20.
Das Festlegen der vormontierten Baueinheit an der Au­ ßenseite des Bodens 24 erfolgt mittels des Rohrnietes 27, welches in der Fig. 8 der Zeichnungen dargestellt ist. Daraus ergibt sich, daß das Rohrniet 27 eine durchlaufende Bohrung 57 aufweist. Diese ist von der Umfangsfläche 28 umgeben, wobei diese in einen verbrei­ terten Kopf 29 übergeht - vergl. dazu die Fig. 1 -. Durch die Bohrung 57 des Rohrnietes 27 wird in grund­ sätzlich bekannter Weise eine deshalb nicht dargestell­ te Befestigungsschraube hindurchgeführt. Um deren Lage zu sichern, ist dem Rohrniet 27 eine Sperre 30 zugeord­ net. Diese Sperre 30 ist in einfacher Weise dadurch ge­ bildet, daß Bereiche der Mantelfläche 28 dreiseitig freigeschnitten sind und dann der zwischen den Ein­ schnitten liegende Teil in Richtung der Bohrung 57 aus­ gerückt wird. Auf diese Weise kann zwar die Befesti­ gungsschraube vom Aufnahmeraum 23 her ohne Schwierig­ keiten in die Bohrung 57 eingeschraubt werden. Ein Ver­ lorengehen der Befestigungsschraube aus dieser Wir­ kungslage wird jedoch durch die Sperre 30 des Rohrnie­ tes 27 verhindert. Im übrigen zeigt die Fig. 8 der Zeichnungen, daß das vordere freie Ende des Rohrnietes 27 mittels eines Bördelrandes 58 mit der benachbarten Fläche der Baueinheit verbunden ist.
In der Fig. 3 der Zeichnungen ist der Schieber 48 der Kinderschutzeinrichtung 63 innerhalb des Gehäuses 31 in seiner einen Endlage dargestellt. In dieser sind die Durchbrüche 39 der Kinderschutzeinrichtung 63 praktisch verschlossen und zwar durch die verbreiterten Seiten­ teile 53 des Schiebers 48. Die Blockfeder 60 nimmt in etwa eine langgestreckte Lage ein.
Der Schieber kann jedoch in eine andere nicht darge­ stellte Endlage überführt werden. Dies erfolgt durch ordnungsgemäßes Einführen von Steckerstiften in die Durchbrüche 25 des Bodens 24 der Schutzkontaktsteckdose 20 und durch gleichmäßiges Einwirken auf die Schrägflä­ chen 56 des Schiebers 48. Die seitlichen Stirnflächen des Querbalkens 49 werden dabei an den Führungsflächen 37 des Gehäuses 31 geradlinig geführt. Die Längsbewe­ gung des Schiebers 48 innerhalb des Gehäuses 31 erfolgt unter Verbiegen der Blockfeder 60. Diese kommt mit den Anlageflächen 59 des Schiebers 48 in Wirkverbindung.
Wird der Stecker und damit die Steckerstifte aus der Steckdose herausgezogen, dann wird der Schieber durch die Blockfeder 60 wieder in seine in der Fig. 3 darge­ stellte Endlage überführt, in welcher ein Abdecken der Durchbrüche erfolgt.
Auf der anderen Seite ist bei nicht ordnungsgemäßem Einbringen des Steckers oder bei einer versuchten Mani­ pulation mit einem Schraubendreher od. dgl. eine Weiter­ bewegung des Schiebers 48 und damit ein Freilegen der Durchbrüche 25 nicht möglich. Hier erfolgt eine Blockierung des Schiebers 48 und zwar entweder durch eine vertikale Bewegung desselben oder durch eine Hori­ zontale. In beiden Fällen kommen Teile des Schiebers 48 mit Gegenanschlägen in Wirkverbindung, so daß nach kur­ zer Schwenkbewegung schon eine Blockierung eintritt.
Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Gestalt sowohl des Ge­ häuses als auch des Schiebers, insbesondere können die Mittel, die für einen Zusammenhalt der beiden Teile, nämlich Gehäuse und Schieber unter Einschluß der Block­ feder dienen, eine andere Ausbildung als die zeichne­ risch dargestellte erhalten. Auch kann die erfindungs­ gemäße Kinderschutzeinrichtung bei anderen an sich be­ kannten elektrischen Steckdosen eingesetzt werden.

Claims (9)

1. Elektrische Steckdose, insbesondere Schutzkontakt­ steckdose mit einer Kinderschutzeinrichtung in deren Gehäuse ein unter Federbelastung stehender Schieber derart gelagert ist, daß er sowohl längs­ verschiebbar als auch begrenzt verschiebbar schwenkbar ist, wobei die begrenzte Verschwenkbarkeit des Schiebers zu seiner Blockierung führt, während bei gleichzeitigem Einführen Steckerstifte des zugehörigen Steckers der Schieber in seine Of­ fenlage bringbar ist und wobei das Gehäuse, der Schieber und die Feder eine Baueinheit bilden, wo­ bei das Gehäuse der Kinderschutzeinrichtung einseitig offen ausge­ bildet ist und daß der Zusammenhalt zwischen Ge­ häuse und Schieber durch Rasten des Gehäuses und Gegenrasten des Schiebers erreicht ist und daß der Schieber durch eine als Blockfeder ausgebildete Feder in seiner Schließlage gehalten ist nach Patent... (P 40 05 136.6-34), dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (48) derart im Gehäuse (31) der Baueinheit gelagert ist, daß außer einer Ver­ schwenkung in der Horizontalen auch eine Bewegung des Schiebers (48) in der Vertikalen des Gehäuses (31) durchführbar ist.
2. Elektrische Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (31) der Kinder­ schutzeinrichtung (63) in seinem Boden (32) ver­ tiefte Bereiche (70) zum Eintauchen von Teilen ei­ nes verbreiterten Seitenteiles (53) des Armes (51) des Schiebers (48) aufweist.
3. Elektrische Steckdose nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die vertieften Bereiche (70) des Bodens (32) des Gehäuses (31) jeweils seitlich neben einen Durchbruch (39) für die Steckerstifte des einzuführenden Steckers angeord­ net sind.
4. Elektrische Steckdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (48) zwei Sperrvorsprünge (71) aufweist, von denen jeweils einer bei einer Vertikalbewegung des Schiebers (48) in einen Durchbruch (25) des Bodens (24) des Aufnahmeraumes (23) der elektrischen Steckdose (20) sperrend eingreift.
5. Elektrische Steckdose nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schieber (48) an der einen Stirnflä­ che seines Querbalkens (49) einen Vorsprung (72) zum Eingriff in einen Durchbruch (73) der umlau­ fenden Begrenzungswand (33) des Gehäuses (31) auf­ weist.
6. Elektrische Steckdose nach Anspruch 5, da­ durch gekennzeichnet, daß an zwei diametral gegen­ überliegenden umlaufenden Begrenzungswandungen (33) des Gehäuses (31) je ein nach innen ragender Haltevorsprung (74) angeordnet ist, der je eine seitliche Verlängerung (75) des Seitenteiles (53) des Schiebers (48) untergreift.
7. Elektrische Steckdose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Verlängerungen (75) des Schiebers (48) so lang bemessen sind, daß sie in jeder möglichen Lage des Schiebers (48) im Gehäuse (31) die Haltevorsprünge (74) untergrei­ fen.
8. Elekrische Steckdose nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorsprünge (74) in unmittelbarer Nähe des Durchbruches (39) des Bodens (32) des Gehäuses (31) angeordnet sind.
9. Elektrische Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Unterbringungsraum (45) für die Blockfeder (60) am Boden des Gehäuses (31) im Bereich seines Grundes einen Lagervorsprung (70) aufweist.
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