DE10215154A1 - Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen haftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums - Google Patents
Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen haftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses DruckmediumsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein ungefaltetes Druckmedium (1) als Vorderdeckel einer Mappe, eines Hefters oder eines heftähnlichen Gegenstandes, mit mindestens einer Seite, die zum Bedrucken geeignet ist, und mit mindestens einem auf einer Seite angeordneten Klebemittel zum Verbinden des Druckmediums mit einem Gegenstand. DOLLAR A Um ein Druckmedium zu schaffen, mit dem in einfacher Weise eine Individualisierung bzw. Personalisierung von Mappen, Heftern oder heftähnlichen Gegenständen realisierbar ist, wird vorgeschlagen, daß die zum Bedrucken geeignete Seite (1v, 1r) für ein Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahldruckers behandelt ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel eines
heftähnlichen Gegenstandes nach den Merkmalen des Oberbegriffs des An
spruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines
heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung des vorgenannten Druckmedi
ums mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 12. Bei derartigen
heftähnlichen Gegenständen handelt es sich um solche, die aus zwei Teilen
hergestellt sind, nämlich einem in sich glatten Vorderdeckel und einem gefal
teten Rückseitendeckel, dessen gefalteter Bereich zum einen eine scharnier
artige oder buchrückenähnliche Seite des heftähnlichen Gegenstandes bildet
und im übrigen auf der Vorderseite des heftähnlichen Gegenstandes eine Ver
bindungslasche zum Verbindung des Rückseitendeckels mit dem glatten Vor
derdeckel bildet. Unter derartigen "heftähnlichen Gegenständen" sind Mappen,
wie Bewerbungsmappen, Hefter jeder Art, aber auch Kalender, Notizblock und
dergleichen zu verstehen.
Ausgangspunkt der Erfindung ist die Erkenntnis, daß im Zuge des PC
gestützten Selbstdruckens anspruchsvoll aufgemachter Druckstücke auch im
Bereich des Zusammenfassens solcher Druckstücke in einem heftähnlichen
Einband ein Bedarf an gestiegener Individualisierung oder Personalisierung
entstanden ist. Heftähnliche Einbände für die Selbstbedruckung in extrem klei
nen Stückzahlen unter Zuhilfenahme üblicher PC-gestützter Drucker für eine
einfache Handhabung beim Druck und der nachfolgenden Fertigstellung des
heftähnlichen Einbandes sind derzeit auf dem Markt nicht verfügbar.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 26 02 271 A1 ist eine Mappe zur
Aufnahme von Schriftgut bekannt, die im wesentlichen aus einem Vorder- und
einem Rückenteil mit jeweils einem rechteckigen Querschnitt bestehen. Das
Rückenteil weist mindestens an einem Rand einen umgelenkten Falzstreifen
auf, auf dessen Außenseite ein doppelseitig klebender Klebestreifen mit einem
entsprechenden Abdeckstreifen aufgebracht ist. Zum Erstellen der Mappe wird
der Abdeckstreifen von dem Klebestreifen abgezogen und das Vorderteil mit
dem Rückenteil verbunden. Das Vorderteil ist ein einfaches Blatt ohne jegliche
Falzstreifen und kann vor dem Zusammenfügen der Mappe mittels einer
Schreibmaschine oder einem Drucker bedruckt werden.
Des weiteren ist aus der europäischen Patentschrift EP 0 454 063 B1 ein
Bausatz für Kartonmappen bekannt, welcher ein Bedrucken des Deckels für
kleine Mengen von Mappen nach Kundenwunsch ermöglicht. Auch hier ist die
Aktenmappe zweiteilig aufgebaut und besteht somit aus einem Rückenteil mit
einem umgelenkten Falzstreifen und einem blattförmigen Vorderteil. Auf der
Innenseite des Falzstreifens ist ein doppelseitig klebendes Klebeband mit ei
nem Abziehstreifen angeordnet. Nach Entfernen des Abziehstreifens kann zur
Bildung der Aktenmappe das Vorderteil an dem Klebestreifen angebracht wer
den. Dieses Vorderteil ist als rechteckiger Karton mit einem Gewicht von 200
bis 400 g/m2 ausgebildet. Vor dem Zusammenbau der Aktenmappe kann das
Vorderteil auf dessen Außenseite mittels eines Fotokopierers oder eines
Offset-Druckers bedruckt werden. In bevorzugter Ausführung ist der Klebe
streifen im Bereich des Falzstreifens an dem Rückenteil angeordnet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für einen
heftähnlichen Gegenstand sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses Druckmediums zu
schaffen, mit dem in einfacher Weise auch bei geringen Stückzahlen mit an
spruchsvoller Qualität und dennoch vergleichsweise geringen Kosten eine In
dividualisierung bzw. Personalisierung von heftähnlichen Gegenständen mög
lich ist.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich eines ungefalteten Druckmediums als Vorder
deckel für einen heftähnlichen Einband durch die Merkmale des Patentan
spruchs 1 und hinsichtlich des Herstellungsverfahrens durch die Merkmale des
Anspruchs 12 gelöst. Demgemäß basiert die Erfindung auf dem Grundgedan
ken, als glatten, d. h. ungefalteten, Vorderdeckel eines heftähnlichen Einban
des, der im übrigen einen gefalteten Rückseitendeckel aufweist, ein vollständig
konfektioniertes Druckmedium zu verwenden, welches auf einer Seite ein Kle
bemittel zum Verbinden mit dem Rückseitendeckel trägt und auf zumindest ei
ner Seite mit einer zum Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahl
druckers beschichtet ist und welches in dieser konfektionierten Form in einem
standardmäßigen Laser- und/oder Tintenstrahldrucker ein- oder beidseitig PC
gestützt bedruckbar ist. Insbesondere ist ein erfindungsgemäßes Druckmedium
Bestandteil eines zumindest zweiteiligen, aus glattem Vorderdeckel und gefal
tetem Rückseitendeckel bestehenden Sets, bei dem der Endverbraucher nach
dem vorbeschriebenen Bedrucken des Vorderdeckels diesen mit dem gefalte
ten Rückseitendeckels mit Hilfe des Klebemittels verbindet und so einen indivi
dualisierten bzw. personalisierten heftähnlichen Einband (Gegenstand) her
stellt, z. B. in Form einer Mappe, eines Hefters, eines Kalenders, eines Notiz
blocks oder dergleichen.
Somit kann dieses Druckmedium optimal zur Herstellung von kleinen Stück
zahlen von personalisierten heftähnlichen Einbänden verwendet werden.
Das Klebemittel ist in bestimmten Anwendungsfällen, z. B. beim spiegelbildli
chen Bedrucken eines durchsichtigen oder durchscheinenden Druckmediums
von seiner Rückseite, insbesondere mit Tintenstrahldruckern, vorzugsweise
auf derjenigen Seite des Druckmediums angeordnet, die der zu bedruckenden
Seite gegenüber liegt. - In jedem Falle bevorzugtermaßen befindet sich das
Klebemittel auf der späteren Außenseite des Druckmediums, um die Verbin
dung bestmöglich zu schützen.
In besonders einfacher Ausführung ist das Klebemittel als doppelseitig kleben
der Klebestreifen mit einem abziehbaren Abdeckstreifen ausgebildet. Dieses
streifenförmige Klebemittel ist entsprechenderweise entlang eines Randes des
Druckmediums angeordnet.
In bevorzugter Ausführungsform ist das Druckmedium transparent oder durch
scheinend ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, einen sogenannten spiegel
bildlichen Hinterdruck (backlight) von der Rückseite des Druckmediums vorzu
nehmen, bei dem die aufgedruckten Informationen trotzdem von der Vorder
seite des Druckmediums sichtbar und lesbar sind. Vorteilhafterweise ist durch
diese Druckweise die Druckfarbe gegen äußere Einflüsse, wie beispielsweise
Feuchtigkeit, durch das transparente oder durchscheinende Druckmedium ge
schützt. In diesem Zusammenhang erweist sich als vorteilhaft, nur ausschließ
lich die Rückseite mit der Beschichtung für das Bedrucken auszurüsten.
Wenn beide Seiten des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines Laser-
und/oder Tintenstrahldruckers behandelt werden, wird die Glattheit des
Druckmediums durch die Beschichtung nicht nur erhalten, sondern unter Um
ständen sogar stabilisiert. Wenn, wie ganz besonders bevorzugt, die eine Seite
des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines Laserdruckers und die an
dere der beiden Seiten des Druckmediums für ein Bedrucken mittels eines
Tintenstrahldruckers behandelt ist, wird dadurch ein zeitlich und mengenmäßig
unabhängiges Bedrucken der beiden Seiten möglich. Für den Laserdruck, der
wegen der Laserdruckerkosten in der Regel nur bei höheren Stückzahlen wirt
schaftlich ist, wird z. B. ein Firmenlogo oder eine andere standardisierte Be
druckung vorgenommen. Eine individualisierende Bedruckung erfolgt dann
nach Bedarf in kleinen Stückzahlen auf der gegenüberliegenden, vorzugweise
der rückwärtigen Seite, des in diesem Falle durchsichtigen oder durchschei
nenden Druckmediums mit einem Tintenstrahldrucker. Diese ist mit preiswerten
Druckern in kleinen Stückzahlen an jedem PC-Arbeitsplatz wirtschaftlich er
stellbar.
Vorzugsweise ist das Druckmedium als Einzelblatt in einem rechteckigen DIN
A-Format, vorzugsweise in den Größen DIN A0 bis DIN A7, ausgebildet und
weist ein Grammgewicht von 70 bis 250 g/m2, vorzugsweise von 110 bis
200 g/m2, bzw. eine Dicke von 50 µ bis 400 µ, vorzugsweise 100 µ bis 150 µ, auf.
Als Materialien für das Druckmedium werden Kunststoffe, vorzugsweise Po
lyvinylchlorid, Polyäthylen, Polyester, Polypropylen, Zell- oder Textilstoffe,
bevorzugt. Eine oder beide Seiten des Druckmediums können so ausgestattet
(beschichtet) sein, daß diese matt oder glänzend sind.
Mittels des erfindungsgemäßen Druckmediums können auch handelsübliche,
bereits vorhandene heftähnliche Gegenstände, die also zunächst aus einem
gefalteten Rückseitendeckel mit Vorderdeckel bestehen, individualisiert wer
den, indem der vorhandene Vorderdeckel durch das erfindungsgemäße
Druckmedium ersetzt wird. Hierfür wird die vorhandene Deckseite des han
delsüblichen heftähnlichen Gegenstandes soweit abgetrennt, daß ein vorderer
Randabschnitt des gefalteten Rückenseitendeckels stehen bleibt, an dem das
Druckmedium mittels des auf dem Druckmedium angeordneten Klebemittels
befestigt wird.
Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen
beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ih
rer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption kei
nen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem Anwendungsge
biet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Be
schreibung der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen ungefalteten Druckmediums als
Vorderdeckel für einen heftähnlichen Gegenstand und Verfahren zur
Herstellung eines heftähnlichen Gegenstandes unter Verwendung dieses
Druckmediums dargestellt ist. In dieser Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Druckmediums;
Fig. 2 eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 1 aus einem Eckbereich
des Druckmediums;
Fig. 3a eine Vorderansicht eines handelsüblichen Hefters für gelochtes
Papier ohne Vorderdeckel;
Fig. 3b eine Vorderansicht einer handelsüblichen Mappe ohne Vorder
deckel für ungelochtes Papier;
Fig. 3c eine Rückansicht des bedruckten Druckmediums gemäß Fig.
3d;
Fig. 3d eine Vorderansicht des bedruckten Druckmediums gemäß Fig.
3c;
Fig. 3e den Rückendeckel nach Fig. 3a in Verbindung mit einem erfin
dungsgemäßen bedruckten Druckmedium;
Fig. 4a eine Vorderansicht eines handelsüblichen Schreibblockes;
Fig. 4b die Vorderansicht gemäß 4a bei bis auf einen oberen Randstrei
fen abgetrenntem Vorderdeckel;
Fig. 4c der abgetrennte Vorderdeckel gemäß Fig. 4a;
Fig. 4d eine Rückansicht des bedruckten Druckmediums;
Fig. 4e eine Vorderansicht des bedruckten Druckmediums sowie
Fig. 4f eine Vorderansicht des Blocks nach Fig. 4a mit einem Druck
medium gemäß Fig. 4e.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Druckmediums 1,
das als Einzelblatt im rechteckigen DIN A4 Format ausgebildet ist. Das Druck
medium 1 ist aus transparenten Polyester hergestellt und weist eine glänzende
Vorderseite 1v auf. Dieses Druckmedium wird handelsüblich auch als backlight
bezeichnet. An dem linken Seitenrand des Druckmediums 1 und auf dessen
Vorderseite 1v ist parallel zur Längskante ein streifenförmiges Klebemittel 2
angeordnet. Dieses Klebemittel 2 verläuft parallel und entlang der vorgenann
ten Längskante. Das Druckmedium hat eine Dicke von 125 µm, die sich als
optimal erwiesen hat.
Die Fig. 2 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 1 aus dem Bereich
der linken oberen Ecke des Druckmediums 1. Es ist ersichtlich, daß das Kle
bemittel 2 als doppelseitig selbstklebender Klebestreifen 3 ausgebildet ist, der
von einem üblichen Abdeckstreifen 4 abgedeckt wird. Zum besseren Verständ
nis ist dieser Abdeckstreifen 4 teilweise abgelöst dargestellt. Bei einem
Druckmedium 1 im DIN A4 Format weist der Klebestreifen 3 eine Breite von
etwa 1 bis 1,5 cm auf. Grundsätzlich ist auch möglich, andere Klebstoffe, wie
beispielsweise Schmelzkleber, zu verwenden.
Die Fig. 3a bis 3e zeigen die einzelnen erforderlichen Schritte, um aus
einem Set oder Bausatz für einen Hefter, der im wesentlichen aus einem Rüc
kendeckel 5r besteht, mit dem erfindungsgemäßen Druckmedium 1 zu indivi
dualisieren. Der Rückendeckel 5r weist an seiner Längsseite einen umgefalz
ten Randabschnitt 5a auf. Der Randabschnitt 5a hat eine Breite von etwa 1,5
bis 3,0 cm. An diesem Randabschnitt 5a wird der Vorderdeckel in Gestalt des
Druckmediums 1 befestigt. Der Vorderdeckel und der Rückendeckel 5r sind
vorzugsweise aus Karton, Polyvinylchlorid oder Polypropylen hergestellt, wobei
der Vorderdeckel transparent ist. Es ist auch möglich, daß dieser klar oder un
durchsichtig ist. Ferner ist an dem Rückendeckel 5r ein Befestigungselement 6
für gelochte Aktenteile (Fig. 3a) oder zwei Klappen 7 für ungelochte Aktenteile
(Fig. 3b) vorgesehen. Das als Vorderdeckel dienende Druckmedium 1 wird
gemäß der in den Fig. 1 und 2 beschriebenen Art mittels eines Tinten
strahldruckers auf dessen Rückseite 1r spiegelverkehrt und farbig bedruckt.
Hierfür ist die Rückseite des Druckmediums 1 mit einer Beschichtung verse
hen, die das angestrebte Druckergebnis eines Tintenstrahldruckers gestattet.
Ebenso wäre eine Beschichtung für einen Laserdrucker möglich, wenn der
Druck mit einem Laserdrucker erfolgen soll. Die Fig. 3d zeigt eine Vorderan
sicht des Druckmediums 1 von Fig. 3c. Es ist durch die symbolisch darge
stellte Ziffer 5 ersichtlich, daß der spiegelverkehrt auf die Rückseite 1r des
Druckmediums 1 aufgebrachte Druck nun durchscheinend von vorne normal
lesbar ist. Vorteilhafterweise wird somit der Druck durch das transparente foli
enartige Druckmedium 1 von außen geschützt. Aus der Fig. 3d ist auch er
sichtlich, daß der Klebestreifen 3 und der Abdeckstreifen 4 auf der Vorderseite
1v des Druckmediums 1 und somit auf der bedruckten Rückseite 1r gegen
überliegenden Seite angeordnet ist. Gemäß Fig. 3e ist das bedruckte Druck
medium 1 nach Ablösen des Abdeckstreifens 4 mit dem Randabschnitt 5a des
Rückendeckels 5r des Hefters 5 bereits verklebt worden. Um diese Verklebung
anzudeuten, ist ein Teil des Randabschnittes 5a noch in der aufgeklappten Art
dargestellt.
In den Fig. 4a bis 4f ist eine weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung in Verbindung mit einem handelsüblichen Schreibblock 8 dargestellt.
Vom Prinzip her stimmt die Vorgehensweise des Anbringens des Druckmedi
ums 1 an den Block 8 mit der zuvor zu den Fig. 3a bis 3e beschriebenen
Weise überein. Die Fig. 4a zeigt eine Vorderansicht eines handelsüblichen
Schreibblockes 8, dessen zunächst vorhandener Vorderdeckel 8v zur Verdeut
lichung leicht hochgehoben ist. Der gesamte unter dem Vorderdeckel 8v be
findliche Block übernimmt die Funktion des Rückdeckels 8r. Hier wird - wie aus
der Fig. 4b ersichtlich - zur Befestigung des bedruckten Druckmediums 1 der
Vorderdeckel 8v unter Stehenlassen eines Randabschnittes 8a von dem
Schreibblock 8 abgetrennt. Dieser abgetrennte Vorderdeckel 8v ist in der Fig.
4c dargestellt. In den Fig. 4d und 4e ist die eine Rückseite 1r des transpa
renten Druckmediums 1 mit einer aufgedruckten Ziffer dargestellt. In der Fig.
4f ist der personalisierte Schreibblock dargestellt. Es ist ersichtlich, daß das
bedruckte Druckmedium 1 nach Abtrennen des Abdeckstreifens 4 mittels des
Klebestreifens 3 an den Randabschnitt 8a des Schreibblocks 8 angeklebt wor
den ist und somit den neuen Vorderdeckel 8v bildet.
Claims (13)
1. Ungefaltetes Druckmedium als Vorderdeckel für eine Mappe, einen Hef
ter, einen Kalender, einen Notizblock oder einen anderen heftähnlichen
aus glattem Vorderdeckel und gefaltetem Rückseitendeckel bestehenden
Gegenstand (Einband), von dem mindestens eine Seite (1v, 1r) für ein
Bedrucken mittels eines Laser- und/oder Tintenstrahldruckers behandelt
oder beschichtet ist, und mit mindestens einem auf einer der Seiten (1v,
1r) angeordneten Klebemittel (2) zum Verbinden des Druckmediums mit
dem gefalteten Teil des Rückseitendeckels des heftähnlichen Gegen
standes, versehen ist.
2. Druckmedium nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Druckmedium (1) aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyvinylchlorid, Po
lyäthylen, Polyester, Polypropylen, aus Zell- oder einem Textilstoff herge
stellt ist.
3. Druckmedium nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Klebemittel (2) auf der Seite (1v) angeordnet ist, die der zum Bedrucken
geeigneten Seite (1r) gegenüberliegt.
4. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß das Klebemittel (2) als doppelseitig klebender Klebestreifen (3)
mit einem abziehbaren Abdeckstreifen (4) ausgebildet ist.
5. Druckmedium nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kle
bemittel (2) entlang eines Randes des Druckmediums (1) angeordnet ist.
6. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß dieses transparent oder durchscheinend ist.
7. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß die zum Bedrucken geeignete Seite ausschließlich die Rückseite
(1r) des Druckmediums (1) ist.
8. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß eine der beiden Seiten (1v, 1r) für ein Bedrucken mittels eines
Laserdruckers und die andere der beiden Seiten für ein Bedrucken mittels
eines Tintenstrahldruckers behandelt ist.
9. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich
net, daß eine oder beide Seiten (1v, 1r) des Druckmediums (1) matt oder
glänzend sind.
10. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß das Druckmedium (1) ein Einzelblatt im rechteckigen DIN A-
Format, vorzugsweise in der Größe DIN A0 bis DIN A7, ist.
11. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeich
net, daß das Druckmedium (1) ein Grammgewicht von 70-250 g/m2, vor
zugsweise von 110-200 g/m, bzw. eine Dicke von 50 bis 400 µm, vor
zugsweise 100 bis 150 µm, aufweist.
12. Verfahren zum Herstellen eines heftähnlichen Gegenstandes unter Ver
wendung eines Druckmediums nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei
dem das individualisierend bedruckte Druckmedium an dem heftähn
lichen Gegenstand befestigt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst ein vorhandener Vorderdeckel (5v, 8v) des handelsüblichen
heftähnlichen Gegenstandes soweit abgetrennt wird, daß ein Randab
schnitt (5a, 8a) stehen bleibt und daß an dem Randabschnitt (5a, 8a) das
Druckmedium (1) mittels eines auf dem Druckmedium (1) angeordneten
Klebemittels (2) angeklebt wird.
13. Druckmedium nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeich
net, daß eine oder beide Seiten (1v, 1r) des Druckmediums (1) matt oder
glänzend sind.
Priority Applications (1)
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DE19735383A1 (de) * | 1997-08-14 | 1999-02-18 | Juergen Tepe | Umschlag |
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