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Die Erfindung betrifft einen Geschäftsblock und insbesondere einen
Durchschreibeblock, bei welchem jede Schreiblage aus einem Deckblatt und ein oder
mehreren auf der Rückseite eine Farbe abgebende Schicht tragenden Blättern besteht
und eine steife Schreibunterlage zwischen die Schreiblagen zur Verhinderung des
Durchdrückens auf eine nachfolgende Schreiblage einbringbar ist.
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Es ist bereits ein Durchschreibebuch bekannt, das als eine Art Wechselmappe
verwendbar ist, derart, daß jederzeit ein Austausch einzelner Durchschreibsätze
sowie ein Nachfüllen der Durchschreibsätze bzw. eine auf den jeweiligen Bedarfsfall
eingerichtete Zusammenstellung verschiedener Durchschreibesätze ohne weiteres möglich
ist. Bei diesem bekannten Durchschreibebuch sind in den verlängerten Kopfteilen
der Beschriftungsblätter Löcher angeordnet, mit denen die Durchschreibsätze lose
auf Aufreihstifte aufgereiht werden und wobei der Oberteil des steifen Einbandes
mit der Einbandunterseite durch ein Gelenk verbunden ist und der Oberteil des steifen
Einbandes als Schreibunterlage dient. An diesem Oberteil sind weiterhin Klemmittel,
wie Druckknöpfe, angebracht, welche die Aufreihstifte lösbar abschließen. Von Nachteil
bei dieser bekannten Einrichtung ist, daß die räumlichen Abmaße insbesondere durch
die Aufreihstifte festgelegt werden und dieses Durchschreibebuch sich daher nicht
an die Dicke bzw. Größe der jeweils verwendeten Durchschreibesätze anpassen kann,
was z. B. beim Transport eines Durchschreibebuches in einer Aktenmappe wünschenswert
ist und Vorteile bietet. Dieses bekannte Durchschreibebuch ist auch nach einem Transport
nicht sofort einsatzfähig, da der verwendete Deckel zwei Aufgaben erfüllen muß,
und zwar soll er beim Transport des Durchschreibebuches als Schutz dienen und beim
Gebrauch des Durchschreibebuches als Schreibunterlage. Es ist also erforderlich,
den Block vor einem Gebrauch jeweils vorzubereiten (deutsche Patentschrift 1193
069).
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Es ist weiter ein Durchschreibebuch oder Durchschreibeblock bekannt,
bei dem eine als Schreibunterlage dienende Zwischenlage zum Verhindern eines Durchschreibens
auf mehrere Schreiblagen an der dem Stapelrand abgewendeten Seite an einem verschwenkbaren
Bügelrahmen angelenkt ist. Bei diesem bekannten Durchschreibeblock fehlt jedoch
jegliche Abdeckung, um den Block beim Transport z. B. in einer Aktenmappe zu schützen.
Die Konstruktion und die Herstellung eines Bügelrahmens ist relativ teuer und aufwendig.
Aus mechanischen Gründen muß der Bügelrahmen, an den die als Schreibunterlage dienende
Zwischenlage verschwenkbar angelenkt ist, aus Metall bestehen (österreichische Patentschrift
70364).
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, einen Geschäftsblock,
insbesondere Durchschreibeblock der eingangs genannten Art, zu schaffen, der sich
nicht nur äußerst billig herstellen läßt, sondern auch vor dem Transport vorbereitet
werden kann, sofort betriebsbereit ist und sich automatisch der verwendeten Blockeinsatzdicke
anpaßt und bei dem der Blockeinsatz sofort und mühelos austauschbar ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die steife
Schreibunterlage über einen flexiblen Zwischenteil mit einem Bodenteil und letzterer
über einen flexiblen Zwischenteil mit einem Deckel verbunden ist und der Block am
Bodenteil austauschbar befestigt ist.
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Gute Schreibbedingungen und Vermeiden eines Durchdrückens beim Schreiben
wird dadurch erreicht, daß die Schreibunterlage an ihrer Innenseite mit einer dünnen
Schicht weichen, nachgiebigen Materials hoher Haftreibung versehen ist. Durch diese
Schicht wird außerdem verhindert, daß sich die Schreibunterlage in einem zum Durchschreiben
vorbereiteten Block beim Transport des Blocks sonderlich verschieben kann.
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Eine besonders günstige Austauschbarkeit des Blockeinsatzes wird dadurch
erzielt, daß der Block an seinem unteren Teil eine Zunge zum Einschieben in einen
entsprechenden Schlitz im Bodenteil aufweist, um ihn dort austauschbar festzuhalten.
Nach Verbrauch eines Schreibblockeinsatzes kann dieser also durch einen einfachen
Handgriff erneuert werden.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin,
daß jede Schreiblage ein erstes Schreibblatt und mehrere Durchschreibblätter aufweist
und daß alle Blätter in der Schreiblage zumindest an einem Ende mit Perforationen
ausgestattet sind.
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Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines
Durchschreibblocks, F i g. 2 eine perspektivische Darstellung des Blocks in aufgeklappter
Lage, F i g. 3 eine Perspektive des Blocks in seiner Gebrauchsstellung, F i g. 4
eine Perspektive des Blocks mit den Durchschreibblättern einer Schreibeinheit, und
F i g. 5 eine Seitenansicht des Durchschreibblocks in seiner in F i g. 3 veranschaulichten
Lage.
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Für gleiche Teile sind in der Beschreibung stets die gleichen Bezugszeichen
verwendet.
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In F i g. 1 ist der erfindungsgemäße Geschäftsblock in zusammengefalteter
Nichtgebrauchslage veranschaulicht. Der Block zeigt einen mit 10 bezeichneten
Deckel zum Halten eines Papierstoßes 12, wobei es sich um Originale oder Vervielfältigungen
handeln kann. Der Deckel zeigt ein Rückblatt 14, das mit einem Paar vorderer
Blätter 16 und 18 mittels Scharnieren 20 und 22 verbunden ist. Die scharnierartigen
Teile können mit geringerer Wandstärke zur Schaffung der erforderlichen Flexibilität
ausgebildet sein, und darüber hinaus am Rückblatt befestigt und am Vorderblatt durch
faltbare Teillinien mit reduzierter Wandstärke 24 und 26 angebracht sein, welche
mit dem scharnierartigen Teil 22 veranschaulicht sind.
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Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist ein Deckblatt
18 mit einem versteifenden Material mit ausreichender Härte und Wandstärke
zur Schaffung einer harten Schreibfläche vorgesehen, das unter mehreren der Blätter,
wie sie in den F i g. 3 und 5 verans -,haulicht sind, eingeführt wird. Dieses Blatt
18 kann darüber hinaus als ein Innendeckel oder ein Teilblatt aufgefaßt werden,
wenn der Block zum Trennen einer Schreibeinheit von den anderen Papieren des Blocks
verwendet wird. Ein derartiges Blatt kann eine gewisse Flexibilität aufweisen und
dennoch eine gute und harte Schreibfläche darstellen. Das Vorderblatt
18 kann aus einem anderen Material als
der Rest der Deckteile
gefertigt sein. Beispielsweise kann das Schließblatt 14 zusammen mit dem anderen
vorderen Blatt 16 und den scharnierartigen Teilen 20 und 22 weicher, weniger
weich und flexibler sein als das Deckpapier. Das Vorderblatt 18 kann härter, weniger
flexibel sein und aus weicherem Material bestehen als ein Holz-Zellulose- oder Papierrand
mit mehreren Papierblättern. Ein solches Vorderblatt kann an dem schamierartigen
Teil 22 auf geeignete herkömmliche Weise, beispielsweise durch Binden, angebracht
sein.
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Die Innenseite des harten Schreibblattes ist darüber hinaus mit einem
dünnen Blatt absorbierenden Materials ausgestattet, das im nachfolgenden als Haftschicht
28 bezeichnet werden soll. Bei diesem Material kann es sich um ein Blatt
aus dünnem schwammartigem Gummi handeln, der an der Innenseite des Deckblattes angebracht
ist. Wenn das harte Schreibblatt 18 gedreht und unter mehrere Blätter geschoben
ist, schützt die Haftschicht die Barunterliegenden Blätter in dem Block und schafft
gleichzeitig eine schreibende Zugkraft.
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Der Schreibblock 12 zeigt mehrere Schreibeinheiten 30 mit einem ersten
Blatt 30 a zur Aufnahme beschriebener Originale und zumindest eines Unterlegblattes
zwecks Aufnahme der Durchdrücke. Die veranschaulichte Schreibeinheit 30 ist mit
einem Originalblatt 30 a und drei Durchschreibblättern 30 b,
30
c und 30 d dargestellt. Bei den Vervielfältigungsblättern, die zur Aufnahme
der Zeitschriften geeignet sind, handelt es sich um solche, die vervielfältigendes
Material enthalten und das Zwischenlegen von Kohlepapieren nicht benötigen. Bei
dem vervielfältigenden Material kann es sich um einen Überzug handeln oder um einen
Belag der an der Unterseite der Blätter angeordnet ist, und hierbei kann es sich
um Kohle oder andere gleichwertige Materialien handeln. Keine Kohle enthaltende
Durchschreibpapiere an der Unterseite sind bereits bekannt. Ein übliches Durchschreibpapier
zeigt das Durchschreibmaterial im Papier selbst, das andernfalls eine weiße Schreibfläche
aufweist. Derartige Papiere sind weitgehend bekannt. Sie zeigen die Eigenschaft,
daß durch das Beschreiben des Originalblattes 30 a ein vervielfältigender
Druck direkt auf dem Vervielfältigungspapier erscheint, wobei es sich um die Blätter
30 b, 30 c und 30 d handelt, ohne daß das Zwischenlegen von Kohlepapier erforderlich
ist. Alle Blätter in einer Schreibeinheit können vervielfältigendes Material enthalten,
obwohl eines dieser Blätter als Original dient.
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Eine Anzahl von Schreibeinheiten kann in dem Block mittels einer herkömmlichen
Wandanordnung oder mit gummierten Klebstoff 32 auf einem der beiden Enden zusammengehalten
sein. Der Schreibblock kann an dem Heftende wie bei 34 perforiert sein, damit
eines oder alle Blätter leicht entfernt werden können. Die Unterseite des Schreibblockes
zeigt eine Einrichtung zur demontierbaren Anbringung an dem Deckel. Hierbei kann
es sich um eine Zunge 36 handeln, wie sie in unterbrochenen Linien in F i g. 2 veranschaulicht
ist. Die Zunge kann durch einen Schlitz 38 in der Innenseite des Rückblattes
14 derart eingeführt sein, daß sie einen Teil des Rückblattes durchdringt.
Der Block mit Merkblättern braucht aber nicht von dem Deckel entfernt zu werden.
Er kann im Bedarfsfall an dem Deckel ständig gebunden bleiben. Beispielsweise kann
das Rückblatt 14 aus Papier oder Karton bestehen und an der steifen Rückwand
des Blocks mittels eines geeigneten Klebstoffs angebracht sein.
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Es ist nicht erforderlich, daß der Schreibblock an einem Ende perforiert
ist, wenn eine gummierte Kante zum Halten der Blätter verwendet wird, weil die einzelnen
Blätter der Schreibeinheit leicht abgezogen werden können, aber die Perforation
kann eine zusätzliche leichte Handhabung schaffen. Es wird darüber hinaus ein kurzer
Teil zur Anbringung von kurzen Notizen geschaffen, die sich auf die Angelegenheit
auf der entsprechenden Schreibeinheit beziehen.
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Der scharnierartige Teil mit reduzierter Wandstärke ist hinreichend
flexibel, so daß das harte Schreibblatt in F i g. 5 nach rechts gedreht werden kann,
wenn die Zahl der Schreibeinheiten in dem Block aufgebraucht sind, und wenn der
Block bis auf einen kleinen Rest der ursprünglichen Stärke aufgebraucht ist.
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Im nachfolgenden wird die Verwendung und die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen
Blocks erläutert.
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Der hierin offenbarte Durchschreibblock kann auf verschiedene Weise
benutzt werden, wenn Schnelligkeit, Einfachheit und allgemeine Formlosigkeit die
Haupterfordernisse sind. Es ist notwendig, daß der Block mit den Durchschreibeblättern
frei von eingelegten Kohleblättern zur Erzielung der erstrebten Einfachheit, der
leichten Bedienbarkeit usw. ist. Jedes Vervielfältigungsblatt kann das vervielfältigende
Material enthalten. Während der Papierstapel als unbeschriebenes Papier zur Aufnahme
von Notizen veranschaulicht wurde, ist klar, daß die Blätter auch bedruckt sein
können, um beispielsweise den Geschäftsblock zu ergänzen.
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Die Deckblätter können aus einem Material mit der gleichen Wandstärke
und Härte bestehen, aber nur das vorderste Blatt, das als Schreibfläche dient, muß
als eine harte Schreibfläche ausgebildet sein. Das untere Blatt und das andere Deckblatt
kann im Bedarfsfall aus weicherem flexiblerem Material bestehen. Die scharnierartigen
Teile, die das vordere Blatt oder die vorderen Blätter mit dem Rückblatt verbinden,
können darüber hinaus andere Formen als die mit den veranschaulichten teilenden
Linien mit reduzierter Wandstärke annehmen. Beispielsweise können Ringe oder andere
verbindende Teile zur scharnierartigen Bewegung des Rückblattes mit dem Vorderblatt
Verwendung finden. Die bevorzugten Ausführungsformen zeigen ein Deckblatt aus hartem
Karton, das gleichzeitig hart und weich genug ist, um eine gute Schreibfläche zu
liefern.
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Vorzugsweise wird dünnes absorbierendes Material in Plattenform verwendet
und auf die Innenseite des Vorderblattes aufgeschichtet. Hierbei kann es sich um
schwammartigen Gummi handeln.
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Bei dem Teiler oder Innendeckel 18 handelt es sich um ein wichtiges
Erfindungsmerkmal, und dieser kann aus verschiedenen Materialien mit oder ohne die
Haftschicht hergestellt sein. Es ist erforderlich, daß das Teilblatt sowohl hart
als auch weich ist, so daß eine gute Schreibfläche erzeugt wird, welche die Barunterliegenden
Einheiten vor unerwünschten Vervielfältigungen schützt. Eine harte und sanfte Schreibi
fläche wird darüber hinaus mehr Durchschreibblätter zur Aufnahme scharfer und klarer
Durchschriften gestatten. Bei diesem Innendeckel oder Teilblatt kann es sich um
einen Karton aus mehreren Papierschichten
handeln, wie er beispielsweise
beim Buchbinden Verwendung findet, oder es kann sich um eine Verbindung aus Holzfaserstoffen
mit einem Kunststoff als Bindemittel handeln.
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Der Deckel kann im Bedarfsfall wiederholt bei der Erneuerung der Blätter
oder der Blöcke mit den Durchschreibeinheiten verwendet werden. Ein derartiger Papierblock
kann in der Hülle auf verschiedene Arten entfernbar angeordnet sein, von denen bei
einer die Zunge in einen weiten Schlitz zur Schaffung eines Sicherheitssitzes eingeführt
ist.