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DE102022114182A1 - Vorrichtung zur Prüfung von Leitern - Google Patents

Vorrichtung zur Prüfung von Leitern Download PDF

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DE102022114182A1
DE102022114182A1 DE102022114182.9A DE102022114182A DE102022114182A1 DE 102022114182 A1 DE102022114182 A1 DE 102022114182A1 DE 102022114182 A DE102022114182 A DE 102022114182A DE 102022114182 A1 DE102022114182 A1 DE 102022114182A1
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01MTESTING STATIC OR DYNAMIC BALANCE OF MACHINES OR STRUCTURES; TESTING OF STRUCTURES OR APPARATUS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01M5/00Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings
    • G01M5/0025Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings of elongated objects, e.g. pipes, masts, towers or railways
    • GPHYSICS
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Abstract

Vorrichtung (2) zur Prüfung von Leitern. Die Vorrichtung weist eine Kraftübertragungsvorrichtung (6) mit einem an eine zu prüfende Leiter (4) anzulegenden Anlageelement (8) zur Übertragung einer in eine Prüfkraftrichtung (PR) gerichteten Kraft auf die Leiter (4) auf. Außerdem weist die Vorrichtung einen Kraftsensor zur Ermittlung der Kraft auf. Die Kraftübertragungsvorrichtung (6) umfasst einen mit dem Anlageelement (8) gekoppelten und beweglichen Aktor (10) zur Erzeugung der Kraft. Außerdem umfasst die Vorrichtung eine den Kraftsensor umfassende und mit dem Aktor (10) verbundene Steuereinrichtung, die derart zur Ansteuerung des Aktors (10) konfiguriert ist, dass mittels des Anlageelementes (8) automatisch eine definierte Prüfkraft auf die Leiter (4) übertragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Prüfung von Leitern. Die Vorrichtung weist eine Kraftübertragungsvorrichtung auf, die ein Anlageelement umfasst. Das Anlageelement ist an eine zu prüfende Leiter anzulegen. Das Anlageelement dient zur Übertragung einer in eine Prüfkraftrichtung gerichteten Kraft auf die Leiter. Außerdem weist die Vorrichtung einen Kraftsensor zur Ermittlung der Kraft auf.
  • An Leitern ist vor ihrer ersten bestimmungsgemäßen Verwendung eine Funktions- und Belastungsprüfung durchzuführen. Diese ist außerdem mindestens alle 24 Monate zu wiederholen. Grundlage der Prüfung sind insbesondere die Normen DIN 14710 ff., wonach die Leitern unter anderem mit bestimmten Kräften in bestimmten Richtungen zu belasten sind und etwa eine belastungsabhängige Auslenkung zu messen ist.
  • Eine bekannte Vorrichtung zur Prüfung von Leitern weist eine über ein umgelenktes Seil mit dem Anlageelement verbundene Seilwinde auf, mittels der ein Prüfer die zu übertragende Kraft erzeugen muss. Die gesamte Prüfung einer Leiter mit dieser Vorrichtung ist aufwendig und signifikanten Unsicherheiten unterlegen. Der Prüfer hat nach jeder Krafteinleitung den von der Seilwinde beabstandeten Kraftsensor zu kontrollieren, bis die gewünschte Prüfkraft übertragen wird. Anschließend hat er die dadurch erzeugte Auslenkung manuell, beispielsweise mit einem Gliedermaßstab, nachzumessen. Mit dem Seil weist die Kraftübertragungsvorrichtung dabei ein auf Dauer unter Spannung nachgebendes Element auf, das die Beibehaltung der Prüfkraft erschwert. Aufgrund der vorstehenden Punkte lassen sich mit der bekannten Vorrichtung nur unter einem hohen zeitlichen und körperlichen Aufwand Prüfungsergebnisse ermitteln, die vergleichsweisen großen Unsicherheiten unterliegen und nicht ohne deutliche Abweichungen reproduzierbar sind. Daraus ergibt sich die objektive technische Aufgabe, die Vorrichtung derart zu verbessern, dass die Prüfung mit einem geringeren Aufwand und einer erhöhten Genauigkeit durchzuführen ist.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung einen von der Kraftübertragungsvorrichtung umfassten Aktor zur Erzeugung der Kraft auf. Der Aktor ist beweglich ausgebildet und mit dem Anlageelement gekoppelt. Ferner weist die Vorrichtung eine den Kraftsensor umfassende und mit dem Aktor verbundene Steuereinrichtung auf. Die Steuereinrichtung ist derart zur Ansteuerung des Aktors konfiguriert, dass mittels des Anlageelementes automatisch eine definierte Prüfkraft auf die Leiter übertragbar ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelt es sich insbesondere um einen Prüfstand. Die Vorrichtung ist insbesondere mobil einsetzbar. Die Vorrichtung weist vorzugsweise einen Vorrichtungsrahmen, insbesondere aus Aluminiumprofilen, und bevorzugt an den Vorrichtungsrahmen montierte Rollen zur Bewegung der Vorrichtung auf. Das Anlageelement ist insbesondere auf einer Höhe von ca. 80 cm angeordnet. Dir Vorrichtung ist bevorzugt so ausgebildet, dass das Anlageelement oben über den Vorrichtungsrahmen hinweg in einen Leiteraufnahmeraum ragt, in dem für die Prüfung ein Abschnitt der zur prüfenden Leiter, die sich insbesondere beidseitig über den Vorrichtungsrahmen hinwegerstreckt, angeordnet wird. Zur Positionierung der zu prüfenden Leiter weist die Vorrichtung bevorzugt zumindest ein Ständerelement auf, das relativ zur Vorrichtungsrahmen bevorzugt beweglich und insbesondere daran zu verstauen ist. Die Vorrichtung weist vorzugsweise eine insbesondere klappbare Abdeckung auf, durch die das Anlageelement bzw. ein Abschnitt der zu prüfenden Leiter, auf den das Anlageelement einwirkt, während der Prüfung abzudecken ist. Die Abdeckung ist bevorzugt zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Werkstoff, insbesondere Plexiglas, ausgebildet.
  • Als Leitern sind Vorrichtungen mit Sprossen zu verstehen, die ein Hinauf- und Hinuntersteigen ermöglichen. Insbesondere sind Leitern aus seitlichen und sich parallel erstreckenden Trägern ausgebildet, zwischen denen sich die Sprossen erstrecken. Leitern sind üblicherweise aus Holz oder aus Metall ausgebildet. Beispielhafte Leitern sind die Haken-, Steck-, Klapp- und Schiebeleiter, die teilweise eine Mehrzahl von zueinander beweglichen Leiterelementen umfassen, die insbesondere jeweils selbständig bereits eine Leiter ausbilden. Das Anlageelement ist zu seiner Anordnung an der zu prüfenden Leiter, insbesondere an einer Sprosse davon, ausgebildet, um die in die Prüfkraftrichtung gerichtete Kraft auf die zu prüfende Leiter zu übertragen.
  • Der Kraftsensor ist insbesondere an der Kraftübertragungsvorrichtung oder einem Teil davon angeordnet. Bevorzugt ist der Kraftsensor zwischen dem Aktor und dem Vorrichtungsrahmen oder zwischen dem Anlageelement und dem Aktor angeordnet. Der Kraftsensor misst entweder unmittelbar die auf die Leiter übertragene Kraft oder eine Kraft, die insbesondere aufgrund einer bekannten Übersetzung auf die auf die Leiter übertragene Kraft schließen lässt bzw. die Berechnung der auf die Leiter übertragene Kraft zulässt. Die Kraftübertragungsvorrichtung ist insbesondere ein mechanischer Strang von Komponenten, der ausgehend vom Vorrichtungsrahmen im Anlageelement endet. Der Kraftsensor, der räumlich von weiteren Komponenten der Steuereinrichtung beabstandet sein kann, erzeugt ein der gemessenen Kraft entsprechendes Signal zur Verarbeitung durch die Steuereinrichtung.
  • Die Steuereinrichtung umfasst vorzugsweise zumindest einen Prozessor zur Verarbeitung des Signals des Kraftsensors. Insbesondere umfasst die Steuereinrichtung eine steuerprogrammierbare Steuerung (SPS). Die Steuereinrichtung steuert den Aktor durch ein weiteres Signal an, das vom Signal des Kraftsensors abhängig ist.
  • Bei dem Aktor handelt es sich vorzugsweise um ein Stellglied, insbesondere um einen Stellzylinder. Der Aktor ist insofern beweglich, als zumindest ein Teil vom ihm relativ zum Vorrichtungsrahmen und ggf. zu einem etwaigen weiteren Teil des Aktors beweglich ist. Der Aktor ist insofern zu einer Erzeugung der Kraft ausgebildet, als er kinetische Energie aus einer abweichenden Energieform herstellt bzw. umwandelt. Die vom Aktor erzeugte Kraft entspricht im Betrieb entweder unmittelbar der auf die Leiter übertragenen Kraft oder bewirkt über ein Getriebe die auf die Leiter übertragene Kraft.
  • Die Steuereinrichtung bildet bevorzugt einen Regelkreis für die Übertragung der Prüfkraft. Auf Basis der mit dem Kraftsensor gegebenen Überwachung und davon abhängigen, automatischen Ansteuerung des Aktors lässt sich die Prüfkraft mit höchster Präzision einstellen. Insbesondere lässt sich die Prüfkraft für bestimmte Zeiträume aufrechterhalten, ohne dass dafür gesonderter Kraftaufwand durch den Prüfer notwendig ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt insofern eine einfachere und präzisere Kraftübertragung auf Leitern und damit ihre einfachere und präzisere Prüfung.
  • Vorzugsweise weist die Steuereinrichtung eine Wegsensoreinrichtung auf. Die Wegsensoreinrichtung dient zur Ermittlung eines von zumindest einem Teil der Kraftübertragungsvorrichtung in eine Wegmessrichtung zurückgelegten Weges. Die Wegmessrichtung gleich insbesondere der Prüfkraftrichtung. Alternativ oder zusätzlich dient die Wegsensoreinrichtung zur Ermittlung eines von zumindest einem Teil der zu prüfenden Leiter in die Wegmessrichtung zurückgelegten Weges. Die Wegsensoreinrichtung umfasst insbesondere einen Wegsensor, bevorzugt einen Positionstransmitter, oder ist dadurch ausgebildet. Die Wegsensoreinrichtung ist insbesondere eine eigene Einheit, die an der Kraftübertragungsvorrichtung angeordnet ist, oder von der Kraftübertragungsvorrichtung, insbesondere dem Aktor, umfasst. Das gleiche gilt für den Kraftsensor. Bei dem Teil der Kraftübertragungsvorrichtung handelt es sich bevorzugt um das Anlageelement oder den Aktor. Die Wegsensoreinrichtung ermöglicht neben einer präzisen Einstellung der Prüfkraft auch eine präzise Ermittlung des zurückgelegten Weges, ohne dass der Prüfer dazu ungenaue Messmethoden anwenden muss. Insbesondere ist es durch die Steuereinrichtung bei Vorhandensein der Wegsensoreinrichtung möglich, den zurückgelegten Weg automatisch zu ermitteln, nachdem die definierte Prüfkraft, insbesondere für einen bestimmten Zeitraum, anliegt.
  • Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung zu einer automatischen Ausführung eines Prüfungsablaufes ausgebildet. Der Prüfungsablauf umfasst, dass in einem ersten Schritt der Aktor aus einer Ausgangslage, in der er keine oder nur eine zu vernachlässigende Kraft auf die Leiter überträgt, soweit in eine erste Richtung, die insbesondere der Prüfkraftrichtung entspricht, bewegt wird, bis das Anlageelement eine Nulllagenkraft auf die Leiter überträgt, die geringer ist als die Prüfkraft. Die Prüfkraft ist insbesondere um ein Vielfaches größer als die Nulllagenkraft, die lediglich der Feststellung eines Kontaktes zwischen dem Anlageelement und der Leiter und/oder einer vollständigen Streckung der Kraftübertragungsvorrichtung abgesehen vom Aktor dient. In einem zweiten Schritt ermittelt die Wegsensoreinrichtung eine Nullposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung, insbesondere während das Anlageelement die Nulllagenkraft überträgt. In einem dritten Schritt wird der Aktor soweit in die erste Richtung bewegt, bis das Anlageelement die definierte Prüfkraft auf die Leiter überträgt. In einem vierten Schritt ermittelt die Wegsensoreinrichtung eine Prüfposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung, insbesondere während das Anlageelement die Prüfkraft überträgt. Bevorzugt ermittelt die Wegsensoreinrichtung anschließend den zur Übertragung der Prüfkraft zurückgelegten Weg des Teils anhand der Nullposition und der Prüfposition. Bei dem Prüfablauf handelt es sich insbesondere um einen nach einem Auslösen durch den Prüfer automatisch ablaufenden Prüfungsablauf. Durch diesen wird der Aufwand für den Prüfer weiter reduziert und die Genauigkeit der Ermittlung der Auslenkung bzw. des zurückgelegten Weges erhöht.
  • Bevorzugt weist die Vorrichtung eine von der Steuereinrichtung umfasste Speichereinheit auf. Die Steuereinrichtung ist dabei derart konfiguriert, dass der zurückgelegte Weg in der Speichereinheit gespeichert wird. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige (beispielsweise zu Zwecken einer anschließenden Ausgabe) und/oder langfristige Speicherung. Mit dem zurückgelegten Weg wird insbesondere die definierte Prüfkraft, der Prüfzeitpunkt und/oder weitere für die Prüfung relevante Daten abgespeichert. Daraus ergibt sich eine erleichterte Verwendung der Prüfungsergebnisse.
  • Die Steuereinrichtung umfasst bevorzugt eine Ausgabevorrichtung. Ferner ist die Steuereinrichtung bevorzugt derart konfiguriert, dass je nach zurückgelegtem Weg unterschiedliche Informationen von der Ausgabevorrichtung ausgegeben werden. Die ausgegebenen Informationen hängen insbesondere auch von einem bei einer vorangegangenen Prüfung, etwa im Vorjahr, zurückgelegten Weg ab. Die Ausgabevorrichtung umfasst insbesondere ein Display, bevorzugt einen Touch-Screen-Display, und/oder Leuchten. Die Informationen betreffen bevorzugt zumindest unter anderem den zurückgelegten Weg und vorzugsweise ein Signal zur Bewertung dessen, ob die geprüfte Leiter die Prüfung bestanden hat oder nicht.
  • Die Steuereinheit umfasst mit Vorteil eine Bedienereingabevorrichtung. Ferner ist die Steuereinrichtung bevorzugt derart konfiguriert, dass die Ansteuerung des Aktors mittels der Bedienereingabevorrichtung durch einen Benutzer wie dem Prüfer auszulösen ist. Ferner ist insbesondere die Prüfkraft durch den Bediener mittels der Bedienereingabevorrichtung zu definieren. Insbesondere ist der Prüfungsablauf durch die Bedienereingabevorrichtung auszulösen. Ferner bevorzugt sind durch die Bedienereingabevorrichtung unterschiedliche Prüfungsabläufe, etwa für unterschiedliche Leitertypen, Prüfkräfte und/oder Prüfkraftrichtungen, auszuwählen.
  • Die Bedienereingabevorrichtung ist bevorzugt von einem relativ zur Kraftübertragungsvorrichtung bzw. zum Vorrichtungsrahmen mobilen Gerät ausgebildet. Besonders bevorzugt handelt es sich bei der Bedienereingabevorrichtung um ein tragbares Terminal, Tablet oder Smartphone. Die Bedienereingabevorrichtung ist bevorzugt drahtlos oder kabelgebunden mit den weiteren Teilen der Steuereinrichtung verbunden. Durch die mobile Ausbildung ist die Sicherheit des Prüfers insofern erhöht, als er beim Auslösen des Prüfungsablaufes einen Sicherheitsabstand zur Kraftübertragungsvorrichtung zur Leiter einhalten kann. In diesem Fall ist insbesondere keine Abdeckung nötig. Falls die Bedienereingabevorrichtung demgegenüber ortsfest zum Vorrichtungsrahmen angeordnet ist, ist die Bedienereingabevorrichtung bevorzugt an einer Seite des Vorrichtungsrahmens angeordnet, an der Scharniere der Abdeckung, mittels der sie um eine horizontale Achse aufzuschwenken ist, angeordnet sind.
  • Vorzugsweise ist der Aktor von einem hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betreibbaren Stellzylinder ausgebildet. Im Falle der Ausbildung als hydraulischer Stellzylinder weist die Vorrichtung bevorzugt einen eigenen geschlossenen Ölkreislauf mit einer elektrisch anzutreibenden Ölpumpe auf. Sowohl im Falle des hydraulisch betreibbaren Stellzylinders als auch im Falle des elektrisch betreibbaren Stellzylinders weist die Vorrichtung bevorzugt einen Stecker zur Verbindung der Vorrichtung mit dem Stromnetz auf. Im Falle des pneumatisch betreibbaren Stellzylinders weist die Vorrichtung bevorzugt einen Druckluftschlauch zur Kopplung mit einem lokalen Druckluftnetz auf. Die vorgeschriebenen Ausbildungen des Aktors erlauben eine präzise Einstellung der Prüfkraft und eine Einsetzbarkeit der Vorrichtung in unterschiedlichen Umgebungen.
  • Der Aktor ist bevorzugt derart ausgebildet, dass er in eine Verfahrrichtung translatorisch beweglich ist. Die Verfahrrichtung gleicht insbesondere der Prüfkraftrichtung und/oder der Wegmessrichtung. Anstelle des bevorzugten Stellzylinders kann der Aktor auch beispielsweise als Motor, vorzugsweise als Hydraulikmotor, ausgebildet sein. Durch die translatorische Bewegung ist die Mechanik zur Kraftübertragung vom Aktor auf die Leiter insbesondere für den Fall, dass sich die genannten Richtungen gleichen, mechanisch vereinfacht.
  • Der Aktor ist bevorzugt derart ausgebildet, dass er maximal über zumindest 75 mm, insbesondere über zumindest 200 mm beweglich ist. Das bedeutet, dass der maximale Verfahrweg des Aktors in die Verfahrrichtung zumindest die angegebene Länge hat. Damit wird erreicht, dass auch bei einer unmittelbaren Kopplung des Anlageelementes und des Aktors eine kritische Auslenkung der Leiter, die gemäß DIN-Norm je nach Leiterwerkstoff bei 65 mm oder 75 mm liegt, festgestellt werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Aktor zur Erzeugung einer Kraft von zumindest 500 N und/oder höchstens 3.000 N ausgebildet. Insbesondere ist der Aktor zur Erzeugung einer Kraft von zumindest im Wesentlichen 784,8 N und/oder 2.452,5 N ausgebildet. „Im Wesentlichen“ bedeutet, dass die Werte ungeachtet Messungenauigkeiten, Rundungsfehlern und dergleichen zu erreichen sind. Durch diese Ausbildung des Aktors können die für die Leiterprüfung gemäß DIN-Norm erforderten Prüfkräfte auch dann auf die Leiter übertragen werden, wenn zwischen dem Anlageelement und dem Aktor keine Übersetzung gegeben ist, was zur Vereinfachung der Vorrichtung vorteilhaft ist.
  • Vorzugsweise ist der Aktor zumindest im Wesentlichen zwischen dem Anlageelement und einer Aufstandsfläche der Vorrichtung angeordnet. Bei der Aufstandsfläche handelt es sich um eine gedachte Ebene, an die die Vorrichtung mit im Betrieb auf dem Boden abzustellenden Füßen bzw. Rollen angrenzt. Die Aufstandsfläche erstreckt sich bevorzugt horizontal. Der Aktor ist besonders bevorzugt derart angeordnet, dass die Verfahrrichtung rechtwinklig zur Aufstandsfläche orientiert ist. Das bedeutet insbesondere, dass der Aktor aufrecht im Vorrichtungsrahmen montiert ist. So kann die vom Aktor erzeugte Kraft unmittelbar als Prüfkraft verwendet werden, wobei die Leiter je nach Prüfungstyp bequem horizontal anzuordnen ist.
  • Das Anlageelement ist vorzugsweise mittels einer Koppeleinrichtung an einem weiteren Teil der Kraftübertragungsvorrichtung angeordnet. Die Koppeleinrichtung ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Anlageelement zum weiteren Teil zumindest in einem Außerbetriebszustand um eine zur Aufstandsfläche insbesondere parallele Schwenkachse schwenkbar ist. Bei dem weiteren Teil der Kraftübertragungsvorrichtung handelt es sich bevorzugt um den vorgenannten Teil der Kraftübertragungsvorrichtung, insbesondere um den Aktor. Die Schwenkbarkeit des Anlageelementes erleichtert seine Anordnung an der zu prüfenden Leiter. Insbesondere kann die zu prüfende Leiter oberhalb der Vorrichtung abgelegt werden und daraufhin das Anlageelement von der Seite über eine zu belastende Stufe geklappt werden.
  • Die Koppeleinrichtung weist vorzugsweise einen ersten Koppelpartner und einen zweiten Koppelpartner auf. Das Anlageelement und der weitere Teil bilden je einen der beiden Koppelpartner aus. Der erste Koppelpartner bildet ein in Richtung der Schwenkachse durchgehendes und sich in eine quer dazu erstreckende Langlochrichtung länglich erstreckendes Langloch aus. Durch das Langloch erstreckt sich der zweite Koppelpartner. Der zweite Koppelpartner ist schwenkbeweglich relativ zum ersten Koppelpartner und relativ dazu in die Langlochrichtung verschieblich. Im Einzelnen bildet bevorzugt das Anlageelement den ersten Koppelpartner und der weitere Teil den zweiten Koppelpartner aus oder bildet das Anlageelement den zweiten Koppelpartner und das weitere Teil den ersten Koppelpartner aus. Durch den vorbeschriebenen Aufbau der Koppelpartner ist es auch ohne eine Bewegung des Aktors möglich, das Anlageelement nach dem Schwenken über die Sprosse darauf abzusenken und somit daran festzulegen, so dass die folgende Kraftübertragung sichergestellt ist.
  • Bevorzugt bildet das Anlageelement einen Sprossenaufnahmeraum aus, der in einem Längsschnitt zumindest teilweise L- oder U-förmig ist. Dies ist so zu verstehen, dass die L- oder U-Form der Kontur des Sprossenaufnahmeraumes im Längsschnitt zumindest im Wesentlichen entspricht. Dadurch ist es möglich, dass sich ein seitlicher bzw. zwei seitliche Schenkel des Anlageelementes beim Absenken an eine oder mehrere Seiten der Sprosse anlegen und ein Verrutschen des Anlageelementes relativ zur zu prüfenden Leiter verhindern. Insbesondere ist der Sprossenaufnahmeraum, wenn das Anlageelement für die Prüfung an der Leiter angeordnet ist, nach unten bzw. zur Schwenkachse hin offen und/oder der Sprossenaufnahmeraum derart ausgebildet, dass eine Sprosse der Leiter aus Richtung der Schwenkachse in den Sprossenaufnahmeraum einzuführen ist. Das bedeutet, dass der letzte Teil der Bewegung der Sprosse in den Aufnahmeraum relativ zum Anlageelement von der Schwenkachse weg erfolgt, ohne dass die gesamte Bewegung ausschließlich in diese Richtung erfolgen muss.
  • Vorzugsweise umfasst die Steuereinrichtung zumindest einen Sicherheitssensor. Hierbei ist die Steuereinrichtung bevorzugt derart ausgebildet, dass bei einem Auslösen des Sicherheitssensors die automatische Übertragung der Prüfkraft verhindert ist, insbesondere auch bei einem zeitgleichen Auslösen der Ansteuerung des Aktors durch einen Benutzer. Bei dem Sicherheitssensor handelt es sich bevorzugt um einen Zweihandsensor, der auslöst, solange der Benutzer nicht beide Hände an je einem Sensorteil des Zweihandsensors angeordnet hat. Alternativ oder zusätzlich handelt es sich bei dem Sicherheitssensor um einen Sensor, der auslöst, sofern die Abdeckung nicht geschlossen ist. Alternativ oder zusätzlich handelt es sich bei dem Sicherheitssensor um einen Not-Aus-Schalter, der auf seine Betätigung hin auslöst. Hierdurch ist die Sicherheit für den Bediener deutlich erhöht.
  • Vorzugsweise weist die Vorrichtung zumindest einen Ballastraum zur Aufnahme zumindest einer Ballasteinheit auf. Dabei ist bevorzugt der zumindest eine Sicherheitssensor derart am Ballastraum angeordnet, dass der Sicherheitssensor im Falle einer mangelnden Ballasteinheit im Ballastraum auslöst. Bevorzugt weist die Vorrichtung eine Mehrzahl von Ballasträumen, insbesondere acht Ballasträume auf, denen bevorzugt jeweils ein Sicherheitssensor zugeordnet ist. In jedem Ballastraum ist eine Ballasteinheit einzuführen, die insbesondere 15 kg wiegt. In diesem Fall dient der Sicherheitssensor dazu, sicherzustellen, dass die Vorrichtung ein ausreichendes Gesamtgewicht aufweist, um die Prüfkraft aufzubringen. Bevorzugt ist das Auslösen bzw. die Relevanz des Auslösens des Sicherheitssensors oder zumindest eines der Sicherheitssensoren vom gewählten Prüfungsablauf und der dazu notwendigen Prüfkraft abhängig, um zum einen ein hinreichendes Gesamtgewicht der Vorrichtung sicherzustellen und zum anderen eine unnötige Aufballastierung der Vorrichtung zu vermeiden.
  • Bevorzugt weist die Vorrichtung zumindest ein Ständerelement auf, das zur Ablage oder Fixierung der zu prüfenden Leiter dient. Das Ständerelement dient insbesondere zur Fixierung der zu prüfenden Leiter entgegen einer Bewegung in die Prüfkraftrichtung. Ist die Prüfkraftrichtung vertikal orientiert, weist die Vorrichtung insbesondere zwei Ständerelemente auf, die derart zu positionieren sind, dass das Anlageelement mittig zwischen den Ständerelementen positioniert ist. Das zumindest eine Ständerelement dient insbesondere zu einer Ablage der zu prüfenden Leiter auf einer Höhe von ca. 80 cm. Das zumindest eine Ständerelement ist bevorzugt mittels eines biegeschlaffen Verbindungselementes an dem Vorrichtungsrahmen angeordnet. Das biegeschlaffe Verbindungselement hat eine Länge, durch die das Ständeelement ohne den Schritt eines gesonderten Ausmessens auf einfache Weise im nötigen Abstand zum Anlageelement zu positionieren ist.
  • Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine Umlenkrolle und ein biegeschlaffes Zugelement auf. Die Umlenkrolle dient zur Umlenkung des Zugelementes, dass das Anlageelement mit dem Aktor verbindet. Das Zugelement ist von der Kraftübertragungsvorrichtung umfasst. Das Ständerelement zur Fixierung der Leiter ist in diesem Falle entgegen einer Bewegung in eine zur Aufstandsfläche parallele Richtung ausgebildet. Durch diese Ausbildung ist auch bei einer vertikalen Verfahrrichtung und einer flach abgelegten Leiter ein solcher Prüfungsablauf ermöglicht, bei der die Leiter in ihre Längsrichtung zu belasten ist. Durch das umgelenkte Zugelement wird es möglich, dass sich die Prüfkraftrichtung auf einfache Weise von der Verfahrrichtung unterscheidet. Insbesondere handelt es sich bei der Umlenkrolle und dem Zugelement um eine optionale Ausstattung, durch die die Vorrichtung für unterschiedliche Prüfungsabläufe umzurüsten ist.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind den nachfolgend beschriebenen, schematisch dargestellten Figuren zu entnehmen; es zeigen:
    • 1 einen schematisch dargestellten Längsschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit dem Anlageelement in der Nullposition und einer Leiter,
    • 2 den Längsschnitt gemäß 1 mit dem Anlageelement in der Prüfposition,
    • 3 einen schematisch dargestellten Längsschnitt einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung und einer teilweise dargestellten Leiter,
    • 4 einen schematisch dargestellten Längsschnitt eines Zwischenrahmens der Vorrichtung gemäß 3,
    • 5 eine schematische dargestellte Frontansicht des Zwischenrahmens gemäß 4,
    • 6 eine schematisch dargestellte Draufsicht des Zwischenrahmens gemäß den 4 und 5,
    • 7 einen schematisch dargestellten Längsschnitt des Anlageelementes der Vorrichtung gemäß 1 im an die Leiter angelegten Zustand,
    • 8 den Längsschnitt gemäß 7 mit dem Anlageelement im von der Leiter gelösten Zustand.
  • Die nachfolgend erläuterten Merkmale der erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele können auch einzeln oder in anderen Kombinationen als dargestellt oder beschrieben Gegenstand der Erfindung sein, stets aber zumindest in Kombination mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Sofern sinnvoll, sind funktional gleichwirkende Teile mit identischen Bezugsziffern versehen.
  • Die 1 und 2 zeigen eine erste erfindungsgemäße Vorrichtung 2 zur Prüfung einer Leiter 4. Die Vorrichtung 2 weist eine Kraftübertragungsvorrichtung 6 auf, die ein an die zu prüfende Leiter 4 anzulegendes Anlageelement 8 zur Übertragung einer in eine Prüfkraftrichtung PR gerichteten Kraft auf die Leiter 4 und eine mit den Anlageelement 8 gekoppelten und beweglichen Aktor 10 zur Erzeugung der Kraft aufweist. Außerdem weist die Vorrichtung 2 einen Vorrichtungsrahmen 26 sowie Rollen 32 auf, mit denen sie auf einer Aufstandsfläche AF abgestellt ist. Die Leiter 4 liegt mit ihren Enden auf Ständerelementen 22 der Vorrichtung 2 auf. Die Vorrichtung 2 weist ferner eine nicht dargestellte Steuereinrichtung auf, die einen Kraftsensor umfasst. Die Steuereinrichtung ist derart zur Ansteuerung des Aktors 10 konfiguriert, dass mittels des Anlageelementes 8 automatisch eine definierte Prüfkraft auf die Leiter 4 übertragbar ist.
  • Der Aktor 10 ist im Verhältnis zur Aufstandsfläche AF aufrecht angeordnet und in eine vertikale Verfahrrichtung VR, die sowohl der Prüfkraftrichtung PR als auch der Wegmessrichtung WR gleicht, verfahrbar. Das Anlageelement 8 ist mittels einer Koppeleinrichtung 12 an dem Aktor 10 angeordnet. Die Koppeleinrichtung 12 ist durch die 7 und 8 im Detail dargestellt. Die Koppeleinrichtung 12 weist einen ersten Koppelpartner 14 auf, der von dem Anlageelement 8 ausgebildet ist. Ferner weist die Koppeleinrichtung 12 einen zweiten Koppelpartner 16 auf, der von dem Aktor 10 ausgebildet ist. Die Koppeleinrichtung 12 ist derart ausgebildet, dass das Anlageelement 8 in einem Außerbetriebszustand relativ zum Aktor 10 um eine zur Aufstandsfläche AF parallele Schwenkachse SA schwenkbar ist. Im Einzelnen weist der erste Koppelpartner 14 ein in Richtung der Schwenkachse SA durchgehendes und sich in eine quer dazu erstreckende Langlochrichtung LR länglich erstreckendes Langloch 18 aus. Durch das Langloch 18 erstreckt sich der zweite Koppelpartner 16 schwenkbeweglich und relativ zum ersten Koppelpartner 14 in die Langlochrichtung LR verschieblich. Dadurch lässt sich erreichen, dass sich das Anlageelement 8 ausgehend von seiner Position gemäß 8 um die Schwenkachse SA über die dargestellte Sprosse der Leiter 4 klappen und anschließend zumindest geringfügig in die Position gemäß 7 absenken lässt, um ein Zurückklappen sicher zu vermeiden. Hierzu weist das Anlageelement 8 auch einen U-förmigen Sprossenaufnahmeraum 20 auf, in den die Sprosse lediglich aus Richtung der Schwenkachse SA einzuführen ist.
  • Die Steuereinrichtung weist eine Wegsensoreinrichtung mit einem Wegsensor zur Ermittlung eines zurückgelegten Weges auf. Dabei handelt es sich um den zurückgelegten Weg W von zumindest einem Teil der Kraftübertragungsvorrichtung 6 in die Wegmessrichtung WR. So kann die Steuereinrichtung feststellen, wie weit die Leiter 4 durch die Prüfkraft ausgelenkt wird.
  • Im Einzelnen ist die Steuereinrichtung zu einer automatischen Ausführung eines Prüfungsablaufs ausgebildet. Gemäß diesem Prüfungsablauf wird zunächst der Aktor 10 soweit in die Verfahrrichtung VR, d.h. in Richtung der Aufstandsfläche AF, verfahren, bis das Anlageelement 8 eine Nulllagenkraft auf die Leiter 4 übertragt, d.h. an der Leiter 4 anliegt (vgl. 1). Daraufhin ermittelt die Wegsensoreinrichtung eine Nullposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung 6 während das Anlageelement 8 die Nulllagenkraft überträgt. Daraufhin wird der Aktor 10 soweit in die Verfahrrichtung VR bewegt, bis das Anlageelement 8 die definierte Prüfkraft auf die Leiter 4 überträgt (vgl. 2). Daraufhin ermittelt die Wegsensoreinrichtung eine Prüfposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung 6, während das Anlageelement 8 die Prüfkraft überträgt. Abschließend ermittelt die Wegsensoreinrichtung des zurückgelegten Weg W anhand der Nullposition und der Prüfposition.
  • Die 3 bis 6 zeigen eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung 2 ganz oder teilweise. Diese Vorrichtung 2 weist ein Ständerelement 22 auf, das zur Fixierung der Leiter 4 entgegen einer Bewegung in eine zur Aufstandsfläche AF parallele Richtung ausgebildet ist. Das Anlageelement 8 ist im gezeigten Anwendungsfall an einen Haken der Leiter 4 angelegt und über ein Zugelement 24, das von einer Umlenkrolle 28 umgelenkt wird, mit dem Aktor 10 verbunden. Durch diesen Aufbau lässt sich ein anderer Prüfablauf als der vorgeschriebene umsetzen.
  • Die 4 bis 6 zeigen jeweils einen Zwischenrahmen 30 der Vorrichtung 2 gemäß 3 sowie einen Teil der vorbeschriebenen Komponenten.

Claims (20)

  1. Vorrichtung (2) zur Prüfung von Leitern, aufweisend - eine Kraftübertragungsvorrichtung (6) mit einem an eine zu prüfende Leiter (4) anzulegenden Anlageelement (8) zur Übertragung einer in eine Prüfkraftrichtung (PR) gerichteten Kraft auf die Leiter (4) und - einen Kraftsensor zur Ermittlung der Kraft, gekennzeichnet durch - einen von der Kraftübertragungsvorrichtung (6) umfassten, mit dem Anlageelement (8) gekoppelten und beweglichen Aktor (10) zur Erzeugung der Kraft und - eine den Kraftsensor umfassende und mit dem Aktor (10) verbundene Steuereinrichtung, die derart zur Ansteuerung des Aktors (10) konfiguriert ist, dass mittels des Anlageelementes (8) automatisch eine definierte Prüfkraft auf die Leiter (4) übertragbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine von der Steuereinrichtung umfasste Wegsensoreinrichtung zur Ermittlung eines von zumindest einem Teil der Kraftübertragungsvorrichtung (6) in eine Wegmessrichtung (WR), die insbesondere der Prüfkraftrichtung (PR) gleicht, zurückgelegten Weges (W).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Ausbildung der Steuereinrichtung zu einer automatischen Ausführung eines Prüfungsablaufs derart, dass a) der Aktor (10) so weit in eine erste Richtung (VR) bewegt wird, bis das Anlageelement (8) eine Nulllagenkraft, die geringer ist als die Prüfkraft, auf die Leiter (4) überträgt, b) die Wegsensoreinrichtung eine Nullposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung (6) ermittelt, während das Anlageelement (8) die Nulllagenkraft überträgt, c) anschließend der Aktor (10) so weit in die erste Richtung (VR) bewegt wird, bis das Anlageelement (8) die definierte Prüfkraft auf die Leiter (4) überträgt, d) die Wegsensoreinrichtung eine Prüfposition des Teils der Kraftübertragungsvorrichtung ermittelt, während das Anlageelement die Prüfkraft überträgt, e) anschließend die Wegsensoreinrichtung den zurückgelegten Weg (W) anhand der Nullposition und der Prüfposition ermittelt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch eine von der Steuereinrichtung umfasste Speichereinheit und eine Konfiguration der Steuereinrichtung derart, dass der zurückgelegte Weg (W) in der Speichereinheit gespeichert wird.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, gekennzeichnet durch eine von der Steuereinrichtung umfasste Ausgabevorrichtung und eine Konfiguration der Steuereinrichtung derart, dass je nach zurückgelegtem Weg (W), insbesondere auch je nach einem bei einer vorangegangenen Prüfung zurückgelegten Weg (W), unterschiedliche Informationen von der Ausgabevorrichtung ausgegeben werden.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine von der Steuereinrichtung umfasste Bedienereingabevorrichtung und eine Konfiguration der Steuereinrichtung derart, dass die Ansteuerung des Aktors (10) mittels der Bedienereingabevorrichtung durch einen Benutzer auszulösen ist und insbesondere die Prüfkraft durch den Bediener mittels der Bedienereingabevorrichtung zu definieren ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienereingabevorrichtung von einem relativ zur Kraftübertragungsvorrichtung mobilen Gerät ausgebildet ist und/oder ein Display aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktor (10) hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betreibbar ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktor (10) in eine Verfahrrichtung (VR) translatorisch beweglich ist, die insbesondere der Prüfkraftrichtung (PR) und/oder der Wegmessrichtung (WR) gleicht.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktor (10) derart ausgebildet ist, dass er maximal über zumindest 75 mm, insbesondere über zumindest 200 mm beweglich ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktor (10) zur Erzeugung einer Kraft von mindestens 500 N und/oder höchstens 3.000 N, insbesondere zumindest im Wesentlichen 784,8 N oder 2.452,5 N, ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktor (10) zumindest im Wesentlichen zwischen dem Anlageelement (8) und einer Aufstandsfläche (AF) derart angeordnet ist, dass die Verfahrrichtung (VR) rechtwinklig zu der Aufstandsfläche (AF) orientiert ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (8) mittels einer Koppeleinrichtung (12) an einem weiteren Teil der Kraftübertragungsvorrichtung, insbesondere an dem Aktor (10), angeordnet ist, wobei die Koppeleinrichtung (12) derart ausgebildet ist, dass das Anlageelement (8) zum weiteren Teil zumindest in einem Außerbetriebszustand um eine zu einer Aufstandsfläche (AF) insbesondere parallele Schwenkachse (SA) schwenkbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppeleinrichtung (12) einen ersten Koppelpartner (14) und einen zweiten Koppelpartner (16) umfasst, wobei das Anlageelement (8) und der weitere Teil je einen der beiden Koppelpartner (14, 16) ausbilden und der erste Koppelpartner (14) ein in Richtung der Schwenkachse (SA) durchgehendes und sich in eine quer dazu erstreckende Langlochrichtung (LR) länglich erstreckendes Langloch (18) ausbildet, durch das sich der zweite Koppelpartner (16) schwenkbeweglich und relativ zum ersten Koppelpartner (14) in die Langlochrichtung (LR) verschieblich erstreckt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (8) einen in einem Längsschnitt zumindest teilweise L- oder U-förmigen Sprossenaufnahmeraum (20) ausbildet.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprossenaufnahmeraum 20 derart ausgebildet ist, dass eine Sprosse der Leiter (4) aus Richtung der Schwenkachse (SA) in den Sprossenaufnahmeraum (20) einzuführen ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung zumindest einen Sicherheitssensor umfasst und derart ausgebildet ist, dass bei einem Auslösen des Sicherheitssensors die automatische Übertragung der Prüfkraft verhindert ist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest einen Ballastraum zur Aufnahme zumindest einer Ballasteinheit, wobei der zumindest eine Sicherheitssensor derart am Ballastraum angeordnet ist, dass der Sicherheitssensor im Falle einer mangelnden Ballasteinheit im Ballastraum auslöst.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest ein Ständerelement (22) zur Ablage oder Fixierung der zu prüfenden Leiter (4), das bevorzugt mittels eines biegeschlaffen Verbindungselementes an einem Vorrichtungsrahmen (26) der Vorrichtung (2) angeordnet ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch eine Umlenkrolle (28) zur Umlenkung eines von der Kraftübertragungsvorrichtung (6) umfassten, biegeschlaffen und das Anlageelement (8) mit dem Aktor (10) verbindenden Zugelementes (24), wobei das Ständerelement (22) zur Fixierung der Leiter (4) entgegen einer Bewegung in eine zu einer Aufstandsfläche (AF) parallele Richtung (PR) ausgebildet ist.
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