Verfahren für den Betrieb eines Etiketiersystems
Die Erfindung betriff! ein Verfahren für den Betrieb eines Etikettiersystems zum Etiketieren von einzelnen Packungen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 , ein Etikettiersystem zum Etikettieren von einzelnen Packungen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 21, eine Überwachungsanordnung für ein solches Etikettiersystem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 22 sowie ein Compu- terprogramm nach Anspruch 24. Die hier in Rede stehenden Etikettiersysteme zum Etikettieren von einzelnen Packungen weisen mindestens eine Etikettiervorrichtung auf, welche insbeson- dere als Preisauszeichnungsvorrichtung ausgestaltet ist. Die Etikettiervorrich- tung weist zumindest eine Vorschubanordnung, eine Spendeanordnung sowie eine Aufbringanordnung als Funktionseinheiten auf, welche für das Etikettieren der einzelnen Packungen in einer Etikettierroutine eingerichtet sind. Die Funkti- onseinheiten werden in der Etikettierroutine mittels einer Steueranordnung an- gesteuert.
Zur Sicherstellung eines zuverlässigen und genauen Etikettierens verfügen die Funktionseinheiten über jeweilige Sensoranordnungen, die mit der Durchfüh- rung der Etikettierroutine zusammenhängende Sensordaten ermitteln. Anhand der ermittelten Sensordaten werden beispielsweise die Position, Orientierung und Geschwindigkeit der einzelnen Packungen bestimmt und die Aufbringung der Etiketten gesteuert und/oder geprüft. Moderne Etikettiersysteme verfügen über eine große Zahl an Sensoren für die Sensoranordnungen, wobei ein gro- ßer Teil der ermittelten Sensordaten nur kurzzeitig für die Ansteuerung der Funktionseinheiten in einzelnen Etikettiervorgängen im Rahmen der Etikettier- routine genutzt wird. Die Erfindung geht zudem davon aus, dass das Etikettiersystem eine Überwa- chungsanordnung aufweist, welche während der Etikettierroutine in einer Überwachungsroutine die von den Sensoranordnungen der Funktionseinheiten ermittelten Sensordaten entsprechend einer für die jeweilige Funktionseinheit vorgegebenen Sensorerfassungsdichte erfasst. Die Überwachungsanordnung ist vorzugsweise als Datenlogger ausgestaltet und bewirkt beispielsweise eine regelmäßige Hinterlegung einzelner Sensordaten oder aus den Sensordaten
abgeleiteter Größen. Die von der Überwachungsanordnung erfassten Sensor- daten dienen insbesondere dazu, eine Historie von Sensordaten für Fehlerana- lysen, Systemverbesserungen, zur Erleichterung der Wartung oder dergleichen bereitzustellen. Aufgrund der Vielzahl an verfügbaren Sensoren und der hiermit verbundenen, beträchtlichen Sensordatenmenge wird nur ein ausgewählter, kleiner Teil der gesamten, ermitelten Sensordaten insbesondere in vorgegebe- nen Zeitintervallen erfasst. Die Überwachungsanordnung erfasst die von den Sensoranordnungen ermittelten Sensordaten entsprechend einer für die Jewei- lige Funktionseinheit vorgegebenen Sensorerfassungsdichte,
Problematisch ist hierbei, dass eine Vielzahl von für die Identifikation von ver- schiedenen Fehlerquellen möglicherweise hilfreichen Sensordaten in der Überwachungsroutine zur Vermeidung einer ausufernden Sensordatenmenge nicht erfasst wird. Gleichzeitig werden oftmals systematische, sich langfristig auf die Qualität des Etikettierens auswirkende Fehler in der Etikettierroutine über die kurzzeitige Nutzung der Sensordaten nicht zuverlässig erkannt und auch nicht protokolliert.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren für den Betrieb eines Etikettiersystems zum Etikettieren von einzelnen Packungen anzugeben, wobei die Überwachung des Etikettiersystems verbessert wird.
Das obige Problem wird bei einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff von An- spruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 ge- löst.
Wesentlich ist die grundsätzliche Überlegung, dass einerseits das Etikettiersys- tem aufgrund der zur Durchführung der Etikettierroutine bereits vorgesehenen Sensoranordnungen eine ausreichend große Sensordatenmenge bereitstellen kann, um eine eingehende Überwachung des Etikettiersystems zu ermöglichen. Andererseits werden systematische Fehler in der Etikettierroutine vom Benut- zer oftmals zwar wahrgenommen, der Benutzer ist aufgrund der Komplexität des Etikettiersystems aber nicht ohne Weiteres in der Lage, die Fehlerursache zu identifizieren.
Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass mittels der Überwachungsanordnung eine Benutzerabfrageroutine durchgeführt wird, in weicher ein Benutzer mitels der Benutzerschnittstelle zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads betreffend ei- nen Funktionsaspekt des Etikettiersystems aufgefordert und der daraufhin vom Benutzer eingegebene Befindlichkeitsgrad an die Überwachungsanordnung übermittelt wird, dass die Überwachungsanordnung den eingegebenen Befind- lichkeitsgrad mit einem vorgegebenen Befindlichkeitsgrad vergleicht und bei ei- ner Abweichung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad eine interne Reaktionsroutine durchführt.
Weiter ist vorschlagsgemäß vorgesehen, dass in der internen Reaktionsroutine eine gegenüber der vorherigen Sensorerfassungsdichte geänderte, insbeson- dere erhöhte, Sensorerfassungsdichte mindestens einer Funktionseinheit vor- gegeben wird, und dass nach der Benutzerabfrageroutine die Etikettierroutine und die Überwachungsroutine mit der aus der Benutzerabfrageroutine vorge- gebenen, geänderten Sensorerfassungsdichte durchgeführt wird.
Es wurde erkannt, dass mittels der Benutzerabfrageroutine ermittelt werden kann, ob möglicherweise ein Mangel in der Etikettierroutine vorliegt, woraufhin die interne Reaktionsroutine ausgelöst wird, über welche eine Anpassung der
Überwachungsroutine bewirkt wird.
Anhand des Ergebnisses der Benutzerabfrageroutine wird somit die Identifikati- on von möglichen Ursachen für den eingegebenen Befindlichkeitsgrad dadurch erleichtert, dass für mindestens eine Funktionseinheit eine geänderte, insbe- sondere erhöhte, Sensorerfassungsdichte für die weitere Durchführung der Überwachungsroutine vorgegeben wird. Somit werden die Sensordaten in Re- aktion auf die Abweichung vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad entspre- chend der geänderten Sensorerfassungsdichte beispielsweise für eine Fehler- analyse erfasst.
Die vorschlagsgemäße Lösung lässt sich auf einfache Weise umsetzen, da zur Durchführung der Benutzerabfrageroutine und zur weiteren Erfassung der Sen- sordaten auf die bereits am Etikettiersystem vorgesehenen Sensoranordnun- gen zugegriffen werden kann.
Die vorteilhaften Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 2 und 3 betreffen die Vorgabe der geänderten Sensorerfassungsdichte, In der besonders zweckmäßigen Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 wird die Sensorerfassungs- dichte mindestens einer Funktionseinheit gegenüber einer vorgegebenen, nor- mal-betriebsmäßigen Sensorerfassungsdichte geändert,
Anspruch 5 betrifft eine Zuordnung mindestens einer der Funktionseinheiten zu dem Befindlichkeitsgrad, wodurch die Sensorerfassungsdichte gezielt in Bezug auf die mindestens eine zugeordnete Funktionseinheit geändert werden kann und somit die Erfassung der Sensordaten weiter optimiert wird. fn der besonders benutzerfreundlichen Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 wird der Benutzer mittels der Benutzerschnittstelle aufgefordert, den Befindlichkeits- grad aus einer Zusammenstellung von auswählbaren Befindlichkeitsgraden auszuwählen. Mit der Repräsentation einer ansteigenden Skala von einem niedrigen bis zu einem hohen Befindlichkeitsgrad durch die die Zusammenstel- lung von auswählbaren Befindlichkeitsgraden wird die Eingabe des Befindlich- keitsgrads und dessen Berücksichtigung vereinfacht.
Die vorteilhaften Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 7 und 8 betreffen die Änderung der Sensorerfassungsdichte,
Gemäß Anspruch 9 werden die mittels der Überwachungsanordnung erfassten Sensordaten in der Überwachungsroutine hinterlegt und/oder deren Ausgabe veranlasst, sodass die entsprechend der geänderten Sensorerfassungsdichte erfassten Sensordaten für eine spätere Auswertung herangezogen werden können,
Zur Vermeidung einer Fehlauslösung der interne Reaktionsroutine wird in einer bevorzugten Ausgestaltung mittels der Überwachungsanordnung eine Plausibi- litätsprüfung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads durchgeführt (Anspruch 10).
Weitere Funktionseinheiten der Etikettiervorrichtung, deren Sensordaten eben- so in der Überwachungsroutine erfasst werden können, sind in Anspruch 11 de- finiert.
Die Ansprüche 12 bis 20 betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der Benutzer- abfrageroutine,
Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 21, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird das oben angesprochene Etikettiersystem zum Etikettieren von einzelnen Packungen, das für die Durchführung des vorschlagsgemäßen Ver- fahrens eingerichtet ist, als solches beansprucht. Auf alle Ausführungen zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren darf verwiesen werden.
Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 22, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird die obige Überwachungsanordnung, die der Durch- führung der Benutzerabfrageroutine im Rahmen des vorschlagsgemäßen Ver- fahrens dient, als solche beansprucht. Es darf auf die obigen Ausführungen zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren verwiesen werden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Überwachungsanordnung einen Speicher mit Programmanweisungen und mindestens einen Prozessor zur Um- setzung der Benutzerabfrageroutine auf (Anspruch 23),
Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 24, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird ein Computerprogramm aufweisend Programman- weisungen beansprucht, welches einen Prozessor der vorschlagsgemäßen Überwachungsanordnung zur Ausführung der Benutzerabfrageroutine veran- lasst, wenn das Computerprogramm auf dem Prozessor läuft. Das Computer- programm kann hierbei auf einem, insbesondere nicht-flüchtigen, Speicher ge- speichert sein. Auch insoweit darf auf die obigen Ausführungen zu dem vor- schlagsgemäßen Verfahren verwiesen werden.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert, ln der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung des vorschlagsgemäßen Etikettier- systems mit einer vorschlagsgemäßen Überwachungsanordnung zur Durchführung des vorschlagsgemäßen Verfahrens und
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm des vorschlagsgemäßen Verfahrens.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren für den Betrieb eines Etikettiersystems zum Etikettieren von einzelnen Packungen, Fig, 1 zeigt das Etikettiersystem in einer schematischen Darstellung mit einer Etikettiervorrichtung 1, welche insbeson- dere als Preisauszeichnungsvorrichtung ausgestaltet ist.
Die Etikettiervorrichtung 1 ist mit einer Vorschubanordnung 2 zum Transport jeweiliger Packungen ausgestatet. Bei der Vorschubanordnung 2 handelt es sich bevorzugt um einen Bandförderer oder um einen Rollenförderer, gegebe- nenfalls auch um mindestens einen Roboterarm, zur Bewegung der jeweiligen Packungen. Die Vorschubanordnung 2, hier der Bandförderer, weist hier und vorzugsweise mindestens ein Transportband 3 auf, über welches die jeweiligen Packungen, die in der Fig. 1 nicht dargestellt sind, entlang einer Transportrich- tung transportiert werden. Weiter ist eine Spendeanordnung 4 zum Spenden eines von einem Material- Streifen 5 lösbaren Etiketts vorgesehen. Mit einem von einem Materialstreifen 5 lösbaren Etikett ist insbesondere ein Etikett gemeint, welches mit seiner Klebe- fläche lösbar auf einem Trägerstreifen angebracht ist, der den Materialstreifen 5 bildet und beispielsweise aus Papier und/oder Kunststoff bestehen kann, Eben- so ist es möglich, dass das Etikett durch Abtrennen eines Teilabschnitts von ei- nem bedruckbaren oder bedruckten Materialstreifen 5 erzeugt wird, etwa durch Schneiden und/oder Reißen des Materialstreifens 5. Das vorschlagsgemäße Verfahren wird bevorzugt für als Klebeetiketten ausgestaltete Etiketten ange- wendet, welche bereits am Materialstreifen 5 eine Klebefläche aufweisen. Ebenso ist auch die Verwendung von klebemittelfreien Etiketten denkbar, wel- che erst später mit einer Klebefläche versehen oder auf eine Klebefläche an der jeweiligen Packung aufgebracht werden.
Zudem weist die Etikettiervorrichtung 1 , hier in einem gemeinsamen Gehäuse mit der Spendeanordnung 4, eine Aufbringanordnung 6 zum Aufbringen des gespendeten Etiketts auf die jeweilige Packung auf. Vorzugsweise wird das ge- spendete Etikett von einem Stempel, welcher hier und vorzugsweise als Pen- delstempel 7 ausgestaltet ist, aufgenommen und auf die jeweilige Packung auf- gebracht. Insbesondere weist der Stempel einen Blaskopf zum Ansaugen und Abblasen des Etiketts auf, Der Pendelstempel 7 führt hier beim Aufbringen eine Bewegung entlang der Transportrichtung durch, um ein Etikettieren der mittels
der Vorschubanordnung 2 bewegten Packung zu ermöglichen. Mit der Auf- bringanordnung 6 kann das Etikett berührend durch ein Aufpressen des Etiketts auf die Packung aufgebracht werden. Zusätzlich oder alternativ ist es denkbar, dass das Etikett berührungslos aufgebracht wird, beispielsweise indem ein Blaskopf des Stempels das Etikett durch Erzeugen eines zur Packung gerichte- ten Druckluftstoßes auf die Packung abbläst.
Die Vorschubanordnung 2, die Spendeanordnung 4 und die Aufbringanord- nung 6 bilden jeweils Funktionseinheiten der Etikettiervorrichtung 1. Neben den bereits genannten Funktionseinheiten können noch weitere Funktionseinheiten vorgesehen sein, wie untenstehend noch näher erläutert wird. Ebenso kann das Etikettiersystem auch mehrere, insbesondere wie hier beschriebene, Eti- kettiervorrichtungen 1 aufweisen.
Mindestens eine oder alle der genannten Funktionseinheiten, hier und vor- zugsweise also zumindest die Vorschubanordnung 2, die Spendeanordnung 4 und die Aufbringanordnung 6, weisen jeweils eine Sensoranordnung 8, 9, 10 auf, über welche Sensordaten mit Bezug auf die Durchführung einer Etikettier- routine ermittelt werden können.
Die Etikettiervorrichtung 1 weist ferner eine Steueranordnung 11 auf. In der Eti- kettierroutine werden die Funktionseinheiten mittels der Steueranordnung 11 zum Etikettieren der einzelnen Packungen angesteuert. Die Steueranordnung 11 weist vorzugsweise hierzu eine Steuerelektronik zur Umsetzung der im Rahmen der Etikettierroutine anfallenden Steuerungsaufgaben auf. Bei der Steueranordnung 11 kann es sich, wie auch in Fig. 1 vereinfacht dargestellt, um eine zentrale Steueranordnung 11 handeln, welche alle oder zumindest einen Teil der Funktionseinheiten steuert. Ebenso ist es möglich, dass die Steuerano- rdnung 11 mehrere dezentrale, miteinander kommunizierende Steuereinheiten aufweist, wobei vorzugsweise jeder Funktionseinheit jeweils eine Steuereinheit zugeordnet ist.
Die von den jeweiligen Sensoranordnungen 8, 9, 10 ermittelten Sensordaten werden an die Steueranordnung 11 übermittelt und dienen zunächst dem Steu- ern der Funktionseinheiten in der Etikettierroutine, Jede der Sensoranordnun- gen 8, 9, 10 weist hierbei mindestens einen Sensor und vorzugsweise eine
Mehrzahl von Sensoren auf, welche Sensordaten beispielsweise basierend auf optischen, akustischen, mechanischen und/oder elektronischen Messgrößen ermitteln. Beispielsweise sind die Sensoren als Temperatursensoren und/oder als Feuchtigkeitssensoren ausgebildet.
Vorzugsweise kann die Sensoranordnung 8 der Vorschubanordnung 2 Senso- ren zur Ermittlung der Transportgeschwindigkeit und der Drehgeschwindigkeit der das Transportband 3 antreibenden Antriebsanordnungen aufweisen. Die Spendeanordnung 4 weist beispielsweise eine Sensoranordnung 9 mit Senso- ren zur Bestimmung der Geschwindigkeit, der Länge und der gegenwärtigen Position des Materialstreifens 5 auf. Die Aufbringanordnung 6 weist insbeson- dere eine Sensoranordnung 10 zur Bestimmung der Position und Steifung des Pendelstempels 7 auf. Es darf zu weiteren Ausführungsformen der Sensoran- ordnungen auf dem Fachmann bekannte Maßnahmen verwiesen werden, den Betrieb der Funktionseinheiten der Etikettiervorrichtung 1 in der Etikettierroutine anhand von Sensorik zu steuern.
Das Etikettiersystem weist eine Überwachungsanordnung 12 auf. Während der Etikettierroutine werden in einer Überwachungsroutine mittels der Überwa- chungsanordnung 12 die von den Sensoranordnungen 8, 9, 10 der Funktions- einheiten ermittelten Sensordaten entsprechend einer für die jeweilige Funkti- onseinheit vorgegebenen Sensorerfassungsdichte erfasst. Zur Ausgestaltung der Überwachungsroutine darf ergänzend auf die einleitenden Ausführungen verwiesen werden.
Unter einem „Ermiteln“ von Sensordaten durch die Sensoranordnungen 8, 9, 10 wird jegliche Bereitstellung von durch Sensormessungen der jeweiligen Sensoranordnung 8, 9, 10 bestimmten Messwerten und hieraus abgeleiteten Größen verstanden, welche beispielsweise an die Steueranordnung 11 über- mittelt werden. Unter einem „Erfassen“ der ermitelten Sensordaten mittels der Überwachungsanordnung 12 wird dagegen ein Erhalten - im Sinne eines Ent- gegennehmens insbesondere ein Hinterlegen, und gegebenenfalls Verarbei- ten von Sensordaten durch die Überwachungsanordnung 12 verstanden, wobei vorzugsweise nur ein Teil der ermittelten Sensordaten mittels der Überwa- chungsanordnung 12 erfasst wird. Grundsätzlich erfasst die Überwachungsan- ordnung 12 die von den Sensoranordnungen 8, 9, 10 ermitelten Sensordaten
entsprechend der für die jeweilige Funktionseinheit vorgegebenen Sensorer- fassungsdichte.
Die Sensorerfassungsdichte gibt eine für die jeweiligen Funktionseinheit zu er- fassende Sensordatenmenge vor, wobei eine höhere Sensorerfassungsdichte einer höheren zu erfassenden Sensordatenmenge entspricht. Die Sensorerfas- sungsdichte enthält eine Vorgabe dahingehend, welche und wie viele der ermit- telten Sensordaten von der Überwachungsanordnung 12 erfasst werden. Über die Sensorerfassungsdichte wird vorzugsweise nur eine im Vergleich zur ge- samten, von den Sensoranordnungen 8, 9, 10 ermittelten oder ermittelbaren Sensordaten kleinere Sensordatenmenge erfasst. Unter der Sensordatenmen- ge kann hierbei die von den Sensordaten über die Zeit eingenommene Größe auf einem Datenspeicher verstanden werden, beispielsweise in Bits, wobei die Sensordaten komprimiert oder unkomprimiert vorliegen können.
Die Überwachungsanordnung 12 kann in der Steueranordnung 11 integriert sein. Ebenso kann die Überwachungsanordnung 12 als separate Anordnung ausgeführt sein, welche mit dem Etiketiersystem in Kommunikation steht. Die Überwachungsanordnung 12 kann beispielsweise als externe Anordnung aus- gestaltet sein, welche über ein Netzwerk mit dem Etikettiersystem und insbe- sondere den Sensoranordnungen 8, 9, 10 und/oder der Steueranordnung 11 kommuniziert.
Das Etikettiersystem weist eine Benutzerschnittstelle 13 auf, welche hier und vorzugsweise mit einem Touchscreen ausgestattet ist. Über die Benutzer- schnittstelle 13 können Systemparameter der Funktionseinheiten in der Etiket- tierroutine und beispielsweise auch Sensordaten oder hieraus abgeleitete Grö- ßen für einen Benutzer des Etikettiersystems visualisiert werden. Der Benutzer kann ebenso über eine Eingabe mitels der Benutzerschnittstelle 13 beispiels- weise auf die Durchführung der Etikettierroutine Einfluss nehmen.
Wesentlich ist nun, dass mittels der Überwachungsanordnung 12 eine Benut- zerabfrageroutine durchgeführt wird, in welcher ein Benutzer mittels der Benut- zerschnittstelle 13 des Etikettiersystems zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads betreffend einen Funktionsaspekt des Etiketiersystems aufgefordert und der daraufhin vom Benutzer eingegebene Befindlichkeitsgrad an die Überwa-
chungsanordnung 12 übermittelt wird, und dass die Überwachungsanordnung
12 den eingegebenen Befindlichkeitsgrad mit einem vorgegebenen Befindlich- keitsgrad vergleicht und bei einer Abweichung des eingegebenen Befindlich- keitsgrads vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad eine interne Reaktionsrouti- ne durchführt.
Fig. 2 zeigt hierzu einen schematischen Ablauf des vorschlagsgemäßen Ver- fahrens mit der Benutzerabfrageroutine sowie der nachfolgenden Etikettierrou- tine und Überwachungsroutine mit verschiedenen durchführbaren Aktionen.
In Aktion 14 wird ein Benutzer des Etikettiersystems mittels der Benutzer- schnitstelle 13 zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads betreffend einen Funkti- onsaspekt des Etikettiersystems aufgefordert. Unter „Befindlichkeitsgrad“ wird ein subjektives Qualitätsmaß über eine Einstufung der Qualität des Arbeitser- gebnisses und/oder der Prozessqualitit in Bezug auf den jeweiligen Funktions- aspekt verstanden.
In Aktion 15 gibt der Benutzer den Befindlichkeitsgrad mittels der Benutzer- schnittsteile 13 ein.
Der vom Benutzer eingegebene Befindlichkeitsgrad wird in Aktion 16 an die
Überwachungsanordnung 12 übermittelt.
Mittels der Überwachungsanordnung 12 wird der benutzerseitig eingegebene Befindlichkeitsgrad in Aktion 17 mit einem systemseitig vorgegebenen Befind- lichkeitsgrad verglichen. Der vorgegebene Befindlichkeitsgrad für den betroffe- nen Funktionsaspekt ist beispielsweise repräsentativ für einen normal- betriebsmäßigen Verlauf der Etiketierroutine und dafür, dass beispielsweise die Qualität des Arbeitsergebnisses und/oder der Prozessqualität in Bezug auf den jeweiligen Funktionsaspekt der zu erwartenden Qualität entspricht. Der eingegebene Befindlichkeitsgrad muss hierbei nicht zwingend mit einem ein- zelnen vorgegebenen Befindlichkeitsgrad verglichen werden. Vielmehr kann der eingegebene Befindlichkeitsgrad auch dahingehend geprüft werden, ob dieser in einem vorgegebenen Bereich von Befindlichkeitsgraden liegt.
Wesentlich ist weiter, dass in der von der Überwachungsanordnung 12 durch- geführten internen Reaktionsroutine eine gegenüber der vorherigen Sensorer- fassungsdichte geänderte, insbesondere erhöhte oder verringerte, Sensorer- fassungsdichte mindestens einer Funktionseinheit vorgegeben wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird in der internen Reaktionsroutine die Vorgabe der geänderten, insbesondere erhöhten oder verringerten, Sensorer- fassungsdichte mindestens einer Funktionseinheit abhängig davon vorgenom- men, ob der eingegebene Befindlichkeitsgrad den vorgegebenen Befindlich- keitsgrad unterschreitet oder überschreitet, ln Fig. 2 wird auf ein Unterschreiten des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads in Aktion 18 die interne Reaktionsroutine mittels der Überwachungsanordnung 12 ausgelöst. Anhand des Unterschreitens des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads wird beispielsweise deutlich, dass die Qualität des Arbeitsergebnisses und/oder der Prozessqualität in Bezug auf den jeweiligen Funktionsaspekt unterhalb der vom Benutzer erwarteten Qualität liegt.
Vorzugsweise wird in der internen Reaktionsroutine auf ein Unterschreiten des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads eine gegenüber der vorherigen Sensorer- fassungsdichte erhöhte Sensorerfassungsdichte mindestens einer Funktions- einheit vorgegeben, so dass mit der Überwachungsroutine nach der Benutzer- abfrageroutine eine für die jeweilige Funktionseinheit größere Sensordaten- menge erfasst wird.
Dagegen wird im Ablaufschema nach Fig. 2 in Aktion 19 bei der Eingabe des Befindlichkeitsgrads der vorgegebene Befindlichkeitsgrad überschritten und somit von der Überwachungsanordnung 12 erkannt, dass eine gegenüber zu- vor verbesserte Qualität des Arbeitsergebnisses und/oder verbesserte Pro- zessqualität in Bezug auf den jeweiligen Funktionsaspekt vorliegt. Der in die- sem Fall systemseitig vorgegebene Befindlichkeitsgrad ist insbesondere der Befindlichkeitsgrad, der in einer vorausgegangenen Benutzerabfrageroutine vom Benutzer eingegeben wurde und der - die Unzufriedenheit des Benutzers ausdrückend - im Vergleich zu einem optimalen Befindlichkeitsgrad verringert war. Beispielsweise wurden im Anschluss an die vorausgegangene Benutzer- abfrageroutine, in der ein vergleichsweise geringer Befindlichkeitsgrad einge-
geben wurde, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Etikettiervorrichtung 1 durchgeführt, wodurch sich die Qualität des Arbeitsergebnisses und/oder die Prozessqualität in Bezug auf den jeweiligen Funktionsaspekt verbessert haben. Der Benutzer ist nun zufriedener und gibt daher einen höheren als den vorge- gebenen Befindlichkeitsgrad ein. Vorzugsweise kann auch hier eine interne Reaktionsroutine mittels der Überwachungsanordnung 12 ausgelöst werden, wobei die Sensorerfassungsdichte mindestens einer Funktionseinheit anhand des eingegebenen Befindlichkeitsgrads neu vorgegeben und insbesondere re- duziert wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird in der internen Reaktionsroutine ein Grad der Abweichung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads vom vorgegebe- nen Befindlichkeitsgrad ermittelt und in der internen Reaktionsroutine die Vor- gabe der geänderten, beispielsweise erhöhten oder verringerten, Sensorerfas- sungsdichte mindestens einer Funktionseinheit abhängig vom Grad der Abwei- chung vorgenommen. Vorzugsweise wird in der internen Reaktionsroutine die Sensorerfassungsdichte mindestens einer Funktionseinheit anhand des einge- gebenen Befindlichkeitsgrads derart vorgeben, dass mit einem niedrigeren Be- findlichkeitsgrad eine höhere Sensorerfassungsdichte vorgegeben wird und/oder mit einem höheren Befindlichkeitsgrad eine niedrigere Sensorerfas- sungsdichte vorgegeben wird.
Insbesondere wird bei Unterschreiten des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads durch den eingegebenen Befindlichkeitsgrad die Sensorerfassungsdichte der zugeordneten Funktionseinheit gegenüber einer vorgegebenen, normal- betriebsmäßigen Sensorerfassungsdichte erhöht. Unter der vorgegebenen, normal-betriebsmäßigen Sensorerfassungsdichte wird eine Sensorerfassungs- dichte verstanden, welche einer üblichen Hinterlegung von Sensordaten für Fehleranalysen, Systemverbesserungen, zur Erleichterung der Wartung oder dergleichen entspricht.
Vorzugsweise wird bei Überschreiten des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads durch den eingegebenen Befindlichkeitsgrad die Sensorerfassungsdichte der zugeordneten Funktionseinheit gegenüber der vorgegebenen, normal- betriebsmäßigen Sensorerfassungsdichte reduziert, so dass mit der Überwa- chungsroutine nach der Benutzerabfrageroutine zur Einsparung von Ressour-
cen eine für die jeweilige Funktionseinheit geringere Sensordatenmenge erfasst wird.
Wesentlich ist zudem, dass nach der Benutzerabfrageroutine die Etikettierrouti- ne mit angepassten Systemparametern einer oder mehrerer der Funktionsein- heiten weitergeführt wird, was in Fig. 2 als Aktion 20 dargestellt ist.
Während der Etikettierroutine wird weiter in Aktion 21 die Überwachungsroutine mit der aus der Benutzerabfrageroutine vorgegebenen, geänderten Sensorer- fassungsdichte durchgeführt. Entsprechend werden mit der Fortsetzung der Etikettierroutine über die Überwachungsroutine Sensordaten mit einer an das Ergebnis der Benutzerabfrageroutine angepassten Sensorerfassungsdichte er- fasst.
Wird mit der Prüfung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads mittels der Über- wachungsanordnung 12 in Aktion 17 ermittelt, dass der eingegebene Befind- lichkettsgrad dem vorgegebenen optimalen Befindlichkeitsgrad entspricht, un- terbleibt vorzugsweise ein Auslösen einer internen Reaktionsroutine. Entspre- chend kann die Etikettierroutine in Aktion 20 weiter unverändert ausgeführt werden, wobei die Überwachungsroutine in Aktion 21 mit einer unveränderten Sensorerfassungsdichte, insbesondere der normal-betriebsmäßigen Sensorer- fassungsdichte, durchgeführt wird.
Es ist denkbar, dass die Sensorerfassungsdichte für alle Funktionseinheiten verändert wird. Die Überwachungsroutine wird beispielsweise jedoch dafür ge- nutzt, bei einer Abweichung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads vom vor- gegebenen Befindlichkeitsgrad eine erhöhte Sensordatenmenge gezielt für die vom Funktionsaspekt betroffene Funktionseinheit bzw. betroffenen Funktions- einheiten bereitzustellen. In einer Ausführungsform ist eine Zuordnung mindes- tens einer, insbesondere genau einer, der Funktionseinheiten zu dem Befind- lichkeitsgrad anhand des betreffenden Funktionsaspekts vorgesehen. Die ge- änderte, insbesondere erhöhte, Sensorerfassungsdichte wird entsprechend für die mindestens eine, insbesondere genau eine, dem eingegebenen Befindlich- keitsgrad zugeordnete Funktionseinheit vorgegeben. Der Benutzer wird bei- spielsweise zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads betreffend einen vorbe- stimmten Funktionsaspekt (beispielsweise der Qualität des Aufbringens des
Etiketts) aufgefordert, wobei diesem vorbestimmten Funktionsaspekt mindes- tens eine Funktionseinheit zugeordnet ist (beispielsweise die Aufbringanord- nung 4). Die Zuordnung zu einer Funktionseinheit ergibt sich insbesondere durch die Kausalität der Arbeitsweise der jeweiligen Funktionseinheit für das mit dem Befindiichkeitsgrad zusammenhängende Arbeitsergebnis und/oder durch die Kausalität der Arbeitsweise der jeweiligen Funktionseinheit für die mit dem Befindiichkeitsgrad zusammenhängende Prozessqualität, Vorzugsweise ist die Zuordnung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads zu mindestens einer, insbesondere genau einer, der Funktionseinheiten bereits von vorneherein, das heißt bereits vor Beginn der Benutzerabfrageroutine, anhand einer festgelegten Zuordnungsvorschrift vorgegeben. Es ist aber auch denkbar, dass erst in der internen Reaktionsroutine mittels der Überwachungsanordnung 12 eine Zuord- nung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads zu mindestens einer, insbesonde- re genau einer, der Funktionseinheiten durchgeführt wird, vorzugsweise auch anhand einer festgelegten Zuordnungsvorschrift, beispielsweise wenn der Be- findiichkeitsgrad in einer freien Eingabe vom Benutzer eingegeben wird.
In einer bevorzugten, besonders benutzerfreundlichen Ausführungsform wird in der Benutzerabfrageroutine der Benutzer mitels der Benutzerschnittstelle 13 aufgefordert, den Befindiichkeitsgrad aus einer Zusammenstellung von aus- wählbaren Befindlichkeitsgraden auszuwählen. Hiermit ist eine besonders intui- tive Eingabe des Befindlichkeitsgrads gegeben.
Die Zusammenstellung von auswählbaren Befindlichkeitsgraden kann in einer Ausführungsform eine ansteigende Skala von einem niedrigen bis zu einem hohen Befindiichkeitsgrad repräsentieren. Ein niedriger Befindiichkeitsgrad drückt eine geringe Zufriedenheit des Benutzers und ein hoher Befindiichkeits- grad eine hohe Zufriedenheit des Benutzers aus. Der Befindiichkeitsgrad kann beispielsweise durch einen Zahlenwert repräsentiert werden, wobei ein niedri- ger Zahlenwert einen niedrigen Befindiichkeitsgrad und ein hoher Zahlenwert einen hohen Befindiichkeitsgrad repräsentiert. Der Benutzer wird in der Benut- zerabfrageroutine aufgefordert, den Befindiichkeitsgrad anhand einer Auswahl aus der Skala einzugeben. Die Sensorerfassungsdichte kann folglich in der in- ternen Reaktionsroutine auf besonders einfache Weise anhand des eingege- ben Befindlichkeitsgrads vorgegeben werden, wobei beispielsweise die geän- derte Sensorerfassungsdichte über eine mathematische Funktion aus dem
durch den Zahlenwert repräsentierten Befindlichkeitsgrad ermittelt wird. Vor- zugsweise wird in der internen Reaktionsroutine die Sensorerfassungsdichte der zugeordneten Funktionseinheit anhand des eingegebenen Befindlichkeits- grads derart vorgeben, dass mit einem niedrigeren Befindlichkeitsgrad eine hö- here Sensorerfassungsdichte vorgegeben wird bzw, dass mit einem höheren Befindlichkeitsgrad eine niedrigere Sensorerfassungsdichte vorgegeben wird.
Die Sensorerfassungsdichte kann auf verschiedene Weisen in der internen Re- aktionsroutine verändert werden. So wird in einer Ausführungsform anhand des eingegebenen Befindlichkeitsgrads eine geänderte Sensorerfassungsdichte der jeweiligen Funktionseinheit dadurch vorgeben, dass eine geänderte zeitliche Rate der von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelten Sensordaten und/oder der von der Überwachungsanordnung 12 erfassten Sensordaten vorgegeben wird. Mit der zeitlichen Rate der von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelten Sensordaten ist gemeint, zu welchen Zeitpunkten und insbesondere in welchen vorgegebenen Zeitintervallen die Sensordaten von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelt werden. Mit der zeitlichen Rate der von der Überwachungsanord- nung 12 erfassten Sensordaten ist gemeint, zu welchen Zeitpunkten und insbe- sondere in welchen vorgegebenen Zeitintervallen die Sensordaten von der Überwachungsanordnung 12 erfasst werden. Ein Erhöhen der Sensorerfas- sungsdichte kann entsprechend über zeitlich näher zusammenliegende Zeit- punkte und insbesondere kleinere Zeitintervalle erreicht werden. Ein Verringern der Sensorerfassungsdichte kann entsprechend über zeitlich weiter auseinan- derliegende Zeitpunkte und insbesondere größere Zeitintervalle erreicht wer- den.
Ebenso kann die Sensorerfassungsdichte der zugeordneten Funktionseinheit anhand des eingegebenen Befindlichkeitsgrads dadurch vorgeben werden, dass die Anzahl der aktivierten Sensoren vorgegeben wird. Beispielsweise können die Sensoranordnungen 8, 9, 10 Sensoren aufweisen, welche zur Steuerung der Etikettierroutine nicht zwingend erforderlich sind oder zumindest zeitweise nicht erforderlich sind. Die Sensorerfassungsdichte kann dadurch er- höht werden, dass diese zusätzlichen Sensoren ebenfalls aktiviert und zum Ermitteln weiterer Sensordaten herangezogen werden. Ebenso kann die Aus- wahl der aktivierten Sensoren der Sensoranordnung 8, 9, 10 der zugeordneten Funktionseinheit vorgegeben werden. Beispielsweise werden zur Veränderung
der Sensorerfassungsdichte bestimmte auf den von dem Befindlichkeitsgrad betroffenen Funktionsaspekt bezogene Sensoren aktiviert.
Weiter kann die Sensorerfassungsdichte der zugeordneten Funktionseinheit anhand des eingegebenen Befindlichkeitsgrads dadurch vorgeben werden, dass die Informationsdichte der von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelten Sensordaten vorgegeben wird, wodurch eine Informationsdichte der Sensorda- ten geändert werden kann. So kann ein Verarbeitungsmodus einer mitels der Sensoranordnung 8, 9, 10 durchgeführten Verarbeitung der Sensordaten vor- gegeben werden. Die Sensoranordnung 8, 9, 10 ist hierbei dafür eingerichtet, eine Verarbeitung der ermittelten Sensordaten durchzuführen, etwa im Rahmen einer Vorverarbeitung und/oder einer (Vor-)Auswertung der Sensordaten. Bei- spiele hierfür sind das Ermitteln eines zeitlichen Verlaufs von Sensordaten und das Ermitteln von zeitabhängigen Größen aus den Sensordaten, Der Verarbei- tungsmodus ist eine Vorgabe dafür, ob und in welcher Form eine Verarbeitung durch die Sensoranordnung 8, 9, 10 stattfindet Für eine Erhöhung der Sen- sorerfassungsdichte kann also eine Erhöhung der Informationsdichte der Sens- ordaten vorgesehen sein, Dies kann dadurch erfolgen, dass der Verarbei- tungsmodus derart geändert wird, dass eine zusätzliche Verarbeitung der Sen- sordaten stattfindet, beispielsweise indem Sensordaten mit einem zeitlichen Bezug und/oder gemittelte Sensordaten von der Sensoranordnung 8, 9, 10 be- reitgestellt werden. Ebenso kann eine Verringerung der Informationsdichte der Sensordaten vorgesehen sein, indem eine Verarbeitung von Sensordaten un- terbleibt, sodass beispielsweise nur Rohdaten der Sensordaten im Rahmen der Überwachungsroutine erfasst werden. Im Falle einer vergleichsweise geringen Informationsdichte der Sensordaten werden beispielsweise nur die Werte für eine physikalische Größe, z.B. den Druck, von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelt bzw. im Rahmen der Überwachungsroutine erfasst, wohingegen im Falte einer vergleichsweise hohen Informationsdichte der Sensordaten bei- spielsweise zusätzlich oder alternativ die Werte für die physikalische Größe, z.B. den Druck, in mit einem zeitlichen Bezug verknüpfter Form und/oder in gemittelter Form von der Sensoranordnung 8, 9, 10 ermittelt bzw, im Rahmen der Überwachungsroutine erfasst werden.
Nach der benutzerseitigen Eingabe eines Befindlichkeitsgrads wird der Benut- zer in einer bevorzugten Ausführungsform in der internen Reaktionsroutine mit-
tels der Benutzerschnittstelle 13 aufgefordert, die Sensorerfassungsdichte min- destens einer Funktionseinheit manuell vorzugeben. Beispielsweise kann der Benutzer durch eine Eingabe beeinflussen, um welches Maß die Sensorerfas- sungsdichte erhöht oder reduziert werden soll. Ebenso ist denkbar, dass der Benutzer gezielt Einfluss auf die Veränderung der Sensorerfassungsdichte nimmt und beispielsweise mittels der Benutzerschnittstelle 13 einzelne Senso- ren der Funktionseinheiten aktivieren und/oder deaktivieren kann. Vorzugswei- se wird dem eingegebenen Befindlichkeitsgrad anhand des betreffenden Funk- tionsaspekts mindestens eine der Funktionseinheiten zugeordnet und die Zu- ordnung mittels der Benutzerschnittstelle 13 an den Benutzer ausgegeben, so dass dem Benutzer angedeutet wird, welche Funktionseinheit(en) für die Ab- weichung vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad ursächlich sein kann bzw. können.
In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform werden in der Überwachungs- routine die mittels der Überwachungsanordnung 12 erfassten Sensordaten hin- terlegt, insbesondere in der Überwachungsanordnung 12 hinterlegt Unter ei- nem „Hinterlegen“ der erfassten Sensordaten wird verstanden, dass die erfass- ten Sensordaten mitels der Überwachungsanordnung 12 auf einem nicht- flüchtigen Datenspeicher gespeichert werden. Der Datenspeicher kann Teil der Überwachungsanordnung 12 sein. Ebenso ist denkbar, dass die Überwa- chungsanordnung 12 eine Ausgabe der erfassten Sensordaten veranlasst, bei- spielsweise zu einer externen Datenverwaltungsanordnung, welche insbeson- dere ein Hinterlegen der erfassten Sensordaten durchführt.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird bei einer Abweichung des eingege- benen Befindlichkeitsgrads vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad durch die Überwachungsanordnung 12 eine Plausibilitätsprüfung des eingegebenen Be- findlichkeitsgrads hinsichtlich des Vorliegens mindestens eines vorbestimmten Plausibilitätskriteriums durchgeführt. Nur bei erfolgreicher Plausibilitätsprüfung wird eine interne Reaktionsroutine ausgelöst. Über eine geeignete Definition des Plausibilitätskriteriums kann eine Fehteingabe des Befindlichkeitsgrads im Rahmen der Plausibilitätsprüfung erkannt werden.
In bevorzugten Ausführungsformen weist die Etikettiervorrichtung 1 eine oder mehrere weitere Funktionseinheiten auf, welche jeweils mit einer Sensoranord-
nung ausgestattet sind und in der Etikettierroutine von der Steueranordnung 11 angesteuert werden. Hinsichtlich der Anwendung dieser weiteren Funktionsein- heiten) und Sensoranordnung(en) in dem vorschlagsgemäßen Verfahren sei auf die vorangehenden Ausführungen zu den Funktionseinheiten Vorschuban- ordnung 2, Spendeanordnung 4 und Aufbringanordnung 6 verwiesen.
Besonders bevorzugt ist eine Druckeranordnung 22 zum Bedrucken des vom Materialstreifen 5 lösbaren oder gelösten Etiketts vorgesehen, wobei ein Be- drucken des Etiketts prinzipiell auf dem Materialstreifen 5 und/oder nach einem Lösen des Etikets vom Materialstreifen 5 und vor dem Aufbringen des Etiketts auf die jeweilige Packung erfolgen kann. Hier und vorzugsweise ist eine für ei- nen Thermodruck eingerichtete Druckeranordnung 22 vorgesehen. Die Druckeranordnung 22 ist vorzugsweise Bestandteil der Spendeanordnung 4 und bedruckt die Etiketten bevor diese, insbesondere an einem Auslass und/oder einer Spendekante der Spendeanordnung 4, gespendet werden. Die Druckeranordnung 22 weist beispielsweise eine eigene Sensoranordnung mit einem oder mehreren Sensoren zur Überwachung des Thermodruckers und/oder eine Kamera zur Ermittlung des erzeugten Druckbilds auf den Etiket- ten und/oder zur Bilderkennung, beispielsweise zur Strichkodeerkennung, auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Etikettentransportanordnung 23 als weitere Funktionseinheit der Etikettiervorrichtung 1 zum Transport des Eti- ketts von der Spendeanordnung 4 zur Druckeranordnung 22 und/oder zur Auf- bringanordnung 6 vorgesehen. Die Etikettentransportanordnung 23 weist bei- spielsweise ein Transportband, insbesondere Endlosband, auf, welches Etiket- ten von einem Aufnahmebereich, an welchem das Etikett von der Spendean- ordnung 4 abgenommen wird, zu einem Abgabebereich transportiert, in wel- chem das Etikett der Druckeranordnung 22 oder der Aufbringanordnung 6 zu- geführt wird. Die Etikettentransportanordnung 23 weist beispielsweise ebenfalls eine eigene Sensoranordnung mit einem oder mehreren Sensoren für die Er- mittlung der Geschwindigkeit des Transportbands und/oder der Position und/oder Orientierung der Etiketten auf dem Transportband auf. Vorliegend wird das von der Druckeranordnung 22 bedruckte Etikett gespendet und mittels der Etikettentransportanordnung 23 dem Pendelstempel 7 der Aufbringanord- nung 6 zugeführt, wobei die Aufbringanordnung 6 das Etikett auf eine erste Sei- te der jeweiligen Packung aufbringt.
Hier und vorzugsweise ist eine weitere Spende- und Druckeranordnung 24 vor- gesehen. Die von der weiteren Spende- und Druckeranordnung 24 bereitge- stellten Etiketten werden von einer weiteren Aufbringanordnung 25 auf einer zweiten Seite der jeweiligen Packung aufgebracht, welche hier der ersten Seite gegenüberiiegt.
Hier und gemäß einer weiteren Ausführungsform ist als noch eine weitere Funktionseinheit der Etikettiervorrichtung 1 eine Wägeanordnung 26 zum Wie- gen der jeweiligen Packung vorgesehen. Die Wägeanordnung 26 ist zur Ermitt- lung des Gewichts einzelner Packungen eingerichtet und übermitelt das ermit- telte Gewicht an die Steueranordnung 11 , sodass beispielsweise ein Bedrucken des Etiketts mit einer individuellen Gewichtsauszeichnung und/oder individuel- len Preisauszeichnung durchgeführt werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Packungserkennungsanord- nung 27 als noch eine weitere Funktionseinheit der Etikettiervorrichtung 1 vor- gesehen. Die Packungserkennungsanordnung 27 weist eine Sensoranordnung auf, welche dafür eingerichtet ist, Sensordaten zur Bestimmung der Form, Art, Orientierung und/oder Position der Packung bereitzustellen. Die Packungser- kennungsanordnung 27 weist hierfür beispielsweise mindestens eine Kamera und vorzugsweise mindestens eine 3D-Kamera auf.
Ein weiteres Beispiel einer Funktionseinheit, welche im Rahmen des vor- schlagsgemäßen Verfahrens verwendet werden kann, ist eine Bewegungsan- ordnung für die Druckanordnung, welche insbesondere die Druckanordnung quer zur Transportrichtung der Vorschubanordnung 2 verstellt. Als Funktions- einheit kann weiter eine Ausrichtungsanordnung für die Packungen, beispiels- weise eine Zentriervorrichtung für die Packungen auf der Vorschubanordnung 2 vorgesehen sein. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist eine Etiketten- andrückanordnung vorgesehen, beispielsweise eine Etiketenand rückrolle, wel- che nach und/oder bei dem Aufbringen auf das jeweilige Etikett wirkt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass die Eingabe des Befindlichkeitsgrads mittels einer Eingabeanordnung und einer Ausgabeanordnung der Benutzerschnittstel- le 13 durchgeführt wird. Die Eingabeanordnung weist vorzugsweise mindestens
eines von Tastatur, Touchscreen, Maus und Mikrofon auf. Die Ausgabeanord- nung weist vorzugsweise mindestens eines von Bildschirm, Touchscreen, Laut- sprecher und Drucker auf.
Die Eingabe des Befindlichkeitsgrads kann in einer weiteren Ausführungsform mittels einer als Mobilgerät ausgestalteten Benutzerschnittstelle 13 durchge- führt werden, welche zusätzlich oder alternativ zu einer ortsfesten Benutzer- schnittstelle 13 am Etikettiersystem vorgesehen sein kann. Unter einem Mobil- gerät wird hierbei insbesondere ein Mobiltelefon, ein Persönlicher Digitaler As- sistent (PDA), ein Laptop, ein Wearable Computer und dergleichen verstanden. Das Mobilgerät kann über ein Netzwerk, beispielsweise ein lokales Netzwerk, über ein Mobilfunknetz und/oder über das Internet mit der Steueranordnung 11 und/oder der Überwachungsanordnung 12 kommunizieren.
Das Durchführen der Benutzerabfrageroutine kann zeitgesteuert, insbesondere zyklisch, ausgelöst werden, wobei beispielsweise festgefegte Zeitintervalle und/oder in einem Zeitplan vorgegebene Zeitpunkte für die Benutzerabfrage- routine vorgesehen sind. Zusätzlich oder alternativ kann die Benutzerabfrage- routine mittels der Steueranordnung 11 ausgelöst werden, beispielsweise auf Erfüllen eines vorgegebenen Fehlerkriteriums durch die Sensorsignale. Das Fehlerkriterium kann hierbei ein Abweichen der Sensorsignale von einem nor- mal betriebsmäßigen Zustand des Etikettiersystems repräsentieren. Das Durch- führen der Benutzerabfrageroutine kann ebenso auf eine vorgegebene Benut- zereinwirkung ausgelöst werden. Beispielsweise wird die Benutzerabfragerouti- ne auf eine Wartung des Etikettiersystems, einen Neuaufbau zumindest von Teilen des Etikettiersystems und/oder eine Instandsetzung des Etikettiersys- tems mittels der Überwachungsanordnung 12 ausgelöst, sodass eine Abfrage des Befindlichkeitsgrads zu Zeitpunkten mit hohem Bedarf für eine Prozessana- lyse vorgenommen wird. Ebenso kann die Benutzerabfrageroutine manuell durch den Benutzer mittels der Benutzerschnittstelle 13 ausgelöst werden.
In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform wird in der Benutzerabfrage- routine der Benutzer zur Eingabe des Befindlichkeitsgrads betreffend einen Funktionsaspekt aufgefordert, welcher das Druckbild der Etiketten betrifft. Ins- besondere betrifft der Funktionsaspekt weiter die Helligkeit, den Kontrast, eine Druckgüte und/oder die Ausrichtung des Druckbilds auf den Etiketten, wodurch
insbesondere eine Zuordnung des Funktionsaspekts zu mindestens einer Funk- tionseinheit, insbesondere der Druckeranordnung 22, vorgenommen werden kann. Unter der Druckgüte wird insbesondere die Genauigkeit der Wiedergabe einer Druckvorlage durch das Druckbild und/oder die Anzahl der Druckfehler verstanden. ln einer weiteren Ausführungsform betrifft der Funktionsaspekt die Aufbringung der Etiketten auf den jeweiligen Packungen, insbesondere die Ausrichtung, Position und/oder Anhaftung der Etiketten. Gemäß einer weiteren Ausführungsform betrifft der Funktionsaspekt die Produktivität des Etikettiersys- tems und beispielsweise die Anzahl der über ein vorgegebenes Zeitinten/all aufgebrachten Etiketten. ln einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird in der Benutzerabfrage- routine der Benutzer zur Eingabe mehrerer Befindlichkeitsgrade über eine Hie- rarchie von Abfragen aufgefordert, wobei in der Hierarchie mindestens einer übergeordneten Abfrage mindestens eine untergeordnete Abfrage zugeordnet ist. Unter der „Hierarchie von Abfragen“ kann somit ein vorgegebener Fragen- katalog für eine Abfolge von Abfragen verstanden werden, wobei insbesondere die Vorgabe einer nachfolgenden Abfrage durch die Eingabe(n) des Benutzers auf mindestens eine zuvor gestellte Abfrage mitbestimmt wird. Über die Hierar- chie von Abfragen kann einerseits eine Abfolge von häufigen, für das jeweilige Etikettiersystem einschlägigen Abfragen vorgenommen werden. Andererseits kann über eine gezielte Abfolge von Abfragen die einer Abweichung vom vor- gegebenen Befindlichkeitsgrad zugrundeliegende Ursache weiter eingegrenzt werden.
Vorzugsweise wird anhand der Hierarchie von Abfragen den eingegebenen Be- findlichkeitsgraden mindestens eine Funktionseinheit zugeordnet. Beispielswei- se wird in der Benutzerabfrageroutine zunächst der Befindlichkeitsgrad betref- fend die Druckqualität abgefragt. Beispielsweise bei Unterschreiten des vorge- gebenen Befindlichkeitsgrads durch den eingegebenen Befindlichkeitsgrad kann anschließend jeweils eine Abfrage des Befindlichkeitsgrads betreffend die Helligkeit, den Kontrast, die Druckgüte und/oder die Ausrichtung des Druckbilds auf den Etiketten vorgenommen werden. Abhängig von den eingegebenen Be- findlichkeitsgraden kann die Zuordnung der mindestens einen Funktionseinheit getroffen werden,
Ebenso ist es möglich, dass im Rahmen der Hierarchie von Abfragen ein Teil einer Funktionseinheit einem Befindlichkeitsgrad zugeordnet wird.
Liegt beispielsweise für die Druckgüte ein Unterschreiten des vorgegebenen Befindlichkeitsgrads vor, kann die Druckeranordnung 22 und insbesondere der Druckkopf der Druckeranordnung 22 diesem eingegebenen Befindlichkeitsgrad zugeordnet werden. In der geänderten Sensorerfassungsdichte kann diese Zu- ordnung berücksichtigt werden, vorzugsweise indem die Sensordaten der Sen- soren, welche einen Rückschluss auf die Funktion des Druckkopfs zulassen, mit erhöhter Sensorerfassungsdichte erfasst werden,
Einem Befindlichkeitsgrad können auch mehrere Funktionseinheiten zugeord- net werden. Liegt beispielsweise eine Abweichung vom vorgegebenen Befind- lichkeitsgrad für die Ausrichtung des Druckbilds auf den Etiketten vor, können die Druckeranordnung 22 und die Etikettentransportanordnung 23 dem Befind- lichkeitsgrad zugeordnet werden und die Sensorerfassungsdichten beider Funktionseinheiten in der internen Reaktionsroutine geändert werden.
In einer weiteren Ausführungsform wird die Hierarchie von Abfragen in der Be- nutzerabfrageroutine anhand eines zuvor eingegebenen Befindlichkeitsgrads vorgegeben. Beispielsweise werden zunächst weitere Befindlichkeitsgrade be- treffend diejenigen Funktionsaspekte abgefragt, deren Befindlichkeitsgrade in einer zuvor durchlaufenen Benutzerabfrageroutine vom jeweils vorgegebenen Befindlichkeitsgrad abgewichen sind.
Zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeft kann der Benutzer in der Benutzerab- frageroutine zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads oder mehrerer Befindlich- keitsgrade bezüglich eines Funktionsaspekts, mehrerer Funktionsaspekte oder aller Funktionsaspekte aus einer angezeigten Auswahl von Funktionsaspekten aufgefordert werden.
Zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit wird in einer Ausführungsform in der Benutzerabfrageroutine zur Eingabe des Befindlichkeitsgrads die Zusammen- stellung von auswählbaren Befindlichkeitsgraden anhand einer Anordnung von Auswahlfeldern mittels der Benutzerschnittstelle 13 ausgegeben, insbesondere visualisiert. Vorzugsweise werden die Auswahlfelder über eine Anordnung ent-
lang einer Geraden, eines Kreises oder eines Teils eines Kreises, insbesondere eines Halbkreises, mittels der Benutzerschnitstelle visualisiert. Die Auswahlfel- der werden entsprechend auf einem Bildschirm zur einfachen Identifikation durch den Benutzer angezeigt. Die Auswahlfelder der Anordnung können zur Steigerung der Benutzerfreundlichkeit mit unterschiedlichen Farben visualisiert werden (beispielsweise von rot für einen niedrigen Befindlichkeitsgrad bis grün für einen hohen Befindlichkeitsgrad} und/oder mit unterschiedlichen Kenn- zeichnungen visualisiert werden (beispielsweise mit Zahlenwerten, Beschriftun- gen und/oder Symbolen wie Smileys oder dergleichen).
In der Benutzerabfrageroutine kann die Eingabe des Befindlichkeitsgrads mit- tels der Benutzerschnittstelle 13 anhand eines Antippens eines Auswahlfelds, beispielsweise auf einem Touchscreen, vorgenommen werden, Ebenso kann als Eingabe des Befindlichkeitsgrads ein Verschieben eines Auswahlfelds vor- gesehen sein, beispielsweise mit einer Drag-and-Drop-Funktionalität. Vorzugs- weise ist eine Eingabe über ein Verschieben eines Auswahlreglers möglich, wobei der Benutzer beispielsweise einen Regler entlang einer Skala für den Befindlichkeitsgrad verschiebt. Darüber hinaus sind ebenso eine freie Textein- gabe und/oder eine Spracheingabe des Befindlichkeitsgrads denkbar.
Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird das zuvor beschriebene Etikettiersystem zum Etikettieren von einzelnen Packungen als solches beansprucht. Das Etikettiersystem weist eine Etikettiervorrichtung 1 , insbesondere Preisauszeichnungsvorrichtung, auf, wobei die Etikettiervor- richtung 1 mit einer Vorschubanordnung 2 zum Transport jeweiliger Packun- gen, mit einer Spendeanordnung 4 zum Spenden eines von einem Material- streifen 5 lösbaren Etiketts und mit einer Aufbringanordnung 6 zum Aufbringen des gespendeten Etiketts auf die jeweilige Packung als Funktionseinheiten ausgestattet ist, wobei mindestens eine dieser Funktionseinheiten oder alle dieser Funktionseinheiten jeweils eine Sensoranordnung 8, 9, 10 aufweisen, wobei die Etikettiervorrichtung 1 eine Steueranordnung 11 aufweist, welche in einer Etikettierroutine die Funktionseinheiten zum Etikettieren der einzelnen Packungen ansteuert, wobei das Etiketiersystem eine Überwachungsanord- nung 12 aufweist, welche während der Etikettierroutine in einer Überwachungs- routine die von den Sensoranordnungen 8, 9, 10 der mindestens einen Funkti- onseinheit ermittelten Sensordaten entsprechend einer für die jeweilige Funkti-
onseinheit vorgegebenen Sensorerfassungsdichte erfasst, und wobei das Eti- kettiersystem eine Benutzerschnittsteife 13 aufweist.
Wesentlich ist hierbei, dass das Etikettiersystem zur Durchführung des vor- schlagsgemäßen Verfahrens eingerichtet ist. Insbesondere ist die Steuerano- rdnung 11 dafür eingerichtet, die Funktionseinheiten zur Durchführung der Eti- kettierroutine anzusteuern. Vorzugsweise ist die Überwachungsanordnung 12 zur Durchführung der Überwachungsroutine und der vorschlagsgemäßen Be- nutzerabfrageroutine eingerichtet. Auf alle Ausführungen zum vorschlagsge- mäßen Verfahren darf hierzu verwiesen werden.
Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird eine Überwachungsanordnung 12 für ein vorschlagsgemäßes Etiketier- system als solche beansprucht, wobei die Überwachungsanordnung 12 zur Durchführung einer Überwachungsroutine während einer Etikettierroutine einer Etiketiervorrichtung 1 des Etiketiersystems eingerichtet ist, wobei die Überwa- chungsanordnung 12 in der Überwachungsroutine die von den Sensoranord- nungen 8, 9, 10 der mindestens einen Funktionseinheit ermittelten Sensordaten entsprechend einer für die Jeweilige Funktionseinheit vorgegebenen Sensorer- fassungsdichte erfasst, und wobei die Überwachungsanordnung 12 dafür ein- gerichtet ist, steuerungstechnisch mit einer Benutzerschnittstelle 13 des Etiket- tiersystems verbunden zu werden.
Wesentlich ist hierbei, dass die Überwachungsanordnung 12 eine Benutzerab- frageroutine durchführt, in welcher ein Benutzer mittels der Benutzerschnittstel- (e 13 des Etikettiersystems zur Eingabe eines Befindlichkeitsgrads betreffend einen Funktionsaspekt des Etikettiersystems aufgefordert und der daraufhin vom Benutzer eingegebene Befindlichkeitsgrad an die Überwachungsanord- nung 12 übermittelt wird, dass die Überwachungsanordnung 12 den eingege- benen Befindlichkeitsgrad mit einem vorgegebenen Befindlichkeitsgrad ver- gleicht und bei einer Abweichung des eingegebenen Befindlichkeitsgrads vom vorgegebenen Befindlichkeitsgrad eine interne Reaktionsroutine durchführt, in welcher eine gegenüber der vorherigen Sensorerfassungsdichte geänderte, insbesondere erhöhte, Sensorerfassungsdichte mindestens einer Funktions- einheit vorgegeben wird. Auch insoweit darf auf die Ausführungen zur Überwa- chungsroutine und zur internen Reaktionsroutine im Rahmen des vorschlags-
gemäßen Verfahrens verwiesen werden. Das zuvor beschriebene, vorschlags- gemäße Etikettiersystem weist vorzugsweise die vorschlagsgemäße Überwa- chungsanordnung 12 auf.
Besonders bevorzugt weist die Überwachungsanordnung 12 einen Speicher 28 mit Programmanweisungen und mindestens einen Prozessor 29 zum Ausfuh- ren der Programmanweisungen auf, wobei der Speicher 28 und die Pro- grammanweisungen eingerichtet sind, gemeinsam mit dem Prozessor 29 die Überwachungsanordnung 12 zur Durchführung der Benutzerabfrageroutine und insbesondere der Überwachungsroutine anzusteuern.
Der Speicher 28 weist vorzugsweise einen nicht-flüchtigen Speicher für die Programmanweisungen auf, beispielsweise einen Flash-Speicher, einen EEPROM-Speicher, einen magnetischen Speicher und/oder einen optischen Speicher. Der Speicher 28 kann weiter mit einem Arbeitsspeicher ausgestattet sein, vorzugsweise einen Arbeitsspeicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM) oder dergleichen. Der Prozessor 29 weist vorzugsweise einen Mikroprozessor, einen digitalen Signalprozessor und/oder eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung auf,
Zudem wird nach einer nächsten Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, ein Computerprogramm aufweisend Programmanweisungen, die ei- nen Prozessor 29 der vorschlagsgemäßen Überwachungsanordnung 12 zur Ausführung der Benutzerabfrageroutine und insbesondere der Überwachungs- routine veranlasst, wenn das Computerprogramm auf dem Prozessor 29 läuft, als solches beansprucht. Auf die obigen Ausführungen zum vorschlagsgemä- ßen Verfahren darf auch insofern verwiesen werden. Das Computerprogramm ist vorzugsweise als Computerprogrammprodukt auf einem nicht-flüchtigen Speicher gespeichert.