DE10206512B4 - Selbstverriegelndes Panikschloß - Google Patents
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- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B65/00—Locks or fastenings for special use
- E05B65/10—Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
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- E05B63/18—Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position
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Abstract
Selbstverriegelndes
Panikschloß mit einem
in Längsrichtung
des Schlosses mittels Schlüsselbetätigung oder
Drückerbetätigung verschiebbaren
Schieber, einem vom Schieber zwangsgesteuerten Riegel, einer Falle
und einer federbelasteten Steuerfalle, die bei ausgeschlossenem
Riegel und ausgeschlossener Falle den Schieber mit einer einen Vorsprung
des Schiebers hinterfassenden, hakenförmigen Nase arretiert, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Falle (17) vom Schieber (3) zwangsgesteuert ist und daß der Schieber
(3) mehrere in Längsrichtung
des Schiebers (3) angeordnete Vorsprünge (18) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein selbstverriegelndes Panikschloß mit einem in Längsrichtung des Schlosses mittels Schlüsselbetätigung oder Drückerbetätigung verschiebbaren Schieber, einem vom Schieber zwangsgesteuerten Riegel, einer Falle und einer federbelasteten Steuerfalle, die bei ausgeschlossenem Riegel und ausgeschlossener Falle den Schieber mit einer einen Vorsprung des Schiebers hinterfassenden, hakenförmigen Nase arretiert.
- Ein derartiges Panikschloß als Einsteckschloß ist bekannt (
EP 0 816 602 A2 ). Die als Kreuzfalle ausgebildete Falle ist lediglich federbelastet und so mit der Steuerfalle gekoppelt, daß diese beim Schließen der Paniktür zusammen mit der Kreuzfalle eingeschlossen wird und dabei den Schieber freigibt, so daß anschließend Kreuzfalle, Riegel und Steuerfalle wieder ausgeschlossen werden. Zum Öffnen der Paniktür wird durch Schlüsselbetätigung oder Drückerbetätigung der Schieber entgegen der Wirkung seiner Feder soweit verschoben, bis sein Vorsprung die Nase des Steuerteils hinterfaßt, wobei auch der Riegel und zeitweise das Steuerteil eingeschlossen werden, während die Kreuzfalle beim Öffnen der Paniktür gegen die Wirkung ihrer Feder eingeschlossen wird. Dabei ist es erforderlich, daß zum Öffnen der Paniktür der Schieber bis in den vorgesehenen Anschlagbereich verschoben wird, damit sein Vorsprung die Nase der Steuerfalle hinterfassen kann. Im Panikfall kann es aber durchaus vorkommen, daß insbesondere bei Drückerbetätigung der Schieber nicht weit genug verschoben wird, so daß sich die Paniktür nicht öffnen läßt. - Aufgabe der Erfindung ist es, sicherzustellen, daß die Paniktür auch dann geöffnet werden kann, wenn der Drücker nicht vollständig bis zum vorgesehenen Anschlag niedergedrückt wird.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Falle vom Schieber zwangsgesteuert ist und daß der Schieber mehrere in Längsrichtung des Schiebers angeordnete Vorsprünge aufweist. Insbesondere kann die Falle in einer Kulissenführung des Schiebers zwangsgesteuert sein. Dabei genügt es zum Öffnen der Paniktür, wenn der Drücker insbesondere im Panikfall nicht vollständig bis zum vorgesehenen Anschlag niedergedrückt wird, sondern nur soweit, bis die Nase des Steuerteils einen der Vorsprünge des Schiebers hinterfaßt. Riegel und Falle werden dabei, weil sie zwangsgesteuert sind, hinreichend weit eingeschlossen, so daß die Paniktür geöffnet werden kann. Beim Schließen der Paniktür wird die Steuerfalle eingeschlossen, wobei sie den Schieber freigibt, der unter der Wirkung seiner zugeordneten Feder verschoben wird und dabei Riegel und Falle zwangsgesteuert ausschließt.
- Um Manipulationen am Drücker bei geöffneter Paniktür auszuschließen, ist das Panikschloß gekennzeichnet durch eine Drückersperre mit einem am Riegel gelagerten Sperrstift, der sich in Richtung der Riegelbewegung erstreckt, und durch einen gehäusefesten Block, der eine Aufnahmebohrung für den Sperrstift sowie sich orthogonal dazu erstreckende, die Aufnahmebohrung kreuzende Bohrung für einen vom Drücker betätigbaren Haltestift aufweist. Der Sperrstift ist vorzugsweise in Ausfahrrichtung federnd abgestützt. Der Haltestift kann gelenkig an der Drückerbetätigung und federnd am Block oder am Gehäuse abgestützt sein. Im allgemeinen gehört zur Drückerbetätigung eine Drückernuß, die erfindungsgemäß eine Ausnehmung aufweist, in die das zugeordnete Ende des Haltestiftes eingreift. – Wenn der Drücker niedergedrückt wird und dabei der Riegel eingeschlossen wird, wird auch der Sperrstift in die Aufnahmebohrung bewegt, und zwar bis in den Kreuzungsbereich zwischen der Aufnahmebohrung und der dazu orthogonalen Bohrung. Gleichzeitg wird der Haltestift in die Bohrung des Blocks eingeführt, so daß der Sperrstift gegen gegen den Haltestift stößt. Nach Lösen des Drückers bzw. Rückfederung der Nuß in ihre Ausgangsstellung verläßt der Haltestift den Kreuzungsbereich und es wird Platz frei für den federbelasteten Sperrstift , der dann eine Betätigung des Drücker verhindert. Erst beim Schließen der Tür wird die Drückersperre wieder aufgehoben.
- Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert; es zeigen:
-
1 eine Ansicht des Panikschlosses bei geschlossener Paniktür, -
2 der Gegenstand nach1 bei geöffneter Paniktür, -
3 eine Drückersperre bei geschlossener Paniktür, -
4 den Gegenstand nach3 bei geöffneter Paniktür. - Das dargestellte selbstverriegelnde Panikschloß ist ein Einsteckschloß mit einem nur teilweise wiedergegebenen Gehäuse
1 und einer Stulpplatte2 . Im Gehäuse1 ist ein Schieber3 mit Führungen4 längsverschieblich gelagert. Der Schieber3 weist im Bereich seines unteren Endes einen Zapfen5 für den Angriff eines nicht dargestellten Schließzylinders und einen Zahnstangenabschnitt6 auf. Der Zahnstangenabschnitt6 befindet sich im Eingriff mit einem gehäusefest angeordneten Zahnradgetriebe7 , das mit einem weiteren Zahnstangenabschnitt8 am Riegelschaft9 eines die Stulpplatte2 durchdringenden Riegels10 in Eingriff steht, der mit einer Führung11 orthogonal zum Schieber3 verschiebbar ist. - Im oberen Bereich weist der Schieber
3 eine Kulisse12 für einen darin geführten Fallenschaft13 auf, der seinerseits in einer Führung14 orthogonal zum Schieber3 verschiebbar ist. Am Fallenschaft13 ist mit einer Schraubbefestigung15 , zu der auch eine Feder16 gehört, eine Falle17 befestigt, die nach Lösen der Schraubbefestigung15 gewendet werden kann. - Ferner weist der Schieber
3 im Bereich seines oberen Endes eine Reihe von in Längsrichtung hintereinander angeordneten Vorsprüngen18 auf, die zum Eingriff und als Widerlager für eine hakenartige Nase19 an einem Steuerfallenschaft20 dienen. Der Steuerfallenschaft20 ist in einer Führung21 orthogonal zum Schieber3 verschiebbar und trägt eine über die Stulpplatte2 vorstehende Steuerfalle22 . - Zu einer nur teilweise wiedergegebenen Drückerbetätigung gehört eine Nuß
23 , die über ein Hebelgetriebe24 mit einem zugeordneten Zapfen25 des Schiebers3 gekuppelt ist. - An der Nuß
23 befindet sich eine Ausnehmung26 , in die das obere Ende eines Haltestiftes27 gelenkig eingreift. Der Haltestift27 erstreckt sich etwa parallel zum Schieber3 bis zu einem Block28 und endet dort in einer Bohrung29 des Blocks28 . Der Haltestift27 weist ein Widerlager30 für eine Feder31 auf, die bei der dargestellten Ausführung auch am Block28 abgestützt ist. - Am Riegelschaft
9 ist federnd ein Sperrstift32 gelagert, in dessen Flucht der Block28 eine Aufnahmebohrung33 für den Sperrstift32 aufweist. Die Aufnahmebohrung33 kreuzt sich mit der Bohrung29 für den Haltestift27 . - Das dargestellte Panikschloß funktioniert wie folgt: Bei geschlossener Paniktür (
1 ) kann das Panikschloß durch Schlüsselbetätigung oder Drückerbetätigung geöffnet werden. Dabei wird der Schieber3 nach oben bewegt und schließt dabei sowohl den zwangsgesteuerten Riegel10 als auch die zwangsgesteuerte Falle17 ein. Gleichzeitig wird auch die Steuerfalle22 eingezogen, weil bei der Aufwärtsbewegung des Schiebers die Nase19 am Steuertallenschaft20 von einer Anlaufschräge34 des Schiebers3 gegen die Wirkung einer Feder35 in Schließstellung gedrückt wird. Bei weiterer Aufwärtsbewegung des Schiebers3 hinterfaßt die Nase19 einen der Vorsprünge18 und wird in dieser Stellung von der Feder35 gehalten. Die Paniktür kann nunmehr geöffnet werden. - Wenn der Drücker niedergedrückt wird und dabei der Riegel
10 eingeschlossen wird, wird auch der Sperrstift32 in die Aufnahmebohrung33 bewegt, und zwar bis in den Kreuzungsbereich zwischen der Aufnahmebohrung32 und der dazu orthogonalen Bohrung29 . Gleichzeitg wird der Haltestift27 in die Bohrung29 des Blocks28 eingeführt, so daß der Sperrstift32 gegen den Haltestift27 stößt. Nach Lösen des Drückers bzw. Rückfederung der Nuß23 in ihre Ausgangsstellung verläßt der Haltestift27 den Kreuzungsbereich und es wird Platz frei für den federbelasteten Sperrstift32 , der dann eine Betätigung des Drücker verhindert. Erst beim Schließen der Tür wird die Drückersperre wieder aufgehoben. - Beim Schließen der Paniktür gelangt die Steuerfalle in den Bereich einer zugeordneten Gegenplatte und wird gegen die Wirkung der Feder
35 eingeschlossen. Dabei gibt die Nase19 den Schieber3 frei, der unter der Wirkung einer zugeordneten Feder36 nach unten verschoben wird und dabei den Riegel10 und die Falle17 ausschließt. Die Steuerfalle22 wird unter der Wirkung ihrer Feder35 wieder ausgeschlossen.
Claims (7)
- Selbstverriegelndes Panikschloß mit einem in Längsrichtung des Schlosses mittels Schlüsselbetätigung oder Drückerbetätigung verschiebbaren Schieber, einem vom Schieber zwangsgesteuerten Riegel, einer Falle und einer federbelasteten Steuerfalle, die bei ausgeschlossenem Riegel und ausgeschlossener Falle den Schieber mit einer einen Vorsprung des Schiebers hinterfassenden, hakenförmigen Nase arretiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Falle (
17 ) vom Schieber (3 ) zwangsgesteuert ist und daß der Schieber (3 ) mehrere in Längsrichtung des Schiebers (3 ) angeordnete Vorsprünge (18 ) aufweist. - Panikschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falle (
17 ) in einer Kulissenführung (12 ) des Schiebers (3 ) zwangsgesteuert ist. - Panikschloß nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Drückersperre mit einem am Riegel (
10 ) gelagerten Sperrstift (32 ), der sich in Richtung der Riegelbewegung erstreckt, und durch einen gehäusefesten Block (28 ), der eine Aufnahmebohrung (33 ) für den Sperrstift (32 ) sowie eine sich orthogonal dazu erstreckende, die Aufnahmebohrung (33 ) kreuzende Bohrung (29 ) für einen vom Drücker betätigbaren Haltestift (27 ) aufweist. - Panikschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrstift (
32 ) in Ausfahrrichtung federnd abgestützt ist. - Panikschloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestift (
27 ) gelenkig an der Drückerbetätigung und federnd am Block (28 ) oder am Gehäuse (1 ) abgestützt ist. - Panikschloß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestift (
27 ) ein Widerlager (30 ) für eine Feder (31 ) aufweist. - Panikschloß nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drückerbetätigung eine Drückernuß (
23 ) mit einer Ausnehmung (26 ) aufwreist, in die das zugeordnete Ende des Haltestiftes (27 ) gelenkig eingreift.
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- 2002-02-16 DE DE2002106512 patent/DE10206512B4/de not_active Expired - Fee Related
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