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DE10221766B4 - Greifvorrichtung - Google Patents

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DE10221766B4
DE10221766B4 DE10221766A DE10221766A DE10221766B4 DE 10221766 B4 DE10221766 B4 DE 10221766B4 DE 10221766 A DE10221766 A DE 10221766A DE 10221766 A DE10221766 A DE 10221766A DE 10221766 B4 DE10221766 B4 DE 10221766B4
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DE
Germany
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gripping device
lever
gripping
tension element
deflection axes
Prior art date
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DE10221766A
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Gerhard Gressbach
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WINDEN- und MASCHINENBAU GRESBACH GmbH
WINDEN und MASCHB GRESBACH GMB
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WINDEN- und MASCHINENBAU GRESBACH GmbH
WINDEN und MASCHB GRESBACH GMB
WINDEN- und MASCHINENBAU GRESSBACH GmbH
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Abstract

Greifvorrichtung (10) zum Greifen und Heben von ebenen oder gekrümmten Bauteilen (B, K) aus im wesentlichen senkrechter Position, mit einem wenigstens zwei Greifbacken (30, 40) aufweisenden Tragkörper (12), mit wenigstens einem an dem Tragkörper (12) schwenkbar gelagerten Hebel (50), der zumindest eine Greifbacke (40) starr oder beweglich trägt, und mit wenigstens einem Zugelement (60), das in einem Abstand (a) zur Schwenkachse (52) des Hebels (50) an diesem angreift und mittels dessen beim Heben der Greifvorrichtung (10) eine Kraft auf die Greifbacken (30, 40) ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) bandförmig ausgebildet und über wenigstens zwei Umlenkachsen (A1, A2) zu einem Fixpunkt (F) an dem Tragkörper (12) umgelenkt ist, wobei eine der Umlenkachsen (A2) an dem Hebel (50) im Abstand (a) zur Schwenkachse (52) angeordnet ist und die Abstände der Umlenkachsen (A1, A2) untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt (F) verstellbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Greifvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Zum Transport von im wesentlichen senkrechten, ebenen oder gekrümmten Bauteilen wie Platten, Scheiben, Rohren, Schachtringen, Konen u.dgl. aus Stahl, Holz, Beton oder Kunststoff werden oft Zangengreifer eingesetzt, welche die Last zwischen zwei Klemmbacken allein durch Kraftschluß halten, wobei die Haltekraft mindestens dem 2fachen der Last entsprechen muß. Solche Greifer haben gegenüber herkömmlichen Ketten und Seilen, die man aufwendig um die zu hebende Last legen muß, den Vorteil, daß nur der obere Rand des Bauteils zugänglich zu sein braucht.
  • Bekannt sind Greifer mit zwei scherenartig angeordneten Zangenhebeln, deren Kraftarme über Zugstäbe oder Ketten mit einem Hebezeug verbunden sind und deren Lastarme endseitig angelenkte und/oder starre Klemmbacken tragen. Das Öffnen bzw. Schließen erfolgt über ein Schrittschaltwerk oder manuell durch Ausheben einer Sperrklinke, die den Greifer in geöffneter Stellung verriegeln. Dank Hebelübersetzung ist die Anpreßkraft etwa doppelt so groß wie das Gewicht der zulässigen Lasten. Die Schere baut jedoch nach beiden Seiten sehr breit, so daß die Greifvorrichtung für manche Anwendungen nur bedingt geeignet ist.
  • DE 43 39 608 C2 beschreibt ein Hebezeug in Form eines Flachgreifers zum Heben von plattenförmigen Wandbauteilen. Mit einem Querträger-Gehäuse ist ein erster Spannarm fest verbunden, der endseitig eine starre Spannbacke trägt. Am freien Ende eines beweglichen zweiten Spannarms ist ein zweiarmiger Winkelhebel mit einer schwenkbaren Spannbacke angeordnet, der mit einer Andrückkraft beaufschlagbar ist, die beim Anheben des Flachgreifers über eine Huböse in den Hebelmechanismus eingeleitet wird. Zum Einstellen des Greifmaul-Spannbereichs ist der zweite Spannarm mittels einer Stellvorrichtung relativ zu dem starren Spannarm verschwenkbar. Die gesamte Konstruktion ist aufwendig und schwer, was sich ungünstig auf die Handhabung auswirkt. Auch sind die Herstellkosten hoch. Es kann ferner vorkommen, daß der Spannbereich aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit des Bedieners nicht oder nicht richtig eingestellt wird. Die Folge ist erhöhte Unfallgefahr, die außer zu Beschädigungen an der Traglast auch zu Personenschäden führen kann.
  • Ähnliches gilt für einen in DE 195 44 463 A1 offenbarten Greifer zum Handhaben von platten- oder quaderförmigen Lasten. Eine gegenüber einer starren Spannbacke angeordnete schwenkbare Spannbacke ist an einem zweiarmigen Winkelhebel angelenkt, an dessen Kraftarm eine Zugkette angreift, die über zwei Umlenkrollen zentrisch zur Greifermitte geführt wird. Alternativ läuft die Kette über nur eine Umlenkrolle und greift endseitig an einem weiteren Winkelhebel an, der durch einen Zwischenlenker mit dem zweiarmigen Hebel verbunden ist. Die Verbindungskette zwischen dem Hebezeug und dem Winkelhebel ist relativ schwer und erhöht das Gewicht des Greifers zusätzlich. Zudem besteht die Gefahr, daß sich die Kettenglieder beim Absenken und Ansetzen des Greifers gegeneinander verdrehen; bei Belastung entdrehen sich die Kettenglieder meist ruckartig, so daß die gesamte Last dem Greifer entgleiten kann.
  • Bei einem für GB 10 36 857 A beschriebenen Greifer ist als flexibles Zugelement eine Kette, ersatzweise ein Flach- oder Bandseil vorgesehen. Mit einfacher Kettenumlenkung wird – abhängig vom Schwenkwinkel und Hebelverhältnis – an den Greifbacken eine Anpreßkraft ermöglicht, die etwa dem Doppelten des Lastgewichts gleichkommt.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine verbesserte Greifvorrichtung zu schaffen, die mit einfachen Mitteln kostengünstig aufgebaut ist und selbst große Lasten stets sicher aufnimmt. Das Gerät soll ferner ein relativ geringes Gesamtgewicht aufweisen sowie bequem handhabbar bzw. bedienbar und auch im rauhen Baubetrieb stets zuverlässig und vielseitig verwendbar sein.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind in Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 12. Ein Greifsystem ist in Anspruch 13 definiert.
  • Bei einer Greifvorrichtung zum Greifen und Heben von ebenen oder gekrümmten Bauteilen aus im wesentlichen senkrechter Position, mit einem wenigstens zwei Greifbacken aufweisenden Tragkörper, mit wenigstens einem an dem Tragkörper schwenkbar gelagerten Hebel, der zumindest eine Greifbacke starr oder beweglich trägt, und mit wenigstens einem Zugelement, das in einem Abstand zur Schwenkachse des Hebels an diesem angreift und mittels dessen beim Heben der Greifvorrichtung eine Kraft auf die Greifbacken ausübbar ist, sieht die Erfindung laut Anspruch 1 vor, daß das Zugelement bandförmig ausgebildet und über wenigstens zwei Umlenkachsen zu einem Fixpunkt an dem Tragkörper umgelenkt ist, wobei eine der Umlenkachsen an dem Hebel im Abstand zur Schwenkachse angeordnet ist und die Abstände der Umlenkachsen untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt verstellbar sind.
  • Eine solche Vorrichtung hat einen konstruktiv übersichtlichen Aufbau und läßt sich durch die Verwendung des bandförmigen Zugelements äußerst kompakt und kostengünstig ausführen. Das zu hebende Bauteil wird stets sicher gehalten, weil das Zugelement zuverlässig ohne Verdrehungen oder Verwindungen geführt wird, die zu ruckartigen Impulsen führen könnten. Zwar hat man z.B. in DE 94 14 975 U1 oder FR 2 724 919 A1 Greifer mit Bandsträngen vorgeschlagen, jedoch zur symmetrischen Linearbewegung beider Greifarme. Erfindungsgemäß bezweckt und bewirkt die Umlenkung aber keine symmetrische Bewegung, sondern eine Steigerung der Anpreßkraft, so daß selbst schwere Bauteile zuverlässig transportiert werden können. Die Tragfähigkeit der sehr flexiblen Greifvorrichtung ist problemlos an gegebene Bedürfnisse anpaßbar.
  • Zu hoher Betriebssicherheit trägt es bei, wenn die Umlenkachsen relativ zueinander und zur Schwenkachse des Hebels im wesentlichen parallel verlaufen, wobei zumindest eine der Umlenkachsen und/oder der Fixpunkt pendelnd gelagert sein kann. Das bandförmige Zugelement ist auf diese Weise sicher geführt; Verwindungen des Zugelements oder Pendelbewegungen der Greifvorrichtung werden zuverlässig ausgeglichen und sämtliche Kräfte optimal auf die Greifbacken übertragen.
  • Für den Greifvorgang ist eine Gestaltung wichtig, bei der eine der Umlenkachsen etwa im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung und Bauteil angeordnet ist. Letzteres hängt unabhängig von seiner Formgebung stets gerade und kann jederzeit präzise plaziert bzw. abgesetzt werden.
  • Wenn der Hebel einarmig ist, wirkt sich das günstig auf das gesamte Kräfteverhältnis aus. Der relativ große Bewegungsbereich der an dem Hebel angebrachten Greifbacke erübrigt in vielen Fällen eine Verstellung des Spannbereiches, was für die Arbeitssicherheit vorteilhaft ist. Ein zweiarmiger Hebel hat bei zahlreichen Anwendungen Vorteile in Verbindung mit einer Verstelleinrichtung für den Spannbereich. Ist zwischen Kraftarm und Lastarm des Hebels ein Winkel größer 0° vorhanden, so läßt sich die bewegliche Greifbacke in weitem Bereich verstellen.
  • Indem der Abstand zwischen der Schwenkachse des Hebels und den dem Hebel gegenüberliegend angeordneten Greifbacken veränderbar ist, kann bei Bedarf eine Anpassung an Bauelemente mit unterschiedlichen Größenabmessungen erfolgen.
  • Von besonderem Vorteil ist eine Ausgestaltung, wobei das Zugelement ein Kunststoffband ist, beispielsweise ein Polyesterband. Derartige Bänder sind extrem belastbar und besitzen ein geringes Gewicht, so daß die gesamte Greifvorrichtung leicht zu handhaben ist. Wenn das Zugelement ein Endlosband ist, erreicht man gegenüber dem einfachen Band doppelte Tragfähigkeit. Störende Nahtenden lassen sich problemlos in Bereiche verlegen, wo sie nicht stören, beispielsweise neben der Aufhängung. Auch ist nur ein Nahtbereich erforderlich, den man ausreichend stabil ausbilden kann.
  • Günstig ist es, wenn das Zugelement in den Umlenkachsen über Umlenkrollen geführt ist, so daß die Reibungskräfte auf ein Minimum reduziert sind. Das Kunststoffband wird zuverlässig umgelenkt, wobei die Längsachse des Tragkörpers und der von ihm weggeführte Teil des Zugelements einen Winkel von 0 bis 90° einschließen können. Bauteile können damit aus unterschiedlichsten Richtungen aufgenommen und beispielsweise aufgerichtet werden.
  • Für die Sicherheit des Zugriffs ist es wichtig, daß die auf den Hebel bzw. die Greifbacke ausgeübte Kraft wenigstens um das Zweifache größer ist als die Gewichtskraft des Bauelements. Einen sehr großen Einsatzbereich erzielt man, wenn das Zugelement an einer Hebevorrichtung eines Hebezeugs anhängbar ist, z.B. eines Krans, eines Baggers, eines Staplers o.dgl.
  • Anspruch 13 sieht ein Greifsystem vor, das sich durch eine Kombination von zwei oder mehr Greifvorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem mehrsträngigen Band und einem Aufhängering auszeichnet. Derartige Rohrgehänge sind beispielsweise zum Transport von Schachtringen sehr vorteilhaft, die man so an verschiedenen Stellen zugleich fassen kann.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Darin zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Greifvorrichtung,
  • 2 eine Schnittansicht entlang der Linie A-B in 1,
  • 3 eine andere Ausführungsform einer Greifvorrichtung,
  • 4 bis 7 weitere Ausführungsformen von Greifvorrichtungen,
  • 8 eine Draufsicht auf die Greifvorrichtung von 7 und
  • 9 eine Ausführungsform eines Zugelements.
  • Die in 1 allgemein mit 10 bezeichnete Greifvorrichtung ist zum Heben und Umsetzen von im wesentlichen senkrechten, ebenen oder gekrümmten Betonbauteilen B wie Platten, Scheiben, Rohren, Schachtringen, Konen u.dgl. konzipiert. Sie hat einen insgesamt U-förmig ausgebildeten Tragkörper 12, mit einem ersten Spannbügel 13, der endseitig eine nach innen gerichtete starre Greifbacke 30 trägt und mit einem zweiten Spannbügel 14, der an seinem freien Ende einen einarmigen Hebel 50 schwenkbar lagert. Letzterer trägt eine ebenfalls nach innen gerichtete, Greifbacke 40, die in einem Abstand l zur Schwenkachse 52 des Hebelarms 50 um eine Achse 42 schwenkbar gelagert ist. Die Spannbügel 13, 14 sind – ebenso wie der Tragkörper 12 – in Hohlbauweise ausgeführt. Sie weisen zwei zumindest abschnittsweise parallel zueinander beabstandete Seitenplatten 15, 16 auf, die im oberen Bereich über (nicht sichtbare) Querträger miteinander verbunden sind und einen gemeinsamen Handgriff 18 tragen oder bilden. Die äußeren, schräg zur Vertikalen verlaufenden Stirnflanken des in der 1 rechten Spannbügels 14 sind nach außen hin mit Kröpfkanten 19 versehen, um bei weiterhin geringem Gesamtgewicht die Stabilität und Verwindungssteifigkeit des Tragkörpers 12 zu erhöhen (siehe 2).
  • Wie 1 weiter zeigt, besitzt die starre Greifbacke 30 eine ebene Grundplatte 32, die an ihrer dem Bauteil B zugewandten Seite eine elastisch-nachgiebige Auflage 33 trägt und mittels einer Schraubverbindung 35 fest mit dem Spannbügel 13 verbunden ist. Die schwenkbare Greifbacke 40 hat ebenfalls eine ebene Grundplatte 44 mit einer elastisch-nachgiebigen Auflage 46 sowie einer mittig angeordneten, rückseitigen Lagerplatte 47. An ihr setzt die Schwenkachse 42 derart an (1), daß die Greifbacke 40 mit ihrer Auflage 46 unabhängig von der Schwenkstellung des Hebelarms 50 vertikal nach unten gerichtet auspendeln kann. Dadurch ist sichergestellt, daß die Greifbacken 30, 40 beim Aufsetzen der Greifvorrichtung 10 auf ein Bauteil B stets parallel zueinander stehen und flächig an diesem zum Anliegen kommen. Die Auflagen 33, 46 sind bevorzugt aus Kunststoff-Material gefertigt. Dies gewährleistet ein sicheres Zugreifen der Klemmbacken 30, 40 bei gleichzeitiger Schonung des Bauteils B.
  • Der Hebelarm 50 ist ein Doppelarm mit zwei unmittelbar hinter den Seitenplatten 15, 16 liegenden parallelen Winkelplatten 53, 54, die über die Schwenkachsen 42, 52 sowie eine Umlenkrolle 58 am oberen Ende des Hebels 50 miteinander verbunden sind. Die Umlenkrolle 58 liegt mit ihrer Achse A2 in einem Abstand a zur Schwenkachse 52, wobei der Abstand a etwa um das Dreifache größer ist als der Abstand P zwischen den Schwenkachsen 42, 52. Folglich beträgt das Verhältnis von Lastarm zu Kraftarm etwa 1:3; beide schließen einen spitzen Winkel ein. Weil er größer als 0° ist, erhält die an dem Hebel 50 angelenkte Greifbacke 40 in Bezug auf die starre Greifbacke 30 einen relativ großen Stellbereich, d.h. mit nur einer Greifvorrichtung 10 lassen sich Bauteile B unterschiedlicher Dicke problemlos greifen. Eine Verstellung des Spannbereiches ist folglich nicht erforderlich, was die Handhabung erleichtert und die Arbeitssicherheit deutlich erhöht.
  • Oberhalb des im wesentlichen von den Spannbügeln 13, 14 gebildeten, nach unten offenen Greifmauls M des Tragkörpers 12 ist zwischen den Seitenplatten 15, 16 ein Haltebolzen 24 fest angeordnet. In Längsrichtung L schräg darüber befindet sich eine weitere Umlenkrolle 26, die um eine Achse A1 parallel zur Achse A2 der Umlenkrolle 58 des Hebels 50 drehbar gelagert ist.
  • Der Haltebolzen 24 dient als Fixpunkt F für ein flaches Polyesterband 60, das mittels einer Schlaufe 61 den Haltebolzen 24 fest umschließt. Von dort aus ist das Band 60 um die Umlenkrolle 58 des Hebels 50 und die Umlenkrolle 26 des Tragkörpers 12 herum nach oben aus dem Tragkörper 12 herausgeführt. An seinem (nicht sichtbaren) freien Ende wird das Band 60 mit einer zweiten (ebenfalls nicht dargestellten) Schlaufe an ein (gleichfalls nicht gezeigtes) Hebezeug, beispielsweise einen Kran, angehängt. Die Breite des Bandes 60 entspricht dem Abstand der Winkelplatten 53, 54 bzw. der Breite der Umlenkrolle 58, so daß das Band 60 breitflächig an dem Haltebolzen 24 und den Umlenkrollen 26, 58 anliegt. Deren Positionen untereinander sind bevorzugt derart gewählt, daß die Abstände des Fixpunktes F und der Umlenkachse A1 zur Umlenkachse A2 etwa gleich groß sind.
  • Zum Anheben eines Bauteils B wird die Greifvorrichtung 10 mit ihrem Greifmaul M auf die Oberkante des Bauteils aufgesetzt. Hierbei kann ein (nicht dargestellter) Gummipuffer an der Unterseite des Tragkörpers 12 Beschädigungen der Betonteile an den meist wichtigen Dichtungsstellen wirksam vermeiden. Anschließend hängt man das Polyesterband 60 mit seiner freien Endschlaufe und/oder einer Aufhängung 65 an den Kran an und beginnt die Greifvorrichtung 10 anzuheben. Dabei wird das in dem Fixpunkt F festgelegte Polyesterband 60 über die Achsen A1, A2 bzw. die Rollen 58, 26 gespannt und der Hebelarm 50 um die Schwenkachse 52 herum nach innen geschwenkt, bis die Greifbacken 30, 40 mit ihren Auflagen 33, 46 an dem Bauteil B zum Anliegen kommen und das Bauteil B angehoben wird. Man erkennt, daß das um die Umlenkachsen A1, A2 geführte Polyesterband 60 ein Zugelement mit sehr hoher Tragfähigkeit bildet und daß die aus der Gewichtskraft des Bauteils B und dem Eigengewicht der Greifvorrichtung 10 resultierende Gesamtlast G sich über den Hebel 50 auf die Greifbacken 30, 40 überträgt. Die auf das Bauteil B einwirkende Klemmkraft beträgt aufgrund des Verhältnisses von Kraftarm zu Lastarm im Hebel 50 und der Anordnung der Umlenkachsen A1, A2 etwa das 6-fache der Gesamtlast G, so daß das Bauteil B völlig sicher gehalten wird.
  • Der Winkel α zwischen dem nach oben aus der Tragvorrichtung 12 herausgeführten Zugband 60 und der Längsachse L der Greifvorrichtung 10 kann je nach Bedarf zwischen 0° und 90° betragen. Wird beispielsweise – wie in 1 dargestellt – eine aufrecht stehende Platte angehoben, beträgt der Winkel α 0°, d.h. das Band 60 ist vertikal senkrecht nach oben geführt. Soll hingegen ein liegendes Bauteil B aufgerichtet oder ein stehendes umgelegt werden, kann das Band 60 in einem Winkel α von 90° an der Umlenkachse A1 ansetzen (siehe strichpunktierte Linie in 1). Werden mehrere Greifvorrichtungen 10 zum Transport eines Schachtringes, eines Rohres, eines Konus o.dgl. als Garnitur oder Greifsystem eingesetzt, kann der Winkel α auch 45° betragen.
  • Wichtig ist, daß die Umlenkachsen A1 und A2 einer Greifvorrichtung 10 relativ zueinander und in Bezug auf die Schwenkachse 52 des Hebels 50 stets im wesentlichen parallel verlaufen und das Polyesterband 60 breitflächig an den Umlenkrollen 26, 58 und dem Haltebolzen 24 anliegt. Dadurch werden sämtliche Kräfte optimal übertragen, ohne daß es zu Verspannungen oder Verwindungen des Bandes 60 kommt. Dieses ist stets zuverlässig geführt.
  • In 1 ist ersichtlich, daß die Umlenkachse A1 etwa im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und Bauteil B angeordnet ist. Je nach Form des Bauteils B und dessen Schwerpunktlage kann es jedoch erforderlich oder zweckmäßig sein, die Aufhängung der Greifvorrichtung 10 zu variieren. Hierzu ist vorgesehen, daß das Zugband 60 – wie 3 zeigt – über eine weitere Umlenkachse A3 bzw. eine weitere Umlenkrolle 28 seitlich neben der Umlenkachse A1 nach oben aus dem Tragkörper 12 heraus umgelenkt wird. Ein im wesentlichen L-förmiges Bauteil B kann jederzeit gerade angehoben und nahezu exakt waagrecht wieder abgesetzt werden. Um unterschiedliche Schwerpunktlagen berücksichtigen zu können, kann die Umlenkachse A3 verstellbar ausgebildet sein.
  • Eine weitere Ausführungsform einer Greifvorrichtung 10 ist in 4 dargestellt, wobei auch hier gleiche Bezugszeichen auf gleiche Bauelemente hinweisen. Der Greifer 10 dient zur Anhebung und dem Transport von ringförmigen Bauteilen B, beispielsweise zylindrischen Schachtringen oder Rohren. Der Tragkörper 12 ist als Querträger mit zwei vertikal nach unten gerichteten Spannbügeln 13, 14 ausgebildet. Der linke Spannbügel 14 trägt den Hebel 50 mit der schwenkbaren Greifbacke 40, während die starre Greifbacke 30 an dem rechten Spannbügel 13 fixiert ist. Bei Bedarf kann der Abstand zwischen der Schwenkachse 52 des Hebels 50 und der dem Hebel 50 gegenüberliegend angeordneten Greifbacke 30 veränderbar sein, indem beispielsweise der Spannbügel 13 verschieblich auf dem Querträger 12 gelagert ist. Die Umlenkachse A3 ist derart angeordnet, daß das Zugband 60 im gemeinsamen Schwerpunkt von Bauteil B und Greifer 10 nach oben umgelenkt wird. Die Auflagen 33, 46 der Greifbacken 30 bzw. 40 sind bevorzugt der Innenkontur des Bauteils B angepaßt, damit letzteres formschlüssig aufgenommen werden kann.
  • Die in 5 gezeigte Greifvorrichtung 10 dient zum Aufnehmen und Heben konischer Schachtbauteile K, die zumindest auf einer Seite eine schräge Wandfläche aufweisen. Um derartige Teile mit der Greifvorrichtung 10 von innen aufnehmen zu können, ist der die schwenkbare Greifbacke 40 tragende Winkelhebel 50 zweiarmig ausgebildet und unmittelbar an dem als Querträger ausgebildeten Tragkörper 12 angelenkt. Ein bei Bedarf relativ zur Schwenkachse 52 des Hebels 50 verstellbar an dem Tragkörper 12 festgelegter Spannbügel 13 trägt die starre Greifbacke 30.
  • Hat ein Bauteil K einen symmetrischen Konus, so verwendet man eine Greifvorrichtung 10 gemäß 6. Anstelle einer beweglichen und einer starren Greifbacke 30, 40, sind hierbei zwei bewegliche Greifbacken 40 an je einem Hebelarm 50 vorgesehen, die schwenkbar an dem Tragkörper 12 angelenkt sind. Starre Spannbügel 13, 14 sind nicht mehr erforderlich. Das Zugelement 60 ist bandförmig ausgebildet und von einem Fixpunkt F am Tragkörper 12 aus über eine Umlenkachse A2 am Hebelarm 50 und eine Umlenkachse A1 im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und Bauteil K nach oben geführt, wo es an einer Hebevorrichtung einhängbar ist.
  • Bei der Ausführungsform von 7 wird ein Bauteil B von den Greifbacken 30, 40 nicht nur an 2 Stellen, sondern in 3 Punkten gehalten. Die an dem Spannbügel 13 fixierte starre Greifbacke 30 ist derart ausgebildet, daß sie sich mit ihren Seitenkanten sehnenförmig am Innenumfang des Bauteils B anlegen kann (siehe 8). Aufgrund des verkürzten Abstandes zwischen der Greifbacke 30 und der Schwenkachse 52 des zweiarmigen Hebels 50 ist dieser hier gerade ausgebildet. Er kann aber auch abgewinkelt sein.
  • 9 zeigt eine noch andere Ausführungsform einer Greifvorrichtung 10. Hierbei ist das Zugelement 60 ein Endlosband, das an nur noch einer Nahtstelle 63 fest verschlossen ist. Das Endlosband 60 umschließt den Haltebolzen 24 des Fixpunktes F und wird in doppelter Lage um die Umlenkrollen 26, 28, 58 der Umlenkachsen A1, A2, A3 herumgeführt. Dadurch ergibt sich die doppelte Tragfähigkeit. Die Naht 63 des Bandes 60 kann ausreichend stark ausgebildet sein und in einen Bereich verlegt werden, wo sie nicht stört, beispielsweise neben der Aufhängung 65.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. So können die Abstände der Umlenkachsen A1, A2, A3 untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt F verstellbar ausgebildet sein, um den Aufhängepunkt an sich verändernde Schwerpunktlagen anpassen zu können oder um die Höhe der Klemmkraft zu variieren. Zumindest eine der Umlenkachsen A1, A2, A3 und/oder der Fixpunkt F können pendelnd gelagert sein. Schwenkbewegungen des Bauteils B oder Verwindungen des Bandes 60 außerhalb der Greifvorrichtung 10 werden hierdurch problemlos kompensiert. Ferner kann das Zugelement 60 aus einem anderen Kunststoff- oder Textilmaterial bestehen. Wichtig ist, daß es eine hohe Reißfestigkeit aufweist und ein relativ geringes Gewicht aufweist.
  • Man erkennt, daß eine Greifvorrichtung 10 zum Greifen und Heben von z. B. senkrechten, ebenen oder gekrümmten Bauteilen B, K einen wenigsten zwei Greifbacken 30, 40 aufweisenden Tragkörper 12 hat, an dem ein Hebel 50 mit zumindest einer Greifbacke 40 schwenkbar gelagert ist. Über ein bandförmiges Zugelement 60 wird beim Heben der Vorrichtung 10 eine Kraft auf die bzw. jede Greifbacke 30, 40 ausgeübt. Das Zugband 60 greift in einem Abstand a zur Schwenkachse 52 des Hebels 50 an diesem an und ist bevorzugt zu einem Fixpunkt F an dem Tragkörper 12 über wenigstens zwei Umlenkachsen A1, A2 umgelenkt, deren Abstände untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt F verstellbar sind. Dieser und/oder zumindest eine der Umlenkachsen A1, A2 ist pendelnd gelagert. Die auf den Hebel 50 bzw. die Greifbacken 40 ausgeübte Kraft ist wenigstens zweimal größer als die Gewichtskraft des Bauteils B. Eine Umlenkachse A1 ist etwa im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und Bauteil B angeordnet. Der Hebel 50 kann einarmig oder zweiarmig sein; Kraftarm und Lastarm schließen einen Winkel größer 0° ein. Der Abstand zwischen der Schwenkachse 52 des Hebels 50 und den Greifbacken 30 kann veränderbar sein. Bevorzugt ist das Zugelement 60 ein Kunststoffband, z.B. ein Polyester-Endlosband. Die Längsachse L des Tragkörpers 12 und das von ihm weggeführte Zugelement 60 schließen einen Winkel α von 0 bis 90° ein. Das Zugelement 60 ist an einer Hebevorrichtung anhängbar, beispielsweise eines Krans, Baggers, Staplers o.dgl. Die Erfindung umfaßt auch ein Greifsystem 10 mit einem mehrsträngigen Band 60 und einem Aufhängering 12.
  • α
    Winkel
    a, l
    Abstand
    A1, A2, A3
    Umlenkachse
    B, K
    Bauteil
    F
    Fixpunkt
    G
    Gesamtlast
    L
    Längsachse
    M
    Greifmaul
    10
    Greifvorrichtung
    12
    Tragkörper
    13, 14
    Spannbügel
    15, 16
    Seitenplatten
    18
    Handgriff
    19
    Kröpfkante
    24
    Haltebolzen
    26, 28
    Umlenkrolle
    30
    Greifbacke
    32
    Grundplatte
    33
    elastische Auflage
    35
    Schraubverbindung
    40
    Greifbacke
    42
    Schwenkachse
    44
    Grundplatte
    46
    elastische Auflage
    47
    Lagerplatte
    50
    Hebel
    52
    Schwenkachse
    53, 54
    Winkelplatte
    58
    Umlenkrolle
    60
    Zugelement/Band
    61
    Schlaufe
    63
    Nahtstelle
    65
    Aufhängung

Claims (13)

  1. Greifvorrichtung (10) zum Greifen und Heben von ebenen oder gekrümmten Bauteilen (B, K) aus im wesentlichen senkrechter Position, mit einem wenigstens zwei Greifbacken (30, 40) aufweisenden Tragkörper (12), mit wenigstens einem an dem Tragkörper (12) schwenkbar gelagerten Hebel (50), der zumindest eine Greifbacke (40) starr oder beweglich trägt, und mit wenigstens einem Zugelement (60), das in einem Abstand (a) zur Schwenkachse (52) des Hebels (50) an diesem angreift und mittels dessen beim Heben der Greifvorrichtung (10) eine Kraft auf die Greifbacken (30, 40) ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) bandförmig ausgebildet und über wenigstens zwei Umlenkachsen (A1, A2) zu einem Fixpunkt (F) an dem Tragkörper (12) umgelenkt ist, wobei eine der Umlenkachsen (A2) an dem Hebel (50) im Abstand (a) zur Schwenkachse (52) angeordnet ist und die Abstände der Umlenkachsen (A1, A2) untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt (F) verstellbar sind.
  2. Greifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkachsen (A1, A2) relativ zueinander und in Bezug auf die Schwenkachse (52) des Hebels (50) im wesentlichen parallel verlaufen.
  3. Greifvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Umlenkachsen (A1, A2) und/oder der Fixpunkt (F) pendelnd gelagert ist.
  4. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Umlenkachsen (A1) etwa im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung (10) und Bauteil (B) angeordnet ist.
  5. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraftarm und der Lastarm des Hebels (50) einen Winkel größer 0° einschließen.
  6. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Schwenkachse (52) des Hebels (50) und der dem Hebel (50) gegenüberliegend angeordneten Greifbacken (30) veränderbar ist.
  7. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) ein Kunststoffband ist, beispielsweise ein Polyesterband.
  8. Greifvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) ein Endlosband ist.
  9. Greifvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) in den Umlenkachsen (A1, A2, A3) über Umlenkrollen (26, 28, 58) geführt ist.
  10. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das von dem Tragkörper (12) weggeführte Zugelement (60) und die Längsachse (L) des Tragkörpers (12) einen Winkel (α) von 0° bis 90° einschließen.
  11. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Hebel (50) bzw. die Greifbacke (40) ausgeübte Kraft wenigstens um das Zweifache größer ist als die Gewichtskraft des Bauelements (B).
  12. Greifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (60) an einer Hebevorrichtung eines Hebezeugs anhängbar ist, beispielsweise eines Krans, Baggers, Staplers o.dgl.
  13. Greifsystem, gekennzeichnet durch eine Kombination von zwei oder mehr Greifvorrichtungen (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem mehrsträngigen Band (60) und einem Aufhängering (12).
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