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Die
Erfindung betrifft eine Greifvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Zum
Transport von im wesentlichen senkrechten, ebenen oder gekrümmten Bauteilen
wie Platten, Scheiben, Rohren, Schachtringen, Konen u.dgl. aus Stahl,
Holz, Beton oder Kunststoff werden oft Zangengreifer eingesetzt,
welche die Last zwischen zwei Klemmbacken allein durch Kraftschluß halten,
wobei die Haltekraft mindestens dem 2fachen der Last entsprechen
muß. Solche
Greifer haben gegenüber
herkömmlichen
Ketten und Seilen, die man aufwendig um die zu hebende Last legen
muß, den Vorteil,
daß nur
der obere Rand des Bauteils zugänglich
zu sein braucht.
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Bekannt
sind Greifer mit zwei scherenartig angeordneten Zangenhebeln, deren
Kraftarme über Zugstäbe oder
Ketten mit einem Hebezeug verbunden sind und deren Lastarme endseitig
angelenkte und/oder starre Klemmbacken tragen. Das Öffnen bzw.
Schließen
erfolgt über
ein Schrittschaltwerk oder manuell durch Ausheben einer Sperrklinke,
die den Greifer in geöffneter
Stellung verriegeln. Dank Hebelübersetzung
ist die Anpreßkraft
etwa doppelt so groß wie
das Gewicht der zulässigen
Lasten. Die Schere baut jedoch nach beiden Seiten sehr breit, so daß die Greifvorrichtung
für manche
Anwendungen nur bedingt geeignet ist.
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DE 43 39 608 C2 beschreibt
ein Hebezeug in Form eines Flachgreifers zum Heben von plattenförmigen Wandbauteilen.
Mit einem Querträger-Gehäuse ist
ein erster Spannarm fest verbunden, der endseitig eine starre Spannbacke
trägt.
Am freien Ende eines beweglichen zweiten Spannarms ist ein zweiarmiger
Winkelhebel mit einer schwenkbaren Spannbacke angeordnet, der mit
einer Andrückkraft
beaufschlagbar ist, die beim Anheben des Flachgreifers über eine
Huböse
in den Hebelmechanismus eingeleitet wird. Zum Einstellen des Greifmaul-Spannbereichs
ist der zweite Spannarm mittels einer Stellvorrichtung relativ zu
dem starren Spannarm verschwenkbar. Die gesamte Konstruktion ist
aufwendig und schwer, was sich ungünstig auf die Handhabung auswirkt.
Auch sind die Herstellkosten hoch. Es kann ferner vorkommen, daß der Spannbereich
aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit des Bedieners nicht oder nicht
richtig eingestellt wird. Die Folge ist erhöhte Unfallgefahr, die außer zu Beschädigungen
an der Traglast auch zu Personenschäden führen kann.
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Ähnliches
gilt für
einen in
DE 195 44
463 A1 offenbarten Greifer zum Handhaben von platten- oder
quaderförmigen
Lasten. Eine gegenüber
einer starren Spannbacke angeordnete schwenkbare Spannbacke ist
an einem zweiarmigen Winkelhebel angelenkt, an dessen Kraftarm eine
Zugkette angreift, die über
zwei Umlenkrollen zentrisch zur Greifermitte geführt wird. Alternativ läuft die
Kette über nur
eine Umlenkrolle und greift endseitig an einem weiteren Winkelhebel
an, der durch einen Zwischenlenker mit dem zweiarmigen Hebel verbunden
ist. Die Verbindungskette zwischen dem Hebezeug und dem Winkelhebel
ist relativ schwer und erhöht
das Gewicht des Greifers zusätzlich.
Zudem besteht die Gefahr, daß sich
die Kettenglieder beim Absenken und Ansetzen des Greifers gegeneinander
verdrehen; bei Belastung entdrehen sich die Kettenglieder meist ruckartig,
so daß die
gesamte Last dem Greifer entgleiten kann.
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Bei
einem für
GB 10 36 857 A beschriebenen Greifer
ist als flexibles Zugelement eine Kette, ersatzweise ein Flach-
oder Bandseil vorgesehen. Mit einfacher Kettenumlenkung wird – abhängig vom Schwenkwinkel
und Hebelverhältnis – an den
Greifbacken eine Anpreßkraft
ermöglicht,
die etwa dem Doppelten des Lastgewichts gleichkommt.
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Ziel
der Erfindung ist es, eine verbesserte Greifvorrichtung zu schaffen,
die mit einfachen Mitteln kostengünstig aufgebaut ist und selbst
große Lasten
stets sicher aufnimmt. Das Gerät
soll ferner ein relativ geringes Gesamtgewicht aufweisen sowie bequem
handhabbar bzw. bedienbar und auch im rauhen Baubetrieb stets zuverlässig und
vielseitig verwendbar sein.
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Hauptmerkmale
der Erfindung sind in Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind
Gegenstand der Ansprüche
2 bis 12. Ein Greifsystem ist in Anspruch 13 definiert.
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Bei
einer Greifvorrichtung zum Greifen und Heben von ebenen oder gekrümmten Bauteilen
aus im wesentlichen senkrechter Position, mit einem wenigstens zwei
Greifbacken aufweisenden Tragkörper, mit
wenigstens einem an dem Tragkörper
schwenkbar gelagerten Hebel, der zumindest eine Greifbacke starr
oder beweglich trägt,
und mit wenigstens einem Zugelement, das in einem Abstand zur Schwenkachse
des Hebels an diesem angreift und mittels dessen beim Heben der
Greifvorrichtung eine Kraft auf die Greifbacken ausübbar ist,
sieht die Erfindung laut Anspruch 1 vor, daß das Zugelement bandförmig ausgebildet
und über
wenigstens zwei Umlenkachsen zu einem Fixpunkt an dem Tragkörper umgelenkt
ist, wobei eine der Umlenkachsen an dem Hebel im Abstand zur Schwenkachse
angeordnet ist und die Abstände
der Umlenkachsen untereinander und/oder relativ zu dem Fixpunkt
verstellbar sind.
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Eine
solche Vorrichtung hat einen konstruktiv übersichtlichen Aufbau und läßt sich
durch die Verwendung des bandförmigen
Zugelements äußerst kompakt
und kostengünstig
ausführen.
Das zu hebende Bauteil wird stets sicher gehalten, weil das Zugelement
zuverlässig
ohne Verdrehungen oder Verwindungen geführt wird, die zu ruckartigen
Impulsen führen
könnten.
Zwar hat man z.B. in
DE
94 14 975 U1 oder
FR
2 724 919 A1 Greifer mit Bandsträngen vorgeschlagen, jedoch
zur symmetrischen Linearbewegung beider Greifarme. Erfindungsgemäß bezweckt
und bewirkt die Umlenkung aber keine symmetrische Bewegung, sondern
eine Steigerung der Anpreßkraft,
so daß selbst
schwere Bauteile zuverlässig
transportiert werden können.
Die Tragfähigkeit der
sehr flexiblen Greifvorrichtung ist problemlos an gegebene Bedürfnisse
anpaßbar.
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Zu
hoher Betriebssicherheit trägt
es bei, wenn die Umlenkachsen relativ zueinander und zur Schwenkachse
des Hebels im wesentlichen parallel verlaufen, wobei zumindest eine
der Umlenkachsen und/oder der Fixpunkt pendelnd gelagert sein kann. Das
bandförmige
Zugelement ist auf diese Weise sicher geführt; Verwindungen des Zugelements
oder Pendelbewegungen der Greifvorrichtung werden zuverlässig ausgeglichen
und sämtliche
Kräfte
optimal auf die Greifbacken übertragen.
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Für den Greifvorgang
ist eine Gestaltung wichtig, bei der eine der Umlenkachsen etwa
im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung und Bauteil angeordnet
ist. Letzteres hängt
unabhängig von
seiner Formgebung stets gerade und kann jederzeit präzise plaziert
bzw. abgesetzt werden.
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Wenn
der Hebel einarmig ist, wirkt sich das günstig auf das gesamte Kräfteverhältnis aus.
Der relativ große
Bewegungsbereich der an dem Hebel angebrachten Greifbacke erübrigt in
vielen Fällen
eine Verstellung des Spannbereiches, was für die Arbeitssicherheit vorteilhaft
ist. Ein zweiarmiger Hebel hat bei zahlreichen Anwendungen Vorteile
in Verbindung mit einer Verstelleinrichtung für den Spannbereich. Ist zwischen
Kraftarm und Lastarm des Hebels ein Winkel größer 0° vorhanden, so läßt sich
die bewegliche Greifbacke in weitem Bereich verstellen.
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Indem
der Abstand zwischen der Schwenkachse des Hebels und den dem Hebel
gegenüberliegend
angeordneten Greifbacken veränderbar
ist, kann bei Bedarf eine Anpassung an Bauelemente mit unterschiedlichen
Größenabmessungen
erfolgen.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Ausgestaltung, wobei das Zugelement
ein Kunststoffband ist, beispielsweise ein Polyesterband. Derartige
Bänder sind
extrem belastbar und besitzen ein geringes Gewicht, so daß die gesamte
Greifvorrichtung leicht zu handhaben ist. Wenn das Zugelement ein
Endlosband ist, erreicht man gegenüber dem einfachen Band doppelte
Tragfähigkeit.
Störende
Nahtenden lassen sich problemlos in Bereiche verlegen, wo sie nicht
stören,
beispielsweise neben der Aufhängung. Auch
ist nur ein Nahtbereich erforderlich, den man ausreichend stabil
ausbilden kann.
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Günstig ist
es, wenn das Zugelement in den Umlenkachsen über Umlenkrollen geführt ist,
so daß die
Reibungskräfte
auf ein Minimum reduziert sind. Das Kunststoffband wird zuverlässig umgelenkt,
wobei die Längsachse
des Tragkörpers
und der von ihm weggeführte
Teil des Zugelements einen Winkel von 0 bis 90° einschließen können. Bauteile können damit
aus unterschiedlichsten Richtungen aufgenommen und beispielsweise
aufgerichtet werden.
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Für die Sicherheit
des Zugriffs ist es wichtig, daß die
auf den Hebel bzw. die Greifbacke ausgeübte Kraft wenigstens um das
Zweifache größer ist
als die Gewichtskraft des Bauelements. Einen sehr großen Einsatzbereich
erzielt man, wenn das Zugelement an einer Hebevorrichtung eines
Hebezeugs anhängbar ist,
z.B. eines Krans, eines Baggers, eines Staplers o.dgl.
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Anspruch
13 sieht ein Greifsystem vor, das sich durch eine Kombination von
zwei oder mehr Greifvorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 12
mit einem mehrsträngigen
Band und einem Aufhängering
auszeichnet. Derartige Rohrgehänge
sind beispielsweise zum Transport von Schachtringen sehr vorteilhaft,
die man so an verschiedenen Stellen zugleich fassen kann.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Wortlaut der Ansprüche
sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen. Darin zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Greifvorrichtung,
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2 eine
Schnittansicht entlang der Linie A-B in 1,
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3 eine
andere Ausführungsform
einer Greifvorrichtung,
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4 bis 7 weitere
Ausführungsformen von
Greifvorrichtungen,
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8 eine
Draufsicht auf die Greifvorrichtung von 7 und
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9 eine
Ausführungsform
eines Zugelements.
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Die
in 1 allgemein mit 10 bezeichnete Greifvorrichtung
ist zum Heben und Umsetzen von im wesentlichen senkrechten, ebenen
oder gekrümmten Betonbauteilen
B wie Platten, Scheiben, Rohren, Schachtringen, Konen u.dgl. konzipiert.
Sie hat einen insgesamt U-förmig
ausgebildeten Tragkörper 12,
mit einem ersten Spannbügel 13,
der endseitig eine nach innen gerichtete starre Greifbacke 30 trägt und mit
einem zweiten Spannbügel 14,
der an seinem freien Ende einen einarmigen Hebel 50 schwenkbar
lagert. Letzterer trägt
eine ebenfalls nach innen gerichtete, Greifbacke 40, die
in einem Abstand l zur Schwenkachse 52 des Hebelarms 50 um
eine Achse 42 schwenkbar gelagert ist. Die Spannbügel 13, 14 sind – ebenso
wie der Tragkörper 12 – in Hohlbauweise ausgeführt. Sie
weisen zwei zumindest abschnittsweise parallel zueinander beabstandete
Seitenplatten 15, 16 auf, die im oberen Bereich über (nicht sichtbare) Querträger miteinander
verbunden sind und einen gemeinsamen Handgriff 18 tragen
oder bilden. Die äußeren, schräg zur Vertikalen
verlaufenden Stirnflanken des in der 1 rechten
Spannbügels 14 sind
nach außen
hin mit Kröpfkanten 19 versehen,
um bei weiterhin geringem Gesamtgewicht die Stabilität und Verwindungssteifigkeit
des Tragkörpers 12 zu
erhöhen
(siehe 2).
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Wie 1 weiter
zeigt, besitzt die starre Greifbacke 30 eine ebene Grundplatte 32,
die an ihrer dem Bauteil B zugewandten Seite eine elastisch-nachgiebige
Auflage 33 trägt
und mittels einer Schraubverbindung 35 fest mit dem Spannbügel 13 verbunden
ist. Die schwenkbare Greifbacke 40 hat ebenfalls eine ebene
Grundplatte 44 mit einer elastisch-nachgiebigen Auflage 46 sowie
einer mittig angeordneten, rückseitigen
Lagerplatte 47. An ihr setzt die Schwenkachse 42 derart
an (1), daß die Greifbacke 40 mit
ihrer Auflage 46 unabhängig
von der Schwenkstellung des Hebelarms 50 vertikal nach unten
gerichtet auspendeln kann. Dadurch ist sichergestellt, daß die Greifbacken 30, 40 beim
Aufsetzen der Greifvorrichtung 10 auf ein Bauteil B stets
parallel zueinander stehen und flächig an diesem zum Anliegen
kommen. Die Auflagen 33, 46 sind bevorzugt aus Kunststoff-Material
gefertigt. Dies gewährleistet
ein sicheres Zugreifen der Klemmbacken 30, 40 bei gleichzeitiger
Schonung des Bauteils B.
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Der
Hebelarm 50 ist ein Doppelarm mit zwei unmittelbar hinter
den Seitenplatten 15, 16 liegenden parallelen
Winkelplatten 53, 54, die über die Schwenkachsen 42, 52 sowie
eine Umlenkrolle 58 am oberen Ende des Hebels 50 miteinander
verbunden sind. Die Umlenkrolle 58 liegt mit ihrer Achse
A2 in einem Abstand a zur Schwenkachse 52, wobei der Abstand
a etwa um das Dreifache größer ist
als der Abstand P zwischen den Schwenkachsen 42, 52. Folglich
beträgt
das Verhältnis
von Lastarm zu Kraftarm etwa 1:3; beide schließen einen spitzen Winkel ein.
Weil er größer als
0° ist,
erhält
die an dem Hebel 50 angelenkte Greifbacke 40 in
Bezug auf die starre Greifbacke 30 einen relativ großen Stellbereich,
d.h. mit nur einer Greifvorrichtung 10 lassen sich Bauteile B
unterschiedlicher Dicke problemlos greifen. Eine Verstellung des
Spannbereiches ist folglich nicht erforderlich, was die Handhabung
erleichtert und die Arbeitssicherheit deutlich erhöht.
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Oberhalb
des im wesentlichen von den Spannbügeln 13, 14 gebildeten,
nach unten offenen Greifmauls M des Tragkörpers 12 ist zwischen
den Seitenplatten 15, 16 ein Haltebolzen 24 fest
angeordnet. In Längsrichtung
L schräg
darüber
befindet sich eine weitere Umlenkrolle 26, die um eine
Achse A1 parallel zur Achse A2 der Umlenkrolle 58 des Hebels 50 drehbar
gelagert ist.
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Der
Haltebolzen 24 dient als Fixpunkt F für ein flaches Polyesterband 60,
das mittels einer Schlaufe 61 den Haltebolzen 24 fest
umschließt.
Von dort aus ist das Band 60 um die Umlenkrolle 58 des Hebels 50 und
die Umlenkrolle 26 des Tragkörpers 12 herum nach
oben aus dem Tragkörper 12 herausgeführt. An
seinem (nicht sichtbaren) freien Ende wird das Band 60 mit
einer zweiten (ebenfalls nicht dargestellten) Schlaufe an ein (gleichfalls
nicht gezeigtes) Hebezeug, beispielsweise einen Kran, angehängt. Die
Breite des Bandes 60 entspricht dem Abstand der Winkelplatten 53, 54 bzw.
der Breite der Umlenkrolle 58, so daß das Band 60 breitflächig an dem
Haltebolzen 24 und den Umlenkrollen 26, 58 anliegt.
Deren Positionen untereinander sind bevorzugt derart gewählt, daß die Abstände des
Fixpunktes F und der Umlenkachse A1 zur Umlenkachse A2 etwa gleich
groß sind.
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Zum
Anheben eines Bauteils B wird die Greifvorrichtung 10 mit
ihrem Greifmaul M auf die Oberkante des Bauteils aufgesetzt. Hierbei
kann ein (nicht dargestellter) Gummipuffer an der Unterseite des
Tragkörpers 12 Beschädigungen
der Betonteile an den meist wichtigen Dichtungsstellen wirksam vermeiden.
Anschließend
hängt man
das Polyesterband 60 mit seiner freien Endschlaufe und/oder
einer Aufhängung 65 an
den Kran an und beginnt die Greifvorrichtung 10 anzuheben.
Dabei wird das in dem Fixpunkt F festgelegte Polyesterband 60 über die Achsen
A1, A2 bzw. die Rollen 58, 26 gespannt und der
Hebelarm 50 um die Schwenkachse 52 herum nach
innen geschwenkt, bis die Greifbacken 30, 40 mit
ihren Auflagen 33, 46 an dem Bauteil B zum Anliegen
kommen und das Bauteil B angehoben wird. Man erkennt, daß das um
die Umlenkachsen A1, A2 geführte
Polyesterband 60 ein Zugelement mit sehr hoher Tragfähigkeit
bildet und daß die
aus der Gewichtskraft des Bauteils B und dem Eigengewicht der Greifvorrichtung 10 resultierende
Gesamtlast G sich über
den Hebel 50 auf die Greifbacken 30, 40 überträgt. Die
auf das Bauteil B einwirkende Klemmkraft beträgt aufgrund des Verhältnisses
von Kraftarm zu Lastarm im Hebel 50 und der Anordnung der
Umlenkachsen A1, A2 etwa das 6-fache der Gesamtlast G, so daß das Bauteil
B völlig
sicher gehalten wird.
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Der
Winkel α zwischen
dem nach oben aus der Tragvorrichtung 12 herausgeführten Zugband 60 und
der Längsachse
L der Greifvorrichtung 10 kann je nach Bedarf zwischen
0° und 90° betragen.
Wird beispielsweise – wie
in 1 dargestellt – eine aufrecht stehende Platte
angehoben, beträgt
der Winkel α 0°, d.h. das
Band 60 ist vertikal senkrecht nach oben geführt. Soll
hingegen ein liegendes Bauteil B aufgerichtet oder ein stehendes
umgelegt werden, kann das Band 60 in einem Winkel α von 90° an der Umlenkachse
A1 ansetzen (siehe strichpunktierte Linie in 1). Werden
mehrere Greifvorrichtungen 10 zum Transport eines Schachtringes,
eines Rohres, eines Konus o.dgl. als Garnitur oder Greifsystem eingesetzt,
kann der Winkel α auch
45° betragen.
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Wichtig
ist, daß die
Umlenkachsen A1 und A2 einer Greifvorrichtung 10 relativ
zueinander und in Bezug auf die Schwenkachse 52 des Hebels 50 stets im
wesentlichen parallel verlaufen und das Polyesterband 60 breitflächig an
den Umlenkrollen 26, 58 und dem Haltebolzen 24 anliegt.
Dadurch werden sämtliche
Kräfte
optimal übertragen,
ohne daß es
zu Verspannungen oder Verwindungen des Bandes 60 kommt.
Dieses ist stets zuverlässig
geführt.
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In 1 ist
ersichtlich, daß die
Umlenkachse A1 etwa im gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und
Bauteil B angeordnet ist. Je nach Form des Bauteils B und dessen
Schwerpunktlage kann es jedoch erforderlich oder zweckmäßig sein, die
Aufhängung
der Greifvorrichtung 10 zu variieren. Hierzu ist vorgesehen,
daß das
Zugband 60 – wie 3 zeigt – über eine
weitere Umlenkachse A3 bzw. eine weitere Umlenkrolle 28 seitlich
neben der Umlenkachse A1 nach oben aus dem Tragkörper 12 heraus umgelenkt
wird. Ein im wesentlichen L-förmiges
Bauteil B kann jederzeit gerade angehoben und nahezu exakt waagrecht
wieder abgesetzt werden. Um unterschiedliche Schwerpunktlagen berücksichtigen
zu können,
kann die Umlenkachse A3 verstellbar ausgebildet sein.
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Eine
weitere Ausführungsform
einer Greifvorrichtung 10 ist in 4 dargestellt,
wobei auch hier gleiche Bezugszeichen auf gleiche Bauelemente hinweisen.
Der Greifer 10 dient zur Anhebung und dem Transport von
ringförmigen
Bauteilen B, beispielsweise zylindrischen Schachtringen oder Rohren.
Der Tragkörper 12 ist
als Querträger
mit zwei vertikal nach unten gerichteten Spannbügeln 13, 14 ausgebildet.
Der linke Spannbügel 14 trägt den Hebel 50 mit
der schwenkbaren Greifbacke 40, während die starre Greifbacke 30 an
dem rechten Spannbügel 13 fixiert
ist. Bei Bedarf kann der Abstand zwischen der Schwenkachse 52 des
Hebels 50 und der dem Hebel 50 gegenüberliegend
angeordneten Greifbacke 30 veränderbar sein, indem beispielsweise
der Spannbügel 13 verschieblich
auf dem Querträger 12 gelagert
ist. Die Umlenkachse A3 ist derart angeordnet, daß das Zugband 60 im
gemeinsamen Schwerpunkt von Bauteil B und Greifer 10 nach
oben umgelenkt wird. Die Auflagen 33, 46 der Greifbacken 30 bzw. 40 sind
bevorzugt der Innenkontur des Bauteils B angepaßt, damit letzteres formschlüssig aufgenommen werden
kann.
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Die
in 5 gezeigte Greifvorrichtung 10 dient
zum Aufnehmen und Heben konischer Schachtbauteile K, die zumindest
auf einer Seite eine schräge
Wandfläche
aufweisen. Um derartige Teile mit der Greifvorrichtung 10 von
innen aufnehmen zu können,
ist der die schwenkbare Greifbacke 40 tragende Winkelhebel 50 zweiarmig
ausgebildet und unmittelbar an dem als Querträger ausgebildeten Tragkörper 12 angelenkt.
Ein bei Bedarf relativ zur Schwenkachse 52 des Hebels 50 verstellbar
an dem Tragkörper 12 festgelegter
Spannbügel 13 trägt die starre
Greifbacke 30.
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Hat
ein Bauteil K einen symmetrischen Konus, so verwendet man eine Greifvorrichtung 10 gemäß 6.
Anstelle einer beweglichen und einer starren Greifbacke 30, 40,
sind hierbei zwei bewegliche Greifbacken 40 an je einem
Hebelarm 50 vorgesehen, die schwenkbar an dem Tragkörper 12 angelenkt
sind. Starre Spannbügel 13, 14 sind
nicht mehr erforderlich. Das Zugelement 60 ist bandförmig ausgebildet
und von einem Fixpunkt F am Tragkörper 12 aus über eine
Umlenkachse A2 am Hebelarm 50 und eine Umlenkachse A1 im
gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und Bauteil
K nach oben geführt,
wo es an einer Hebevorrichtung einhängbar ist.
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Bei
der Ausführungsform
von 7 wird ein Bauteil B von den Greifbacken 30, 40 nicht
nur an 2 Stellen, sondern in 3 Punkten gehalten. Die an dem Spannbügel 13 fixierte
starre Greifbacke 30 ist derart ausgebildet, daß sie sich
mit ihren Seitenkanten sehnenförmig
am Innenumfang des Bauteils B anlegen kann (siehe 8).
Aufgrund des verkürzten
Abstandes zwischen der Greifbacke 30 und der Schwenkachse 52 des
zweiarmigen Hebels 50 ist dieser hier gerade ausgebildet.
Er kann aber auch abgewinkelt sein.
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9 zeigt
eine noch andere Ausführungsform
einer Greifvorrichtung 10. Hierbei ist das Zugelement 60 ein
Endlosband, das an nur noch einer Nahtstelle 63 fest verschlossen
ist. Das Endlosband 60 umschließt den Haltebolzen 24 des
Fixpunktes F und wird in doppelter Lage um die Umlenkrollen 26, 28, 58 der
Umlenkachsen A1, A2, A3 herumgeführt. Dadurch
ergibt sich die doppelte Tragfähigkeit.
Die Naht 63 des Bandes 60 kann ausreichend stark
ausgebildet sein und in einen Bereich verlegt werden, wo sie nicht
stört,
beispielsweise neben der Aufhängung 65.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen
beschränkt,
sondern in vielfältiger
Weise abwandelbar. So können die
Abstände
der Umlenkachsen A1, A2, A3 untereinander und/oder relativ zu dem
Fixpunkt F verstellbar ausgebildet sein, um den Aufhängepunkt
an sich verändernde
Schwerpunktlagen anpassen zu können oder
um die Höhe
der Klemmkraft zu variieren. Zumindest eine der Umlenkachsen A1,
A2, A3 und/oder der Fixpunkt F können
pendelnd gelagert sein. Schwenkbewegungen des Bauteils B oder Verwindungen
des Bandes 60 außerhalb
der Greifvorrichtung 10 werden hierdurch problemlos kompensiert. Ferner
kann das Zugelement 60 aus einem anderen Kunststoff- oder
Textilmaterial bestehen. Wichtig ist, daß es eine hohe Reißfestigkeit
aufweist und ein relativ geringes Gewicht aufweist.
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Man
erkennt, daß eine
Greifvorrichtung 10 zum Greifen und Heben von z. B. senkrechten,
ebenen oder gekrümmten
Bauteilen B, K einen wenigsten zwei Greifbacken 30, 40 aufweisenden
Tragkörper 12 hat,
an dem ein Hebel 50 mit zumindest einer Greifbacke 40 schwenkbar
gelagert ist. Über
ein bandförmiges
Zugelement 60 wird beim Heben der Vorrichtung 10 eine
Kraft auf die bzw. jede Greifbacke 30, 40 ausgeübt. Das
Zugband 60 greift in einem Abstand a zur Schwenkachse 52 des
Hebels 50 an diesem an und ist bevorzugt zu einem Fixpunkt
F an dem Tragkörper 12 über wenigstens
zwei Umlenkachsen A1, A2 umgelenkt, deren Abstände untereinander und/oder
relativ zu dem Fixpunkt F verstellbar sind. Dieser und/oder zumindest
eine der Umlenkachsen A1, A2 ist pendelnd gelagert. Die auf den
Hebel 50 bzw. die Greifbacken 40 ausgeübte Kraft
ist wenigstens zweimal größer als
die Gewichtskraft des Bauteils B. Eine Umlenkachse A1 ist etwa im
gemeinsamen Schwerpunkt von Greifvorrichtung 10 und Bauteil
B angeordnet. Der Hebel 50 kann einarmig oder zweiarmig
sein; Kraftarm und Lastarm schließen einen Winkel größer 0° ein. Der
Abstand zwischen der Schwenkachse 52 des Hebels 50 und
den Greifbacken 30 kann veränderbar sein. Bevorzugt ist das
Zugelement 60 ein Kunststoffband, z.B. ein Polyester-Endlosband. Die Längsachse
L des Tragkörpers 12 und
das von ihm weggeführte
Zugelement 60 schließen
einen Winkel α von
0 bis 90° ein.
Das Zugelement 60 ist an einer Hebevorrichtung anhängbar, beispielsweise
eines Krans, Baggers, Staplers o.dgl. Die Erfindung umfaßt auch
ein Greifsystem 10 mit einem mehrsträngigen Band 60 und
einem Aufhängering 12.
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- α
- Winkel
- a,
l
- Abstand
- A1,
A2, A3
- Umlenkachse
- B,
K
- Bauteil
- F
- Fixpunkt
- G
- Gesamtlast
- L
- Längsachse
- M
- Greifmaul
- 10
- Greifvorrichtung
- 12
- Tragkörper
- 13,
14
- Spannbügel
- 15,
16
- Seitenplatten
- 18
- Handgriff
- 19
- Kröpfkante
- 24
- Haltebolzen
- 26,
28
- Umlenkrolle
- 30
- Greifbacke
- 32
- Grundplatte
- 33
- elastische
Auflage
- 35
- Schraubverbindung
- 40
- Greifbacke
- 42
- Schwenkachse
- 44
- Grundplatte
- 46
- elastische
Auflage
- 47
- Lagerplatte
- 50
- Hebel
- 52
- Schwenkachse
- 53,
54
- Winkelplatte
- 58
- Umlenkrolle
- 60
- Zugelement/Band
- 61
- Schlaufe
- 63
- Nahtstelle
- 65
- Aufhängung