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DE10230239B4 - Steckverbinder - Google Patents

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DE10230239B4
DE10230239B4 DE10230239A DE10230239A DE10230239B4 DE 10230239 B4 DE10230239 B4 DE 10230239B4 DE 10230239 A DE10230239 A DE 10230239A DE 10230239 A DE10230239 A DE 10230239A DE 10230239 B4 DE10230239 B4 DE 10230239B4
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DE
Germany
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base plate
insulating housing
connector
bridging
convex portions
Prior art date
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Shinji Mochizuki
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Yazaki Corp
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Yazaki Corp
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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    • H01R13/502Bases; Cases composed of different pieces
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    • HELECTRICITY
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    • HELECTRICITY
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    • H01R43/18Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for manufacturing bases or cases for contact members

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Abstract

Steckverbinder (41) umfassend
– wenigstens ein Isoliergehäuse (1, 21),
– das eine streifenförmige Basisplatte (2, 22) mit einer Längsrichtung und einer Breitenrichtung, die sich rechtwinklig zur Längsrichtung erstreckt, aufweist, wobei die Basisplatte (2, 22) auf eine vorbestimmte Länge in Längsrichtung von einer durchgehenden Platte, die mehrere Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte (6, 26) aufweist, abgetrennt ist,
– das mehrere Trennwände (3, 23) aufweist, die an der Basisplatte (2, 22) ausgebildet sind und sich in Breitenrichtung der Basisplatte (2, 22) durchgehend erstrecken, wobei die Trennwände (3, 23) in Längsrichtung der Basisplatte (2, 22) verlaufen und mit vorbestimmten Abständen nebeneinander beabstandet angeordnet und benachbart sind,
– das Überbrückungselemente (4, 24) aufweist, die Überbrückungsabschnitte (4a, 24b) aufweisen, die jeweils zwei nebeneinander angeordnete und benachbarte Trennwände (2, 22) miteinander verbinden, und
– das mehrere Ausnehmungen (5, 25) aufweist, die jeweils an einer Position direkt unterhalb der Überbrückungsabschnitte (4, 24b) der Basisplatte (2,...

Description

  • Diese Erfindung betrifft einen Steckverbinder und insbesondere einen Steckverbinder, der für einen Kabelstrang zum elektrischen Anschließen von Steuergeräten und elektronischen Geräten an einem Fahrzeug geeignet ist.
  • Automatisierte Steuerungen für Fahrzeuge, einschließlich Personenkraftwagen, nehmen zu, d.h. es werden eine Vielzahl von Steuergeräten oder Einheiten, beispielweise CPUs, und elektronische Geräte an Fahrzeugen montiert.
  • Solche Steuergeräte und elektronischen Geräte werden mittels eines Kabelstrangs angeschlossen. Der Kabelstrang umfasst einen Steckverbinder, der mit einem Anschlusssteckverbinder, der mit dem Steuergerät oder dergleichen Gerät montiert ist, lösbar verbunden werden kann.
  • Ein Beispiel eines Steckverbinders gemäß dem Stand der Technik nach der JP 2000231959 A und die damit verbundenen Probleme werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die 13 bis 16 beschrieben.
  • Wie in 13 gezeigt, umfasst der Steckverbinder 100 Isoliergehäuse 101, Anschlussklemmen 102 und ein Abdeckelement 103. Das Isoliergehäuse 101 ist streifenförmig ausgebildet. Bei dem in 14 im vergrößerten Maßstab gezeigten Abschnitt des Isoliergehäuses 101 sind Trennwände 105 an einer kontinuierlichen (durchgehenden) Basisplatte 104 mit vorbestimmten Abständen ausgebildet und erstrecken sich in Breitenrichtung dieser Basisplatte. Ein nutenförmiger Freiraum wird dadurch jeweils zwischen zwei benachbarten Trennwänden 105 gebildet und dient als Anschlussklemmenaufnahmeabschnitt 106 zur Aufnahme einer Anschlussklemme 102. Eine bestimmte Anzahl (beispielsweise 50) von Anschlussklemmenaufnahmeabschnitten 106 ist an der einzelnen durchgehenden Basisplatte 104 ausgebildet. Diese fünfzigreihige Basisplatte wird auf eine vorbestimmte Länge geschnitten. Der daraus resultierende Abschnitt wird als Bauteil des Steckverbinders 100 verwendet.
  • Die Anschlussklemme 102 wird aus einer elektrisch-leitenden Metallplatte geformt. Diese Anschlussklemme 102 umfasst einen Verbindungsabschnitt 102a zum Verbinden mit einem zugehörigen Steckverbinder und zwei Paare von Eindrückschneiden 102b, mit denen ein Kabel 107 durch Eindrücken in Kontakt gebracht werden kann. Anstelle dieser Anschlussklemme 102 in Form einer Eindrückanschlussklemme kann auch eine Crimpanschlussklemme verwendet werden.
  • Die Anschlussklemmen 102 werden in die Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 106 eingeführt und werden jeweils, wie in 14 gezeigt, angeordnet. In diesem Zustand wird das Kabel 107, das eine Ummantelung 107a aufweist, in einem Freiraum zwischen den beiden Paaren von Eindrückschneiden 102b, wie durch den Pfeil A dargestellt, durch Eindrücken befestigt. Die Eindrückschneiden 102b schneiden in die Ummantelung 107a des Kabels 107 ein und werden dadurch mit einem Leiter 107b in Kontakt gebracht, so dass die Anschlussklemme 102 mit dem Kabel 107 elektrisch leitend verbunden wird.
  • Bei dem Steckverbinder 100, der in 13 gezeigt ist, werden die Anschlussklemmen 102 in die Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 106 eingeführt und von dem Isoliergehäuse 101, das die Kabel 107 aufweist, die mit diesem verbunden sind, werden fünfreihige Abschnitte abgetrennt. Diese Gehäuseabschnitte werden in vier Reihen aufeinandergestapelt und dieser Stapel wird in dem Abdeckelement 103 befestigt. Das Abdeckelement 103 ist aus einem synthetischen Harz einstückig geformt.
  • Die Verbindungsabschnitte 102a der Anschlussklemme 102 sind von einer Seitenfläche des Steckverbinders 100 zugänglich und die Kabel 107 sind aus der rückwärtigen Seitenfläche des Steckverbinders nach außen geführt.
  • Das Isoliergehäuse 101 ist aus einem synthetischen Harz geformt, wobei Formwerkzeuge verwendet werden und wird durch ein Formverfahren (Herstellungsverfahren), das anhand 15 erläutert wird, hergestellt.
  • Die Füllabschnitte 112, die der Gestalt des Isoliergehäuses 101 entsprechen, sind an gegenüberliegenden Seitenflächen als zwei ein Paar bildender Formwerkzeuge 111a und 111b, wie in 15 gezeigt, ausgebildet. Ferner sind Füllabschnitte zum Formen der Trennwände 105 an einer rückwärtigen Fläche des Formwerkzeugs 111a ausgebildet.
  • Zum Formen des Isoliergehäuses 101 werden die Formwerkzeuge 111a und 111b jeweils in Pfeilrichtung B derart bewegt, dass die Füllabschnitte 112 zusammengefügt werden und dann wird ein synthetisches Harz eingefüllt. Nachdem das synthetische Harz ausgehärtet ist, werden die Formwerkzeuge 111a und 111b jeweils in Pfeilrichtung C bewegt, so dass sie auseinander bewegt werden, wodurch das Isoliergehäuse 101 erzielt wird.
  • Bei der oben beschriebenen Formwerkzeuganordnung ist, wenn die Formwerkzeuge 111a und 111b in Eingriff oder außer Eingriff zueinander gebracht werden, der Weg eines jeden Formwerkzeugs 111a und 111b in Pfeilrichtung B bzw. C kurz, so daß sogar ein enger Betätigungsfreiraum akzeptabel ist. Ferner ist die Handhabbarkeit günstig. Das folgende Problem tritt jedoch mit dem so hergestellten Isoliergehäuse 101 auf.
  • Das Isoliergehäuse 101 soll vorzugsweise eine ebene Plattenform, wie in einem oberen Abschnitt von 16 gezeigt, nach der Herstellung haben.
  • Das Isoliergehäuse wellt sich oder hat sich durch das Schrumpfen nach dem Spritzgießen, wie in einem unteren Abschnitt von 16 gezeigt, gebogen. Es könnten zur Lösung dieses Problems zwar Verstärkungselemente, die die Trennwände 105 verbinden, vorgesehen werden, um die Verformung aufgrund Schrumpfens zu verhindern, jedoch ist es bei dieser Ausbildung notwendig, zusätzlich Schieber in den Formwerkzeugen 111a und 111b vorzusehen. Es tritt daher das Problem auf, dass die Formwerkzeuge zu kompliziert werden, so dass die Kosten ansteigen.
  • Die US 59 57 732 A beschreibt einen Steckverbinder, der ein Basisgehäuse umfasst, das einen abgedeckten Raum für die Aufnahme eines Gegensteckverbinders aufweisen, in welchen Steckerstifte von in dem Basisgehäuse aufzunehmenden Anschlussklemmen hineinragen. Das Basisgehäuse umfasst einen Abschnitt, in dem durch Trennwände voneinander abgetrennte Nuten in Längsrichtung vorgesehen sind. Diese Nuten bieten jeweils einen ersten Abschnitt der Aufnahmeräume zur Aufnahme der Anschlussklemmen. Dem Basisgehäuse kann ein Zwischenelement zugeordnet werden, das zu den Nuten im Basisgehäuse korrespondierend angebrachte Nuten an seiner Unterseite und seiner Oberseite aufweist, wobei die an der Unterseite befindlichen Nuten mit denen des Basisgehäuses zusammen jeweils eine Aufnahmekammer für eine Anschlussklemme bilden. Die an der Oberseite und durch Trennwände abgetrennten Nuten bilden einen Abschnitt von Aufnahmeräumen, die in einer zweiten Ebene angeordnete Anschlussklemmen aufnehmen. Diese Nuten werden durch Nuten in einem Abdeckelement ergänzt, die zusammen mit den an der Oberseite des Zwischenelementes angeordneten Nuten jeweils einen Aufnahmeraum für nebeneinander angeordnete Anschlussklemmen bilden. Die Anschlussklemmen sind parallel zu den Trennwänden zwischen den Nuten verlaufend gehalten. Das Basisgehäuse, das Zwischenelement und das Abdeckelement weisen Abschnitte auf, die zu einer gegenseitigen Zentrierung derselben dienen.
  • Die US 57 00 163 A beschreibt einen Steckverbinder, der ein Isoliergehäuse umfasst. Das Isoliergehäuse besteht aus einer Basisplatte mit einer Längsrichtung und einer Breitenrichtung, die sich rechtwinklig zur Längsrichtung erstreckt. Die Basisplatte umfasst in Längsrichtung verlaufende Anschlussklemmen-Aufnahmeräume, die durch Trennwände, die in Breitenrichtung nebeneinander beabstandet angeordnet sind und sich parallel zur Längsrichtung erstrecken, voneinander getrennt sind. Das Isoliergehäuse umfasst solche durch Trennwände getrennte Aufnahmeräume an seiner Ober- und Unterseite auf. Es wird in einem rohrförmigen Basisgehäuse aufgenommen.
  • Die EP 10 41 676 A2 beschreibt einen Steckverbinder aus mehreren Isoliergehäusen. Diese umfassen jeweils eine streifenförmige Basisplatte mit in Längsrichtung verlaufenden Anschlussklemmen-Aufnahmeräumen, die dadurch gebildet sind, dass an der Basisplatte Trennwände ausgebildet sind, die mit vorbestimmten Abständen in Längsrichtung der Basisplatte verlaufend nebeneinander beabstandet angeordnet sind. Der Basisplatte sind ferner Zentriermittel in Form von Vorsprüngen zugeordnet. Sie weist ferner eine Ausnehmung, die diesen Vorsprüngen entspricht, an einer Unterseite auf. Die Vorsprünge und Ausnehmungen übereinander gestapelter Isoliergehäuse wirken zur gegenseitigen Zentrierung derselben zusammen. In den durch die Trennwände voneinander abgetrennten Aufnahmeräumen werden Anschlussklemmen angeordnet, so dass sie sich jeweils parallel zu den Trennwänden erstrecken. Die Isoliergehäuse sind nicht in von einer streifenförmigen und durchgehenden Platte durch Ablängen herstellbar.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Steckverbinder vorzusehen, dessen Isoliergehäuse weniger anfällig gegen Verformung bei der Herstellung ist.
  • Gelöst wird die oben genannte Aufgabe erfindungsgemäß durch einen Steckverbinderumfassend
    • – wenigstens ein Isoliergehäuse,
    • – das eine streifenförmige Basisplatte mit einer Längsrichtung und einer Breitenrichtung, die sich rechtwinklig zur Längsrichtung erstreckt, aufweist, wobei die Basisplatte auf eine vorbestimmte Länge in Längsrichtung von einer durchgehenden Platte, die mehrere Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte aufweist, abgetrennt ist,
    • – das mehrere Trennwände aufweist, die an der Basisplatte ausgebildet sind und sich in Breitenrichtung der Basisplatte durchgehend erstrecken, wobei die Trennwände in Längsrichtung der Basisplatte verlaufen und mit vorbestimmten Abständen nebeneinander beabstandet angeordnet und benachbart sind,
    • – das Überbrückungselemente aufweist, die Überbrückungsabschnitte aufweisen, die jeweils zwei nebeneinander angeordneten und benachbarten Trennwände miteinander verbinden, und
    • – das mehrere Ausnehmungen aufweist, die jeweils an einer Position direkt unterhalb der Überbrückungsabschnitte der Basisplatte ausgebildet sind,
    • – Anschlussklemmen, die sich jeweils parallel zu den Trennwänden erstreckend angeordnet sind, und
    • – ein Abdeckelement, das das wenigstens eine Isoliergehäuse aufnimmt.
  • Bei dem Steckverbinder gemäß dieser Ausbildung verbindet das Überbrückungselement jeweils zwei hintereinander angeordnete Trennwände, die von der Basisplatte hochstehen. Eine Verformung aufgrund Schrumpfens tritt daher aufgrund des Zusammenwirkens der Überbrückungselemente mit der Basisplatte nicht auf.
  • Die Ausnehmungen sind jeweils an Positionen, die den Überbrückungselementen entsprechen, die auf der Basisplatte angeordnet sind, ausgebildet. Es können daher Formwerkzeuge zum Spritzgießen der Überbrückungselemente hergestellt werden, die diese Ausnehmungen nutzen. Ein Formwerkzeug mit Schiebern zum Spritzgießen der Überbrückungselemente ist daher nicht notwendig.
  • In Ergänzung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass mehrere konvexe Abschnitte von dem Überbrückungselement in Breitenrichtung der Basisplatte vorragen, und wobei die konvexen Abschnitte eine Außenkontur aufweisen, die einer Innenkontur der Ausnehmung angepasst ist. Wenn die Isoliergehäuse aufeinandergestapelt werden, werden daher die konvexen Abschnitte in den Ausnehmungen aufgenommen, wodurch die Verlagerung und das Wellen der Basisplatten relativ zueinander verhindert wird, und ferner wird verhindert, dass das Abdeckelement, in dem die Isoliergehäuse befestigt sind, beaufschlagt wird.
  • Wenn die Isoliergehäuse in mehreren Reihen aufeinandergestapelt werden, kann das obere Isoliergehäuse von dem unteren Isoliergehäuse leicht getrennt werden, wenn die konvexen Abschnitte des unteren Isoliergehäuses in den Ausnehmungen des oberen Isoliergehäuses befestigt werden. Vorzugsweise sind daher geeignete Vorsprünge in den Ausnehmungen des oberen Isoliergehäuses ausgebildet. Die konvexen Abschnitte des unteren Isoliergehäuses können mit diesen Vorsprüngen festsetzend in Eingriff gebracht werden.
  • Hierbei ist es jedoch notwendig, eine Ausnehmung in dem Abschnitt eines jeden konvexen Abschnitts, der mit dem Vorsprung ausgerichtet ist, auszubilden. Die Verwendung des konvexen Abschnitts und des Vorsprungs in dem gleichen Bereich hat eine Formwerkzeuganordnung zum Spritzgießen des Isoliergehäuses zur Folge, die einen Schieber umfasst.
  • In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die konvexen Abschnitte jeweils nur an einem von zwei aufeinanderfolgenden Überbrückungsabschnitten ausgebildet sind, und
    die Isoliergehäuse wenigstens in zwei Reihen aufeinandergestapelt werden, und
    die konvexen Abschnitte, die an dem oberen der beiden aufeinandergestapelten Isoliergehäuse ausgebildet sind, zu den konvexen Abschnitten des unteren der beiden Isoliergehäuse versetzt angeordnet werden.
  • Durch diese versetzte Anordnung werden die konvexen Abschnitte, die an den unteren Isoliergehäusen ausgebildet sind, an Position des oberen Isoliergehäuses, an denen die konvexen Abschnitte nicht ausgebildet sind, festgelegt.
  • Bei diesem Steckverbinder werden, wenn mehrere Isoliergehäuse, die jeweils die mit Unterbrechung angeordneten konvexen Abschnitte aufweisen, aufeinandergestapelt werden, die konvexen Abschnitte der aufeinandergestapelten Isoliergehäuse versetzt angeordnet. Es ist daher nicht notwendig, den konvexen Abschnitt und den Vorsprung in dem gleichen Bereich vorzusehen. Die Formwerkzeuganordnung zum Spritzgießen des Isoliergehäuse braucht daher keinen Schieber zu umfassen.
  • Bei dem Steckverbinder gemäß der Erfindung sind die konvexen Abschnitte an den Abschnitten des Isoliergehäuses, die zwischen den benachbarten Trennwänden liegen, intermittierend ausgebildet. Die Isoliergehäuse werden in mehreren Reihen aufeinandergestapelt und die konvexen Abschnitte des oberen zweier benachbarter Isoliergehäuse sind bezüglich der konvexen Abschnitten des unteren Isoliergehäuses versetzt angeordnet. Der konvexe Abschnitt und der Vorsprung sind daher nicht in dem gleichen Bereich vorzusehen und die Ausbildung des Formwerkzeugs für das Spritzgießen des Isoliergehäuses braucht keinen Schieber zu umfassen. Bei dem Steckverbinder gemäß der Erfindung sind die konvexen Abschnitte an den Abschnitten des Isoliergehäuses, die zwischen den benachbarten Trennwänden liegen, ausgebildet. Sogar wenn die Basisplatte an irgendeiner Position durchtrennt wird, können die Isoliergehäuse aufeinandergestapelt werden, da die konvexen Abschnitte entsprechend den zugehörigen Ausnehmungen angeordnet werden können.
  • Zur Ausgestaltung ist ferner vorgesehen, dass die konvexen Abschnitte auf jedem Überbrückungsabschnitt ausgebildet sind. Wenn eine notwendige Anzahl an Isoliergehäusen geschnitten wird und diese aufeinandergestapelt werden, werden hierbei immer die konvexen Abschnitte entsprechend den zugehörigen Ausnehmungen unabhängig von der Anzahl angeordnet.
  • Ferner ist vorgeschlagen, die konvexen Abschnitte mit den Ausnehmungen in Eingriff zu bringen.
  • Des weiteren ist vorgesehen, dass eine Ausnehmung an einer Rückseite des wenigstens einen der konvexen Abschnitte ausgebildet ist und ein Vorsprung an einem vorderen Ende der Basisplatte in wenigstens einer der Ausnehmungen ausgebildet ist, und wobei die Ausnehmung mit dem Vorsprung in Eingriff bringbar ist.
  • Ergänzend ist vorgesehen, dass ein Vorsprung an einem vorderen Ende der Basisplatte in der Ausnehmung direkt unterhalb des anderen der beiden Überbrückungsabschnitte, an dem der konvexe Abschnitt nicht vorgesehen ist, ausgebildet ist.
  • In den Zeichnungen sind zwei Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung und eines gemäß dem Stand der Technik dargestellt.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines Isoliergehäuses gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 2 ist ein Schnitt, der das Formen des Isoliergehäuses darstellt,
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines Isoliergehäuses gemäß der Erfindung,
  • 4 ist eine vergrößerte fragmentarische Seitenansicht, die die Ausbildung der vorderen Seite des Isoliergehäuses darstellt,
  • 5 ist eine vergrößerte fragmentarische Seitenansicht, die die Ausbildung der rückwärtigen Seite des Isoliergehäuses zeigt,
  • 6A ist ein Schnitt, der die Ausbildung des Abschnitts des Isoliergehäuses zeigt, an dem ein konvexer Abschnitt ausgebildet ist und 6B ist ein Schnitt, der die Ausbildung des Abschnitts des Isoliergehäuses zeigt, an dem ein Vorsprung ausgebildet ist,
  • 7A ist ein Schnitt, der das Formen des Abschnitts des Isoliergehäuses zeigt, an dem der konvexe Abschnitt ausgebildet ist und 7B ist ein Schnitt, der das Formen des Abschnitts des Isoliergehäuses zeigt, an dem der Vorsprung ausgebildet ist,
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht eines Steckverbinders,
  • 9 ist eine Seitenansicht des Steckverbinders,
  • 10 ist ein Längsschnitt des Steckverbinders,
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht eines Steckverbinders mit einer anderen Ausbildung eines Abdeckelements,
  • 12 ist ein Längsschnitt des Steckverbinders von 11,
  • 13 ist eine Seitenansicht eines Steckverbinders gemäß dem Stand der Technik,
  • 14 ist eine perspektivische Ansicht eines Isoliergehäuses gemäß dem Stand der Technik,
  • 15 ist eine perspektivische Ansicht, die das Formen des Isoliergehäuses von 14 zeigt, und
  • 16 ist eine schematische Darstellung zur Erklärung der Verformung, die bei der Herstellung auftritt.
  • Eine erste Ausführungsform gemäß der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren im Detail beschrieben. Bei den Ausführungsformen, die nachfolgend beschrieben werden, sind die Elemente, die schon unter Bezugnahme auf die 13 bis 16 beschrieben wurde, mit den gleichen oder ähnlichen Bezugszeichen gekennzeichnet und deren Beschreibung ist kurz oder wird ausgelassen.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt, umfasst ein Isoliergehäuse 1, das die erste Ausführungsform gemäß der Erfindung darstellt, eine streifenförmige Basisplatte 2, Trennwände 3, die auf der Basisplatte 2 ausgebildet sind und mit vorbestimmten Abständen in Längsrichtung der Basisplatte 2 beabstandet sind. Die Trennwände 3 erstrecken sich durchgehend in Breitenrichtung der Basisplatte 2. Ein Überbrückungselement 4 ist mit Überbrückungsabschnitten 4a, die die einen Enden zweier benachbarter Trennwände 3 überbrücken, versehen. Ausnehmungen 5 sind an der Basissplatte 2 an Positionen, die den Überbrückungsabschnitten 4a der Basisplatte 2 entsprechen, d.h. die jeweils direkt unterhalb der Überbrückungsabschnitte 4a angeordnet sind, ausgebildet.
  • Ein nutenförmiger Freiraum, der zwischen jeweils zwei nebeneinanderliegenden Trennwänden 3 ausgebildet ist, definiert einen Anschlussklemmenaufnahmeabschnitt 6 zur Aufnahme einer Anschlussklemme 142. Bei dieser Ausführungsform sind konvexe Abschnitt 7 jeweils an der oberen Fläche der Überbrückungsabschnitte 4a des Überbrückungselements 4, die den Anschlussklemmenaufnahmeabschnitten 6 entsprechen, ausgebildet.
  • Zur Verwendung des Isoliergehäuses 1 in einem Steckverbinder wird jeweils eine Anschlussklemme in einen der Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 6 eingeführt. Mit diesen Anschlussklemmen werden, wie bei der Anordnung gemäß dem Stand der Technik, Kabel durch Eindrücken in Kontakt gebracht. Gehäuseabschnitte, die jeweils eine benötigte Anzahl von beispielsweise 5 Reihen an Anschlussklemmenaufnahmeabschnitten aufweisen, werden von dem streifenförmigen Isoliergehäuse 1 abgetrennt und werden in zwei Reihen, wie es durch die strichpunktierten Linien in 1 dargestellt ist, aufeinandergestapelt. Der so erhaltene Stapel wird in einem Abdeckelement (nicht dargestellt) befestigt, wodurch der Steckverbinder ähnlich dem gemäß dem Stand der Technik gebildet wird.
  • Wenn die Isoliergehäuse 1 aufeinandergestapelt werden, werden die konvexen Abschnitte 7, die an dem unteren Isoliergehäuse 1 ausgebildet sind, in den Ausnehmungen 5, die in der Basisplatte 2 des oberen Isoliergehäuses 1 ausgebildet sind, aufgenommen. Die oberen und die unteren Isoliergehäuse 1 werden beim Stapeln so zueinander angeordnet, dass ein Verziehen dieser Isoliergehäuse, die in dem Abdeckelement befestigt sind, unterdrückt wird.
  • Das Isoliergehäuse 1 kann daher durch Formwerkzeuge einer einfachen Ausbildung, wie in 2 gezeigt, hergestellt werden. Ein Formwerkzeug 11, das in dem unteren Abschnitt von 2 gezeigt ist, und das Formwerkzeug 12, das in dem oberen Abschnitt derselben gezeigt ist, werden insbesondere, wie durch die Phantomlinien in 2 gezeigt, verbunden. Ein synthetisches Harz wird in einen Freiraum (oder Füllabschnitt), der zwischen den beiden Formwerkzeugen ausgebildet ist, eingefüllt, wodurch das Isoliergehäuse 1 gebildet wird. Ein Stufenabschnitt 11a, der sich in die Ausnehmungen 5 derart erstreckt, dass die Überbrückungselemente 4 gebildet (geformt) werden, ist an dem Formwerkzeug 11 ausgebildet. Ein Eckabschnitt 12a des anderen Formwerkzeugs 12, das in dem oberen Abschnitt gezeigt ist, ist derart angeordnet, dass er von der Fläche des Stufenabschnitts 11a mit einem Abstand, der der Summe aus der Dicke des Überbrückungselements 4 und der Höhe des konvexen Abschnitts 7 entspricht, beabstandet ist.
  • Wenn die Formwerkzeuge 11 und 12 zusammengefahren werden, wird daher der Freiraum zum einstückigen Formen der Überbrückungsabschnitte 4a des Überbrückungselements 4 und der konvexen Abschnitte 7 miteinander gebildet, so dass das Isoliergehäuse 1 mit dem Überbrückungselement 4 hergestellt werden kann.
  • Wenn die Ausnehmungen 5 nicht vorgesehen sind, muss ein Schieber verwendet werden, der in seine Formposition in Längsrichtung in das Formwerkzeug hinein und aus diesem heraus bewegbar ist, um das Überbrückungselement 4 und die konvexen Abschnitte 7 zu formen.
  • Die Ausnehmungen 5 machen jedoch die Verwendung solch eines Schiebers überflüssig.
  • Wie oben beschrieben, weist das Isoliergehäuse 1 gemäß dieser Ausführungsform die Überbrückungselemente 4 mit den Überbrückungsabschnitten 4a auf, die jeweils zwei benachbarte Trennwände 3 (die an der Basisplatte 2 mit vorbestimmten Abständen hochstehend ausgebildet sind) verbinden. Die obere Seite des Isoliergehäuses 1 dehnt sich daher nicht aus und die oben beschriebene Verformung aufgrund Schrumpfens tritt nicht auf.
  • Das Einführen des Isoliergehäuses in das Abdeckelement bei der Montage des Steckverbinders ist daher einfach und ferner treten keine Positionsabweichungen der Anschlussklemmen nach dem Einführen des Isoliergehäuses auf, so dass dieser Steckverbinder gleichmäßig und leicht mit einem zugehörigen Steckverbinder verbunden werden kann. Die konvexen Abschnitte 7 werden ferner in den zugehörigen Ausnehmungen 5 aufgenommen. Der zugehörige Steckverbinder beaufschlagt daher nicht das Ende der Basisplatte 2, so dass die Verbindung dieses Steckverbinders mit dem zugehörigen Steckverbinder einfach ausgeführt werden kann.
  • Eine zweite Ausführungsform gemäß der Erfindung wird nachfolgend beschrieben. Diese Ausführungsform betrifft ein Isoliergehäuse und auch einen Steckverbinder, der mit dem Isoliergehäuse versehen ist. Die Bauteile, die schon gezeigt und beschrieben wurden, werden mit gleichen oder ähnlichen Bezugszeichen gekennzeichnet und deren Beschreibung wird nur kurz ausgeführt oder ausgelassen. Bei der Beschreibung dieser Ausführungsform werden zunächst die Ausbildung des Isoliergehäuses als auch ein Herstellungsverfahren des Isoliergehäuses unter Bezugnahme auf die 3 bis 7 beschrieben. Danach werden Verwendungsbeispiele der Gehäuse in einem Steckverbinder beschrieben.
  • Wie in 3 gezeigt, umfasst das Isoliergehäuse 21 gemäß dieser Ausführungsform eine streifenförmige Basisplatte 22 und Trennwände 23, die an der Basisplatte 22 mit vorbestimmten Abständen in Längsrichtung der Basisplatte 22 beabstandet sind und sich in Breitenrichtung der Basisplatte durchgehend erstrecken. Jedes Überbrückungselement 24 umfasst einen Überbrückungsabschnitt 24b, der die einen Enden jeweils zweier benachbarter Trennwände 23 verbindet. Ausnehmungen 25 sind in den Abschnitten der Basisplatte 22, die den Überbrückungsabschnitten 24b entsprechend angeordnet sind, d.h. die direkt unterhalb der Überbrückungsabschnitte 24b angeordnet sind, ausgebildet. Die Position jeder Ausnehmung 25 wird nachfolgend im Detail beschrieben.
  • Nutenförmige Freiräume, die jeweils zwischen zwei benachbarten Trennwänden 23 ausgebildet sind, bilden jeweils einen Anschlussklemmenaufnahmeabschnitt 26 zur Aufnahme einer Anschlussklemme 102. Bei dieser Ausführungsform sind konvexe Abschnitte 27 in einer bestimmten Folge auf den oberen Flächen der Überbrückungsabschnitte 24b, entsprechend der Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 26 ausgebildet (beim Ausführungsbeispiel sind die konvexen Abschnitte 27 jedem zweiten Überbrückungsabschnitt 24b zugeordnet).
  • Wenn das Isoliergehäuse 21 von der vorderen Seite, wie durch den Pfeil F dargestellt, betrachtet wird, erkennt man in 4 Durchtrittslöcher 31 in dieser vorderen Fläche, die zum Einführen eines zugehörigen Steckverbinders dienen. Die konvexen Abschnitte 27 sind oberhalb dieser Durchtrittslöcher 31 intermittierend ausgebildet.
  • Wenn das Isoliergehäuse 21 von der rückwärtigen Seite, wie durch den Pfeil R dargestellt, betrachtet wird, sind, wie in 5 gezeigt, die Trennwände 23, die in vorbestimmten Abständen angeordnet sind, erkennbar. Die nutenförmigen Freiräume, die jeweils zwischen zwei benachbarten Trennwänden ausgebildet sind, bilden Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 26. Haltevorsprünge 28, die an entgegengesetzten Seiten jeder Trennwand 23 ausgebildet sind, verhindern, dass die Anschlussklemme, die in einem der Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 23 aufgenommen ist, herausgezogen werden kann.
  • Jedes Durchtrittsloch 31 ist im wesentlichen mittig des entsprechenden Anschlussklemmenaufnahmeabschnitts 26 angeordnet. Wenn die Anschlussklemme in den Anschlussklemmenaufnahmeabschnitt 26 eingeführt wird, tritt ein Verbindungsabschnitt der Anschlussklemme durch das Durchtrittsloch 31 hindurch.
  • Nachfolgend wird der Aufbau des Isoliergehäuses 21 im Querschnitt beschrieben.
  • Eine Ausnehmung 27a ist an der Rückseite jedes konvexen Abschnitts 27 ausgebildet. Die Ausnehmungen 25 sind an den Positionen der Basisplatte 22, die den Ausnehmungen 27a (und damit den konvexen Abschnitten 27) entsprechen, wie in 6A gezeigt, vorgesehen. Andererseits sind Nuten 24a in den Rückseiten der Überbrückungsabschnitte 24b, an denen keine konvexen Abschnitte 27 ausgebildet sind, wie in 6B gezeigt, ausgebildet. Das vordere Ende der Basisplatte 22 ragt an den Stellen direkt unterhalb jeder Nut 24a vor, so dass Vorsprünge 29 an dem vorderen Ende der Basisplatte 22 gebildet sind. Die Beziehung zwischen den konvexen Abschnitten 27 und den Ausnehmungen 25 als auch die Ausbildung der Vorsprünge 29, die in den Bereichen ausgebildet sind, an denen die konvexen Abschnitte 27 nicht ausgebildet sind, ist auch in 4 gezeigt.
  • Formwerkzeuge zum Spritzgießen des Isoliergehäuses 21 werden nun beschrieben. Wie in den 7A und 7B gezeigt, wird das Isoliergehäuse 21 mit Hilfe der Formwerkzeuge 35 und 36 spritzgegossen. Bezüglich der Bereiche, an denen die konvexen Abschnitte 27 ausgebildet sind, sind die Ausnehmungen 25 an den Positionen der Basisplatte 22 direkt unterhalb der konvexen Abschnitte 27 ausgebildet. Ein Teil des Formwerkzeugs 36 (an der unteren Seite gezeigt) ragt daher vor. Ein Freiraum, d.h. ein Füllabschnitt wird zwischen diesen vorragenden Abschnitten 36a und dem Formwerkzeug 35 (das an der oberen Seite gezeigt ist) gebildet. Durch diese Ausbildung können die konvexen Abschnitte 27 geformt werden.
  • Bezüglich der Bereiche, an denen die konvexen Abschnitte 27 nicht ausgebildet sind, ragt andererseits ein Teil (Abschnitt) des oberen Formwerkzeugs 35 durch die jeweiligen Nuten 24a nach unten vor, um die oberen Flächen der jeweiligen Vorsprünge 29 zu erreichen. Ein Freiraum, d.h. ein Füllabschnitt ist zwischen jedem dieser vorragenden Abschnitte 35a und dem unteren Formwerkzeugs 36 ausgebildet. Durch diese Ausbildung können die Vorsprünge 29 geformt werden.
  • Wie oben beschrieben, können bei dieser Ausführungsform sowohl die Überbrückungsabschnitte 24b des Überbrückungselements 24 als auch die konvexen Abschnitte 27, die jeweils eine schlüssellochartige Ausnehmung 27a in ihren Rückseiten haben, geformt werden. Es ist daher nicht notwendig, Schieber im Formwerkzeug zum Spritzgießen des konvexen Abschnitts 27 vorzusehen. Die Formwerkzeuge 35 und 36 können einfacher ausgebildet werden.
  • Infolge der Überbrückungselemente 24, die an dem Isoliergehäuse 21 ausgebildet sind, verformt sich dieses daher nicht aufgrund Schrumpfens, nachdem es spritzgegossen wurde.
  • Ein Verwendungsbeispiel des Isoliergehäuses 21 in einem Steckverbinder wird nachfolgend beschrieben.
  • Wie in 8 gezeigt, werden Isoliergehäuse 21, von denen jedes eine Länge aufweist, der der benötigten Anzahl an Anschlussklemmenaufnahmeabschnitten entspricht, abgetrennt und in zwei Reihen aufeinandergestapelt. Dieser Stapel wird in ein Abdeckelement 42 eingeführt, wodurch der Steckverbinder 41 gebildet wird. Das Abdeckelement 42 kann entweder die Form eines Deckels oder die Form eines rechteckigen Rohres aufweisen. Das Abdeckelement 42, das in 8 gezeigt ist, ist als Deckel gestaltet.
  • Wenn der Steckverbinder 41 von der vorderen Seite F aus betrachtet wird, ist es verständlich, dass die konvexen Abschnitte 27, die an dem unteren Isoliergehäuse 21 ausgebildet sind, in den Abschnitten des oberen Isoliergehäuses 21, an denen die konvexen Abschnitte 27 nicht ausgebildet sind, d.h. an denen die Vorsprünge 29, wie in 9 gezeigt, ausgebildet sind, befestigt werden.
  • Bei dieser Ausbildung wird die Rückseite jedes konvexen Abschnitts 27 des unteren Isoliergehäuses 21, d.h. die schlüssellochförmige Ausnehmung 27a jedes konvexen Abschnitts 27 durch den zugehörigen Vorsprung 29 des oberen Isoliergehäuses 21, wie in 10 gezeigt, festsetzend in Eingriff gebracht und überdeckt dieses dabei.
  • Mehrere Isoliergehäuse 21, die jeweils die benötigte Anzahl von Anschlussklemmenaufnahmeabschnitten aufweisen, werden von der durchgehenden Basisplatte, beispielsweise mit einer fünfzigreihigen Anordnung, abgetrennt. Die benötigte Anzahl an Anschlussklemmen in jedem Isoliergehäuse 21 kann entweder gerade oder ungerade sein. Unabhängig davon, ob die Anzahl der Anschlussklemmen gerade oder ungerade ist, müssen jedoch die konvexen Abschnitte 27 des oberen Isoliergehäuses 21 entsprechend den Vorsprüngen 29 des unteren Isoliergehäuses 21 angeordnet werden.
  • Bei dieser Ausführungsform werden daher, wenn die Isoliergehäuse 21, die jeweils eine ungerade Anzahl an Anschlussklemmen aufweisen, in zwei Reihen aufeinandergestapelt werden, zwei nebeneinanderliegende Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte 26 gleichzeitig oder nacheinander abgetrennt und das untere Isoliergehäuse 21, das die ungerade Anzahl an Anschlussklemmen aufweist, wird von der einzelnen durchgehenden Basisplatte der fünfzigreihigen Anordnung erzielt. Die konvexen Abschnitte 27 des oberen Isoliergehäuses 21 werden daher entsprechend den Vorsprüngen 29 des unteren Isoliergehäuses 21 angeordnet. Das obere Isoliergehäuse 21 wird dabei um eine Teilung bezüglich des unteren Isoliergehäuses 21 verschoben.
  • Wenn Isoliergehäuse 21, die jeweils eine gerade Anzahl an Anschlussklemmen aufweisen, in zwei Reihen aufeinandergestapelt sind, wird ein Anschlussklemmenaufnahmeabschnitt 26 geschnitten. Das untere Isoliergehäuse 21, das die gerade Anzahl an Anschlussklemmen aufweist, wird von der einzelnen durchgehenden Basisplatte mit der fünfzigreihigen Anordnung erzielt. Die konvexen Abschnitte 27 des oberen Isoliergehäuses 21 werden dadurch entsprechend den Vorsprüngen 29 des unteren Isoliergehäuses 21 angeordnet.
  • Abhängig von der Ausbildung des Steckverbinders kann ein einreihiges Isoliergehäuse 21 verwendet werden und dieses Isoliergehäuse wird hierbei in ähnlicher Weise geschnitten.
  • Wenn das Isoliergehäuse 21 geschnitten wird, treten die Haltevorsprünge 28 jeweils an den entgegengesetzten Seitenflächen jedes unteren und oberen Isoliergehäuses 21 auf. Langarmige Halteelemente 43 sind an entgegengesetzten Seitenwänden des Abdeckelements 42, wie in 8 gezeigt, ausgebildet. Halteklauen 44 sind an distalen Enden dieser Halteelemente 43 ausgebildet. Stützelemente 45 zum Abstützen der Isoliergehäuse 21 sind an unteren Enden der rückwärtigen Abschnitte der entgegengesetzten Seitenwände des Abdeckelements 42 vorragend ausgebildet.
  • Wenn die Isoliergehäuse 21 in dem Abdeckelement 42, wie in 8 und 10 dargestellt, befestigt werden, werden die Haltevorsprünge 28 mit den Halteklauen 44 in festsetzenden Eingriff gebracht. Die Isoliergehäuse 21 werden durch die Stützelemente 45 und einen Körper des Abdeckelements 42 festgehalten, so dass die Isoliergehäuse 21 an dem Abdeckelement 42 befestigt sind.
  • Ein Verwendungsbeispiel des Isoliergehäuses in einem Abdeckelement in Form eines rechteckigen Rohres wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 11 und 12 beschrieben.
  • Wie in 11 gezeigt, umfasst der Steckverbinder 41 Isoliergehäuse 21, die in zwei Reihen aufeinandergestapelt sind und in dem Abdeckelement 52, das die Form eines rechteckigen Rohres aufweist, befestigt werden. Eine große Öffnung 53 ist in einer vorderen Seite F des Abdeckelements 52 ausgebildet. Stabförmige Verbindungsabschnitte 54a der Anschlussstecker 54, die in den Isoliergehäusen 21 befestigt sind, ragen in diese Öffnung 53 vor. Jedes Isoliergehäuse 21 weist ein Überbrückungselement 24 auf. Die Verformung des Isoliergehäuses aufgrund Schrumpfens wird daher verhindert.
  • Kabel 55 werden durch Eindrücken mit den Anschlusssteckern 54 verbunden und erstrecken sich von der Rückseite des Abdeckelements 52, wie durch die Phantomlinien dargestellt, nach außen.

Claims (7)

  1. Steckverbinder (41) umfassend – wenigstens ein Isoliergehäuse (1, 21), – das eine streifenförmige Basisplatte (2, 22) mit einer Längsrichtung und einer Breitenrichtung, die sich rechtwinklig zur Längsrichtung erstreckt, aufweist, wobei die Basisplatte (2, 22) auf eine vorbestimmte Länge in Längsrichtung von einer durchgehenden Platte, die mehrere Anschlussklemmenaufnahmeabschnitte (6, 26) aufweist, abgetrennt ist, – das mehrere Trennwände (3, 23) aufweist, die an der Basisplatte (2, 22) ausgebildet sind und sich in Breitenrichtung der Basisplatte (2, 22) durchgehend erstrecken, wobei die Trennwände (3, 23) in Längsrichtung der Basisplatte (2, 22) verlaufen und mit vorbestimmten Abständen nebeneinander beabstandet angeordnet und benachbart sind, – das Überbrückungselemente (4, 24) aufweist, die Überbrückungsabschnitte (4a, 24b) aufweisen, die jeweils zwei nebeneinander angeordnete und benachbarte Trennwände (2, 22) miteinander verbinden, und – das mehrere Ausnehmungen (5, 25) aufweist, die jeweils an einer Position direkt unterhalb der Überbrückungsabschnitte (4, 24b) der Basisplatte (2, 22) ausgebildet sind, – Anschlussklemmen, die sich jeweils parallel zu den Trennwänden (3, 23) erstreckend angeordnet sind, und – ein Abdeckelement (42, 52), das das wenigstens eine Isoliergehäuse (1, 21) aufnimmt.
  2. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 1, wobei mehrere konvexe Abschnitte (7, 27) von dem Überbrückungselement (4, 24) in Breitenrichtung der Basisplatte (2, 22) vorragen, und wobei die konvexen Abschnitte (7, 27) eine Außenkontur aufweisen, die der Innenkontur der Ausnehmungen (5, 25) angepasst ist.
  3. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 2, wobei die konvexen Abschnitte (7, 27) jeweils nur an einem von zwei aufeinanderfolgenden Überbrückungsabschnitten (4, 24) ausgebildet sind, und die Isoliergehäuse (1, 21) wenigstens in zwei Reihen aufeinandergestapelt sind, und die konvexen Abschnitte (7, 27), die an dem oberen der beiden aufeinandergestapelten Isoliergehäuse (1, 21) ausgebildet sind, zu den konvexen Abschnitten (7, 27) des unteren der beiden Isoliergehäuse (1, 21) versetzt angeordnet sind.
  4. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 2, wobei die konvexen Abschnitte (7, 27) auf jedem Überbrückungsabschnitt (4, 24) ausgebildet sind.
  5. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 2, wobei die konvexen Abschnitte (7, 27) mit den Ausnehmungen (5, 25) in Eingriff sind.
  6. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 5, wobei eine Ausnehmung an einer Rückseite des wenigstens einen der konvexen Abschnitte ausgebildet ist und ein Vorsprung an einem vorderen Ende der Basisplatte in wenigstens einer der Ausnehmungen ausgebildet ist, und wobei die Ausnehmung mit dem Vorsprung in Eingriff bringbar ist.
  7. Steckverbinder (41) gemäß Anspruch 3, wobei ein Vorsprung an einem vorderen Ende der Basisplatte in der Ausnehmung direkt unterhalb des anderen der beiden Überbrückungsabschnitte, an dem der konvexe Abschnitt nicht vorgesehen ist, ausgebildet ist.
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