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DE10215154A1 - Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen haftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums - Google Patents

Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen haftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums

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DE10215154A1
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/04Covers with retention means

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  • Ink Jet (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)
  • Accessory Devices And Overall Control Thereof (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein ungefaltetes Druckmedium (1) als Vorderdeckel einer Mappe, eines Hefters oder eines heftähnlichen Gegenstandes, mit mindestens einer Seite, die zum Bedrucken geeignet ist, und mit mindestens einem auf einer Seite angeordneten Klebemittel zum Verbinden des Druckmediums mit einem Gegenstand. DOLLAR A Um ein Druckmedium zu schaffen, mit dem in einfacher Weise eine Individualisierung bzw. Personalisierung von Mappen, Heftern oder heftähnlichen Gegenständen realisierbar ist, wird vorgeschlagen, daß die zum Bedrucken geeignete Seite (1v, 1r) für ein Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahldruckers behandelt ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel eines heftähnlichen Gegenstandes nach den Merkmalen des Oberbegriffs des An­ spruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung des vorgenannten Druckmedi­ ums mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 12. Bei derartigen heftähnlichen Gegenständen handelt es sich um solche, die aus zwei Teilen hergestellt sind, nämlich einem in sich glatten Vorderdeckel und einem gefal­ teten Rückseitendeckel, dessen gefalteter Bereich zum einen eine scharnier­ artige oder buchrückenähnliche Seite des heftähnlichen Gegenstandes bildet und im übrigen auf der Vorderseite des heftähnlichen Gegenstandes eine Ver­ bindungslasche zum Verbindung des Rückseitendeckels mit dem glatten Vor­ derdeckel bildet. Unter derartigen "heftähnlichen Gegenständen" sind Mappen, wie Bewerbungsmappen, Hefter jeder Art, aber auch Kalender, Notizblock und dergleichen zu verstehen.
Ausgangspunkt der Erfindung ist die Erkenntnis, daß im Zuge des PC­ gestützten Selbstdruckens anspruchsvoll aufgemachter Druckstücke auch im Bereich des Zusammenfassens solcher Druckstücke in einem heftähnlichen Einband ein Bedarf an gestiegener Individualisierung oder Personalisierung entstanden ist. Heftähnliche Einbände für die Selbstbedruckung in extrem klei­ nen Stückzahlen unter Zuhilfenahme üblicher PC-gestützter Drucker für eine einfache Handhabung beim Druck und der nachfolgenden Fertigstellung des heftähnlichen Einbandes sind derzeit auf dem Markt nicht verfügbar.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 26 02 271 A1 ist eine Mappe zur Aufnahme von Schriftgut bekannt, die im wesentlichen aus einem Vorder- und einem Rückenteil mit jeweils einem rechteckigen Querschnitt bestehen. Das Rückenteil weist mindestens an einem Rand einen umgelenkten Falzstreifen auf, auf dessen Außenseite ein doppelseitig klebender Klebestreifen mit einem entsprechenden Abdeckstreifen aufgebracht ist. Zum Erstellen der Mappe wird der Abdeckstreifen von dem Klebestreifen abgezogen und das Vorderteil mit dem Rückenteil verbunden. Das Vorderteil ist ein einfaches Blatt ohne jegliche Falzstreifen und kann vor dem Zusammenfügen der Mappe mittels einer Schreibmaschine oder einem Drucker bedruckt werden.
Des weiteren ist aus der europäischen Patentschrift EP 0 454 063 B1 ein Bausatz für Kartonmappen bekannt, welcher ein Bedrucken des Deckels für kleine Mengen von Mappen nach Kundenwunsch ermöglicht. Auch hier ist die Aktenmappe zweiteilig aufgebaut und besteht somit aus einem Rückenteil mit einem umgelenkten Falzstreifen und einem blattförmigen Vorderteil. Auf der Innenseite des Falzstreifens ist ein doppelseitig klebendes Klebeband mit ei­ nem Abziehstreifen angeordnet. Nach Entfernen des Abziehstreifens kann zur Bildung der Aktenmappe das Vorderteil an dem Klebestreifen angebracht wer­ den. Dieses Vorderteil ist als rechteckiger Karton mit einem Gewicht von 200 bis 400 g/m2 ausgebildet. Vor dem Zusammenbau der Aktenmappe kann das Vorderteil auf dessen Außenseite mittels eines Fotokopierers oder eines Offset-Druckers bedruckt werden. In bevorzugter Ausführung ist der Klebe­ streifen im Bereich des Falzstreifens an dem Rückenteil angeordnet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen heftähnlichen Gegenstand sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums zu schaffen, mit dem in einfacher Weise auch bei geringen Stückzahlen mit an­ spruchsvoller Qualität und dennoch vergleichsweise geringen Kosten eine In­ dividualisierung bzw. Personalisierung von heftähnlichen Gegenständen mög­ lich ist.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich eines ungefalteten Druckmediums als Vorder­ deckel für einen heftähnlichen Einband durch die Merkmale des Patentan­ spruchs 1 und hinsichtlich des Herstellungsverfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 12 gelöst. Demgemäß basiert die Erfindung auf dem Grundgedan­ ken, als glatten, d. h. ungefalteten, Vorderdeckel eines heftähnlichen Einban­ des, der im übrigen einen gefalteten Rückseitendeckel aufweist, ein vollständig konfektioniertes Druckmedium zu verwenden, welches auf einer Seite ein Kle­ bemittel zum Verbinden mit dem Rückseitendeckel trägt und auf zumindest ei­ ner Seite mit einer zum Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahl­ druckers beschichtet ist und welches in dieser konfektionierten Form in einem standardmäßigen Laser- und/oder Tintenstrahldrucker ein- oder beidseitig PC­ gestützt bedruckbar ist. Insbesondere ist ein erfindungsgemäßes Druckmedium Bestandteil eines zumindest zweiteiligen, aus glattem Vorderdeckel und gefal­ tetem Rückseitendeckel bestehenden Sets, bei dem der Endverbraucher nach dem vorbeschriebenen Bedrucken des Vorderdeckels diesen mit dem gefalte­ ten Rückseitendeckels mit Hilfe des Klebemittels verbindet und so einen indivi­ dualisierten bzw. personalisierten heftähnlichen Einband (Gegenstand) her­ stellt, z. B. in Form einer Mappe, eines Hefters, eines Kalenders, eines Notiz­ blocks oder dergleichen.
Somit kann dieses Druckmedium optimal zur Herstellung von kleinen Stück­ zahlen von personalisierten heftähnlichen Einbänden verwendet werden.
Das Klebemittel ist in bestimmten Anwendungsfällen, z. B. beim spiegelbildli­ chen Bedrucken eines durchsichtigen oder durchscheinenden Druckmediums von seiner Rückseite, insbesondere mit Tintenstrahldruckern, vorzugsweise auf derjenigen Seite des Druckmediums angeordnet, die der zu bedruckenden Seite gegenüber liegt. - In jedem Falle bevorzugtermaßen befindet sich das Klebemittel auf der späteren Außenseite des Druckmediums, um die Verbin­ dung bestmöglich zu schützen.
In besonders einfacher Ausführung ist das Klebemittel als doppelseitig kleben­ der Klebestreifen mit einem abziehbaren Abdeckstreifen ausgebildet. Dieses streifenförmige Klebemittel ist entsprechenderweise entlang eines Randes des Druckmediums angeordnet.
In bevorzugter Ausführungsform ist das Druckmedium transparent oder durch­ scheinend ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, einen sogenannten spiegel­ bildlichen Hinterdruck (backlight) von der Rückseite des Druckmediums vorzu­ nehmen, bei dem die aufgedruckten Informationen trotzdem von der Vorder­ seite des Druckmediums sichtbar und lesbar sind. Vorteilhafterweise ist durch diese Druckweise die Druckfarbe gegen äußere Einflüsse, wie beispielsweise Feuchtigkeit, durch das transparente oder durchscheinende Druckmedium ge­ schützt. In diesem Zusammenhang erweist sich als vorteilhaft, nur ausschließ­ lich die Rückseite mit der Beschichtung für das Bedrucken auszurüsten.
Wenn beide Seiten des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahldruckers behandelt werden, wird die Glattheit des Druckmediums durch die Beschichtung nicht nur erhalten, sondern unter Um­ ständen sogar stabilisiert. Wenn, wie ganz besonders bevorzugt, die eine Seite des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines Laserdruckers und die an­ dere der beiden Seiten des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines Tintenstrahldruckers behandelt ist, wird dadurch ein zeitlich und mengenmäßig unabhängiges Bedrucken der beiden Seiten möglich. Für den Laserdruck, der wegen der Laserdruckerkosten in der Regel nur bei höheren Stückzahlen wirt­ schaftlich ist, wird z. B. ein Firmenlogo oder eine andere standardisierte Be­ druckung vorgenommen. Eine individualisierende Bedruckung erfolgt dann nach Bedarf in kleinen Stückzahlen auf der gegenüberliegenden, vorzugweise der rückwärtigen Seite, des in diesem Falle durchsichtigen oder durchschei­ nenden Druckmediums mit einem Tintenstrahldrucker. Diese ist mit preiswerten Druckern in kleinen Stückzahlen an jedem PC-Arbeitsplatz wirtschaftlich er­ stellbar.
Vorzugsweise ist das Druckmedium als Einzelblatt in einem rechteckigen DIN A-Format, vorzugsweise in den Größen DIN A0 bis DIN A7, ausgebildet und weist ein Grammgewicht von 70 bis 250 g/m2, vorzugsweise von 110 bis 200 g/m2, bzw. eine Dicke von 50 µ bis 400 µ, vorzugsweise 100 µ bis 150 µ, auf. Als Materialien für das Druckmedium werden Kunststoffe, vorzugsweise Po­ lyvinylchlorid, Polyäthylen, Polyester, Polypropylen, Zell- oder Textilstoffe, bevorzugt. Eine oder beide Seiten des Druckmediums können so ausgestattet (beschichtet) sein, daß diese matt oder glänzend sind.
Mittels des erfindungsgemäßen Druckmediums können auch handelsübliche, bereits vorhandene heftähnliche Gegenstände, die also zunächst aus einem gefalteten Rückseitendeckel mit Vorderdeckel bestehen, individualisiert wer­ den, indem der vorhandene Vorderdeckel durch das erfindungsgemäße Druckmedium ersetzt wird. Hierfür wird die vorhandene Deckseite des han­ delsüblichen heftähnlichen Gegenstandes soweit abgetrennt, daß ein vorderer Randabschnitt des gefalteten Rückenseitendeckels stehen bleibt, an dem das Druckmedium mittels des auf dem Druckmedium angeordneten Klebemittels befestigt wird.
Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ih­ rer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption kei­ nen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem Anwendungsge­ biet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Be­ schreibung der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen ungefalteten Druckmediums als Vorderdeckel für einen heftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums dargestellt ist. In dieser Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Druckmediums;
Fig. 2 eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 1 aus einem Eckbereich des Druckmediums;
Fig. 3a eine Vorderansicht eines handelsüblichen Hefters für gelochtes Papier ohne Vorderdeckel;
Fig. 3b eine Vorderansicht einer handelsüblichen Mappe ohne Vorder­ deckel für ungelochtes Papier;
Fig. 3c eine Rückansicht des bedruckten Druckmediums gemäß Fig. 3d;
Fig. 3d eine Vorderansicht des bedruckten Druckmediums gemäß Fig. 3c;
Fig. 3e den Rückendeckel nach Fig. 3a in Verbindung mit einem erfin­ dungsgemäßen bedruckten Druckmedium;
Fig. 4a eine Vorderansicht eines handelsüblichen Schreibblockes;
Fig. 4b die Vorderansicht gemäß 4a bei bis auf einen oberen Randstrei­ fen abgetrenntem Vorderdeckel;
Fig. 4c der abgetrennte Vorderdeckel gemäß Fig. 4a;
Fig. 4d eine Rückansicht des bedruckten Druckmediums;
Fig. 4e eine Vorderansicht des bedruckten Druckmediums sowie
Fig. 4f eine Vorderansicht des Blocks nach Fig. 4a mit einem Druck­ medium gemäß Fig. 4e.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Druckmediums 1, das als Einzelblatt im rechteckigen DIN A4 Format ausgebildet ist. Das Druck­ medium 1 ist aus transparenten Polyester hergestellt und weist eine glänzende Vorderseite 1v auf. Dieses Druckmedium wird handelsüblich auch als backlight bezeichnet. An dem linken Seitenrand des Druckmediums 1 und auf dessen Vorderseite 1v ist parallel zur Längskante ein streifenförmiges Klebemittel 2 angeordnet. Dieses Klebemittel 2 verläuft parallel und entlang der vorgenann­ ten Längskante. Das Druckmedium hat eine Dicke von 125 µm, die sich als optimal erwiesen hat.
Die Fig. 2 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 1 aus dem Bereich der linken oberen Ecke des Druckmediums 1. Es ist ersichtlich, daß das Kle­ bemittel 2 als doppelseitig selbstklebender Klebestreifen 3 ausgebildet ist, der von einem üblichen Abdeckstreifen 4 abgedeckt wird. Zum besseren Verständ­ nis ist dieser Abdeckstreifen 4 teilweise abgelöst dargestellt. Bei einem Druckmedium 1 im DIN A4 Format weist der Klebestreifen 3 eine Breite von etwa 1 bis 1,5 cm auf. Grundsätzlich ist auch möglich, andere Klebstoffe, wie beispielsweise Schmelzkleber, zu verwenden.
Die Fig. 3a bis 3e zeigen die einzelnen erforderlichen Schritte, um aus einem Set oder Bausatz für einen Hefter, der im wesentlichen aus einem Rüc­ kendeckel 5r besteht, mit dem erfindungsgemäßen Druckmedium 1 zu indivi­ dualisieren. Der Rückendeckel 5r weist an seiner Längsseite einen umgefalz­ ten Randabschnitt 5a auf. Der Randabschnitt 5a hat eine Breite von etwa 1,5 bis 3,0 cm. An diesem Randabschnitt 5a wird der Vorderdeckel in Gestalt des Druckmediums 1 befestigt. Der Vorderdeckel und der Rückendeckel 5r sind vorzugsweise aus Karton, Polyvinylchlorid oder Polypropylen hergestellt, wobei der Vorderdeckel transparent ist. Es ist auch möglich, daß dieser klar oder un­ durchsichtig ist. Ferner ist an dem Rückendeckel 5r ein Befestigungselement 6 für gelochte Aktenteile (Fig. 3a) oder zwei Klappen 7 für ungelochte Aktenteile (Fig. 3b) vorgesehen. Das als Vorderdeckel dienende Druckmedium 1 wird gemäß der in den Fig. 1 und 2 beschriebenen Art mittels eines Tinten­ strahldruckers auf dessen Rückseite 1r spiegelverkehrt und farbig bedruckt. Hierfür ist die Rückseite des Druckmediums 1 mit einer Beschichtung verse­ hen, die das angestrebte Druckergebnis eines Tintenstrahldruckers gestattet. Ebenso wäre eine Beschichtung für einen Laserdrucker möglich, wenn der Druck mit einem Laserdrucker erfolgen soll. Die Fig. 3d zeigt eine Vorderan­ sicht des Druckmediums 1 von Fig. 3c. Es ist durch die symbolisch darge­ stellte Ziffer 5 ersichtlich, daß der spiegelverkehrt auf die Rückseite 1r des Druckmediums 1 aufgebrachte Druck nun durchscheinend von vorne normal lesbar ist. Vorteilhafterweise wird somit der Druck durch das transparente foli­ enartige Druckmedium 1 von außen geschützt. Aus der Fig. 3d ist auch er­ sichtlich, daß der Klebestreifen 3 und der Abdeckstreifen 4 auf der Vorderseite 1v des Druckmediums 1 und somit auf der bedruckten Rückseite 1r gegen­ überliegenden Seite angeordnet ist. Gemäß Fig. 3e ist das bedruckte Druck­ medium 1 nach Ablösen des Abdeckstreifens 4 mit dem Randabschnitt 5a des Rückendeckels 5r des Hefters 5 bereits verklebt worden. Um diese Verklebung anzudeuten, ist ein Teil des Randabschnittes 5a noch in der aufgeklappten Art dargestellt.
In den Fig. 4a bis 4f ist eine weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit einem handelsüblichen Schreibblock 8 dargestellt. Vom Prinzip her stimmt die Vorgehensweise des Anbringens des Druckmedi­ ums 1 an den Block 8 mit der zuvor zu den Fig. 3a bis 3e beschriebenen Weise überein. Die Fig. 4a zeigt eine Vorderansicht eines handelsüblichen Schreibblockes 8, dessen zunächst vorhandener Vorderdeckel 8v zur Verdeut­ lichung leicht hochgehoben ist. Der gesamte unter dem Vorderdeckel 8v be­ findliche Block übernimmt die Funktion des Rückdeckels 8r. Hier wird - wie aus der Fig. 4b ersichtlich - zur Befestigung des bedruckten Druckmediums 1 der Vorderdeckel 8v unter Stehenlassen eines Randabschnittes 8a von dem Schreibblock 8 abgetrennt. Dieser abgetrennte Vorderdeckel 8v ist in der Fig. 4c dargestellt. In den Fig. 4d und 4e ist die eine Rückseite 1r des transpa­ renten Druckmediums 1 mit einer aufgedruckten Ziffer dargestellt. In der Fig. 4f ist der personalisierte Schreibblock dargestellt. Es ist ersichtlich, daß das bedruckte Druckmedium 1 nach Abtrennen des Abdeckstreifens 4 mittels des Klebestreifens 3 an den Randabschnitt 8a des Schreibblocks 8 angeklebt wor­ den ist und somit den neuen Vorderdeckel 8v bildet.

Claims (13)

1. Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für eine Mappe, einen Hef­ ter, einen Kalender, einen Notizblock oder einen anderen heftähnlichen aus glattem Vorderdeckel und gefaltetem Rückseitendeckel bestehenden Gegenstand (Einband), von dem mindestens eine Seite (1v, 1r) für ein Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahldruckers behandelt oder beschichtet ist, und mit mindestens einem auf einer der Seiten (1v, 1r) angeordneten Klebemittel (2) zum Verbinden des Druckmediums mit dem gefalteten Teil des Rückseitendeckels des heftähnlichen Gegen­ standes, versehen ist.
2. Druckmedium nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckmedium (1) aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyvinylchlorid, Po­ lyäthylen, Polyester, Polypropylen, aus Zell- oder einem Textilstoff herge­ stellt ist.
3. Druckmedium nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebemittel (2) auf der Seite (1v) angeordnet ist, die der zum Bedrucken geeigneten Seite (1r) gegenüberliegt.
4. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das Klebemittel (2) als doppelseitig klebender Klebestreifen (3) mit einem abziehbaren Abdeckstreifen (4) ausgebildet ist.
5. Druckmedium nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kle­ bemittel (2) entlang eines Randes des Druckmediums (1) angeordnet ist.
6. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß dieses transparent oder durchscheinend ist.
7. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die zum Bedrucken geeignete Seite ausschließlich die Rückseite (1r) des Druckmediums (1) ist.
8. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß eine der beiden Seiten (1v, 1r) für ein Bedrucken mittels eines Laserdruckers und die andere der beiden Seiten für ein Bedrucken mittels eines Tintenstrahldruckers behandelt ist.
9. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß eine oder beide Seiten (1v, 1r) des Druckmediums (1) matt oder glänzend sind.
10. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß das Druckmedium (1) ein Einzelblatt im rechteckigen DIN A- Format, vorzugsweise in der Größe DIN A0 bis DIN A7, ist.
11. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeich­ net, daß das Druckmedium (1) ein Grammgewicht von 70-250 g/m2, vor­ zugsweise von 110-200 g/m, bzw. eine Dicke von 50 bis 400 µm, vor­ zugsweise 100 bis 150 µm, aufweist.
12. Verfahren zum Herstellen eines heftähnlichen Gegenstandes unter Ver­ wendung eines Druckmediums nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem das individualisierend bedruckte Druckmedium an dem heftähn­ lichen Gegenstand befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein vorhandener Vorderdeckel (5v, 8v) des handelsüblichen heftähnlichen Gegenstandes soweit abgetrennt wird, daß ein Randab­ schnitt (5a, 8a) stehen bleibt und daß an dem Randabschnitt (5a, 8a) das Druckmedium (1) mittels eines auf dem Druckmedium (1) angeordneten Klebemittels (2) angeklebt wird.
13. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeich­ net, daß eine oder beide Seiten (1v, 1r) des Druckmediums (1) matt oder glänzend sind.
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