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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Intrudieren oder Extrudieren und/oder Kippen zumindest eines in einem Ober- oder Unterkiefer sitzenden Zahns nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Vorrichtung kann in oder an einer Zahnspange angeordnet werden oder als Zahnspange gebildet sein. Der Zahn kann insbesondere ein Frontzahn respektive Schneidezahn sein. Die Vorrichtung umfasst zumindest einen in oder an dem zumindest einen Träger anordbaren Vorrichtungsbügel. Der zumindest eine Vorrichtungsbügel ist aus einem Metall oder einer Metalllegierung gebildet oder er umfasst ein Metall oder eine Metalllegierung. Beispielsweise kann der Vorrichtungsbügel aus einem Metalldraht gebildet sein. Der zumindest eine Vorrichtungsbügel umgreift den Zahn, insbesondere den Zahnhals und/oder die Seite des Zahns und/oder die Approximalfläche des Zahns, zumindest abschnittsweise, insbesondere randseitig oder im Bereich der Labialfläche oder im Bereich der Approximalfläche des Zahns oder im Bereich des marginalen Saums.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Zahnspange nach Anspruch 9.
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Die Erfindung betrifft schließlich ein Verfahren zum Intrudieren oder Extrudieren und/oder Kippen zumindest eines in einem Ober- oder Unterkiefer sitzenden Zahns gemäß Anspruch 10.
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TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
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Der Ästhetik von Kiefer und Zähnen wird zunehmend mehr Bedeutung beigemessen. Da die Zähne bei ihrem natürlichen Wachstum oft schief oder unregelmäßig positioniert sind, kann der Sitz der Zähne mechanisch korrigiert werden. Dabei kann eine Zahnspange verwendet werden. Die Zahnspange umfasst meist einen KunststoffTräger, in dem mehrere Metallbügel oder -federn eingegossen sind, die an den Zahn angepasst werden und die auf den Zahn Kräfte übertragen. Die auf die Zähne einwirkenden Kräfte korrigieren die Position des Zahns in Hinblick auf seine Neigung oder auf seine Position relativ zu benachbarten Zähnen.
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Gemäß dem Stand der Technik werden die die Zähne bei einer mechanischen Positions-Korrektur im Kiefer seitlich geringförmig verschoben oder um zumindest eine Achse geringfügig gekippt. Sofern benachbarte Zähne unterschiedlich weit aus dem Kiefer herausragen, wird der Gesamteindruck verglichen mit einem Kiefer mit im Wesentlichen gleichweit herausragenden Zähnen immer noch als weniger ästhetisch empfunden. Insofern besteht hier weiterer Bedarf zur Korrektur der Zahnposition im Hinblick auf die sichtbare Zahnlänge oder dasjenige Maß, welches bestimmt, wieweit der Zahn aus dem Kiefer herausragt, insbesondere die Abweichung dieser Maße bei zwei benachbarten Zähnen. Hier setzt die Erfindung ein.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit möglichst geringem apparativem Aufwand und basierend auf bereits bekannten Positions-Korrektur-Maßnahmen die Kiefer-Ästhetik im Hinblick auf möglichst gleichweit herausragende Zähne zu optimieren. Dies gelingt mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Neben- und Unteransprüchen. Bei der Vorrichtung zum Intrudieren oder Extrudieren und/oder Kippen zumindest eines in einem Ober- oder Unterkiefer sitzenden Zahns, insbesondere Frontzahns, ist demnach vorgesehen, dass in oder an dem Vorrichtungsbügel respektive an einem Retentionsbügel zumindest ein Fixierungselement angeordnet ist, welches die Zahnkrone respektive die Schneidkante zumindest abschnittsweise umgreift. In oder an dem Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel ist zumindest ein Aktivierungselement angeordnet, mit dem durch zumindest bereichsweise Verformung des Aktivierungselementes eine Federkraft erzeugbar ist, die auf das Fixierungselement so wirkt, dass die Federkraft mit dem Fixierungselement auf den Zahn übertragbar ist. Dadurch wirken eine vertikale oder eine vertikale und eine horizontale Kraftkomponente auf den Zahn ein. Die einwirkende Kraft kann überwiegend eine vertikale Kraftkomponente aufweisen und eine vernachlässigbare horizontale Kraftkomponente. „Vertikal“ meint hier parallel oder nahezu parallel zu derjenigen Richtung, welche den Zahn in die Zahntasche hinein oder aus ihr heraus bewegt (Intrusion respektive Extrusion).
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Die bereichsweise Verformung des Aktivierungselementes entsteht durch manuelle mechanische Einwirkung auf das Aktivierungselement, beispielsweise durch Zusammendrücken (oder Auseinanderziehen) des Metalldrahts. Für das Zusammendrücken oder Auseinanderdrücken kann ein Werkzeug verwendet werden, beispielsweise eine (herkömmliche Spitz-)Zange. Dadurch wird eine auf den Zahn wirkende (i. W. vertikale, d. h. intrusions- oder extrusionsartige) Kraft erzeugt, die den Zahn entweder um einen Bruchteil der Zahnlänge in den Kiefer hineindrückt oder um einen Bruchteil der Zahnlänge aus dem Kiefer herauszieht. Sofern der Zahn ein Stück weit aus dem Kiefer herausbewegt werden soll, kann es zweckmäßig sein, wenn das Fixierungselement an dem Zahn, etwa durch Haft- und/oder Befestigungsmittel fixiert wird, etwa mittels Klebstoff und/oder mittels Kugel/Leiste, jeweils angeordnet auf der Zahnoberfläche, an geeigneter Stelle.
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Auf diese Weise wird mittels der eingangs beschriebenen Vorrichtung mit der Zeit erreicht, dass ein zu weit aus dem Kiefer herausragender Zahn in den Kiefer hineingedrückt (intrudiert) wird oder ein zu tief sitzender Zahn aus dem Kiefer herausbewegt (extrudiert) wird. Nach einer angemessenen Zeitspanne, beispielsweise nach Wochen oder Monaten, ragen die intrudierten/extrudierten Zähne im Wesentlichen gleichweit aus dem Kiefer heraus, und es entsteht der ästhetische Gesamteindruck eines Kiefers mit nahezu gleichlangen respektive gleichweit aus dem Kiefer herausragenden Zähnen. Bevorzugt bewirkt die Vorrichtung eine Positionsänderung der beim Sprechen, Lächeln oder Lachen vordringlich sichtbaren Zähne, beispielsweise der Front- oder Schneidezähne. Ferner bewirkt die optimale Positionierung eine Verbesserung der Funktionalität.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel, Fixierungselement und Aktivierungselement einstückig aus einem Metalldraht gebildet sind. Der Vorrichtungsbügel kann mittels zumindest einem, vorzugsweise zwei, Vorrichtungsbügel-Verbindungselementen in oder an dem Träger befestigt sein. Das Aktivierungselement kann zwischen Vorrichtungsbügel-Verbindungselement und dem Fixierungselement angeordnet sein. Der Draht kann wahlweise aus einer Metalllegierung gebildet sein, insbesondere aus einer Legierung, die für Anwendungen im Mund unbedenklich sind.
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Es kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Aktivierungselement-Paar vorgesehen ist, wobei beide Aktivierungselemente des Aktivierungselement-Paars an einer Zahnseite, insbesondere an der Zahnvorderseite, vorzugsweise im Bereich des Zahnrands oder der Labialfläche, angeordnet sind. Die Anbringung an der Zahnvorderseite bewirkt, dass die Aktivierungselemente für den Anwender (Behandelten) respektive für den Behandelnden, insbesondere mit (Zangen-)Werkzeugen, gut erreichbar sind.
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Vorrichtungsbügel und Aktivierungselement können einander zumindest bereichsweise oder abschnittsweise überlappen. So kann der Vorrichtungsbügel (abschnittsweise) zwischen Aktivierungselement und Zahn verlaufen oder das Aktivierungselement kann (abschnittsweise) zwischen Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel und Zahn angeordnet sein. Indem die Komponenten bereichsweise überlappen wird die Anordnung kompakter und lässt sich vom Anwender oder Behandelten besser tragen/benutzen.
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Das Fixierungselement kann zumindest einen Fixierungsbügel umfassen und zwei an den zumindest einen Fixierungsbügel anschließende Fixierungsstege. In oder an den Fixierungsstegen kann zumindest ein Aktivierungselement angeordnet sein. Bevorzugt sind die Fixierungsstege mit dem Aktivierungselement verbunden, das Aktivierungselement mit den Vorrichtungsbügeln/Retentionsbügeln, die Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel mit den Vorrichtungsbügel-Verbindungselementen und die wiederum kann mit einem Träger verbunden sein, der die Vorrichtung hält, und der am Kiefer anordbar ist.
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Das Aktivierungselement kann zumindest eine Aktivierungsschlaufe umfassen oder daraus gebildet sein. Durch Zusammendrücken der Schlaufe wird eine Kraft erzeugt, die den Zahn in den Kiefer sachte intrudiert, durch auseinanderdrücken der Schlaufe wird eine Kraft erzeugt, die den Zahn sachte aus dem Kiefer extrudiert. Es kann auch eine Anwendung vorgesehen sein, bei der ein Zahn intrudiert werden soll und ein benachbarter Zahn extrudiert, bis idealerweise die beiden benachbarten Zähne um das im Wesentlichen selbe sichtbare Maß aus dem Kiefer herausragen. In diesem Fall wir eine Schlaufe oder ein Schlaufenpaar zusammengedrückt (für die Intrusion) und eine weitere Schlaufe respektive ein weiteres Schlaufenpaar wird auseinandergedrückt (für die Extrusion).
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Es kann ein Träger vorgesehen sein, in oder an dem die Vorrichtung angeordnet respektive anordbar ist. Der Träger kann eine Kunststoffbasis umfassen oder daraus gebildet sein. Zumindest ein Abschnitt und/oder zumindest eine Retention, vorzugsweise zwei Abschnitte und/oder zwei Retentionen, des Vorrichtungsbügels können in der Kunststoffbasis angeordnet, insbesondere eingegossen, sein. Es können ein oder mehrere Verstell-Elemente vorgesehen sein zum Ändern der Position und/oder Biegekraft des Vorrichtungsbügels. Die Verstell-Elemente können in dem Träger angeordnet/eingegossen sein.
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Ein Optimieren der Kiefer-Ästhetik im Hinblick auf möglichst gleichweit herausragende Zähne mit möglichst geringem apparativem Aufwand und basierend auf bereits bekannten Positions-Korrektur-Maßnahmen gelingt ferner durch eine Zahnspange gemäß Anspruch 9. Demnach umfasst die Zahnspange eine hierin beschriebene Intrusions-/Extrusions-Vorrichtung.
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Ein Optimieren der Kiefer-Ästhetik im Hinblick auf möglichst gleichweit herausragende Zähne mit möglichst geringem apparativem Aufwand und basierend auf bereits bekannten Positions-Korrektur-Maßnahmen gelingt ferner durch ein Verfahren nach Anspruch 10. Das Verfahren dient zum Intrudieren oder Extrudieren und/oder Kippen zumindest eines in einem Ober- oder Unterkiefer sitzenden Zahns, insbesondere Frontzahns. Dabei kann eine hierin beschriebene Vorrichtung oder eine hierin beschriebene Zahnspange verwendet werden. Zumindest ein in oder an einem Träger anordbarer und aus einem Metalldraht gebildeter Vorrichtungsbügel wird an dem Zahnhals respektive an der Labialfläche des Zahns so angeordnet, dass der Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel den Zahnhals respektive die Labialfläche, zumindest abschnittsweise, insbesondere randseitig oder im Bereich des Zahnrandes und/oder der Randleiste des Zahns, umgreift. Ein in oder an dem Vorrichtungsbügel angeordnetes aus dem Metalldraht gebildetes Fixierungselement wird an der Zahnkrone respektive die Schneidkante so angeordnet, dass das Fixierungselement die Zahnkrone/Schneidkante zumindest abschnittsweise umgreift. Ein in oder an dem Vorrichtungsbügel angeordnetes aus dem Metalldraht gebildetes Aktivierungselement-Paar wird durch mechanisches Zusammendrücken des Metalldrahts so aktiviert, dass eine Federkraft erzeugt wird. Diese Federkraft wirkt auf das Fixierungselement so, dass die Federkraft mit dem Fixierungselement auf den Zahn übertragen wird, wobei eine vertikale und/oder horizontale Kraftkomponente auf den Zahn einwirkt. Mit dem Verfahren gelingt es, dasjenige Maß zu verändern/korrigieren, um das ein Zahn benachbarte Zähne über- oder unterragt. Das Verfahren wird, etwa beim Tragen einer Zahnspange, über einen Zeitraum von mehreren Wochen immer wieder wiederholt angewendet, sodass die Position des Zahns respektive die sichtbare Zahnlänge sachte korrigiert wird.
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Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Intrudieren/Extrudieren eines (Schneide-)Zahns dargestellt ist. Auch einzelne Merkmale der Ansprüche oder der Ausführungsformen können mit anderen Merkmalen anderer Ansprüche und Ausführungsformen kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In der Zeichnung zeigen
- 1 eine Intrusions-/ Extrusions-Vorrichtung auf einem Zahn in Vorder- respektive Labialansicht,
- 2 eine Vorrichtung gemäß 1 in Palatinalansicht,
- 3 eine Intrusions-/Extrusions-Vorrichtung in perspektivischer Ansicht und
- 4 eine Variante einer Intrusions-/Extrusions-Vorrichtung in Palantinalansicht.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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1 zeigt eine Vorderansicht auf einen zu intrudierenden oder extrudierenden Schneidezahn 1, an dem eine Vorrichtung 2 zum Intrudieren/Extrudieren des Zahns 1 angeordnet ist. Der Zahn 1 ist benachbart zu den Nachbarzähnen 1', deren Sitz im Kiefer mit der Vorrichtung 2 nicht korrigiert werden soll. Die Vorrichtung 2 ist aus einem Metalldraht 3 gebildet, welcher zwei Vorrichtungsbügel 4 mit jeweils einem Überwurfknick 15 zur Retention umfasst, die die Labialfläche 5 des Zahns 1, insbesondere randseitig, umgreifen. Mit den Vorrichtungsbügeln 4 wird die Vorrichtung 2 auf dem Zahn 1 fixiert. An jeden Vorrichtungsbügel 4 grenzt ein Fixierungssteg 6 und die beiden Fixierungsstege 6 sind mit dem Fixierungsbügel 7 befestigt, welcher auf der Schneidkante 8 oder an oder auf einer Inzesialkante 8 sitzt respektive die Schneidkante 8 umgreift. Diesen Sitz des Fixierungsbügels 7 veranschaulicht auch die 2, die die Palatianalansicht respektive die Zahn-Rückansicht der Anordnung gemäß 1 zeigt. Die Fixierungs- respektive Aktivierungsstege 6 und der Fixierungsbügel 7 bilden das Fixierungselement 9 der Vorrichtung 2. Die Fixierungsstege 6 können eine als Schlaufe gebildetes Aktivierungselement zwecks Kippung des Zahns umfassen oder daraus gebildet sein.
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Zwischen den Fixierungsstegen 6 und den Vorrichtungsbügeln 4 ist jeweils ein Aktivierungselement 10 angeordnet. Das Aktivierungselement 10 ist als Drahtschlaufe 11 gebildet (Aktivierungsschlaufe 11 zur Intrusion/Extrusion). Durch Zusammendrücken der Drahtschlaufe 11 wird eine Kraft auf den Fixierungsbügel 7 übertragen, gemäß 1 ist diese Kraft parallel zur Zeichenebene vertikal nach unten gerichtet. Die nach unten gerichtete Kraft des Fixierungsbügels 7 bewirkt, dass der Zahn 1 ebenfalls vertikal nach unten gedrückt wird, wodurch der Zahn 1 während der Anwendungszeit der Vorrichtung 2 in den Kiefer 12 intrudiert wird.
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Alternativ zum Zusammendrücken der Schlaufe 11 kann die Schlaufe 11 des Aktivierungselementes 10 gespreizt werden, so dass eine vertikal nach oben gerichtete Kraft erzeugt wird. Sofern der Fixierungsbügel 7 mit dem Zahn 1 verbunden ist, etwa durch Aufbringen eines Klebers, wird der Zahn 1 auf diese Weise mit der Zeit sachte aus dem Kiefer 12 extrudiert. Das Betätigen des Aktivierungselementes 10 kann mit einem Werkzeug erfolgen, etwa mit einer Zange. Das Aktivierungselement 10 kann betätigt werden, während die Vorrichtung 2 auf dem Zahn 1 angeordnet ist, beispielsweise beim Tragen einer Zahnspange, die mit der Vorrichtung 2 ausgerüstet ist.
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Das Aktivierungselement 10 gemäß 1 ist so angeordnet, dass zwischen Aktivierungselement 10 und Vorrichtungsbügel 4 ein geringer Abstand gebildet ist. Es kann alternativ vorgesehen sein, dass sich Aktivierungselement 10 und Vorrichtungsbügel 4 zumindest bereichsweise überlappen. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Zahn (1) schmaler ist als der in den 1 und 2 gezeigte Zahn 1.
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Eine Ansicht der Palatinalfläche des Zahns 1, d. h. eine Rückansicht des Zahns 1, zeigt die 2. Demnach umschließt der Fixierungsbügel 7 die Schneidkante 8, sodass die vom Aktivierungselement 10 erzeugte Vertikalkraft gut auf den Zahn 1 übertragbar ist. Die Vorrichtungsbügel 4 sind abschnittsweise im Bereich der Randleiste 16 des Zahns 1, 1' angeordnet, insbesondere im Bereich der Approximalflächen 17 des Zahns 1, 1'. Die Vorrichtungsbügel 4 haben endseitig einen Knick 13, so dass die Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel 4 problemlos in einen (Kunststoff-)Träger eingesetzt werden können. Der Knick 13 kann für eine Retention in einer (in den Figuren nicht dargestellten) Kunststoffbasis der Vorrichtung 2 respektive einer Zahnspange vorgesehen sein.
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Eine perspektivische Ansicht der als Intrusionskreuzfeder gebildeten Intrusions-/ Extrusions-Vorrichtung 2 kann der 3 entnommen werden. Demnach ist die gesamte Vorrichtung 2 aus einem einstückigen Draht 3 gebildet. Der Draht 3 ist so geformt, dass die beiden Vorrichtungsbügel 4 in die Fixierungsstege 6 münden, die wiederum grenzen an die Aktivierungsschlaufen 11 an und an die Aktivierungsschlaufen 11 schließt der Fixierungsbügel 7 an, welcher auf der Schneidkante 8 sitzt.
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Jeder Vorrichtungsbügel 4 ist so gebogen, dass er den Zahn 1 an dessen Labialflächen/Randleisten 14 umgreifen kann.
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Die Vorrichtung 2 gemäß der 1 bis 3 wird in oder an oder auf einem in den Figuren nicht dargestellten (Kunststoff-)Träger respektive in oder an einer Zahnspange angeordnet, welcher der Anwender während der der Anwendung der Vorrichtung 2 im Mund respektive am Kiefer trägt, und welche bevorzugt herausnehmbar ist.
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Eine Variante der Vorrichtung 2 ist in 4 dargestellt. Die Vorrichtung 2 gemäß 4 ist nicht für eine (herausnehmbare) Zahnspange geeignet, sondern für eine dauerhafte Anordnung an den Zähnen 1, 1'. Zu sehen ist die gaumenseitige Fläche des Zahns 1 (Palatinalfläche). Zu dem Zahn 1 sind die Zähne 1' links und rechts benachbart. Über die Schneidkante 8 des Zahns 1 erstreckt sich der Fixierungsbügel 7. Am Ende des Vorrichtungsbügels 4 ist ein Retensionsabschnitt 18 vorgesehen. Der Retensionsabschnitt 18 umfasst zumindest eine Rundung oder Krümmung des Drahts (4). Der Retensionsabschnitt wird durch Aufbringen eines Klebers an jeweils einer Klebefläche desjenigen Zahns 1' fixiert, welcher zu dem zu richtenden Zahn 1 benachbart ist. Insofern wird die Vorrichtung 2 während der Intrusions-/Extrusions-Maßnahme dauerhaft an den Zähnen 1, 1' befestigt. Dabei empfiehlt es sich, dass die Klebeflächen 19 die jeweiligen Retensionsabschnitte 18jeweils vollständig umschließen.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1,1'
- Zahn
- 2
- (Intrusions-/Extrusions-)Vorrichtung
- 3
- (Metall-)Draht
- 4
- Vorrichtungsbügel/Retentionsbügel
- 5
- Zahnhals/Labialfläche
- 6
- Fixierungssteg
- 7
- Fixierungsbügel
- 8
- Schneidkante/Inzisialkante
- 9
- Fixierungselement
- 10
- Aktivierungselement
- 11
- (Aktivierungs-)Schlaufe
- 12
- Kiefer
- 13
- Knick
- 14
- Labialfläche/Randleiste
- 15
- Überwurfknick
- 16
- Randleiste
- 17
- Approximalfläche
- 18
- Retensionsabschnitt
- 19
- Klebefläche