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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Etikettiersystems gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein Etikettiersystem mit einer Etikettiervorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 13.
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Das hier in Rede stehende Etikettiersystem weist mindestens eine Etikettiervorrichtung auf, welche insbesondere als Preisauszeichnungsvorrichtung ausgestaltet ist. Die Etikettiervorrichtung ist unter anderem mit einer Wägeanordnung, einer Spendeanordnung und einer Aufbringanordnung für Etiketten als Funktionseinheiten ausgestattet, welche für das Etikettieren der einzelnen Packungen vorgesehen sind. Eine Druckeranordnung ist für das Bedrucken der Etiketten vorgesehen, wobei das Bedrucken auch abhängig von einem mittels der Wägeanordnung ermittelten Gewichtswert erfolgen kann.
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Zur Erfassung der von den Etikettiervorrichtungen umgesetzten Etikettiervorgänge werden in vielen Fällen Parameter wie die Betriebszeit der Etikettiervorrichtung oder die Anzahl von genutzten Ressourcen, beispielsweise die Anzahl der verbrauchten Materialstreifen von Etiketten, als Maßstab herangezogen. Auf Grundlage dieser Parameter kann eine weitere Prozessplanung vorgenommen und zudem eine Abrechnung der mit dem Betrieb der Etikettiervorrichtungen angefallenen Kosten umgesetzt werden.
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Es ist dabei eine Herausforderung, dass mit Parametern wie der Betriebszeit der Etikettiervorrichtung oder der Anzahl der verbrauchten Materialstreifen die Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Etikettiervorgänge nur näherungsweise bestimmt werden kann. Die Anzahl der erfolgreich aufgebrachten Etiketten kann im laufenden Betrieb erheblich variieren. Neben unterschiedlichen Auslastungen und Prozessgeschwindigkeiten können bei Etikettiervorgängen Fehler auftreten, wodurch die Anzahl der verbrauchten Etiketten nicht zwingend mit der Anzahl der erfolgreich aufgebrachten Etiketten übereinstimmt.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb eines Etikettiersystems anzugeben, dass eine weitgehend genaue Erfassung der Etikettiervorgänge erlaubt.
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Das obige Problem wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
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Wesentlich ist die grundsätzliche Überlegung, dass die Funktionseinheiten der Etikettiervorrichtungen über Sensorik zur Überwachung des Betriebs verfügen, die mit der Durchführung des Etikettierens zusammenhängende Betriebswerte ermittelt. Die Betriebswerte können neben der Ansteuerung der Funktionseinheiten zur Prüfung genutzt werden, ob ein Etikettiervorgang erfolgreich verlaufen ist. Auf Grundlage der Prüfung wird eine Zählerinformation erstellt, in welcher lediglich die als erfolgreich eingestuften Etikettiervorgänge berücksichtigt werden. Die Zählerinformation kann demnach zur verbesserten Ressourcenplanung und Abrechnung eingesetzt werden.
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Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass bei einem jeweiligen Etikettiervorgang erfasste Betriebswerte auf Erfüllen eines vorgegebenen, einen erfolgreichen Etikettiervorgang repräsentierenden, Abschlusskriteriums geprüft werden und dass das Auftreten eines erfüllten Abschlusskriteriums in einer Zählerinformation hinterlegt wird.
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Ein fehlerhaftes Aufbringen der Etiketten mittels der Aufbringanordnung kann hierbei eine Ursache dafür sein, dass die Anzahl der erfolgreichen Etikettiervorgänge von der Gesamtzahl der verbrauchten Etiketten abweicht. Die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 bezieht sich daher auf Betriebswerte eines Applikators, beispielsweise eines statischen Applikators und/oder eines Pendelstempels, der Aufbringanordnung, die mit dem Abschlusskriterium geprüft werden. Für das Abschlusskriterium bevorzugt heranzuziehende Betriebswerte sind Gegenstand von Anspruch 3.
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In der weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 ist eine Vorschubanordnung für ein Transportieren der Packungen vorgesehen, deren Betriebswerte in das Abschlusskriterium einfließen können. Beispielsweise kann eine hinreichende Übereinstimmung von Vorschubgeschwindigkeit und einer Aufbringgeschwindigkeit des Applikators Voraussetzung für ein erfolgreiches Aufbringen sein.
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Ebenfalls bevorzugt ist die Ausgestaltung gemäß Anspruch 5, wonach ein Etikettensensor zum Erfassen des aufgebrachten Etiketts vorgesehen ist, sodass das Ergebnis des Etikettiervorgangs auf einfache und zuverlässige Weise ermittelt werden kann. Besonders bevorzugt ist hierbei die Verwendung eines Barcodescanners nach der Ausgestaltung gemäß Anspruch 6, womit durch eine Erfassung und Prüfung eines Barcodes auf dem Etikett auf einfache Weise der Etikettiervorgang beurteilt werden kann.
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Insbesondere kann auch auf Grundlage des Etikettensensors, beispielweise einer Kamera, das mit dem Bedrucken erzeugte Druckbild oder eine mit dem Aufbringen erreichte Ausrichtung des Etiketts geprüft werden, was Gegenstand von Anspruch 7 ist.
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Anspruch 8 betrifft die Verwendung eines Druckersensors der Druckeranordnung, wodurch fehlerhafte Druckvorgänge anhand der Betriebswerte der Druckeranordnung erkannt werden können. Insbesondere werden Etikettiervorgänge mit fehlerhaft bedruckten Etiketten in der Zählerinformation nicht berücksichtigt oder zumindest entsprechend gekennzeichnet.
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Interessant sind zudem die Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 9 bis 11, wonach der Zählerinformation weitere Informationen zum Etikettiervorgang wie ein Etikettiervorgangstyp zugeordnet werden. Hierdurch wird insbesondere eine Aufstellung von angefallenen Ressourcen und Kosten erleichtert.
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Die Zählerinformation, insbesondere mit den angesprochenen zugeordneten Informationen, werden in der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 12 in einer Produktionsleitsteuerung hinterlegt oder an diese übermittelt. Hiermit kann eine zentralisierte Erfassung der Zählerinformation für mehrere Etikettiervorrichtungen erfolgen.
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Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 13, der eine eigenständige Bedeutung zukommt, wird ein Etikettiersystem mit einer Etikettiervorrichtung beansprucht, wobei das Etikettiersystem vorzugsweise zur Durchführung des vorschlagsgemäßen Verfahrens eingerichtet ist.
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Dabei ist wesentlich, dass das Etikettiersystem dafür eingerichtet ist, bei einem jeweiligen Etikettiervorgang erfasste Betriebsparameter auf Erfüllen eines vorgegebenen, einen erfolgreichen Etikettiervorgang repräsentierenden, Abschlusskriteriums zu prüfen und das Auftreten eines erfüllten Abschlusskriteriums in einer Zählerinformation zu hinterlegen. Auf alle Ausführungen zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren darf verwiesen werden.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
- 1 eine perspektivische Darstellung des vorschlagsgemäßen Etikettiersystems zur Durchführung des vorschlagsgemäßen Verfahrens und
- 2 a) bis c) schematische Ansichten von in einem Etikettiervorgang aufgebrachten und bedruckten Etiketten.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren für den Betrieb eines Etikettiersystems 1. Das Etikettiersystem 1 ist mit mindestens einer Etikettiervorrichtung 2 zum Etikettieren von einzelnen Packungen 3 ausgestattet, welche insbesondere als Preisauszeichnungsvorrichtung ausgestaltet ist.
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Die Etikettiervorrichtung 2 verfügt über eine Steueranordnung 4, welche noch zu erläuternde Funktionseinheiten der Etikettiervorrichtung 2 zur Durchführung von Etikettiervorgängen ansteuert. In einem Etikettiervorgang wird eine einzelne Packung 3 etikettiert. Vorzugsweise erfolgt in einer Etikettierroutine eine Abfolge von Etikettiervorgängen für eine Zusammenstellung von jeweiligen Packungen 3.
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Eine Wägeanordnung 5 der Etikettiervorrichtung 2 dient dem Ermitteln von Gewichtswerten der jeweiligen Packung 3. Die Wägeanordnung 5 weist eine Wägezelle auf, welche für das Gewicht der Packung 3 repräsentative, analoge und/oder digitale Gewichtswerte ermittelt. Die Ermittlung der Gewichtswerte erfolgt insbesondere auf Grundlage einer Verformungsmessung einer Auflage für die Packungen 3, etwa über Dehnungsmessstreifen, und/oder auf Grundlage einer elektromagnetischen Kraftkompensation der Gewichtskraft der jeweiligen Packung 3.
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Eine Spendeanordnung 6 der Etikettiervorrichtung 2 ist zum Spenden eines Etiketts 7 vorgesehen, welches von einem Materialstreifen 8 lösbar ausgestaltet sein kann. Mit einem von einem Materialstreifen 8 lösbaren Etikett 7 ist insbesondere ein Etikett 7 gemeint, welches mit seiner Klebefläche lösbar auf einem Trägerstreifen angebracht ist, der den Materialstreifen 8 bildet und beispielsweise aus Papier und/oder Kunststoff bestehen kann. Ebenso ist es möglich, dass das Etikett 7 durch Abtrennen eines Teilabschnitts von einem bedruckbaren oder bedruckten Materialstreifen 8 erzeugt wird, etwa durch Schneiden und/oder Reißen des Materialstreifens 8. Insbesondere werden als Klebeetiketten ausgestaltete Etiketten 7 verwendet, welche bereits eine Klebefläche aufweisen, mittels derer sie lösbar am Materialstreifen 8 befestigt sind. Ebenso ist auch die Verwendung von klebemittelfreien Etiketten 7 denkbar, welche erst später mit einer Klebefläche versehen oder auf eine Klebefläche an der jeweiligen Packung 3 aufgebracht werden.
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Eine Druckeranordnung 9 der Etikettiervorrichtung 2 ist zum Bedrucken des Etiketts 7 vorgesehen, wobei ein Bedrucken des Etiketts 7 prinzipiell auf dem Materialstreifen 8 und/oder nach einem Lösen des Etiketts 7 vom Materialstreifen 8 sowie vor, nach oder beim Aufbringen des Etiketts 7 auf die jeweilige Packung 3 erfolgen kann. Hier und vorzugsweise ist eine für einen Thermodruck, insbesondere den Thermodirektdruck oder Thermotransferdruck, eingerichtete Druckeranordnung 9 vorgesehen. Ein Bedrucken des Etiketts 7 erfolgt in Abhängigkeit der Gewichtswerte. Beispielsweise wird das Etikett 7 mit dem Bedrucken mit einer Gewichtsinformation 10 versehen und/oder auf Grundlage eines Grundpreises 11 ein der Packung 3 zuzuordnender Einzelpreis 12 ermittelt und auf das Etikett 7 gedruckt.
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Zudem weist die Etikettiervorrichtung 2, hier in einem gemeinsamen Gehäuse mit der Spendeanordnung 6, als weitere Funktionseinheit eine Aufbringanordnung 13 zum Aufbringen des gespendeten Etiketts 7 auf die jeweilige Packung 3 auf. Vorzugsweise wird das gespendete Etikett 7 von einem Stempel, welcher hier und vorzugsweise als Pendelstempel 14 ausgestaltet ist, aufgenommen und auf die jeweilige Packung 3 aufgebracht. Insbesondere weist der Stempel einen Blaskopf zum Ansaugen und Abblasen des Etiketts 7 auf. Der Pendelstempel 14 führt hier beim Aufbringen eine Bewegung entlang einer Transportrichtung der Packungen 3 durch, um ein Etikettieren von bewegten Packungen 3 zu ermöglichen. Mit der Aufbringanordnung 13 kann das Etikett 7 berührend durch ein Aufpressen des Etiketts 7 auf die Packung 3 aufgebracht werden. Zusätzlich oder alternativ ist es denkbar, dass das Etikett 7 berührungslos aufgebracht wird, beispielsweise indem der Blaskopf des Stempels das Etikett 7 durch Erzeugen eines zur Packung 3 gerichteten Druckluftstoßes auf die Packung 3 abbläst.
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Ein Etikettiervorgang für eine Packung 3 umfasst zumindest die von den vorgenannten, mittels der Steueranordnung 4 angesteuerten, Funktionseinheiten durchgeführten Aktionen:
- Ermitteln von Gewichtswerten der jeweiligen Packung 3 mittels einer Wägeanordnung 5;
- Spenden eines Etiketts 7 mittels einer Spendeanordnung 6;
- Bedrucken des Etiketts 7 mittels einer Druckeranordnung 9 in Abhängigkeit der Gewichtswerte; und
- Aufbringen des durch die Spendeanordnung 6 gespendeten Etiketts 7 auf die jeweilige Packung 3 mittels einer Aufbringanordnung 13.
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Vorzugsweise wird der Etikettiervorgang in einer Etikettierroutine wiederholend für mehrere Packungen 3 vorgenommen.
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Wesentlich ist nun, dass bei einem jeweiligen Etikettiervorgang erfasste Betriebswerte auf Erfüllen eines vorgegebenen, einen erfolgreichen Etikettiervorgang repräsentierenden, Abschlusskriteriums geprüft werden und das Auftreten eines erfüllten Abschlusskriteriums in einer Zählerinformation hinterlegt wird.
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Hier und vorzugsweise verfügt die Etikettiervorrichtung 2 und insbesondere die vorgenannten Funktionseinheiten Wägeanordnung 5, Spendeanordnung 6, Druckeranordnung 9 und/oder Aufbringanordnung 13 über Sensoren 15, welche die Funktionsweise der Etikettiervorrichtung 2 überwachen und als Grundlage für das Ansteuern mittels der Steueranordnung 4 verwendet werden. Mittels der Sensoren 15 werden hier Betriebswerte erfasst, die weiter zur Beurteilung des jeweiligen Etikettiervorgangs dienen.
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Das Abschlusskriterium repräsentiert allgemein einen erfolgreichen Etikettiervorgang, welcher in den Betriebswerten abgebildet ist. Beispielsweise gilt ein Etikettiervorgang nur dann als erfolgreich, wenn ein Betriebswert oder mehrere Betriebswerte in einem vorgegebenen Wertebereich liegt bzw. liegen. Ebenfalls können Betriebswerte unmittelbar einen Fehlerzustand abbilden, wobei der Etikettiervorgang nur dann als erfolgreich gilt, wenn ein solcher Betriebswert einen fehlerfreien Etikettiervorgang anzeigt.
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Die Zählerinformation ist indikativ für die Anzahl der gemäß der Prüfung des Abschlusskriteriums als erfolgreich geltenden Etikettiervorgänge. In einer einfachen Ausgestaltung beinhaltet die Zählerinformation einen Zahlenwert, welcher mit einem Auftreten eines erfüllten Abschlusskriteriums, und somit mit dem Auftreten eines als erfolgreich geltenden Etikettiervorgangs, inkrementell erhöht wird. Denkbar ist auch, dass mit der Zählerinformation die Gesamtzahl aller Etikettiervorgänge erfasst wird, wobei jedoch die Anzahl von mit einem Nicht-Erfüllen des Abschlusskriteriums als unzureichend bewerteten Etikettiervorgänge von der Gesamtzahl abgezogen werden.
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Ein Aspekt für einen erfolgreichen Etikettiervorgang ist hierbei ein optimales Aufbringen der Etiketten 7 mittels der Aufbringanordnung 13. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Abschlusskriterium Betriebswerte eines Applikators der Aufbringanordnung 13 betrifft. Grundsätzlich kann in einer nicht dargestellten Ausgestaltung ein statischer Applikator vorgesehen sein, wobei die Packung 3 zum Aufbringen des Etiketts 7 relativ zum Applikator bewegt wird. Durch das Bewegen der Packung 3 am Applikator kann beispielsweise ein an der Packung 3 anhaftendes Etikett 3 von einem Materialstreifen 8, etwa in einer Abrollbewegung, gelöst werden. Insbesondere ist ein statischer Applikator in der Spendeanordnung 6 integriert.
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In der dargestellten, bevorzugten Ausgestaltung ist ein beweglicher Applikator vorgesehen, welcher dafür eingerichtet ist, eine Aufbringbewegung relativ zur Packung 3 zu vollziehen. Hier und vorzugsweise ist der Applikator als Pendelstempel 14 ausgestaltet.
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Dem Zusammenwirken des Applikators mit der Packung 3 kommt beim Aufbringen besondere Bedeutung zu. Das Abschlusskriterium kann das Vorhandensein eines Etiketts 7 auf dem Applikator beim Beaufschlagen der Packung 3 durch die Aufbringanordnung 13 betreffen. Das Vorhandensein kann durch einen Betriebswert abgebildet sein. Das Beaufschlagen der Packung 3 betrifft hierbei das Zusammenwirken zwischen Applikator und Packung 3, welches berührend oder berührungsfrei vorgenommen werden kann.
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Das Abschlusskriterium kann den Aufbringdruck des Applikators betreffen. Bei einem statischen Applikator ist insbesondere der Auflagedruck der Packung 3 auf dem Applikator als Aufbringdruck zu verstehen. Unter dem Aufbringdruck wird bei einem beweglichen Applikator beispielsweise der von einem als Blaspendelstempel ausgestalteten Pendelstempels 14 verwendete Luftdruck verstanden. Beispielsweise kann ein unzureichender Unterdruck beim Ansaugen des Etikettes 7 und/oder ein zu geringer Luftdruck beim Abblasen des Etiketts 7 ein Indikator für ein fehlerhaftes Aufbringen des Etiketts 7 sein. Gleiches gilt für eine Aufbringhöhe des Applikators für die jeweilige Packung 3, insbesondere der Hubhöhe des Pendelstempels 14, welche die Position des Applikators relativ zur Oberfläche der jeweiligen Packung 3 betrifft. In der Bewegung des Pendelstempels 14 lassen sich ebenfalls unbeabsichtigte Kollisionen zwischen Blaskopf und der Packung 3 erkennen, sodass auf ein unzureichendes oder ausgebliebenes Aufbringen des Etiketts 7 geschlossen werden kann.
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Als weitere Funktionseinheit ist hier und vorzugsweise eine Vorschubanordnung 16 zum Transport jeweiliger Packungen 3 vorgesehen. Bei der Vorschubanordnung 16 handelt es sich bevorzugt um einen Bandförderer oder um einen Rollenförderer, gegebenenfalls auch um mindestens einen Roboterarm, zur Bewegung der jeweiligen Packungen 3. Die Vorschubanordnung 16, hier der Bandförderer, weist hier und vorzugsweise mindestens ein Transportband 17 auf, über welches die jeweiligen Packungen 3 entlang einer Transportrichtung transportiert werden.
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Bevorzugt umfasst der Etikettiervorgang weiter die Aktion: Transportieren der jeweiligen Packung 3 mittels der Vorschubanordnung 16 mit einer Vorschubgeschwindigkeit beim Aufbringen des Etiketts 7. Das Abschlusskriterium kann eine vorgegebene Übereinstimmung zwischen einer Aufbringgeschwindigkeit des Pendelstempels 14 und der Vorschubgeschwindigkeit und/oder eine Ausrichtung der jeweiligen Packung 3 auf der Vorschubanordnung 16 betreffen.
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Unter einer vorgegebenen Übereinstimmung der Geschwindigkeiten ist insbesondere zu verstehen, dass die Differenz zwischen den Geschwindigkeiten eine vorgegebene Maximalabweichung nicht überschreitet, was eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Aufbringen sein kann. Die Vorschubgeschwindigkeit kann über einen Bewegungssensor und/oder über Antriebswerte wie Antriebsstrom und Antriebsspannung der Vorschubanordnung 16 ermittelt werden. Unter der Aufbringgeschwindigkeit des Pendelstempels 14 kann die Geschwindigkeit des Pendelstempels 14 in Transportrichtung zum Zeitpunkt des Aufbringens verstanden werden.
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Die Ausrichtung der Packung 3 auf der Vorschubanordnung 16 betrifft die Lage der Packung 3 und insbesondere die Orientierung der Oberfläche der Packung 3 relativ zum aufzubringenden Etikett 7. Beispielsweise kann eine verdreht auf der Vorschubanordnung 16 platzierte Packung 3 dazu führen, dass das Etikett 7 mit einer Winkelabweichung oder auf einer falschen Seite der Packung 3 aufgebracht wird. Hier und vorzugsweise ist ein Packungssensor 18 vorgesehen, welcher vorzugsweise als Kamera ausgestaltet ist und Bilddaten zu den mittels der Vorschubanordnung 16 transportierten Packungen 3 ermittelt. Der Packungssensor 18 ist hier und vorzugsweise in Transportrichtung vor der Aufbringanordnung 13 vorgesehen.
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Das Abschlusskriterium kann den Abstand von aufeinanderfolgenden, von der Vorschubanordnung 16 transportierten Packungen 3 und/oder die Anzahl der pro Zeiteinheit transportierten Packungen 3 betreffen. Auf der Vorschubanordnung 16 transportierte Packungen 3 können, vorzugsweise über eine Lichtschranke oder dergleichen, sensorisch erfasst werden. Besteht beispielsweise ein für die Vorschubgeschwindigkeit zu geringer Abstand zwischen den Packungen 3, etwa bei Erfassung einer Unterschreibung eines vorgegebenen Mindestabstands zwischen den Packungen 3 und insbesondere bei aneinander anliegenden Packungen 3, kann von einem Ausbleiben eines erfolgreichen Etikettiervorgangs für mindestens eine der Packungen 3 ausgegangen werden.
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In 1 ist zudem gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung gezeigt, dass die Etikettiervorrichtung 2 einen Etikettensensor 19 für das aufgebrachte, insbesondere bedruckte, Etikett 7 aufweist. Das Abschlusskriterium wird hier zumindest teilweise anhand einer Erfassung des Etiketts 7 mittels des Etikettensensors 19 geprüft.
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Der Etikettensensor 19 weist vorzugsweise einen Barcodescanner auf, welcher einen auf dem Etikett 7 befindlichen, insbesondere aufgedruckten, Barcode erfasst. Die Prüfung des Abschlusskriteriums beinhaltet den Vergleich des erfassten Barcodes mit einer Barcode-Vorgabe für die Packung 3. Der Barcodescanner kann hierzu über eine Sensorsteuerung verfügen, welche den erfassten Barcode dekodiert. Die Barcode-Vorgabe kann hierbei zumindest einen Teil der dekodierten, im erfassten Barcode enthaltenen Information betreffen. Durch den Vergleich kann der erfasste Barcode, und damit das Aufbringen des Etiketts, als ordnungsgemäß eingestuft werden. Ebenfalls kann festgestellt werden, dass der Barcode zwar lesbar ist, jedoch nicht mit der Barcode-Vorgabe übereinstimmt oder ein abweichendes Format aufweist. Weiter kann der Barcode als nicht lesbar eingestuft werden. Vorzugsweise erfolgt nur bei einem als ordnungsgemäß eingestuften Barcode eine Berücksichtigung des Etikettiervorgangs in der Zählerinformation.
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Denkbar ist ebenfalls eine Ausgestaltung des Etikettensensors 19 als Kamera oder dergleichen. Mittels des Etikettensensors 19 kann das Ergebnis des Etikettiervorgangs insbesondere über Bilddaten ermittelt werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Abschlusskriterium ein Bedrucken des Etiketts 7 durch die Druckeranordnung 9, insbesondere das Auftreten von Druckfehlern und/oder eine Ausrichtung des erzeugten Druckbilds, betrifft.
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2a) zeigt beispielhaft ein optimal bedrucktes und aufgebrachtes Etikett 7 auf einer Packung 3. In 2b) ist dagegen ein Etikett 7 dargestellt, welches zwar optimal aufgebracht ist, jedoch teilweise fehlerhaft bedruckt ist. Im Bereich 20 ist ein Druckfehler gezeigt, welcher hier durch einen fehlerhaft angesteuerten, hier durchgehend schwärzenden Bildpunkt verursacht ist. Im Bereich 21 lässt sich dagegen ein ausgefallener Bildpunkt erkennen, sodass hier ein Teil des Druckbilds fehlt. Die Ausrichtung des Druckbilds betrifft insbesondere die Genauigkeit einer Zentrierung des Druckbilds auf der Oberfläche des Etiketts 7, was ebenfalls über Bilddaten erkannt werden kann.
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Weiter kann das Abschlusskriterium die Ausrichtung des aufgebrachten Etiketts 7 auf der Packung 3 betreffen, was in 2c) angedeutet ist. Die Ausrichtung des aufgebrachten Etiketts 7 betrifft hier die vorgesehene Platzierung des Etiketts 7 innerhalb eines vorgegebenen Bereichs der Packung 3. Ebenfalls kann die Ausrichtung eine Verdrehung des Etiketts 7 zu einer vorgegebenen Winkellage betreffen.
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Die in 2b) und c) gezeigten Ergebnisse von Etikettiervorgängen können zu einem Nicht-Erfüllen des Abschlusskriteriums führen, beispielsweise erkannt durch Betriebswerte des Barcodescanners oder der Kamera, sodass die entsprechenden Etikettiervorgänge nicht in der Zählerinformation berücksichtigt werden. In der Zählerinformation sind entsprechend lediglich die gemäß einer über das Abschlusskriterium abgebildeten Vorgabe aufgebrachten und bedruckten Etiketten 7 nach 2a) enthalten.
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Ferner kann das Abschlusskriterium ein Anhaften des Etiketts 7 auf der Packung 3 und/oder das Fehlen eines Etiketts 7 betreffen. Beispielsweise wird der Etikettensensor 19 dazu verwendet, ein nur teilweise erfolgtes Anhaften, beispielsweise aufgrund einer unzureichenden Klebefläche, oder ein geknickt aufgebrachtes Etikett 7 zu erkennen. Das Fehlen des Etiketts 7 kann ebenfalls auf einfache Weise über den Etikettensensor 19, beispielsweise den Barcodesscanner, erfasst werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Druckeranordnung 9 einen Druckersensor 22 aufweist, welcher Betriebswerte der Druckeranordnung 9 bei einem Bedrucken des Etiketts 7 erfasst, und dass das Abschlusskriterium die Betriebswerte der Druckeranordnung 9 betrifft.
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Vorzugsweise ist die Druckeranordnung 9 zum Thermodruck eingerichtet, wobei das Etikett 7 durch punktuelle Hitzeeinwirkung am Ort der Hitzeeinwirkung farblich verändert, insbesondere geschwärzt, wird. Die punktuelle Hitzeeinwirkung wird bewirkt durch eine oder mehrere Reihen von Heizwiderständen, die in der Thermoleiste des Thermokopfs angeordnet sind. Mittels des Druckersensors 22 können die Heizwiderstände auf Funktionsfähigkeit überwacht werden. Liegt eine Abweichung eines elektrischen Widerstandswerts eines Heizwiderstands vor, kann auf ein Ausfallen des jeweiligen Bildpunkts (Dots) geschlossen werden.
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Die Druckeranordnung 9 kann ein Gegendruckelement, insbesondere in Form einer unbeweglichen Leiste oder drehbaren Walze, aufweisen, wobei zwischen der Thermoleiste und dem Gegendruckelement ein Einführspalt ausgebildet ist. Positionswerte des Gegendruckelements, die beispielsweise über einen Positionssensor ermittelt werden, können überwacht und insbesondere mit einem für den jeweiligen Etikettentyp vorgegebenen Maß des Einführspalts verglichen werden.
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Der Zählerinformation können weitere Informationen zu den jeweiligen Etikettiervorgängen zugeordnet werden, beispielsweise der Zeitpunkt der Vornahme des jeweiligen Etikettiervorgangs. Die zugeordneten Informationen können auch durch Betriebswerte und/oder durch aus den Betriebswerten abgeleitete Größen gebildet werden.
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In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass dem jeweiligen Etikettiervorgang anhand einer vorgegebenen Zuordnungsvorschrift ein Etikettiervorgangstyp, insbesondere anhand eines Etikettentyps des aufgebrachten Etiketts 7 und/oder eines Drucktyps des vorgenommenen Bedruckens des Etiketts 7, zugeordnet wird und insbesondere zur Zählerinformation hinterlegt wird.
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Mit dem Etikettentyp werden beispielsweise Etiketten 7 verschiedener Formate, Dicken, Materialien und dergleichen unterschieden. Mit dem Drucktyp ist beispielsweise das Bedrucken des Etiketts 7 kategorisiert, etwa nach dem jeweiligen Druckbild, eines Anteils von geschwärzten Bildpunkten an der Gesamtfläche des Druckbilds oder dergleichen.
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Weiter ist hier und vorzugsweise vorgesehen, dass von mindestens einem Sensor, insbesondere mindestens einem der vorgenannten Sensoren 15, der Etikettiervorrichtung 2 in Bezug auf den Etikettiervorgang erfasste Qualitätsmesswerte auf Erfüllung eines vorgegebenen Qualitätskriteriums geprüft werden und dass dem Etikettiervorgang eine Information über die Erfüllung und/oder den Erfüllungsgrad des Qualitätskriteriums zugeordnet wird, vorzugsweise, dass die Information über die Erfüllung und/oder den Erfüllungsgrad des Qualitätskriteriums zur Zählerinformation hinterlegt wird.
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Während die Prüfung des Abschlusskriteriums insbesondere eine binäre Information ergibt (Etikettiervorgang erfolgreich / nicht erfolgreich), kann über das Qualitätskriterium eine weitergehende Einstufung des Etikettiervorgangs erfolgen. Das Qualitätskriterium kann hierbei eine oder mehrere Aktionen des Etikettiervorgangs betreffen, beispielsweise den Grad der Übereinstimmung des erzeugten Druckbilds mit einer Druckbildvorlage und die Genauigkeit der Ausrichtung des Etiketts 7 auf der jeweiligen Packung 3. Insbesondere erlaubt das Qualitätskriterium eine weitergehende Analyse und Dokumentation der Gesamtheit der vorgenommenen Etikettiervorgänge in einer Etikettierroutine.
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In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass anhand einer vorgegebenen Kalkulationsvorschrift, abhängig von der Zählerinformation, vorzugsweise weiter abhängig von dem zugeordneten Etikettiervorgangstyp und/oder von dem zugeordneten Erfüllungsgrad des Qualitätskriteriums, eine Preisinformation einer Etikettierroutine ermittelt und dem jeweiligen Etikettiervorgang zugeordnet wird, vorzugsweise, dass die Preisinformation zur Zählerinformation hinterlegt wird.
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In der Kalkulationsvorschrift sind beispielsweise die für einen jeweiligen Etikettentyp vorgegebenen Kosten hinterlegt. Denkbar ist zudem, dass die einem Etikettiervorgang zuzuordnende Preisinformation von dem Qualitätskriterium abhängig ist.
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Weiter ist hier und vorzugsweise vorgesehen, dass die Zählerinformation in einer hier nicht dargestellten Produktionsleitsteuerung des Etikettiersystems 1 hinterlegt wird, oder, dass die Zählerinformation in der Steueranordnung 4 hinterlegt und, insbesondere mit dem zugeordneten Etikettiervorgangstyp, dem zugeordneten Erfüllungsgrad des Qualitätskriteriums und/oder der zugeordneten Preisinformation, an die Produktionsleitsteuerung übermittelt wird.
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Bei der Produktionsleitsteuerung kann es sich um einen Teil eines Produktionsleitsystems handeln, welcher einer Zusammenführung von Daten verschiedener Etikettiervorrichtungen 2 dient. Die Produktionsleitsteuerung ist insbesondere den Steueranordnungen 4 mehrerer Etikettiervorrichtungen 2 übergeordnet. In einer Ausgestaltung ist die Produktionsleitsteuerung über eine Cloud umgesetzt, welche mindestens einen Cloudserver aufweist.
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Vorgeschlagen wird ein Etikettiersystem 1 mit einer Etikettiervorrichtung 2, wobei die Etikettiervorrichtung 2 dazu eingerichtet ist, in einer Etikettierroutine zum Etikettieren, insbesondere zum Preisauszeichnen, von einzelnen Packungen 3 mittels einer Steueranordnung 4 der Etikettiervorrichtung 2 angesteuert zu werden, um ein Etikett 7 auf eine jeweilige Packung 3 in einem Etikettiervorgang aufzubringen,
wobei die Etikettiervorrichtung 2 aufweist:
- eine Wägeanordnung 5 zum Ermitteln von Gewichtswerten der jeweiligen Packung 3, eine Spendeanordnung 6 zum Spenden eines Etiketts 7, eine Druckeranordnung 9 zum Bedrucken des Etiketts 7 in Abhängigkeit der Gewichtswerte und eine Aufbringanordnung 13 zum Aufbringen des durch die Spendeanordnung 6 gespendeten Etiketts 7 auf die jeweilige Packung 3.
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Wesentlich ist hierbei, dass das Etikettiersystem 1 dafür eingerichtet ist, bei einem jeweiligen Etikettiervorgang erfasste Betriebsparameter auf Erfüllen eines vorgegebenen, einen erfolgreichen Etikettiervorgang repräsentierenden, Abschlusskriteriums zu prüfen und das Auftreten eines erfüllten Abschlusskriteriums in einer Zählerinformation zu hinterlegen.
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Auf alle Ausführungen zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren darf verwiesen werden.